Der Begriff Globalisierung ist in der heutigen Zeit zu einem immer wichtigeren Schlagwort geworden. Vor allem werden mit ihm eine stets fortschreitende Ausbreitung des Flusses von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Technologien sowie eine steigende Mobilität von Personen beschrieben. Durch die Globalisierung soll der Wohlstand weltweit gesteigert werden, gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr negativer Auswirkungen. Um diesen Gefahren entgegenzutreten, muss durch internationale Regeln die Globalisierung in geordnete Bahnen gelenkt werden und auch die Spielregeln auf globaler Ebene festgelegt werden.
Die WTO bildet hierbei das Herzstück des internationalen Systems zur Regelung des Welthandels. Sie wurde am 16. April 1994 in Marrakesch gegründet und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Derzeit hat sie 150 Mitglieder, darunter auch Vietnam als letztes beigetretenes Mitglied am 11. Januar 2007. Mit Blick auf die Globalisierung ist sie das am besten geeignete Forum um Handelshemmnisse zu beseitigen, global gültige Regeln aufzustellen und durchzusetzen und diese mit den Regeln anderer multilateraler Organisationen in Einklang zu bringen. Die Masse des
WTO-Rechts bilden das im Wesentlichen organisationsrechtliche
WTO-Übereinkommen und die in seinen Anhängen 1-4 niedergelegten Übereinkünfte und Vereinbarungen, zu denen u.a. das GATT 1994, das GATS, das TRIPS sowie die Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten gehören.
Dem gegenüber, und nicht selten im Konflikt, steht die weltweit größte multilaterale Organisation und Handelsmacht, die Europäische Union (EU).
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Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
II. KONFLIKTE INNERHALB DES INTERNATIONALEN ÖFFENTLICHEN RECHTS
III. DAS SPANNUNGSFELD EU – WTO
1. Einschlägige WTO-Bestimmungen
2. Anwendbarkeit des WTO-Rechts auf das EU-Recht
3. Schadensersatzansprüche gegen die EG basierend auf Verstöße der EU gegen das Welthandelsrecht
Beispiel „Hormonstreit“
4. Konfliktvermeidung durch Anwendbarkeit des WTO-Rechts
a) Das Nakajima-Prinzip
b) Das Fediol-Urteil
5. Auswirkungen der Nichtanwendung am Beispiel der Bananenmarktordnung
IV. BEWERTUNG
V. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Spannungsverhältnis zwischen der Welthandelsorganisation (WTO) und dem Europarecht, wobei der Fokus auf der Problematik der unmittelbaren Anwendbarkeit von WTO-Recht in der EU-Rechtsordnung und den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Rechtsschutz betroffener Unternehmen liegt.
- Grundlagen des Konfliktpotenzials zwischen WTO-Regeln und EU-Recht
- Analyse der EuGH-Rechtsprechung zur unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts
- Untersuchung von Schadensersatzansprüchen bei Verstößen der EU gegen das Welthandelsrecht
- Methoden der Konfliktvermeidung (Nakajima-Prinzip und Fediol-Urteil)
- Fallbeispiele: Der Hormonstreit und die Bananenmarktordnung
Auszug aus dem Buch
Beispiel „Hormonstreit“
Wie bereits zuvor erwähnt, ist die EG, neben ihren einzelnen Mitgliedstaaten, Vertragspartei der WTO-Übereinkünfte und hat sich somit ausdrücklich zur Einhaltung des WTO-Rechts verpflichtet. Dennoch verfolgt sie eine Politik der Schaffung und Aufrechterhaltung WTO- und damit völkerrechtswidriger Rechtssetzungsakte, insbesondere auch auf dem Hormonfleischsektor. Für eine Vielzahl der Wirtschaftsteilnehmer hat dies verheerende Auswirkungen. So besteht der „Hormonstreit“ zwischen den USA/Kanada und der EG bereits seit 1981, trotz des für alle WTO-Mitglieder verbindlichen SPS-Abkommen, welches internationale Hormonstandards festlegt und Hormonrückstände in gewissem Umfang zulässt. Die EG verbot jedoch gänzlich den Import von sämtlichen hormonbehandelten Fleischwaren unter der Berufung auf den Gesundheitsschutz. Sie vertritt die Auffassung, dass die von den nordamerikanischen Farmern eingesetzten Wachstumshormone in Verdacht stehen, krebsauslösend zu sein. Leidtragende in diesem Konflikt sind folglich die EG importierenden europäischen Firmen.
So berechnete beispielsweise die Fleisch importierende französische Firma Biret International einen Schaden i.H.v. 13,26 Mio. Euro, der durch das Importverbot entstanden ist. Bereits 1996 entschied der auf Antrag der USA und Kanada eingesetzte DSB, das die EG-Importverbote gegen Vorschriften des SPS verstoßen und somit WTO-widrig sind. Die daraufhin erlassene EG-Richtlinie zielte zwar darauf ab die DSB-Empfehlung, eine welthandelsrechtkonforme Hormonfleischrichtlinie zu erlassen, umzusetzen, jedoch nur unter Aufrechterhaltung des Verbots des Einsatzes der fraglichen Wachstumshormone. Die Aufrechterhaltung wird damit begründet, dass eine das Importverbot rechtfertigende Risikobewertung vorliegt, sodass allen internationalen Verpflichtungen Rechnung getragen sei. Eine Klärung diesbezüglich steht noch aus, und soll durch ein weiteres Streitbeilegungsverfahren erfolgen. Dadurch soll ebenso geprüft werden, ob die USA und Kanada verpflichtet sind, die seit 1999 bestehenden Strafzölle aufzuheben.
Leidtragende dieses internationalen Konflikts sind in erster Linie die privatwirtschaftlichen Unternehmen, wie das Beispiel Biret zeigt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Einführung in die Globalisierung als Herausforderung und die Rolle der WTO als regulierende Instanz im Welthandel, sowie die rechtliche Verankerung der EU innerhalb dieses Systems.
II. KONFLIKTE INNERHALB DES INTERNATIONALEN ÖFFENTLICHEN RECHTS: Erläuterung der systemischen Konflikte, die aus der Koexistenz zahlreicher multilateraler Organisationen und der Vormachtstellung der EU als Handelsmacht erwachsen.
III. DAS SPANNUNGSFELD EU – WTO: Detaillierte Untersuchung des Regelungssystems, der WTO-Bestimmungen und der zentralen Frage, ob das WTO-Recht in der EU direkte Wirkung entfalten kann.
IV. BEWERTUNG: Kritische Auseinandersetzung mit der restriktiven Linie des EuGH, die Schadensersatzklagen von Unternehmen aufgrund von WTO-Verstößen der EG nahezu unmöglich macht.
V. FAZIT: Zusammenfassung der festgefahrenen Rechtsprechung des EuGH und Ausblick auf notwendige WTO-Reformen oder prozessuale Änderungen zur Stärkung der Rechtssicherheit für Unternehmen.
Schlüsselwörter
WTO, Europarecht, Europäische Gemeinschaft, Welthandel, Globalisierung, EuGH, Nakajima-Prinzip, Fediol-Urteil, Schadensersatz, Hormonstreit, Bananenmarktordnung, Rechtsschutz, Völkerrecht, Handelspolitik, Streitbeilegung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert das rechtliche Spannungsfeld zwischen den verbindlichen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und dem Recht der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf Kollisionen zwischen diesen beiden Rechtssystemen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die unmittelbare Anwendbarkeit von WTO-Recht, der Rechtsschutz europäischer Unternehmen gegen völkerrechtswidrige Akte der EU sowie die Rolle des EuGH bei der Konfliktlösung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, warum es Unternehmen nahezu unmöglich ist, Schadensersatzansprüche gegen die EG aufgrund von WTO-rechtswidrigen Maßnahmen geltend zu machen, und welche Hürden der EuGH hierbei aufbaut.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur sowie einer tiefgehenden Untersuchung maßgeblicher Rechtsprechung (insbesondere EuGH-Urteile wie Portugal/Rat, Nakajima und Fediol) basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den WTO-Bestimmungen, der Problematik der Anwendbarkeit dieses Rechts auf die EU, der Haftung der EG für Schäden von Unternehmen sowie speziellen Fallbeispielen zur Konfliktvermeidung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie WTO-Recht, EU-Recht, unmittelbare Anwendbarkeit, EuGH-Rechtsprechung und Rechtsschutz geprägt.
Was besagt das Nakajima-Prinzip konkret?
Das Nakajima-Prinzip ermöglicht die Prüfung der Rechtmäßigkeit von EU-Handlungen anhand von WTO-Vorschriften, wenn die EU eine spezifische WTO-Verpflichtung umsetzen will oder ausdrücklich auf WTO-Regeln verweist.
Warum spielt der Hormonstreit eine so wichtige Rolle für die Argumentation?
Der Hormonstreit dient als Fallbeispiel, um zu demonstrieren, wie die EG WTO-widrige Importverbote aufrechterhält, während betroffene Unternehmen auf ihrem entstandenen wirtschaftlichen Schaden sitzen bleiben, weil der EuGH die unmittelbare Anwendbarkeit der WTO-Regeln ablehnt.
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- Maik Klasen (Author), 2007, Das Spannungsverhältnis zwischen WTO - und Europarecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77127