Die Volkstumspolitik des NS-Regimes in Slowenien, 1941-1943


Trabajo Escrito, 2006

23 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Erste Maßnahmen gegen die slowenische Bevölkerung nach der Okkupation
2.1. Steirischer Heimatbund
2.2. Kärntner Volksbund
2.3. Rassepolitik im Vorfeld der Aussiedlungen

3. Germanisierung durch Aus- und Umsiedlung
3.1. Die drei Aussiedlungswellen
3.2. Die Volksdeutsche Mittelstelle
3.3. Umsiedlung von volksdeutschen- und „eindeutschungsfähigen“ Personen

4. Abschluss

5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1. Quellenverzeichnis
5.2. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Nach Beginn des zweiten Weltkriegs im Jahre 1939[1], werden mehrere Länder Europas durch das nationalsozialistische Regime okkupiert und zentrale Organe geschaffen, die das Eigentum der besetzten Länder verwalten. Der Jugoslawienfeldzug im Jahre 1941 bringt der deutschen Streitkraft innerhalb weniger Tage den erhofften Sieg. Die Pläne für eine breit angelegte Volkstums- und Germanisierungspolitik, die eine Aussiedlung der slowenischen Bevölkerung realisieren soll, existieren zu diesem Zeitpunkt[2] schon in den Schubladen der NS-Funktionäre.

Bis 1941 gehört Slowenien zu einem Großteil dem Königreich Jugoslawien und wird hierbei zum Fokus der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik. Die Steiermark, der nördliche Teil Sloweniens, gehört zu einem Drittel dem Königreich Jugoslawien und zu zwei Drittel verbleibt das Territorium, laut dem Friedensvertrag von St. Germain aus dem Jahre 1919[3], bei dem Bundesland Steiermark in Österreich.

Nach der feindlichen Übernahme am 6. April 1941, wird das 15.036 qm große slowenische Gebiet von gleich drei Mächten okkupiert: Deutschland, Italien und Ungarn. Neben der Untersteiermark, Oberkrain und Kärnten, wird auch das Übermurgebiet, ein schmaler Grenzstreifen zwischen der ungarischen Grenze und dem Verlauf der Mur, von der deutschen Wehrmacht eingenommen und besetzt.[4] Primär soll vor allem die Untersteiermark „wieder deutsch“[5] gemacht werden.[6] Eine breit angelegte Aussiedlungsaktion der slowenischen Bevölkerung wird durch den „Erlass des Führers und Reichskanzlers zur Festigung deutschen Volkstums“[7] vom 7. Oktober 1939 “legitimiert“ und gegen die geltende HLKO durchgeführt.

Diese Arbeit widmet sich in erster Linie der Volkstums- und Aussiedlungspolitik des nationalsozialistischen Regimes im damaligen Slowenien. Hierbei werden die einzelnen Quellen, die zum Teil aus geheimen Vermerken und Stabsbesprechungen bestehen, als Bearbeitungsgrundlage dienen. Die umfassende Quellensammlung von Tone Ferenc, zusammengetragen in seinem Buch „Quellen zur nationalsozialistischen Entnationalisierungspolitik in Slowenien 1941-1945“, dokumentiert anhand von chronologisch sortierten Schriften die Arbeit des NS-Regimes in der slowenischen Besatzungszone. Als weitere Grundlage dient mir Stefan Karners Arbeit in seinem Buch „Die Steiermark im dritten Reich. 1938-1945“. In dem ersten Teil meiner Arbeit, werden die verschiedenen neu gegründeten Heimatverbände vorgestellt. Die Gründung des “Steirischen Heimatbundes“ spielt eine wichtige strategische Rolle für die deutsche Besatzungsmacht, die volksdeutsche Minderheit in der Untersteiermark[8] zu kontrollieren. Da die nationalsozialistische Rassenpolitik ohne Zweifel einen wichtigen Aspekt in der Arbeit der Heimatverbände darstellt, widme ich dieser Thematik einen eigenen Unterpunkt. Die anfängliche Freude der slowenischen Bevölkerung über die Einnahme Sloweniens durch das NS-Regime[9] spiegelt nicht zuletzt die einzigartige Problematik des damaligen jugoslawischen Königreichs wieder, unter dem ein Großteil der slowenischen Bevölkerung leiden musste.[10] Hier bildet sich ein Nährboden für faschistische Ideologie, während aber die Nationalsozialisten eine ganz andere Intention in ihrer Politik verfolgen: Die Schaffung eines neuen Lebensraumes für Reichs- und Volksdeutsche, ohne Rücksichtnahme auf die soziokulturellen Verhältnisse in der Bevölkerung. Somit bildet das Kapitel der „Aus- und Umsiedlungen“ (Kapitel 3) von Nationalslowenen den Kerninhalt meiner Arbeit. Da sich ein Großteil der vorliegenden Quellen thematisch mit der Untersteiermark beschäftigt, werde ich primär auf dieses Gebiet eingehen. Die anderen Gebiete wie z.B. Kärnten und Krain (später: Oberkrain) bleiben jedoch nicht unerwähnt, da diese Gebiete eben auch zum Opfer einer grausamen Politik wurden. Ich werde hierbei hauptsächlich auf die Maßnahmen eingehen, die zwischen 1941 und 1943 getroffen wurden.

2. Erste Maßnahmen gegen die slowenische Bevölkerung nach der Okkupation

Am 8. April 1941 nehmen die deutschen Truppen ohne große Gegenwehr die Stadt Maribor (deutsch: Marburg) ein. Die „Marburger Zeitung“ vom 9. April 1941 nennt dieses Ereignis eine „geschichtliche Wende“[11] und das Ende der ungerechten Politik der „Belgrader Kriegsverbrecher“[12] gegen die steirische Bevölkerung. Ein Großteil der Bevölkerung wird in dem Glauben gelassen, dass sich mit der nationalsozialistischen Besatzung die Lebenslage aller Menschen, nicht nur der Volksdeutschen, in der Untersteiermark verbessern soll. Während des Einzuges der deutschen Streitmacht in das jugoslawische Territorium, wird ein geheimer Vermerk des inneren Reichministeriums paraphiert, der die ersten Okkupationsmaßnahmen in den besetzten slowenischen Gebieten vorsieht.[13] Neben dem schon geschilderten Teilungsplan, enthält das Dokument auch eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen, wie z.B. die Errichtung einer Zivilverwaltung in der Untersteiermark. Dem Einsatzstab des CdZ[14] Untersteiermark sind 17 Kommissare für die 17 Bezirke der Untersteiermark unterstellt.[15] Chef der Zivilverwaltung ist der steirische Gauleiter Dr. Siegfried Uiberreither und Hauptsitz der Zivilverwaltung wird Marburg. Chef der Zivilverwaltung im Gau Kärnten wird Dr. Friedrich Rainer. Die 17 Kommissare sollen in einem Zeitraum von 4-6 Wochen wieder Ruhe und Frieden in die gescholtene Region einfließen lassen. Als weitere Maßnahme ist die Ausweisung aller Nationalslowenen und die nach 1914 aus Serbien zugezogenen Personen vorgesehen. Sämtliche slowenische Organisationen werden verboten und enteignet.

Der Steirische Heimatbund unter der Leitung des Bundesführers Franz Steindl, hat die Aufgabe „den deutschen Charakter der Untersteiermark wiederherzustellen“[16]. Die slowenische Sprache, Ortsnamen, Straßenschilder[17] und Geschäftsnamen sollen auf die deutsche Sprache umgestellt werden.

Soweit dient dieser Vermerk auch als Einstieg in dieses Kapitel meiner Arbeit, da es die Intention der Okkupationspolitik der Nationalsozialisten recht schlüssig und unbeschönigt darstellt. Im weiteren Verlauf meiner Arbeit werde ich dann auf bestimmte Punkte aus diesem einleitenden Text zurückgreifen, um zu untersuchen, ob die politischen Ziele, beispielsweise die Aussiedlung der “völkischen Fremdkörper“ oder die Eindeutschung der „tauglichen“ Volksdeutschen, dem NS-Regime gelungen sind Während der Entstehung dieses Schriftstücks, die Besprechungen wurden vom 8. bis zum 9. April in Graz abgehalten, blieb die Realisierung und der mögliche Erfolg dieses Vorhabens noch ungewiss.

2.1 Steirischer Heimatbund

„Er (der Steirische Heimatbund) soll seine Mitglieder seelisch, geistig und politisch führen und sie zu bewussten Bürgern des Reiches und vollwertigen Gliedern der deutschen Volksgemeinschaft machen. In ihm soll der Deutsche neben dem heimattreuen Steirer stehen, ungeachtet derzeitiger sprachlicher Verschiedenheiten, und beide sollen durch ihre Mitgliedschaft den gemeinsamen Weg dokumentieren, welchen sie in Zukunft als Deutsche zu gehen bereit sind“.[18] Mitglied kann nur derjenige werden, der sich „rückhaltlos zu Führer und Reich bekennt“[19] und „deutschen oder artverwandten Blutes“[20] ist. Hierfür müssen die Mitglieder einen Abstammungsnachweis bis zu ihren Großeltern vorlegen, während Amtsverwalter des Bundes einen Nachweis bis 1800 erbringen müssen.

Der steirische Heimatbund soll als Vorfeldorganisation der NSDAP[21], die Eindeutschung der Untersteiermark vornehmen. Sie ist zudem die einzig geduldete politische Organisation in der Untersteiermark[22]. Nach der „Eindeutschungs-Phase“ der Volksdeutschen und Windischen[23], soll der steirische Heimatbund bis zur kompletten Eingliederung der Untersteiermark in das Reichsgebiet[24] zur NSDAP übergeführt werden.[25] Nur Volksdeutsche mit einem außergewöhnlich, hohen Engagement für das deutsche Reich können (unter Umständen) vorzeitig in die Partei eintreten. Als wichtiges politisches Mittel soll die steirische mehrhundertjährige Reichszugehörigkeit propagiert werden, um den Volksdeutschen das nötige nationale Selbstbewusstsein zu vermitteln. Die pathetische Rede von Uiberreither bildet hierbei nur den Anfang einer groß angelegten Propagandawelle, die in den darauf folgenden Wochen in der Untersteiermark stattfinden soll.[26]

Nach dieser Großkundgebung vom Chef der Zivilverwaltung Uiberreither, anlässlich der politischen Übernahme am 14. April in Marburg[27], werden 250 weitere Versammlungen durchgeführt. In einem „ersten Einsatz wurden für das Gebiet aus Mitteln des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda u.a. reichliches Fahnenmaterial /ca. 10.000 Fahnen und 75.000 Papierfähnchen /und rund 50.000 Führerbilder zur Verfügung gestellt.“[28]

Zur Gründung des Steirischen Heimatbundes werden 10.000 Plakate gedruckt und für die Bekanntmachung der geplanten Erfassungsaktion weitere 30.000 Streifenplakate und 100.000 Flugblätter zur Verfügung gestellt.[29] Außerdem sind fünf Lautsprecherwagen im Einsatz, die eine Bekanntgabe der geplanten Erfassungsaktion durchgeben. Durch das Verbot von slowenischen Kulturvereinen und Versammlungen, verfolgt der Steirische Heimatbund weiterhin die Strategie, eine Ausmerzung der “slowenischen Intelligenz“ zu vollziehen. Das Slowenische Nationalorchester in Marburg bspw. wird gegen ein deutsches ausgetauscht und „volksdeutsche“ Maler sollen die Gestaltung der deutschen Übernahme kreativ „an verschiedenen Orten der Untersteiermark“[30] umsetzen. Als Ergebnis der Erfassungsaktion sind 323.807 Bewohner in der Untersteiermark als „vorläufige“ Mitglieder des Heimatbundes registriert worden. Die darauf folgende Probezeit von drei Jahren, soll das vorläufige Mitglied nutzen „weltanschaulich und politisch geschult“[31] zu werden. Außerdem muss das Mitglied die deutsche Sprache in diesem Zeitraum erlernen, da die slowenische Sprache rigoros aus dem Alltagsleben der Untersteiermark verbannt werden soll. Die Bevölkerung spricht jedoch weiterhin slowenisch und so bleibt als erstes Resultat des „Eindeutschungsprozesses“ festzuhalten, dass von 123.058 Absolventen der angebotenen Deutschkurse[32] fast niemand[33] die deutsche Sprache adäquat beherrschen konnte. Dieser Versuch des Reichsinnenministeriums, durch Verbot der slowenischen Sprache den nationalen Charakter der Slowenen zu durchbrechen, missglückt somit. Die endgültige Mitgliedschaft beim Heimatbund war „auch die Vorbedingung zum Erwerb“ der „deutschen Staatsbürgerschaft“ in der Untersteiermark (Prädikat „Vollwertiger Deutscher“)[34]. Laut § 2 der „Verordnung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit in den befreiten Gebieten von Untersteiermark, Kärnten und Krain“[35], wird außerdem eine „deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf erteilt, sofern die ehemaligen jugoslawischen Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“[36] sind. Die allgemeine Wehrpflicht wird am 20. Februar 1942 für Staatsangehörige auf Widerruf eingeführt, ebenso wie die Ausweitung der Nürnberger Rassengesetze auf die Region Untersteiermark. Das bedeutet, dass auch die Wehrmacht von den „Deutschen zweiter Klasse“ profitieren konnte.[37] Gleiches gilt auch für die Oberkrain, in der die Bestimmung im Herbst 1942 aktiv wird. Tamara Griesser-Pečar[38] beschreibt die Interpretation der operierenden Behörden zur Frage, „Wer“ artverwandten Blutes sei, als bestimmbar und zum Teil willkürlich. Diese Politik lässt dem NS-Regime den nötigen Spielraum den es benötigt, um das „fremdvölkische slawische Element“ in der Untersteiermark, „das unter keinen Umständen dem Eindeutschungsprozess unterworfen werden kann(…), in einer groß geplanten Aussiedlungsaktion zu deportieren. Nur auf einem solch´ bereinigten Boden kann überhaupt die Aufgabe des Steirischen Heimatbundes gelingen“.[39]

[...]


[1] Anm. Wenn man von der fragwürdigen “Rechtmäßigkeit“ der österreichischen Besatzung im Jahre 1938 absieht.

[2] Ferenc, Tone (hrsg.): Quellen zur Nationalsozialistischen Entnationalisierungspolitik in Slowenien 1941-1945, Maribor, Založba Obzorja, S.30-31

[3] Karner, Stefan: Die Steiermark im Dritten Reich 1938-1945. Aspekte ihrer politischen, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Entwicklung, Wien: Leykam, 1986, S.123

[4] Ebd., S.129

[5] Ferenc, 1980, S.51

[6] Anm. Die weiteren besetzten Gebiete (Kärnten und Oberkrain) werden später „bereinigt“. Die Untersteiermark steht als erstes im Visier der Germanisierungspolitik.

[7] Griesser-Pečar, Tamara: Das zerrissene Volk. Slowenien 1941-1946. Okkupation, Kollaborationen, Bürgerkrieg und Revolution, Wien: Böhlau, 2003, S. 27

[8] Anm. 1910 lebten in der Untersteiermark etwa 15% Deutsche und 85% Slowenen. Der deutsche Bevölkerungsteil lebte vor allem in den Städten Marburg (Maribor), Pettau (Ptuj) und Cilli (Celje). Laut Karner waren keine geschlossenen, größeren deutschen Siedlungen in Slowenien vorhanden.

[9] Ferenc, 1980, S. 35-37

[10] Anm. Die historischen Einzelheiten dieser lang anhaltenden Problematik würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

[11] Ferenc, 1980, S. 35

[12] Ebd., S. 35

[13] Ebd., S. 38

[14] Abk. Chef der Zivilverwaltung

[15] Ferenc, 1980, S.39

[16] Ebd., S. 40

[17] Ebd., S. 78

[18] Ebd., S.155

[19] Ebd., S. 95

[20] Ebd., S.155

[21] Ebd., S. 95

[22] Ebd., S. 155

[23] Anm. Die Windischen sind laut Definition des Reichsinnenministeriums „eine Art Zwischenstellung zwischen Deutschen und Slowenen(…). Es handelt sich im Wesentlichen um die Landbevölkerung, die von jeher dem Habsburger Reich, später Österreich und dem Deutschen Reich loyal gegenüberstanden.“(Ferenc, S. 42) Bei einem Vermerk der Dienststelle des Reichskommisars für die Festigung deutschen Volkstums, kommt man jedoch wiederum zur Übereinkunft, dass „nach objektiven Merkmalen“ keine „klare Grenze zwischen Volksdeutsch und Windisch“ zu ziehen ist.

[24] Ferenc, 1980, S.157

[25] Ebd., S. 41

[26] Karner, 1996, S. 132

[27] Ferenc, 1980, S. 49-51

[28] Karner, 1996, S. 132

[29] Ebd., S.133

[30] Ebd., S.133

[31] Ebd., S.134

[32] Ebd., S.137

[33] Anm. Ende November 1942 spricht rund 12% der Bevölkerung deutsch. Auch die darauf folgende „Sprachoffensive“ des Steirischen Heimatbundes verläuft enttäuschend. (Ferenc, S.612)

[34] Karner, 1996, S.134

[35] Ferenc, 1980, S.50

[36] Ebd., S.50

[37] Griesser-Pečar, 2003, S. 25

[38] Ebd., S. 19

[39] Ferenc, 1980, S.157

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Die Volkstumspolitik des NS-Regimes in Slowenien, 1941-1943
Universidad
University of Hannover  (Historisches Seminar)
Curso
Volk, `Rasse` und Raum: Ideologie und Politik der nationalsozialistischen Eroberungs- und Vernichtungsmaßnahmen
Autor
Año
2006
Páginas
23
No. de catálogo
V76155
ISBN (Ebook)
9783638736237
ISBN (Libro)
9783638736367
Tamaño de fichero
599 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Volkstumspolitik, NS-Regimes, Slowenien, Volk, Raum, Ideologie, Politik, Eroberungs-, Vernichtungsmaßnahmen
Citar trabajo
Demir Cesar (Autor), 2006, Die Volkstumspolitik des NS-Regimes in Slowenien, 1941-1943 , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76155

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