Das Aufgabenfeld des Lehrers/der Lehrerin im Rahmen seiner/ihrer Berufsrolle lässt sich in verschiedene Kategorien einteilen: Lehren, Erziehen, Beurteilen, Beraten und Innovieren.
Während im Rahmen der Lehramtsausbildung die ersten vier Kategorien behandelt werden können, so prägt das Innovieren das gesamte Berufsleben. Beraten war lange Zeit kein eigenständiger Tätigkeitsaspekt, sondern wurde nur als ein integrierter Bestandteil der pädagogischen Aufgabe des Lehrers gesehen. Im Laufe der zunehmenden Differenzierung und der damit verbundenen Komplexität unseres Schulwesens, sowie durch das Ansteigen psychosozialer Konflikte im Schulalltag, rückte der Aspekt des Beratens stärker in das Interesse von Schule und Gesellschaft.
Auch in der Lehrerausbildung wurde nun der Aspekt des Beratens stärker aufgegriffen: Die Lehrer werden besser und umfassender über in diesem Zusammenhang auftretende Anforderungen aufgeklärt und geschult.
Zusätzlich begann der Ausbau institutionalisierter Beratung (Beratungsdienste
mit Schulpsychologen, Beratungslehrern, Bildungs- und Berufsberatern und Sozialpädagogen). Diese Beratungsdienste beschäftigten sich jedoch zuerst vorwiegend mit klinischer, am problematischen Einzelfall orientierter Beratung. Erst später erweiterten sich die Beratungskonzeptionen auf alle am Unterrichts- und Erziehungsprozess beteiligten Personengruppen.
Beraten und Helfen gehört zu den täglichen Aufgaben jedes Lehrers. Unterrichten, Erziehen und Beurteilen können ohne Beratung nicht sinnvoll realisiert werden.
Deshalb ist es unverzichtbar, Beraten und Helfen als pädagogisches Handeln des Lehrers zu akzentuieren.
Gliederun
1. Einleitung
2. Definition: Beraten – Helfen
3. Der Lehrer/ die Lehrerin als Berater
4. Aufgabenfelder der Beratung
5. Der Einzelfall als Konfliktfall
6. Struktur von Problemgesprächen
7. Vorbereitung des Lehrers auf das Elterngespräch
8. Literaturangaben
1. Einleitung
Das Aufgabenfeld des Lehrers/der Lehrerin[1] im Rahmen seiner/ihrer Berufsrolle lässt sich in verschiedene Kategorien einteilen: Lehren, Erziehen, Beurteilen, Beraten und Innovieren.
Während im Rahmen der Lehramtsausbildung die ersten vier Kategorien behandelt werden können, so prägt das Innovieren das gesamte Berufsleben. Beraten war lange Zeit kein eigenständiger Tätigkeitsaspekt, sondern wurde nur als ein integrierter Bestandteil der pädagogischen Aufgabe des Lehrers gesehen. Im Laufe der zunehmenden Differenzierung und der damit verbundenen Komplexität unseres Schulwesens, sowie durch das Ansteigen psychosozialer Konflikte im Schulalltag, rückte der Aspekt des Beratens stärker in das Interesse von Schule und Gesellschaft.
Auch in der Lehrerausbildung wurde nun der Aspekt des Beratens stärker aufgegriffen: Die Lehrer werden besser und umfassender über in diesem Zusammenhang auftretende Anforderungen aufgeklärt und geschult.
Zusätzlich begann der Ausbau institutionalisierter Beratung (Beratungsdienste
mit Schulpsychologen, Beratungslehrern, Bildungs- und Berufsberatern und Sozialpädagogen). Diese Beratungsdienste beschäftigten sich jedoch zuerst vorwiegend mit klinischer, am problematischen Einzelfall orientierter Beratung. Erst später erweiterten sich die Beratungskonzeptionen auf alle am Unterrichts- und Erziehungsprozess beteiligten Personengruppen.
Beraten und Helfen gehört zu den täglichen Aufgaben jedes Lehrers. Unterrichten, Erziehen und Beurteilen können ohne Beratung nicht sinnvoll realisiert werden.
Deshalb ist es unverzichtbar, Beraten und Helfen als pädagogisches Handeln des Lehrers zu akzentuieren.
2. Definition: Beraten –Helfen
Der Begriff Beraten begegnet uns im Alltag zumeist, wenn sich ein Individuum oder eine Gruppe in einer Problemsituation befindet, die eine Entscheidung erfordert.
Der Ratsuchende sucht nach einer Lösungsmöglichkeit und erhofft sich vom Ratgebenden eine Hilfestellung. Gegenstand des Dialogs zwischen einem Berater (Lehrer) und einem oder mehreren Ratsuchenden (Schüler / Eltern) ist ein Problem oder eine Fragestellung, die einer Entscheidung zugeführt werden soll. Dabei kommt es darauf an, dass der oder die Ratsuchenden das Problem möglichst selbständig erkennen, es mit Hilfe des Beraters deutlich wahrnehmen und es schließlich durch Selbstaufklärung und Selbststeuerung einer Lösung nahebringen. Der Berater hilft , indem er fehlende Informationen bereithält, bei der richtigen Einordnung bereits vorhandener Informationen seine Unterstützung zur Verfügung stellt, bzw. die beim Ratsuchenden vorhandenen Ziele und Strategien kritisch sichtet und wertet.[2]
3. Der Lehrer/die Lehrerin als Berater
Zwischen Handlungen des Erziehens und Beratens besteht ein enger Zusammenhang. Beratung als Aufgabe des Lehrers findet täglich in Unterrichts- und Erziehungssituationen statt. Die Ziele und Aufgaben der Beratung durch den Lehrer dienen jedoch vorzugsweise der Verbesserung kognitiver Lernprozesse:
[...]
[1] Der einfacheren Schreibung wegen verwende ich im Folgenden die jeweils maskuline Form. Lehrerinnen, sowie Schülerinnen seien ausdrücklich mit angesprochen.
[2] Lüttge, D.: Beraten und Helfen, S.14
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