Das Spannungsverhältnis zwischen WTO - und Europarecht


Dossier / Travail, 2007

18 Pages, Note: 1.3


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

I. Einleitung

II. Konflikte innerhalb des internationalen öffentlichen Rechts

III. Das Spannungsfeld EU – WTO
1. Einschlägige WTO-Bestimmungen
2. Anwendbarkeit des WTO-Rechts auf das EU-Recht
3. Schadensersatzansprüche gegen die EG basierend auf Verstöße der EU gegen das Welthandelsrecht Beispiel „Hormonstreit“
4. Konfliktvermeidung durch Anwendbarkeit des WTO-Rechts
a) Das Nakajima-Prinzip
b) Das Fediol-Urteil

5. Auswirkungen der Nichtanwendung am Beispiel der Bananenmarktordnung

IV. Bewertung

V. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Internetverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Der Begriff Globalisierung ist in der heutigen Zeit zu einem immer wichtigeren Schlagwort geworden. Vor allem werden mit ihm eine stets fortschreitende Ausbreitung des Flusses von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Technologien sowie eine steigende Mobilität von Personen beschrieben. Durch die Globalisierung soll der Wohlstand weltweit gesteigert werden, gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr negativer Auswirkungen. Um diesen Gefahren entgegenzutreten, muss durch internationale Regeln die Globalisierung in geordnete Bahnen gelenkt werden und auch die Spielregeln auf globaler Ebene festgelegt werden.

Die WTO bildet hierbei das Herzstück des internationalen Systems zur Regelung des Welthandels. Sie wurde am 16. April 1994 in Marrakesch gegründet und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Derzeit hat sie 150 Mitglieder, darunter auch Vietnam als letztes beigetretenes Mitglied am 11. Januar 2007. Mit Blick auf die Globalisierung ist sie das am besten geeignete Forum um Handelshemmnisse zu beseitigen, global gültige Regeln aufzustellen und durchzusetzen und diese mit den Regeln anderer multilateraler Organisationen in Einklang zu bringen. Die Masse des WTO-Rechts bilden das im Wesentlichen organisationsrechtliche WTO-Übereinkommen und die in seinen Anhängen 1-4 niedergelegten Übereinkünfte und Vereinbarungen, zu denen u.a. das GATT 1994, das GATS, das TRIPS sowie die Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten gehören.[1]

Dem gegenüber, und nicht selten im Konflikt, steht die weltweit größte multilaterale Organisation und Handelsmacht, die Europäische Union (EU). Sie ist ein Staatenverbund von 27 Mitgliedern, seit 1. Januar 2007 zählen auch Bulgarien und Rumänien dazu, und erwirtschaftet das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Da aber noch keine europäische Verfassung ratifiziert werden konnte, hat die EU nicht den Status einer juristischen Person. Das bedeutet, dass alle rechtlichen Beziehungen über die Europäische Gemeinschaft (EG) hergestellt werden müssen. Somit führt die EU, unter der Rechtspersönlichkeit der EG, zahlreiche handelspolitische Verträge, um ihren Partner so den präferenziellen Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu eröffnen.[2]

II. Konflikte innerhalb des internationalen öffentlichen Rechts

Aufgrund der zahlreichen multilateralen Organisationen weltweit und der immer weiter voranschreitenden Globalisierung ist es kaum verwunderlich, dass generell Konflikte innerhalb des internationalen öffentlichen Rechts bestehen. Die WTO ist die einzige Organisation, die den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Rechten am geistigen Eigentum zwischen ihren Mitgliedern, die fast 95% des Welthandels erwirtschaften, kontrolliert und überwacht. Aber vor allem die Normen und Regeln der WTO im Bezug zu anderen Gesetzen des internationalen Rechts, bilden hier das beste Beispiel für diese Konflikte.[3] In diesem Zusammenhang besteht das größte Konfliktpotential mit der EU, als größte Handelsmacht. Daher ist es am sinnvollsten dieses Spannungsverhältnis im Nachfolgenden genauer zu betrachten.

III. Das Spannungsfeld EU – WTO

Das EU-Recht mit seiner Vielzahl an Verträgen und Regelungen, steht in erheblicher Spannung zu den WTO-Pflichten. Um dieses Spannungsfeld erklären zu können, ist es notwendig vom Grundprinzip der WTO auszugehen. Dieses materielle Grundprinzip besagt, dass eine Gleichbehandlung im internationalen Handelsverkehr zu erfolgen hat, was mit der sog. Meistbegünstigungsklausel definiert wird.[4] Danach gilt eine allgemeine Meistbegünstigung zwischen den WTO – Mitgliedern, d.h. jede Begünstigung die ein einzelner Mitgliedstaat von einem anderen Mitgliedstaat erhält, ist ebenso und bedingungslos auf die anderen Mitglieder zu erstrecken. Aber eine Gleichbehandlung mit Blick auf regionale Wirtschaftszusammenschlüsse, wie die EU, und präferenzielle Handelsregelungen scheint unmöglich zu sein und wird auch seit Jahren kontrovers diskutiert. Ebenso konnte bis heute nicht juristisch hinreichend festgestellt werden, ob die EU mit ihren Regelungen mit den WTO-Bestimmungen vereinbar ist. Die EU fällt hier aber nicht als einziger Wirtschaftszusammenschluss aus dem Rahmen, denn von den ca. 80 weltweit gemeldeten Regionalabkommen sind nur vier als voll mit der WTO vereinbar erklärt worden.[5]

[...]


[1] Vgl. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Telekommunikation-und-Post/Internationale-Zusammenarbeit/wto.html.

[2] Vgl. http://www.nuernberg.de/imperia/md/content/internet/eu_buero/infoservice/globalisierung_als_chance_f_r_alle.pdf.

[3] Vgl. Pauwelyn, Conflict of Norms, S. 5f.

[4] Vgl. Bogdandy, Makatsch, Kollision, Koexistenz oder Kooperation?, EuZW 2000, S. 261.

[5] Vgl. Ott, GATT und WTO im Gemeinschaftsrecht, S. 37.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Das Spannungsverhältnis zwischen WTO - und Europarecht
Université
University of Lüneburg
Note
1.3
Auteur
Année
2007
Pages
18
N° de catalogue
V77127
ISBN (ebook)
9783638825863
Taille d'un fichier
438 KB
Langue
allemand
Mots clés
Spannungsverhältnis, Europarecht
Citation du texte
Maik Klasen (Auteur), 2007, Das Spannungsverhältnis zwischen WTO - und Europarecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77127

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