Der Lebensborn e.V. - Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik


Dossier / Travail, 2002

39 Pages, Note: 1,5


Extrait


GLIEDERUNG

0 Einleitung

1 Weltanschauliche Grundlagen
1.1 Nationalsozialismus und Volksgemeinschaft
1.2 Sozialdarwinismus und Rassismus
1.3 Antisemitismus
1.4 Antiparlamentarismus
1.5 Antimarxismus

2 Gründung und Entwicklung des Lebensborn e.V.
2.1 Grundgedanken für die Entwicklung
2.2 Organisation des Lebensborn
2.3 Verwaltung
3 Betreuung von Mutter und Kind durch den Lebensborn
3.1 Mütterfürsorge
3.2 Geheimhaltung
3.3 Auslese

4 Der Lebensborn und die nationalsozialistische 24 Geburtenpolitik im Dritten Reich
4.1 Gebot zur außerehelichen Zeugung
4.2 Sterilitätsbehandlung, künstliche Befruchtung und „gelenkte Fortpflanzung“
4.3 Der „Lebensborn“: Eine Zuchtanstalt?

5 Der Lebensborn in den besetzten Gebieten Nord- und Westeuropas

6 Der Lebensborn und die „Volkstumspolitik“ im Osten

7 Resümee

8 Quellenangabe

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

0 Einleitung

Durch das Praktikum im 3.Semester hatten wir die Möglichkeit, Einblick in den Bereich der Heimerziehung und dem Pflege/Adoptivkinderwesen zu bekommen. In dem Bewußtsein, dass auch in der Vergangenheit die Jugendhilfe bei Mutter und Kind eine bedeutende Rolle spielte, haben wir uns nach Literatur über diese Thema erkundigt und sind dabei auf den Lebensborn gestoßen, der durch seine mysteriöse Aura unser Interesse weckte.

Die etwa 7000 Kinder, die in den Lebensborn-Heimen der SS während des Dritten Reichs geboren wurden, sind bis heute von einer geheimnisvollen Aura umgeben. Ziel der SS war es „arischen“ Nachwuchs zu sichern. Ausgesuchte Mütter sollten ein Kind für den Führer zur Welt bringen. Dafür gründete der Lebensborn e.V. neun Entbindungsheime im Deutschen Reich und elf im besetzten West- und Nordeuropa.

Im Folgenden werden wir, die dem Lebensborn zugrunde liegende Weltanschauung mit seinen Elementen der NS-Ideologie darstellen. Danach gehen wir auf die Rahmenbedingungen der Gründung des Lebensborn e.V. näher ein. Mit der Beleuchtung der Betreuung von Mutter und Kind in der nationalsozialistischen Geburtenpolitik möchten wir Ziele, aber auch radikale Vorgehensweisen bei der Umsetzung der NS-Ideologie aufzeigen. Da sich der Lebensborn e.V. auch im Westen und Osten Europas ausbreitete, möchten wir im letzten Teil auf die „germanische Politik“ in den besetzten Gebieten eingehen.

Erschwert wurde unsere Arbeit, weil über den Lebensborn bis in die heutige Zeit wenig veröffentlicht wurde. Gründe dafür könnten sein, dass Material, Dokumente und Akten kurz nach dem Zweiten Weltkrieg vernichtet wurden und Zeitzeugen bereits verstorben sind oder eine lückenhafte Erinnerung an ihr Leben im Dritten Reich haben.

Auf Grund dessen stütz sich diese Arbeit hauptsächlich auf die Untersuchungen des Historikers Georg Lilienthal. Ihm gelang es mit Hilfe von Aktenfunden aus Archiven, die Geschichte und Politik des Lebensborn sehr genau darzustellen.

1 Weltanschauliche Grundlagen

In den Jahren 1925 und 1926 hatte Hitler die beiden Bände des Buches „Mein Kampf“ veröffentlicht, in dem er nicht nur Mitteilung über sein bisheriges Leben macht, sondern auch das, was er seine „Weltanschauung“ nannte, ausführlich und unmißverständlich darstellte. Man darf also in Hitlers Buch die wichtigste Informationsquelle für die Ideologie des Nationalsozialismus sehen. (Schöningh 1986), S.195)

Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, daß Hitlers Ideologie im Grunde nur auf längst bekannte Ansichten basiert. Seine Weltanschauung baut im wesentlichen auf vier ideengeschichtlichen Traditionen auf, die schon lange vor ihm in den europäischen Ländern, speziell in Deutschland und Österreich fest verankert waren:

- Der Nationalsozialismus in seiner übersteigerten Form (Chauvinismus), der die Bedeutung der eigenen Nation extrem überhöht und die anderen gleichzeitig abwertet;
- ein ausgeprägter Militarismus, der innenpolitisch zu einer Militarisierung der gesamten Gesellschaft und außenpolitisch zu einer aggressiven Politik führte;
- eine Rassenlehre, welche die Völker der Erde kurzerhand in „gute“ und „schlechte“, „wertvolle“ und „minderwertige“ Rassen einteilte.
Das Kernstück ist ein ausgeprägter Antisemitismus;
- eine Mentalität, die blinden Gehorsam verlangte und damit zur geistigen Grundlage des Obrigkeitsstaates wurde.

Diese europäischen bzw. deutschen Traditionen verschmolz Hitler zu einem Programm, das zur Grundlage der deutschen Politik nach 1933 wurde und an dem weder Kritik noch Zweifel erlaubt war. (Göbel 1998, S.47)

1.1 Nationalsozialismus und Volksgemeinschaft

Der übersteigerte Nationalsozialismus braucht zwei wesentliche Bestandteile: einmal die Überhöhung des „Vaterlandes“ zum alles andere relativierenden Wert, zum anderen eine antiindividualistische Ausrichtung, die den einzelnen nur noch als Teil der Nation sieht. (Schöningh 1986, S.196) „Volksgemeinschaft“, „Lebens- und Schicksalsgemeinschaft“ sind typische Begriffe der NS-Ideologie. Sie sollen durch integrierende, verbindende Wirkung die einzelnen Mitglieder des Volkes zu einer „verschworenen Gemeinschaft“ machen. (Göbel 1998, S.51) Für den Nationalsozialismus war die „Nationalisierung“ des Volkes eine vordringliche Aufgabe. Es galt, aus dem Volk die „Volksgemeinschaft“ zu machen, in der alle sozialen und Standesgegensätze aufgehoben werden, die „gerecht“ ist, weil sie allen dieselben „Verpflichtungen“ auferlegt, und die alle einem Ziel verpflichtet. Diese Ziel aber ist die Erhaltung der Rasse. In der Herstellung einer solchen Volksgemeinschaft sah der Nationalsozialismus seine wichtigste innenpolitische Aufgabe, die nur gelöst werden konnte, wenn auch ein neues Erziehungsideal verwirklicht wurde. Ziel einer solchen Erziehung war ein „neuer Volkskörper“, eine Volksgemeinschaft der Starken, in der für „geistreiche Schwächlinge“ und „Feiglinge“ kein Platz war. (Schöningh 1986, S.196)

1.2 Sozialdarwinismus und Rassismus

Ausgangspunkt dieses Erziehungszieles ist die Lehre des Engländers Charles Darwin. Seinem Erkenntnissen zufolge ist das Leben im Tierreich von einem permanenten Kampf ums Dasein bestimmt, der zur Auslese (Selektion) und zum Überleben der stärksten Individuen führt. Diese Erkenntnisse der Tierwelt werden bei Hitler, ohne Berücksichtigung typisch menschlicher Verhaltensnormen, auf den menschlichen Bereich übertragen. Hitler verfälscht die Konsequenzen aus Darwins Beobachtungen grob und bewußt, weil nach Darwin im menschlichen Bereich nicht dem Stärkeren, sondern den sittlich Höherstehenden größere Bedeutung zukommt. (Göbel 1998, S.51)

Für den Nationalsozialismus galt lediglich, durch Erziehung und Selektion der arischen Rasse das Überleben und die Herrschaft über die anderen Rassen zu sichern.

Kernstück der nationalsozialistischen Weltanschauung und des nationalsozialistischen Gesichtsbildes war der Rassengedanke, die Einteilung der Menschheit in verschiedene, jeweils durch gleiche Erbfaktoren bestimmte Rassen, und die Annahme, dass diesen Rassen ein unterschiedlicher Rang zukomme, dass sie höher- oder minderwertig seien.

Dabei erwies sich die arische Rasse als die „Herren- und Kriegerrasse“. Sämtliche anderen Rassen seien zu kulturellen Leistungen nicht imstande, imitierten sie höchstens. Sie erschienen, allen voran die Juden, als „minderwertig“. (Schöningh 1986, S.197) Äußere Rassenmerkmale der arischen Rasse sind Schönheit, hoher Wuchs, blaue Augen, blonde Haare; die inneren Merkmale sind Tapferkeit, heldische und opferbereite Gesinnung. Die Arier wurden damit zum Garanten der Höherentwicklung der Menschheit. Ein Problem bestand darin, dass Hitler, Himmler, Goebbels und andere führende NS-Größen dem von Hitler propagierenden „germanischen Ideal“ keineswegs entsprachen. Deshalb spottete zum Beispiel der Volksmund: “Lieber Gott, mach mich blind, das ich Goebbels arisch find.“. (Göbel 1998, S.49)

In der „Erhaltung und Steigerung der Rasse“ ist auch der eigentliche Zweck des nationalsozialistischen Staates zu sehen. Dazu gehören Maßnahmen zur „Aufnordung“ ebenso wie das „Ausmerzen“ des „Artfremden“. (Schöningh 1986, S.197)

1.3 Antisemitismus

Im Juden sah der Nationalsozialismus den Feind schlechthin, den es unschädlich zu machen galt. In diesem Vorgang wurde ein alles entscheidender „Kampf ums Dasein“ gesehen, in dem sich herkömmliche Moralvorstellungen nur als hinderlich, als Ausdruck der Feigheit erwiesen. (Schöningh 1986, S.197) Das „Judentum“ wird zum Synonym für alles Negative, es wird in die Rolle des Sündenbocks gedrängt. Die Schaffung eines Feindbildes soll alle Deutschen in die „antisemitistische Kampfgemeinschaft“ integrieren. (Göbel 1998, S.52)

In einer Sprichwörtersammlung „Der Jude im Sprichwort der Völker“ standen folgende Sprichwörter:

„ Bei Juden und Läusen hilft nur eine Radikalkur.“

„Schlage einen Juden tot, so nimmt es deiner Seele vierzig Sünden ab.“

In dieser Ausschließlichkeit des rassistischen Denkens und in der bedingungslosen Entschlossenheit zur Tat ist auch das Neue und Andere der nationalsozialistischen Judenfeindschaft gegenüber jedem früheren Antisemitismus zu sehen. (Schöningh 1986, S.197)

1.4 Antiparlamentarismus

Gegenüber Demokratie und Parlamentarismus kannte Hitler nur Hohn, für ihn war klar: “daß die Demokratie grundsätzlich nichts Deutsches, sondern etwas Jüdisches ist “. Besondere Verachtung galt dem Parteienstaat. Die dem Nationalsozialismus gemäße Staatsform kann deshalb auch nur ein autoritärer Führerstaat sein. Hitler proklamierte deshalb als „wahrhaftige germanische Demokratie“ den Führerstaat, der eine gestufte Verantwortung von unten nach oben vorsah und in der Person eines obersten „Führers“ seine Vollendung finden sollte. Dieser „Führer“ war nur noch sich selber verantwortlich, über ihm gab es keine höhere Instanz mehr. In ihm verdichtete sich das „unklare Wollen“ der Masse zum klaren Bewußtsein, sein Wille war der eigentliche Wille des Volkes. Diese Identität von Volk und Führer wurde im „Dritten Reich“ als gegeben vorausgesetzt. Wer am Führer zweifelte, verneinte die Weltordnung, die der Nationalsozialismus ein für allemal erkannt und definiert hatte. (Schöningh 1986, S.198f)

1.5 Antimarxismus

Der Kampf gegen den Marxismus war für Hitler nur ein Teil des großen Kampfes gegen das Judentum.

Hitler war sich bewußt, dass der Kampf gegen den Marxismus der Kampf mit einer anderen Weltanschauung sein würde, ein solcher Kampf sei aber nur mit der „Waffe der brutalen Gewalt; beharrlich und rücksichtslos eingesetzt“ zu gewinnen. Der Nationalsozialismus sah im Kommunismus eine „Gegenwelt“, die im Inneren durch den Klassenkampf die Volksgemeinschaft, von außen durch den Internationalismus die Nation zu zerstören trachte. (Schöningh 1986, S.199)

2 Gründung und Entwicklung des Lebensborn e.V.

2.1 Grundgedanken für die Gründung

Seit der Machtübernahme der nationalsozialistischen Partei im Jahr 1933 zeichneten sich in Deutschland Änderungen in der Familien- und Geburtenpolitik ab. Hitlers und Himmlers politische und rassenideologische Vorstellungen gingen einher mit dem Ziel eines Geburtenanstieges in der deutschen Gesellschaft.

Grund dafür war die nationalsozialistische Auffassung, daß in Deutschland zu wenig Kinder geboren würden, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche jedoch immens hoch war. Das wurde darauf zurück geführt, daß sich die Frau nicht mit dem „Mutter sein“ identifizierte, sondern sich, wie in der Weimarer Republik (1919-1933) idealisiert, ihrem Beruf widmete und sich daran orientierte. Nunmehr sollte die Frau aber zu ihrer „ursprünglichen“ Aufgabe zurück; das bedeutete, sie sollte ihrer eigentlichen Rolle im Haushalt nachgehen und viele Kinder gebären. Vermehren sollte sich aber nur der „gesunde, arische“ Teil der Bevölkerung, als Gegenleistung sollten sie materielle und ideologische Unterstützung durch den Staat erhalten. (Schmitz-Köster 1997, S.31/32)

Aus diesem Grunde wurden seit der nationalsozialistischen Machtübernahme zahlreiche Maßnahmen und Gesetze verabschiedet, die eine Geburtenregelung beinhalteten. 1933 wurde der §218, welcher sich auf den Schwangerschaftsabbruch bezieht, stark verschärft: Selbst- oder Fremdabtreibung wurde mit Zuchthaus bestraft, im Falle eines „Angriffs auf die Lebenskraft des deutschen Volkes“, also der Abtreibung eines gesunden Embryos, mit dem Tod. (Brockhaus 1992,Band19, S.549)

Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das im Juli des selben Jahres verabschiedet wurde, legitimierten die Nationalsozialisten jedoch die Zwangsabtreibung bei „genetisch minderwertige(n) Personen. (Schmitz-Köster 1997, S.32)

In den 30-iger Jahren waren ledige Mütter mit unehelichen Kindern einem starken gesellschaftlichen Druck ausgesetzt. Abwertungen der eigenen Person, Diskriminierung und Verurteilungen durch die Bevölkerung waren die Folgen für eine unverheiratete, schwangere Frau. Nicht nur die katholische Kirche, die den außerehelichen Geschlechtsverkehr ablehnte und moralisch verwerflich fand , sondern auch die Deutsche Arbeiterfront, die NS- Frauenschaften oder andere NS- Massenorganisationen“ interpretierten eine uneheliche Schwangerschaft als Beschmutzung ihres „sauberen“ Familienideals, sprachen der ledigen Mutter den “rassischen und erbbiologischen Wert“ ab, oder stuften sie als krankhaft ein“. (Schmitz-Köster 1997, S.34) Aus diesem Grunde entschlossen sich zur damaligen Zeit viele junge Frauen trotz Verbot und Strafandrohung zu einer Abtreibung. Himmler schätzte die Zahl pro Jahr (bis 1933) auf 600 000 bis 800 000. (Bäumer 1990, S.102; Schmitz-Köster 1997, S.31)

Um die Zahl der Abbrüche zu reduzieren und den ledigen Frauen die Furcht vor einer ungewollten Schwangerschaft zu nehmen, sollten die unverheirateten Mütter und ihre Kinder in jeder Hinsicht unterstützt werden. Organisationen, wie zum Beispiel das 1933 gegründete „Deutsche Institut für Jugendhilfe e.V.“, welches die Jugend wissenschaftlich ergründen und daraus Schritte für die weitere, aktive und praktische Jugendhilfe ableiten und durchführen sollte, oder die weitaus wichtigere Einrichtung „Mutter und Kind“ der NSV (gegründet 1934), sollten den Schutz und die Fürsorge für ledige Mütter und deren Kinder verstärken. Dieses letztgenannte Hilfswerk wurde aufgrund des Parteiprogrammes (Punkt 21) von 1920 gegründet, in dem es hieß: „ Der Staat hat für die Hebung der Volksgesundheit zu sorgen durch den Schutz von Mutter und Kind“. (Lilienthal 1993, S.42) Diese Einrichtung nahm sich besonders der werdenden Mutter an und befaßte sich ausschließlich mit der Schwangerschaftsberatung, Mütterschulung, Säuglingsfürsorge und Kindergartenbetreuung. (Bäumer 1990, S.102; Lilienthal 1993, S.42/43)

Himmler selbst fürchtete den Verlust der Führungsrolle der SS auf dem Gebiet der Schwangeren- und Mutterfürsorge, da die SS sich als „Vorreiter nationalsozialistischer „Rassen- und Bevölkerungspolitik“ sah“.(Schmitz-Köster 1997, S.29) Aus diesem Grunde wurde am 12. Dezember 1935 in Berlin, auf Veranlassung Himmlers, der „Lebensborn e.V.“ von 10 namentlich nicht bekannten SS- Führern gegründet. Der Lebensborn war in die SS eingegliedert und gehörte zum Sippenamt des Rasse- und Sippenhauptamtes der SS (RuSHA). Aus juristischen Gründen trat er als Verein auf, wodurch er das Recht zum Erwerb von Immobilien und Land inne hatte. Laut der Satzung, die mit dem Gründungsdatum verabschiedet wurde waren die Hauptanliegen des Vereins:

„1. Rassisch und erbbiologisch wertvolle, kinderreiche Familien zu unterstützen,
2. Rassisch und erbbiologisch wertvolle werdende Mütter unterzubringen und zu betreuen, bei denen nach sorgfältiger Prüfung der eigenen Familie und der Familie des Erzeugers durch das Rasse- und Siedlungshauptamt- SS anzunehmen ist, daß gleich wertvolle Kinder zur Welt kommen;
3. für diese Kinder zu sorgen;
4. für die Mütter der Kinder zu sorgen.“ (Lilienthal 1993, S.43)

Diese Satzung läßt nicht erkennen, welches eigentliche Ziel mit der Gründung des Lebensborn verfolgt wurde. Es wird weder die bevölkerungspolitische Absicht erkennbar, noch die Personen, die als Adressaten dem Lebensborn dienten.

Mit einem Rundschreiben vom 13. September 1936 gab Himmler die Gründung des Lebensborn bekannt. Dabei pries er die Bedeutsamkeit eines Geburtenanstiegs unter der deutschen Bevölkerung an. Es sei die Pflicht eines jeden deutschen Bürgers mittels einer genügenden Anzahl von Nachkommen seinem Volk zu dienen und damit zu ehren. Mit dem Befehl zur „Heirat und Verlobung“ der SS- Führung im Jahr 1931 und dem „Blutschutzgesetz“ sowie dem „Ehegesundheitsgesetz“ aus dem Jahr 1935 waren erste Schritte in die Richtung der Verwirklichung rassenpolitischer Ziele getan. Mit der Überprüfung der „Ehetauglichkeit“, die anhand von Erkrankungen innerhalb der Familie, der Familiengeschichte und dem Angehörigenstammbaum gemessen wurde, konnte Heiratswilligen ein Verbot zum Eingehen einer Ehe ausgesprochen werden, wenn diese „erbbiologisch“ nicht wertvoll für die „deutsche Rasse“ waren. (Otto/Sünker 1989, S.140; Lilienthal 1993, S.44; Schmitz-Köster 1997, S.32)

Mit dem Erhalt des „Ehetauglichkeitszeugnisses“ konnten die Ehen geschlossen werden. Himmler bezeichnete dies aber als nutzlos, wenn aus einer „guten, gesunden“ Ehe keine Nachkommen hervorgehen würden. Die SS sollte, seiner Meinung nach, mit gutem Beispiel vorangehen und mit einer „Mindestanforderung“ von vier Kindern dem Geburtenanstieg in Deutschland dienen. Ein Ehestandsdarlehen von 1000 RM (Reichsmark), welches seit 1933 jedem frisch vermählten Paar mit einer „judenfreien“ Herkunft ausgezahlt wurde, sollte als zusätzlicher Anreiz dienen. Mit der Geburt eines jeden „erbgesunden“ Kindes verringerte sich die Rückzahlung um 25 %. Dies bedeutete, daß bei vier Kindern das Darlehen abgelöst war. Reichsinnenminister Frick stellte dazu die Forderung: „...,daß diese Darlehen nur für die Begründung solcher Ehen gegeben werden, aus denen ein eugenisch und rassisch wertvoller Nachwuchs zu erwarten ist“. (Otto/Sünker 1989,S.142)(Schmitz-Köster 1997, S.33)

[...]

Fin de l'extrait de 39 pages

Résumé des informations

Titre
Der Lebensborn e.V. - Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik
Université
University of Applied Sciences Mittweida  (Sozialpädagogik)
Cours
Deutsche Gesellschaftsgeschichte
Note
1,5
Auteur
Année
2002
Pages
39
N° de catalogue
V7694
ISBN (ebook)
9783638148597
Taille d'un fichier
634 KB
Langue
allemand
Mots clés
Lebensborn, Instrument, Rassenpolitik, Deutsche, Gesellschaftsgeschichte
Citation du texte
Claudia Mehner (Auteur), 2002, Der Lebensborn e.V. - Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7694

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