Der Friede von Konstanz 1183 unter besonderer Berücksichtigung der Vorverhandlungen von Piacenza


Trabajo de Seminario, 2002

18 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Vorgeschichte des Friedens von Konstanz

II. Die Vorverhandlungen von Piacenza (MGH DD FI. 843)
1. Allgemeines
2. Auswertung und Vergleich mit dem Vertrag von Konstanz

III. Der Vorvertrag von Piacenza (MGH DD FI. 844)
1. Allgemeines
2. Inhalt und Vergleich mit den Vorverhandlungen von Piacenza

IV. Der Vertrag von Konstanz (MGH DD FI. 848)
1. Allgemeines
2. Auswertung und Vergleich mit dem Vorvertrag von Piacenza

Schluss

Quellenverzeichnis:

Einleitung

Egal, ob man der Meinung ist, dass Kaiser Friedrich I. Barbarossa im Friedensvertrag von Konstanz 1183 mehr für seine Seite herausschlagen konnte, oder, ob man meint, dass der Lombardenbund Vorteile erworben hat, in jedem Fall muss man die diplomatische Leistung bewundern, die sich in den Vorverhandlungen von Piacenza bis hin zum endgültigen Konstanzer Vertrag zeigten.

Im Folgenden sollen anhand von drei Quellen diese Verhandlungen jenseits von Kategorien von Sieg oder Niederlage nachvollzogen und im Vergleich bewertet werden.

I. Die Vorgeschichte des Friedens von Konstanz

14 oberitalienische Städte, nämlich Venedig, Verona, Mailand, Cremona, Vicenza, Padua, Treviso, Ferrara, Brescia, Bergamo, Piacenza, Lodi, Parma und Mantua, schlossen sich am 1. Dezember 1167 zum Lombardenbund zusammen[1]. Erklärtes Ziel war es, dem Kaiser künftig nicht mehr zu leisten, als zwischen dem Tod Heinrichs V. und dem Regierungsantritt Friedrichs I. üblich war[2]. Der Bund richtete sich auf diese Weise gegen die Regalienpolitik Barbarossas seit dem Hoftag von Roncaglia 1162[3]. Die Städte konnten mit der Unterstützung durch Venedig und dem byzantinischen Kaiser rechnen, noch bedeutsamer war die enge Beziehung zum Papsttum Alexanders III., wie auch zum normannisch-sizilianischen König, dem Lehnsmann und Verbündeten von Papst Alexander III.[4].

Der Ausbruch der Malaria 1167 im kaiserlichen Heer vor Rom trug wesentlich dazu bei, dass der Kaiser im Kampf gegen den Lombardenbund erfolglos blieb und 1168 im Frühjahr fluchtartig Oberitalien verlassen musste. Unmittelbar danach gründete der Bund die Stadt Alessandria zu Ehren von Alexander III.[5].

Gegen diese Stadt richtete sich der 5. Italienzug Barbarossas 1174. Alessandria widerstand der Belagerung des kaiserlichen Heeres, drei Tage nach Abbruch derselben standen sich die Heere des Kaisers und des Bundes am 16. April 1175 bei Montebello gegenüber[6]. Statt der Schlacht kam am Abend ein Unterhändlervertrag zwischen den Parteien zustande. Am folgenden Tag schlossen sich die Unterwerfung und die Aufnahme der Bundesstädte in den kaiserlichen Frieden an, Alessandria blieb aus dem Friedensschluss ausgeschlossen, der Stadt wurde ein bis Mitte Juni befristeter Waffenstillstand eingeräumt. Die Friedensbedingungen sollten von einer Schiedskommission ausgehandelt werden[7]. Man rechnete fest mit einem guten Ausgang, aber das Schiedsverfahren scheiterte nach längeren Verhandlungen. Entgegen dem Willen der Städte beharrte der Kaiser auf der Zerstörung Alessandrias[8]. Die Bundesstädte machten ihrerseits nachträglich einen Frieden zwischen Kaiser und Papst zur Vorbedingung[9]. Die Verteidigung Alessandrias 1174/75 hatte dem Kaiser die Widerstandskraft des Lombardenbundes enthüllt und ihn nach Montebello schon zum Verzicht auf die roncalischen Beschlüsse bewogen. Im Sommer 1176 überzeugte ihn die Niederlage von Legnano vollends von der Notwendigkeit einer Änderung seiner Lombardenpolitik[10]. Im Herbst 1176 gelang es den kaiserlichen Unterhändlern innerhalb kürzester Zeit, mit Papst Alexander III. den Vorfrieden von Anagni zu schließen. Im April 1177 begannen die Verhandlungen zwischen Kaiser und Lombardenbund. Statt eines Friedens kam in Venedig schließlich nur ein sechsjähriger Waffenstillstand zustande. Seitdem war der Lombardenbund politisch isoliert, weil der Bund den Rückhalt des Papstes, des sizilischen Königs, des byzantinischen Kaisers und Venedigs, das auf Seiten des Staufers stand, verlor[11]. Die Stellung Alessandrias wurde erst zu Beginn des Jahres 1183 geregelt, ein halbes Jahr vor Auslaufen des Waffenstillstands[12]. Die Vertreter des Bundes wollten, dass Alessandria denselben Rechtsstatus erhält wie die Bundesstädte. Die kaiserlichen Unterhändler setzten aber eine für den Kaiser günstigere Entscheidung durch[13]. Am 14. März 1183 wurde in Nürnberg festgelegt, dass Alessandria aus dem Bund ausgeklammert wird, das bisherige Alessandria wird durch einen kaiserlichen Beauftragten formal neu gegründet und erhält den Namen Caesarea[14]. Unter Fortbestehung der Konsulatsverfassung sicherte sich der Kaiser die Verfügungsgewalt über die Regalien. „Die symbolträchtige Umwandlung von Alessandria bildet geradezu ein Fanal für den weiteren Verlauf der Verhandlungen“[15], meint Haverkamp. Die Verhandlungen hätten sicher schon vor dem Nürnberger Vertrag begonnen, der in Anwesenheit von Vertretern aus Pavia, Cremona, Como, Brescia und wahrscheinlich Piacenza geschlossen wurde[16]. Die Verhandlungen, die im Endeffekt zum Frieden von Konstanz führten, fanden im Frühjahr 1183 in Piacenza statt und wurden auf der kaiserlichen Seite von Bischof Wilhelm von Asti, Markgraf Heinrich Guercius von Savona und dem Mönch Dietrich geführt wurden[17]. Zu diesen kam später noch Kämmerer Rudolf von Siebeneich hinzu[18].

Im Folgenden soll der Verlauf der Verhandlungen in Piacenza anhand von zwei Quellen bis hin zum Friedensvertrag von Konstanz, der dritten Quelle, verfolgt werden.

II. Die Vorverhandlungen von Piacenza (MGH DD FI. 843)

1. Allgemeines

Von Julius Ficker wird diese Quelle als „Responsum ex parte imperatoris ad petitionem societatis“[19] bezeichnet, von Walter Lenel als „petitio imperatoris a rectoribus castigata“[20]. Die Quelle ist in einer formlosen Art der Aufzeichnung ein Dokument eines frühen Stadiums der Friedensverhandlungen von Piacenza, dessen Fortsetzung der Friedensvertrag von Piacenza und letztlich der Konstanzer Vertrag ist. In diesem Vertragsentwurf sind die „Vorschläge des Kaisers und die Gegenforderungen der Rektoren der Liga“[21] dargelegt. Der „Rohentwurf“[22], der noch „einen unfertigen Charakter trägt“[23] ist eine „Überarbeitung einer Stellungnahme des Kaisers durch die Rektoren des Lombardenbundes“[24]. Dabei sollten die Unterhändler des Kaisers von einer kaiserlichen Willenserklärung ausgehen, die sie den Vertretern des Bundes vorzulegen und entsprechend zu ergänzen hatten, wobei sie autorisiert waren, Gegenvorschläge anzunehmen und Zusagen abzugeben[25]. Zunächst ist vom Kaiser in der dritten Person die Rede, dazwischen wechselt es zur Wir-Form und wieder zurück zur objektiven Fassung: Auch das ist ein Zeichen für den unfertigen Charakter des Entwurfs.

2. Auswertung und Vergleich mit dem Vertrag von Konstanz

In diesem unfertigen Entwurf rückte der Bund erstmals von seinem Programm ab, dem Kaiser nur soviel zu leisten, wie es vor der Regierungszeit Barbarossas usus war. Erstmals erkannten die Rektoren des Bundes an, dass die Städte dem Kaiser für die Regalien einen Jahreszins schuldeten, der in Paragraf drei mit 2000 Mark festgesetzt wurde[26]. Dass die Regalien den Städten zuerkannt werden, wird in Paragraf eins festgelegt. Dazu bemerkte Lenel, dass der Kaiser unter dem althergebrachten Besitzstand alle Hoheitsrechte, Regalien und Gewohnheiten innerhalb der Stadt und in den Vororten und außerhalb begreift, soweit sie von den Mitgliedern der Liga jetzt oder früher tatsächlich ausgeübt wurden[27]. Die Städte hingegen hätten von jeher die Hoheit über den ganzen, meist zusammenfallenden Umfang von Bistum und Grafschaft erstrebt[28]. Daher wendeten die Rektoren in Paragraf eins ein, dass nur „der Erweis entgegenstehenden Herkommens oder Vertrags berechtigen solle, sich dieser Hoheit zu entziehen“[29]. Im gleichen Sinne hätten die Rektoren in Paragraf 17 erreichen wollen, dass das Befestigungsrecht der Städte durch ein Verbot an alle der Liga nicht Angehörende ergänzt werde, in Bistum und Grafschaft Befestigungen anzulegen[30]. Von beiden Forderungen war später nicht mehr die Rede, laut Lenel deshalb, weil diese Forderungen „über den hergebrachten Rechtszustand weit hinausgingen“[31] und daher eben nicht durchführbar gewesen seien.

In Paragraf acht heißt es in der vorliegenden Quelle, dass die Städte, in denen der apostolische Bischof das Stadtgebiet hat, das Konsulat nicht vom Kaiser zu empfangen haben, sondern vom Bischof. Dies ist im Friedensvertrag von Konstanz beseitigt worden, hier steht nur noch, dass der Kaiser das Konsulat entweder persönlich vergibt oder dass es durch vom Kaiser mit dem entsprechenden Privileg versehene Bischöfe vergeben wird. Ficker deutet den Wegfall des „episcopus apostolicus“ so, dass Barbarossa vom Papst vergebene „comitate“ nicht anerkannte[32]. Außerdem enthält die Aufzeichnung der Vorverhandlungen die Forderung, dass das einmalige Investieren der Konsuln durch den Kaiser innerhalb seiner Lebenszeit genüge und erst wieder vom Nachfolger Barbarossass wiederholt werden müsse. Im Gegensatz dazu steht im Endvertrag, dass jedes fünfte Jahr die Investitur einzuholen sei, wenn auch nur durch einen Boten der Stadt. Beide Änderungen hat wohl der Kaiser gegen den Lombardenbund durchgesetzt[33].

Dass die Verhandlungspartner beim Aufzeichnen des Entwurfs noch nichts vom Sonderabkommen des Kaisers mit Alessandria wussten, beweist Paragraf 22, in dem die Lombarden noch die Anerkennung der Stadt fordern und von einem kaiserlichen Gnadenakt, nicht aber von einer Neugründung unter dem Namen Caesarea sprechen[34].

In Paragraf 28 der Vorlage steht die Forderung des Bundes, dass die unter Druck von Seiten Bolognas und Faenzas geschlossenen Verträge mit Imola vom Kaiser anerkannt werden müssen, wovon bereits im Vorvertrag von Piacenza abgesehen wurde.

Nicht in der Vorlage, aber im Friedensvertrag von Konstanz enthalten sind die Paragrafen 33 und 34, in denen „der Kaiser verspricht, solchen kein Gehör zu geben, welche die mit Bundesgliedern geschlossenen Verträge nicht einhalten wollen (33), weiter den Veronesern die Straße zurückzustellen und insbesondere dem Ezelin seine Gnade wieder zu gewähren (34)“[35]. Diese Änderungen kamen den Lombarden zugute, meint Ficker[36].

Noch überhaupt nicht berücksichtigt sind in der Aufzeichnung über die Verhandlungen erstens die Städte, die dem Bund angehören sollen, zweitens die Städte auf Seiten des Kaisers und drittens die Eidesleistungen.

[...]


[1] Vgl. Alfred Haverkamp, Der Konstanzer Friede zwischen Kaiser und Lombardenbund (1183), in: Kommunale Bündnisse Oberitaliens und Oberdeutschlands im Vergleich, hg. von Helmut Maurer (VuF 33) Sigmaringen 1987, S.17.

[2] Vgl. ebd.

[3] Vgl. Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 17 und 18.

[4] Vgl. Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 19.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 21.

[7] Vgl. ebd.

[8] Vgl. Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 22.

[9] Vgl. ebd.

[10] Vgl. Ferdinand Güterbock, Kaiser, Papst und Lombardenbund nach dem Frieden von Venedig, QFiAB 25 (1933/34) S.158-159.

[11] Vgl. Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 24.

[12] Vgl. Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 32.

[13] Vgl. ebd.

[14] Vgl. ebd. und MGH DFI. X. Band, IV. Teil, Nummer 841, ed. Heinrich Appelt, Hannover 1990.

[15] Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 32.

[16] Vgl. ebd.

[17] Vgl. ebd.

[18] Vgl. ebd.

[19] Julius Ficker, Zur Geschichte des Lombardenbundes, SAW. PH 60/2 (1868), S. 328.

[20] Walter Lenel, Der Konstanzer Frieden von 1183 und die italienische Politik Friedrichs I., HZ 128 (1923), S. 190.

[21] Ebd., S. 197.

[22] MGH DD FI. X. Band, IV. Teil, Nummer 843, ed. Heinrich Appelt, Hannover 1990, Aussagen zur Quellenkritik, S. 55.

[23] Ebd.

[24] Ebd.

[25] Vgl. ebd.

[26] Vgl. Haverkamp, Konstanzer Friede, S. 33.

[27] Vgl. Lenel, Der Konstanzer Frieden, S. 198.

[28] Vgl. ebd.

[29] Ebd.

[30] Vgl. ebd.

[31] Ebd.

[32] Vgl. Ficker, Zur Geschichte, S. 336.

[33] Vgl. ebd.

[34] Vgl. MGH DD FI. 843, Aussagen zur Quellenkritik, S. 55.

[35] Ficker, Zur Geschichte, S. 333.

[36] Vgl. ebd.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Der Friede von Konstanz 1183 unter besonderer Berücksichtigung der Vorverhandlungen von Piacenza
Universidad
University of Bayreuth
Calificación
2,0
Autor
Año
2002
Páginas
18
No. de catálogo
V73704
ISBN (Ebook)
9783638744508
Tamaño de fichero
429 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Friede, Konstanz, Berücksichtigung, Vorverhandlungen, Piacenza
Citar trabajo
Ines Hoepfel (Autor), 2002, Der Friede von Konstanz 1183 unter besonderer Berücksichtigung der Vorverhandlungen von Piacenza, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73704

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