Die Zwischenberichterstattung nach WpHG und DRS 16 im Vergleich zu internationalen Regelungen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

23 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Begriffe und Motive
2.2 Methoden zur unterjährigen Erfolgsermittlung

3 Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung
3.1 Nationale Regelungen nach WpHG und DRS 16
3.1.1 Anwenderkreis
3.1.2 Halbjahresfinanzbericht
3.1.3 Zwischenmitteilung
3.2 Internationale Regelungen
3.2.1 IAS / IFRS
3.2.2 US-GAAP

4 Vergleich nationaler und internationaler Regelungen

5 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gegenüberstellung nationaler und internationaler Regelungen

1 Einleitung

Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs auf den Kapitalmärkten und der stetig wachsenden Angleichung der Rechnungslegungsstandards an internationale Regelungen sah sich der Gesetzgeber verpflichtet, die Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung zu reformieren. „Mit der Verabschiedung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz am 15. Dezember 2006 im Bundesrat (TUG) (...) ist in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Zwischenberichterstattung neu und umfassend geregelt worden“.[1] Dies führte zu einer Änderung der Kodifizierung der Zwischenberichterstattung in Gesetzen und Vorschriften. So fordern die §§ 37w und 37x Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Aufstellung und Veröffentlichung unterjähriger Berichte. Ergänzt wird das WpHG durch den DRS 16, der die Pflichten sowie den Kreis der Anwender genauer definiert und ausweitet.[2]

Die Zwischenberichterstattung ist ein wichtiges Element im Rahmen des „Investor Relations“[3]. Sie überbrückt die Zeit zwischen zwei Jahresabschlüssen und versorgt die Adressaten mit unterjährigen entscheidungsrelevanten Informationen. Dabei dient sie unter anderem als Entscheidungsgrundlage potentieller Investoren. Gerade im internationalen Vergleich weist die Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung Unterschiede auf.

Zur Darstellung des Themas wird der erste Schritt der Arbeit darin bestehen, einen Einblick in die wichtigen Begrifflichkeiten und Motive zu geben. Des Weiteren wird auf die verschiedenen Methoden zur Ermittlung des unterjährigen Erfolgs eingegangen. Anschließend wird die unterjährige Berichterstattung nach dem WpHG und DRS 16 ausführlich dargestellt. In einem nächsten Schritt werden internationale Regelungen der Zwischenberichterstattung aufgeführt und in einer anschließenden Gegenüberstellung sowie eines Vergleichs die Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Abschließend werden in einem Fazit ein Resümee gezogen und die wichtigsten Untersuchungsergebnisse komprimiert aufgezeigt.

2 Grundlagen

2.1 Begriffe und Motive

Vor allem große Unternehmen sind gesetzlich zur Berichterstattung verpflichtet. Diese gleicht einem fortdauernden Informationsfluss. Der Jahresabschluss stellt nur einen, wenn auch sehr wichtigen Teilbereich der Unternehmenspublizität dar. Insbesondere bei börsennotierten Unternehmen wird dieser durch die Zwischenberichterstattung ergänzt.[4] Laut Liesel Knorr lässt sie sich allgemein wie folgt definieren: „Die Zwischenberichterstattung ist ein kontinuierliches und zeitnahes Informationsinstrument über einen unterjährigen Berichtszeitraum, das aktuelle und potentielle Anteilseigner über die Geschäftstätigkeit und zukünftige Entwicklung des laufenden Geschäftsjahres unterrichtet (...)“.[5] Die Adressaten[6] rücken in den Mittelpunkt der Betrachtung. Nicht nur ihnen wird mit Hilfe einer Zwischenberichterstattung ein wichtiges Instrument zur Kontrolle geliefert. Den berichtspflichtigen Unternehmen selber wird eine Kontrolle des Jahresergebnisses ermöglicht.[7]

Die Methodik der unterjährigen Erfolgsermittlung bei der Erstellung der Zwischenberichterstattung wird oft als problematisch angesehen.[8] Im Folgenden werden drei zentrale Methoden dargestellt.

2.2 Methoden zur unterjährigen Erfolgsermittlung

Da der Zwischenbericht immer nur einen Ausschnitt des Geschäftsjahres eines Unternehmens darstellt ist das Ergebnis der jeweiligen Periode stark vom Zeitpunkt abhängig, in dem die Erträge und Aufwendungen erfasst werden. Außerordentliche Ergebniseinflüsse, saisonale Schwankungen etc. können zu einer hohen Volatilität der Ergebnisse führen.[9] Grundsätzlich kann die Zwischenberichterstattung nach dem integrativen Ansatz („integral approach“) oder dem eigenständigen Ansatz („discrete approach“) erfolgen. Eine Kombination („combination approach“) beider Ansätze ist ebenfalls denkbar.[10]

Der integrative Ansatz sieht die unterjährige Berichtsperiode als einen integralen Bestandteil der Jahresperiode an. Aus seiner Sicht dient der Zwischenbericht nur als Instrument der Überbrückung zweier Jahresabschlüsse. Die unterjährig veröffentlichten Erfolgszahlen orientieren sich an den erwarteten jährlichen Erfolgsgrößen und lassen sich als Teil des Jahreserfolgs interpretieren.[11] Saisonale Schwankungen oder konjunkturelle Einflüsse werden abgegrenzt oder geglättet.[12]

Dem integrativen Ansatz steht der eigenständige Ansatz gegenüber. Dieser sieht die Zwischenperiode als eine unabhängige Periode an. Daraus ergibt sich, dass die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss gelten sollten.[13] Eine Glättung der Ergebnisse ist nach diesem Ansatz nicht möglich.[14]

Durch die Kombination der oben genannten Ansätze entsteht der kombinative Ansatz. Dieser vereint einzelne Merkmale der zuvor beschriebenen Ansätze.[15]

3 Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung

3.1 Nationale Regelungen nach WpHG und DRS 16

3.1.1 Anwenderkreis

Mit dem Erlass des TUG wurde eine Verschiebung der Vorschriften zur Zwischenberichterstattung von BörsG und BörsZulV in das WpHG veranlasst.[16] Die Pflicht zur Aufstellung eines Halbjahresfinanzberichtes[17] ergibt sich aus dem § 37w WpHG. In ihm wird festgelegt, dass ein Unternehmen, das als Inlandsemittent[18] Aktien oder Schuldtitel im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begibt, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen hat. Dieser muss spätestens zwei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. § 37 x WpHG besagt, dass ein Unternehmen, das Aktien als Inlandsemittent begibt, eine „Zwischenmitteilung der Geschäftsführung“ der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen hat. Obwohl die Regelungen in den §§ 37w und 37x WpHG auch die Ausgestaltung der Inhalte ansprechen, ist eine Konkretisierung notwendig.[19] So vertieft der vom Deutschen Standardisierungsrat erlassene DRS 16 near final draft (im folgenden kurz DRS 16) - Zwischenberichterstattung die im TUG vorgegebenen Rahmenbedingungen zur Zwischenberichterstattung. Der unter DRS 16 fallende Anwenderkreis ergibt sich einmal aus den Vorschriften gemäß WpHG und HGB. So ergibt sich aus § 342a HGB, dass ein DRS nur für konzernabschlusspflichtige Mutterunternehmen gelten kann. Der Anwenderkreis wird somit auf solche Unternehmen eingeschränkt, die gesetzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflichtet sind. Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung wird die Anwendung empfohlen.

Nach DRS 16 besteht das Ziel der Zwischenberichterstattung darin, unterjährige entscheidungsnützliche Informationen über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie die voraussichtliche Entwicklung im Geschäftsjahr des Konzerns zu geben. Die Elemente der Zwischenberichterstattung, die zur Zielerreichung dienen sollen, werden im Folgenden näher erläutert.[20]

3.1.2 Halbjahresfinanzbericht

„Der Halbjahresfinanzbericht hat mindestens

1. einen verkürzten Abschluss (Zwischenabschluss)
2. einen Zwischenlagebericht und
3. eine den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuch entsprechende Erklärung

zu enthalten.“[21]

Nach DRS 16 und WpHG setzt sich ein verkürzter Abschluss mindestens aus einer verkürzten Bilanz, einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechung und einem Anhang zusammen.

Sobald an die Stelle des Jahresabschlusses ein Einzelabschluss tritt, sind die in § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards und Vorschriften anzuwenden.[22] DRS 16 empfiehlt darüber hinaus, dem verkürzten Abschluss eine verkürzte Kapitalflussrechnung sowie einen verkürzten Eigenkapitalspiegel für den Berichtszeitraum und den entsprechenden Zeitraum des abgelaufenen Geschäftsjahres beizufügen. Gemäß dem Deutschen Standardisierungsrat sind im Zwischenabschluss dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wie im letzten Jahresabschluss zu beachten.[23]

Der Zwischenlagebericht hat die Aufgabe, den Zwischenabschluss zu ergänzen, indem bestimmte Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Zwischenberichtszeitraums erläutert werden. Darüber hinaus sollen prognoseorientierte Informationen des letzten Jahresberichtes aktualisiert werden.[24] Anders ausgedrückt sind im Zwischenlagebericht wichtige Ereignisse des Berichtszeitraums sowie deren Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss darzulegen. Zukünftige Chancen und Risiken des Unternehmens sind ebenfalls Bestandteil des Zwischenlageberichts. Des Weiteren sind bei Unternehmen, die als Inlandsemittent Aktien begeben, wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen anzugeben. Diese Angaben können optional auch im Anhang des Halbjahresfinanzberichts gemacht werden.[25]

Eine Erklärung („Bilanzeid“[26]), die als „Versicherung der gesetzlichen Vertreter“ zu kennzeichnen ist, kann gemäß § 37y WpHG i. V. m. § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG wie folgt formuliert werden: „Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewendeten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernzwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernzwischenlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“[27]

Erst kurz vor in Kraft treten des § 37 WpHG wurde das Gesetzgebungsverfahren dahin abgemildert, dass weder gemäß § 37w Abs. 5 WpHG der Halbjahresbericht, noch der Zwischenlagebericht einer prüferischen Durchsicht bedürfen. Es besteht ein Wahlrecht, ob eine freiwillige Prüfung erfolgt.[28] Unterbleibt diese, ist dies im Halbjahresbericht anzugeben.[29]

3.1.3 Zwischenmitteilung

Eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung hat die Aufgabe, wesentliche Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums zu erläutern. Des Weiteren soll sie deren Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage darstellen und eine allgemeine Beschreibung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage enthalten. Eine Quantifizierung der Auswirkungen ist nicht erforderlich.[30] Die zur Anwendung verpflichteten Unternehmen haben „in einem Zeitraum zwischen zehn Wochen vor Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Hälfte des Geschäftjahres eine Zwischenmitteilung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen“. Die Internetadresse, unter der die Zwischenmitteilung veröffentlicht wird, muss vorher dem Publikum bekannt gemacht werden. Eine Veröffentlichung im Unternehmensregister ist ebenfalls Pflicht. Wird ein Quartalsfinanzbericht gemäß den Vorgaben des § 37w Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4 WpHG erstellt und publik gemacht, entfällt die Pflicht zur Erstellung einer Zwischenmitteilung. Weder das WpHG noch DRS 16 verpflichten jedoch zur Quartalsfinanzberichterstattung.[31]

Spricht man allgemein von internationalen Regelungen sind vor allem die IAS / IFRS gemeint. Auf diese soll im Folgenden näher eingegangen werden, bevor im Anschluss kurz die Regelungen zur Zwischenberichterstattung nach US-GAAP dargestellt werden. Ein Vergleich nationaler und internationaler Regelungen schließt sich an.

[...]


[1] DRSC (2007), S. 5.

[2] Vgl. Müller/Stute (2006), S. 2803ff.

[3] Unter Investor relations versteht man eine aktive Informationspolitik seitens der Unternehmensleitung, die z. B. dazu dient, das Anlagerisiko für Kapitalgeber zu senken. Vgl. Wöhe (2002), S. 964.

[4] Vgl. Coenenberg (2005), S. 924.

[5] Knorr (2001), S. 1.

[6] Hier sind vor allem externe Adressaten wie z. B. Gläubiger oder potentielle Anleger gemeint.

[7] Vgl. Alvarez/Wotchofsky (2000), S. 1795.

[8] Vgl. Coenenberg (2005), S. 925.

[9] Vgl. Müller/Stute (2006), S. 2803ff .

[10] Vgl. Schindler/Schurbohm/Böcken (2002), S. 88ff.

[11] Vgl. Coenenberg (2005), S. 925f.

[12] Vgl. Heuser/Theile (2003), S. 434.

[13] Vgl. Wagenhofer (2005), S. 497.

[14] Vgl. Heuser/Theile (2003), S. 434.

[15] Vgl. Griewel (2006), S. 234.

[16] Vgl. o.V. (2007), S. 371.

[17] Zum Begriff des Halbjahresfinanzberichtes siehe Punkt 3.1.2.

[18] Zur genauen Definition des Begriffs Inlandsemittent siehe § 2 Abs. 7 WpHG.

[19] Vgl. Müller/Stute (2006), S. 2803ff.

[20] Vgl. DRSC (2007), S. 6.

[21] § 37w Abs. 2 WpHG.

[22] Siehe § 37w WpHG.

[23] Vgl. DRSC (2007), S. 9.

[24] Vgl. Müller/Stute (2006), S. 2803ff.

[25] Siehe § 37w WpHG.

[26] Vgl. PWC (2007a).

[27] Vgl. DRSC (2007), S. 14.

[28] Vgl. PWC (2007b).

[29] Siehe § 37 w WpHG, sowie Vgl. Bosse (2007), S. 45.

[30] Vgl. DRSC (2007), S. 15.

[31] Vgl. DRSC (2007), S. 14.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Die Zwischenberichterstattung nach WpHG und DRS 16 im Vergleich zu internationalen Regelungen
Université
University of Münster  (Institut für internationale Unternehmensrechnung)
Cours
Internationale Rechnungslegung
Note
2,3
Auteur
Année
2007
Pages
23
N° de catalogue
V79694
ISBN (ebook)
9783638857451
Taille d'un fichier
454 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zwischenberichterstattung, WpHG, Vergleich, Regelungen, Internationale, Rechnungslegung
Citation du texte
Ansgar Schniederjan (Auteur), 2007, Die Zwischenberichterstattung nach WpHG und DRS 16 im Vergleich zu internationalen Regelungen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79694

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Zwischenberichterstattung nach WpHG und DRS 16 im Vergleich zu internationalen Regelungen



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur