Russland unter Putin. Autoritarismus oder defekte Demokratie?


Trabajo, 2018

25 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2. Theoretisches Konzept
2.1 Embedded democracy
2.2 Defekte Demokratien
2.3 Autoritäre Regime

3 Analyse des politischen Systems Russlands unter Putin
3.1 Wahlregime
3.2 Medien
3.3 Justiz
3.4 Politische Partizipations- und bürgerliche Freiheitsrechte

Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Russland und Putin besitzen in den letzten Wochen und Monaten eine beständige Präsenz in den Medien. Die Themen über die berichtet wird sind dabei extrem vielseitig. Zunächst das Bekanntwerden des systematischen Staatsdopings der russischen Wettkampfteilnehmer im Vorfeld der olympischen Winterspiele in Pyeongchang. Weiterhin spielt Russland im Syrien-krieg eine entscheidende Rolle, indem es dem amtierenden Machthaber Assad, auf dessen Wunsch, unterstützt um die Rebellen und den IS zurückzudrängen. Dazu kommen die Vorwürfe Russland habe den US-Präsidentschaftswahlkampf zu Gunsten Donald Trumps entscheidend beeinflusst. Und seit kurzem braut sich eine Krise zwischen Großbritannien und Russland zu-sammen, nach dem Giftanschlag auf den ehemaligen russischen Spions Sergej Skripal in Salis­bury. Aber nicht nur über das außenpolitische Auftreten Russlands wird in diesen Tagen kont-rovers diskutiert. Am 18.03.2018 standen die Präsidentschaftswahlen in Russland an, was dazu führt, dass auch die innenpolitische Situation Russlands zum Thema der Öffentlichkeit wurde. Immer wieder wird von „Putins Russland“ gesprochen und dem Land das demokratische Sys­tem abgesprochen. In dieser Arbeit soll nun genau diese Frage untersucht werden. Welche Be-grifflichkeit kommt für Russlands politisches System am ehesten infrage?

Als Fundament der Untersuchung sollen drei theoretische Konzepte dienen. Wolfgang Merkel steuert dabei zwei Ansätze bei. Es handelt sich dabei um die Konzepte der „embedded de-mocracy“ sowie der „defekten Demokratie“. Letzteres baut auf der Basis der „embedded de-mocracy“ auf. Ferner soll auch der Ansatz des autoritären Regimes erläutert werden, für wel-chen die Arbeit von Juan Linz als Grundlage herangezogen werden soll. Im analytischen Teil sollen anschließend auf der Basis der dargelegten theoretischen Ansätze vier Bereiche unter-sucht werden. Zum einen sollen die Dumawahlen von 2011 und 2016 sowie die Präsident-schaftswahlen von 2012 und 2018 hinsichtlich ihres demokratischen Charakters betrachtet wer-den. Weiterhin werden die Themenfelder Medien, Justiz und politische Partizipations- und bür-gerliche Freiheitsrechte analysiert werden, um abschließend in einem Fazit das politische Sys­tem Russlands definieren zu können. Hier soll angemerkt werden, dass es bei der Analyse durchaus sein kann, dass gewisse Untersuchungen auch für eines der jeweils anderen Themen-felder von Belang sein können, da es Überschneidungen und ein Ineinandergreifen der Analy-seeinheiten gibt. Diese werden in der Arbeit an entsprechender Stelle erwähnt, um schließlich auf eine doppelte Verwendung dieser Punkte verzichten zu können. Wichtig ist auch, dass stets eine Kontroverse zwischen der Verfassungstheorie und der Verfassungsrealität existiert, wes-wegen auch durch einzelne Fallbeispiele das russische Regierungssystem untersucht werden soll.

Da die wissenschaftliche Quantität an Quellen hinsichtlich der Analyse der Präsidentschafts-wahlen von 2018 und den Parlamentswahlen von 2016 noch relativ mager ist, wird hier über-wiegend mit Onlineartikeln von verschiedenen politischen Behörden gearbeitet. Auch werden Analysen von Nichtregierungsorganisationen und Wahlbeobachtern herangezogen, um sich ein Bild und letztlich ein Urteil der beiden Wahlen machen zu können. Ferner werden vor allem die Beiträge der Bundeszentrale für politische Bildung genutzt werden, welche grundsätzlich eine sehr breite Auswahl an Autoren und Themen zu dem vorliegenden Thema aufbieten kann. Es wurde auch darauf geachtet, wenn möglich Quellen aus dem Zeitraum von 2012 bis heute zu verwenden, um möglichst den aktuellen Stand des russischen Regierungssystems in der Re-alität wiederzugeben. Vereinzelt musste jedoch aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Lite-ratur und um des besseren Verständnis Willens auf ältere Beiträge zurückgegriffen werden, die dennoch von aktueller Bedeutung sind.

2 Theoretisches Konzept

2.1 Embedded democracy

Bevor das Konzept der „eingebetteten Demokratie“ dargelegt wird, sollen zunächst noch sechs Klassifikationskriterien, hinsichtlich dem Aspekt der Herrschaft erläutert werden, wel-che für das grundlegende Demokratieprinzip von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei um die Kriterien Herrschaftslegitimation, Herrschaftszugang, Herrschaftsmonopol, Herrschafts-struktur, Herrschaftsanspruch und Herrschaftsweise. Die Herrschaftslegitimation beinhaltet die Frage „wie und in welchem Umfange [...] Herrschaft legitimiert [ist]?“ (Merkel 2010: 22) Diese kann auf dem Wege der „Volkssouveränität, die Indienstnahme bestimmter Mentalitäten wie Nationalismus, Patri-otismus, Sicherheit und Ordnung oder durch geschlossene Weltanschauungen mit absolutem Wahrheitsan-spruch“ (Merkel 2010: 22) erreicht werden. Der Herrschaftszugang befasst sich mit der Frage wie der Zugang zu politischer Macht geregelt ist. Hier ist vor allem das universelle Wahlrecht für alle erwachsenen Personen der Bezugspunkt um die Frage zu beantworten. Das Herrschafts-monopol definiert, wer die politischen Entscheidungen trifft. Sind es nur demokratisch legiti-mierte Akteure und Instanzen oder spielen auch andere Personen und Institutionen eine Rolle? Bei der Herrschaftsstruktur steht die Frage nach der Aufteilung von Macht im Mittelpunkt. Hier sind auch die Begriffe der Gewaltenteilung, Gewaltenhemmung und Gewaltenkontrolle von Relevanz. Der Herrschaftsanspruch definiert die Tiefe der Einflussnahme des Machtappa-rates gegenüber der Gesellschaft. Als letztes Kriterium stellt sich die Frage nach der Herr-schaftsweise. Hier muss gefragt werden, ob diese rechtsstaatlich oder eher willkürlich ausge-übt wird, und ob verbindliche Normen für die staatliche Gewalt existieren (vgl. Merkel 2010: 22f.).

Demokratien definieren sich, indem sie auf die sechs Klassifikationskriterien eine eindeutige Antworte geben. Sie sind im „Herrschaftszugang offen, in der Herrschaftsstruktur pluralistisch, im Herr-schaftsanspruch begrenzt, in der Herrschaftsausübung rechtsstaatlich, und sie gründen ihren Herrschaftsanspruch auf das Prinzip der Volkssouveränität. Das Herrschaftsmonopol liegt allein bei den demokratisch und konstituti-onell legitimierten Institutionen.“ (Merkel 2010: 23) Defekte Demokratien weisen hingegen in einem oder mehreren der genannten Kriterien Einschränkungen auf. Im Ganzen jedoch, weisen sie einen größeren Anteil an demokratischen Prinzipien auf. Wichtig ist hierbei zu nennen, dass aber in der Konsequenz das Prinzip der demokratischen Wahlen erhalten bleibt (vgl. Merkel 2010: 23).

Unter dem Begriff „embedded democracy“ versteht man, dass Demokratien sowohl intern als auch extern eingebettet sind. Intern bedeutet, dass die einzelnen Teilregime einer Demokratie durch Interdependenz und Independenz ihren eigenen Bestand sichern, was dazu folgt das sich die einzelnen Teile weder der horizontalen noch der vertikalen Kontrolle entziehen kön-nen. Die externe Einbettung führt zu einer Schutzhülle gegen interne und externe Schocks so-wie Destabilisierungstendenzen. Es legen fünf Teilregime eine rechtsstaatliche Demokratie fest. Hierzu gehören ein demokratisches Wahlregime, ein Regime politischer Partizipations-rechte, ein Regime bürgerlicher Freiheitsrechte sowie Regime für die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle und ein Regime der effektiven Regierungsgewalt. Der Terminus „em-bedded democracy“ beschreibt lediglich die institutionelle Architektur der rechtsstaatlichen Demokratie. Die Output-Dimension wird dabei völlig außer Acht gelassen, da diese keinerlei definierenden Charakter für eine Demokratie besitzt (vgl. Merkel 2010: 30f.). Die eben ge-nannten Teilregime sollen nun kurz erläutert werden.

Das Wahlregime kann als Zentrum der eingebetteten Demokratie bezeichnet werden. Dies re-sultiert daraus, dass Wahlen der sichtbarste Ausdruck der Volkssouveränität sind. Es bedarf ferner einen offenen Wettbewerb um das Votum der Bürger sowie die Teilhabe aller Bürger mit gleichem Stimmrecht (vgl. Merkel 2010: 31f.). Robert Dahl beschreibt weiterhin, dass ein demokratisches Wahlregime ein universelles aktives und passives Wahlrecht, freie und faire Wahlen sowie die gewählten Mandatsträger beinhaltet (vgl. Dahl 1989: 221). Auch wird hier-bei durch regelmäßige Wahlen eine Form der Herrschaftskontrolle durch das Volk durchge-führt, was zu einer vertikalen Verantwortlichkeit der Herrschenden führt (vgl. Merkel 2010: 32).

Das Regime für politische Partizipationsrechte kann als Vorbedingung für das demokratische Wahlregime angesehen werden. Die pluralistische Meinungs- und Willensbildung sind Grundlage für die konkurrierenden politischen Organisationen, welche in der Öffentlichkeit um die Gunst der Wähler werben können. Dies beinhaltet verschiedene Rechte, wie zum Bei-spiel das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit, aber auch das Assoziations-, Demonstrati­ons- und Petitionsrecht. Weiterhin muss es eine Streuung der Medien in öffentlicher als auch privater Hand geben und diese müssen ohne Restriktionen Informationen verbreiten dürfen und auch von allen Bürgern empfangbar sein. Die politischen Partizipationsrechte erfüllen die vertikale Demokratiedimension. Das Wahlregime und das Regime für politische Partizipati-onsrechte stellen die Funktionslogik demokratischer Wahlen sicher (vgl. Merkel 2010: 32).

Unter den bürgerlichen Freiheitsrechten kann man auch die rechtliche Eingrenzung des Herr-schaftsanspruchs bzw. der Herrschaftsreichweite verstehen. Die Bürger des Staates besitzen „negative“ Freiheitsrechte, oder auch Schutzrechte, gegenüber dem Staat sowie Privatakteu-ren. Diese Schutzrechte garantieren jedem Bürger „den rechtlichen Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum; sie gewähren Schutz vor ungerechtfertigter Verhaftung, Exil, Terror, Folter oder unerlaubter Einmi-schung in das Privatleben.“ (Merkel 2010: 33) Weiterhin dienen diese Grundrechte zur „Demokratisie-rung der Demokratie“ (Offe 2003), indem sie mehrheitsdemokratische Machtkreisläufe eindämmen (vgl. Merkel 2010: 32f.).

Das vierte Teilregime, die Gewaltenteilung und horizontale Verantwortlichkeit, stellt die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns sicher. Diese resultiert aus der bisher noch fehlenden horizontalen Kontrolle zwischen den unabhängigen Bereichen der Judikative, Exekutive und Legislative. In dieser Gewaltenteilung spielt gerade eine autonome und funktionsfähige Justiz eine entscheidende Rolle für die Erfüllung der demokratischen Prinzipien. Die Justiz ist für eine rechtliche Kontrolle exekutiver und legislativer Akte von unverzichtbarem Wert (vgl. Merkel 2010: 33).

Als letztes Teilregime führt Merkel die effektive Regierungsgewalt an. Diese erläutert, dass es die durch Wahlen legitimierten Akteure sind, die regieren. In vielen jüngeren Demokratien werden politische Entscheidungen von nicht demokratisch-legitimierten Akteuren, wie dem Militär oder anderen machtvollen Gruppen, getroffen. Hier wird nachdrücklich betont, dass alle Politikdomänen von gewählten Herrschaftsträgern ausgestaltet werden müssen, da an-sonsten Wahlen an Bedeutung verlieren würden, was nicht mit den demokratischen Kriterien vereinbar wäre (vgl. Merkel 2010: 33.).

Neben den fünf Teilregimen spielen auch sozioökonomische Funktionsbedingungen, in deren Rahmenbedingungen die verschiedenen Regime agieren, eine Rolle. Diese umfassen zwei Kernbedingungen der ökonomischen und sozialen Ordnung. Zum einen muss ein Markt beste-hen, welcher nicht komplett vom Staat kontrolliert wird. Zu den dazugehörigen zentralen Ele-menten gehören Eigentumsrechte, Geld- und Kreditsysteme sowie Vertragsrechte. Zum ande-ren muss ein Mindestmaß an Säkularisierung des politischen und gesellschaftlichen Lebens, des Rechtssystems und des Staates selbst gegeben sein (vgl. Merkel/ Puhle/ Croissant/ Thiery 2003: 60f.).

Eine stabile Demokratie wird darüber hinaus durch eine internationale und regionale Integra­tion gefördert. Je stärker diese äußere Einbettung besteht, desto gefestigter sind Demokratien auch gegenüber externen Bedrohungen (vgl. Merkel 2010: 36f.).

2.2 Defekte Demokratien

Aufbauend auf das Konzept der „embedded democracy“ erläutert Merkel „defekte Demokra-tien“. Merkel erklärt, dass wenn eines der eben aufgeführten Teilregime so beschädigt wird, dass die Gesamtlogik der rechtsstaatlichen Demokratie verändert wird, nicht mehr von einer funktionierenden rechtsstaatlichen Demokratie gesprochen werden kann. Merkel definiert de-fekte Demokratien weiterhin als „Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrere der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlie-ren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind“ (Merkel/ Puhle et al. 2003: 66) Darüber hinaus werden defekte Demokratien in vier Typen un-terteilt, je nachdem welches Teilregime verletzt der rechtsstaatlichen Demokratie verletzt wird (vgl. Merkel 2010: 37).

Die nicht Gewährleistung eines universellen Wahlrechts sowie die faire Umsetzung von Wah-len, untergräbt das Prinzip der Volkssouveränität. Wird dies in einem Staat praktiziert, so de-finiert Merkel dies als „exklusive Demokratie“. Jedoch schränkt der Autor ein, dass bei einem geringen Prozentsatz von ausgeschlossener Bevölkerung vom Wahlrecht, noch nicht zwin-gend von einem autokratischen System ausgegangen werden muss (vgl. Merkel/ Puhle et al. 2003: 239ff.).

Der zweite Typus wird als „Enklavendemokratie“ bezeichnet. Dieser Typ beinhaltet, dass „Vetomächte“, die nicht demokratisch legitimiert sind, über bestimmte Politikbereiche ent-scheiden und bestimmenden Einfluss auf die gewählten Herrschaftsträger ausüben. Dies kön-nen zum Beispiel Oligarchen oder das Militär sein.

Als dritte Form der defekten Demokratie beschreibt Merkel die „illiberale Demokratie“. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Kontrolle der Exekutive und Legislative durch die dritte Gewalt fehlt bzw. eingeschränkt ist. Weiterhin besteht keine Bindung an konstitutionelle Nor-men des Regierungshandelns und der Gesetzgebung. Zusammenfassend ist also die Rechts-staatsdimension verletzt, da auch nicht die gleichen Freiheiten für alle Individuen bestehen (vgl. Merkel 2010: 37f.).

Der letzte Typus ist die „delegative Demokratie“. Dieser gleicht sich der „illiberalen Demo-kratie“. Die gegenseitige Kontrolle der drei Gewaltensäulen ist eingeschränkt, welche für „die funktionierende Demokratie(n) zur Aufrechterhaltung einer balancierten politischen Repräsentationskette benö-tig(t) (wird)“ (Merkel 2010: 38) Zudem nimmt die Regierung auf die Justiz Einfluss und umgehen das Parlament. Es herrscht letztlich ein Ungleichgewicht in der Gewaltenkontrolle, was oft auch auf charismatische Präsidenten zurückzuführen ist, die die Machtbalance zu ihren Guns-ten verschieben (vgl. Merkel 2010: 38).

Im Weiteren beschreibt Wolfgang Merkel noch welche Ursachen dafür existieren, dass De-fekte vor allem in jungen Demokratien zum Vorschein treten, und sich auch nachhaltig mani-festieren. Hier werden der Modernisierungspfad, das Modernisierungsniveau, die Wirtschafts-konjunktur, das Sozialkapital und die Zivilgesellschaft, das Staats- und Nationsbildung, der Typ des autoritären Vorgängerregimes, die Art des Transitionsmodus sowie die politischen Institutionen und internationalen Rahmenbedingungen angeführt (vgl. Merkel 2010: 38ff.). Dabei stellt Merkel eine Hypothese zu jeder möglichen Ursache auf, die hier jedoch nicht ge-nannt werden, da die Ursache für das bestehende Regierungssystem nicht Thema dieser Ar­beit ist.

Abschließend merkt Merkel an, dass defekte Demokratien durchaus stabile Regierungssys-teme darstellen können, welches auf soziokulturelle Faktoren zurückzuführen ist, wie zum Beispiel ein relativ geringes Bildungsniveau oder aber auch klientelistische und patrimoniale Strukturen auf dem Staatsgebiet (vgl. Merkel 2010: 40). Im Folgenden soll nun noch eine Theorie über autoritäre Regime geschildert werden, bevor auf die Analyse des Regierungssys-tems in Russland eingegangen wird.

[...]

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Russland unter Putin. Autoritarismus oder defekte Demokratie?
Universidad
University of Regensburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
25
No. de catálogo
V742017
ISBN (Ebook)
9783346214997
ISBN (Libro)
9783346215000
Idioma
Alemán
Palabras clave
autoritarismus, demokratie, putin, russland
Citar trabajo
Dominik Götz (Autor), 2018, Russland unter Putin. Autoritarismus oder defekte Demokratie?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/742017

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