Die Entwicklung der Reichsexekutionsordnung lässt sich nicht allein auf der Basis des Augsburger Reichstags von 1555 betrachten. Da es jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde auf sämtliche Entwicklungslinien zur praktischen Handhabung des Landfriedens einzugehen, musste ein zeitlicher Schnittpunkt für den Beginn der Betrachtungen gewählt werden. Dieser bietet sich mit dem Reichstag zu Worms im Jahr 1495 geradezu an. So soll das folgende Kapitel die Entwicklungen zur Handhabung des Landfriedens in den historischen Kontext stellen unter Berücksichtigung der äußeren Umstände und Personen, die zu ihrer endgültigen Ausformung beitrugen. Dabei wird vor allem die Kreisentwicklung, insbesondere des Schwäbischen Kreises, zu beachten sein sowie die Person des Herzogs Christoph von Württemberg, der vielfach als Initiator der Exekutionsordnung und der Kreisverfassungen bezeichnet wird. Daher sollen hier die Schwäbischen Kreistage des Jahres 1554 vor dem Hintergrund der Landfriedensbrüche durch Markgraf Albrecht Alkibiades einer näheren Betrachtung unterzogen werden sowie die sich anschließenden Kreistage von Worms und Frankfurt, die die Verhandlungsbasis zur Regelung der Handhabung des Landfriedens für den Reichstag zu Augsburg schufen. Als Quellenbasis dient vor allem die von Viktor Ernst bearbeitete Briefsammlung des bereits erwähnten Herzogs Christoph von Württemberg, als auch die Quellenbeilagen des Aufsatzes von Ernst zur Entstehungsgeschichte der Reichsexekutionsordnung.
Erst nach diesen Betrachtungen zur Vorgeschichte der Ordnung wird sich die Arbeit dann mit den Augsburger Verhandlungen selbst und deren Ergebnis beschäftigen, wobei die Gespräche zum Religionsfrieden fast gänzlich außen vor gelassen werden müssen. Die verwendete Quellengrundlage hierfür wird sowohl durch das Reichstagsprotokoll des Kaiserlichen Kommissars Felix von Hornung, als auch durch die Sammlung der Reichsabschiede von Senckenberg aus dem Jahr 1747 gebildet, da eine neuere Edition zum Augsburger Reichstag im Rahmen des Projekts der Deutschen Reichstagsakten noch auf sich warten lässt. Darüber hinaus liefert die besagte Briefsammlung auch für diesen Abschnitt wichtige Hinweise. Auf die Betrachtung der tatsächlichen Umsetzung und Wirksamkeit der in Augsburg aufgerichteten Ordnung soll jedoch verzichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
II. EINLEITUNG
III. DIE ENTWICKLUNG DER EXEKUTIONSORDNUNG
III.I DER INTERZIRKULARE KREISTAG VON WORMS IM JULI 1554 UND DER ALLGEMEINE KREISTAG ZU FRANKFURT IM OKTOBER 1554
III.II DER REICHSTAG ZU AUGSBURG 1555
III.II.I Die Verhandlungsgänge
III.II.II Die Bestimmungen der Reichsexekutionsordnung
IV. SCHLUSSWORT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die komplexe Genese der Reichsexekutionsordnung von 1555 als notwendige Konsequenz aus dem Scheitern früherer Reichsreformansätze zur Sicherung des Landfriedens. Sie verfolgt dabei die Entwicklungslinien vom Reichstag zu Worms 1495 über die schwäbischen und interzirkularen Kreistage bis hin zum erfolgreichen Abschluss auf dem Augsburger Reichstag.
- Die Entwicklung der Reichsreform seit 1495
- Die Rolle der Reichskreise bei der Friedenssicherung
- Das Wirken des Herzogs Christoph von Württemberg als Initiator
- Die Verhandlungen auf den Kreistagen in Ulm, Worms und Frankfurt 1554
- Die Finalisierung der Reichsexekutionsordnung auf dem Reichstag zu Augsburg 1555
Auszug aus dem Buch
III. Die Entwicklung der Exekutionsordnung
„Das späte Mittelalter und das 16. Jahrhundert waren die Jahrhunderte der frühen Staatsentstehung auch bei uns.“2 So Peter Moraw in einem Beitrag zum Wormser Reichstag von 1495. Denn gerade jener Reichstag fällt in eine Zeit des Umbruches auf rechtlichem und verfassungspolitischem Sektor. Mit dem Reichtag zu Worms befinden wir uns in der Hauptphase der so genannten „Reichsreform“3. Auf einen Einstieg in die Diskussion um diesen Begriff soll hier verzichtet werden.4 Schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts hatte es Bestrebungen und Entwürfe gegeben die Reichsstruktur zu verändern, diese blieben jedoch zumeist auf dem Papier und waren mit den Ergebnissen des Wormser Tags kaum vergleichbar.
Laut Hermann Wiesflecker orientierten sich die Bestrebungen Maximilians I. für eine Reform an Vorgängermodellen, wie der Concordantia Catholica des Nikolaus von Kues (1433) oder der Reformatio Sigismundi (1439). Sein Ziel war die Schaffung einer gemäßigten Monarchie in Kooperation mit den Ständen, um dadurch die monarchische Regierungsgewalt zu sichern und das Reich wieder regierbar zu machen.5 Die Durchsetzung dieses hochgesteckten Zieles erwies sich jedoch als schwierig. Die Partikularisierung im Reich war bereits weit vorangeschritten; von einem fest gefügten Reichsverband konnte keineswegs die Rede sein. Es handelte sich eher um die Ansammlung einzelner Territorien, die sich teilweise in Einungen oder Landfriedensbünden zusammengeschlossen hatten. Viele dieser Territorien waren für die königliche Regierungsmacht nur schwer erreichbar und trieben vor allem ihre Eigeninteressen voran. Das mittelalterliche Prinzip, Königsmacht sei dort, wo sich der königliche Hof befinde, herrschte ungebrochen vor. Hinzu kam ein extremer Mangel an innerer und äußerer Sicherheit.
Zusammenfassung der Kapitel
II. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Komplexität der Reichsexekutionsordnung von 1555 und definiert den zeitlichen Rahmen der Untersuchung vom Wormser Reichstag 1495 bis zum Augsburger Reichstag 1555.
III. Die Entwicklung der Exekutionsordnung: Dieses Kapitel behandelt die verfassungspolitischen Umbrüche und den langfristigen Prozess, der zur Institutionalisierung von Landfrieden und Exekutionsgewalt im Reich führte.
III.I Der interzirkulare Kreistag von Worms im Juli 1554 und der allgemeine Kreistag zu Frankfurt im Oktober 1554: Hier werden die Verhandlungen zur Stärkung der Kreisstrukturen sowie die diplomatischen Spannungen zwischen den Reichsständen und dem Kaiser analysiert.
III.II Der Reichstag zu Augsburg 1555: Dieses zentrale Kapitel beschreibt die finalen Beratungen und die daraus resultierende Verabschiedung der Reichsexekutionsordnung als Kompromiss zwischen Ständen und Krone.
IV. Schlusswort: Das Schlusswort resümiert die Bedeutung der Ordnung als Endpunkt einer langen verfassungsgeschichtlichen Entwicklung hin zu einer ständisch geprägten Friedenssicherung im Alten Reich.
Schlüsselwörter
Reichsexekutionsordnung, Reichstag zu Augsburg 1555, Landfrieden, Reichsreform, Reichskreise, Herzog Christoph von Württemberg, Kaiser Karl V., Reichsstände, Kreistag zu Worms, Kreistag zu Frankfurt, Friedenssicherung, Reichskammergericht, ständische Libertät, Exekutionsgewalt, Partikularismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der geschichtlichen Entwicklung und der Entstehung der Reichsexekutionsordnung von 1555, die einen entscheidenden Meilenstein in der Friedenssicherung des Heiligen Römischen Reiches darstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Reichsreform seit 1495, der administrativen Bedeutung der Reichskreise, den Verhandlungen auf verschiedenen Kreistagen sowie dem Machtverhältnis zwischen Kaiser und Reichsständen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie es nach langjährigen Anläufen gelang, durch eine verbesserte Organisation der Reichskreise eine praktikable Lösung für das Justiz- und Friedensproblem im Reich zu etablieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Quellenanalyse, unter anderem auf Basis des Briefwechsels von Herzog Christoph von Württemberg sowie zeitgenössischer Reichstagsprotokolle und Reichsabschiede.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der frühen Reformansätze seit 1495, die detaillierte Analyse der Kreistage in Ulm, Worms und Frankfurt sowie die abschließenden Verhandlungen auf dem Reichstag zu Augsburg.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist zentral durch Begriffe wie Reichsexekutionsordnung, Landfrieden, Reichskreise und die politische Spannung zwischen monarchischer Gewalt und ständischer Libertät geprägt.
Warum spielte Herzog Christoph von Württemberg eine so zentrale Rolle?
Er gilt als der maßgebliche Initiator der Exekutionsordnung und der Kreisverfassungen, da er beharrlich darauf drängte, das schwäbische System der Friedenssicherung auf das gesamte Reich auszuweiten.
Wie beeinflussten die Habsburger die Verhandlungen?
Die Habsburger versuchten, ihre Führungsrolle zu wahren und die Exekutionsordnung in ihren Dienst zu stellen, mussten jedoch letztlich weitgehende Zugeständnisse an die ständische Autonomie machen.
Welchen Status hatte die Reichsexekutionsordnung nach 1555?
Obwohl Zeitgenossen sie teilweise als Übergangslösung betrachteten, behielt sie, kaum verändert, ihre Gültigkeit bis zum Ende des Alten Reiches im Jahr 1803.
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- Marcel Tenud (Autor), 2004, Die Entwicklung zur Reichsexekutionsordnung von 1555, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78315