Bewegungsbilanzen und Kapitalflussrechnungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage


Dossier / Travail de Séminaire, 2001

35 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Kapitel: Einleitung

2. Kapitel: Wesen der Kapitalflussrechnung
I. Begriff
II. Aufgaben und Ziele von Kapitalflussrechnungen
III. Arten und Formen von Kapitalflussrechnungen
A. Verfügbarkeit der notwendigen Daten und Aufstellungstechnik
B. Aufstellungszweck
C. Zeitbezug

3. Kapitel: Regelungen und Empfehlungen zur Kapitalflussrechnung

4. Kapitel: Die Erstellung von Kapitalflussrechnungen
I. Beständedifferenzenbilanz
II. Veränderungsbilanz
III. Bewegungsbilanz
IV. Erweiterung um die Kontenumsätze der Bilanz
V. Erweiterung um die Erträge und Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung
VI. Ausgliederung eines Fonds

5. Kapitel: Die Aussagefähigkeit von Kapitalflussrechnungen
I. Die Aussagefähigkeit von Kapitalflussrechnungen generell
II. Differenzierte Betrachtung der Aussagefähigkeit verschiedener Arten von Kapitalflussrechnungen
A. Direkte vs. indirekte Darstellung des Mittelflusses aus laufender Geschäftstätigkeit
B. Fondsabgrenzung
C. Interne vs. externe, speziell originäre vs. derivative Erstellung von Kapitalflussrechnungen

6. Kapitel: Schluss

Literaturverzeichnis

1. Kapitel: Einleitung

Nach § 238 I HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, Bücher zu führen. Diese müssen es einem sachverständigen Dritten ermöglichen, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Die Generalnorm des § 264 II S. 1 HGB konkretisiert dies für Kapitalgesellschaften: Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.[1] Diese drei Teillagen werden unter dem Oberbegriff „wirtschaftliche Lage“ zusammengefasst.[2] Die Vermögenslage ist v.a. Gegenstand der Bilanz, über die Ertragslage berichtet die Gewinn- und Verlustrechnung (G+V).[3] Zur Abbildung der Finanzlage wurden Kapitalflussrechnungen und Bewegungsbilanzen entwickelt, deren Erstellung jedoch bisher durch den deutschen Gesetzgeber (bis auf einige Ausnahmen, siehe unten 3. Kapitel) nicht verbindlich vorgeschrieben ist (siehe Abbildung 1).[4] Bewegungsbilanzen stellen dabei nur eine Vorstufe bei der Erstellung von Kapitalflussrechnungen dar[5], weshalb sich die folgenden Ausführungen v.a. auf die Kapitalflussrechnung beziehen. Die Bewegungsbilanzen werden in Kapitel 4 (Die Erstellung von Kapitalflussrechnungen) speziell angesprochen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Kapitalflussrechnung als Instrument zur Abbildung der Finanzlage

Quelle: in Anlehnung an AMEN, M.: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 1998, S. 3.

Zahlreiche Unternehmen stellen Kapitalflussrechnungen mittlerweile freiwillig oder aufgrund internationaler Rechnungslegungsvorschriften auf und gewähren den Adressaten somit einen erweiterten Einblick in ihre wirtschaftliche, insbesondere finanzielle Lage. Bei Unternehmen, die diesem Beispiel nicht folgen, dienen Bewegungsbilanzen und Kapitalflussrechnungen als Instrumente der Bilanzanalyse: Externe Bilanzanalytiker erstellen aus den veröffentlichten Jahresabschlussdaten diese Rechenwerke und versuchen so, den Einblick in die wirtschaftliche Lage zu verbessern.[6]

Im Folgenden sollen Wesen, Regelungen und Empfehlungen sowie die Erstellung von Kapitalflussrechnungen erläutert werden. Zwar können Kapitalflussrechnungen auch der Unternehmensführung zu Planungs-, Steuerungs- und Kontrollzwecken dienen[7], doch bildet aufgrund des Themas des Seminars (Bilanzpolitik und Bilanzanalyse) die Erörterung der Eignung und Aussagekraft von Kapitalflussrechnungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen (insbesondere finanziellen) Lage einen weiteren Schwerpunkt dieser Arbeit.

2. Kapitel: Wesen der Kapitalflussrechnung

I. Begriff

Der Begriff Kapitalflussrechnung (KFR) wird sehr unterschiedlich verwendet: z.T. als Oberbegriff für verschiedene Arten von Finanzierungsrechnungen (einschließlich Beständedifferenzenbilanz und Bewegungsbilanz[8] ), aber auch beschränkt auf bestimmte Arten von Rechnungen mit ausgegliedertem Fonds.[9] Allen als KFR bezeichneten Formen ist jedoch gemeinsam, dass es sich um eine Bewegungsrechnung handelt, die Herkunft und Verwendung bestimmter Unternehmensmittel in einem abgegrenzten Zeitabschnitt darstellt und liquiditätswirksame Vorgänge aufzeigt.[10]

Mitunter trifft man folgende Einteilung: Beständedifferenzenbilanzen und Bewegungsbilanzen werden als KFR i.w.S. bezeichnet.[11] Sie stellen Vorstufen bei der Erstellung einer KFR i.e.S. dar[12], worunter man eine Bewegungsrechnung versteht, die den Zu- und Abfluss bzw. Herkunft und Verwendung bestimmter in einem Fonds zusammengefasster finanzieller Mittel und die Ursachen dafür darstellen soll.[13] Als Fonds bezeichnet man die zweckmäßige Zusammenfassung mehrerer Bilanzpositionen (z.B. Kasse, Schecks, Bankguthaben und leicht liquidierbare Wertpapiere) zu einer buchhalterischen Einheit.[14] Im Folgenden ist mit dem Begriff KFR eine solche i.e.S. gemeint.

II. Aufgaben und Ziele von Kapitalflussrechnungen

Eine wichtige Nebenbedingung für die Gewinnerzielung in einem Unternehmen ist die Sicherung der Zahlungsfähigkeit.[15] Es ist immer wieder zu beobachten, dass trotz positiver Ertragslage Illiquidität auftritt.[16] BOEMLE spricht in diesem Zusammenhang von einer „Überbetonung des Kosten- und Leistungsdenkens gegenüber dem Liquiditätsdenken“[17], denn der Jahresabschluss informiere kaum über Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und des finanziellen Gleichgewichts.[18] Da also eine positive Ertragslage nicht unbedingt auch zu einer positiven Finanzlage führt, muss letztere in jedem Fall gesondert untersucht werden.[19]

Die KFR soll deshalb als zusätzliches Informationsmittel den Jahresabschluss ergänzen und so dessen „finanzwirtschaftliche Informationslücke“[20] schließen.[21] Dies kann durch die Erstellung einer KFR seitens des Unternehmens als dritter Bestandteil des Jahresabschlusses erfolgen.[22] Geschieht dies z.B. aufgrund fehlender gesetzlicher Verpflichtung nicht, sind interessierte Dritte darauf angewiesen, eine KFR aus den veröffentlichten Unternehmensdaten zu erstellen (siehe unten Abschnitt III. A. dieses Kapitels).

Die KFR soll also einen verbesserten Einblick in die Finanzlage eines Unternehmens ermöglichen.[23] Zur Finanzlage zählt zum einen die Fähigkeit, seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können (statischer Aspekt), zum anderen die Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Zahlungsüberschüssen (dynamischer Aspekt).[24] Beiden Aspekten soll in einer KFR durch Einbezug von Bestandsgrößen (Fonds) und Stromgrößen Rechnung getragen werden (siehe unten 4. Kapitel, Abschnitt VI. Abbildung 15).

Ergänzend zu Bilanz und G+V soll die KFR über zahlungswirksame Vorgänge des Produktions- und Absatzprozesses informieren sowie alle Investitions- und Finanzierungsaktivitäten (einschließlich Desinvestition und Definanzierung) aufzeigen und dadurch die Veränderung eines abgegrenzten Finanzmittelbestandes (Fonds) erklären.[25]

Inhaltlich kann man die KFR mit einem Finanzplan vergleichen, in dem Ein- und Auszahlungen gegenübergestellt werden. Allerdings soll sie nicht nur eine Liquiditätsüber- oder -unterdeckung zeigen, sondern die Struktur der Zahlungsströme aufzeigen.[26] Kurz gesagt sollen Ströme finanzieller Mittel rekonstruiert sowie Zu- und Abfluss bzw. Herkunft und Verwendung von Mitteln in einer Periode dargestellt werden.[27]

III. Arten und Formen von Kapitalflussrechnungen

Es sind sehr vielfältige, verschiedene Formen von KFR denkbar, die anhand zahlreicher Kriterien unterschieden werden können. Einige Kriterien seien exemplarisch dargestellt:

A. Verfügbarkeit der notwendigen Daten und Aufstellungstechnik

Während bei einer unternehmensinternen Erstellung der KFR auf die Ausgangsdaten der Finanzbuchhaltung zurückgegriffen werden kann, ist man extern auf das im Jahresabschluss und Lagebericht veröffentlichte aggregierte Datenmaterial angewiesen, so dass sich die externe Erstellung erheblich schwieriger gestaltet. Bei Erstellung auf Basis der finanzbuchhalterischen Ausgangsdaten spricht man von einer originären Erstellung. Diese ist nur intern durchführbar und setzt eine entsprechende Gestaltung des Rechnungswesens voraus sowie eine leistungsfähige EDV-Unterstützung.[28] Die Erstellung aus Jahresabschlussdaten wird als derivativ bezeichnet.[29]

B. Aufstellungszweck

Intern werden KFR zur Verwendung als finanzwirtschaftliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente erstellt oder auch zum Zwecke der Publikation als Ergänzung des Jahresabschlusses.[30] Sofern ein Unternehmen keine KFR veröffentlicht hat, erstellen häufig externe Analytiker KFR im Rahmen der Jahresabschlussanalyse. Die Ausgestaltung der KFR ist immer auch abhängig vom Informationsbedarf ihrer Adressaten.[31] Abbildung 2 gibt einen Überblick über die Einsatzfelder verschiedener Arten von KFR:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Einsatzfelder von Kapitalflussrechnungen

Quelle: in Anlehnung an COENENBERG; A.G.: Jahresabschluß und Jahres- abschlußanalyse, 2000, S. 681.

C. Zeitbezug

Man unterscheidet weiterhin retrospektive und prospektive KFR. Retrospektive KFR beziehen sich auf eine abgelaufene Periode und enthalten somit tatsächliche Vergangenheitswerte, während in prospektiven KFR Planwerte verwendet werden.[32]

Je nach Aufstellungstechnik, -zweck und Zeitbezug enthalten KFR folglich verschiedene Informationen und besitzen daher unterschiedliche Aussagekraft, auf die in Kapitel 5 näher eingegangen wird. Die folgende Abbildung 3 gibt einen kurzen Überblick über einige mögliche Formen von KFR:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Aufstellungsformen von Kapitalflussrechnungen

Quelle: in Anlehnung an KÜTING, K. – WEBER, C.-P.: Die Bilanzanalyse, 1997, S. 145.

3. Kapitel: Regelungen und Empfehlungen zur Kapitalflussrechnung

Die unternehmensseitige Aufstellung von KFR ist in Deutschland und v.a. international durch zahlreiche Vorschriften und Empfehlungen geregelt: Gemäß § 297 I S. 2 HGB müssen börsennotierte Konzern-Mutterunternehmen den Anhang ihres Konzernabschlusses um eine KFR ergänzen.[33] Jedoch werden im Gesetz keine Angaben zu Inhalt und Ausgestaltung der KFR gemacht.[34] Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat daraufhin im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2) „Kapitalflussrechnung“ Regeln festgelegt, nach denen diese KFR aufzustellen ist.[35] Die Regelungen des DRS 2 unterscheiden sich kaum von denen der gemeinsamen Stellungnahme HFA 1/1995 des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) und des Arbeitskreises „Finanzierungsrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft / Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. aus dem Jahre 1995.[36] Bereits HFA 1/1995 orientierte sich an den für die KFR maßgeblichen internationalen Standards IAS No. 7 „Cash Flow Statements“ und SFAS No. 95 „Statement of Cash Flows“, die weiter unten noch zu erläutern sind, weshalb also auch DRS 2 in weiten Teilen den internationalen Standards folgt.[37]

§ 292a HGB gibt börsennotierten Konzern-Mutterunternehmen die Möglichkeit, anstatt des Konzernabschlusses nach HGB einen solchen nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen, womit die International Accounting Standards (IAS) und US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) gemeint sind.[38] Die IAS werden zum Zwecke der globalen Harmonisierung der Rechnungslegung vom International Accounting Standards Committee (IASC) als Empfehlungen erlassen. Inhaltlich orientieren sich diese Standards stark an den US-amerikanischen Vorschriften zur Rechnungslegung, den US-GAAP, die vom Financial Accounting Standards Board (FASB) erarbeitet werden.[39] Macht nun also ein solches Unternehmen von diesem befreienden Konzernabschluss Gebrauch, so ist es verpflichtet, eine KFR zu erstellen, da IAS und US-GAAP (schon seit längerem) KFR als Teil des zu publizierenden Jahresabschlusses verlangen.[40] Dies kann als Ausfluss der Leitideen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften gesehen werden, die in ihrer Grundausrichtung einen effizienten Kapitalmarkt gewährleisten sollen, indem Investoren mit entscheidungsrelevanten Informationen versorgt werden, wozu offenbar auch die KFR als Informationsinstrument über die Finanzlage zählt.[41]

Der DRS 2 wurde so konzipiert, dass seine Regelungen mit denen des IAS 7 und SFAS 95 kompatibel sind, um auch denjenigen Unternehmen gerecht zu werden, die einen Konzernabschluss nach § 292a HGB aufstellen.[42]

IAS 7 und SFAS 95 beschreiben die Zwecke und Aufgaben, die eine KFR erfüllen soll. Davon ausgehend werden Regelungen zur konkreten Ausgestaltung einer KFR getroffen: Beispielsweise wird bzgl. der Fondsabgrenzung geregelt, welcher Fonds mit welchen Bestandteilen der KFR zugrundegelegt werden soll. Insbesondere wird eine enge Fondsabgrenzung, die auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beschränkt ist, gefordert. Weiterhin wird festgelegt, dass die liquiditätswirksamen Aktivitäten nach betrieblichen Funktionsbereichen gegliedert dargestellt werden sollen (getrennt nach Cash Flows aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit; siehe Abbildung 4). Diese Form der Untergliederung wird „Aktivitätsformat“ genannt. Für die Art der Darstellung ist die Staffelform vorgesehen.[43]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Kapitalflussrechnung nach dem Aktivitätsformat in Staffelform

Quelle: in Anlehnung an: COENENBERG, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 737.

Die drei Bereiche werden in den Standards jeweils definiert und gegenüber den jeweiligen anderen Bereichen abgegrenzt. So wird z.B. festgelegt, welche Geschäftsvorfälle welchen Bereichen zuzuordnen sind und wie mit Geschäftsvorfällen zu verfahren ist, die mehreren Bereichen zugehören. Beispielsweise ist es bei Immobilienunternehmen, zu deren operativen Aktivitäten die Vermietung und der Verkauf von Gebäuden gehört, fraglich, ob beim Verkauf eines vermieteten Gebäudes die Einzahlung dem Bereich laufende Geschäftstätigkeit zuzuordnen oder als Desinvestitionseinzahlung zu werten ist.[44]

Schließlich regeln IAS 7 und SFAS 95 noch den Ausweis spezieller Zahlungsvorgänge (wie z.B. Zins- oder Dividendenzahlungen), ergänzende Angaben im Anhang der KFR sowie Besonderheiten von Konzern-KFR.[45]

Der DRS 2 ist, wie bereits oben dargestellt, stark an die internationalen Standards angelehnt und diesen daher sehr ähnlich. Die folgenden Abbildungen 5 und 6 zeigen das Beispiel für die Mindestgliederung einer KFR, das in der Anlage zu DRS 2 enthalten ist. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit kann dabei wahlweise nach der direkten oder indirekten Methode ausgewiesen werden, die Cash Flows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit, wie dargestellt, nur direkt. Für die direkte Methode ist also der oberste Abschnitt von Abbildung 6 durch Abbildung 5 zu ersetzen.[46]

[...]


[1] Vgl. BUSSE VON COLBE, Walther – BROTTE, Jörg: Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, in: Lexikon des Rechnungswesens, hrsg. von Walther Busse von Colbe, 2. Aufl., München – Wien 1991, S. 108–112, S. 108.

[2] Vgl. BAETGE, Jörg: Bilanzanalyse, Düsseldorf 1998, S. 1; PEEMÖLLER, Volker H.: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, Wiesbaden 1993, S. 206.

[3] Vgl. AMEN, Matthias: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 2. Aufl., München – Wien 1998, S. 3f.

[4] Vgl. BUSSE VON COLBE, Walther: Kapitalflußrechnung, in: Handwörterbuch des Rechnungswesens, hrsg. von Klaus Chmielewicz, Marcell Schweitzer, Band 3, 3. Aufl., Stuttgart 1993, Sp. 1074-1085, Sp. 1074; VON WYSOCKI, Klaus: DRS 2: Neue Regeln des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee zur Aufstellung von Kapitalflußrechnungen, in: Der Betrieb, 52. Jg. (1999), Heft 47, S. 2373-2378, S. 2373.

[5] Vgl. AMEN, M.: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 1998, S. 15.

[6] Vgl. zu diesem Absatz BAETGE, J.: Bilanzanalyse, 1998, S.258; ORDELHEIDE, Dieter – LEUZ, Christian: Die Kapitalflußrechnung, in: WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 27. Jg. (1998), Heft 4, S. 176-183, S. 176; PFUHL, Joerg: Die Kapitalflußrechnung als Instrument der Bilanzanalyse (Teil I), in: Deutsches Steuerrecht, 29. Jg. (1991), Nr. 49, S. 1638-1643, S. 1638.

[7] Vgl. KÄFER, Karl: Kapitalflußrechnung, in: Handwörterbuch der Finanzwirtschaft, hrsg. von Hans E. Büschgen, Band 6, 1. Aufl., Stuttgart 1976, Sp. 1040-1050, Sp. 1040; KUSSMAUL, Heinz: Die Kapitalflußrechnung, in: WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 14. Jg. (1985), Heft 9, S. 439-445, S. 439; PFUHL, J.: KFR als Instrument (I), 1991, S. 1638; WEILENMANN, Paul: Kapital- und Finanzflußrechnung, in: Lexikon des Rechnungswesens, hrsg. von Walther Busse von Colbe, 2. Aufl., München – Wien 1991, S. 305-312, S. 306 u. 311f.

[8] Vgl. zu dieser Verwendung des Begriffs KUSSMAUL, Heinz: Die Bewegungsbilanz und Kapitalflußrechnung als Instrumente der externen Analyse des Jahresabschlusses, in: Der Steuerberater, 35 Jg. (1984), Heft 9, S. 291-306, S. 293ff.

[9] Vgl. zu dieser Verwendung des Begriffs PFUHL, J.: KFR als Instrument (I), 1991, S.1639; SCHOPPEN, Willi: Darstellung der Finanzlage mit Hilfe der Kapitalflußrechnung, in: Schriftenreihe des Instituts für Revisionswesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, hrsg. von Ulrich Leffson, Band 15, Düsseldorf 1982, S. 61.

[10] Vgl. KUSSMAUL, H.: Die Kapitalflußrechnung, 1985, S. 439.

[11] Vgl. BUSSE VON COLBE, W.: Kapitalflußrechnung, 1993, Sp. 1075.

[12] Vgl. LACHNIT, Laurenz: Bewegungs- und Veränderungsbilanz, in: Handwörterbuch des Rechnungswesens, hrsg. von Erich Kosiol, Klaus Chmielewicz, Marcell Schweitzer, Stuttgart 1981, Sp. 141-150, Sp. 142.

[13] Vgl. BAETGE, J.: Bilanzanalyse, 1998, S. 257; KÄFER, K.: Kapitalflußrechnung, 1976, Sp. 1040; KUSSMAUL, H.: Bewegungsbilanz und Kapitalflußrechnung, 1984, S. 292; WEILENMANN, P.: Kapital- und Finanzflußrechnung, 1991, S. 306.

[14] Vgl. AMEN, M.: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 1998, S. 5 u. 27.

[15] Vgl. BUSSE VON COLBE, Walther: Aufbau und Informationsgehalt von Kapitalflußrechnungen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 36. Jg. (1966), Ergänzungsheft 1, S. 82-114, S. 89; PFUHL, Joerg: Die Kapitalflußrechnung als Instrument der Bilanzanalyse (Teil II), in: Deutsches Steuerrecht, 29. Jg. (1991), Nr. 50, S. 1670-1674, S. 1674; REHKUGLER, Heinz – PODDIG, Thorsten: Bilanzanalyse, 3. Aufl., München – Wien 1993, S. 117; SCHOPPEN, W.: Darstellung der Finanzlage, 1982, S. 40.

[16] Vgl. BARTRAM, Werner: Einblick in die Finanzlage eines Unternehmens aufgrund seiner Jahresabschlüsse, in: Der Betrieb, 42. Jg. (1989), Heft 48, S. 2389-2395, S. 2389.

[17] BOEMLE, Max: Theorie und Praxis der Kapitalflußrechnung, in: Die Unternehmung, 35. Jg. (1981), S. 18-40, S. 18.

[18] Vgl. BOEMLE, M.: Theorie und Praxis der Kapitalflußrechnung, 1981, S. 18.

[19] Vgl. BARTRAM, W.: Einblick in die Finanzlage, 1989, S.2389.

[20] SCHOPPEN, W.: Darstellung der Finanzlage, 1982, S. 61.

[21] Vgl. KÄFER, K.: Kapitalflußrechnung, 1976, Sp. 1049.

[22] Vgl. KUSSMAUL, H.: Bewegungsbilanz und Kapitalflußrechnung, 1984, S. 292f.

[23] Vgl. PFUHL, J.: KFR als Instrument (I), 1991, S. 1638.

[24] Vgl. AMEN, M.: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 1998, S. 4.

[25] Vgl. AMEN, M.: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 1998, S. 8; KÄFER, K.: Kapitalflußrechnung, 1976, Sp. 1041.

[26] Vgl. PFUHL, J.: KFR als Instrument (I), 1991, S. 1640f.

[27] Vgl. KÄFER, K.: Kapitalflußrechnung, 1976, Sp. 1040; REHKUGLER, H. – PODDIG, T.: Bilanzanalyse, 1993, S. 117.

[28] Vgl. AMEN, M.: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 1998, S. 15 u. 184ff.; BAETGE, J.: Bilanzanalyse, 1998, S.260; WEILENMANN, P.: Kapital- und Finanzflußrechnung, 1991, S. 307.

[29] Vgl. AMEN, M.: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 1998, S. 15.

[30] Vgl. KUSSMAUL, H.: Die Kapitalflußrechnung, 1985, S. 439.

[31] Vgl. zur internen und externen Erstellung PFUHL, J.: KFR als Instrument (I), 1991, S. 1638.

[32] Vgl. KUSSMAUL, H.: Bewegungsbilanz und Kapitalflußrechnung, 1984, S. 292; KUSSMAUL, H.: Die Kapitalflußrechnung, 1985, S. 439.

[33] Vgl. COENENBERG, Adolf Gerhard: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 17. Aufl., Landsberg/Lech 2000, S. 677.

[34] Vgl. STAHN, Frank: Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2) zur Kapitalflussrechnung aus praktischer und analytischer Sicht, in: Der Betrieb, 53. Jg. (2000), Heft 5, S. 233-238, S. 233.

[35] Vgl. VON WYSOCKI, K.: DRS 2, 1999, S. 2373.

[36] Vgl. STAHN, F.: Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 2, 2000, S. 233.

[37] Vgl. STAHN, F.: Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 2, 2000, S. 233; VON WYSOCKI, Klaus: DRS 2, 1999, S. 2373.

[38] Vgl. COENENBERG, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 677.

[39] Vgl. MÄNNEL, Wolfgang: Bilanzlehre, 10. Aufl., Lauf a. d. Pegnitz 2001, S. 60ff.

[40] Vgl. VON WYSOCKI, Klaus: Die Kapitalflußrechnung nach SFAS No. 95 im Vergleich mit IAS 7 und SG/HFA 1/95, in: US-amerikanische Rechnungslegung, hrsg. von Wolfgang Ballwieser, 3. Aufl., Stuttgart 1998, S. 299-330, S. 301.

[41] Vgl. MÄNNEL, W.: Bilanzlehre, 2001, S. 67a.

[42] Vgl. COENENBERG, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 727.

[43] Vgl. COENENBERG, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 727ff.

[44] Vgl. COENENBERG, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 735ff.

[45] Vgl. COENENBERG, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 757ff.

[46] Vgl. COENENBERG, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 761ff.

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Bewegungsbilanzen und Kapitalflussrechnungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Cours
Hauptseminar Bilanzanalyse und Bilanzpolitik
Note
1,0
Auteur
Année
2001
Pages
35
N° de catalogue
V7974
ISBN (ebook)
9783638150668
ISBN (Livre)
9783638683845
Taille d'un fichier
679 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bewegungsbilanzen, Kapitalflussrechnungen, Beurteilung, Lage, Hauptseminar, Bilanzanalyse, Bilanzpolitik
Citation du texte
Alexander Kolb (Auteur), 2001, Bewegungsbilanzen und Kapitalflussrechnungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7974

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