Die Möglichkeit des Abbaus der Arbeitslosigkeit in Deutschland durch die Einführung von Personal Service Agenturen


Trabajo de Seminario, 2003

34 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Leiharbeit in Deutschland – eine Bestandsaufnahme
2.1. Der Markt der privaten Leiharbeit
2.2. Wiedereingliederungsorientierte Leiharbeit – Erste Versuche
2.3. Zwischenfazit- Ist Leiharbeit ein sinnvoller Ansatz?

3. Das Konzept der Personal Service Agenturen
3.1 Die Grundidee des Konzeptes
3.2. Die Ausgestaltung der PSA
3.3. Kritikpunkte am Hartz Konzept der PSA

4. Umsetzung des Hartz Konzeptes
4.1. Die Veränderung der Hartz Vorschläge im Gesetz
4.2. Erste Tarifvereinbarungen

5. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zusammenfassung

Leiharbeit ist ein geeignetes Instrument Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Deshalb empfahl die Hartz Kommission in ihrem Bericht aus dem Jahre 2002 eine Ausdehnung dieses Sektors mit Hilfe der Personal-Service-Agenturen (PSA). In dieser Arbeit werden Erfahrungen aus Nachbarländern und Deutschen Pilotprojekten zusammengefasst und analysiert welche Vorteile Leiharbeit dem Deutschen Arbeitsmarkt bringen könnte. Basierend auf dem Hartz Bericht wird das Konzept der Personal Service Agenturen vorgestellt. Auf den eigentlichen Vorschlägen für PSA’s aufbauend wird kritisch analysiert wie dieses Konzept durch die Bundesregierung umgesetzt wurde. Leiharbeit ist ein probates Mittel zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen sowie der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Jedoch muss in Betracht gezogen werden, dass Leiharbeit ein beschränktes Potential hat Arbeitsplätze zu schaffen.

1. Einleitung

Leiharbeit ist ein geeignetes Instrument Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, deshalb ist sie auszubauen und sogar mit Mitteln der Bundesanstalt der Arbeit zu fördern! Dies ist die Quintessenz aus dem achten Kapitel des Berichtes der Hartz Kommission (2002). Warum der Weg über gestützte Leiharbeit? Es gibt doch genug andere Instrumente der Bundesanstalt für Arbeit denen sie sich zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bemächtigen kann.

Warum gerade das Instrument der Personal Service Agenturen, dass die Hartz Kommission vorschlägt, das richtige ist um den Abbau von Arbeitslosigkeit zu verwirklichen, soll Ihnen mit der Ihnen vorliegenden Arbeit erläutert werden.

2. Leiharbeit in Deutschland – eine Bestandsaufnahme

2.1 Der Markt der privaten Leiharbeit

Die Zahl der in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmer nimmt in den letzten Jahren stark zu, von ca. 120 Tsd. im Jahr 1993 steigerte sich die Anzahl der im Durchschnitt über Leiharbeit Beschäftigten auf ca. 350 Tsd. im Jahr 2001[1]. Ein Zuwachs von ca. 6000 Verleihbetrieben im Jahr 1993 auf ca. 14000 im Jahr 2001 spricht eine ähnliche Sprache.

Aber bei allen Zuwächsen, die im Bereich der Leiharbeit entstanden sind muss man sich immer die recht schwache relative Häufigkeit von Leiharbeit vor Augen halten, nur zwischen 0,7 % und 1 %[2] aller Arbeitsverhältnisse sind Leiharbeitsverhältnisse, diese Quote ist jedoch ausbaufähig, die Niederlande haben eine Leiharbeitsquote von 4,5 %[3], Großbritannien sogar von 4,9 % und sind damit unsere Vorbilder in diesem Bereich.

Zurück zum heimischen Markt: Wie kam es zu diesen Zuwächsen? Was waren die Gründe?

Seit 1972 gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG), das seit Mitte der 80’er und massiv Mitte und Ende der 90’er reformiert wurde, in diesen Reformen wurde es größtenteils dereguliert, d.h. bestehender Schutz der Arbeitnehmer und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbeutung der Leiharbeiter und zum Schutz “normaler“ Arbeitsverhältnisse wurden Schritt für Schritt gelockert um eine Ausweitung der Leiharbeit zu erreichen. In der Vergangenheit sind hierbei vor allem die Schrittweise Erhöhung der Überlassungshöchstdauer, Einschränkung des Befristungsverbotes und Lockerung des Synchronisationsverbotes hervorzuheben[4], aber entscheidende Veränderungen waren erst im “Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“[5] zu finden. Diese Deregulierung sowie eine erhöhte Nachfrage nach Leiharbeitnehmern führten zu diesem beachtlichen Wachstum. Die Nachfragesteigerung ist auf weitere Regelungen im Arbeitsrecht zurückzuführen, Kündigungsschutzregelungen zum Beispiel verlängern die Amortisationsdauer einer Investition in einen festen Arbeitsplatz, diese Investition spart man sich durch Besetzung offener Stellen mit Hilfe einer Leiharbeitsagentur, diese ermöglichen eine Einstellung qualifizierter Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum zu sehr gut kalkulierbaren Kosten.

Es ist wichtig mehrere statistische Daten aus dem Markt der privaten Leiharbeit zu nennen, denn diese werden für die künftigen Argumentationen herangezogen, nur 35,6 %[6] der Leiharbeiter im Jahr 2000 sind länger als 3 Monate in einer Leiharbeitsfirma beschäftigt gewesen, nur etwa ein fünftel aller Leiharbeiter hat 6 Monate oder länger, aber 14,4 % nur maximal eine Woche in der Leiharbeit verweilt.

Aus diesen Zahlen wird die Kurzlebigkeit des Marktes für private Leiharbeit ersichtlich, diese scheint sich beim Vergleich der ausgewählten Kennziffern zu denen des Jahres 1996 immer weiter zu verschärfen (Bsp.: unter 1 Woche (1996) 11 %¹).

Die Entlohnung der Leiharbeitnehmer ist im Allgemeinen geringer als die der “normalen“ Arbeitnehmer: Arbeiter erhielten 1998 61,6 %[7], Angestellte 75,8 % des durchschnittlichen Lohnes, wobei Diskrepanzen hinsichtlich der Qualifizierung des jeweiligen Arbeitnehmers sowie im Vergleich Ost- und Westdeutschland auftreten. Zur Entlohnung ist hinzuzufügen, dass diese Zahlen in der Zeit vor dem 01.01.2002 errechnet wurden, seit diesem Zeitpunkt wurde erstmals eine Form der Gleichstellung zwischen geliehenen und eigenen Arbeitnehmern im Gesetz kodifiziert. Mit der Anhebung der Überlassungshöchstdauer von 12 auf 24 Monate wurde die Gleichstellung des geliehenen Arbeitnehmers ab dem ersten Tag nach 12 Monaten in einem Betrieb bindend. Seit dem 01.01.2003 ist die Gleichstellung vom ersten Tag an im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kodifiziert, es gibt aber eine sehr interessante Ausnahme: Einigt sich der Verleihbetrieb mit der Gewerkschaft auf eine abweichende Lösung gilt diese, zur Relevanz dieser Ausnahme wird in Kapitel 3.2 Stellung genommen.

Ca. 60 % aller Leiharbeiter kamen aus der Erwerbslosigkeit in die private Leiharbeit, aber nur die Hälfte dieser Arbeitnehmer hat direkt vor der Beschäftigung Leistungen vom Arbeitsamt erhalten. Der Rest waren Studenten oder Hausfrauen die nur kurzfristig einer Arbeit nachgingen oder Menschen die noch nie beschäftigt waren. Also bleibt festzustellen, dass cirka 30 % der Leiharbeiter arbeitslos waren, an dieser Stellschraube wurde in einigen regionalen Versuchen mit Hilfe staatlicher Arbeitnehmerüberlassung gedreht. Am eindrucksvollsten wurden diese Versuche durch die Hartz Kommission gewürdigt, die mit der Personal Service Agentur solche Einrichtungen flächendeckend in Deutschland einführen will[8].

2.2 Wiedereingliederungsorientierte Leiharbeit – Erste Versuche

Im Gegensatz zum privaten Markt der Arbeitnehmerüberlassung (oder herkömmliche[9] Arbeitnehmerüberlassung), der darauf bedacht ist durch den Verleih von Arbeitskräften Gewinne zu maximieren, hat die spezialisierte¹ oder wiedereingliederungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung andere Zielsetzungen:

Die Leiharbeitkräfte sollen in Dauerarbeitsverhältnisse vermittelt werden, sie sollen also in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Diese Zielsetzung soll zum Beispiel mit der Einführung der Personal Service Agenturen verfolgt werden, die Idee staatlich subventionierte oder zumindest Anschubfinanzierte Projekte zur Eingliederung Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt mittels Leiharbeit zu initiieren ist nicht neu, mehrere Bundesländer aber auch die Bundesregierung starteten Versuche. Hier sollen nur stellvertretend zwei Projekte näher erörtert werden, die START Zeitarbeit NRW GmbH und das Berufliche Fortbildungszentrum der bayrischen Wirtschaft GmbH.

Das Projekt START wurde 1991 als kleiner Versuch gestartet und nach Erfolgen in den folgenden vier Jahren 1995 auf ganz NRW ausgeweitet und besitzt derzeit 34 Niederlassungen, Gesellschafter der 1995 gegründeten GmbH waren z.B. das Land NRW, der DGB und die BA[10].

Es war eine Anschubfinanzierung von 17 Millionen DM nötig, aber nach zwei Jahren (auch heute noch) arbeitet START kostendeckend, Gewinne werden sofort in Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten gesteckt, was START von herkömmlichen Arbeitnehmerüberlassern unterscheidet[11]. Nur ca. 1000 ehemals Arbeitslose sind in der START GmbH durchschnittlich beschäftigt, weswegen START eher als Experiment und nicht als Lösung bezeichnet werden muss. Die Ansätze sind jedoch gut und nachahmenswert, 67%[12] aller Beschäftigten haben Vermittlungshemmnisse, wären also nicht direkt weiter vermittelt worden, und mit 48% liegt die Wiedereingliederungsquote deutlich über dem Wert des privaten Marktes[13]. Diese Akzeptanz bei den Entleihern überrascht, gerade wenn man bedenkt, dass der Verrechnungssatz pro Arbeitsstunde wie bei herkömmlichen Verleihbetrieben bei ca. 200% der Bruttolohnkosten liegt. Die Entlohnung des Leiharbeiters ist identisch mit dem der Stammbelegschaft, obliegt also den jeweiligen Tarifverträgen im Entleihbetrieb. In den ersten 6 Monaten im Entleihbetrieb werden jedoch nur 95% des Lohnes gezahlt, was aber immer noch über dem Durchschnittswerten[14] im privaten Markt liegt. Leiharbeitskräfte erhalten aber dafür in verleihfreien Zeiten, so z.B. bei einer Qualifizierungsmaßnahme nur 80% des vorherigen Entgeltes, was den Reiz an einen Betrieb verliehen zu werden deutlich erhöht und somit die Qualifizierungsmaßnahmen wesentlich effizienter wirken lässt. Wesentlichen Anteil am Erfolg des Projektes hat die extrem gute Betreuungsquote, ohne Geschäftsführung ist ein Mitarbeiter für 21 Leiharbeiter zuständig.

Diese Aussagen über das Start Projekt stimmen durch und durch hoffnungsfroh, Arbeitslose werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt integriert ohne dass Gewerkschaften Alarm schlagen müssten, da moderate Löhne gezahlt werden und der Grundsatz der Gleichbehandlung in einem Vertrag zwischen der START GmbH und der ÖTV[15] zusätzlich kodifiziert wurde.

[...]


[1] Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit

[2] IAB, 2001: 0,9 % in D (www.iab.de)

[3] Quelle: IAB, 2001 (www.iab.de)

[4] Jahn (2002b)

[5] vom 01.01.2003 – siehe Kapitel 4.1

[6] Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit

[7] Adamy, Bischoff (2002)

[8] Näheres in Kapitel 3

[9] Notation nach Helbig (2001)

[10] Genaue Aufschlüsselung der aktuellen Gesellschafter im Anhang (S.1) à BA ausgestiegen!

[11] Informationen und Zahlen zu START: Jahn (2002a), Helbig (2001) und www.start-nrw.de

[12] Zielgruppenaufsplittung im Anhang

[13] Wiedereingliederungsquote (gesamt): ca. 29% im Anhang (S.2) im europäischen Vergleich (CIETT Studie)

[14] siehe Seite 3

[15] jetzt mit Verdi

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Die Möglichkeit des Abbaus der Arbeitslosigkeit in Deutschland durch die Einführung von Personal Service Agenturen
Universidad
European University Viadrina Frankfurt (Oder)
Curso
Seminar: Institutionelle Reformen auf dem Arbeitsmarkt
Calificación
1,0
Autor
Año
2003
Páginas
34
No. de catálogo
V74906
ISBN (Ebook)
9783638731218
ISBN (Libro)
9783638732055
Tamaño de fichero
1565 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Möglichkeit, Abbaus, Arbeitslosigkeit, Deutschland, Einführung, Personal, Service, Agenturen, Seminar, Institutionelle, Reformen, Arbeitsmarkt
Citar trabajo
Robert Finger (Autor), 2003, Die Möglichkeit des Abbaus der Arbeitslosigkeit in Deutschland durch die Einführung von Personal Service Agenturen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74906

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