Kants Friedensschrift - Weltstaat oder Völkerbund?


Trabajo Escrito, 2007

22 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Präliminarartikel oder die Vorbedingungen des Friedens

3. Die Definitivartikel oder der Kern der Rechtsphilosophie des Friedens
3.1. Friedfertige Republiken – Der erste Definitivartikel
3.2. Weltstaat oder (globaler) Staatenbund – Der zweite Definitivartikel
3.3. Vom Weltbürgerrecht – Der dritte Definitivartikel

4. Schluss

5. Quellen
5.1. Schriften Kants
5.2. Literatur

1. Einleitung

Ich meinerseits vertraue dagegen doch auf die Theorie, die von dem Rechtsprincip ausgeht, wie das Verhältniß unter Menschen und Staaten sein soll, und die den Erdengöttern die Maxime anpreiset, in ihren Streitigkeiten jederzeit so zu verfahren, daß ein solcher allgemeiner Völkerstaat dadurch eingeleitet werde, und ihn also als möglich (in praxi), und daß er sein kann, anzunehmen; — zugleich aber auch (in subsidium) auf die Natur der Dinge, welche dahin zwingt, wohin man nicht gerne will (fata volentem ducunt, nolentem trahunt). Bei dieser letzteren wird dann auch die menschliche Natur mit in Anschlag gebracht: welche, da in ihr immer noch Achtung für Recht und Pflicht lebendig ist, ich nicht für so versunken im Bösen halten kann oder will, daß nicht die moralisch-praktische Vernunft nach vielen mißlungenen Versuchen endlich über dasselbe siegen und sie auch als liebenswürdig darstellen sollte. So bleibt es also auch in kosmopolitischer Rücksicht bei der Behauptung: Was aus Vernunftgründen für die Theorie gilt, das gilt auch für die Praxis.

I. Kant[1]

Die Bedeutung Immanuel Kant gründet sich bis heute hauptsächlich auf seine theoretischen Schriften. Dies erscheint angesichts der Bedeutung seiner vernunftrechtlichen Schriften für die heutige nationale und internationale Welt unangemessen.[2]

Mir erscheint in der heutigen Debatte vor allem die Frage interessant, welche Art Vereinbarung Kant in der Friedensschrift vorgesehen hat, um zum Ziel eines ewigen Friedens zu gelangen. Deshalb konzentriere ich mich in der Darstellung der Friedensschrift insbesondere um die Definitivartikel, nachdem ich kurz die Präliminarartikel vorstellen werde.

Diese Arbeit versucht zu klären, ob Kant in seiner Friedensschrift für einen losen Völkerbund oder für eine Weltrepublik argumentiert, denn dies ist heftig umstritten, insbesondere in der Literatur zur Friedensschrift, die um den Zeitraum des 200 Jahrestages des Erscheinens der Friedensschrift 1996 und später erschienen ist.

Auf die den Definitivartikeln folgenden Teile der Friedensschrift werde ich nicht gesondert eingehen, da sie nicht unmittelbar zur Klärung der Fragestellung dieser Arbeit beitragen. Wo es für diese Arbeit dennoch notwendig erscheint, ziehe ich die entsprechenden Stellen selbstverständlich in der Darstellung heran.

Nach der Darstellung des Argumentationsganges der Definitivartikel werde in einem kurzen Resümee die erarbeitete Position zur Ausgangsfragestellung noch einmal darstellen.

2. Die Präliminarartikel oder die Vorbedingungen des Friedens

Kants Friedensschrift ist in drei größere Abschnitte unterteilt, die verschiedene Ebenen seiner Friedensphilosophie in den Vordergrund stellen. Diese Ebenen sind a) die reale politische Situation, in der sich die Staatenwelt in Kants Zeiten befinden, b) die Ebene der Theorie, die transzendentale, vernunftrechtliche Friedenstheorie und c) die Frage des Zusammenhangs und der Vermittlung beide Ebenen hin zu einem Frieden zwischen den Staaten und Völkern.

Diese Feststellung bedeutet nun nicht, dass Kant in den jeweiligen Abschnitten allein auf einer Ebene argumentiert. Wie sich im Hauptteil dieser Arbeit zeigen wird, stellt der zeitweise Wechsel zwischen den Ebenen in den Abschnitten einen wichtigen Grund für die unterschiedlichen Interpretationsansätze in der Literatur dar.

Die sechs Präliminarartikel setzen auf der Ebene der real existierenden politischen Situation zu Kants Zeit ein. In ihnen werden die Vorbedingungen zur Erreichung eines Friedenszustandes zwischen den Staaten überhaupt dargestellt. Ausgangspunkt ist hierbei die reale politische Ausgangslage zu Kants Zeiten. Es handelt sich gewissermaßen um Startbedingungen, die von den Staaten und deren Regierungen zu erfüllen sind, ohne die ein Friedenszustand erreichbar werden kann.[3]

Die Präliminarartikel bilden den ersten Teil der Friedensschrift. Sie enthalten Kriterien für das politische Handeln im zwischenstaatlichen Naturzustand, in dem sich die Staaten befinden, die zunächst erfüllt sein müssen, um ein Nachdenken über die Theorie des ewigen Friedens überhaupt erst sinnvoll werden zu lassen. Die Kriterien sind kurze Forderungen und auf den Punkt gebrachte Begründungen dafür, warum die Erfüllung dieser Forderungen für einen zu erreichenden Friedenszustand notwendig ist. Sie stellen noch nicht die eigentliche Theorie des ewigen Friedens dar.

Hier deutet sich bereits an, dass die Friedensschrift nicht allein theoretischen Charakter hat, sondern dass sie zugleich auch im Rahmen praktischer Politik und auf der Ebene der real existierenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse argumentiert. Diese Tatsache führt in den Interpretationen der Friedensschrift zu kontroversen Aussagen zum Status und zur Bewertung der Konzeption des Kantischen Friedensprogramms, denn nicht immer ist leicht zu erkennen, auf welcher Ebene die Argumentation sich befindet. Dies gilt insbesondere für die Definitivartikel, die den Kern der Friedenstheorie Kants darstellt. Darauf komme ich später in der Auseinandersetzung mit den Definitivartikeln zurück.[4]

Doch zurück zu den Präliminarartikeln. Kant teilt die sechs Präliminarartikel in zwei Gruppen ein: in strenge und weite Verbotsgesetze. Strenge Verbotsgesetze gelten unbedingt, gewissermaßen a priori, ohne Ansehung der äußeren Umstände. Ihre Forderungen, dass, was sie verbieten, ist sofort zu unterlassen und abzuschaffen.[5] Hierzu gehören:

- der erste Präliminarartikel, der einen Friedensschluss nur dann als solchen gelten lässt, wenn in ihm nicht bereits geheime Gründe für einen künftigen Krieg enthalten sind;[6]
- der fünfte Präliminarartikel, der die gewalttätige Einmischung eines Staates in die Verfassung und Regierung eines anderen untersagt[7] und
- der sechste Präliminarartikel, der zulässige Handlungen in kriegerischen Auseinandersetzungen einschränkt, um im Anschluss an einen Krieg ein ausreichendes Vertrauen für einen Friedensschluss nicht zu gefährden.[8]

Der Status strenger, unbedingter Verbotsgesetze kommt diesen dreien vor allem deshalb zu, da sie logisch ohne Ansehung der realen Situation zu erklären sind.

So ist logisch zu erklären, dass ein Friedensschluss, in dem bereits Anlass zu einer erneuten kriegerischen Auseinandersetzung gegeben wird, gar kein Friedensschluss, sondern kann nicht mehr als bloß ein Waffenstillstand sein.[9]

Analog argumentiert Kant im sechsten Präliminarartikel. Es gibt Handlungen, die auch im Falle eines Krieges untersagt sind, denn durch sie wird eine der Grundvoraussetzungen, unter denen Frieden überhaupt denkbar ist, unterminiert. Für Kant zählen zu diesen absolut untersagten Handlungen unter anderem die Anstiftung zum Verrat im anderen Staat, die Brechung der Kapitulation, die Anstellung von Meuchelmördern und Giftmischern und so weiter.

Ähnlich die Argumentation gegen die gewaltsame Einmischung in Verfassung und Regierung eines anderen Staates im fünften Präliminarartikel. Hiermit würde die Autonomie und die Souveränität des anderen Staates nicht mehr anerkannt. Diese Anerkennung ist aber für einen Friedensschluss zwischen Staaten logisch notwendig.

Die weiten Verbotsgesetze haben nicht den gleichen Status. Ihre Einhaltung muss nicht sofort erfolgen. Dies folgt unter anderem daraus, dass unter Berücksichtigung der realen Situation ihre sofortige Umsetzung möglicherweise dem anvisierten Zweck der Friedensherstellung zuwider laufen könnte. Hier muss anhand der realen Umstände, a posteriori abgewogen werden, wie sie schrittweise umgesetzt werden können. Allerdings darf ihre Befolgung nicht auf ewig in die Zukunft verschoben werden, wenn man das Ziel eines ewigen Friedens zwischen den Staaten nicht aus den Augen verlieren möchte und der ewige Frieden damit unerreichbar würde. Sie müssen durch einen allmählichen Reformprozess umgesetzt werden. Zu diesen weiten Verbotsgesetzen gehören:

- der zweite Präliminarartikel, der fordert, dass Staaten nicht durch Tausch, Erbung oder Schenkung von einem anderen Staat erworben werden sollen.[10] Dieser Präliminarartikel steht in engem Zusammenhang mit dem fünften Präliminarartikel, denn auch er soll die Souveränität und Autonomie des Staates sichern. Kants Argument für diese Forderung beruft sich darauf, dass ein Staat kein Objekt des Eigentums sei, sondern „eine Gesellschaft von Menschen, über die Niemand anders als er selbst zu gebieten und zu disponieren hat.“[11] Ihn auf die oben genannte Art zu erwerben hieße jedoch, „seine Existenz als einer moralischen Person aufheben und aus der letzteren eine Sache machen“.[12] Dies ist aber nicht vereinbar mit der Idee des ursprünglichen Vertrags, der aber Bedingung für ein über ein Volk herrschendes Recht ist. Zudem kann hier eine Übertragung des praktischen Imperativs auf den Staat als moralische Person gesehen werden, der besagt, dass man stets so handeln solle, dass man die Menschheit in der eigenen als auch in der anderen Person immer zugleich als Zweck und niemals bloß als Mittel behandeln solle;[13]

[...]


[1] GEMEINSPRUCH 313.

[2] Vgl. Ipsen 1996.

[3] Vgl. Lutz-Bachmann 1996, S. 31.

[4] Siehe Kapitel 3.

[5] Vgl. EF 347.

[6] Vgl. EF 343f.

[7] Vgl. EF 346.

[8] Vgl. EF 346f.

[9] Vgl. EF 343f.

[10] Vgl. EF 344.

[11] EF 344.

[12] Ebd.

[13] Vgl. GRUND 429.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Kants Friedensschrift - Weltstaat oder Völkerbund?
Universidad
University of Kassel  (Institut für Philosophie)
Curso
Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden
Autor
Año
2007
Páginas
22
No. de catálogo
V85238
ISBN (Ebook)
9783638003100
ISBN (Libro)
9783638911191
Tamaño de fichero
543 KB
Idioma
Alemán
Notas
Kern der Arbeit sind die Definitivartikel, in denen Kant seine Theorie des internationalen Rechts konzentriert vorträgt. In der Interpretationsgeschichte bleibt bis heute offen, ob Kant für einen (globalen) Weltstaat oder für einen Völkerbund argumentiert. Dies, so versucht die Arbeit zu zeigen, liegt vor allem daran, dass Kant sowohl transzendental-philosophisch, fast schon teleologisch auf das Ziel hin argumentiert, als auch real-politisch in seiner Zeit den Startpunkt definiert. Ohne dies wäre das Ziel unerreichbar. Kommentar des Dozenten: Die Arbeit ist sehr überzeugend.
Palabras clave
Kants, Friedensschrift, Weltstaat, Völkerbund, Immanuel, Kant, Frieden
Citar trabajo
Enrico Schäfer (Autor), 2007, Kants Friedensschrift - Weltstaat oder Völkerbund?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85238

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Kants Friedensschrift  -  Weltstaat oder Völkerbund?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona