Der Fall Axel Springer / ProSiebenSat.1 - Meinungsmonopol oder freier Wettbewerb?

Eine analytische Fallbetrachtung


Seminar Paper, 2006

38 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Erkenntnisinteresse
1.2 Methodische Vorgehensweise

2. Wettbewerb am Medienmarkt
2.1 Begriffliche Abgrenzung
2.2 Marktbetrachtung
2.3 Konzentrationsentwicklung am Medienmarkt

3. Regulierungsorgane
3.1 KEK / LMA, BK
3.2 Interventionsbeispiele

4. Der Fall AS/P7S1
4.1 Kurzdarstellung der beteiligten Unternehmen
4.2 Chronologie der gescheiterten Fusion
4.3 Beschlüsse des BK und der KEK

5. Folgen der Fusionsuntersagung
5.1 Besonderheiten der KEK- / BK-Beschlüsse
5.2 Nachteile der Wettbewerbsanalyse
5.3 Bewertungen aus Politik und Wirtschaft
5.4 Axel Springer: Unternehmerische Konsequenzen

6. Fazit und Ausblick
6.1 Diskussion der KEK- / BK-Entscheidungen
6.2 Schlussfolgerung

7. Literatur- und Quellenverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Anfang August 2005 gaben die Axel Springer AG und die Investorengruppe um Haim Saban bekannt, dass der Pressekonzern die Fernsehveranstaltergruppe mit den fünf Sendern SAT.1, ProSieben, Kabel 1, N24 und Neun live durch den Erwerb von 100 Prozent des stimmberechtigten Stammkapitals und 25 Prozent des stimmrechtslosen Vorzugskapitals vollständig übernehmen werden[1]. Zu jenem Zeitpunkt war die Fusion für das zweiten Quartal 2006 geplant, vorausgesetzt das Bundeskartellamt (BK) und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) würden dem Zusammenschluss beider Medienkonzerne, unter Berücksichtigung von Markt- und Meinungsmacht, zustimmen.

Im Januar 2006 untersagten die KEK und das BK die Übernahme der TV-Sendergruppe durch die Axel Springer AG. Erklärend wurden eine mögliche Wettbewerbsverzerrung sowie eine Gefährdung der Meinungsvielfalt genannt. In der Tat hätte die geplante Übernahme der der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG zu einem Zusammenschluss von Europas größtem Zeitungsverlag und einem der wichtigsten kommerziellen deutschen Fernsehsender geführt. Die Position der Konzerne am Medienmarkt verleiht beiden eine wichtige Rolle im Meinungsbildungsprozess in Deutschland. Daher stellt dieser Fall ohne Zweifel ein Novum in der Mediengeschichte Deutschlands dar. In seiner Einzigartigkeit wirft er wichtige und teilweise auch neue Fragen auf – wie etwa in der Abgrenzung relevanter Märte oder in der Berechnung von Zuschaueranteilen zur Prüfung vorherrschender Meinungsmacht.

1.1 Erkenntnisinteresse

Kann eine geringere Konzentration von Medienunternehmen mehr Meinungsvielfalt garantieren? Kann freier Wettbewerb auch nach einer Fusion der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1 Media AG bestehen?

Das Erkenntnisinteresse dieser Seminararbeit zielt in erster Linie auf die Fragestellung, ob der Zusammenschluss aus Sicht des freien Wettbewerbs gerechtfertigt ist oder die Untersagung durch die Kartell- und Medienwächter die Bildung eines Meinungsmonopols verhindern konnte. Im Schlussteil dieser Seminararbeit soll eine Einschätzung, anhand einer Abwägung der gewonnenen Erkenntnisse, vollzogen werden. Zur Abwägung sollen die Aspekte, die zu der Untersagung der Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG Fusion führten, untersucht und die Interessen der einzelnen Akteure erläutert werden. Anbetracht der divergenten Auffassungen soll der Fall aus ökonomischer und publizistischer Perspektive dahingehend analysiert werden. Weiterhin soll diese Seminararbeit die Prüfungskriterien des Bundeskartellamts und der KEK inklusive möglicher Besonderheiten aufzeigen und allgemeine Schwachstellen der Wettbewerbsanalyse aufzeigen.

1.2 Methodische Vorgehensweise

Der Bezug zu der Fragestellung „Der Fall Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG – Meinungsmonopol oder freier Wettbewerb?“ soll zunächst in Abschnitt 2, anhand einer Betrachtung des Wettbewerbs am Medienmarkt, hergestellt werden. Dieses Kapitel ist in Teilabschnitte gegliedert, in denen einleitend die relevanten Begriffe[2] erklärt, sowie die Marktentwicklung und die Konzentrationstendenzen am Markt dargestellt werden. Dieses Kapitel soll grundlegend dazu beitragen, eine Einschätzung der Auswirkungen der Fusion auf die Marktentwicklung geben zu können. Die Entscheidungsträger in den Beschlussverfahren des Bundeskartellamtes und der Medienkommission nehmen, in Bezug auf diese Entwicklung, eine Schlüsselposition ein. Ihre Funktion auf dem Medienmarkt wird in Abschnitt 3 dargestellt.

Gegenüberstellend erfolgt in Kapitel vier eine Kurzdarstellung der zwei Unternehmen sowie eine Chronologie der gescheiterten Axel Springer AG/ ProSiebenSat.1 Media AG Fusion. Anschließend werden die Beschlüsse des Bundeskartellamtes in ihren wichtigsten Punkten näher erläutert.

Im fünften Kapitel werden die Besonderheiten der Entscheidungen der Regulierungsorgane aufgegriffen und mit Blick auf die Wettbewerbsanalyse analysiert. Welche Folgen diese Beschlüsse auf die Entwicklung des Marktes, in Bezug auf den Wettbewerb und der Meinungsvielfalt haben, und welche unternehmerischen Konsequenzen sich aus der Untersagung ergeben, wird in den folgenden Teilabschnitten erörtert. Da bis dato zu diesem Fall nur wenige wissenschaftliche Analysen zur Verfügung stehen, werden Beurteilungen aus Politik und Wirtschaft für die Erörterung verwendet.

Zusammenfassend sollen in Kapitel 6 die Ergebnisse der vorherigen Abschnitte ausgewertet werden. Im Ergebnis soll ein Bezug zur Fragestellung in Form einer Einschätzung hergestellt werden. Für die Argumentationsführung dieser Seminararbeit wurden die Beschlussberichte des Bundeskartellamtes und der Medienkommission KEK, wissenschaftliche Literatur, sowie Artikel aus der Tagespresse verwendet. Weiterhin wurde auf Internetquellen und unternehmensinternen Pressemitteilungen der Axel Springer AG zurückgegriffen.

2. Wettbewerb am Medienmarkt

Der Wettbewerb am Medienmarkt zeichnet sich derzeit überwiegend unter großen Anbieter ab. An den zwei relevanten Absatzmärkten, dem Rezipienten- und dem Werbemarkt, sind einige dieser Unternehmen über Beteilungen vernetzt. Die Medienverflechtung („cross-ownership“), also die diagonale Konzentration unterschiedlicher Medien in einer Hand kann vorherrschende Meinungsmacht begründen und den freien Wettbewerb erheblich einschränken[3]. Vor diesem Hintergrund sollen zunächst die Merkmale des Medienwettbewerbs und der Medienkonzentration dargestellt werden.

2.1 Begriffliche Abgrenzung

Märkte und der Wettbewerb an Märkten sind mit dem Postulat der individuellen Freiheit verbunden. Der Begriff des freien Wettbewerbs impliziert Handlungsalternativen, also Freiheitsspielräume (Freiheit zum Wettbewerb). Dies erfordert zum einen, dass den Markteilnehmern verschiedene Handlungsalternativen zur Option stehen. Zum anderen bedeutet freier Wettbewerb auch, dass die Akteure die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern bzw. Nachfragern haben und somit über Ausweichmöglichkeiten verfügen[4].

Nach dem Standard-Modell der ökonomischen Theorie ist ein freier Wettbewerb dann gegeben, wenn auf allen Güter- und Faktormärkten die Bedingungen des Modells der vollständigen Konkurrenz erfüllt sind[5]. Nach diesem Modell herrscht Wahlfreiheit zwischen sich bietenden Alternativen, also Produktionsfreiheit, Investitionsfreiheit, freie Konsumwahl. Weiterhin müssen nach den Annahmen dieses Models die folgenden sechs Kriterien erfüllt sein: (1) atomistische Struktur der Anbieter- und Nachfrageseite (mit Mengenanpasserverhalten), (2) homogene Güter, (3) vollständige Markttransparenz, (4) freier Marktzutritt und Marktaustritt, (5) keine Transaktionskosten und (6) die Nichtexistenz von Skalen- und Verbundvorteilen[6]. Ein wesentlicher Aspekt dieses Modells, in Bezug auf den freien Wettbewerb, ist die Bestreitbarkeit des Marktes. Dieser wettbewerbstheoretische Ansatz setzt voraus, dass ein problemloser Zugang zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten gegeben ist und die mit einem Marktaustritt verbundenen irreversiblen Kosten gering sind. Umgekehrt wird die Entstehung von Marktmacht dadurch ermöglicht, wenn ein Markt nicht mehr oder nur schwer bestreitbar ist[7], zum Beispiel durch Fixkostendegression, welche sich aus einer subadditiven Kostenfunktion[8] ergibt. Dieser Aspekt bildet nur eine Ursache der Konzentration am Medienmarkt. Ist die Anzahl konkurrierender Unternehmen an einem Markt gering, sind die Marktanteile – und damit die Marktkontrolle – dementsprechend unter wenigen Akteuren aufgeteilt. Demzufolge ist der Marktzutritt für neue Wettbewerber schwieriger als auf einem Markt mit einer höheren Anbieterzahl. Der Konzentrationsprozess am Medienmarkt kann also auch durch Machtvorteile, sowie Transaktionskostenvorteile, Risikoreduzierung, Skaleneffekte und Mehrfachwertung induziert werden. Dies kann unter anderem einen Rückgang des Preiswettbewerbs zur Folge haben[9]. Weiterhin kann Anbieterkonzentration die Innovationskraft, Flexibilität und Konkurrenzbildung (z.B. durch Erschwerung des Marktzutritts) behindern[10].

Allgemein kann eine hohe Konzentration von Unternehmen an einem Markt also zu einer Einschränkung des freien Wettbewerbs führen. Diese Konzentrationsprozesse können durch internes Wachstum, also überproportionalen Wachstum eines Anbieters bzw. mehrerer Anbieter oder durch externes Wachstum, also durch den Zusammenschluss mehrerer bestehender Unternehmen, hervorgerufen werden. Sektoral betrachtet wird dabei zwischen horizontaler, vertikaler und horizontaler Integration unterschieden.

Mit Blick auf den Medienmarkt kann der Konzentrationsbegriff nach ökonomischer (Anbieterkonzentration) und publizistischer Konzentration (Angebotskonzentration) differenziert werden[11]. Ökonomisch betrachtet steht die Abbildung des Wettbewerbs im Vordergrund, der durch die Kriterien produktive und allokative Effizienz sowie technischen Fortschritt determiniert wird. Als aus publizistischer Perspektive im die Pressevielfalt im Vordergrund, die durch die Kriterien Vielfalt, Qualität und Pluralismus determiniert wird. Den möglichen Effizienz- und Wettbewerbsvorteilen einer Unternehmenskonzentration stehen auch ökonomische und publizistische Risiken gegenüber. Ein Risikofaktor für den Wettbewerb stellen unter anderem Machtmissbrauch und Arbeitsplatzverluste dar[12]. Aus publizistischer Sicht kann eine Anbieterkonzentration zu einer Einschränkung der Vielfalt führen. Ein Beispiel stellt dabei die abnehmende Unabhängigkeit in der Berichterstattung dar (Konzernpluralismus). Hier wird befürchtet, dass die Angebotsausdünnung zu inhaltlicher Homogenisierung führt.[13] Durch Integrationsprozess könnte ein Unternehmen mit einem hohen Marktanteil am Zuschauermarkt einen starken Einfluss auf das publizistische Angebot erlangen. Unbestritten ist dabei, dass die Beherrschung besonders einflussreicher Medien durch ein Unternehmen- oder Unternehmensgruppe den Prozess der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung erheblich einschränkt[14]. Aus publizistischer Perspektive könnte diese Entwicklung zu der Entstehung eines Meinungsmonopols führen.

2.2 Marktbetrachtung

Der Wettbewerb am deutschen Medienmarkt wird von fünf großen Unternehmen angeführt, die jeweils auf verschiedenen Teilmärkten national und auch international aktiv sind. Gemessen an den Jahresumsätzen in 2004 ist die Bertelsmann AG mit rund 17 Mrd. Euro Marktführer. Die Axel Springer AG erreichte einen Jahresumsatz in Höhe von 2,4 Mrd. Euro und ist am Zeitungsmarkt Marktführer. Täglich erreichen die Zeitungen und Zeitschriften des Konzerns mehr als 35 Mio. Menschen[15].

Die WAZ Mediengruppe erzielte einen Jahresumsatz von 1,9 Mrd. Euro, die Verlagsgruppe Holtzbrinck 1,9 Mrd. Euro und die ProSiebenSat.1 Media AG 1,8 Mrd. Euro.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Konzentration der Medien, Zuschauer- und Auflagenanteil 2004

Quelle: „Kartellamt hat Bedenken gegen die Fernsehexpansion von Springer“, taz, 21.11.2006.

Die Betrachtung der Marktanteile ist ein wichtiges Vergleichsmaß: Neben der Marktanteilshöhe ist der Abstand zum nächsten Wettbewerber, die Entwicklung und Verteilung der Marktanteile betrachtet werden.[16] Am Markt der Kaufzeitungen dominiert die Axel Springer AG mit einem publizistischen Anteil von 81 Prozent. Am Markt der Tageszeitungen erreicht der Konzern einen Lesermarktanteil von über 26 Prozent, die ProSiebenSat.1 Media AG nimmt am Zuschauermarkt einen Anteil von rund 22 Prozent ein.[17]

Zieht man den Fall der Fusionierung der Axel Springer AG und ProSiebenSat1 Media AG heran, so ist es auch sinnvoll die Werbemarktanteile zu betrachten, da sich beide Unternehmen in erster Linie aus Werbeerlösen finanzieren. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist als „Free-TV“-Veranstalter am Fernsehmarkt tätig und finanziert seine Programme überwiegend durch Werbung[18]. Der Jahresumsatz der Sendergruppe vereint einen Anteil von rund 44 Prozent des gesamten Umsatzes der Fernsehwerbung[19]. Auf dem Pressemarkt führt die Axel Springer AG einen stabilen Anteil von rund 23 Prozent ein – die WAZ-Gruppe folgt mit einem Anteil von sechs Prozent. Am bundesweiten Anzeigenmarkt für Tageszeitungen sind es sogar über 40 Prozent[20].

Gemessen an der Gesamtauflage am Tageszeitungsmarkt erreicht die Axel Springer AG einen Marktanteil von 77 Prozent[21]. Das Kerngeschäft des Konzerns bildet der Zeitungsmarkt – hier erzielte das Unternehmen im Jahr 2005 rund 60 Prozent seines Umsatzes[22].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Umsatzverteilung der Axel Springer AG, 2005

Quelle: Axel Springer AG, Geschäftsbericht 2005, S. 34

Da Kaufzeitungen größtenteils werbefinanziert sind, vermuten die Regulierungsorgane, dass der Anteil der Axel Springer AG am Pressewerbemarkt den Anteil an der Gesamtauflage übersteigt. Im Jahr 2005 entfielen 986 Mio. Euro des Gesamterlöses der Axel Springer AG auf das Anzeigengeschäft[23]. Auf diesem Markt bietet der Konzern 42 verschiedene Ausgaben der Bild-Zeitung bundesweit, regional und lokal an.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Anzeigen- und Vertriebserlöse der Axel Springer AG, 2005

Quelle: Axel Springer AG, Geschäftsbericht 2005, S. 1

Im Jahr 2005 erzielte das Unternehmen Anzeigen- und Vertriebserlöse in Höhe von 2,1 Mrd. Euro. Diese Erlöse trugen maßgeblich zum Jahresüberschuss im vergangenen Jahr in Höhe von 231 Mio. Euro bei[24].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Verteilung der Umsatzerlöse der Axel Springer AG, 2005

Quelle: Axel Springer AG, Geschäftsbericht 2005, S. 32

In Betracht des im Jahr 2005 erzielten Umsatzerlöses der Axel Springer AG stellt das Anzeigengeschäft mit 986 Mio. Euro das zweitwichtigste Standbein dar. [25]

Durch eine Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG würde die Axel Springer AG zusätzlich einen Anteil von 44 Prozent am Fernsehwerbemarkt gewinnen. In diesem Punkt hat das Bundeskartellamt in seinem Beschluss besondere Bedenken eingeräumt: „Mit Werbung in der Bild-Zeitung und den P7S1-Sendern ProSieben, Sat.1 und Kabel 1 ließen sich nach Angaben der OMG (Organisation der Media-Agenturen im GWA e.V.) jeden Tag über 20 Mio. Bürger über 14 Jahren erreichen“[26]. Diese Größenordnung sei, so äußerte das Kartellamt, ein Indiz für Marktmacht. Zu berücksichtigen ist auch, das die ProSiebenSat.1 Media AG eine 100-Prozent-Beteiligung an der SevenOne Media GmbH hält, die sowohl Werbezeiten für den Mutterkonzern als auch eine Werbevermarktungskooperation mit der Axel Springer AG hat.[27]

2.3 Konzentrationsentwicklung am Medienmarkt

Die Medienkonzentration in Deutschland im Wesentlichen auf die Eigenschaften der deutschen Medienlandschaft zurückzuführen. Die Grundzüge dieses Wirtschafts-bereiches sind maßgeblich durch den Föderalismus geprägt worden, bis heute sind Zeitungen in Deutschland überwiegend kleinräumig organisiert[28]. Eine Besonderheit der deutschen Medienlandschaft hat sich aus der seit den 80er Jahren gültigen Medienordnung ergeben. Diese Besonderheit besteht darin, dass die Printmedien privatrechtlich, der Rundfunk hingegen ausschließlich öffentlich-rechtlich organisiert war[29]. So konnte sich insbesondere am Markt der Printmedien frühzeitig eine Anbieterkultur entwickeln, in der sich Unternehmen mit ausreichend Firmenkapital und offensiven Gründungsstrategien eine starke Position am Markt erkämpfen konnten. Dies begründet die heutige Konzentration am deutschen Medienmarkt mit überwiegend großen Unternehmen, die ihre Aktivitäten über nationale Grenzen hinaus entwickelt haben[30]. Auf der Unternehmensebene am Zeitungsmarkt hat sich bis heute eine hohe Konzentration ergeben. Fast jede zweite Tageszeitung stammt aus einem der großen fünf Verlagshäuser. Der Zeitschriftenmarkt hingegen wird in erster Linie von großen Verlagshäusern kontrolliert. Im Rundfunksegment bildet hat sich auf dem Fernsehmarkt ein enges Oligopol – allerdings mit hoher Marktmacht der Kunden – entwickelt. Auf dem Markt der Radiosender besteht ein Polypol, dessen Struktur jedoch nicht eindeutig erkennbar ist. Der Onlinemarkt weist ebenfalls polypolistische Strukturen auf[31].

Ein besonderer Aspekt in Betracht des Presse- und Fernsehmarktes lässt sich in Bezug auf die Werbeerlöse feststellen. In beiden Märkten stellt dieses Erlössegment, wie im vorherigen Abschnitt dargestellt, ein wichtiges Finanzierungsinstrument dar. Die hier generierten Umsätze können internes Wachstum in einem Unternehmen induzieren. Der Werbemarkt ist kann insofern auch Konzentrationseffekte auslösen. Die wachsende Abhängigkeit der Printmedienmedien von Anzeigenerlösen hat auf den meisten regionalen und lokalen Märkten eine Spiralwirkung ausgelöst, die die Printobjekte mit den niedrigeren Auflagen schwächt und die wettbewerbsführende Position der Auflagenstarken zusätzlich sichert. Dieser Prozess vollzieht sich in erster Linie über die Anzeigen- und Verkaufspreise. Ein Unternehmen in einer marktbeherrschenden Situation ist in der Lage die Preise so weit zu senken, bis Konkurrenzunternehmen nicht mehr Schritt halten können.

Insbesondere im Tageszeitungsgeschäft wird der Umsatz zu rund 55 Prozent aus Werbeerlösen generiert. Da Anzeigen- und Vertriebserlöse zu den wichtigsten Umsatzstandbeinen gehören, sind Presseunternehmen mit allen Mitteln bemüht Erlöszuwächse zu realisieren.[32] Daraus wird ersichtlich, dass den Werbeträgern eine wichtige Rolle nicht nur am Fernsehmarkt sondern auch in den Printmedien zukommt[33].

3. Regulierungsorgane

Die Prüfung der Fusion fällt in den Bereich der Regulierungsorgane Bundeskartellamt sowie in den der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich. Obwohl beide Unternehmen international agieren, findet die europäische Fusionskontrolle in diesem Fall keine Anwendung, da die addierten weltweiten Umsätze der Axel Springer AG und ProSiebenSat.1 Media AG unter der Grenze der Europäischen Fusionskontrollverordnung von fünf Milliarden bleiben. Die Beurteilung der Fusion vollzieht sich daher nach dem deutschen Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und nach den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages[34].

3.1 KEK / LMA, BK

Das Bundeskartellamt, gilt als „Hüterin des wirtschaftlichen Leistungswettbewerbs“[35] und hat als ihren Sitz in Bonn im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihre zentrale Aufgabe ist die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das am 1. Januar 1958 zum Schutz des Wettbewerbs in Kraft getreten ist. Zu ihren Tätigkeits-Schwerpunkten gehört nicht nur die Durchführung der Fusionskontrolle und die Verfolgung aller Wettbewerbsbeschränkungen, auch die Durchsetzung des Kartellverbotes und die Ausübung der Missbrauchsaufsicht fallen in ihren Bereich, sowie die Überwachung der Vergabe öffentlicher Aufträge[36].

[...]


[1] Vgl. Fels, E.: Bundeskartellamt untersagt Erwerb der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG, Pressemitteilung der Axel Springer AG, 23.01.2006.

[2] Begriffe: freier Wettbewerb, Meinungsmonopol und Medienkonzentration.

[3] Vgl. Kübler, F. (2002), S. 120.

[4] Vgl. Fritsch, M. (2005), S. 16.

[5] Ebd., S. 16.

[6] Vgl. Fritsch, M. (2005), S. 16.

[7] Vgl. ebd. , S. 206.

[8] Subadditive Kostenfunktion bedeutet sinkende Durchschnittskosten bei steigender Outputmenge (Unteilbarkeiten).

[9] Vgl. Kübler, F. (2002), S.117.

[10] Vgl. Fritsch, M. (2005), S. 211.

[11] Vgl. Trappel, J. (2002), S.12.

[12] Ebd., S.17.

[13] Ebd.

[14] Vgl. Blaurock, U. (2002), S. 118.

[15] Vgl. KEK, Beschlussbericht (2005), S. 17.

[16] Vgl. Lange, B.-P. (2005), S. 2.

[17] Vgl. KEK, Beschlussbericht (2005), S. 84.

[18] Vgl. Lange, B.-P. (2005), S. 10.

[19] Vgl. Bundeskartellamt, Bericht der Beschlussabteilung (2005), S. 26.

[20] Ebd., S. 61.

[21] Vgl. KEK, Beschlussbericht (2005), S. 35.

[22] Vgl. Axel Springer AG, Geschäftsbericht (2005), S. 34.

[23] Ebd., S. 32.

[24] Vgl. Axel Springer AG, Geschäftsbericht (2005), S. 1.

[25] Ebd., S. 32.

[26] Vgl. Bundeskartellamtes, Bericht der Beschlussabteilung (2005), S. 64.

[27] Vgl. Lange, B.-P. (2005), S. 10.

[28] Vgl. H. Röper/U. Pätzold (1993), S. 2.

[29] Ebd.

[30] Ebd.

[31] Vgl. KEK, Beschlussbericht (2005), S.97.

[32] Vgl. Axel Springer AG (2006): Zwischenbericht Januar – März 2006, 09.05.2006.

[33] In Deutschland vereinen die Tageszeitungen als Werbeträger einen Anteil von rund 45 Prozent auf sich, das Fernsehen im Vergleich nur 26 Prozent.

[34] Vgl. Lange, B.-P. (2005), S. 546.

[35] Ebd., S. 547.

[36] Vgl Bundeskartellamt (2004-2006): Was sind die Aufgaben des Bundeskartellamtes?, 19.06.2006.

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Details

Title
Der Fall Axel Springer / ProSiebenSat.1 - Meinungsmonopol oder freier Wettbewerb?
Subtitle
Eine analytische Fallbetrachtung
College
University of Hamburg
Author
Year
2006
Pages
38
Catalog Number
V75314
ISBN (eBook)
9783638809450
ISBN (Book)
9783638810708
File size
638 KB
Language
German
Keywords
Fall, Axel, Springer, ProSiebenSat, Meinungsmonopol, Wettbewerb
Quote paper
Felix Bellinger (Author), 2006, Der Fall Axel Springer / ProSiebenSat.1 - Meinungsmonopol oder freier Wettbewerb?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75314

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