Mit dem Argument, in Städten und Gemeinden gebe es keine christlich- oder sozialdemokratischen Bürgersteige, wurde lange Zeit grundsätzlich zwischen der Kommunal- und der „großen“ Bundespolitik unterschieden. Diese Unterscheidung hatte auch zur Folge, dass die kommunalen Vertretungen nicht wie Bundestag und Landtage als Parlamente, sondern als Verwaltungsorgane betrachtet wurden. Diese Einordnung von Kommunalvertretungen erscheint insbesondere im Hinblick auf die Tatsache verwunderlich, dass alle deutschen Kommunalverfassungen der kommunalen Vertretungskörperschaft grundlegende politische und administrative Entscheidungen und damit weit mehr als bloße exekutive Aufgaben zuweisen. Der um diese Kategorisierung schon seit den 70er Jahren geführte normative Streit, der auch Gegenstand dieser Arbeit ist, erscheint auf den ersten Blick als rein akademische Fragestellung ohne erkennbare praktische Bedeutung. Doch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gemeinden beispielsweise rund zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen tätigen und etwa achtzig Prozent aller Bundes- und Landesgesetze ausführen , ist es sinnvoll, die Entscheidungsstrukturen und Mechanismen sowie die entsprechenden Akteure auf kommunaler Ebene zu identifizieren und ihre Beziehungen unter einander zu analysieren. Dabei macht es einen Unterschied, ob die zumindest formal maßgebliche Institution Gemeindevertretung nach parlamentarischen Grundsätzen ähnlich den staatlichen Parlamenten funktioniert oder ob die Interaktionen zwischen Gemeindevertretung und Verwaltung ignoriert und Kommunalpolitik als etwas Einheitliches und Konfliktfreies betrachtet wird. Auch für die Analyse des Einflusses von Interessengruppen auf kommunaler Ebene ist es wesentlich, den politischen Charakter von Kommunalvertretungen zu erkennen. Darüber hinaus wirft die Analyse von Kommunalvertretungen ganz grundsätzliche Fragen zur ihrer Stellung im Verfassungs- und Verwaltungssystem der Bundesrepublik Deutschland auf.
Im Folgenden werde ich zunächst die Stellung der Gemeinden im deutschen Verfassungssystem darstellen, um dann speziell auf die baden-württembergische Kommunalverfassung einzugehen. Daran schließt sich eine Gegenüberstellung der Argumente an, die für beziehungsweise gegen Kommunalvertretungen als Parlamente sprechen. In Punkt 5 werden diese Argumente dann am Beispiel Stuttgart empirisch geprüft und in den Schlussbemerkungen zusammengefasst und bewertet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die äußere Kommunalverfassung in der Bundesrepublik Deutschland
3. Die innere Kommunalverfassung in Baden-Württemberg
4. Die Gemeindevertretung: Verwaltungsorgan oder Parlament?
4.1 Die Gemeindevertretung als Verwaltungsorgan
4.2 Die Gemeindevertretung als Parlament
4.3 Zwischenergebnis
5. Das Beispiel Stuttgart
6. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den theoretischen und praktischen Status kommunaler Vertretungskörperschaften in Deutschland, insbesondere die Frage, ob diese eher als Verwaltungsorgane oder als Parlamente zu klassifizieren sind, wobei die Stadt Stuttgart als empirisches Fallbeispiel dient.
- Vertikale Stellung der Kommunen im deutschen Verfassungssystem
- Innere Kommunalverfassung in Baden-Württemberg
- Diskurs um die parlamentarische Natur kommunaler Vertretungen
- Phänomen der Parlamentarisierung der Kommunalpolitik
- Fallstudie: Einfluss und Arbeitsweise des Stuttgarter Gemeinderats
Auszug aus dem Buch
4.1 Die Gemeindevertretung als Verwaltungsorgan
Der Ausgangspunkt der Diskursgemeinde, die Gemeindevertretungen ausschließlich als Verwaltungsorgane ansieht, ist die äußere Kommunalverfassung, das heißt, die Stellung der Gemeinden im deutschen Verfassungssystem. Wie oben bereits kurz dargelegt, ist die Bundesrepublik verfassungsrechtlich ein zweistufiger Bundesstaat, in dem nur Bund und Länder „originäre“ Staatlichkeit besitzen. Der in Art. 20 GG niedergelegte Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative finde daher ebenfalls nur auf Bund und Länder Anwendung, da nur sie aufgrund ihrer „Staatlichkeit“ eine echte Legislative und Exekutive besitzen könnten. Ohne Gewaltenteilung auf kommunaler Ebene könne es auch keine Legislative geben, so dass schon deswegen Kommunalvertretungen keine Parlamente seien. Da die Kommunen darüber hinaus allenfalls über vom Staat abgeleitete Staatsgewalt verfügen, könne in Bezug auf die Gemeindeverwaltung von einer echten Exekutive keine Rede sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es bei einer fehlenden „echten“ Exekutive ihr institutionelles Pendant, nämlich eine „echte“ Legislative, auch nicht geben kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert den normativen Streit um die Einordnung von Kommunalvertretungen als Verwaltungsorgane oder Parlamente und begründet die Notwendigkeit einer Analyse vor dem Hintergrund ihrer bedeutenden Rolle im öffentlichen Investitionshaushalt.
2. Die äußere Kommunalverfassung in der Bundesrepublik Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen als untere Verwaltungsebene, die in das zweistufige System von Bund und Ländern eingebettet ist.
3. Die innere Kommunalverfassung in Baden-Württemberg: Hier werden die organisatorischen Strukturen, insbesondere die starke Rolle des Bürgermeisters und die Arbeitsweise des Gemeinderats, unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung dargelegt.
4. Die Gemeindevertretung: Verwaltungsorgan oder Parlament?: Das Kapitel führt die gegensätzlichen Diskurslinien zwischen der rechtlichen Sichtweise als Verwaltungsorgan und der politikwissenschaftlichen Argumentation für einen Parlamentscharakter zusammen.
5. Das Beispiel Stuttgart: Anhand einer empirischen Analyse der Stuttgarter Kommunalpolitik wird geprüft, wie sich die theoretischen Debatten in der Praxis einer Großstadt widerspiegeln.
6. Schluss: Die Arbeit resümiert, dass die rein juristische Einordnung als Verwaltungsorgan der Realität, insbesondere in Großstädten, nicht mehr gerecht wird und eine Parlamentarisierung der Kommunalpolitik festzustellen ist.
Schlüsselwörter
Kommunalvertretung, Verwaltungsorgan, Parlament, Kommunalverfassung, Baden-Württemberg, Stuttgart, Parlamentarisierung, Parteipolitisierung, Gewaltenteilung, Kommunalpolitik, Gemeinderat, Bürgermeister, Selbstverwaltung, Lokale Demokratie, Staatsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die theoretische und faktische Stellung kommunaler Vertretungskörperschaften in Deutschland im Spannungsfeld zwischen Verwaltungsorgan und Parlament.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das deutsche Kommunalverfassungsrecht, der Diskurs um den Parlamentscharakter der Gemeinderäte sowie die Faktoren der Parlamentarisierung und Parteipolitisierung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Frage zu klären, ob Gemeindevertretungen heute noch als bloße Verwaltungsorgane gelten können oder ob sie aufgrund ihrer tatsächlichen Arbeitsweise als Parlamente bezeichnet werden müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit kombiniert eine juristische Analyse der Verfassungsgrundlagen mit einer politikwissenschaftlichen Untersuchung empirischer Daten am Fallbeispiel der Stadt Stuttgart.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der äußeren und inneren Kommunalverfassung sowie eine Gegenüberstellung konträrer Argumentationen, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Machtstrukturen in Stuttgart.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kommunalvertretung, Parlamentarisierung, parteipolitische Durchdringung und lokale Demokratie geprägt.
Welche Rolle spielt der Bürgermeister in der Stadt Stuttgart?
Der Stuttgarter Oberbürgermeister verfügt über eine sehr herausgehobene Stellung mit einköpfiger Führungsstruktur, was laut der Analyse die klassische Gewaltenteilung auf kommunaler Ebene massiv einschränkt.
Warum wird Stuttgart als Fallbeispiel gewählt?
Stuttgart dient als Beispiel für eine Großstadt, in der die Bedeutung der etablierten Parteien und die Komplexität der kommunalen Aufgaben die Annahme einer rein administrativen Funktion der Gemeindevertretung infrage stellen.
- Citation du texte
- Martin Weber (Auteur), 2005, Agieren Kommunalvertretungen in der lokalen Politik als Verwaltungsorgane oder als Parlamente? , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80244