Naturzustand und Kriegszustand in der politischen Philosophie von John Locke


Presentación (Redacción), 2007

12 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Naturrecht und Naturzustand

3. Arbeit und Eigentum im Naturzustand

4. Geld als Konvention und Übereinkunft die natürlichen Grenzen des Eigentums zu umgehen

5. und damit den Grundstein zu legen für den Kriegszustand

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Naturzustand ist der Ausgangspunkt Lockescher Überlegungen, wie das Staatswesen organisiert sein soll. Die Vorstellung, wie Menschen leben und welche Rechte sie unabhängig allen politischen Körperschaften haben, zeigt zum einen die fundamentalen Rechte die jeder Mensch besitzt und zum anderen den Zweck und die Verpflichtungen, die der Staatsapparat erfüllen muss um seine Bürger zu schützen.

In dieser Verschriftlichung sollen dabei der Naturzustand, die Möglichkeit der Transformation und die Überwindung des Kriegszustandes im Mittelpunkt stehen. Hierfür ist es unabdinglich auch auf die Begriffe Arbeit, Eigentum und Geld einzugehen. Diese Kapitel gehören zu den am kontroversesten diskutierten in der politischen Wissenschaft. Aufgrund des Umfanges der Arbeit wird sich damit begnügt, die wesentlichsten Eigenschaften nur insoweit zu erklären, wie es benötigt wird um den möglichen Übergang vom Naturzustand zum Kriegszustand nachzuvollziehen. Etwaige Diskussionen und weit reichende Interpretationen über den Begriff des Eigentums bei Locke werden außen vor gelassen. Ebenso wird nur der Kriegszustand als Folge eines durch die Einführung des Geldes konfliktreicheren Naturzustandes charakterisiert. In späteren Abschnitten nach Entstehung von Gesellschaften und Regierungen ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass sich die Exekutive wieder in den Kriegszustand gegenüber dem Volk versetzt. Diese Möglichkeit wird hier nicht berücksichtigt.

In dieser Arbeit soll gezeigt werden, inwiefern der Naturzustand Ausgangspunkt für Lockes Betrachtungen ist, welche Rechte er daraus ableitet und warum es auf Grund der Unuzlänglichkeiten des Naturzustandes und durch die Einführung des Geldes sinnvoll ist, einen politischen Körper zu bilden.

2. Naturrecht und Naturzustand

Wie üblich zu seiner Zeit beschreibt Locke zu Beginn der Zweiten Abhandlung einen Zustand vor aller staatlichen Gewalt, einen vorstaatlichen und vorgesellschaftlichen Zustand. Dies erscheint Locke notwendig, da sich die natürliche Herrschaft erst mit dem Blick auf diesen Zustand erkläre. Filmers Rechtfertigung gottgegebener Herrschaft der Monarchen durch Erbfolge widerlegt er im ersten Teil seiner Abhandlung. „Adam habe weder durch Vaterschaftsrecht noch durch positive Schenkung Gottes ein absolutes Herrschaftsrecht über seine Kinder oder die Welt erlangt. Hätte er dies doch besessen, dann aber nicht seine Erben“ (Euchner 1996: S 78). Es ist daher notwendig den Naturzustand zu betrachten um den „wahren Ursprung, die Reichweite und den Zweck der staatlichen Regierung“ (so der Titel der Zweiten Abhandlung) zu verstehen.

Im Naturzustand sind alle Menschen frei und gleich. Allerdings gibt es Einschränkungen bzw. versteht Locke diese Rechte auch als Pflichten gegenüber Gott. Mit Gleichheit meint er eine Gleichheit an Rechten, nicht aber an Besitz oder Fähigkeiten. Freiheit hingegen meint keine Zügellosigkeit, sondern Willkürfreiheit. Was Willkür allerdings ist, wird wieder willkürlich von jedem festgelegt. In jedem Falle hat der Mensch selbst dadurch nicht das Recht auf Suizid, da sein Leben Gott und nicht ihm gehört. Er kann es daher schlechterdings auch nicht aufgeben oder veräußern. „Denn alle Menschen sind das Werk eines einzigen allmächtigen und unendlich weisen Schöpfers […]. Sie sind sein Eigentum, da sie sein Werk sind, und er hat sie geschaffen, so lange zu bestehen wie es ihm, nicht aber wie es ihnen untereinander gefällt“ (Locke 1977: S. 203). Die Begriffe Freiheit und Gleichheit stehen weiter in enger wechselseitiger Beziehung. „Wenn keiner mehr Rechte besitzt als der andere, da er denselben natürlichen Gesetzen unterworfen ist (Gleichheit), kann auch niemand den anderen an der Ausübung seiner Rechte hindern (Freiheit)“ (Meyer 1991: S. 45).

Welche Rechte besitzt aber nun der Mensch? An dieser Stelle verweist Locke auf zwei Gesetze. Zum einen das Gesetz der Natur, nachdem kein anderer zu schädigen ist und zum anderen das Gesetz der Vernunft, das gebietet sich selbst und die Menschheit zu erhalten. Aus diesen Gesetzen, die auf dem Selbsterhaltungstrieb basieren lassen sich fundamentale Rechte ableiten. „Hieß Selbsterhaltung bei Hobbes bloßes Überleben, so stehen bei Locke neben dem Leben: Freiheit und Eigentum. Selbsterhaltung bedeutet somit bei Lo>Locke setzt voraus, dass jeder Menschen – im Gegensatz zu Hobbes – zwischen Recht und Unrecht durch seine Vernunft unterscheiden kann und das die meisten Menschen die Naturrechte kennen und sie beachten. Damit ist der Naturzustand bei Locke zumeist friedlich und wohlwollend, von gegenseitiger Hilfe und Erhaltung geprägt.

[...]

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Naturzustand und Kriegszustand in der politischen Philosophie von John Locke
Universidad
University of Erfurt  (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Calificación
1,7
Autor
Año
2007
Páginas
12
No. de catálogo
V84598
ISBN (Ebook)
9783638009744
Tamaño de fichero
395 KB
Idioma
Alemán
Notas
Verschriftlichung des Referates
Palabras clave
Naturzustand, Kriegszustand, Philosophie, John, Locke
Citar trabajo
Martin Schultze (Autor), 2007, Naturzustand und Kriegszustand in der politischen Philosophie von John Locke, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84598

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Título: Naturzustand und Kriegszustand in der politischen Philosophie von John Locke



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