Republik- und Demokratieverständnis in den "Federalist Papers"

Die Begründung der Forderung nach einer "more perfect Union"


Redacción Científica, 2007

37 Páginas


Extracto


Gliederung

Verzeichnis der Gesetze und anderer Vorschriften

1. Zweck und Anlage der Arbeit

2. Die Ausgestaltung der „Union“ als Republik
2.1 Die Bedeutung von „democracy“ und „republic“
2.2 Federalist No. 10 und die Bedeutung von „factions“
2.3 Repräsentative Republik statt reiner Demokratie

3. Schwächen der „Articles of Confederation“

4. Die Forderung nach einer “more perfect Union”

5 Ausblick

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze und anderer Vorschriften

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Zweck und Anlage der Arbeit

In dieser Abhandlung wird untersucht, wie die präferierte Staatsorganisation, die „Union“, nach den Vorstellun­gen der Autoren der „Federalist Papers“ ausgestaltet sein soll. Dabei wird vor allem auf deren republikanischen Charakter eingegangen (Ziffer 2.1).[1]

Dass nach den Vorstellungen von MADISON nur die „Union“ den Zweck des amerika­nischen Staates erfüllen kann, wird im folgenden Zitat deutlich:

“[W]ithout territorial, affective, and institutional unity, the purposes of the Ameri­can system was erected to serve would be unrealizable.”[2]

Das Modell des Staates, das die Autoren der „Federalist Papers“ befürworteten, beinhaltet also zwangsläufig die Vorstellung der „Union“, da diese zumindest unter den damaligen Umständen als beste Möglichkeit erschien, die Zwecke des Staates zu erfüllen.

Es wird sich hierbei zeigen, dass das Konzept der „Union“ nicht auf die damaligen Umstände beschränkt ist, sondern eine Theorie ist, welche auch auf andere Zeiten und politische Situationen anwendbar ist. Nach den theoretischen Ausführungen zur „Union“ als Republik versetzt die Untersu­chung sich wieder in die damalige geschichtliche Situation. Es wird untersucht, inwie­weit die „Union“ bereits in den „Articles of Confederation“ verwirklicht war, welche Schwächen die „Articles of Confederation“ aufwiesen und welche Verbesserungen ge­fordert wurden.

Die dreizehn amerikanischen Kolonien lösten sich damals von ihrem mo­narchischen Mutterland England. Aus heutiger Sicht erscheint es selbstverständlich, dass das monarchische Prinzip nicht übernommen wurde. Damals war dies jedoch ein revolutionärer Schritt, unter anderem deswegen, da bisher galt, dass Könige „von Gottes Gnaden“ seien.[3]

Es stellte sich damals die Frage, durch welches politische System die Monarchie ersetzt werden sollte. Die Autoren des „Federalist“ setzen sich für eine „republic“ ein und wandten sich gegen eine „democracy“,[4] dies waren die beiden Formen der Volksherr­schaft, die damals zur Debatte standen. Diese beiden Begriffe hatten für HAMILTON, JAY und MADISON allerdings eine andere Bedeutung als „Republik“ und „Demokra­tie“ heute.

Weiterhin ist für das Staatsverständnis in den Federalist Papers der Begriff der „factions“ von eminenter Bedeutung (Ziffer 2.2).

Das Verständnis von „factions“ führt die Autoren des Federalist zu einer Ablehnung der reinen Demokratie und zum Befürworten der (repräsentativen) Republik (Ziffer 2.3).

Um die Forderung nach einer „more perfect Union“, welche sowohl als damals konkrete politische Forderung der Autoren der Federalist Papers als auch als theoretisches Idealmodell betrachtet werden kann, zu verstehen, ist die Schwächen der Articles of Confederation vonnöten (Ziffer 3).

Die Beseitigung dieser Schwächen führt – neben den allgemeinen staatsphilosophischen Betrachtungen der Autoren des Federalist – zu der Forderung nach einer „more perfect Union“ (Ziffer 4).

Ein Ausblick rundet die Untersuchung ab (Ziffer 5).

2. Die Ausgestaltung der „Union“ als Republik

In den folgenden Abschnitten wird dargestellt, was im Sinne der Autoren des „Federa­list“ unter der „republic“ verstanden werden muss und wie die Entscheidung für die „republic“ begründet wurde.

2.1 Die Bedeutung von „democracy“ und „republic“

Im damaligen politischen Verständnis gab es Unterschiede zwischen „Demokratie“ und „Republik“, diese liegen jedoch nicht so weit auseinander, dass beide nicht einer ge­meinsamen Gattung, nämlich der Staatsform Volksherrschaft, zuzuordnen wären.[5]

Der Republikbegriff hat sich in den letzten zweihundert Jahren gewandelt. Nach ISEN­SEE besteht zwischen dem demokratischen Rechtsstaat nach dem heutigen Verständnis und dem Republikbegriff des achtzehnten Jahrhunderts der Unterschied, dass im heuti­gen Rechtsstaat Freiheit gewährleistet wird, ohne dass diese Freiheit jedoch inhaltlich bestimmt sei.[6] Republik im heutigen Verständnis ist lediglich als Gegensatz zu einer erblichen und aus eigenem Recht konstruierten Monarchie zu sehen, sie ist Nicht-Mo­narchie.[7] Das republikanische Freiheitsverständnis des achtzehnten Jahrhunderts ist nach ISENSEE[8] hingegen material bestimmt. Als Belege dafür nennt ISENSEE[9]

1. die Staatsphilosophie KANTS, nach der Freiheit

„Selbstgesetzgebung nach dem kategorischen Imperativ“[10]sei,

2. das Bild der Republik MONTESQUIEUS, für den das Prinzip der Regierung nicht in den Institutionen, sondern in den menschlichen Leidenschaften, die deren Bewegung bestimmen (z. B. „vertu“ = Tugend= sittliche Ausrichtung des Bürgers auf das Ge­meinwohl) liegt und

3. die Virginia Bill of Rights von 1776, in der neben Menschenrechten, demokratischen Normen und Staatszielen auch Bürgertugenden wie „moderation“ (Mäßigung), „tempe­rance“ (Beherrschung, Enthaltsamkeit), „frugality“ (Genügsamkeit, Sparsamkeit) und „virtue“[11] (vgl. „vertu“) gesetzlich fixiert seien.

Der Begriff Republik leitet sich etymologisch aus dem lateinischen „res publica“ ab.[12] Sein Ursprung ist mit Ciceros Lehre von der „res publica“ und der altrömischen Repu­blik verbunden.[13] Nach der Darstellung von ISENSEE[14] kann die „res publica“ nach den drei Idealtypen des ARISTOTELES monarchisch, aristokratisch oder demokratisch organisiert sein, es sind auch Mischformen möglich. So war die Römische Republik nach Polybios eine solche gemischte Staatsform.[15] Bei der „res publica“ ist nicht ent­scheidend wer regiert, sondern nur, dass die Regierung dem Volke dient.[16]

„Republik“ im Sinne des römischen Staatsbegriffes ist nicht, wie die griechische De­mokratie, als personale Gemeinschaft der Staatsbürger zu sehen, sondern ein abstrakter Begriff. Der Staatsbegriff bleibt davon unberührt, egal, ob das Staatsvolk, dessen Inte­ressenvertretung der Staat ist, klein oder groß ist.[17]

Hierbei könnte man vermuten, dass dieser Republikbegriff für die eingewanderten Be­völkerungsgruppen und wegen der noch zu erschließenden neuen Territorien im Westen Amerikas für die damalige Zeit im Gegensatz zur reinen Demokratie der griechischen Polis einen besonderen Reiz hatte.

Wie schon angedeutet, gab es auch bei den Autoren der „Federalist Papers“ den Unter­schied zwischen „Demokratie“ und „Republik“.[18] Unter „Demokratie“ wird dabei eine unmittelbare, plebiszitäre Volksherrschaft verstanden, mit der Vorstellung der „Repu­blik“ verbinden sich Repräsentation und Gewaltenteilung.[19] Ob diese Auffassung reprä­sentativ für die damalige Zeit war, ist aber umstritten.[20]

FRAENKEL[21] vertritt die Auffassung, dass

„zur Zeit der Schaffung der Verfassung der USA […] man unter dem Wort „de­mokratisch“ lediglich eine unmittelbare Demokratie, wie sie in antiken Stadtstaaten bestanden hatte“

verstand. Für ein politisches System mit Repräsentation sei hingegen „Republik“ der gebräuchliche Ausdruck gewesen.[22]

ADAMS[23] versucht hingegen darzulegen, dass in den Jahren der Unabhängigkeitserklärung in Amerika keine schriftlich fixierte Unterscheidung zwischen Republik und Demokratie stattfand. Meist seien Republik und Demokratie gleichbedeutend verwendet worden. Die Unterscheidung von Republik und Demokratie durch die „Federalists“ müsse als Ausnahme gelten.[24] Nach ADAMS ging es

„[w]eder Madison noch John Adams […] in ihren Schriften um die Herstellung einer wissenschaftlichen, eindeutigen Nomenklatur. Sie führten die Begriffe im Verlaufe ihrer Argumentation für eine ganz bestimmte Sache so ein, daß sie ihrer Argumentation dienlich waren. Wer ihre Begriffe übernahm, übernahm mit ihnen einige Voraussetzungen. von denen die wichtigste war, daß man nicht mehr sinn­voll „demokratische“ Verfassungen fordern konnte. Die Diskussion im Bundes­verfassungskonvent zeigte deutlich, daß diejenigen Delegierten von einer Identifi­kation von Republik und Demokratie wegzukommen versuchten, die in direktem Einfluß der Masse der Wähler auf die neue Bundesregierung eine Gefahr sa­hen.“[25]

Diese Feststellung ist es wert, genauer analysiert zu werden. ADAMS unterstellt MA­DISON[26], Begriffe zu verwenden, die nicht wissenschaftlich und nicht eindeutig sind. Dies geschehe, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die Feststellung, dass MADISON Begriffe verwendete, um seine politischen Überzeugungen zum Ausdruck zu bringen und um andere Menschen von seinen Vorstellungen zu überzeugen, kann kein ernst ge­meinter Vorwurf an MADISON sein. (Gemeint sind die Begriffe „Demokratie“ und „Republik“). MADISON sprach sich für eine Republik und gegen eine Demokratie (je­weils in dem weiter oben dargestellten Sinne) aus. D. h., und dies impliziert das Argu­ment ADAMS, dass es für MADISON eindeutige Unterscheidungsmerkmale der Beg­riffe „Demokratie“ und „Republik“ gab. ADAMS widerspricht sich somit im letzten Absatz des Zitates selbst, wenn er anfangs behauptet, dass MADISONS Unterscheidung von „Republik“ und „Demokratie“ weder wissenschaftlich, noch eindeutig sei (wobei Wissenschaftlichkeit Eindeutigkeit impliziert). Diese Aussage gilt vielmehr für die Be­hauptung ADAMS selbst, welche nicht einmal die Grundbedingung wissenschaftlicher Aussagen, logische Widerspruchsfreiheit, für sich beanspruchen kann und zudem fälschlicherweise meint, den modernen Demokratiebegriff den Werken MADISONS oktroyieren zu müssen.

Neben der rein formal-logischen Unzulänglichkeit der Behauptungen ADAMS fällt die inhaltliche Schwäche des Arguments auf, dass es eine Voraussetzung von MADISONS Unterscheidung sei,

„daß man nicht mehr sinnvoll ‚demokratische’Verfassungen fordern“

könne. ADAMS belegt nicht, wo diese Voraussetzung zu finden sei. Er könnte es auch nicht, denn seine Behauptung ist schlichtweg falsch. Vielmehr kann aufgrund der stren­gen begrifflichen Unterscheidung von „Republik“ und „Demokratie“ (wenn man dies als Voraussetzung betrachten möchte) und zusätzlichen Annahmen vom guten Leben (welches wertende, präskriptive Aussagen sein müssen) gefolgert werden, dass man „nicht mehr sinnvoll demokratische’ Verfassungen fordern“ könne. Wenn ADAMS nun MADISON vorwirft, den Anspruch gehabt zu haben, diese begriffliche Unterscheidung aus rein praktischen und nicht aus rein neutralen Gründen zu vertreten, um seine eige­nen Wertvorstellungen durchzusetzen, so geschieht dies von ADAMS selbst aus einer wertenden Perspektive, um am Ende seines Kapitels „Republik und Demokratie in der politischen Rhetorik“ feststellen zu können:

„Die Neukonstituierung der Macht auf Bundesebene entwickelte nach 1789 je­doch eine solche Eigendynamik, daß selbst die politische Terminologie einiger weniger Federalists von 1787 und 1788 sich im Laufe des 19. Jahrhunderts auch in diesem Punkt durchsetzte und heute noch das pseudo-verfassungsrechtliche Argument zu hören ist, die Vereinigten Staaten von Amerika seien der Intention der Gründergeneration entsprechend eine Republik, aber keine Demokratie.“

Bei dieser Aussage schwingt der Unterton mit, dass das „pseudo-verfassungsrechtliche Argument“ falsch sei. Tatsächlich ist dieser Schlussfolgerung ADAMS zuzustimmen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Annahmen. So muss der heutige Demokratiebeg­riff, der Repräsentation als ein Element innerhalb einer Demokratie sieht, dafür zu Grunde gelegt werden. Vom Sprachgebrauch des „Federalist“ aus gesehen, ist es dage­gen richtig, zu behaupten, dass die Verfassung keine Demokratie, sondern eine Repu­blik vorsehe. Auch DIAMOND[27] setzt sich mit der oft geäußerten Behauptung auseinander, dass die Verfassung im Vergleich zur Unabhängigkeitserklärung antide­mokratische Züge in sich trage. Diese Behauptung wird in seiner Untersuchung[28] wider­legt. Dies gilt nur, wenn „demokratisch“ im damaligen Sinne verstanden wird, nicht aber für die heute geläufige Bedeutung von Demokratie.

Zwar kommt ADAMS, (wenn man den heutigen Demokratiebegriffs zu Grunde legt) zu den richtigen Schlüssen (das letztgenannte Zitat ADAMS), gleichwohl bleiben seine Feststellungen zu MADISON und dessen Unterscheidung von Republik und Demokra­tie grundfalsch (das zuerst genannte Zitat ADAMS). Dies resultiert daher, dass ADAMS Darstellung mit der Verwendung des Begriffes „Demokratie“ aus heutiger Sichtweise der damaligen Situation nicht gerecht geworden ist.

Die damalige Unterscheidung von „Republik“ und „Demokratie“ ist eindeutig und als sinnvoll anzusehen.[29] Es muss nun geklärt werden, warum die Autoren der „Federalist Papers“ die Demokratie[30] so vehement ablehnten. Dies ist wiederum unter Rückgriff auf ihr Menschenbild und die Bedeutung von „factions“ zu erklären, welche im wohl berühmtesten „Federalist Paper“ (No. 10) von MADISON dargelegt wird.

2.2 Federalist No. 10 und die Bedeutung von „factions“

Gleich zu Anfang seiner Abhandlung stellt MADISON die Wichtigkeit heraus, die Vorteile seiner Idee der „Union“ in Bezug auf „factions“ darzulegen.

“Among the numerous advantages promised by a well-constructed Union, none deserves to be more accurately developed than its tendency to break and control the violence of faction.”[31]

Gerade für das Ziel, eine Volksherrschaft zu etablieren, ist die Frage der “factions” von besonderer Bedeutung:

“The friend of popular governments never finds himself as much alarmed for their character and fate, as when he comtemplates their propensity to this dangerous vice [sc. die “factions”, der Verfasser].”

Auch HAMILTON hebt die Gefahr der “factions” hervor und zählt eine weitere Gefahr auf, welche in anarchischen Zuständen gesehen wird.[32]

“On the whole, the only enemy which Republicanism has to fear in this country is the spirit of faction and anarchy.”[33]

Hier sollen zunächst nur die “factions” untersucht werden.

Unter “faction” versteht MADISON

“a number of citizens, whether amounting to a majority or a minority of the whole, who are united and actuated by some common impulse of passion, or of interest, adversed to the rights of other citizens, or to the permanent and aggregate interests of the community.”[34]

“Factions” werden bei MADISON als Ursache von negativen Wirkungen gesehen.

Da „factions“ offensichtlich unerwünscht sind, untersucht MADISON, wie dieses Problem zu lösen ist. Er unterscheidet dabei zunächst zwei mögliche Alternativen. Ei­nerseits könne man die Ursachen von „factions“ entfernen, andererseits versuchen, die negativen Auswirkungen der „factions“ zu kontrollieren.[35]

Auch bei der ersten Möglichkeit, das Problem zu lösen, trifft MADISON eine Fallunter­scheidung. Um die Ursachen von „factions“ zu beseitigen, könne man entweder den Menschen ihre Freiheit nehmen, denn diese führt zu „factions“ oder dafür sorgen, dass jeder die gleichen Auffassungen, Leidenschaften und Interessen habe.[36] MADISON nennt die erste Möglichkeit ein Heilmittel, was schädlicher als die Krankheit sei, die es kurieren soll; die zweite Möglichkeit sei schlicht undurchführbar oder auf die erste zu­rückzuführen.[37]

[...]


[1] Die Abhandlung ist aus einem Kapitel meiner Diplomarbeit „Die Bundesstaatsidee Analyse der Bundesstaatsidee in den ‚Federalist Papers’ und in den Werken der Autoren der ‚Papers’“ entstanden. Diese ist im Grin-Verlag veröffentlicht als E-Book mit der Archivnummer V75860 und veröffentlicht als Buch mit der ISBN 978-3-638-73012-9.

E. G. Bourne (Hrsg.), The Federalist. A Commentary on the Constitution of the United States. Written by Alexander HAMILTON, James MADISON and John JAY, 1947. Nach dieser Ausgabe wird in der gesamten Untersuchung zitiert, außer dort, wo ausdrücklich eine andere Quelle vermerkt ist. Für die Ausgabe von BOURNE wird in den Anmerkungen im Folgenden die Kurzform für diese Ausgabe der „Federalist Paper(s)“ verwendet. Dazu wird lediglich der Nachname des jeweiligen Verfasser, die Nummer des jeweiligen „Papers“ und die im Buch angegeben. Die Ausgabe von BOURNE besteht aus zwei Büchern in einem Band, welche getrennt nummeriert sind. Die Nummern I bis LXII finden sich dabei in Buch 1, die Nummern LXIII-LXXXV in Buch 2. Alle anderen Werke werden mit dem Namen des Verfassers, Stichworten aus dem Titel, Jahr und zitiert. Die vollständigen bibliographischen Angaben enthält das Literaturverzeichnis. Vgl. zu anderen Ausgaben des „Federalist“D. Adair, The Federalist Papers: A Review Article.

[2] R. Kersh, Liberty and Union: A Madisonian View, S. 245. Vgl. auch J. Madison, Letter to Edmund Pendleton 21.2.1788, zitiert nach: G. Hunt (Hrsg.), The Writings of James Madison, Band 5, S. 108.

[3] Vgl. C. Van Tyne, Influence of the Clergy, and of Religious and Sectarian Forces, on the American Revolution.

[4] Die in der Literatur manchmal vertretene These, dass HAMILTON sich noch im Oktober 1787 in den „Cesar Letters“ für eine Monarchie ausgesprochen habe, ist, da HAMILTONS Autorschaft nicht bewiesen ist und angesichts der „Federalist Papers“, zweifelhaft. Vgl. dazu J. E. Cooke, Alexander Hamiltons Authorship of the Cesar Letters.

[5] Vgl. M. Diamond, Democracy and The Federalist: A Reconsideration of the Framers` Intent, S. 54.

[6] Vgl. J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 6.

[7] Vgl. B. Becker, Öffentliche Verwaltung, S. 162 und die dort angeführten weiteren Nachweise. Vgl. zur Unterscheidung des weiten und engen Republikbegriffs auch H. Fenske, Staatsformen im Zeitalter der Revolutionen, S. 166-168.

[8] Vgl. J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 6.

[9] Vgl. J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 6 f.

[10] J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 6.

[11] Vgl. zu „virtue“G. Wills, Explaining America, S. 185-192.

[12] Vgl. E. Seebold (Hrsg.), Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, S. 759.

[13] Vgl. J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 3.

[14] Vgl. J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 3.

[15] Vgl. E. Meyer, Römischer Staat und Staatsgedanke, S. 252 und J. Bleicken, Überlegungen zum Volkstribunat, S. 286 f.

[16] Vgl. J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 3.

[17] Vgl. E. Meyer, Römischer Staat und Staatsgedanke, S. 251.

[18] Vgl. zum Republikbegriff in den „Federalist Papers“ die ausführlichen Untersuchung von G. W. Carey, The Federalist. Design for a Constitutional Republic, S. 3-49 und H. v. Bose, Republik und Mischverfassung – zur Staatsformenlehre der Federalist Papers.

[19] Vgl. J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 5.

[20] MADISON gibt selbst zu, dass der Republikbegriff damals unterschiedlich benutzt wurde, vgl. Madison, No. XXXIX, S. 256.

[21] Vgl. E. Fraenkel, Das amerikanische Regierungssystem, S. 39 f.

[22] E. Fraenkel, Das amerikanische Regierungssystem, S. 39 f.

[23] Vgl. W. P. Adams, Republikanische Verfassung und bürgerliche Freiheit, S. 92-110.

[24] Vgl. auch J. Isensee, Republik – Sinnpotential eines Begriffs, S. 5. Vgl. die in Abschnitt 2.2.1 dargelegten Bedeutungen von „Federalist“, hier ist die erste Bedeutung gemeint.

[25] W. P. Adams, Republikanische Verfassung und bürgerliche Freiheit, S. 109.

[26] John ADAMS und dessen Auffassung von „Republik“ und „Demokratie“ werden im Folgenden nicht weiter betrachtet.

[27] Vgl. M. Diamond, Democracy and The Federalist: A Reconsideration of the Framers` Intent, S. 52.

[28] M. Diamond, Democracy and The Federalist: A Reconsideration of the Framers` Intent. Vgl. zur demokratietheoretischen Relevanz weiterhin R. Speth, Hamilton, Madison, Jay, S. 145-148.

[29] Hierbei spielt keine Rolle, ob ADAMS zugestimmt wird, dass es nicht Intention von MADISON war, eine eindeutige Terminologie zu entwerfen, oder nicht. MADISONS Unterscheidung von Demokratie und Republik ist eindeutig.

[30] Im damaligen Sinne.

[31] Madison, No. X, S. 62.

[32] Vgl. dazu auch C. G. Bowers, Jefferson and Hamilton, S. 29.

[33] A. Hamilton, Letter to Colonel Edward Carrington, 1792, zitiert nach: J. T. Adams, Hamiltonian Principles, S. 27.

[34] Madison, No. X, S. 63.

[35] Madison, No. X, S. 63.

[36] Madison, No. X, S. 63, vgl. dazu auch Abschnitt 2.3.1. „Factions“ zeigen sich also in allen der drei beschriebenen Kategorien („opinion“, „passion“, „interest“). Vgl. dazu auch D. F. Epstein, Remarks on The Federalist Number 10, S. 42 f.

[37] Madison, No. X, S. 63.

Final del extracto de 37 páginas

Detalles

Título
Republik- und Demokratieverständnis in den "Federalist Papers"
Subtítulo
Die Begründung der Forderung nach einer "more perfect Union"
Autor
Año
2007
Páginas
37
No. de catálogo
V82733
ISBN (Ebook)
9783638906371
ISBN (Libro)
9783638906463
Tamaño de fichero
533 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Untersuchung ist eine überarbeitete Version eines Kapitels der Diplomarbeit "Die Bundesstaatsidee in den 'Federalist Papers' und in den Werken der Autoren der 'Papers' " an der Universität der Bundeswehr München. Themensteller war Prof. Dr. Bernd Becker, Zweitkorrektor Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld. Die gesamte Arbeit wurde mit 1,4 benotet.
Palabras clave
Republik-, Demokratieverständnis, Federalist, Papers, Thema Amerikanische Revolution
Citar trabajo
Markus Andreas Mayer (Autor), 2007, Republik- und Demokratieverständnis in den "Federalist Papers", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82733

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