Problematische Aspekte der Ausformulierung des Kündigungsschutzes durch die Rechtsprechung


Term Paper (Advanced seminar), 2002

20 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
2.1 Vorraussetzungen der Anwendbarkeit des KSchG
2.2 Was ist eine Kündigung?
2.3 Grundsätzliche Formen des Kündigungsschutzes
2.3.1 Zugang einer Kündigung
2.3.2 Kündigungsfristen
2.3.3 Allgemeine Grenzen des Kündigungsschutzes

3. Arten von Kündigungen
3.1. Ordentliche Kündigung
3.2. Außerordentliche Kündigung

4. Kündigungsgründe
4.1. Betriebsbedingte Gründe
4.2. Verhaltensbedingte Gründe
4.3. Personenbedingte Gründe

5. Der besondere Kündigungsschutz

6. Kündigungen in der Rechtssprechung
6.1 Das Richterrecht, ein Abfindungsrecht
6.2 Das ultima ratio- Prinzip
6.3 Der Präzedenzfall
6.4 Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
6.5 Das Kündigungsschutzgesetz im internationalen Vergleich

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang

1. Einleitung

Deutschland verfügt über einen, im internationalen Vergleich, stark differenzierten und umfassenden Kündigungsschutz. Wesentliche Kündigungsvoraussetzungen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, dessen Regeln durch Arbeits- und Kollektivverträge, des Verfassungsrechts sowie arbeitsrechtliche Spezialgesetze ergänzt, überlagert und modifiziert werden.

In dieser Arbeit wird der Schwerpunkt auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gelegt und die damit verbundenen Auswirkungen. Unternehmen die nicht in den Anwendungsbereich des gesetzlichen Kündigungsschutz fallen, weil z.B die Anzahl der Beschäftigten die Mindestanzahl unterschreitet, werden nur am Rande mitberücksichtigt. Ferner wird der Kündigungsschutz bei Tarifverträgen nicht weiter betrachtet.

Im ersten Teil der Arbeit werde ich auf die gesetzlichen Regelungen des KSchG eingehen. Dabei erhebt die Darstellung des Kündigungsschutzes keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es sollen lediglich die Grundzüge erklärt werden.

Im zweiten Teil der Arbeit werden ich zeigen, dass die scheinbar festen Regeln des KSchG nicht eindeutig sind und der einzelne Kündigungsfall oft vordem Arbeitsgericht geklärt werden muss. Dabei soll untersucht werden in wie weit die Entscheidungen des Arbeitsgerichtes, die künftigen Entscheidungen bei Kündigungsschutzverfahren beeinflussen und welche Auswirkungen sich dadurch für Individuen und Volkswirtschaft ergeben.

Hintergrund der Diskussion ist das gesetzgeberische Ziel des Kündigungsschutzes. Die Arbeitnehmer sollen durch die gesetzlichen Regeln, gegen eine einseitige und willkürliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses und damit gegen den Entzug ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage geschützt werden. (vgl. Rüthers, 1996: S. 69). Allerdings wurde dieses Ziel zu einem „ultima ratio“- Prinzip verabsolutiert. Dies und weitere Probleme des Kündigungsschutzes werden ich in dieser Arbeit erläutern.

2. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

2.1 Vorraussetzungen der Anwendbarkeit des KSchG

Kündigungsschutz nach den Vorschriften des KSchG genießen nur Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen beim Zugang der Kündigung länger als sechs Monate besteht (§1 Abs. 1 KSchG). Die Anwendbarkeit wir ausgeschlossen, wenn indem betreffenden Betrieb nicht regelmäßig wenigstens sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dabei werden Auszubildende überhaupt nicht und Teilzeitkräfte entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt (§23 Abs. 1 Satz 2 KschG).

2.2 Was ist eine Kündigung

Allgemein gesagt, ist eine Kündigung eine Willenserklärung ( BGB §§ 116 - 144), einen bestehenden Vertrag zu beenden (BGB §§ 620 ff), oder zu verändern (BGB §§ 145 ff). Die Rechtswirksamkeit tritt mit dem Zugang der Kündigung beim anderen Vertragspartner ein (BGB §§ 130, 132). Im Arbeitsrecht werden hierbei drei Arten von Kündigungen unterschieden. Die ordentliche Kündigung ist an Fristen und Terminen gebunden (BGB §§ 621 ff, BBiG § 15 Abs.1;2; Punkt2). Für eine außerordentliche Kündigung muss ein triftigen Grund ausgesprochen werden (BGB §§ 626 und 627, BBiG § 15 Abs. 2, Punkt 1). Die Änderungskündigung, die zu einer Neuregelung des Vertrages führt, wird in dieser Arbeit nicht näher ausformuliert, da es sich in diesem Fall nicht um die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im eigentlichen Sinn handelt.

Eine Kündigung ist also ein Rechtsakt und kann demnach nicht willkürlich gestaltet werden. Eine Kündigung muss grundsätzliche einigen Formalitäten einsprechen um rechtskräftig zu sein (KSchG § 7).

2.3 Grundsätzliche Formen des Kündigungsschutzes

Wie sehen also die rechtlichen Bedingungen aus, die eine wirksame Kündigung erfüllen muß?

Zuerst muß eine Kündigung eindeutig sein. Außerdem muss sich aus den Umständen ergeben, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorliegt. Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer kann von der ihm günstigeren ordentlichen Kündigung ausgehen (vgl. Däubler, 1998: S. 222).

Seit 1.5.2000 ist nach §623 BGB die Schriftform für alle Kündigungen zwingend vorgeschrieben.

2.3.1 Zugang einer Kündigung

Der Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung ist für ihre Wirksamkeit von Bedeutung, da der Arbeitgeber bei einem evt. Arbeitsgerichtsverfahren den Zeitpunkt des Zugangs beweisen muss, wenn der Arbeitnehmer bestreitet, dass er eine Kündigung erhalten hat. Auch wenn der Arbeitnehmer nicht anwesend ist, wird die Kündigung erst nach ihrem Zugang wirksam (BGB § 130 Abs.1). Die Kündigung muss sich in den Machtbereich (z.B. Ehegatte) des zu Kündigenden befinden, damit sie ihre Rechtswirkung erhält. Auch wenn der Betroffene den Inhalt des Kündigungsschreiben nicht versteht, gilt ihre Wirksamkeit. Bei einer Zustellung per Einschreiben mit Rückschein kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Zugangs beweisen. Sollte der Arbeitnehmer trotz Einschreiben das Kündigungsschreiben nicht annehmen, kann die Zustellung auch per Gerichtsvollzieher geschehen (BGB § 132 Abs. 1).

Der genaue Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung ist für die Klagefrist einer eventuellen Kündigungsschutzklage von Bedeutung, da diese drei Wochen ab Zugang der Kündigung unbedingt eingehalten werden muss. Ansonsten ist die Kündigung wirksam.

2.3.2 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen sind folgendermaßen geregelt: Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen (=28 Tage), zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Bei längerer Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen verlängert sich die Frist, die der Arbeitgeber zu beachten hat, z. B. bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren auf zwei Monate (§622 Abs. 2 BGB). Die verlängerten Fristen gelten nur für die vom Arbeitgeber, nicht für die vom Arbeitnehmer, ausgesprochene Kündigung. Besondere Kündigungsfristen gelten ebenfalls für die Probezeit und für Tarifverträge.

2.3.3 Allgemeine Grenzen des Kündigungsschutzes

Neben den allgemeinen Formalitäten sind weitere Faktoren bei einer Kündigung zu berücksichtigen. Auch wenn die Frist gewahrt ist, kann eine Kündigung nicht beliebig ausgesprochen werden. Auf die meisten Arbeitsverhältnisse findet das KSchG Anwendung mit der Folge, dass Gründe in der Person oder Verhalten des Arbeitnehmers oder dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen müssen. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz ist außerdem der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Schwerbehindertengesetz (SchwbG) mitzubeachten.

Die Anwendbarkeit des KSchG wird zwar ausgeschlossen, wenn in dem betreffenden Betrieb nicht regelmäßig wenigstens sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind, allerdings darf eine Kündigung nicht gegen ein gesetzliches Verbot nach §134 GBG verstoßen. Dazu gehört z. B. auch das Diskriminierungsverbot.

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Details

Title
Problematische Aspekte der Ausformulierung des Kündigungsschutzes durch die Rechtsprechung
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Fakultät für Wirtschaft und Soziales)
Course
Arbeitsordungspolitik
Grade
1,7
Author
Year
2002
Pages
20
Catalog Number
V8533
ISBN (eBook)
9783638154833
File size
495 KB
Language
German
Keywords
Problematische, Aspekte, Ausformulierung, Kündigungsschutzes, Rechtsprechung, Arbeitsordungspolitik
Quote paper
Stefanie Reitberger (Author), 2002, Problematische Aspekte der Ausformulierung des Kündigungsschutzes durch die Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8533

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