Mein Vortrag im Seminar „Juden in der Weimarer Republik“ behandelte das Thema: „Rechtliche Stellung der Juden am Ende des Kaiserreiches“. Der Vortrag stellte den Einstieg in das Thema des Seminars dar und gab einen Überblick zur rechtlichen Stellung.
Da mich dieses Thema sehr interessierte war ich entschlossen, darüber auch eine Hausarbeit zu schreiben. Das Thema meiner Hausarbeit lautet: „Der Weg zum gleichberechtigten Staatsbürger – Rechtliche Stellung der Juden bis zur Weimarer Republik“.
Es soll der Emanzipationsprozess der Juden bis hin zum Erreichen der vollen Gleichberechtigung dargestellt werde. Der Weg war oft sehr steinig und oft waren die Steine so groß, dass man an ihnen nicht vorbei kam und es lange dauerte bis diese beseitigt waren. Erst mit den Ideen und Idealen der Aufklärung schien sich die Lage der Juden Schritt für Schritt zu verbessern, aber es gab auch immer wieder enttäuschende Ereignisse, die den Emanzipationsprozess schadeten und verzögerten.
Beginnen möchte ich mit der Jahreszahl 1781, die für Deutschland den Beginn der Emanzipation darstellt. Erst danach befasste man sich in Deutschland tatsächlich mit der Judenfrage.
Ich möchte veranschaulichen, wie kompliziert es war eine Gleichberechtigung durchzusetzen. Jedes Land hatte eine eigene Gesetzgebung. Deutschland glich einem „Flickenteppich“ was die Gesetzgebung anbelangte. Schwerpunkte in meiner Arbeit sind das Judenedikt von Preußen (1812), das Judengesetz von 1847 in Preußen, die Gesetzgebung in Norddeutsche Bund und im späteren Deutschen Reich von 1871, der Burgfrieden im Ersten Weltkrieg und die Weimarer Verfassung von 1919. Enden wird die Hausarbeit mit der zugesprochenen Gleichberechtigung der Juden in den Anfangsjahren der Weimarer Republik. Ich werde nicht auf das Ende der Republik, auf die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 und auf den dann folgenden Holocaust eingehen. Meine Betrachtung soll mit dem Erreichen der vollen gesetzlichen Gleichberechtigung enden.
Der Besuch des Jüdischen Museums Berlin Anfang März gab mir einen guten Überblick zu meinem Thema und bestätigte meine Schwerpunktsetzung. Meine verwendete Literatur bezog ich aus der Universitätsbibliothek am Neuen Palais, aus dem Moses Mendelson Zentrum Potsdam und aus der Humboldtbibliothek Berlin. Die drei Bände „Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit“ von Meyer, sowie die „Soziale und Politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847-1871“ von Toury halfen mir bei meiner Arbeit sehr.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil:
2.1. Die neuen Ideen der Aufklärung – Beginn der Emanzipation
2.2. Die Emanzipation in den Staaten des Deutschen Bundes
2.3. Die Emanzipation im Norddeutschen Bund und im Deutschen Reich
2.4. Der Erste Weltkrieg
2.5. Die Weimarer Republik
3. Zusammenfassung
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Mein Vortrag im Seminar „Juden in der Weimarer Republik“ behandelte das Thema: „Rechtliche Stellung der Juden am Ende des Kaiserreiches“. Der Vortrag stellte den Einstieg in das Thema des Seminars dar und gab einen Überblick zur rechtlichen Stellung.
Da mich dieses Thema sehr interessierte war ich entschlossen, darüber auch eine Hausarbeit zu schreiben. Das Thema meiner Hausarbeit lautet: „Der Weg zum gleichberechtigten Staatsbürger – Rechtliche Stellung der Juden bis zur Weimarer Republik“.
Es soll der Emanzipationsprozess der Juden bis hin zum Erreichen der vollen Gleichberechtigung dargestellt werde. Der Weg war oft sehr steinig und oft waren die Steine so groß, dass man an ihnen nicht vorbei kam und es lange dauerte bis diese beseitigt waren. Erst mit den Ideen und Idealen der Aufklärung schien sich die Lage der Juden Schritt für Schritt zu verbessern, aber es gab auch immer wieder enttäuschende Ereignisse, die den Emanzipationsprozess schadeten und verzögerten.
Beginnen möchte ich mit der Jahreszahl 1781, die für Deutschland den Beginn der Emanzipation darstellt. Erst danach befasste man sich in Deutschland tatsächlich mit der Judenfrage.
Ich möchte veranschaulichen, wie kompliziert es war eine Gleichberechtigung durchzusetzen. Jedes Land hatte eine eigene Gesetzgebung. Deutschland glich einem „Flickenteppich“ was die Gesetzgebung anbelangte. Schwerpunkte in meiner Arbeit sind das Judenedikt von Preußen (1812), das Judengesetz von 1847 in Preußen, die Gesetzgebung in Norddeutsche Bund und im späteren Deutschen Reich von 1871, der Burgfrieden im Ersten Weltkrieg und die Weimarer Verfassung von 1919. Enden wird die Hausarbeit mit der zugesprochenen Gleichberechtigung der Juden in den Anfangsjahren der Weimarer Republik. Ich werde nicht auf das Ende der Republik, auf die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 und auf den dann folgenden Holocaust eingehen. Meine Betrachtung soll mit dem Erreichen der vollen gesetzlichen Gleichberechtigung enden.
Der Besuch des Jüdischen Museums Berlin Anfang März gab mir einen guten Überblick zu meinem Thema und bestätigte meine Schwerpunktsetzung. Meine verwendete Literatur bezog ich aus der Universitätsbibliothek am Neuen Palais, aus dem Moses Mendelson Zentrum Potsdam und aus der Humboldtbibliothek Berlin. Die drei Bände „Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit“ von Meyer, sowie die „Soziale und Politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847-1871“ von Toury halfen mir bei meiner Arbeit sehr.
2.1.Die Neuen Ideen der Aufklärung – Beginn der Emanzipation
Über Jahrhunderte hatte die jüdische Bevölkerung vergeblich auf Gleichberechtigung und gesellschaftliche Anerkennung gehofft. Doch dann, schienen sich mit den Ideen der Aufklärung endlich neue Wege zu öffnen.
Das Zeitalter der Judenemanzipation in Deutschland hatte seinen Beginn 1781 mit dem Werk des preußischen Staatsrats Christian Wilhelm Dohm „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“.[1] Er war der erste Christ und gleichzeitig auch der erste hochrangige Staatsbeamte, der in Preußen die Abschaffung der Sondergesetzte für Juden forderte. Sein Buch behandelte die Gleichstellung der Juden mit der Bedingung der Anpassung an die christliche Umwelt. Juden sollten beispielsweise an christlichen Schulen unterrichtet werden. Dohm ging es vor allem um die Erziehung der Juden.
Die aus Frankreich kommenden Ideen und Ideale der Aufklärung und der Französischen Revolution mit ihren Schlagwörtern Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit fanden schnell begeisterte Anhänger in Deutschland und unter den Gebildeten wurde die Judenfrage fortan heftig diskutiert.[2] Doch anders als in Frankreich, wo die Juden über Nacht die Gleichberechtigung erhielten, zog sich der Prozess der Emanzipation in Deutschland über drei Generationen hin.[3]
Die Idee der staatlichen Erziehung forderte auch Kaiser Joseph II. für die österreichischen Juden in dem erlassenen „Toleranzpatent“ von 1782, das keine bürgerlichen Rechte gewährte, aber die Militärpflicht, Berufslenkung und staatliche Schulreform für Juden einführte. Das in Österreich erlassenen Gesetz führte zu Diskussionen in Deutschland und wirkte sich verzögernd auf den Prozess der Judenemanzipation aus.[4]
In den von Frankreich eroberten deutschen Gebieten Rheinland, Westfalen, in den Hansestädten und Frankfurt wurde den dort lebenden Juden die volle Gleichstellung zuerkannt. Nachdem Napoleon besiegt war, wurden ihnen diese Rechte aber wieder genommen.
2.2. Die Emanzipation in den Staaten des Deutschen Bundes
Bis 1848 waren fünfzig Prozent der Juden wirtschaftlicher aufgestiegen. Sie hatten ein bürgerliches Niveau erreicht und in den folgenden Jahren stieg dieser Prozentsatz auf achtzig und mehr an. Doch damit waren die Juden ihren deutschen Mitbürgern noch lange nicht rechtlich und gesellschaftliche gleichgestellt. In vielen ländlichen und strenggläubigen Gemeinden dachte man nicht über eine Gleichberechtigung nach und man wollte nicht einsehen wie tiefverletzend, kränkend und verwundend eine Nichtgleichstellung war.[5]
In keinem Staat des Deutschen Bundes war bis 1848 die volle gesetzliche Emanzipation der Juden verankerte, mit Ausnahme von Luxemburg, welches unter niederländischer Verfassung stand. Die zur napoleonischen Zeit eingeführte gesetzliche Gleichstellung in den von Frankreich beherrschten deutschen Gebieten, verschwand nach den Befreiungskriegen und insbesondere durch den Artikel 16 der deutschen Bundesakte sehr schnell. Laut Artikel 16 hätten den Juden die von den einzelnen Staaten eingeräumten Rechte erhalten bleiben müssen, doch einige Staaten setzen die geschaffene Gesetzgebung einfach aus oder beschnitten sie auf administrativen Wege. Allerdings gab es eine für sich allein stehende Ausnahme: die jüdischen Gemeinde im oldenburgschen Birkenfeld beließ unbeschnitten die bürgerlichen und politischen Rechte der französischen Gesetzgebung.[6]
Das Judenedikt von Preußen (11.3.1812) erklärte die Juden als Inländer und machte sie zu preußischen Staatsbürgern mit den entsprechenden Rechten und Pflichten.[7] Der anfängliche Jubel über das Judenedikt von 1812, besonders bei den altpreußischen Juden, die bereits durch die Städteordnung von 1808 als Lokalbürger anerkannt wurden, legte sich rasch. „Gleiche Rechte – Gleiche Pflichten“ wurden zwar im Prinzip anerkannt, aber kaum zur Anwendung gebracht. Das Gesetz beinhaltete die Militärdienstpflicht für Juden, aber verweigerte ihnen die Anstellung im Staatsdienst. Es bestand die zugestandende verfassungsmäßige Gleichberechtigung auf dem Papier, aber die Wirklichkeit sah anders aus.
In den süddeutschen Staaten Bayern, Baden und Württemberg wurde die Gewährung der Staatsbürgerlichen Rechte von der Ausübung erwünschter Berufe abhängig gemacht. Nicht emanzipiert im Sinne der Erziehungspolitik wurden Juden, die als Hausierer, Trödler und Pfandleiher oder Handelsvermittler, die über kein nennenswertes Einkommen verfügten.
In den meisten deutschen Territorien ging die Behandlung der Juden wieder auf die Erziehungspolitik des josephineschen Toleranzediktes (1782) zurück. Die Juden galten als erziehungsbedürftig und sollten sich das Bürgerecht erst verdienen.[8]
Sowohl die österreichische Reaktionspolitik, sowie die einschränkende und verzögernde preußische Judenpolitik wirkten sich lähmend auf die Verbesserung der jüdischen Lage, sowohl südlich und nördlich des Mains.[9]
Im Sommer des Jahres 1847 verabschiedete der vereinigte Preußische Landtag ein neues Judengesetz. Das Gesetz entstand zu einer Zeit, wo die Meinung der Adligen und die der bürgerlichen Stände über die Politik der preußischen Regierung unterschiedlich waren. Von einer allgemeinen jüdischen Gleichberechtigung war man noch weit entfernt und so bedeutete dieses Gesetz sogar einen Rückschritt gegenüber dem Judenedikt von 1812. Zwar erkannte das Gesetz den Juden im ersten Paragraphen sogar neben gleichen Pflichten, auch gleiche bürgerliche Rechte mit den christlichen Untertanen zu, doch beschnitt es durch Ausnahmeregelungen diese Rechte wieder. Das Gesetz beschränkte den Zutritt zu Staats- und Kommunalämtern sowie zu akademischen Lehrfächern. Erklärend ist hier zu sagen, dass Juden beispielsweise an nichtkonfessionellen Universitäten zu ordentlichen Professuren in medizinischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen, sprachwissenschaftlichen, jedoch aber nicht zu den anderen Fakultäten sowie zu Senat, Dekanat oder Rektorat zugelassen waren.
Des Weiteren legte das Gesetz für das Großherzogtum Posen eine gesonderte Rechtsordnung für nichteingebürgerte Juden fest, die die Freizügigkeit, das städtische Bürgerrecht, die Freiheit der Eheschließung und die Gewerbefreiheit stark beschränkte. Ganze achtzig Prozent der jüdischen Bevölkerung Posens war davon betroffen.[10]
Das Gesetz von 1847 bedeutete für alle Emanzipationskämpfer eine herbe Enttäuschung.
[...]
[1] Richardz, M., Einleitung, in: Bürger auf Widerruf, Lebenszeugnisse deutscher Juden 1780-1945, München 1989, S.11
[2 ] Jüdisches Museum Berlin, Ausstellung: „Zwei Jahrtausende Deutsch-Jüdische Geschichte“, 2002
[3] Richardz, M., Einleitung, in: Bürger auf Widerruf, Lebenszeugnisse deutscher Juden 1780-1945, München 1989, S.12
[4] Ebd., S.14
[5] Toury, J., Die Emanzipationsgesetzgebung, in: Soziale und politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847-1871, Düsseldorf 1977, S.277
[6] Ebd., S.279
[7] Jersch-Wenzel, S. u.a., Rechtslage und Emanzipation, in: Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit, Hrsg. Meyer, M.A., Band 2, München 1997, S.32
[8] Jersch-Wenzel, S. u.a., Rechtslage und Emanzipation, in: Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit, Hrsg. Meyer, M.A., Band 2, München 1997, S.34
[9] Toury, J., Die Emanzipationsgesetzgebung, in: Soziale und politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847-1871, Düsseldorf 1977, S.285
[10] Ebd., S.286
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