Seit Beginn der 90er Jahre ist die Nutzung von Holdinggesellschaften, zu dieser Zeit vornehmlich aufgrund führungs- und strukturorganisatorischer Vorteile, auch im Mittelstand zu beobachten. Durch das Zusammenwachsen politisch-wirtschaftlicher Räume, insbesondere des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), rücken Unternehmensumstrukturierungen immer weiter in den Vordergrund unternehmerischen Handelns.
Bei grenzüberschreitender Gestaltung mit einer Holding spielt häufig eine überwiegend steuerliche Motivation bei der Auswahl eines Standortes eine immer entscheidendere Rolle. Denn trotz eines gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraumes und Steuerharmonisierungsbemühungen ist es jedem Staat aufgrund des völkerrechtlichen Souveränitätsprinzips grundsätzlich selbst überlassen, sein Steuersystem zu gestalten. So lässt sich tendenziell ein Steuerwettbewerb der Staaten hinsichtlich eines steuergünstigen Holdingstandortes für ausländische Investoren feststellen.
Für diese Arbeit stellt sich die Frage, ob die Zwischenschaltung einer Holding in einem anderen standortgünstigeren EG-Mitgliedsstaat zwischen deutsche Kapitalgesellschaften des Mittelstands und ihre inländischen Gesellschafter auch zur Senkung der steuerlichen Belastung führen kann. Dabei gilt es insbesondere zu prüfen, ob dazu ein günstigeres Steuerniveau genutzt werden kann oder ob auch andere holdingspezifische Gestaltungen zum Ziel der Steuerminimierung führen.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 GRUNDLAGEN
2.1 Begriffliche Bestimmungen
2.1.1 (Europa-) Holding
2.1.2 Europäische Gemeinschaft (EG) und Gemeinschaftsrecht
2.1.3 Mittelstand
2.1.4 Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
2.2 Außersteuerliche Motive für eine Europa-Holding
2.2.1 Argumente für eine Holding
2.2.1.1 Unternehmenskontinuität
2.2.1.2 Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten
2.2.2 Standortkriterien für die Gründung im Ausland
3 STEUERLICHE BETRACHTUNG EINER EUROPA-HOLDING
3.1 Steuerliche Motive für eine Europa-Holding
3.1.1 Steuerliche Besonderheiten bei Holdinggesellschaften
3.1.2 Steuerliche Standortkriterien
3.1.2.1 Gründung, Umstrukturierung und Auflösung
3.1.2.2 Dividenden
3.1.2.3 Veräußerungsgewinne und -verluste
3.1.2.4 Leistungsaustausch zwischen den Einheiten, insbesondere Finanzierung und Lizenzen
3.1.2.5 Konsolidierung/ Organschaft
3.1.2.6 Kapitalverkehr-/ Substanzsteuern
3.1.2.7 Steuerniveau
3.1.3 Methoden zur Minderung bzw. Vermeidung einer Doppelbesteuerung
3.1.3.1 Freistellungsmethode
3.1.3.2 Anrechnungsmethode
3.2 Steuerfolgen der Errichtung
3.2.1 Bargründung mit anschließendem Beteiligungserwerb (Erwerbsmodell)
3.2.1.1 Steuerliche Konsequenzen auf Ebene des Erwerbers (Holding)
3.2.1.2 Steuerliche Konsequenzen auf Ebene des Veräußerers
3.2.2 Einbringung von Beteiligungen (Einbringungsmodell)
3.2.2.1 Voraussetzungen für den Anteilstausch
3.2.2.2 Steuerliche Konsequenzen auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft (Holding)
3.2.2.3 Steuerliche Konsequenzen auf Ebene des Einbringenden
3.2.2.4 Rückwirkende Besteuerung des Anteilstausches
3.2.3 Grenzüberschreitende Verschmelzung und Spaltung
3.3 Laufende Besteuerung
3.3.1 Dividendenbesteuerung
3.3.1.1 Auf Ebene der ausländischen Holdinggesellschaft
3.3.1.2 Auf Ebene der inländischen Gesellschafter
3.3.1.3 Thesaurierung auf Ebene der Europa-Holding
3.3.2 Veräußerungsgewinnbesteuerung und -verlustberücksichtigung
3.3.2.1 Auf Ebene der ausländischen Holdinggesellschaft
3.3.2.2 Auf Ebene der inländischen Gesellschafter
3.3.3 Leistungsaustausch der Einheiten untereinander, insbesondere Finanzierung und Lizenzen
3.3.3.1 Auf Ebene der inländischen Kapitalgesellschaft
3.3.3.2 Auf Ebene der ausländischen Holdinggesellschaft
3.3.3.3 Auf Ebene der inländischen Gesellschafter
3.3.4 Steuerliche Konsolidierung/ Organschaft
4 EINSCHRÄNKUNGEN DER STEUERGESTALTUNG MIT EINER EUROPA-HOLDING DURCH DEUTSCHES RECHT
4.1 Steuerliche Ansässigkeit in Deutschland
4.1.1 Zivilrechtsfähigkeit
4.1.2 Sitz und Ort der Geschäftstätigkeit
4.2 Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO
4.2.1 Missbrauch bei Zwischenschaltung von Basisgesellschaften
4.2.2 EuGH-Urteil Inspire Art
4.2.3 BFH Entscheidung vom 25.02.2004 Dublin Docks III
4.3 Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG
4.3.1 Ausländische Zwischengesellschaften
4.3.2 EuGH-Urteil Cadbury Schweppes
4.3.3 BMF vom 08.01.2007 Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes für die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung
4.4 Noch § 8a KStG
5 BEISPIEL
5.1 Vor Holdinggestaltung
5.2 Nach Holdinggestaltung
6 FAZIT UND AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Zwischenschaltung einer Holding in einem anderen EU-Mitgliedstaat die steuerliche Belastung für deutsche mittelständische Kapitalgesellschaften und deren inländische Gesellschafter senken kann, insbesondere im Kontext der Änderungen durch das SEStEG.
- Steuerliche Optimierung durch grenzüberschreitende Holdingstrukturen.
- Analyse des Einflusses des SEStEG auf Umstrukturierungen und Besteuerung.
- Untersuchung von Gestaltungsmöglichkeiten wie Dividenden- und Zinsoptimierung.
- Berücksichtigung deutscher Missbrauchsregeln (z.B. § 42 AO, AStG).
- Vergleich der Standortkriterien innerhalb der EU.
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Steuerliche Besonderheiten bei Holdinggesellschaften
Zu den spezifischen Regelungen für nationale und internationale Holdinggesellschaften zählen insbesondere die,
die steuerrechtliche Organschaft betreffenden §§ 14 ff. KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, die durchweg Holdings als Organträger akzeptieren,
des § 8a KStG zur Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, nach dem besondere Vorschriften zur Eigenkapitalberechnung für die Fremdfinanzierung von Holdinggesellschaften durch Anteilseigner (§ 8a Abs. 5 KStG) und für den konzerninternen fremdfinanzierten Erwerb von Beteiligungen (§ 8a Abs. 7 KStG) gelten,
die zu den Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7-14 AStG gehörenden §§ 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 AStG, wonach Gewinnausschüttungen und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen werden, da sie unter bestimmten Voraussetzungen als aktive Einkünfte qualifiziert werden,
der abkommensrechtlichen und unilateralen Normen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, wonach Beteiligungserträge und Gewinne aus der Veräußerung von ausländischen Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden (§ 8b KStG und § 9 Nr. 7 GewStG) oder wonach die ausländische Körperschaftsteuer angerechnet werden kann (§ 26 KStG).
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Darstellung der steuerlichen Motivation für grenzüberschreitende Holdingstrukturen im Mittelstand und Einordnung des SEStEG.
2 GRUNDLAGEN: Definition der Begriffe Holding, Mittelstand sowie Einordnung des SEStEG und außersteuerlicher Motive für Holdingstrukturen.
3 STEUERLICHE BETRACHTUNG EINER EUROPA-HOLDING: Analyse der steuerlichen Motive, Errichtung und laufenden Besteuerung einer Europa-Holding.
4 EINSCHRÄNKUNGEN DER STEUERGESTALTUNG MIT EINER EUROPA-HOLDING DURCH DEUTSCHES RECHT: Erläuterung der nationalen Missbrauchsregeln und deren Einschränkungen durch europarechtliche Vorgaben.
5 BEISPIEL: Vergleich der steuerlichen Belastung vor und nach einer Holdinggestaltung anhand einer beispielhaften Fallkonstruktion.
6 FAZIT UND AUSBLICK: Zusammenfassung der Ergebnisse und Bewertung zukünftiger Entwicklungen im Steuerrecht.
Schlüsselwörter
Europa-Holding, SEStEG, Steueroptimierung, Mittelstand, Umwandlungssteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung, Organschaft, Schachtelprivileg, Doppelbesteuerungsabkommen, Standortkriterien, Unternehmensnachfolge, Dividendenbesteuerung, Gestaltungsmissbrauch, Zinsschranke, Umstrukturierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Diplomarbeit untersucht die Möglichkeiten für deutsche mittelständische Unternehmen, ihre Steuerbelastung durch die Gründung einer Holding in einem anderen EU-Staat zu optimieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im europäischen Kontext, insbesondere unter Berücksichtigung des neuen SEStEG sowie der Grenzen durch nationales deutsches Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu prüfen, ob die Zwischenschaltung einer Europa-Holding zwischen deutschen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern eine effektive Senkung der Steuerlast ermöglicht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine betriebswirtschaftliche Analyse, die theoretische Grundlagen des Steuerrechts mit einer beispielhaften rechnerischen Fallstudie verbindet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die steuerliche Betrachtung der Errichtung und laufenden Besteuerung einer Holding sowie die Beschränkungen durch deutsches Recht, wie etwa Missbrauchsregeln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Europa-Holding, SEStEG, Steueroptimierung, Mittelstand, Hinzurechnungsbesteuerung und Gestaltungsmissbrauch.
Welche Rolle spielt das SEStEG in der Arbeit?
Das SEStEG ist der zentrale Anlass der Untersuchung, da es die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU umfassend geändert hat.
Wie ist die steuerliche Vorteilhaftigkeit im Beispiel beurteilt?
Das Beispiel zeigt unter spezifischen Annahmen eine mögliche effektive Steuerersparnis von 0,6 Prozentpunkten durch die Holdinggestaltung in Irland.
Welche Bedeutung hat das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes?
Das Urteil führt zu einer kritischen Hinterfragung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Gegenbeweis wirtschaftlicher Tätigkeit.
- Citation du texte
- Dipl.-Kfm. Michael Buchs (Auteur), 2007, Steueroptimierung mittelständischer Unternehmen durch Gründung einer Holding in der EG nach Inkrafttreten des SEStEG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82720