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Die steuerliche Einheit im Rahmen von Gruppenbesteuerungsmodellen unter besonderer Berücksichtigung der Marks & Spencer-Entscheidung des EuGH

Title: Die steuerliche Einheit im Rahmen von Gruppenbesteuerungsmodellen unter besonderer Berücksichtigung der Marks & Spencer-Entscheidung des EuGH

Bachelor Thesis , 2006 , 86 Pages , Grade: gut (14 Punkte)

Autor:in: Dipl.-Jur. Alexander Koch (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Nationale Gruppenbesteuerungssysteme sind in verschiedener Hinsicht von großer Bedeutung. So sind sie aus der Sicht von Unternehmen ein wichtiger Standardfaktor und geben Anreize für steuermindernde Gestaltungen („Steuerwettbewerb“). Auf der anderen Seite kann ein Steuergefälle innerhalb der Europäischen Union das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Nicht zuletzt kann der Vergleich von Konzernbesteuerungsmethoden möglicherweise eine Antwort auf die Frage liefern, welches nationale System für ein europäisches Konzernsteuerrecht Pate stehen könnte. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang (auch) ein Blick in die Niederlande, weil der steuerlichen Einheit (fiscale eenheid) jedenfalls aus betriebswirtschaftlicher Sicht Vorbildcharakter im Rahmen der Konzernbesteuerung bescheinigt wird.
Im Anschluss an diese Einleitung wird der Zweck der Gruppenbesteuerung umrissen, um im Anschluss die verschiedenen Gruppenbesteuerungsmodelle systematisch darzustellen. Im Zuge dessen sollen neben den Anforderungen an eine Besteuerung von Konzernen auch die damit verbundenen typischen Probleme beschrieben werden.
Ziel dieser Arbeit ist im Folgenden die steuerliche Einheit, als das niederländische Pendant zur deutschen Organschaft, im Detail vorzustellen. Dabei sollen die Voraussetzungen zu ihrer Errichtung und die damit verbundenen Rechtsfolgen, sowie die Voraussetzungen und die Folgen einer Auflösung veranschaulicht werden. Unter der Berücksichtigung der Marks & Spencer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird das Erfordernis der Ansässigkeit der Gesellschaften für die Errichtung einer steuerlichen Einheit und die damit verbundene Frage der Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Verlustverrechnung von hervorgehobener Bedeutung sein. Die Auswirkungen, die die Rechtssache Marks & Spencer auf das Institut der steuerlichen Einheit bereits hatte und noch haben könnte, sollen zusammenhängend am Ende dieser Arbeit beschrieben werden.
Davor soll die steuerliche Einheit mit ihren Vor- und Nachteilen in bestehende Formen der Gruppenbesteuerung systematisch eingeordnet und von anderen Formen abgegrenzt werden.
Ähnlich wie in Deutschland , existiert das Institut der steuerlichen Einheit nicht nur für die Körperschaftssteuer, sondern auch im Rahmen der Umsatzsteuer . Die nachfolgende Darstellung ist jedoch abgesehen von einigen Randbemerkungen auf die steuerliche Einheit im niederländischen Körperschaftssteuergesetz beschränkt.

Excerpt


Gliederung

A. Einleitung

B. Gruppenbesteuerungsmodelle

I. Problemstellung - Ausgangslage

II. Modelle der Gruppenbesteuerung

1. Konsolidierungsmodelle

a. Einheitskonzept(e)

b. Zurechnungskonzept

2. Einzelveranlagungsmodelle

a. Group Relief

b. Group Contribution

III. Aufgaben und Problemfelder bei der Gruppenbesteuerung

C. Entwicklung und Grundlagen der steuerlichen Einheit

I. Geschichtliche Entwicklung

II. Heutige gesetzliche Grundlage

D. Die Errichtung einer steuerlichen Einheit

I. Sachliche Voraussetzungen für die Errichtung

1. Zulässige Rechtsformen (Art. 15 Abs. 3 lit. d. und e. VPB)

a. Muttergesellschaft (Art. 15 Abs. 3 lit. d. VPB)

b. Tochtergesellschaft (Art. 15 Abs. 3 lit. e. VPB)

2. Anforderungen an die Ansässigkeit

a. Grundsatz (Art. 15 Abs. 3 lit. c. VPB)

b. Ausnahme (Art. 15 Abs. 4 VPB)

c. Besonderheiten für steuerliche Einheiten iSv Art. 15 Abs. 4 VPB

3. Beteiligungsquote (aandelenbezit), Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 VPB

a. Umfang der Beteiligung

b. Mittelbarer Besitz (Art. 15 Abs. 2 VPB)

c. Nominell eingezahltes Kapital

d. Juristisches und wirtschaftliches Eigentum

4. Identische Geschäftsjahre (Art. 15 Abs. 3 lit. a. VPB)

5. Identische Gewinnermittlungen (Art. 15 Abs. 3 lit. b. VPB)

6. Nicht als „Vorratsgesellschaft“ (Art. 15 Abs. 3 lit. f. VPB)

II. Formale Voraussetzungen vor der Errichtung

1. Antrag auf Errichtung einer steuerlichen Einheit (Art. 15 Abs. 8 VPB)

a. Antrag durch die Unternehmen

b. Beschluss durch das zuständige Finanzamt

2. Weitere Voraussetzungen für die Errichtung

a. Konzernsteuereröffnungsbilanz

b. Neubewertung der Beteiligungen (Art. 15ab Abs. 1 VPB)

c. Bewertung der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten

E. Rechtsfolgen der steuerlichen Einheit

I. Steuerrechtliche Verschmelzung der Unternehmen (Art. 15 Abs. 1 VPB)

II. Administrative Verpflichtungen

III. Weiterführung der Bewertungsmethode

IV. Art. 10 Besluit FE

1. Dividendenzahlungen durch die Tochtergesellschaft an ausstehende Anteilseigner (Art. 10 Abs. 1 Besluit FE)

2. Erwerbskosten für zusätzliche Anteile (Art. 10 Abs. 2 Besluit FE)

3. Verkauf einer Minderheitsbeteiligung (Art. 10 Abs. 3 Besluit FE)

V. Abzug von Vorstandsvergütungen (Art. 15ac Abs. 1 VPB)

VI. Erlass von Verbindlichkeiten (Art. 15ac Abs. 2 VPB)

VII. Steuerverminderung aufgrund von Vorschriften zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Art. 15ac Abs. 4 bis Abs. 6 VPB)

VIII. Earn-out Regelung (Art. 15ac Abs. 7 VPB)

IX. Verlustverrechnung

1. „Reguläre“ Verrechnung von Verlusten während des Bestehens einer steuerlichen Einheit (Art. 20 VPB)

2. Verrechnung von gesellschaftsspezifischen „Voreintrittsverlusten“ mit „Einheitsgewinnen“

a. Grundsatz (Art. 15ae Abs. 1 lit. a. VPB)

b. Erweiterung der steuerlichen Einheit (Art. 15ae Abs. 1 lit. c. VPB)

c. Steuerliche Einheit mit einer neu gegründeten Tochtergesellschaft (Art. 5 Abs. 4 Besluit FE)

d. Reihenfolge der horizontalen Verlustverrechnung (Art. 12 Abs. 1 lit. a. Besluit FE)

e. Ausschluss für Verlustverrechnung (Art. 11 Besluit FE)

f. Beispiel

3. Verrechnung von „Einheitsverlusten“ mit gesellschaftsspezifischen „Voreintrittsgewinnen“

4. Errechnung des Ergebnisanteils (Art. 15ah VPB)

a. Übertragung von Wirtschaftsgütern innerhalb der steuerlichen Einheit (Art. 15ah Abs. 2 VPB)

b. Gegenseitige Rechtsverhältnisse (Art. 15ah Abs. 3 VPB)

c. Neuinvestitionsrücklage (Art. 15ah Abs. 4 VPB)

d. Berichtigung nach Ausscheiden aus der steuerlichen Einheit (Art. 15ae Abs. 2 VPB)

X. Vor- und Rücktrag von steuerbaren Zinsen (Art. 15ad VPB)

F. Auflösung einer steuerlichen Einheit

I. Gründe einer Beendigung (Art. 15 Abs. 6 VPB)

1. Nichtmehrerfüllung der Voraussetzungen (Art. 15 Abs. 6 lit. a. VPB)

2. Verlegung der Geschäftsleitung in die Niederlande (Art. 15 Abs. 6 lit. b. VPB)

3. Verlegung der Geschäftsleitung von den Niederlanden ins Ausland (Art. 15 Abs. 6 lit. c. VPB)

4. Auflösung auf Antrag (Art. 15 Abs. 7 lit. d. VPB)

II. Errichtung und Auflösung innerhalb eines Geschäftsjahres

III. Folgen der Auflösung

1. Administrative Verpflichtungen (Art. 13 Besluit FE)

2. Höhe der Neuinvestitionsrücklage (Art. 15aj Abs. 1 VPB)

3. Bewertung von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Art. 15aj Abs. 2 VPB)

4. Erlass von Verbindlichkeiten nach Auflösung

5. Aufteilungen von Rückstellungen (Art. 15aj Abs. 4 VPB)

6. Fiscale indeplaatstreding (Art. 15aj Abs. 5 VPB)

7. Verlustverrechnung nach Auflösung der steuerlichen Einheit

a. Verrechnung von Voreintrittsergebnissen

b. Verrechnung von Einheitsergebnissen

8. Antimissbrauchsvorschrift (Art. 15ai VPB)

G. Bewertung der Fiskaleinheit vor dem Hintergrund der uneingeschränkten Einheitstheorie

I. Einheitliche Konzernsteuerbilanz

II. Steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern

III. Behandlung von Zwischengewinnen

IV. Bewertung

H. Folgen der Rechtssache Marks & Spencer für das Institut der steuerlichen Einheit

I. Sachverhalt

II. Urteil des EuGH

III. Folgen für das Rechtsinstitut der steuerlichen Einheit

1. Vorschlag für eine Steuerreform 2007 (Werken aan winst)

a. Zielsetzung

b. Grenzüberschreitende Verlustverrechnung

c. Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten

2. Diskussion nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs

a. Vergleichbarkeit der Gruppenbesteuerungssysteme

b. Anrechenbarkeit von ausländischen Liquidationsverlusten

c. Bewertung

d. Zwischenfazit

I. Fazit

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel dieser Bachelor-Arbeit ist die detaillierte Vorstellung der steuerlichen Einheit als niederländisches Äquivalent zur deutschen Organschaft. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse der Voraussetzungen für die Errichtung sowie der damit verbundenen Rechtsfolgen während des Bestehens und bei einer Auflösung. Besonders untersucht wird der Einfluss der EuGH-Rechtssache "Marks & Spencer" auf das Erfordernis der Ansässigkeit für die steuerliche Einheit und die daraus resultierende Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Verlustverrechnung.

  • Systematische Einordnung und Abgrenzung verschiedener Gruppenbesteuerungsmodelle.
  • Detaillierte Analyse der sachlichen und formalen Voraussetzungen für die Errichtung der steuerlichen Einheit nach niederländischem Recht.
  • Untersuchung der Rechtsfolgen der Fiskaleinheit hinsichtlich Gewinnermittlung und steuerrechtlicher Verschmelzung.
  • Diskussion der Auswirkungen der EuGH-Rechtssache "Marks & Spencer" auf das Institut der steuerlichen Einheit.
  • Bewertung des niederländischen Einheitsmodells vor dem Hintergrund der uneingeschränkten Einheitstheorie.

Auszug aus dem Buch

I. Problemstellung - Ausgangslage

Die grundlegende Problematik der Konzernbesteuerung liegt in der nahezu diametralen Gegenüberstellung zwischen der tatsächlich betriebswirtschaftlichen und der juristischen Struktur des Konzerns. Einerseits besteht eine Einheit andererseits aber lediglich eine lockere Ansammlung von selbstständigen Rechtspersönlichkeiten. Kennzeichnend für die Beziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft ist daher die ökonomische Einheit, die die juristische Selbstständigkeit unberührt lässt.

Vor diesem Hintergrund hat eine große Anzahl von Staaten unterschiedliche Modelle zur Gruppenbesteuerung entwickelt. Diese einzelnen Modelle können aufgrund ihrer charakteristischen Formen verschiedenen Grundtypen der Gruppenbesteuerung zugeordnet werden. Grundsätzlich kann bei Gruppenbesteuerungssystemen zwischen einer zentralen (Zusammenveranlagung) und einer dezentralen Form (Einzelveranlagung) differenziert werden. Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, dass Staaten nicht zwingend über eine besondere Form der Gruppenbesteuerung verfügen müssen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung nationaler Gruppenbesteuerungssysteme, stellt die steuerliche Einheit in den Niederlanden als Modell mit Vorbildcharakter vor und definiert das Ziel der Arbeit, diese im Kontext der EuGH-Rechtssache "Marks & Spencer" zu untersuchen.

B. Gruppenbesteuerungsmodelle: Dieses Kapitel analysiert die Problematik der Konzernbesteuerung zwischen ökonomischer Einheit und juristischer Selbstständigkeit und differenziert systematisch zwischen Konsolidierungs- und Einzelveranlagungsmodellen.

C. Entwicklung und Grundlagen der steuerlichen Einheit: Es wird die historische Entstehung und die moderne gesetzliche Grundlage der steuerlichen Einheit im niederländischen Körperschaftssteuergesetz (VPB) erörtert, unter Einbeziehung des "Konzerngedankens".

D. Die Errichtung einer steuerlichen Einheit: Das Kapitel erläutert ausführlich die sachlichen Voraussetzungen, wie Rechtsformen und Ansässigkeit, sowie die formalen Schritte zur Errichtung der steuerlichen Einheit.

E. Rechtsfolgen der steuerlichen Einheit: Hier werden die Konsequenzen der steuerrechtlichen Verschmelzung, inklusive Ergebniskonsolidierung, Verlustverrechnung und administrativer Pflichten, detailliert dargestellt.

F. Auflösung einer steuerlichen Einheit: Dieses Kapitel behandelt die Gründe für eine Beendigung, die Folgen der Auflösung für Rückstellungen, Verbindlichkeiten und die Verlustverrechnung sowie die Auswirkungen auf den Konzern.

G. Bewertung der Fiskaleinheit vor dem Hintergrund der uneingeschränkten Einheitstheorie: Abschließend wird das niederländische Einheitsmodell bewertet, insbesondere hinsichtlich der Vorteile einer einheitlichen Konzernsteuerbilanz und steuerneutraler Übertragungen sowie potenzieller Nachteile.

H. Folgen der Rechtssache Marks & Spencer für das Institut der steuerlichen Einheit: Das Kapitel analysiert das EuGH-Urteil "Marks & Spencer" und diskutiert die Konsequenzen für die niederländische Praxis, einschließlich Reformvorschlägen für eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung.

I. Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung des EuGH für die nationale Steuerhoheit zusammen und betont, dass eine grenzüberschreitende steuerliche Einheit vorerst nicht eingeführt wird.

Schlüsselwörter

Steuerliche Einheit, Fiskaleinheit, Gruppenbesteuerung, Körperschaftssteuer, Organschaft, Verlustverrechnung, Marks & Spencer, EuGH, Konzernbesteuerung, Einheitskonzept, Vollkonsolidierung, Niederländisches Steuerrecht, Grenzüberschreitende Verlustverrechnung, Steuerwettbewerb, Steuerrückstellung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es grundsätzlich in dieser Arbeit?

Die Arbeit analysiert das niederländische System der steuerlichen Einheit (fiscale eenheid) im Kontext von Gruppenbesteuerungsmodellen und untersucht kritisch dessen Ausgestaltung sowie Auswirkungen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Im Mittelpunkt stehen die Errichtungs- und Auflösungsvoraussetzungen der Fiskaleinheit, die Rechtsfolgen der steuerrechtlichen Konsolidierung und die steuerlichen Behandlung von Verlusten im Konzern.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?

Das Ziel ist die detaillierte Vorstellung der Fiskaleinheit als Pendant zur deutschen Organschaft, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Ansässigkeit vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung "Marks & Spencer".

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtsvergleichenden Analyse des niederländischen Konzernsteuerrechts, kombiniert mit einer systematischen Auswertung der aktuellen Gesetzgebung und europarechtlicher Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Errichtungsvoraussetzungen, die Rechtsfolgen, die Beendigungsgründe der Einheit sowie die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das System.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind steuerliche Einheit, Fiskaleinheit, Gruppenbesteuerung, Verlustverrechnung, Einheitskonzept und die Rechtssache Marks & Spencer.

Wie unterscheidet sich die Fiskaleinheit von der deutschen Organschaft?

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Konzernstrukturierung und der automatischen Vollkonsolidierung bei der niederländischen Fiskaleinheit, die ohne den in Deutschland erforderlichen Gewinnabführungsvertrag auskommt.

Welche Rolle spielt das Urteil Marks & Spencer für die Niederlande?

Das Urteil zwingt die Niederlande zwar nicht direkt zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung, löste aber eine intensive politische Debatte über die Attraktivität des Standorts und die Anpassung an europarechtliche Vorgaben aus.

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Details

Title
Die steuerliche Einheit im Rahmen von Gruppenbesteuerungsmodellen unter besonderer Berücksichtigung der Marks & Spencer-Entscheidung des EuGH
College
University of Osnabrück
Grade
gut (14 Punkte)
Author
Dipl.-Jur. Alexander Koch (Author)
Publication Year
2006
Pages
86
Catalog Number
V75340
ISBN (eBook)
9783638712842
ISBN (Book)
9783638714525
Language
German
Tags
Einheit Rahmen Gruppenbesteuerungsmodellen Berücksichtigung Marks Spencer-Entscheidung EuGH
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dipl.-Jur. Alexander Koch (Author), 2006, Die steuerliche Einheit im Rahmen von Gruppenbesteuerungsmodellen unter besonderer Berücksichtigung der Marks & Spencer-Entscheidung des EuGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75340
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