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Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Kolonien Afrikas

Die Schattenseiten des Kolonialismus - Skandale in den Schutzgebieten

Titre: Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Kolonien Afrikas

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2007 , 17 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Robin Achilles (Auteur)

Histoire de l'Allemagne - 1848, Empire, Impérialisme
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Résumé Extrait Résumé des informations

Obwohl die Prügelstrafe im Strafkatalog des Reichsrechts bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr enthalten war und die Abschaffung als eine der Kulturerrungenschaften des Jahrhunderts angesehen wurde, erlebte sie in den deutschen Kolonien eine wahre „Blütezeit“.
Während der gesamten deutschen Kolonialzeit nutzten die Kolonisten die Prügelstrafe zur Durchsetzung ihrer ökonomischen Interessen, sowie zur Herrschaftssicherung. Zur Legitimation der Prügel zogen die Kolonisten die ihrer Meinung nach sehr niedrige kulturelle Stufe und die Unfähigkeit zur Bildung einer modernen Zivilisation heran. Den Afrikanern war es nun, von der Besitznahme der deutschen Schutzgebiete an, vergönnt, sich vom weißen Mann durch Erziehung zur Arbeit zu einer höheren Kultur führen zulassen. Dabei war es nur logisch, dass die Eingeborenen nicht die gleichen Rechte und die gleichen Löhne erhielten.
Aber glaubten die Kolonialherren tatsächlich daran, den Afrikaner zu einer „höheren Kultur“ zu führen? Oder bewirkte die Prügelstrafe genau das Gegenteil und führte zur Entfremdung, welche letztendlich in großen Aufständen mündeten?[...]Ziel dieser Arbeit soll es sein die rechtlichen Grundlagen, sowie die rechtliche Legitimation der Prügelstrafe aus damaliger Sicht zu beleuchten. Weiterhin werden die situationsbedingte Umsetzung der Prügelstrafe und ihre Folgen erörtert. Die Versuche von einzelnen Kolonialbeamten die Prügelstrafe in ihrer Maßlosigkeit zu beschränken, werden anhand der Statistiken über die Häufigkeit der Anwendung in den einzelnen deutschen Kolonien kommentiert.
Als Quellen diente für die Aufarbeitung der rechtlichen Situation ein kolonialjuristischer Beitrag des Rechtswissenschaftlers Harald Sippel. Sehr umfangreiches Material stand auch mit der ausführlichen Bearbeitung des Themas in „Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Schutzgebieten Schwarzafrikas“ durch Martin Schröder zur Verfügung. Für die Bewertung der Einstellungen der Kolonialbeamten und Kolonialpraktiker lieferte „Die Behandlung der Afrikanischen Neger“ vom togolesischen Kolonialbeamten B. Herold, sowie zahlreiches gedrucktes Quellenmaterial von Kolonialbeamten und Privatleuten in „Kolonien unter der Peitsche“ von Fritz Ferdinand Müller.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtliche Situation in den deutschen Schutzgebieten Afrikas

2.1 Anwendung des Reichs(straf)-gesetzes in den deutschen Kolonien Afrika

2.2 Gründe für die Unterwerfung der afrikanischen Bevölkerung unter ein „Eingeborenenstrafgesetz“

2.3 Rechtfertigung der Prügel als Strafmittel

3 Anwendung der Prügelstrafe in den Kolonien

3.1 Unterscheidung der Prügelstrafe hinsichtlich der rechtlichen Befugnisse

3.1.1 Die kodifizierte Prügelstrafe

3.1.2 Das „väterliche Züchtigungsrecht“ und seine Herleitung

3.2 Instrumente und Folgen körperlicher Züchtigung

4 Versuche zur Reform der Prügelstrafe

4.1 Das Umdenken in der Eingeborenpolitik mit der ‚Ära Dernburg’

4.2 Zielsetzung und Wirklichkeit der „verbesserten“ Eingeborenenpolitik

5 Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und der praktischen Umsetzung der Prügelstrafe als Disziplinierungsinstrument in den deutschen Kolonien Afrikas. Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen kolonialem Anspruch, rechtlicher Legitimation und der tatsächlichen, oft willkürlichen Anwendung körperlicher Züchtigung zu analysieren.

  • Rechtliche Grundlagen und Legitimation der Prügelstrafe
  • Die Praxis des „väterlichen Züchtigungsrechts“ durch Siedler
  • Strukturelle Unterschiede bei der Anwendung der Züchtigung
  • Reformansätze und deren Scheitern in der Ära Dernburg
  • Die Auswirkungen der Prügelpolitik auf die koloniale Stabilität

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Die kodifizierte Prügelstrafe

Bis zum Erlass der Reichkanzlerverfügung vom 22. April 1896, gestaltete sich der Strafvollzug in den deutschen Kolonien sehr unterschiedlich. Teilweise wurde die Gerichtsbarkeit in den Händen der eingeborenen Herrscher belassen, teilweise ging sie in die Hand der deutschen Kolonialbeamten über. Bis zur Reichskanzlerverfügung gab es keine Gesetze oder Verordnungen die den Gebrauch der Prügelstrafe einschränkten, so ist in den Anfangsjahren der Kolonien ohne jegliche Form von Maß auf die Eingeborenen losgeprügelt worden. Mit der Reichskanzlerverfügung vom 22. April 1896 wurde dem freien Ermessen der Beamten, bei der Behandlung der Eingeborenen eine erste, wenn auch primitive Schranke gesetzt. Grundlage für die Bestrafung der Delinquenten nach der Verfügung war ein Kontrakt eines weißen Herrn mit einem Eingeborenen. So konnte der Eingeborene bei Verletzung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisse disziplinär bzw. gerichtlich mit körperlicher Züchtigung bestraft werden. Die Unterschiede zwischen der Prügelstrafe im indigenen Strafrecht und der Prügel der Kolonialherren lassen sich im Ziel der Anwendung dieses Strafmittels erkennen. Während die Prügelstrafe im Eingeborenenstrafrecht zu meist dem Ziel der „Wiedergutmachung“ gegenüber dem Geschädigten hatte, verfolgte das Strafrecht der Kolonisten eher die Ziele zur Erhaltung des Arbeitsprozesses. Besonders in Deutsch-Ostafrika wurde in der alten Eingeborenenkultur die Anwendung körperlicher Gewalt nur als Zwangsmittel zur Eintreibung von Geldstrafen oder sonstigen Entschädigungen benutzt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Prügelstrafe als kolonialgeschichtliches Phänomen ein und umreißt die Forschungsfrage bezüglich ihrer rechtlichen sowie situativen Anwendung.

2 Rechtliche Situation in den deutschen Schutzgebieten Afrikas: Dieses Kapitel erläutert das koloniale Rechtssystem, die Sonderstellung der afrikanischen Bevölkerung und die ideologische Rechtfertigung der Züchtigung als notwendiges Erziehungsmittel.

3 Anwendung der Prügelstrafe in den Kolonien: Hier werden die verschiedenen Arten der Prügelstrafe, deren Kodifizierung sowie das gewohnheitsrechtliche „väterliche Züchtigungsrecht“ der Siedler detailliert analysiert.

4 Versuche zur Reform der Prügelstrafe: Das Kapitel behandelt den reformpolitischen Kurs unter Bernhard Dernburg sowie die Diskrepanz zwischen gesetzgeberischen Absichten und der kolonialen Realität vor Ort.

5 Schlussbetrachtung: Das Fazit resümiert das Scheitern der Reformbemühungen und ordnet die Prügelstrafe als dauerhaftes Symbol kolonialer Dominanz ein.

Schlüsselwörter

Deutscher Kolonialismus, Prügelstrafe, Züchtigungsrecht, Schutzgebiete, Bernhard Dernburg, Eingeborenenpolitik, Kolonialbeamte, Siedlerkolonie, Arbeitserziehung, Körperliche Züchtigung, Rechtsverhältnisse, Reichsgesetz, Kolonialherrschaft, Disziplinierung, Schwarzafrika.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit untersucht die Verwendung der Prügelstrafe als Disziplinierungsinstrument in den deutschen Kolonien Afrikas sowie deren rechtliche und ideologische Fundierung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Situation in den Schutzgebieten, der Differenzierung zwischen kodifizierter Prügelstrafe und dem gewohnheitsrechtlichen Züchtigungsrecht sowie den Versuchen, diese Praktiken zu reformieren.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Es wird beleuchtet, wie die rechtlichen Grundlagen der Prügelstrafe legitimiert wurden, wie ihre Umsetzung in der Praxis erfolgte und warum Reformansätze zur Einschränkung der Maßlosigkeit weitgehend scheiterten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die Analyse von kolonialjuristischen Beiträgen, amtlichen Verordnungen, zeitgenössischen Berichten von Kolonialbeamten sowie gedrucktem Quellenmaterial, um die rechtliche und soziale Situation zu rekonstruieren.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Unterschiede zwischen offizieller Gesetzgebung (Reichskanzlerverfügungen) und der gelebten Praxis der Siedler, die Anwendung spezieller Züchtigungsinstrumente und die Reformpolitik unter Bernhard Dernburg thematisiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Prügelstrafe, Züchtigungsrecht, Kolonialpolitik, Schutzgebiete, Arbeitsdisziplinierung und der koloniale Rechtsrahmen.

Welche Rolle spielte Bernhard Dernburg?

Dernburg versuchte als Direktor des Kolonialamtes, die „Barbarei“ einzudämmen, indem er eine Reformpolitik einleitete, die den Fokus stärker auf eine nachhaltige Handelskolonie statt auf reine Ausbeutung legte.

Warum blieb das „väterliche Züchtigungsrecht“ so hartnäckig bestehen?

Siedler betrachteten es als ein althergebrachtes Recht zur Disziplinierung ihrer Arbeiter; zudem gab es keinen politischen Willen zur totalen Abschaffung, da dies den Arbeitsablauf in den Augen der Unternehmer beeinträchtigt hätte.

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Résumé des informations

Titre
Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Kolonien Afrikas
Sous-titre
Die Schattenseiten des Kolonialismus - Skandale in den Schutzgebieten
Université
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (München Universität der Bundeswehr - Neuere Geschichte)
Cours
Deutscher Kolonialismus in Afrika
Note
1,3
Auteur
Robin Achilles (Auteur)
Année de publication
2007
Pages
17
N° de catalogue
V80312
ISBN (ebook)
9783638870252
ISBN (Livre)
9783638870283
Langue
allemand
mots-clé
Prügelstrafe Züchtigungsrecht Kolonien Afrikas Deutscher Kolonialismus Afrika
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Robin Achilles (Auteur), 2007, Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Kolonien Afrikas, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80312
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Extrait de  17  pages
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