In der Geschichte der Welt ist die Menschheit seit jeher einem stetigen Wandel in Gesellschaft, Umwelt, Industrie, Politik, Ethik etc. unterworfen. Dieser Wandel beeinflusst und beeinflusste alle Lebensbereiche der Menschen und bringt neben Industrie, Wissenschaft, Bildung und zahlreichen anderen Lebensbereichen auch staatliche Institutionen dazu, sich diesem Wandel unter Berücksichtigung zahlreicher Aspekte anzupassen.
Das organisatorische Großgebilde, welches einen Staatsapparat funktionieren lässt, heißt Verwaltung. In ihr soll der Großteil der in einem Staatssystem anfallenden Verwaltungsaufgaben mittels Behörden ausgeführt werden. Die qualitative Entwicklung Deutschlands vom „Policey-Staat“ zum „Daseinsvorsorge-Staat“ und zum Dienstleister für die Bürger förderte die horizontale Dekonzentration. Vor allem nach dem 1. Weltkrieg musste die Verwaltung ihre Organisation rationell und sachgerecht anpassen, um den Aufgaben der Zeit gerecht werden zu können.
Die Entstehung und Entwicklung der Sonderbehörden ist mit dieser gesamtgesellschaftlichen Entwicklung eng verflochten, weswegen hier auch ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegen soll. Des Weiteren soll der Begriff „Sonderbehörde“ definiert und von der „Allgemeinen Verwaltung“ abgegrenzt werden. Neben weiteren deskriptiven Darstellungen soll jedoch auch die Frage geklärt werden, wie denn die interorganisatorischen Beziehungen dieser zwei Verwaltungstypen funktionieren. Wo liegen die Vorteile der Sonderbehörden im Vergleich zu „traditionellen“ Verwaltungseinrichtungen, und lässt sich daraus ein Trend weg von der allgemeinen Verwaltung hin zur Sonderbehörde erkennen? Bevor es zu einer abschließenden Problembeurteilung kommt, soll eine tabellarische Zuordnung der Sonderbehörden zu den entsprechenden Ministerien auf Landesebene am Beispiel des Freistaates Bayern einen Überblick verschaffen.
Auf Grund des relativ speziellen Themas dieses Referates konnten nur wenige ausführliche Texte ausfindig gemacht werden. Der umfassendste Text stammt aus dem Jahr 1969. Deswegen wurden einzelne Aspekte der weiteren Entwicklung der Sonderbehörden im Internet recherchiert, um im Text dargestellte Aussagen verifizieren zu können. Soweit dies nicht möglich war, wird sich im Folgenden an der angegebenen (älteren) Literatur orientiert.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. „ALLGEMEINE VERWALTUNG“ UND „SONDERVERWALTUNG“
2.1. BEHÖRDE
2.2. DIE ALLGEMEINE VERWALTUNG
2.3. DIE SONDERVERWALTUNG
2.4. INTERORGANISATORISCHE BEZIEHUNGEN: „SONDERBEHÖRDEN“ VS. „ALLGEMEINE VERWALTUNG“
3. SONDERBEHÖRDEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
3.1. ENTSTEHUNG UND ENTWICKLUNG VON SONDERBEHÖRDEN
3.2. VOR- UND NACHTEILE VON SONDERBEHÖRDEN
4. ERSCHEINUNGSFORMEN SONDERBEHÖRDLICHER ORGANISATION
4.1. VORGEHEN UND PROBLEME BEI DER ABGRENZUNG
4.2. TABELLARISCHE ZUORDNUNG DER SONDERBEHÖRDEN ZU DEN MINISTERIEN DES FREISTAATES BAYERN
5. SCHLUSS
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die strukturellen Unterschiede und das Funktionsverhältnis zwischen der „Allgemeinen Verwaltung“ und der „Sonderverwaltung“ in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, die Entstehung sowie die Vor- und Nachteile von Sonderbehörden aufzuzeigen und deren Rolle innerhalb des modernen Verwaltungsgefüges kritisch zu hinterfragen.
- Abgrenzung zwischen allgemeiner Verwaltung und Sonderverwaltung
- Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Sonderbehörden
- Analyse der Vor- und Nachteile der Sonderbehördenorganisation
- Interorganisatorische Beziehungen zwischen verschiedenen Verwaltungstypen
- Fallbeispiel: Sonderbehörden im Freistaat Bayern
Auszug aus dem Buch
3.2. Vor- und Nachteile von Sonderbehörden
Die Vor- und Nachteile von Sonderbehörden gelten in gleichem Maße für die Sonderverwaltung und werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Der entscheidende Vorteil der allgemeinen Verwaltung liegt im sachlichen Gleichgewicht der Entscheidung. Des Weiteren ist die Personalstärke hier durch „Job-Rotating“ flexibel nach oben sowie nach unten anpassbar. Dieser Vorteil gewinnt immer mehr an Gewicht, da in der Verwaltung wie auch in der Wirtschaft der Personalkostenanteil in den letzten Dekaden unverhältnismäßig anstieg und somit der wichtigste Kostenfaktor in der Verwaltung darstellt.
Man kann Sonderbehörden jedoch trotz zahlreicher Vorteile gegenüber der allgemeinen Verwaltung nicht als generell besser geeignet bezeichnen. Ob die Sonderbehörden für die Aufgabenerfüllung der Verwaltung in den entsprechenden Teilbereichen prädestiniert sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab. So spielt es beispielsweise eine Rolle, wie die Infrastruktur und die natürlichen Voraussetzungen innerhalb eines Verwaltungsbezirkes strukturiert sind. Entsprechend legen auch die Länder ihre Prioritäten bei der Wahl der geeigneten Organisationsform der Verwaltung ganz unterschiedlich. Vergleichbare Verhältnisse in verschiedenen Ländern führen jedoch zu vergleichbaren Verhältnissen der Organisation, wodurch nach Fonk das föderalistische Prinzip nur gewinnen könne. Wenn also vergleichbare Organisationen vorherrschen, so ist auch ein Verschieben der Ländergrenzen denkbar, wie es bei einer Neubildung von Preußen (Berlin-Brandenburg) in der Diskussion ist. Dies könnte Synergien erzeugen und zu einem erheblich geringeren Verwaltungsaufwand führen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Dieses Kapitel führt in die historische Entwicklung der Verwaltung hin zum „Daseinsvorsorge-Staat“ ein und definiert die zentralen Fragestellungen hinsichtlich der Abgrenzung von Sonderbehörden.
2. „ALLGEMEINE VERWALTUNG“ UND „SONDERVERWALTUNG“: Hier werden die Grundbegriffe erläutert und die methodischen Unterschiede zwischen horizontaler (allgemein) und vertikaler (sonder) Verwaltungsstruktur herausgearbeitet.
3. SONDERBEHÖRDEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel beleuchtet die historischen Entstehungsursachen von Sonderbehörden und analysiert in einer Gegenüberstellung die spezifischen Vor- und Nachteile beider Organisationsmodelle.
4. ERSCHEINUNGSFORMEN SONDERBEHÖRDLICHER ORGANISATION: Der Fokus liegt auf der praktischen Abgrenzung der Behörden sowie einer beispielhaften tabellarischen Zuordnung der Institutionen zu den Ministerien des Freistaates Bayern.
5. SCHLUSS: Abschließend wird die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Verwaltungsperspektive betont und diskutiert, wie moderne Managementansätze den Mangel an Flexibilität bei Sonderbehörden kompensieren könnten.
Schlüsselwörter
Sonderbehörden, Allgemeine Verwaltung, Sonderverwaltung, Verwaltungsstruktur, Behördenorganisation, Fachbehörden, Einheit der Verwaltung, Ressortprinzip, Verwaltungswissenschaft, Freistaat Bayern, Spezialisierung, Technisierung, Dekonzentration, Personalstruktur, Organisationsform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die funktionale Unterscheidung zwischen allgemeiner Verwaltung und Sonderverwaltung in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Organisationslehre der öffentlichen Verwaltung, die Entwicklung von Spezialbehörden und das Verhältnis zum Grundsatz der Einheit der Verwaltung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Evaluierung der Vor- und Nachteile von Sonderbehörden gegenüber traditionellen Einheitsbehörden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt deskriptive Analysen, Literaturvergleiche und eine empirische Aufarbeitung von Organisationsstrukturen anhand des Beispiels Bayern.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begriffsbestimmung, eine detaillierte Vor-Nachteil-Analyse sowie eine praktische Zuordnung von Sonderbehörden zu Ressorts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Sonderbehörden, allgemeine Verwaltung, Spezialisierung, Verwaltungsreform und Ressortpartikularismus.
Warum wird im Fazit das Straßenbauamt Bamberg genannt?
Das Straßenbauamt dient als Fallbeispiel, um die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Zeitarbeit zur Flexibilisierung der Personalstruktur in Sonderbehörden zu erläutern.
Welche Rolle spielt der „Freistaat Bayern“ in der Arbeit?
Bayern dient als konkretes Anwendungsbeispiel, um die komplexe Zuordnung der vielfältigen Sonderbehörden zu den jeweiligen Landesministerien transparent darzustellen.
- Citation du texte
- Diplom-Politologe Univ. Jan Pfitzner (Auteur), 2003, Sonderbehörden in der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81149