Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, wurden zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die verantwortlichen Kriegsverbrecher vor ein Gericht gestellt. Dabei sollten vor allem nur die bedeutendsten bzw. obersten Befehlshaber, Organisatoren oder Anstifter der Verbrechen, wie Planung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen wider der Haager Konvention, sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verurteilt und bestraft werden. Und im Gegensatz zur heutigen Ablehnung der USA ge-genüber dem Internationalen Strafgerichtshof, waren sie damals Chefankläger des Nürnberger Militärtribunals. Jedoch schafften es die Befürworter des IStGH auf der Konferenz von Rom 1998, entgegen der ablehnenden Haltung der letzten verbliebenen Supermacht, die Mehrheit der Weltgemeinschaft von einer Einrichtung des Völkergerichts zu überzeugen. Sodass, am 01. Juli 2002, das „Römische Statut des In-ternationalen Strafgerichtshofs“ dann endgültig die Arbeit aufnehmen konnte und seitdem müssen sich die Kriegs- und Menschenrechtsverbrecher besonders in Acht nehmen. Da nach dem Inkrafttreten des Statuts, die in diesen deklarierten Menschen-rechtsverletzungen weltweit geahndet werden können.
Viele Menschen sprechen schon jetzt davon, dass der Gerichtshof, neben den Verein-ten Nationen, ein Meilenstein in der Geschichte des Völkerrechts und der Welt ist bzw. sein wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass dem Strafgerichtshof in den ersten vierzig Jahren nicht das gleiche Schicksal widerfährt, wie es damals den Vereinten Nati-onen die durch den Kalten Krieg bis spät in die achtziger Jahre hinein, handlungsun-fähig gewesen sind.
In der folgenden Arbeit möchte der Autor auf die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs eingehen, sowie die wesentlichen Inhalte und Bestimmungen des Statutes darstellen. Ebenso sollen dabei die Positionen der Gleichgesinnten Staaten, insbesondere Deutschlands, Argentiniens und Südafrikas näher erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Statut von Rom
2.1. Die Gerichtsbarkeit, die Zulässigkeit und das anwendbare Recht
2.2. Die Allgemeine Grundsätze des Strafrechts
2.3. Die Zusammensetzung und die Verwaltung des Gerichtshofs
2.4. Die Finanzierung des Gerichtshofs
3. Die Positionen der Gleichgesinnten Staaten
3.1. Die Stellung Deutschlands
3.2. Die Stellung Argentiniens
3.3. Die Stellung Südafrikas
4. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entstehung und die inhaltlichen Bestimmungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sowie die spezifische Rolle der sogenannten „Gleichgesinnten Staaten“ bei dessen Etablierung. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie diese Staatengruppe trotz Widerständen einen unabhängigen Gerichtshof durchsetzen konnte und welche nationalen Interessen und Hintergründe die Positionen Deutschlands, Argentiniens und Südafrikas prägten.
- Historischer Kontext der internationalen Strafgerichtsbarkeit seit 1945
- Struktureller Aufbau und Kompetenzen des IStGH
- Die Rolle der „Gleichgesinnten Staaten“ (like-minded states)
- Länderspezifische Motivationen und politische Ansätze zur Ratifizierung
- Kritische Analyse der globalen politischen Dimension und der Haltung der USA
Auszug aus dem Buch
2. Das Statut von Rom
Aufgrund der zum Teil positiven Erfahrungen aus den „Ad-hoc-Tribunale“ von Jugoslawien (1993) und Ruanda (1995), in denen der Welt gezeigt wurde, dass die Bestrafung von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechern möglich ist, sollte ein ständiger und unabhängiger Strafgerichtshof eingerichtet werden. Ebenfalls wollten die Staaten, insbesondere Trinidad und Tobago, ein Instrument schaffen, welches ihnen ermöglichen sollte, Menschen anderer Nationen rechtskräftig zu verurteilen bzw. anzuklagen. Die internationale bzw. globale Zusammenarbeit sollte sich zunächst nur auf die Bekämpfung des internationalen Drogenhandels beschränken, doch das Ausmaß der strafrechtlichen Ermittlungen hätten die Mittel des Gerichts schnell ausgeschöpft, sodass dieser Tatbestand zugunsten von schwerwiegenderen Verbrechen, wie das Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression, vorerst weggelassen werden sollte.
Im Sommer 1998, dem Jahr in dem sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum fünfzigsten mal jährte, trafen sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, um das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu verabschieden. Dabei stimmten 120 Staaten, nach über fünf Wochen zäher Verhandlungen, für die Einrichtung, 21 enthielten sich der Stimme und 7 Staaten, darunter die USA, China, Irak, Israel, Jemen, Libyen und China sprachen sich gegen die Gründung des Völkergerichts aus.
Aber nicht allein durch die schriftliche Zustimmung wurde die Errichtung des Gerichtshofes erreicht, sondern es mussten weiterhin mindesten 60 Staaten das Statut ratifiziert haben, also in die nationale Gesetzgebung einbeziehen, damit der IStGH endgültig rechtskräftig Handeln kann bzw. darf. Innerhalb einer relativ knappen Zeitspanne von nur vier Jahren, nahm der IStGH am 01. Juli 2002 seine Arbeit auf. Der Grund war ein beispielloser Ratifikationsmarathon, bei dem, am 11.April.2002, die letzten benötigten zehn Ratifikationen erreicht wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung von der Nürnberger Militärgerichtsbarkeit bis zur Gründung des IStGH und stellt die Forschungsfragen bezüglich der Rolle gleichgesinnter Staaten dar.
2. Das Statut von Rom: Dieses Kapitel erläutert die Entstehungsgeschichte des Statuts, die Definition der Kernverbrechen, die Rolle des UN-Sicherheitsrates sowie die bürokratischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Gerichtshofs.
2.1. Die Gerichtsbarkeit, die Zulässigkeit und das anwendbare Recht: Es wird detailliert auf die Tatbestände von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie das Prinzip der Komplementarität eingegangen.
2.2. Die Allgemeine Grundsätze des Strafrechts: Der Abschnitt behandelt die rechtlichen Prinzipien wie nullum crimen sine lege, die Strafbarkeit natürlicher Personen und die Ausschlussgründe für eine Strafverfolgung.
2.3. Die Zusammensetzung und die Verwaltung des Gerichtshofs: Hier werden die Organe des IStGH sowie die Kriterien für die Richterwahl und die Bedeutung des Sitzes in Den Haag analysiert.
2.4. Die Finanzierung des Gerichtshofs: Das Kapitel befasst sich mit der Unabhängigkeit des Gerichts durch Beitragszahlungen der Vertragstaaten und der Problematik privater Finanzierungsmöglichkeiten.
3. Die Positionen der Gleichgesinnten Staaten: Dieser Teil beschreibt die Koalitionsbildung der like-minded states, die trotz des Widerstands von Großmächten den IStGH vorangetrieben haben.
3.1. Die Stellung Deutschlands: Deutschland wird als treibende Kraft und einer der größten Beitragszahler porträtiert, inklusive der innerstaatlichen Anpassungen durch das Völkerstrafgesetzbuch.
3.2. Die Stellung Argentiniens: Der Fokus liegt auf der Vergangenheitsbewältigung der Militärdiktatur und dem Interesse Argentiniens an der Verfolgung des „Verschwindenlassens von Menschen“.
3.3. Die Stellung Südafrikas: Südafrika wird als regionaler Akteur betrachtet, der aus der Apartheid-Erfahrung heraus ein starkes Interesse an der internationalen Strafverfolgung unterstreicht.
4. Fazit: Das Fazit bewertet die politische Bedeutung des IStGH trotz der ablehnenden Haltung der USA und reflektiert über den steinigen Weg zur weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, IStGH, Römische Statut, Menschenrechte, Gleichgesinnte Staaten, like-minded states, Komplementarität, Völkerrecht, Kriegsverbrechen, Völkermord, Ratifizierung, Souveränität, Vereinte Nationen, Den Haag, Internationale Strafgerichtsbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und analysiert die politische Rolle ausgewählter „Gleichgesinnter Staaten“ bei der Etablierung dieses Völkerrechtsorgans.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Struktur des Statuts, den Kompetenzen des Gerichtshofs, den Einflüssen der Staatengemeinschaft und den nationalen Motiven Deutschlands, Argentiniens und Südafrikas.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie es den „Gleichgesinnten Staaten“ gelang, ein starkes und vom UN-Sicherheitsrat unabhängiges Gericht gegen den Widerstand von Großmächten wie den USA zu etablieren.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine politikwissenschaftliche Perspektive unter Einbeziehung von Völkerrechtsgrundlagen, historischen Kontexten sowie der Analyse offizieller Dokumente und Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Römischen Statut (Recht, Organisation, Finanzierung) und eine Untersuchung der spezifischen außenpolitischen Strategien und Hintergründe der drei Fallbeispiele Deutschland, Argentinien und Südafrika.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Komplementarität, Souveränitätsverlust, globale Strafverfolgung, „like-minded states“ und internationale Gerechtigkeit.
Warum spielt die Ablehnung der USA eine so große Rolle?
Die Ablehnung durch die USA wird als strukturelle Herausforderung und als diplomatisches Gegenstück zur Bemühung der gleichgesinnten Staaten dargestellt, die den IStGH als notwendiges Korrektiv begreifen.
Welche Rolle spielt die nationale Vergangenheit für die Position Argentiniens?
Die eigene Erfahrung der Militärdiktatur und die mangelnde Aufarbeitung der Verbrechen in Argentinien machen das Land zu einem starken Befürworter internationaler Mechanismen, um Straflosigkeit für Menschenrechtsverbrecher künftig zu verhindern.
Wie unterscheidet sich die deutsche Rolle von den anderen untersuchten Ländern?
Deutschland wird als maßgeblicher finanzieller und politischer Akteur hervorgehoben, der durch die Einführung des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) die Prinzipien des Statuts konsequent in nationales Recht überführt hat.
- Citation du texte
- Daniel Bosse (Auteur), 2002, Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) - die Positionen gleichgesinnter Staaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82925