Das islamische Strafrecht - Klassischer Islam versus moderner Doktrin


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

16 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Rechtsgeschichte und Rechtsgrundlage

3. Rechtsquellen

4. Bereiche des islamischen Strafrechts

5. Das Strafrecht des Sudan

6. Fazit

Bibliographie

1. Einleitung

Die Länder Asiens und Afrikas im Verbreitungsgebiet der islamischen Religion haben auf der Grundlage ihrer historischen, politischen, sozialen und religiösen Entwicklung und unter Berücksichtigung oktroyierter Normen und Prinzipien spezifische Rechtssysteme entwickelt[1].

Über das islamische Strafrecht ist in westlichen Ländern bisher nur wenig bekannt. Immer wieder werden Berichte erstattet, in denen von grausamen Verurteilungen und Bestrafungen die Rede ist, wobei in diesem Zusammenhang von Auspeitschen über Amputationen bis hin zu Steinigungen gesprochen wird.

Aber was sind eigentlich die Inhalte des islamischen Strafrechts? Aus welchen Quellen werden sie abgeleitet und welche Methoden finden Anwendung? Dies sind die Hauptaspekte, die in meiner Arbeit näher beleuchtet werden sollen. Hierfür ist es vorab notwendig, auf die historische Entwicklung des Rechts in islamischen Ländern näher einzugehen. In den anschließenden Kapiteln werde ich die Quellen und einzelnen Bereiche des Strafrechts näher erläutern, um im fünften Kapitel dann die Entwicklung am Beispiel des Sudan zu thematisieren.

2. Rechtsgeschichte und Rechtsgrundlage

Die im 7. Jahrhundert n. Chr. erfolgte Herausbildung der islamischen Religion auf der Arabischen Halbinsel, erfolgte im Zusammenhang mit der schrittweisen Entwicklung eines Staatswesens. Der Islam war nicht mehr nur einfache Religion. Zu seinen Pflichten als Staats- und Gesetzesreligion gehörte es nun auch eine Verwaltung zu schaffen und die Beziehungen der Menschen untereinander zu regeln[2]. Konflikte in der islamischen Gesellschaft wurden zunächst durch Ad-hoc -Entscheidungen MuÎammads gelöst. Nach seinem Tode im Jahre 632 dienten die Überlieferungen des Propheten (ÎadÐ×) sowie der Koran als Grundlage zur Entscheidungsfindung. Man musste, um das expandierende Staatswesen legitim zu regieren, auf dem Vorgefundenen aufbauen, aber auch das Vorgefundene ausbauen[3]. So entwickelte sich im Zeitverlauf und im Laufe der territorialen Expansion ein umfassendes Rechtssystem.

Das religiös-islamische Recht (šarī‛a) ist ein allumfassendes, heiliges islamisches Rechtssystem und konstituiertes Element des islamischen Gemeinwesens[4]. Die šarī‛a beruht auf der von Gott gesetzten Ordnung und regelt nicht nur das Verhältnis der Menschen untereinander, sondern auch das zu ihrem Schöpfer. In der šarī‛a sind Regelungen enthalten, die aus den Offenbarungen Gottes und dem Vorbild des Propheten abgeleitet sind. Diese berühren alle Lebensaspekte, sowohl den gottesdienstlichen und rituellen, als auch den politischen und rechtlichen Bereich[5]. Alle öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Aspekte werden somit durch Gesetze reguliert, welche auf Religion beruhen. Die Wissenschaft, die sich mit diesen Gesetzen beschäftigt, bezeichnet man als fiqh [6]. Diese Rechtslehre unterscheidet zwischen zwei selbstständigen Bereichen innerhalb der islamischen Gelehrsamkeit.

Die Theorien der Quellen des Rechts und die juristische Argumentationstheorie bilden die Grundlagen der Rechtswissenschaft - die systematische Rechtsquellenlehre (uÒū l al-fiqh). Den zweiten Bereich bilden die Normen, die menschliche Handlungen rechtlich und ethisch qualifizieren - die normative Beschreibung der einzelnen Rechtszweige (furū‛ al-fiqh). So entwickelten sich unterschiedliche Lehrmeinungen des Rechts in den geistigen Zentren des islamischen Kalifats, die sich als so genannte Rechtsschulen verfestigten. Vier sunnitische Rechtsschulen, jeweils benannt nach ihrem Begründer, sind bis heute dominierend: Die hanafitische, malikitische, schafiitische und hanbalitische Rechtsschule[7]. Obwohl sie unabhängig voneinander argumentieren, erkennen sie sich gegenseitig als legitim an.

Die šarī‛a basiert jedoch nicht ausschließlich auf den Verhältnissen im vorislamischen Arabien. Sie ist auch durch den Kontakt der Muslime mit Nicht-Muslimen geprägt. So erfährt das islamische Recht eine bedeutende Neuerung durch das Aufkommen moderner Gesetzgebung[8]. Hervorgerufen durch die technische und technologische Überlegenheit des Westens, erfolgte eine von inneren und äußeren Kräften beeinflusste Modernisierung der islamischen Welt und machte auch eine Reformierung des Rechts erforderlich. Technische und infrastrukturelle Veränderungen, neue Erfordernisse in Bildung, Erziehung, Handel und Arbeitswelt förderten die Beschäftigung mit westlichen Rechtsauffassungen, welche durch die Kolonialpolitik der europäischen Mächte unterstützt wurden. So entwickelten sich zum Beispiel in Ägypten 1876 so genannte Gemischte Gerichte, die für Streitigkeiten unter der Beteiligung von Ausländern zuständig waren, unter Annahme von französisch inspirierten Gesetzen. In leicht veränderter Form wurden diese Gesetze ab 1883 an einheimischen Gerichten für Ägypter angewendet. Dadurch wurde in Teilen der islamischen Welt das Monopol des islamischen Rechts zugunsten einer Mischung von westlichen Normen mit fiqh- Bestimmungen in einzelnen Rechtszweigen gebrochen[9].

[...]


[1] Ebert (2005) S. 199.

[2] Vgl. ebd. S. 200.

[3] Ebd. S. 200.

[4] Vgl. Hasemann (1998) S.36.

[5] Vgl. ebd. S.36.

[6] Schacht, Joseph: fiqh. In: EI2 II, S. 886.

[7] Vgl. Ebert (2005) S. 200.

[8] Vgl. Hasemann (1998) S. 36.

[9] Vgl. Ebert (2005) S. 201-202.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Das islamische Strafrecht - Klassischer Islam versus moderner Doktrin
Université
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients)
Cours
Proseminar
Note
2,0
Auteur
Année
2006
Pages
16
N° de catalogue
V73528
ISBN (ebook)
9783638809528
Taille d'un fichier
509 KB
Langue
allemand
Annotations
Transkriptionen mit der Schriftart "Times Beyrut" umgesetzt.
Mots clés
Strafrecht, Klassischer, Islam, Doktrin, Proseminar
Citation du texte
Robin Rühling (Auteur), 2006, Das islamische Strafrecht - Klassischer Islam versus moderner Doktrin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73528

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