Quelleninterpretation zum Thema "Militärische Kapitulation Norwegens am 10. Juni 1940"


Dossier / Travail, 2000

12 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Quellenkritik
1.1. Quellenbeschreibung
1.2. Innere Kritik
1.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung
1.2.2. Sachliche Aufschlüsselung

2. Quelleninterpretation
2.1. Inhaltsangabe
2.2. Einordnung in den historischen Kontext
2.2.1. Interessenpolitik um Norwegen
2.2.2. Operation "Weserübung" vom 9. April 1940 - 10. Juni
2.2.3. Die Errichtung des Okkupationsregimes in Norwegen
2.2.4. Norwegischer Widerstand gegen das NS- Regime
2.2.5. Norwegen zum Ende der deutschen Herrschaft

3. Ergebnis und Ausblick

4. Quellen und Literatur
4.1. Quellen
4.2. Literatur (Auswahlbibliographie)

5. Anhang: Die Quelle

1. Quellenkritik

1.1. Quellenbeschreibung

Bei der ausgewählten Quelle handelt es sich um das Abkommen zwischen dem

Deutschen Oberkommando in Norwegen, vertreten durch Oberst im Generalstab Buschenhagen, und dem Norwegischen Oberkommando, vertreten durch Oberstleutnant im Generalstab R. Roscher-Nielsen. In diesem Abkommen vom 10. Juni 1940 legten die Deutschen in neun Paragraphen die Bedingungen für die Kapitulation der norwegischen Armee fest.[1]

1.2. Innere Kritik

1.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung

In der Quelle kommen keine unbekannten Begriffe vor, die sprachlich genauer erläutert werden müssen.

1.2.2. Sachliche Aufschlüsselung

- "in Finnmarken" (S. 550, Z. 18)

Finnmark ist eine Region in Nordnorwegen, die ein ausgedehntes, kahles

Gebirgsplateau aufweist.[2] Hierher hatten sich zum Ende des Norwegenfeldzuges die letzten norwegischen Truppen zurückgezogen (6. Division und ein englisches Bataillon).[3] Diese sollten die Stadt Narvik sichern und außerdem die Norwegisch - Schwedische Grenze (Sicherung der Eisenerzimporte aus Schweden).

- "Befehl des Fylkesmannes" (S. 550, Z. 22)

Norwegen ist in 19 Provinzen (Fylker) gegliedert, die jeweils von den gewählten Provinz-Räten (Fylkesmann) und einem Exekutivorgan, dem Provinz-Komitee, vertreten werden.[4] Der Fylkesmann von Finnmark sollte laut den Kapitulationsbedingungen (§ 7) den Befehl über das neuaufzustellende "Grenzschutz - Polizei - Bataillon" bzw. "- Batterie" übernehmen.

2. Quelleninterpretation

2.1. Inhaltsangabe

Im Abkommen wird vom deutschen Oberkommando die Übergabe aller deutschen Kriegsgefangenen, der kompletten Infrastruktur (Fahrzeuge, Schiffe,

Nachrichtenmittel etc.), Preisgabe sämtlicher militärischer Geräte und Lageskizzen über Kampfhindernisse (See- und Landminen, Sperren etc.) verlangt. Weiterhin sollen alle Verwundeten (von deutscher, wie von alliierter Seite) ausgeliefert werden. Die norwegische Armee wird aufgelöst, bis auf die Berufssoldaten, die die Wahl zwischen Kriegsgefangenschaft oder Abgabe ihres Ehrenwortes, in diesem Krieg nicht wieder gegen das Deutsche Reich zu kämpfen, haben. Den norwegischen Behörden und der Bevölkerung wird verboten, Nachrichtenverkehr mit Staaten zu führen, die sich mit Deutschland im Krieg befinden.

2.2. Einordnung in den historischen Kontext

2.2.1. Interessenpolitik um Norwegen

Bereits vor dem deutschen Überfall auf Norwegen und Dänemark am 9. April 1940 (Operation "Weserübung"), hatte Winston Churchill - erster Lord der Admiralität (ab 10. Mai 1940 Premierminister[5] ) - am 27. November 1939 damit begonnen die norwegischen Hoheitsgewässer zu verminen und sandte die britische Flotte in Richtung der skandinavischen Halbinsel.[6] Er wollte unbedingt vermeiden, daß die Deutschen norwegische Häfen nutzen, um maritime Operationen gegen Großbritannien durchzuführen. Die Vormachtsstellung in der Nordsee und im Atlantik sollte in englischer Hand bleiben. Die Deutschen im Gegenzug planten die Invasion, um auch an wichtige ökonomische Ressourcen, wie z.B. Eisenerz aus Schweden zu gelangen. Die Bergbau- und Hüttenbetriebe in Norwegen galten als besonders wichtig für die deutsche Rüstungsindustrie.[7] Hitler wollte Norwegen und Dänemark als wichtige Operationsbasis, für den Kampf um die Vorherrschaft in Europa, nutzen.

Aus deutscher Sicht, durfte Norwegen auf keinen Fall in die Hände Englands fallen. Darauf wies auch der norwegische Staatsrat Vidkun Quisling Mitte Dezember 1939 hin. Aus seestrategischen Gründen deshalb, weil England dadurch den Krieg auf die Ostsee ausdehnen konnte. Die Konsequenzen für die deutsche Atlantik- und Nordseekriegsführung würden dann kaum mehr abzusehen sein.[8]

[...]


[1] Hubatsch, Walther: Weserübung: die deutsche Besetzung von Dänemark und Norwegen 1940. 2. Auflage, Göttingen 1960, S. 549 - 550.

[2] Microsoft Encarta 98 Enzyklopädie (Norwegen).

[3] Vgl. die Karte in: Hubatsch, Walther: Weserübung: die deutsche Besetzung von Dänemark und Norwegen 1940. 2. Auflage, Göttingen 1960.

[4] Microsoft Encarta 98 Enzyklopädie (Norwegen).

[5] Lukacs, John: Churchill und Hitler: der Zweikampf 10. Mai - 31. Juli 1940. 2. Auflage, Stuttgart 1993, S. 46 f.

[6] Ebenda, S. 48.

[7] Bundesarchiv (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz. Band 7, Berlin 1992, S. 19.

[8] Schramm, Percy Ernst (Hrsg.): Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht. Band 1, Teilband 1, München 1982, S. 51.

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Quelleninterpretation zum Thema "Militärische Kapitulation Norwegens am 10. Juni 1940"
Université
University of Rostock  (Historisches Institut)
Note
1,7
Auteur
Année
2000
Pages
12
N° de catalogue
V85247
ISBN (ebook)
9783638003162
ISBN (Livre)
9783640328635
Taille d'un fichier
424 KB
Langue
allemand
Mots clés
Quelleninterpretation, Thema, Militärische, Kapitulation, Norwegens, Juni
Citation du texte
Christian Müller (Auteur), 2000, Quelleninterpretation zum Thema "Militärische Kapitulation Norwegens am 10. Juni 1940", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85247

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