Psychiatrie im Nationalsozialismus

Eine akteurszentrierte Policy-Analyse


Thesis (M.A.), 1999

100 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort
1.1 Einleitung
1.2 Methode

I. Politikformulierung
2. Agenda-Setting (und Zieldefinition)
2.1 Personen der Wissenschaft und deren Thesen
2.1.1 Haeckel
2.1.2 Schallmayer
2.1.3 Ploetz
2.1.4 Binding & Hoche
2.2 Das nationalsozialistische Menschenbild und dessen Rezeption der Rassenhygiene
2.2.1 Hitler – Mein Kampf
2.2.2 Alfred Rosenberg
2.3 Reaktion auf die rassenhygienischen Forderungen
- Juristen
- Mediziner
- Kirche
- Bevölkerung
2.4 Resümee: Welche Personen und Gruppen waren die Hauptakteure beim Agenda – Setting ?
3. Programmformulierung
3.1 Gesetzesentwürfe vor
3.2 Strukturelle Einflußfaktoren im Dritten Reich
3.3 Wechselwirkungen zwischen Psychiatrie und Rassenhygiene
3.4 Resümee: Welche Personen und Gruppen waren die Hauptakteure der Programmformulierung?

II. Implementation
4. Durchführung
4.1 Die Durchführung der Verbrechen an den Kranken
4.1.1 Der neue Alltag in der Psychiatrie
4.1.2 Zwangssterilisation
4.1.3 Kindereuthanasie
4.1.4 AktionT
4.1.5 Sonderaktionen und „wilde Euthanasie“
4.1.6 Reaktionen und Widerstand
4.2. Resümee: Welche Personen und Gruppen waren Hauptakteure bei der Planung und Durchführung der Verbrechen an psychisch Kranken?

III Output
5. Nach
5.1 Das Output der NS-Programme
5.2 Strafen und Konsequenzen
5.3 Entschädigungen
5.4 Psychiatrie in der BRD zwischen 1945 und heute
6. Fazit
6.1 Zusammenfassung und Bewertung
6.2 Ausblick
7. Literatur
8. Anhang
8.1 Abbildungsverzeichnis
8.2 Abkürzungsverzeichnis

1.1 Einleitung

Allgemein

Seit jenem Zitat des damaligen deutschen Bundespräsidenten sind dreizehn Jahre vergangen, und in dieser Zeit wurden immer seltener Stimmen laut, die fordern, die Vergangenheit und die Verbrechen des Nationalsozialismus aufzuarbeiten. Kaum einer der damals direkt an den Verbrechen Beteiligten ist heute noch am Leben, und politisch ist der Nationalsozialismus – zumindest offiziell – inzwischen allseits diskreditiert. Auch im politikwissenschaftlichen Studium scheint in den letzten Jahren das Interesse am Nationalsozialismus stark nachgelassen zu haben; anscheinend hat eine Art wissenschaftliche Verjährungsfrist eingesetzt. Doch tauchen beim näheren Hinsehen immer wieder Be­reiche auf, in denen kaum eine Aufarbeitung stattgefunden hat, und in denen unhinterfragt Ansätze schlummern, die auf ein menschenverachtendes Para­digma zurückgehen, das mit einer demokratischen Vorstellung von der Gleichberechtigung der Menschen nicht vereinbar ist. Manche Bereiche können erst jetzt, mit einem gewissen Abstand, der auch Kontinuitäten erkennen läßt, analysiert werden.

Ein trauriges Beispiel dafür ist die Medizin, speziell deren Fachrichtung Psychiatrie. Hier fand eine Auseinandersetzung - wenn überhaupt - nur schleppend statt. Zwar gibt es inzwischen sehr viele Werke, die sich mit den formellen Tatsachen der Unterdrückung, Mißhandlung und Ermordung von geistig Kranken und körperlich Behinderten während des Nationalsozialismus befas­sen; doch nur in Ansätzen wird der Frage nachgegangen, welche Personen und Gruppen die Verbrechen guthießen und vorantrieben; in Bezug auf diese Problematik wird meist lapidar auf das Unrechtsregime des Dritten Reiches verwiesen, oder es werden einige wenige nationalsozialistische Ideologen und Mediziner als einzig Schuldige vorgeführt. Dabei wird jedoch unterschlagen, daß sich Vorstellungen von der Minderwertigkeit - psychisch - kranker Menschen schon lange vor dem Machtantritt der Nationalsozialisten durch die rassenhygienischen und sozialdarwinistischen Schriften ziehen. Wer stellte zuerst die Thesen auf, daß Kranke in bestimmten Fällen kein Recht auf Überleben haben? Schließlich ist es doch verwunderlich, daß sich gegen jeg­liche christliche und humanistische Traditionen solche Forderungen Gehör verschaffen konnten. Doch das Thema wurde zur Sprache gebracht, es wurde mit volkswirtschaftlichen und rassenhygienischen Argumenten für Zwangssterilisationen und „Gnadentode“ plädiert.

Mit diesem Punkt beschäftige ich mich in dem ersten Teil meiner Arbeit. Hier werde ich auch vergleichen, welche Argumente für Unfruchtbarmachung und Tötung von psychisch Kranken von Seiten der nationalsozialistischen Weltanschauung ausgehen und welche von den wissenschaftlichen, speziell den medizinischen Kreisen verbreitet wurden. Anschließend untersuche ich, wie die aufgekommenen Forderungen in politische Pro­gramme und Gesetze eingebunden wurden; mein Hauptaugenmerk gilt dabei den beteiligten Personen und Gruppen. Waren es nur und explizit die Nationalsozialisten, die die Tötung von „minderwertigen“ Menschen guthießen, oder waren es doch eher die „unpolitischen“ Wissenschaftler, die Mediziner - und hier vor allem die Psychiater - selbst, die die Politikformulierung voran­trieben? Sind diese beiden Gruppen klar zu trennen? Dieser Frage gehe ich im zweiten Teil nach.

Der dritte Teil bildet den Schwerpunkt meiner Analyse und befaßt sich mit der Durchführung der Krankenmorde; neben den Organisationen, die daran beteiligt waren, stellt sich auch hier vor allem die Frage, wer das Verfahren vorantrieb, und ob es von den Medizinern oder anderen Gruppen Widerstand gegen die Tötungen gab. Auch ist hier ebenso in dem zweiten Teil die Frage interessant, wie sich die Machtstellung der nationalsozialistischen Führung – vor allem Hitlers – auf die Programme und deren Durchführung auswirkte. Welche Ziele wurden hier verfolgt? Welche Rolle spielten die Rassenhygieniker, um eugenische Maßnahmen in die staatlichen Ziele zu integrieren?

Danach beschäftige ich mich mit den Auswirkungen, die die nationalsozialistische Politik in diesem Bereich nach dem Krieg hatte, und wie mit den Problemen des damaligen Unrechts und dem der Verhinderung psychischer Krankheit allgemein heute umgegangen wird.

In allen Be­reichen werde ich mich zum einen auf einzelne Personen konzentrieren, die aktiv ihre Forderungen durchzusetzen trachteten, zum anderen mit den Gruppen beschäftigen, die durch Zustimmung, Wohlwollen oder einfach Ignoranz die Morde und andere Verbrechen an Kranken ermög­lichten.

Ich möchte hier bereits die These vorausschicken, daß in allen drei Bereichen - Agenda-Setting, Programmformulierung und Durchführung - die Wissenschaftler die treibende Kraft waren, denn meiner Meinung nach versuchten sie eher, den Na­tionalsozialismus für ihre Zwecke dienlich zu machen, als daß die National­sozialisten den Medizinern unter Druck ihr Gedankengut aufgezwungen hät­ten.

Dieser Frage wohnt meiner Meinung nach eine größere Relevanz inne, als auf den ersten Blick sichtbar sein mag. Sollte sich meine These bestätigen und der Anstoß für die Krankenmorde aus ärztlichen, wissenschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Kreisen, aber eben nicht allein aus dem national­sozialistischen Gedankengut entspringen, so ist die Gefahr, daß solches Ge­dankengut auch außerhalb von totalitären Systemen an Boden gewinnt, nicht zu unterschätzen. Tatsächlich taucht auch in neuerer Zeit im Zusammenhang mit sehr kostspieligen medizinischen Therapien wieder die Frage nach dem Wert eines Menschen auf, und die Diskussion um Eutha­nasie beschränkt sich selbst nach zehntausendfachen Krankenmorden im Dritten Reich nicht auf Sterbende, sondern auch auf unheilbar Kranke (vgl. Klee 1991, S. 42 ff.). Auch in der Debatte um die genetische Manipulation menschlichen Erbgutes scheint es gar keine Zweifel zu geben, daß eine Behinderung ein inakzeptabler Schaden sei, der auf jeden Fall verhindert werden müsse, wobei nicht dargelegt wird, ob auch gewisse Dis­positionen zu seelischen Erkrankungen unter das um jeden Preis zu Vermeidende fallen.

Außerdem vertrete ich die Meinung, daß der Umgang mit psychisch Kranken ein wichtiger Indikator dafür ist, wie eine Gesellschaft generell abweichendes Verhalten sanktioniert, denn geistig Kranke unterlaufen am radikalsten sämtli­che normative Anforderungen einer Leistungsgesellschaft auf Anpassung. Wurden sie im Nationalsozialismus mit unbedingter Härte verfolgt, so sind doch auch nach 1945 in der Medizin Ansätze von menschenverachtender Be­handlung nicht von der Hand zu weisen (vgl. Klee 1981).

Doch wird von den heutigen Auswirkungen sozialdarwinistischer Vorstellun­gen in meiner Arbeit nur am Rande die Rede sein, vor allem soweit, wie es die personellen und institutionellen Kontinuitäten nach dem Zweiten Weltkrieg verlangen. Der Schwerpunkt liegt, wie gesagt, auf einer Analyse der Schritte, die von den ersten Veröffentlichungen über Rassenhygiene bis hin zu den gezielten Mordaktionen im Dritten Reich führten. Ich werde dabei, soweit möglich, auf zeitgenössische Quellen zu­rückgreifen, aber selbstverständlich auch die bis heute erschienen Analysen in der Sekundärliteratur mit einbeziehen, nicht zuletzt deshalb, weil eine Beschaffung aller in der Sekundärliteratur angegebenen Orginalquellen im Zuge dieser Arbeit jeden zeitlichen und organisatorischen Rahmen sprengen würde.

In der bisher erschienen Literatur vermißt man eine Analyse der Interessen­artikulation und Durchführung der Euthanasie unter politologischen Gesichts­punkten; in der frühen Nachkriegszeit ist über die Verbrechen nationalsozia­listischer Ärzte nur ein Werk erschienen, das Beachtung gefunden hat (vgl. Mitscherlich/Mielke, 1947). Hierin, wie auch in vielen späteren Veröf­fentlichungen, ist vor allem auf die Verbrechen einiger spezieller Mediziner ein­gegangen worden. Allerdings ignorierten sowohl die Fachwelt als auch die Öffentlichkeit lange Jahre das Thema der medizinischen Verbrechen im Nationalsozialismus; deshalb fand dieses Buch wenig Anklang. Erst seit Ende der sechziger Jahre findet in größerem Ausmaß eine Auseinandersetzung mit diesem Thema statt (vgl. Dörner 1967), und es dau­erte bis weit in die achtziger Jahre, bis vermehrt Publikationen über dieses Thema erschienen und in den Universitäten Veranstaltungen über die Medizin im Nationalsozialismus stattfanden. Wird in diesen Publikationen die Relation von Gesellschaft, Politik und den Krankenmorden überhaupt einmal näher betrachtet, so finden sich meist dogmatische marxistische Anschau­ungsweisen, nach denen alleine das Kapital Hintermann der nationalsoziali­stischen Krankenmorde war. Ohne die ökonomischen Argumente außer acht zu lassen, die, wie sich zeigen wird, tatsächlich eine nicht unbedeutende Rolle bei der Diskussion um die “Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Le­bens” - so der Titel des 1920 erschienen Werkes von Binding und Hoche - spielten, möchte ich in den folgenden Kapiteln eine differenziertere Analyse der Akteure und Befürworter der Verbrechen im psychiatrischen Umfeld schaffen. Vielleicht mag es verwundern, daß die Institution Psychiatrie zugunsten der Durchführung von Verbrechen an den Kranken in den Hintergrund tritt, doch ist es leider so, wie sich in dieser Arbeit zeigen wird, daß Psychiatrie im Nationalsozialismus sich fast ausschließlich durch rassenhygienisch motivierte Verbrechen an psychisch Kranken definiert.

Als Schwerpunkt meiner Analyse wähle ich, wie bereits erwähnt, die Akteursebene; außerdem grenze ich meine Arbeit dahingehend ein, daß ich in Kapitel 5 nur die Folgen der eugenischen Maßnahmen für Westdeutschland untersuche.

1.2 Methode

Zunächst möchte ich auf die von mir gewählte Methode eingehen.

Ich werde die verschiedenen Schritte, die von der bloßen Diskussion um die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ und die Zwangssterilisationen bis hin zu ihrer ideologisch fundierten hunderttausendfachen Ausführung reichen, anhand der verschiedenen Stadien einer Policy-Analyse, genauer gesagt eines Policy- Cycles, unterscheiden.

Hierbei verwende ich nicht ein fertiges Stadienmodell eines Theoretikers wie Mayntz, Jenkins oder May/Willdavsky (vgl. Jann 1981, S.30), sondern versuche, aus mehreren vergleichbaren Modellen ein eigenes zu kombinieren, daß meinem Anspruch, vor allem die Zuständigkeiten und die Prozesse der Verbrechen an den psychisch und geistig Kranken zu durchleuchten, gerecht wird. Dabei kommt es mir mehr darauf an, die weiteren historischen Zusammenhänge zu beleuchten und, als Schwerpunkt, die personelle Ebene herauszustellen, nicht zuletzt deshalb, weil gerade dieser Punkt in der vorhandenen Literatur nicht oder nur sehr oberflächlich gewürdigt wird. Erst wenn deutlich wird, wer in den einzelnen Phasen der Politikgestaltung wirklich die treibende Kraft war, lohnt es sich, die Frage nach dem Warum zu stellen. So versuche ich Antworten auf die Frage zu finden, welche sozialen und politischen Gruppen bzw. welche zu diesen Gruppen gehörenden Einzelpersonen die einzelnen Schritte initiierten und weiter ausführten. All dies geschieht stets vor dem Hintergrund der Psychiatrie in einer Zeit, in der sie von einer verwahrenden und heilenden zu einer selektierenden und vernichtenden Funktion überwechselte. Die Policy, die ich untersuche, beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Gesetz oder eine einzige Anordnung; ich fasse darunter alle Versuche, durch die Verhinderung der Weitergabe „kranken“ Erbgutes durch repressive Maßnahmen die Häufigkeit psychischer Krankheiten zu vermindern oder diese gar auszurotten. Zu diesen Maßnahmen gehören neben den Sterilisationsgesetzen die direkten Befehle und Ausführungsverordnungen Hitlers und anderer führender Nationalsozialisten, wobei, soviel kann hier vorweggenommen werden, diese, vor allem von Seiten Hitlers, sehr allgemein und schwammig waren und eher ein abstraktes Politikziel als konkrete Handlungsanweisungen waren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch habe ich versucht, die einzelnen Analyseebenen nicht zu sehr in kleinste Elemente aufzuspalten; ich verzichte daher auf die Auseinandergliederung von Systemcharakteristika, Problemcharakteristika bzw. Politikcharakteristika (vgl. Schubert 1991, S. 29), da diese Ebenen meiner Meinung nach so eng miteinander verwoben sind, daß die Differenzierung hier nicht viel zum größeren Verständnis beiträgt. Ich glaube, sie können unter den allgemeinen Punkten „Agenda – Setting“ bzw. „Programmformulierung“ mit abgehandelt werden. In den jeweiligen Resümees der einzelnen Kapitel werde ich allerdings versuchen, neben der Analyse der Akteursebene noch einige Unterscheidungen des Policybereichs mit einzubeziehen; dies sind vor allem die verwendeten oder vorgesehenen Instrumente.

Nicht zuletzt deshalb, weil sich meine Analyse strenggenommen über vier verschiedene politische Systeme erstreckt – die ersten Akteure des Agenda-Settings schrieben ihre Abhandlungen im deutschen Kaiserreich, die letzten Auswirkungen der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Aktionen sind noch heute und wahrscheinlich auch noch in Zukunft relevant – vernachlässige ich die Ebenen der Institutionen bei der Bereich der Politikformulierung. Erst bei der Implementation komme ich auf die nationalsozialistischen Spezifika zusprechen, die die Durchführung solcher Verbrechen möglich machten.

Natürlich kann man die einzelnen Schritte auch einem bestimmten Zeitraum zuordnen; dies bietet sich in dieser Analyse auch an. Das Agenda-Setting fand seit der zweiten Hälfte des 19., vor allem aber in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts statt. Ebenfalls Anfang des 20. Jahrhunderts bis zu der Zäsur 1933 gab es in Deutschland erste Bestrebungen, die „Erkenntnisse“ über die genetische Determination in Gesetzesentwürfe zu fassen; allerdings ist hiervon nur die Zwangssterilisation betroffen. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wird nirgendwo öffentlich als Gesetzesvorhaben diskutiert, ist aber sehr wohl in den Vorschlägen der Wissenschaft wie in der nationalsozialistischen Weltanschauung verankert. So hat die Durchführung der von den Nationalsozialisten radikalisierten und in ihr rassenzentriertes Weltbild eingepaßten eugenischen Forderungen auch nur im Fall der Zwangssterilisierungen rechtlichen Charakter; die anderen Verbrechen bis hin zum Mord an psychisch Kranken fanden auf der Grundlage sogenannter „Führererlasse“ statt, die neben der geplanten Erfassung und Ermordung „Geisteskranker“ eigenständige Aktionen von fanatischen Medizinern legitimierten und ermöglichten.

Welche Folgen diese Programme nach dem Sturz der nationalsozialistischen Herrschaft nach sich zogen, beschreibe ich in dem Teil, der sich mit den Ereignissen nach 1945 befaßt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Implementation, also der Durchführung der Gesetze, Erlasse oder auch der individuellen Aktionen während des Dritten Reiches.

Mein Erhebungsverfahren ist die Analyse sowohl von Originalquellen als auch von Sekundärliteratur; das Ganze findet eher auf einer qualitativen denn auf einer quantitativen Ebene statt, da es einerseits gerade für die Durchführung kaum verläßliches (geschweige denn zugängliches) Material gibt, andererseits ist es besonders bei einem so emotionalen Thema unerläßlich, verschiedene Quellen zu analysieren und zu vergleichen.

Ich hoffe, mit dieser Analyse zu interessanten Ergebnissen kommen zu können; meines Wissens wurde bisher noch kaum versucht, ein auf demokratische Interessenartikulation zugeschnittenes Modell wie die Policy-Analyse auf den Nationalsozialismus anzuwenden. Natürlich widerspricht dies den Ansichten einiger intentionalistisch orientierten Wissenschaftler, die Hitlers absolute Machtposition und die zentrale Rolle seiner Ideologie in den Mittelpunkt ihrer Analysen der Nationalsozialismus stellen (Pohlmann 1992, S. 146f.), denn, wie meine Analyse zeigt, war es eben nicht Hitler, der die Euthanasieprogramme initiierte und vorantrieb. Dennoch werde ich mich zurückhalten, Ansätze aus der Faschismus- bzw. Totalitarismusforschung zu sehr in meine Analyse zu integrieren; meine Ergebnisse mit deren Theorien zu vergleichen könnte zwar recht fruchtbar sein, würde aber in dem doch eher bescheidenem Umfang einer politikwissenschaftlichen Magisterarbeit gezwungenermaßen so sehr vereinfacht werden, daß ich diesen interessanten Gesichtspunkt lediglich in Punkt 6.2 kurz als Ausblick auf weitere mögliche Forschung in diesem Gebiet anspreche.

Auch möchte ich versuchen, in meinem Fazit einige Punkte aufzuführen, die eine Antwort auf das Warum geben könnten; hierzu werde ich allerdings auf soziologische oder gar psychologische Spitzfindigkeiten verzichten.

Noch ein Wort zu dem Problem der Objektivität. Ich denke, daß man von einem Forscher nicht verlangen kann, bei einem Thema, daß so sehr die moralischen und ethischen Grenzen verletzt, vollständig objektiv zu bleiben; natürlich werde ich dennoch versuchen, ohne Polemik auch die meiner Meinung nach menschenverachtenden Vorstellungen und Handlungen der Nationalsozialisten und Rassenhygieniker darzustellen. Dennoch möchte ich anmerken, daß meine eigenen Wertvorstellungen es ablehnen, irgendwelchen Menschen wegen ihrer seelischen, körperlichen oder geistigen Handicaps weniger Recht auf Leben und Freiheit zuzugestehen als anderen. Für mich ist gerade das Problem der psychischen Krankheit weniger eines der Genetik und der Medizin als ein Problem unserer Gesellschaft, abweichendes Verhalten in einem solchen Maße zu akzeptieren. Ich bin daher - von lebensgefährlichen Notsituationen vielleicht einmal abgesehen - ein Gegner jeglicher Zwangsmaßnahmen wie Schockbehandlungen und Zwangsmedikation gegenüber psychiatrischen Patienten, auch wenn sie nach dem heutigen Wissenschaftsparadigma deren Wohl dienen; unnötig hinzuzufügen, daß ich auch keinerlei Rechtfertigung für die Ermordung von Kranken anerkenne.

I. Politikformulierung

2. Agenda – Setting

Dieser erste Abschnitt der hier vorliegenden Analyse befaßt sich mit dem Stadium des Agenda-Settings im Policy-Cycle. In dieser Phase werden Themen zur Sprache gebracht, die – wirklich oder vermeintlich – ein Problem darstellen; mit einher geht neben der Bestimmung des Problems auch die Definition der möglichen Ziele und der dorthin führenden Wege. Die Wahrnehmung eines Bereiches als regulierungsbedürftig ist der Ausgangspunkt für die später folgenden Stadien der Programmformulierung und Politikdurchsetzung; sie ist untrennbar verbunden mit den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der entsprechenden Zeit.

Die Vorstellung, Menschen seien von Geburt an nicht gleichwertig, läßt sich grob in zwei Hauptrichtungen aufspalten. Die eine beruft sich auf die verschiedene Wertigkeit von Rassen, die andere bewertet das einzelne Individuum nach seinen angeblich ererbten Merkmalen. Ist die generelle Tendenz, fremde Völker oder niedere Stände als minderwertig einzustufen, schon in den sklavenhaltenden Gesellschaften der Antike zu beobachten, so ist es doch ein Produkt der Neuzeit, Unterschiede der sozialen Schichtung innerhalb eines Volkes auf rassische Determinanten zu reduzieren. Ohne auf die angeblichen geburtsbedingten Unterschiede des Wertes einzelner Menschen durch ihr Geschlecht, den sogenannten sexistischen Rassismus (vgl. Röhr 1992) einzugehen, den zu beleuchten sicher eine eigene akademische Arbeit erfordern würde, ist es als einer der ersten Graf von Boullainvilliers, der soziale Unterschiede rassisch begründet. Im Zuge der Konflikte zwischen dem erstarkendem französischen Bürgertum und dem Adel in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts legitimiert er die adelige Vorherrschaft dadurch, daß jene Nachkommen der rassisch höherwertigen Franken seien (vgl. Baader/Schultz (Hrsg.) 1989, S.39), während der dritte Stand von den durch Franken und Germanen besiegten Galliern abstamme (vgl. Segal 1991, S.11). Auch Gobineau verschränkt die Vorstellung von der Legitimität sozialer Klassen mit einem rassischen Modell; je höher die Klasse, desto unvermischter sei die Herkunft ihrer Mitglieder. In seinem Werk “Versuch über die Ungleichheit der Menschenrassen” von 1853/54 findet sich nun auch schon ein später typisches Element der sozialdarwinistischen Theorien, der radikale Antisemitismus, der in den Veröffentlichungen Chamberlains Ende des 19. Jahrhunderts weitergeführt wird (vgl. Baader/Schultz (Hrsg.) 1989, S.42). Hier vermischen sich die später auch im Nationalsozialismus typischen Elemente von antidemokratischer Haltung, Antisemitismus und eine mystisch angehauchte Verehrung des Germanentums; letzteres, so Chamberlain, müsse allerdings in seiner reinen Form erst neu gezüchtet werden. Wie gegenwärtig rassenhygienische Vorstellungen in der gebildeten Schicht waren, beweist einer der wichtigsten Philosophen der ausgehenden 19. Jahrhunderts, Friedrich Nietzsche; er befürwortet in der Schrift „Auch ein Gebot der Menschenliebe“ eine Selektion in der Fruchtbarkeit der Bevölkerung:

Die Gesellschaft soll in zahlreichen Fällen der Zeugung vorbeugen: sie darf hierzu, ohne Rücksicht auf Herkunft, Rang und Geist, die härtesten Zwangs- und Maßregeln, Freiheits – Entziehungen (sic), unter Umständen Kastrationen in Bereitschaft halten. (zitiert nach: Wiesenberg 1986, S.7)

Im Laufe der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts radikalisierten sich die Vorschläge zu eugenischen Eingriffen immer mehr, wie die von mir dargestellten Schriften der Rassenhygieniker belegen. Die von ihnen eingeschlagene Linie, welche sich auch immer mehr des rassistischen Vokabulars bedient, weist deutlich den Weg in die nationalsozialistischen Vorstellungen von Rasse, die in ihrer grausamsten Konsequenz zu den Massenmorden an „rassischen“ Minderheiten führte. Ihre Vertreter waren in der Regel nicht Wissenschaftler, sondern Privatgelehrte, deren einzige wissenschaftliche Grundlage eine verstümmelte Version von Darwins Theorien war, die von Tieren auf menschliche Gesellschaft transformiert wurde.

In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf der zweiten Gruppe, die sich vor allem aus medizinischen und wissenschaftlichen Personal rekrutiert. Ihnen ging es weniger um die „Reinrassigkeit“ einer Gesellschaft als um die allgemeine Verbesserung des gesamten Genpools der Bevölkerung; ihr vorgeschlagenes Mittel war stets die Selektion. Immer mehr rückten dabei die seelisch Kranken und geistig Behinderten, kurz gesagt, die Insassen der psychiatrischen Anstalten in den Mittelpunkt der Überlegungen.

Anhand einiger ihrer Hauptvertreter soll die generelle Ausrichtung der damaligen Theoretiker deutlich werden.

2.1.1 Ernst Haeckel

Einer der frühen Sozialdarwinisten war - neben Herbert Spencer im angelsächsischen Bereich - Ernst Haeckel (1834 - 1919). Beide Autoren waren geprägt von einem liberalen Forschungsoptimismus; sie hofften auf eine soziale Verbesserung der Bevölkerung durch den Konkurrenzkampf im Darwin’schen Sinne (vgl. Pohlmann 1992, S.253f.).

Haeckel, Professor der Zoologie, war ein begeisterter Anhänger Darwins und versuchte, seine Lehre im deutschen Sprachraum zu etablieren und zu erweitern. Dabei trat allerdings die Wissenschaftlichkeit zugunsten des Neuentdeckens und Neuformulierens in den Hintergrund; unbedenkliche Begeisterung für die Theorie und mögliche praktische Anwendung des Darwinismus auf gesellschaftliche Bereiche siegten über wissenschaftliche Besonnenheit (vgl. Rehse 1969, S.30). Die neuen Erkenntnisse der Evolutionstheorie sollten die Rolle der kirchlichen Dogmen übernehmen; Haeckel entwickelte ein mechanistisches Weltbild, das auf den Grundlagen der Abstammungslehre beruhte (vgl. Schmuhl 1992, S.355). Bereits 1866 legte er in seinem Werk „Generelle Morphologie der Organismen“ seine monistische und genetische Philosophie dar, den Hylozoismus (Rehse 1969, S.34). Nach dieser Weltanschauung sind Materie (hylo) und Energie (zoon) ewig und eine Einheit - der Hylozoismus. Diese Substanz besitzt die Eigenschaften Ausdehnung (extensio) und Denken (cognito), die Haeckel mit Materie und Energie gleichsetzt (vgl. ebenda). Nach dem Gesetz der Erhaltung der Materie (Lavoisier 1789) und dem Gesetz der Erhaltung der Energie (Mayer 1842) folgert Haeckel, daß diese Grundsätze eine Lösung für die Rätsel der Entstehung von Materie, Kraft, Bewegung, Sinnesempfindung und Bewußtsein darstellen; alle diese Phänomene, die um die Jahrhundertwende - oder auch heute - noch Rätsel darstellten, glaubte Haeckel nach diesen Grundsätzen erklären zu können. Auch die Völkergeschichte, so Haeckel, müsse „ (...) größtenteils durch ‚natürliche Züchtung‘ erklärbar sein, muß ein physikalisch-chemischer Prozeß sein (...)“ (in: Schmuhl 1992, S.31).

„Sehr unbefangen überträgt Haeckel die Methode der wissenschaftlichen Erkenntnis auf die Geisteswissenschaften, verlangt deren Anerkennung für alle Bereiche des Lebens, in sehr fragwürdiger Weise erklärt er nicht bewiesene Hypothesen für ‚wissenschaftliche Dogmen‘.“ (Rehse 1969, S.35). Dem Monistenbund schlossen sich namhafte Künstler und Wissenschaftler an. Die Grundaussage des Monismus, daß alles prinzipiell erklärbar und lösbar sei und sein Rang als „wissenschaftliche Religion“ (Rehse 1969, S.39), wirkte in den Anschauungen späterer sozialdarwinistisch orientierter Wissenschaftler fort.

Diese Anschauungen bilden die Grundlage für Haeckels Einstellungen zur Eugenik. Er argumentiert damit, daß die Geisteskranken und sonstwie „Untüchtigen“ in einer Gesellschaft „ausgemerzt werden müßten, da jede Ausgabe von Staat oder Familie für sie sinnlos sei“ (Arendt 1996, S. 394). Haeckel ist einer der ersten Autoren, die fordern, schwache, kranke und geistig oder körperlich Behinderte auszusondern und zu töten (vgl. Schmuhl 1992, S.31). Er berief sich dabei auf die Kindestötungen in Sparta und forderte, nach diesem Vorbild „Menschenzüchtung“ zu betreiben. Allerdings stellte er keine Programme vor, in denen seine Vorstellungen verwirklicht werden sollten; anscheinend hegte er die Hoffnung, die allmächtige Natur könne den kontraselektionistischen Einfluß der Zivilisation von sich aus zurückdrängen (vgl. Schmuhl 1992, S. 32f.). Obwohl er sich gegen die Vorstellung einer göttliche Weltordnung - besonders gegen die einer christlichen – wandte, glaubte er ein Ziel in der natürlichen Evolution zu entdecken; damit unterlief ihm wie praktisch allen Rassenhygienikern der Fehler, statt von dem im Darwin’schen Sinne „Bestangepaßtesten“ einfach vom „Besten“ auszugehen.

Diese Vorstellungen wurden jedoch aufgrund der kulturpessimistischen Stimmung zur Jahrhundertwende und den Erfahrungen des ersten Weltkrieges von ihm relativiert und wichen kurz vor seinem Tod 1919 einer fatalistischen Untergangsstimmung (vgl. Schmuhl 1992, S. 56f.).

Es wäre falsch, Haeckel politisch oder ideologisch in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken. Im Gegensatz zu späteren Sozialdarwinisten wie Schallmayer war er auch außerhalb des heiklen Bereiches der Anwendung des Darwinismus auf gesellschaftliche Bereiche ein bedeutender Forscher. Dennoch zeigen sich schon hier, bei ihm, erste Ansätze zu einer Popularisierung und damit nicht unproblematischen Vereinfachung der Darwin‘schen Gesetze. Darwin selbst stand übrigens diesen Entwicklungen äußerst zurückhaltend gegenüber.

2.1.2 Wilhelm Schallmayer

Wilhelm Schallmayer (1857 - 1919) war ein bayerischer Arzt und Verfasser medizinischer Schriften. Nach seinem Abitur 1886 studierte er erst lange verschiedene Fächer wie Philologie, Philosophie, Geschichte, Geographie, Jura, Nationalökonomie und Soziologie, bevor er endgültig die medizinische Laufbahn einschlug. Auch diese war von zahlreichen Ortswechseln und Reisen geprägt, bevor er sich 1897 als Privatgelehrter nach München zurückzog. Er nahm 1900 an einer Preisaufgabe teil, deren Problemstellung „Was lernen wir aus den Prinzipien der Descendenztheorie in Bezug auf die innenpolitische Gesetzgebung der Staaten“ von den Professoren Haeckel, J. Conrad und E. Fraas formuliert wurde; Sponsor für diesen Wettbewerb war die Firma Krupp. Von ihr gefördert, legte Schallmayer 1903 seine Studie vor, in deren Mittelpunkt das rassenhygienische Dogma der „Kontraselektion“ stand (vgl. Pohlmann 1992, S. 255). Doch begann seine Beschäftigung mit dem Thema Rassenhygiene nicht erst mit diesem Wettbewerb; schon 1891 hatte er eine Schrift mit dem Titel „Über die körperliche drohende Entartung der Kulturmenschheit“ veröffentlicht, die allerdings keine nennbare Resonanz in der Wissenschaft und der Bevölkerung zur Folge hatte.

Nach Schallmayers Ansichten droht den Völkern des industriellen Zeitalters eine Verschlechterung des genetischen Potentials, da auch „minderwertige“ Individuen sich aufgrund besserer Lebensbedingungen vermehren könnten, während sich die Eliten zu wenig fortpflanzten; zudem schädigten Geschlechtskrankheiten - vor allem Syphilis - und Keimgifte wie Alkohol die Qualität des Nachwuchses. Als Ausweg aus diesem vermeintlichen Dilemma schlägt Schallmayer - neben einer Bekämpfung der „Keimgifte“ - Unfruchtbarmachungen und Asylierung von solchen Menschen vor, die ihr Erbgut nicht vermehren sollen; auch wenn er vor den negativen Folgen der „individualistische(n) Richtung unserer Humanität“ (zitiert nach: ebenda) für den Genpool warnt, so ist doch von der "Ausmerze" solcher Personen in seinen Arbeiten nicht direkt die Rede. Allerdings vermerkt er zu dem Thema „Irrenbehandlung“ in zweideutiger Art und Weise:

Es ist ja auch ohnehin recht zweifelhaft, ob es Billigung verdient, daß man Geisteskranke, die sich durch anhaltende Verweigerung von Nahrungsaufnahme von ihrem Leben zu befreien suchen, monate- und jahrelang selbst durch Zwangsfütterung mit der Schlundsonde quält, nur um das Leben dieser Unglücklichen zu erhalten, das diesen selbst eine unerträgliche Last und ihren Mitmenschen im allgemeinen mindestens nicht nützlich ist. Gewiß könnten manche dieser Unglücklichen wieder als „geheilt“ entlassen werden; aber gerade diese Fälle gereichen der Rasse zum Nachteil. Denn diese „Geheilten“ können nun wieder Kinder erzeugen und ihre unglückliche Erbverfassung fortpflanzen. (Schallmayer 1918, S.450f.)

Generell sind für Schallmayer praktisch alle Eigenschaften eines Menschen erblich, sogar – auch wenn er zugibt, es nicht beweisen zu können (vgl. Schallmayer 1918, S. 39ff.) – Intelligenz, Talent und natürlich psychopathologische Abweichungen. Hierbei verzerrt er ein Zitat Darwins. Darwin schreibt:

„So wichtig auch der Kampf ums Dasein gewesen ist, so gibt es doch inbezug (sic) auf den höchsten Teil der menschlichen Natur andere, noch bedeutungsvollere Kräfte. Denn die moralischen Fähigkeiten sind entweder direkt oder indirekt viel mehr durch die Wirkungen der Gewohnheit, der Überlegung, des Unterrichts, der Religion usw. fortgeschritten als durch die natürliche Zuchtwahl, (...)“ (in: Schallmayer 1918,S. 27).

Obwohl dieses Zitat eindeutig die Aussage hat, daß nach Darwins Ansicht die moralischen Fähigkeiten eben nicht ererbt sind, schließt Schallmayer daraus: „Darwin spricht hier vom ‚höchsten Teil der menschlichen Natur‘, also nicht etwa nur von der moralischen Kultur, sondern von den moralischen Erbanlagen.“ (ebenda). Diese Stelle charakterisiert, auf welche Weise Rassenhygieniker wie Schallmayer zu ihren Schlußfolgerungen kamen; alles, was der Anfangsthese der Erblichkeit widerspricht, wird verfälscht und verdreht, bis es sich der Argumentation einfügt. Auch glaubte Schallmayer, daß die Prinzipien des Darwin’schen Überlebenskampf direkt auf die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Traditionen und Kulturen auf der Völkerebene übertragbar seien.

Obwohl man die Vorstellungen Schallmayers im Gegensatz zu manchen anderen Rassenhygienikern, besonders nationalsozialistischer Couleur, fast gemäßigt nennen kann, folgert auch er aus seinen Theorien konkrete Forderungen an den Staat. Die unterschiedliche Wertigkeit verschiedener Rassen stellt er in den Hintergrund seiner Überlegungen, ja, er hat sich nach eigenem Bekunden sogar mit Rassenhygienikern wie Rüdin Konflikte geliefert, da er weder die nordische Rasse als generell überlegen noch Rassemischungen als schlecht beurteilt (vgl. Schallmayer 1918, S.385).

Um die Vermehrung kranker oder mangelhafter Erbanlagen zu unterbinden, schlägt er neben den Eheverboten, Zwangsasylierungen und Sterilisationen vor, für alle Menschen Familienstammbäume anzulegen, die dann von zentraler Stelle ausgewertet werden sollen (vgl. Schallmayer 1918, S.390ff.). Zu diesem Zweck sollen von jeder Person „Personalbögen“ angefertigt werden, die über seine körperliche und geistige Konstitution Aufschluß geben. Diese Bögen sollen sowohl zur Erkennung schadhaften Erbgutes wie auch zur Förderung besonders wertvoller Anlagen herangezogen werden. Nicht nur diese Idee der systematischen Erfassung des (kranken) Erbgutes scheint sich in der nationalsozialistischen Rassenpolitik niedergeschlagen zu haben; auch seine Vorstellungen über Erziehung, die der körperlichen Entwicklung den Vorzug gibt und sich gegen eine Intellektualisierung in der Schule wendet, erinnert den heutigen Leser an die Erziehungsziele des Dritten Reiches. Schallmayers Argumente beruhten auf den Glauben, durch verkürzte Schul- und Universitätszeiten könnte das Heiratsalter der „hochwertigen“ Männer herabgesetzt werden und sie so eine größere Kinderschar zeugen; außerdem vermutete Schallmayer, daß „hochorganisierte Hirnanlage, sowie angestrengte Hirntätigkeit, die Zeugungsfähigkeit herabsetze.“ (Schallmayer 1918, S.207). Diesem „Entartungsfaktor“ (ebenda) müsse entgegengewirkt werden.

Statt der alten, christlichen Ethik solle eine “Entwicklungsethik“ geschaffen werden, die den sozialdarwinistischen „Erkenntnissen“ Rechnung trägt. Besonders wichtig sei es, das Heiratsverhalten so zu modifizieren, daß statt materiellen Interessen die „Rassegüte“ des Partners ausschlaggebend ist.

Schallmayers Überlegungen waren zu der Zeit seiner Veröffentlichungen nicht nur akzeptiert, sondern stellten den aktuellen Stand der Wissenschaft dar; bis zu seinem Tod 1919 war „Vererbung und Auslese“ das führende rassenhygienische Werk im Deutschen Reich. In ihm spiegeln sich neben dem damals populären Biologismus, der alle gesellschaftlichen Bereiche mit biologischen, vorzugsweise darwinistischen Paradigmen zu erklären sucht, auch andere Probleme des damaligen Bildungsbürgertums wider. Die anwachsende Industrialisierung des ausgehenden 19. Jahrhunderts ging einher mit einer starken Verstädterung und Verarmung der Industriearbeiter; Prostitution, einige Jahrzehnte zuvor noch eine gesellschaftlich unbedeutende Erscheinung, nahm große Ausmaße an und förderte die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten. Kriminalität und Alkoholismus nahmen stark zu. Die Bildungsbürger fühlten sich alleine gelassen zwischen den Fronten der reichen Industriellen einerseits und den Massen der Arbeiterschicht, die begannen, sich gewerkschaftlich und politisch zu organisieren, andererseits. Eine pessimistische Weltsicht beherrschte diese Bevölkerungsschicht; viele sahen den Verfall der damaligen Zivilisation herandämmern, wie es auch in den philosophischen Schriften eines Nietzsches deutlich wird. Als Gegenreaktion flüchteten sie sich in – meist konservative – Vorstellungen von einer idealen, harmonischen Gesellschaft jenseits der Klassenkämpfe. Der Hintergrund der sozialen Probleme und Umwälzungen des deutschen Kaiserreichs ist bei allen Rassenhygienikern und Sozialdarwinisten der Jahrhundertwende entscheidend und hat auch das medizinische Personal dieser Generation geprägt.

2.1.3 Alfred Ploetz

Einer der wichtigsten Vertreter der frühen Rassenhygiene ist der Schöpfer dieses Terminus, Alfred Ploetz (1860 – 1940). Schon zu Schulzeiten fühlte er sich dazu berufen, „Deutschland zur Reinheit der Rasse zu führen“ (Baader/Schultz (Hrsg.) 1989, S.45). Der Versuch, in Amerika ein neues Gemeinwesen mit anderen Sozialformen zu gründen, schlug fehl; deshalb studierte er Medizin, um seine Vorstellungen von Rasse und Erbgut wissenschaftlich untermauern zu können. Er war kein Verfechter der absoluten Vorherrschaft der nordischen Rasse, wie später die meisten nationalsozialistischen Rassenhygieniker; für ihn waren alle weißen Menschen – die Schwarzen waren natürlich ausgenommen - sowieso Vertreter einer arischen Rasse; die Juden nahmen hierbei eine Zwischenstellung ein, waren nach Ploetz „fast ganz arisch“ (Weingart in: Lundgreen (Hrsg.) 1984, S.322). Zur Verbesserung der Eigenschaften der Rasse fordert er eine starke Vermehrung mit gleichzeitiger Selektion des „schlechteren“ Teil des Nachwuchses. Um eine ungestörte Auslese zu garantieren, müsse die Kontraselektion verhindert werden, daß heißt, Kriege und Revolutionen, die Tod unter der „guten“ Bevölkerung verursachten, müßten ebenso abgewehrt werden wie jeglicher Schutz von Kranken und Schwachen (vgl. Baader/Schultz (Hrsg.) 1989, S.46). In einer auf rassenhygienischen Grundlagen entsponnenen Utopie malt er das Leben von gesunden und asketischen Menschen aus, deren größtes und wichtigstes Ziel das möglichst perfekte Erzeugen erbgesunden Nachwuchses sei. In seinem Hauptwerk, „Grundlinien der Rassenhygiene“ von 1895, schreibt er:

Stellt sich heraus (...), daß das Neugeborene ein schwächliches oder mißgestaltetes Kind ist, so wird ihm von dem Ärzte-Collegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir, durch eine kleine Dose Morphium. Die Eltern, erzogen in strenger Achtung vor dem Wohl der Rasse, überlassen sich nicht lange rebellischen Gefühlen, sondern versuchen es frisch und fröhlich ein zweites Mal, wenn ihnen dies nach ihrem Zeugnis über Fortpflanzungsfähigkeit erlaubt ist. (zitiert in: Makowski 1996, S.53).

Auch Zwillinge sollten sofort getötet werden, wobei schwer zu sagen ist, ob Ploetz hierfür medizinische oder abergläubische Gründe hatte. Alle Kranken- und Arbeitslosenversicherungen sollten abgeschafft werden, um die Selektionskriterien nicht zu verfälschen; wer durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muß verhungern (vgl. Baader/Schultz (Hrsg.) 1989, S.46). Es ist nicht leicht zu sagen, ob diese „Utopie“ für Ploetz den Stellenwert einer möglichen Zukunft hatte: allerdings ist es offensichtlich, daß er „erbpflegerische“ Maßnahmen für sinnvoll, ja für notwendig hielt (vgl. Schmuhl 1992, S.35). Ploetz beschränkte sich jedenfalls nicht nur auf das Verfassen rassenhygienischer Programme, er wirkte auch in dem 1905 gegründetem „Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie“ mit, deren Leiter er bis 1937 war.

Ebenso wie andere Verfechter aus dem rassenhygienischen Bereich lehnt Ploetz die christliche Ethik und vor allem die damit verbundene Fürsorge für Kranke und Schwache ab, da sie dem Prinzip der „Aufartung“ widersprechen. Auch die Demokratie mit ihren Prinzipien der Gleichheit lehnt Ploetz ab, da diese den „Kampf ums Dasein“ beschränke und so die Auslese verhindere. Da es ihm jedoch bewußt zu sein schien, daß eine konsequente Durchführung der Rassenhygiene sich gegen jede Tradition der Individualhygiene richten mußte und so wohl nur schwer zu verwirklichen sei, hoffte er –„ in gewisser Weise die Zielsetzungen der modernen Humangenetik vorwegnehmend“ (Schmuhl 1992, S.36) -, die Auslese könne eines Tages auf die Zellebene verschoben werden.

2.1.4 Binding und Hoche

Im Jahre 1920 veröffentlichten Alfred Hoche, Freiburger Ordinarius für Neuropathologie, und der Leipziger Strafrechtslehrer Karl Binding ein nur 62 Seiten schmales Büchlein mit dem Titel “Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens”, das in den folgenden Jahren der Diskussion um die Tötung Kranker anheizte und radikalisierte.

Binding geht in dieser Abhandlung von dem rechtspositivistischen Ansatz aus, das alle Rechtsgüter - auch das Leben - von ihrem Wert für die Gemeinschaft abhängig gemacht werden (vgl. Schmuhl 1991, 115). Nach dieser Annahme kann der Wert eines menschlichen Lebens in bestimmten Fällen so gering werden, daß es keinen Rechtsbruch mehr darstellt, dieses Leben zu beenden. Zwar steht bei Binding der individuelle Wert eines Lebens noch über dem für die Gemeinschaft – dies gilt auch für „die kränksten und gequältesten und nutzlosesten Menschen“ (Binding/Hoche 1920 S. 28) - doch lasse sich das Töten eines unheilbar Kranken durch Mitleid mit dessen Schicksal rechtfertigen. “Unser Mitleiden steigert sich über sein richtiges Maß hinaus bis zur Grausamkeit. Dem Unheilbaren, der den Tod ersehnt, nicht die Erlösung durch den sanften Tod zu gönnen, das ist kein Mitleid, das ist sein Gegenteil.” (Binding/Hoche 1920, S.41). Wird an dieser Stelle noch das Mitleid in den Vordergrund gestellt, so ist schon einige Seiten weiter vom Nutzen für die Gesellschaft die Rede. Über die Gefahr, bei einer Fehlentscheidung jemanden zu töten, der doch möglicherweise gesundet wäre, schreibt Binding:

Nimmt man aber auch den Irrtum einmal als bewiesen an, so zählt die Menschheit jetzt ein Leben weniger. Dies Leben hätte vielleicht nach glücklicher Überwindung der Katastrophe noch sehr kostbar werden können: meist aber wird es kaum über den mittleren Wert besessen haben. Für die Angehörigen wiegt natürlich der Verlust selbst sehr schwer. Aber die Menschheit verliert infolge Irrtums so viele Angehörige, daß einer mehr oder weniger wirklich kaum in die Wagschale (sic!) fällt. (Binding/Hoche 1920, S.40).

Hier, kurz vor Ende seiner Ausführungen, wird deutlich, wie nichtssagend die juristischen Argumente auf den vorhergehenden Seiten sind; statt von rechtlichen Erwägungen wird jetzt von einem nicht näher definierten Wert gesprochen, den ein Leben hat, und das, wie dieser Abschnitt zeigt, selbst bei mittlerem oder höherem Wert nicht den Nutzen für die Gesellschaft aufwiegt. Hoche klingt in einer anderen Stelle über die “unheilbar Blödsinnigen” ebenfalls nicht mehr mitfühlend: “Ihr Leben ist absolut zwecklos, aber sie empfinden es nicht als unerträglich. Für ihre Angehörigen wie für die Gesellschaft bilden sie eine furchtbar schwere Belastung. Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke ...” (Binding/Hoche 1920, S.31). Nach Hoche, der bereits 1915 das Modell eines bioorganistischen Volkskörpers konzipierte, in dem dem Einzelnen lediglich der Stellenwert einer Zelle zugesteht, entscheidet allein der Wert für die Gesellschaft über die Existenzberechtigung des Individuums. Das Motiv Mitleid lehnt er ab; statt dessen beklagt er die Kosten, die für unheilbar Kranke aufgewendet werden müssen und stellt dem die massenhafte Tode des ersten Weltkrieges entgegen. Der erste Weltkrieg scheint vor allem für Hoche, der seinen Sohn verlor, von großer Prägung für seine späteren Ideen gewesen zu sein; so lehnte er 1917 die Sterbehilfe noch ab, um sie drei Jahre später explizit zu fordern. Auch Binding nimmt Bezug auf die Toten des ersten Weltkrieges:

Denkt man sich gleichzeitig ein Schlachtfeld bedeckt mit Tausenden toter Jugend (sic!), (...), und stellt man in Gedanken unsere Idioteninstitute mit ihrer Sorgfalt für ihre lebenden Insassen daneben – und man ist auf das tiefste (sic!) erschüttert von diesem grellen Mißklang zwischen der Opferung des teuersten Gutes der Menschheit im größten Maßstabe auf der einen und der größten Pflege nicht nur absolut wertloser, sondern negativ zu wertender Existenzen auf der anderen Seite. (Binding/Hoche 1920, S.27)

Abgesehen von der Relativierung des individuellen Lebenswertes angesichts tausendfachen Sterbens war es wohl auch die wirtschaftlich prekäre Lage nach dem Krieg, die die wirtschaftlichen Erwägungen in den Vordergrund rücken ließ. So wird das Paradoxon, daß einerseits nur getötet werden darf, wenn kein Lebenswille gebrochen werden muß oder die Einwilligung des Kranken vorliegt, andererseits Geisteskranken der Lebenswille a priori abgesprochen wird dahingehend aufgelöst, daß die Arbeitsfähigkeit, also der ökonomische Nutzen, den Ausschlag gibt für die Entscheidung zwischen Tod und Leben. Neben den “Blödsinnigen” kommen für Binding und Hoche als mögliche Kandidaten für die Tötung noch unheilbar Kranke, unrettbar Verletzte und Bewußtlose ohne Aussicht auf schadenfreies Erwachen in Frage (vgl. Binding/Hoche 1920, S.29 – 33). Binding setzte sich auch mit den Möglichkeiten der Durchführung ihrer Forderungen auseinander; so soll der Antrag auf die „Sterbehilfe“ von dem Betroffenen, den behandelnden Ärzten oder von Angehörigen kommen; entscheiden sollten dann zwei Mediziner und ein Jurist über die Zulässigkeit des Antrages. Ist nach Hoche eine Irrtumsmöglichkeit durch dieses Prozedere ausgeschlossen, so räumt Binding die Möglichkeit eines Fehlurteils zwar ein, sieht sie aber als angemessenen Preis für den Erfolg; er schreibt: „Das Gute und das Vernünftige müssen geschehen trotz allen Irrtumsrisikos.“ (Binding/Hoche 1920, S.40).

Doch trotz allen von Binding und Hoche angeführten ökonomischen, juristischen und moralischen Gründen, die das Töten unheilbar Kranker und geistig Behinderter rechtfertigen sollen, ist es nicht zu verkennen, daß nicht zuletzt das “Grauen vor der Andersartigkeit der Geisteskranken” (Schmuhl 1991, S. 119) den beiden Wissenschaftlern die Feder führte, eine Angst vor dem Anderem, dem Fremden, die durch alle Phrasen hindurch sichtbar bleibt.

Wieder finde ich weder vom rechtlichen, noch vom sozialen, noch vom sittlichen, noch vom religiösen Standpunkt aus schlechterdings keinen Grund, die Tötung dieser Menschen, die das furchtbare Gegenbild echter Menschen bilden und fast in Jedem Entsetzen erwecken, der ihnen begegnet, freizugeben (...) (Binding/Hoche 1920, S.32).

Hier, bei Binding und Hoche, sind die rassenhygienischen Argumente, die auf der drohenden Entartung aufbauen, in den Hintergrund getreten; wichtiger für ihre Ausführungen ist der volkswirtschaftliche Aspekt. Dennoch haben sie mit den speziell sozialdarwinistisch ausgelegten Forderungen nach Sterilisation und Euthanasie gemein, daß das Volk als ganzes – einmal als Genpool, einmal als Volkswirtschaft – wichtiger ist als die Individuen, die in ihm leben.

2.2 Das nationalsozialistische Menschenbild und dessen Rezeption der Rassenhygiene

Um die nationalsozialistische Weltanschauung nach rassenhygienischen Elementen und Forderungen zu durchsuchen und deren Herkunft zu bestimmen, muß zunächst geklärt werden, welche Herangehensweise sich anbietet. Eine Ideologie ist in der Regel kein logisch aufgebautes philosophisches oder wissenschaftliches Werk und kann auch nicht als solches behandelt werden; neben dem eventuellen Wahrheitsgehalt steht stets die Frage im Vordergrund, welche Zwecke und Ziele sich mit der Aufnahme bestimmter Forderungen in eine Ideologie verbinden lassen (vgl. Röhr (Hrsg.) 1992, S.23ff.). Die nationalsozialistische Ideologie wird meistens anhand ihrer Verwirklichung in der Praxis analysiert, da ihre verschiedenen Komponenten kein in sich geschlossenes System bilden. Doch soll hier nicht die gesamte nationalsozialistische Weltanschauung analysiert werden, sondern, insofern dies von anderen Bereichen trennbar ist, der sozialdarwinistische und rassenhygienische Aspekt beleuchtet werden, soweit dieser im Kontext mit der Behandlung von psychisch Kranken steht.

Die nationalsozialistische Ideologie wurde nicht als Rechtfertigung einer bestehenden Ordnung konzipiert, sondern als Kampfideologie (vgl. Röhr 1991, S.26), in der das Eigene, „Gute“, klar und exemplarisch von dem zu Bekämpfenden abgetrennt werden muß. So richteten sich die Ressentiments gegen klar definierte Gruppen und nicht gegen abstrakte Vorstellungen von richtig und falsch; die Aufgabe der Fokussierung der Gewalt gegen bestimmte Gruppen erfüllt hierbei der Rassismus. Dem nationalsozialistischen Rassismus wohnen zwei Richtungen inne (vgl. Punkt 2. dieser Arbeit); zum einen der spezielle Rassismus in Form von Rassenantisemitismus, der die Juden aufgrund ihrer Rasse, nicht ihrer Religion verfolgt , und zum anderen der allgemeine Sozialdarwinismus, der sich auf alle Völker und Rassen bezieht. Wie letzterer sich in der nationalsozialistischen Ideologie etabliert hat, sollen die folgenden Beispiele verschiedener nationalsozialistischer Denker belegen.

2.2.1 Adolf Hitler

Der für die politische Realität wichtigste Ideologe des Dritten Reiches war wohl die zugleich mächtigste Figur dieser Zeit – Adolf Hitler. In seinem Buch Mein Kampf legte er seine weltanschaulichen Grundlagen dar, und in ihnen sind bereits die Unterdrückungsmechanismen des nationalsozialistischen Regimes vorgezeichnet; dies betrifft vor allen die Menschen, die wegen ihrer angeblichen „rassischen“ oder sonstigen Minderwertigkeit keinen Platz in Hitlers Vorstellung der „Volksgemeinschaft“ finden.

Das Hitler ein Rassist war, mag wohl niemand bestreiten. Auch andere Gruppen als die Juden und die Zigeuner - die vermeintlich eine Gefahr für die Güte der „arischen“ oder „nordischen“ Rasse waren - wurden in die von ihm postulierte absolute Ungleichheit zwischen den einzelnen Individuen und den verschiedenen Rassen miteinbezogen. Viele der Vorstellungen, die er in der Landsberger Festungshaft niederschrieb, stammten aus dem Werk „Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“ von Baur, Fischer und Lenz, das eine Mischung war aus

niveauvoller Bestandsaufnahme des erbbiologischen Wissensstandes, grenzwertiger rassenanthropologischer Erkenntnispräsentation und Spekulation, pessimistischer Entwicklungsprognostik und geradezu enthusiastischer Zuversicht auf die mögliche Umkehrung der Bevölkerungsentwicklung. (Peukert 1982, S.158)

Thesen aus diesem Werk finden sich in Hitlers Mein Kampf wieder, obwohl die wissenschaftlichen Teile der sozialdarwinistischen Theorie ausgelassen wurden zugunsten der propagandistisch verwertbareren Spekulationen. Da Hitler selbst nur ungenaue Angaben über die von ihn gelesene und verwertete Literatur gemacht hatte, bleiben zu deren Identifikation lediglich Ähnlichkeiten in Thesen und Formulierungen sowie die Aussagen anderer Personen, die ihn, zum Beispiel in Landsberg, gekannt hatten. Danach las er im Zusammenhang mit dem Thema Rassenhygiene, Sozialdarwinismus und Rassismus wahrscheinlich die Werke von Ludwig Gumplowitz („Der Rassenkampf“, 1883), Vacher de Lapauges („Der Arier und seine Bedeutung für die Gemeinschaft“), Gobineau („Versuch über die Ungleichheit der Menschenrassen“, dtsch. 1898), Darwin, Mendel, Alfred Ploetz (vgl. 2.1.2), Houston Steward Chamberlain, den er auch in Mein Kampf erwähnt (Hitler 1939, S.267), und Ernst Haeckel (vgl. Maser 1974, S.105).

Um die Vermehrung von „schlechtem“ Erbmaterial zu verhindern – eine Forderung, die vor Hitler schon die von ihm gelesenen Autoren Haeckel und Ploetz, aber auch Schallmayer, Lombroso und Galton aufstellten (vgl. Röhr (Hrsg.) 1992, S.132) – sollten erbkranke Menschen (zu denen auch „geborene Verbrecher“ und Tuberkulosekranke zählen) von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden. Die von Hitler vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich unter den Oberbegriffen Asylierung, Sterilisierung und Ermordung zusammenfassen (vgl. Schmuhl 1992, S.151ff.). So fordert er 1929 auf dem Nürnberger Parteitag eine neue Geburtenpolitik:

Würde Deutschland jährlich eine Million Kinder bekommen und 700 000 bis 800 000 der Schwächsten beseitigen, dann würde am Ende das Ergebnis vielleicht sogar eine Kräftesteigerung sein. Das Gefährlichste ist, daß wir selbst den natürlichen Ausleseprozeß abschneiden (durch Pflege der Kranken und Schwachen) ... Der klarste Rassenstaat der Geschichte, Sparta, hat diese Rassengesetze planmäßig durchgeführt. (zitiert in: Schmuhl 1992, S.152).

Gleichzeitig sollten Träger von besonders wertvollem Erbgut gefördert werden. Frauen kam in dieser völkischen Zukunftsutopie in erster Linie die Rolle als Mutter und Erzieherin zu, denn auch das weibliche Geschlecht bildete nach Hitler eine geistig und biologisch minderwertige Gruppe (vgl. Röhr (Hrsg.) 1992, S.133) – so waren die im Nazi-Regime geschaffenen Lebensbornheime unter Himmler in erster Linie nicht, wie es den Anschein hatte, zum Wohle von Frauen geschaffen, die unter ungünstigen sozialen Bedingungen gebären mußten, sondern sollte mit Hilfe besonders rassisch hochwertiger Frauen Nachwuchs für die nationalsozialistische Elite heranzüchten (vgl. Lilienthal 1985).

Die „Rasseerhaltung“ ist für Hitler die entscheidende Aufgabe für den Staat, ja, der Staat ist lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Eines seiner Instrumente ist die Ehepolitik, die es Angehörigen verschiedener Rassen versagt, zu heiraten. Auch beklagt Hitler in Mein Kampf das Sterilisationsverbot ebenso wie den Verkauf von Verhütungsmitteln an die „erbgesunde“ Bevölkerung; er schreibt:

In diesem heutigen Staate der Ruhe und Ordnung (...) ist also die Verhinderung der Zeugungsfähigkeit bei Syphilitikern, Tuberkulosen, erblich Belasteten, Krüppeln und Kretins ein Verbrechen, dagegen wird die praktische Unterbindung der Zeugungsfähigkeit bei Millionen der Allerbesten nicht als etwas Schlechtes angesehen (...). (Hitler 1939, S. 394).

Der Staat, so Hitler, solle die Aufgabe der Natur übernehmen und die Auslese wiedereinführen, die durch die Modernisierung und Humanisierung zum Erliegen gekommen sei und dadurch die Gefahr berge, daß sich das Erbgut durch das Überleben „Minderwertiger“ generell verschlechtere. Um die Rasse vor dieser Gefahr zu bewahren, sei es notwendig, alle Menschen von der Vermehrung auszuschließen, von denen die Weitergabe von Erbgut unerwünscht ist; dies sind bei Hitler in erster Linie die Juden und die „Erbkranken“.

Die Forderung, daß defekte Menschen die Zeugung anderer ebenso defekter Nachkommen unmöglich gemacht wird, ist eine Forderung klarster Vernunft und bedeutet in ihrer planmäßigen Durchführung die humanste Tat der Menschlichkeit. (Hitler 1939, S.253)

Ebenso wie hier fordert er an mehreren Stellen in Mein Kampf Unfruchtbarmachungen, jedoch keine Tötungen von „minderwertigen Erbträgern“. Zuständig für diese Aktionen ist der neue, der völkische Staat: „ Er hat die Rasse in den Mittelpunkt des allgemeinen Lebens zu setzen. Er hat für ihre Reinerhaltung zu sorgen. (...) Er muß dafür Sorge tragen, daß nur, wer gesund ist, Kinder zeugt; (...)“ (Hitler 1939, S. 395). Die zeitlichen Dimensionen, in denen die „Gesundung“ des Volkes vorangetrieben werden soll, stellen sich als ungeheuerlich dar, denn eine

nur (sic!) sechshundertjährige Verhinderung der Zeugungsfähigkeit seitens körperlich degenerierter und geistig Erkrankter würde die Menschheit nicht nur von einem unermeßlichen Unglück befreien, sondern zu einer Gesundung beitragen, die heute kaum faßbar erscheint. (Hitler 1939, S.397)

Dennoch bereitete es Schwierigkeiten, alle während des Dritten Reiches an psychisch Kranken oder sonst „genetisch Minderwertigen“ verübten Verbrechen allein auf die Weltanschauung Hitlers zurückzuführen. Zwar war er wohl ein Befürworter der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, wie seine Zustimmung zu diesen Aktionen wie zu den Sterilisationsgesetzen belegt, aber diese Ansinnen nahmen in Mein Kampf wenig Raum ein und wurden auch nicht in einer auf die Durchführung angelegten Form dargestellt; im Vergleich dazu hatten Personen wie Schallmayer sehr viel detailliertere Vorstellungen der konkreten Programme. Auch sind von ihm zwischen dem Nürnberger Parteitag und der Mitte der 30er Jahre keine neuen Forderungen nach Euthanasiemaßnahmen belegt (vgl. Schmuhl 1992, S.152); da diese innerhalb des Themas Rassenhygiene jedoch in der Zwischenkriegszeit sehr wohl diskutabel waren, ist wohl nicht zu vermuten, daß Hitlers Zurückhaltung zu diesem Thema auf strategischen Gesichtspunkten beruhte - vor allem, da er sich allgemein eher weniger um Zurückhaltung in heiklen Themen bemühte.

[...]

Excerpt out of 100 pages

Details

Title
Psychiatrie im Nationalsozialismus
Subtitle
Eine akteurszentrierte Policy-Analyse
College
University of Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Grade
2,0
Author
Year
1999
Pages
100
Catalog Number
V85836
ISBN (eBook)
9783638900782
ISBN (Book)
9783638903820
File size
798 KB
Language
German
Keywords
Psychiatrie, Nationalsozialismus, Drittes Reich, Medizingeschichte, Policy-Analyse, Gesundheitswesen, Krankenmorde, Euthanasie
Quote paper
Dr. Katja Gesche (Author), 1999, Psychiatrie im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85836

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