Die Arbeit befasst sich mit der im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 eingeführten Zinsschrankenregelung (§ 4h EStG).
Durch die in dem neuen § 4h EStG und einem vollständig ersetzten § 8a KStG verankerte Zinsschranke soll der Zinsabzug ab dem Veranlagungszeitraum 2008 bei Unternehmen völlig neu geregelt werden. Der steuerliche Zinsabzug wird nicht nur (wie bisher) in Fällen der Gesellschafterfremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, sondern – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - rechtsformunabhängig eingeschränkt. Jedoch ist ein unbegrenzter Vortrag dieser Zinsen möglich. Die Neuregelung ist äußerst komplex, verknüpft mehrere Bedingungen und Gegenausnahmen miteinander und führt – zumindest teilweise – zu unangemessenen und willkürlichen steuerlichen Folgen. Außerdem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Ferner gibt es zahlreiche Kritikpunkte an der Ausgestaltung der Zinsschrankenregelung.
In dieser Arbeit wird sowohl die Funktionsweise der Zinsschranke aufgezeigt sowie insbesondere auf die beratungsintensiven und komplexen Ausnahmeregelungen und Problemfelder eingegangen. Abschließend werden noch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Zinsschranke im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
2.1 Zielsetzung der Zinsschranke
2.2 Konzept der Zinsschrankenregelung
2.2.1 Grundprinzip der neuen Zinsschranke: Beschränkter Zinsabzug
2.2.2 Maßgebender Gewinn
2.2.3 Zinsvortrag
2.3 Anwendungsbereich
2.3.1 Personeller und sachlicher Anwendungsbereich
2.3.2 Ausnahmetatbestände
2.3.2.1 Freigrenze
2.3.2.2 Konzernfreie Betriebe („Stand-alone-Klausel“)
2.3.2.2.1 Bedeutung der Konzernzugehörigkeit
2.3.2.2.2 Konzernzugehörigkeit im Sinne des § 4h EStG
2.3.2.2.3 Regelung bei Körperschaften
2.3.2.3 Eigenkapitalquotenvergleich („Escape-Klausel“)
2.3.2.3.1 Grundsatz sowie Wichtigkeit der IFRS
2.3.2.3.2 Besonderheiten und Details
2.4 Kritik an der Neuregelung
2.4.1 Verfassungsrechtliche Bedenken (insbesondere Verletzung des objektiven Nettoprinzips)
2.4.2 Europarechtliche Bedenken
2.4.3 Kritik an der Ausgestaltung der Zinsschranke
2.5 Gestaltungsmöglichkeiten
2.5.1 Gestaltungsansatz Freigrenze
2.5.2 Gestaltungsansatz steuerliches EBITDA
2.5.3 Gestaltungsansatz Konzernzugehörigkeit
2.5.4 Gestaltungsansatz Eigenkapitalquotenvergleich
3. Zusammenfassende Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 neu eingeführte Zinsschrankenregelung des § 4h EStG. Das Hauptziel besteht darin, die Funktionsweise der Regelung zu analysieren, kritische Aspekte sowie verfassungs- und europarechtliche Bedenken aufzuzeigen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf diese neue Abzugsbeschränkung zu erörtern.
- Funktionsweise und Grundprinzipien der Zinsschranke
- Kritische Würdigung der komplexen Ausnahmeregelungen
- Verfassungsrechtliche und europarechtliche Problematiken
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen
Auszug aus dem Buch
2.3.2.3.2 BESONDERHEITEN UND DETAILS
Zusätzlich existieren zahlreiche weitere Details für Zwecke der Vergleichbarkeit der Abschlüsse, die zu einem erheblichen und häufig problembelasteten Mehraufwand für die Unternehmen führen:
Wahlrechte sind im Konzern- und im Einzelabschluss einheitlich auszuüben (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe c Satz 4 EStG). Die einheitliche Ausübung der Wahlrechte stellt sicher, dass die Eigenkapitalquoten des Konzern- und des Einzelabschlusses vergleichbar sind. Wenn Wahlrechte unterschiedlich ausgeübt werden, so muss der Einzelabschluss für den rein steuerlichen Zweck des Eigenkapitalvergleichs an den Konzernabschluss angepasst werden. Da die angepassten Abschlüsse zudem einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden müssen, entstehen für die Betroffenen zusätzliche Kosten.
Das Eigenkapital des Betriebs ist um einen im Konzernabschluss enthaltenen Firmenwert – soweit dieser auf den Betrieb entfällt – und um die Hälfte der Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 273 HGB) zu erhöhen (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe c Satz 5 EStG). Systematisch ist nicht nachvollziehbar, warum nur der Firmenwert dem Eigenkapital des Betriebs zugerechnet wird, da IFRS 3 verlangt, dass alle erworbenen stillen Reserven und Lasten aufgedeckt werden. Daher werden im Konzernabschluss neben dem Firmenwert insbesondere auch verschiedene immaterielle Vermögenswerte (zum Beispiel Kundenstamm, Markenname, Patente oder Lizenzen) angesetzt. Konsequenterweise müssten diese Werte ebenso Eigenkapital erhöhend beim Betrieb zu berücksichtigen sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Zielsetzung der Unternehmenssteuerreform ein und erläutert die Einführung der Zinsschranke als Maßnahme zur Missbrauchsvermeidung und Gegenfinanzierung.
2. Die Zinsschranke im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008: Dieses Kapitel beschreibt die Ziele, das Grundkonzept, den Anwendungsbereich sowie die Ausnahmeregelungen der neuen Zinsschrankenregelung.
3. Zusammenfassende Würdigung: Dieses Kapitel kritisiert die Zinsschranke als bürokratisch und ungeeignet sowie als Risiko für Investitionen, insbesondere im Forschungs- und Entwicklungsbereich.
Schlüsselwörter
Zinsschranke, § 4h EStG, Unternehmensteuerreformgesetz 2008, Zinsabzug, steuerliches EBITDA, Zinsvortrag, Freigrenze, Stand-alone-Klausel, Escape-Klausel, Konzernzugehörigkeit, Eigenkapitalquote, IFRS, Doppelbesteuerung, Substanzbesteuerung, Unternehmensfinanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die neu eingeführte Zinsschrankenregelung gemäß § 4h EStG, die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verankert wurde, und bewertet deren Auswirkungen auf die Unternehmensbesteuerung.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Die zentralen Themen sind das Konzept der Zinsschranke, ihre komplexen Ausnahmeregelungen (Freigrenze, Stand-alone-Klausel, Escape-Klausel), sowie die Kritik an der Ausgestaltung und mögliche steuerliche Gestaltungsansätze.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Funktionsweise der Zinsschranke zu durchdringen, die damit verbundenen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken kritisch zu beleuchten und Wege zur Minderung negativer steuerlicher Auswirkungen für Unternehmen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Analyse der gesetzlichen Neuregelung auf Basis der aktuellen Fachliteratur, Gesetzesbegründungen sowie unter Berücksichtigung relevanter Rechnungslegungsstandards.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Konzepts, die detaillierte Analyse der Anwendungsbereiche und Ausnahmen, eine kritische Auseinandersetzung mit der Neuregelung sowie die Erörterung von Gestaltungsspielräumen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Zinsschranke, Zinsabzugsbeschränkung, steuerliches EBITDA, Zinsvortrag, Fremdfinanzierung, Eigenkapitalquote und Missbrauchsvermeidung.
Warum ist das steuerliche EBITDA für viele Unternehmen problematisch?
Da das steuerliche EBITDA als Bemessungsgrundlage dient, können insbesondere Forschungs- und Dienstleistungsunternehmen benachteiligt werden, da deren Investitionen in F&E steuerlich oft nicht so begünstigt sind wie Abschreibungen auf Anlagevermögen.
Welche Rolle spielt die IFRS-Rechnungslegung bei der Zinsschranke?
Die IFRS-Rechnungslegung ist entscheidend für den Eigenkapitalquotenvergleich (Escape-Klausel), da sie die primäre Norm zur Ermittlung der Eigenkapitalquote und zur Bestimmung der Konzernzugehörigkeit darstellt.
Wie kann eine Organschaft helfen, die Zinsschranke zu vermeiden?
Da Organträger und Organgesellschaften im Sinne des § 4h EStG als ein einziger Betrieb betrachtet werden, können innerhalb eines solchen Organkreises Finanzierungsgestaltungen vorgenommen werden, die den Anwendungsbereich der Zinsschranke umgehen können.
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- Tobias Sick (Author), 2007, Die neue Zinsschrankenregelung des § 4h EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84169