Die Arbeit befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit der Einrichtung privater Grabstätten für Urnen mit der Asche Verstorbener als Ausnahme zu dem Grundsatz des Friedhofszwangs. Betrachtet wird die Rechtslage zum Zeitpunkt Mitte 2004 in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Dabei werden die jeweiligen Landesgesetze, die einschlägige Rechtsprechung und gesetzgeberische Tendenzen im Friedhofsrecht zugrundegelegt und die Möglichkeiten für die Errichtung privater Grabstätten für Urnenbeisetzungen (etwa auch Urnenhainen) aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtslage in ausgesuchten Bundesländern
I. Schleswig-Holstein
1. Geltendes Recht
2. Gesetzentwurf eines Bestattungsgesetzes
a.) Private Friedhöfe
b.) Private Bestattungsplätze
3. Zwischenergebnis
II. Niedersachsen
1. Allgemein
2. Regierungsbezirk Braunschweig
3. Anschluss- und Benutzungszwang
4. Bewertung / Ausblick
III. Hamburg
IV. Mecklenburg-Vorpommern
V. Bremen
VI. Berlin
VII. Nordrhein-Westfalen
1. Friedhofszwang
2. Urnenhaine
3. Verstreuung der Totenasche
4. Einzelne Optionen
VIII. Rheinland-Pfalz
IX. Hessen
C. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Untersuchung analysiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von privaten Urnengrabstätten in ausgewählten Bundesländern. Ziel ist es zu klären, inwieweit der herrschende Friedhofszwang Ausnahmen für private Bestattungen zulässt und wie die aktuelle Rechtslage sowie zukünftige Entwicklungen in dieser Hinsicht zu bewerten sind.
- Rechtliche Grundlagen des Friedhofszwangs in Deutschland
- Analyse der landesspezifischen Bestattungsgesetze und Gesetzentwürfe
- Untersuchung von Ausnahmegenehmigungen für private Grabstätten
- Betrachtung von Sonderformen wie Urnenhainen und Friedwäldern
- Bewertung der restriktiven Genehmigungspraxis durch Behörden
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
In der folgenden Untersuchung soll der Frage nachgegangen werden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen möglich ist, eine private Grabstätte für zu die in einer Urne befindlichen Asche eines Verstorbenen errichten.
Einzelne Beispiele für Grabstätten meist prominenter Verstorbener außerhalb der öffentlichen Friedhöfe sind landläufig bekannt. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um jahrhundertealte Grabmäler ehemaliger Fürsten, Könige oder Kirchenoberhäupter. Auch in der jüngeren Vergangenheit ist in Einzelfällen die Errichtung einer Grabstätte auf Privatgrundstücken gestattet worden. Die Errichtung einer solchen privaten Grabstätte außerhalb eines dazu bestimmten und eingerichteten Friedhofs läuft dem Grundsatz des Friedhofszwangs zuwider, nach dem alle Verstorbenen auf einem der vorhandenen Friedhöfe zu bestatten sind. Die Gründe dafür liegen zunächst auf der Hand. Sie sind auch in der Rechtsprechung noch einmal definiert worden und werden im Folgenden einzeln dargestellt. In welchem Umfang dies jedoch auch für Urnen mit der Asche eines kremierten Verstorbenen zu gelten hat, ist jedoch fraglich.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Friedhofszwangs ein und stellt die Fragestellung der Untersuchung vor dem Hintergrund verschiedener Bundesländer dar.
B. Rechtslage in ausgesuchten Bundesländern: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Bestattungsgesetze und die Rechtslage hinsichtlich privater Grabstätten in den neun untersuchten Bundesländern.
C. Ergebnis: Das Fazit stellt fest, dass Möglichkeiten für private Bestattungen nur unter sehr strengen Voraussetzungen bestehen und die Praxis der Behörden weitgehend restriktiv bleibt.
Schlüsselwörter
Friedhofszwang, Privatgrabstätte, Urnenbeisetzung, Bestattungsgesetz, Totenruhe, Feuerbestattung, Ausnahmegenehmigung, Bestattungsrecht, Urnenhain, Friedwald, Grabpflege, Landesverordnung, Rechtslage, Pietät, Bestattungsplatz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Untersuchung primär?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von privaten Urnengrabstätten außerhalb öffentlicher Friedhöfe in neun spezifischen deutschen Bundesländern.
Welche Themenfelder stehen dabei im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind der geltende Friedhofszwang, die Möglichkeiten für Ausnahmegenehmigungen sowie die landesspezifischen Bestattungsgesetze.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen rechtlichen Bedingungen Privatpersonen die Asche Verstorbener außerhalb kommunaler Friedhöfe beisetzen dürfen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der bestehenden Landesgesetze, Verordnungen und der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Stand 2004).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in Länderanalysen, in denen jeweils die geltenden Regeln, laufende Gesetzentwürfe und die spezifische Behördenpraxis beleuchtet werden.
Welche Schlüsselbegriffe definieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Friedhofszwang, Ausnahmegenehmigung, Bestattungsgesetz, Urnenhain und die rechtliche Bewertung von privaten Grabstätten.
Wie ist die aktuelle Haltung der Behörden zu privaten Bestattungen?
Die Behörden verfolgen in der Regel eine äußerst restriktive Genehmigungspraxis; private Bestattungen werden meist nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet.
Was unterscheidet die Lage in Nordrhein-Westfalen von anderen Ländern?
Nordrhein-Westfalen bietet durch sein modernes Bestattungsgesetz die explizite Möglichkeit, Urnenhaine durch private Träger zu betreiben, auch wenn dies weiterhin genehmigungspflichtig ist.
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- Dr. Timo Hohmuth (Author), 2004, Zur Frage der Zulässigkeit von privaten Urnengrabstätten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75794