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Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten - Zum geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG

Eine Untersuchung auf der Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 22.03.2006

Title: Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten - Zum geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG

Master's Thesis , 2006 , 82 Pages , Grade: ausgezeichnet (20 von 20)

Autor:in: LL.M. Nina Kazda (Author)

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Unsere Gesellschaft lebt von Informationen und anderen Geistesgütern. Neue Technologien verändern die Grundlagen ihrer Schöpfung, ihrer Verkehrsfähigkeit und ihrer Rezeption zunehmend. Das zeigt sich am Beispiel der Digitaltechnik besonders deutlich. Geradezu revolutionierend sind ihre Auswirkungen auf die Vermittlung von Inhalten gewesen. Sie hat Kommunikationsprozesse, Wissensverwaltung und das Konsumverhalten im Hinblick auf Informationen grundlegend verändert.
Die Europäische Union hatte den hieraus folgenden Regelungsbedarf erkannt und eine Harmonisierungsrichtlinie erlassen, die als Informationsrichtlinie bekannt ist.
Nachdem der deutsche Gesetzgeber 2003 seinerseits mit dem sogenannten „Korb I“ den ersten Schritt zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter vollzogen hat, steht nun der nächste bevor: Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist im Entstehen.
Hierbei zog die Bundesregierung die Konsequenz daraus, dass die fortschreitende technische Entwicklung immer schneller neue Nutzungsarten hervorbringt. Im Zuge der geplanten Neuregelung lockerte sie das derzeit in § 31 Abs. 4 UrhG geregelte und für Urheber geltende Verbot, über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Die Norm begrenzt das Recht des Urhebers, einem anderen das Recht einzuräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen.
Vorgesehen ist, die Vorschrift an dieser Stelle ersatzlos zu streichen und eine auf mehrere Normen verteilte Neuregelung einzufügen. Diese kehrt sich vom Verbot ab und erlaubt statt dessen, grundsätzlich über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Flankiert wird die Regelung vom Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Willensbildungsprozess zur vorgeschlagenen Novellierung sowie die Argumente für und gegen deren Inkrafttreten. Den Stellungnahmen der Interessenverbände kommt dabei erhöhte Aufmerksamkeit zu.
Es werden zunächst die rechtlichen und faktischen Umstände der Ausgangssituation untersucht (Teil 1 und Teil 2). Sodann folgt eine Darstellung des Zustandekommens des Gesetzesentwurfs (Teil 3). Die konkreten Einzelelemente der geplanten Regelung werden erörtert, bevor abschließend im Wege einer Gesamtschau der Frage nachgegangen wird, ob die Abschaffung des Verbots tatsächlich geeignet ist, der von der Bundesregierung angestrebten weitläufigen Verfügung über unbekannte Nutzungsarten den Weg zu ebnen (Teil 4).

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

1. TEIL: GELTENDE RECHTSLAGE

I. Allgemeine Grundlagen

1. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

2. Nationale Grundlagen

2.1. Vorgaben des Grundgesetzes

2.2. Einfachgesetzliche Ausgestaltung

II. Die Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG

1. Grundlagen

1.1. Entstehungsgeschichte

1.2. Sinn und Zweck

1.3. Systematische Einordnung

2. § 31 Abs. 4 UrhG in der Anwendungspraxis

2.1. Zeitlicher und räumlicher Anwendungsbereich

2.2. Arbeitsverhältnisse und Verwertungsgesellschaften

2.3. Begriff der unbekannten Nutzungsart

2.4. Risikogeschäfte

2.5. Rechtsfolge

III. Vergleich mit anderen Rechtsordnungen

1. Europa

2. USA

2. TEIL: DER RUF NACH VERÄNDERUNG

I. Vorbemerkung

II. Die einzelnen Kritikpunkte

1. Unverhältnismäßig hohe Kosten des Nacherwerbs

2. Investitionshemmende Wirkung

3. Besonderheit von Werken in Archivbeständen

4. Blockadesituation bei mehreren Berechtigten

5. Technikverhinderung

6. Konterkarierung des eigentlichen Schutzzwecks der Norm

7. Hohe Rechtsunsicherheit

8. Benachteiligung deutscher Urheber und des deutschen Wirtschaftsstandorts

9. Keine sachgerechte Lösung im Bereich der Filmverwertung

3. TEIL: DER GESETZESENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

I. Die Neuregelung als Teil von Korb II

1. Grundlagen von Korb II - Die Informationsrichtlinie der Europäischen Union

2. Keine ausdrückliche Pflicht zur Abschaffung von § 31 Abs. 4 UrhG

3. Sonstige Änderungen durch Korb II

II. Vom Referentenentwurf zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung

1. Überblick über das Zustandekommen des Regierungsentwurfs

2. Der erste Referentenentwurf vom 27. September 2004

3. Der überarbeitete Entwurf vom 3. Januar 2006

4. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 22. März 2006

4. TEIL: UNTERSUCHUNG DES ENTWURFS UND KRITISCHE WÜRDIGUNG

I. Die einzelnen Elemente der vorgeschlagenen Neuregelung für künftige Verträge

1. Schriftformerfordernis

2. Widerrufsrecht

2.1. Keine besondere Rechtfertigung

2.2. Kein Widerrufsrecht nach Aufnahme der neuen Nutzung

2.3. Entfallen des Widerrufsrechts

2.4. Keine Hinweispflicht über beabsichtigte Verwertung in der neuen Nutzungsart

2.5. Mehrere Mitwirkende

3. Verzichtsverbot

4. Angemessene Vergütung

4.1. Übermachstellung der Verwerter

4.2. Der Anspruch in seiner konkreten Ausgestaltung

5. Hinweispflicht

6. Haftung bei Weiterlizenzierung

II. Die Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

1. Hintergrund der Vorschrift

2. Altverträge

3. Übertragungsfiktion

4. Der ursprüngliche Rechtserwerb

4.1. Erforderliche Einzelfeststellung

4.2. Art und Umfang des Rechtserwerbs

5. Erlangte Rechtsstellung bei Anwendbarkeit des § 137l UrhG-E

6. Widerspruch

6.1. Wegfall der Widerspruchberechtigung

6.2. Keine Unterrichtungspflicht

6.3. Wirkung des Widerspruchs

6.4. Sonderfall der Weiterübertragung eingeräumter Rechte

7. Mehrere Mitwirkende

8. Vergütung

9. Kritik an der Norm in ihrer Gesamtheit

10. Alternative Lösungsansätze

III. Filmspezifisches

IV. Die vorgeschlagenen Änderungen als Gesamtkonzept

1. Ausgestaltung der Regelungen und praktische Auswirkungen

2. Unterscheidung zwischen bekannter und unbekannter Nutzungsart

SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht den geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG, der bislang die Verfügung über Rechte an noch unbekannten Nutzungsarten untersagt. Ziel ist es, den Willensbildungsprozess zur Neuregelung zu analysieren und die Argumente der verschiedenen Interessenverbände für und gegen die Streichung der Norm kritisch zu würdigen, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen der digitalen Informationsgesellschaft.

  • Rechtliche Ausgangslage und Schutzfunktion des geltenden Verbots der Verfügung über unbekannte Nutzungsarten.
  • Analyse der Kritikpunkte an der geltenden Rechtslage durch Verwerter und die Notwendigkeit einer Reform.
  • Untersuchung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung und der vorgeschlagenen Neuregelungen für künftige Verträge.
  • Bewertung der Übergangsregelungen für bereits bestehende Altverträge und deren Auswirkungen auf Archivbestände.
  • Kritische Würdigung der geplanten Änderungen als Gesamtkonzept hinsichtlich Rechtssicherheit und Urheberschutz.

Auszug aus dem Buch

Die Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG

Das derzeit geltende Verbot, über unbekannte Nutzungsarten zu verfügen, findet sich in § 31 Abs. 4 UrhG. Dort heißt es: „Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.“ Folglich ist weder die schuldrechtliche Verpflichtung, entsprechende Nutzungsgrechte einzuräumen, noch die dingliche Verfügung über solche Rechte, erlaubt.

Die Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG wurde mit der Begründung des deutschen Urhebervertragsrechts 1966 eingeführt und gilt seitdem unverändert. Sie knüpfte bei ihrem Entstehen an die frühere Rechtsprechung über die Fälle an, in denen es um technisch neue Verwertungsmöglichkeiten ging, an welche die Parteien beim Vertragsschluss nicht gedacht hatten.

Ihren Niederschlag fanden auch die in den 1920er Jahren in der Wissenschaft entwickelten Grundsätze. So war vor Normierung des § 31 Abs. 4 UrhG das Problem der bei Vertragsschluss noch unbekannten Nutzungsarten der wichtigste Anwendungsfall der vornehmlich von Goldbaum entwickelten Zweckübertragungstheorie und lag im Übrigen auch ihrer Entwicklung zugrunde. Denn Ausgangspunkt der Goldbaumschen Theorie war der Streit um die Frage der Verfilmungsrechte von Urhebern von Schriftwerken, an deren Verfilmung bei Vertragsabschluss keiner gedacht hatte.

Zusammenfassung der Kapitel

1. TEIL: GELTENDE RECHTSLAGE: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des Urheberrechts und analysiert detailliert die bestehende Verbotsnorm des § 31 Abs. 4 UrhG sowie deren Anwendung in der Praxis.

2. TEIL: DER RUF NACH VERÄNDERUNG: Hier werden die zentralen Kritikpunkte an der bisherigen Rechtslage durch Verwerterkreise dargestellt, wobei insbesondere die Kosten des Nacherwerbs und die Behinderung technischer Innovationen im Fokus stehen.

3. TEIL: DER GESETZESENTWURF DER BUNDESREGIERUNG: Dieses Kapitel zeichnet den Entstehungsprozess des Gesetzesentwurfs nach und ordnet die geplante Neuregelung in den europäischen Kontext ein.

4. TEIL: UNTERSUCHUNG DES ENTWURFS UND KRITISCHE WÜRDIGUNG: Der Hauptteil der Arbeit bietet eine tiefgehende juristische Analyse der einzelnen Neuregelungen, einschließlich der Schriftform, des Widerrufsrechts und der umstrittenen Übergangsregelung für Altverträge.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, Nutzungsrechte, unbekannte Nutzungsarten, § 31 Abs. 4 UrhG, Gesetzesentwurf, Urhebervertragsrecht, Zweiter Korb, Informationsgesellschaft, Widerrufsrecht, angemessene Vergütung, Nacherwerb, Risikogeschäft, Altverträge, Übergangsregelung, Filmverwertung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die geplante Änderung des deutschen Urheberrechts, insbesondere den Wegfall des Verbots der Einräumung von Nutzungsrechten für noch unbekannte Nutzungsarten gemäß § 31 Abs. 4 UrhG.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Themen umfassen die rechtliche Ausgangslage des Urhebervertragsrechts, die Kritik der Verwerter an der geltenden Rechtslage sowie die kritische Würdigung der Neuregelungspläne der Bundesregierung.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, den Willensbildungsprozess zur Novellierung zu beleuchten und zu prüfen, ob die Abschaffung des Verbots tatsächlich geeignet ist, eine rechtssichere Verfügung über unbekannte Nutzungsarten zu ermöglichen, ohne den Urheberschutz zu untergraben.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Untersuchung der Gesetzeslage, der historischen Entstehungsgeschichte, der Rechtsprechung sowie der Auswertung zahlreicher Stellungnahmen von Interessenverbänden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die einzelnen Elemente der Neuregelung wie das Schriftformerfordernis, das Widerrufsrecht, die angemessene Vergütung und die komplexe Übergangsregelung für Altverträge detailliert erörtert.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit am besten?

Die wichtigsten Schlagworte sind Urheberrecht, unbekannte Nutzungsarten, Gesetzesnovellierung, Urheberschutz und Vertragsrecht.

Warum wird § 31 Abs. 4 UrhG von Verwertern als problematisch angesehen?

Verwerter kritisieren, dass die Norm zu hohen Transaktionskosten durch Nacherwerb führt, die wirtschaftliche Verwertung von Werken in neuen Formaten behindert und insbesondere für Archive und die Filmbranche zu Blockadesituationen führt.

Wie bewertet die Autorin die geplante Übergangsregelung für Altverträge?

Die Autorin äußert Skepsis und sieht ein erhebliches Unruhepotenzial sowie eine potenzielle Rechtsunsicherheit, da die Regelung die Recherchelast einseitig den Urhebern aufbürdet.

Was ist das zentrale Argument gegen das geplante Widerrufsrecht?

Kritiker befürchten, dass das Widerrufsrecht die Planungssicherheit der Verwerter gefährdet, während die Autorin darauf hinweist, dass der Urheber in der Praxis oft aus Sorge um künftige Aufträge auf die Ausübung verzichten wird.

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Details

Title
Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten - Zum geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG
Subtitle
Eine Untersuchung auf der Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 22.03.2006
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Mainzer Medieninstitut)
Grade
ausgezeichnet (20 von 20)
Author
LL.M. Nina Kazda (Author)
Publication Year
2006
Pages
82
Catalog Number
V80341
ISBN (eBook)
9783638826037
ISBN (Book)
9783638827447
Language
German
Tags
Einräumung Nutzungsrechten Nutzungsarten Wegfall UrhG
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
LL.M. Nina Kazda (Author), 2006, Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten - Zum geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80341
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