„Unsere Gesellschaft wird immer älter“ – jeder kennt diesen Sachverhalt. In den Medien wird über die dramatische demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft berichtet. Die Geburtenrate ist rückgängig und die Lebenserwartung steigt an. Mit dem Ansteigen der Lebenserwartung erhöhen sich auch die altersbedingten Erkrankungen und somit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.
In der Pflegestatistik von 2003 wird dieser Sachverhalt verdeutlicht. Laut Statistik gibt es im Jahr 2003 über 2,08 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 69 % aller Pflegebedürftigen werden in der eigenen Häuslichkeit, die restlichen 31 % stationär in Heimen versorgt. Beachtlicherweise werden 987.000 Pflegebedürftige in Deutschland zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt (Url: Url:http://www.destatis.de/download/qualitaetsberichte/
qalitaetsbericht_pflegegeld.pdf). Es wird ersichtlich, dass bei der Pflege der Pflegebedürftigen vor allem die Angehörigen involviert sind. Sie leisten hier den bemerkenswert größten Anteil der Pflegearbeit. Die Familie kennt die zu pflegende Person mit ihren „Eigenarten“ und Verhaltensweisen genau und kann dem entsprechend auf diese individuell eingehen, wie es kein Außenstehender kann. Wie kann den Angehörigen nun die Hilfe zuteil werden, die sie bei der Pflege benötigen? Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl von Gesetzen. Hier den Überblick zu behalten ist für die Pflegebedürftigen und dessen Angehörige meist unmöglich. Hilfe gibt es durch den Beratungsbesuch, der von den Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, in Anspruch genommen werden müssen. Dieser ist im § 37 SGB XI festgehalten. Wir beleuchten in der Hausarbeit den Inhalt des Gesetzestextes sehr genau und kritisch. Gleichzeitig versuchen wir zukunftsweisende Möglichkeiten darzustellen, die es ermöglichen, den Beratungsbesuch qualitativ abzusichern. Die Beschäftigung mit dem Thema „Beratungsbesuch für die häusliche Pflege“ und die daraus resultierende Schlussfolgerung haben uns gezeigt, dass in der Pflege diesem Thema mehr Bedeutung beigemessen werden muss.
Gliederung
1. Einführung
2. Methodik der Recherche
3. Definitionen
3.1 Pflege
3.2 Pflegebedürftigkeit
3.3 Pflegequalität
3.4 Sozialstation und ambulante Pflegedienste
3.5 Beratung
4. Entstehungsgeschichte des § 37 SGB XI
5. Beratungsbesuche gemäß § 37 SGB XI
5.1 Allgemeine Aspekte gemäß § 37 Abs.3 SGB XI
5.2 Ziele
5.3 gesetzlicher Rahmen
5.3.1 Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 37 Abs. 1 SGB XI
5.3.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 4 und 5 SGB XI
5.3.3 Kürzungen und Entziehung des Pflegegeldes gemäß § 37 Abs. 6 SGB XI
6. Vorstellung eines Qualitätsstandards
7. Umsetzung des § 37 Abs. 3 SGB XI in einem ambulanten Pflegedienst
8. Fazit: Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI in Bezug auf den § 37 SGB XI
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Hausarbeit untersucht kritisch die Umsetzung des Beratungsbesuchs gemäß § 37 SGB XI und dessen Beitrag zur Ergebnisqualität in der häuslichen Pflege, wobei die Diskrepanz zwischen gesetzlichen Anforderungen und der pflegerischen Praxis im Fokus steht.
- Analyse der gesetzlichen Grundlagen und der Entstehungsgeschichte des § 37 SGB XI.
- Untersuchung der Zielsetzungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen von Beratungsbesuchen.
- Praxisbezogene Evaluation durch Interviews mit ambulanten Pflegediensten.
- Kritische Reflexion der Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis sowie der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Auszug aus dem Buch
3.2 Pflegebedürftigkeit
Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ ist im Gesetzestext und in den Musterbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung definiert. In der Definition werden die Voraussetzungen genannt, nach denen Versicherungsleistungen gewährt werden. Diese Leistungsvoraussetzungen stellen unter Umständen jedoch nur einen Teil des tatsächlichen Hilfe- und Pflegebedarfs dar. Pflegebedürftig sind gemäß § 14 Abs. 1 SGB XI „Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens 6 Monate – in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen“. Die Personen, die diesem Schema entsprechen, werden in eine von den drei Pflegestufen eingeordnet, auf die wir später eingehen werden. Als Ursachen für den Hilfebedarf werden „körperliche, geistige und seelische Krankheiten oder Behinderungen“ im Abs. 2 des § 14 SGB XI näher erläutert.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Hilfebedarf auf Dauer (mindestens sechs Monate) anhalten. Wird diese Sechs-Monats-Frist unterschritten, können keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der demografischen Entwicklung und der Notwendigkeit von Beratungsangeboten für pflegende Angehörige im Kontext der häuslichen Pflege.
2. Methodik der Recherche: Beschreibung der systematischen Literaturrecherche und der inhaltlichen Herangehensweise zur Untersuchung des Beratungsbesuchs.
3. Definitionen: Klärung pflegewissenschaftlicher und rechtlicher Grundbegriffe wie Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegequalität und Beratung.
4. Entstehungsgeschichte des § 37 SGB XI: Historischer Abriss der Entwicklung der Pflegeversicherung und der Einführung gesetzlicher Beratungsstrukturen.
5. Beratungsbesuche gemäß § 37 SGB XI: Detaillierte Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Vorgaben zur Qualitätssicherung bei Beratungseinsätzen.
6. Vorstellung eines Qualitätsstandards: Präsentation innovativer Ansätze zur Planung und Durchführung von Beratungsbesuchen durch Expertenarbeitsgruppen.
7. Umsetzung des § 37 Abs. 3 SGB XI in einem ambulanten Pflegedienst: Empirische Untersuchung der praktischen Durchführung von Beratungsbesuchen anhand eines Experteninterviews.
8. Fazit: Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI in Bezug auf den § 37 SGB XI: Zusammenfassende kritische Bewertung der Wirksamkeit von Beratungsbesuchen hinsichtlich der Ergebnisqualität und der gesetzlichen Anforderungen.
Schlüsselwörter
Beratungsbesuch, SGB XI, Pflegebedürftigkeit, Ergebnisqualität, ambulante Pflege, Qualitätssicherung, Pflegedienst, Pflegegeld, häusliche Pflege, pflegende Angehörige, gesetzlicher Rahmen, Beratungskompetenz, Pflegeversicherung, Ist-Soll-Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI als Instrument zur Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 37 SGB XI, die Definition von Pflegequalität, die Historie der Pflegeversicherung sowie die praktische Umsetzung der Beratungsbesuche durch Pflegedienste.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob durch die gesetzlich verankerten Beratungsbesuche die angestrebte Ergebnisqualität in der häuslichen Pflege tatsächlich erreicht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Neben einer systematischen Literaturrecherche und Gesetzesanalyse wurde ein leitfadengestütztes Interview mit einer Pflegedienstleitung geführt, um den Praxisbezug herzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Definitionen, die historische Entwicklung, eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem § 37 SGB XI und eine Fallstudie zur praktischen Umsetzung.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Ergebnisqualität, Beratungsbesuch, häusliche Pflege und Qualitätssicherung charakterisieren.
Warum wird im Fazit kritisiert, dass das Gesetz "uneindeutig und lückenhaft" sei?
Die Autoren bemängeln, dass der Gesetzestext wichtige Begriffe wie "in geeigneter Weise" nicht präzise definiert, was zu subjektiven Auslegungen und einer gefährdeten Ergebnisqualität führt.
Wie bewertet die befragte Pflegedienstleiterin das Verhältnis von Aufwand und Vergütung?
Sie betont, dass der zeitliche Aufwand für Vorbereitung und Durchführung des Beratungsbesuchs in keinem angemessenen Verhältnis zur gesetzlichen Vergütung steht.
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- Julia Gattig (Author), Annett Schröder (Author), 2007, Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI in Bezug auf den Beratungsbesuch gemäß § 37 SGB XI, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80398