Laut Statistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2005 in Deutschland 3.518.567 Kriminalfälle aufgeklärt und in deren Zusammenhang 2.313.136 Tatverdächtige erfasst. Bei 531.900 Tatverdächtigen handelte es sich um Jugendliche und Heranwachsende. Somit waren beinahe 23% aller Tatverdächtigen des Jahres 2005 zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahren alt und gehörten zum Klientel der Jugendgerichtshilfe (vgl. Bundeskriminalamt, 2005, S. 74).
Die hohe Zahl jugendlicher Straftäter sei nach Aussage des Bundeskriminalamtes im Prozess des Normlernens begründet, hinge mit zentralen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters zusammen und sei ein notwendiges Begleitphänomen im Prozess der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identität (vgl. Bundeskriminalamt, 2006, S. 357).
Aus diesen Aussagen erschließt sich die besondere Verantwortung der Arbeit der Jugendgerichtshilfe. Deren Aufgabe ist es, sich mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern auseinander zu setzen, ihre Einsicht im Hinblick auf begangene Straftaten zu wecken sowie durch den Einsatz erzieherischer Maßnahmen neue Straftaten zu verhindern.
Um dieser Aufgabe optimal gerecht zu werden steht dem Jugendgerichtshelfer ein breit gefächertes Tätigkeitsfeld zur Verfügung, welches ich im Folgenden beleuchte. Auch das Wissen über die geschichtlichen, organisatorischen und rechtlichen Hintergründe sind für die erfolgreiche Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe von grundlegender Bedeutung und werden in dieser Arbeit behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Geschichte der Jugendgerichtshilfe
3 Organisation der Jugendgerichtshilfe
4 Rechtliche Grundlagen
5 Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
5.1 Prophylaxe
5.2 Tätigkeitsfelder im Vorfeld der Hauptverhandlung
5.2.1 Beratung
5.2.2 Diversion
5.2.3 Haftvermeidung und Haftentscheidungsshilfe
5.2.4 Haftbetreuung und Haftverkürzungshilfe
5.3 Die Hauptverhandlung
5.4 Aufgabenfelder nach der Verhandlung
5.4.1 Weisungen und Auflagen
5.4.2 Bewährungshilfe
5.4.3 Betreuung im Strafvollzug
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle und Aufgaben der Jugendgerichtshilfe als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Justiz. Dabei wird analysiert, wie durch sozialpädagogische Begleitung und erzieherische Maßnahmen die individuelle Entwicklung straffällig gewordener Jugendlicher gefördert und die Rückfallquote minimiert werden kann.
- Historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe
- Organisatorische Einbindung in das Jugendamt
- Rechtliche Grundlagen und das Spannungsfeld der Rollen
- Aufgabenfelder vor, während und nach der Hauptverhandlung
- Bedeutung der Diversion zur Vermeidung formeller Strafverfahren
Auszug aus dem Buch
5.2.2 Diversion
„Diversion … heißt … , Wege und Möglichkeiten auszubauen, damit für straffällig gewordene Jugendliche jugendgemäße und dem Tatgeschehen angemessene Reaktionen ohne formelle, justizielle Verfahren erfolgen.“ (Klier/Brehmer/Zinke, 1995, S. 73)
Die gesetzliche Grundlage der Diversion bilden die §§ 45 und 47 JGG, welche die Einstellung von Verfolgung und Verfahren bei Durchführung geeigneter erzieherischer Maßnahmen regeln. Diese Maßnahmen sind nach § 10 JGG zum Beispiel die Ableistung von Arbeitsstunden in gemeinnützigen Einrichtungen, die Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder auch der so genannten Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem sich Täter und Opfer treffen, um ihren Konflikt mit Hilfe eines Vermittlers aufzuarbeiten sowie geeignete Leistungen zur Wiedergutmachung zu finden (vgl. Jugendgerichtshilfe Dresden, 2007).
Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es folglich, geeignete erzieherische Maßnahmen vorzuschlagen, um ein Jugendstrafverfahren zu vermeiden. Wurde dieses bereits eröffnet, arbeitet der Jugendgerichtshelfer mit den Möglichkeiten der Division auf die Einstellung des Verfahrens hin. Sollte diese Möglichkeit nicht in Frage kommen, schlägt er intensive ambulante Maßnahmen vor, um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden (vgl. Fischer, 2000, S. 8).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die statistische Relevanz jugendlicher Straftäter und skizziert die Notwendigkeit sozialpädagogischer Interventionen.
2 Geschichte der Jugendgerichtshilfe: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Prozess der Professionalisierung und die Entwicklung von einem rein strafverfolgenden zu einem erziehungsorientierten Ansatz nach.
3 Organisation der Jugendgerichtshilfe: Hier wird die strukturelle Anbindung der Jugendgerichtshilfe an das Jugendamt und das ASD sowie die Zusammenarbeit mit der Justiz dargelegt.
4 Rechtliche Grundlagen: Die rechtliche Basis im SGB VIII und JGG wird erläutert, wobei insbesondere der Rollenkonflikt zwischen Jugendhilfe und Justiz hervorgehoben wird.
5 Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: Dieser Abschnitt bietet einen detaillierten Einblick in die Tätigkeitsbereiche von der Prophylaxe bis hin zur Betreuung im Strafvollzug.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung der Jugendgerichtshilfe zusammen und plädiert für einen stärkeren Fokus auf Diversionsmaßnahmen.
Schlüsselwörter
Jugendgerichtshilfe, Sozialarbeit, Jugendstrafrecht, JGG, SGB VIII, Diversion, Erziehung, Straffälligkeit, Prävention, Beratung, Hauptverhandlung, Haftvermeidung, Resozialisierung, Jugendamt, Täter-Opfer-Ausgleich
Häufig gestellte Fragen
Was ist das grundlegende Ziel dieser Hausarbeit?
Die Arbeit analysiert die Aufgabenbereiche der Jugendgerichtshilfe und zeigt auf, wie diese die Entwicklung junger Menschen durch erzieherische Maßnahmen unterstützt.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Dokument?
Die Themen umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die historische Entwicklung sowie die praktischen Tätigkeiten der Jugendgerichtshilfe in den verschiedenen Phasen des Strafverfahrens.
Welche Forschungsfrage wird verfolgt?
Die Arbeit untersucht, wie der Jugendgerichtshelfer seine Rolle als Betreuer und Begleiter trotz des Spannungsfeldes zwischen Jugendhilfe und gerichtlichen Interessen ausfüllen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die vorliegende Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und der Aufarbeitung einschlägiger Gesetzestexte sowie Fachliteratur zum Thema Jugendgerichtshilfe.
Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich chronologisch nach den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: Prophylaxe, Vorbereitung der Hauptverhandlung, Begleitung der Verhandlung sowie Aufgaben nach der Verhandlung.
Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?
Die zentralen Schlagworte sind Jugendgerichtshilfe, Diversion, Resozialisierung und Jugendstrafrecht.
Wie unterscheidet sich die Beratung von der reinen Strafverfolgung?
Die Beratung fokussiert auf Konfliktmanagement und die Befähigung zur Selbsthilfe, während die Strafverfolgung primär auf Sanktionierung abzielt.
Welche Rolle spielt die Diversion innerhalb der Arbeit?
Die Diversion nimmt eine zentrale Rolle ein, da sie durch erzieherische Maßnahmen formelle Gerichtsverfahren vermeidet und so eine Stigmatisierung der Jugendlichen verhindert.
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- Kerstin Zimmermann (Autor), 2007, Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit. Die Jugendgerichtshilfe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74519