Maßnahmen und Instrumente zur Risikosteuerung im Kreditgeschäft


Mémoire (de fin d'études), 2007

82 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Risiken im Bankgeschäft und deren Steuerung
2.1 Risiko- und Ertragsorientierte Banksteuerung
2.2 Differenzierung risikopolitischer Steuerungsmaßnahmen
2.3 Basel II
2.3.1 Der Weg zu Basel II
2.3.2 Zielsetzungen von Basel II
2.3.3 Aufbau von Basel II und die Umsetzung in deutsches Recht
2.4 Darstellung bankspezifischer Risiken
2.4.1 Erfolgs- und Liquiditätsrisiken
2.4.2 Operationelle Risiken

3. Kreditrisiken
3.1 Definition des Kreditrisikos
3.2 Ursachen für die Notwendigkeit einer umfassenden Kreditrisikosteuerung
3.3 Agency- Konflikte im Kreditgeschäft
3.4 Messung von Kreditrisiken
3.4.1 Erwartete Verluste
3.4.2 Value at Risk
3.4.3 Unerwartete Verluste

4. Einzelgeschäftsbezogene Maßnahmen und Instrumente der Risikosteuerung im Kreditgeschäft
4.1 Beschreibung und Differenzierung einzelgeschäftsbezogener Instrumente
4.2 Kreditwürdigkeitsprüfung
4.2.1 Die Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung
4.2.2 Logisch-deduktive und empirisch-induktive Verfahren
4.2.3 Kreditwürdigkeitsprüfung im Privatkundengeschäft
4.2.4 Kreditwürdigkeitsprüfung im Firmenkundengeschäft
4.3 Risikoüberwälzung
4.3.1 Risikoüberwälzung durch Kreditsicherheiten
4.3.1.1 Bedeutung und Arten von Kreditsicherheiten
4.3.1.2 Personensicherheiten
4.3.1.3 Sachsicherheiten
4.3.2 Risikoüberwälzung durch Kreditversicherungen
4.4 Convenants
4.4.1 Affirmative Convenants
4.4.2 Financial Convenants
4.4.3 Convenants in Deutschland
4.5 Risikozerfällung im Kreditgeschäft
4.6 Risikolimitierung durch Kreditrationierung
4.6.1 Kreditrationierung
4.6.2 Wissenschaftliche Modelle zur Kreditrationierung

5. Gesamtgeschäftsbezogene Maßnahmen und Instrumente der Risikosteuerung im Kreditgeschäft
5.1 Steuerung von Kreditportfolios
5.1.1 Diversifikation von Kreditportfolios
5.1.1.1 Der Diversifikationseffekt
5.1.1.2 Portfoliosteuerung unter Berücksichtigung von Korrelation und Beta-Faktor
5.1.1.3 Das Normportfolio
5.1.2 Instrumente einer nachträglichen Einflussnahme auf das Kreditportfolio
5.1.2.1 Asset Backed Securities
5.1.2.1.1 Funktionsweise von Asset Backed Securities
5.1.2.1.2 Weiterleitung von Zahlungen der Zweckgesellschaft
5.1.2.2 Kreditderivate
5.1.2.2.1 Entwicklung des Marktvolumens für Kreditderivate
5.1.2.2.2 Eigenschaften und Funktionen von Kreditderivaten
5.1.2.2.3 Einsatzmöglichkeiten für Kreditderivate
5.1.2.2.4 Vertragsvereinbarungen und ausgewählte Produkttypen
5.2 Weitere gesamtgeschäftsbezogene Instrumente

6. Ausgewählte Instrumente zur Risikosteuerung zur Risikosteuerung im Kreditgeschäft für Genossenschaftsbanken
6.1 BVR II Rating Mittelstand
6.1.1 Quantitative Analyse
6.1.2 Qualitative Analyse
6.1.3 Ratingurteil und personelle Kompetenzen
6.2 VR Circle
6.2.1 Ziele von VR Circle
6.2.2 Funktionsweise von VR Circle und Vorbereitungsmöglichkeiten für Banken
6.2.3 Vorteile von VR Circle
6.2.4 Nachteile von VR Circle

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetzte, Rechtsverordnungen, Rechtssprechung und Verwaltungsanweisungen

Verzeichnis der Internetquellen

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis:

Abb. 1: Risikokalkül im Konzept ertragsorientierter Banksteuerung

Abb. 2: Die drei Säulen von Basel II

Abb. 3: Anzahl der Insolvenzen in Deutschland 1993-2005

Abb. 4: Arten von Kreditsicherheiten

Abb. 5: Markt für Kreditderivate, Volumen weltweit

Abb. 6: BVR-Masterskala

Tabellenverzeichnis:

Tab. 1: Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Banken sind in ihrem täglichen Geschäft einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.[1] Dabei kommt es im Bankensektor hauptsächlich dann zu Krisen, wenn die Zinsen steigen, die konjunkturelle Lage sich abkühlt oder wenn Währungen abgewertet werden. Dies rührt in Bezug auf ein steigendes Zinsniveau daher, dass Banken Geld i. d. R. mittel- bis langfristig verleihen, sich allerdings kurzfristig refinanzieren. Dadurch wird bei festen Kreditzinsen die Refinanzierung der Bank erschwert. Bei variablen Zinssätzen hingegen besteht die Gefahr, dass mehrere Kreditnehmer gleichzeitig aufgrund der gestiegenen Zinsbelastungen insolvent werden. Zusätzlich sind Immobilien, die als Sicherheit gestellt wurden, bei steigenden Marktzinsen gewöhnlich weniger wert. Dies war ein Grund für die Bankkrise in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren. Diese Risiken lassen sich auch nicht durch Diversifikation des Kreditportfolios ausschalten. Ebenso verhält es sich bei Bankkrisen, die wegen Konjunktureinbrüchen entstehen. Hier besteht zusätzlich noch das Problem, dass Bankenkrisen konjunkturelle Schieflagen noch verstärken können. Dies zeigte sich insbesondere in der Bankenkrise anfang der dreißiger Jahre. Der Grund hierfür ist, dass Kreditinstitute in diesen konjunkturell schwachen Phasen entweder selbst insolvent sind oder Reserven aufbauen. Als Folge davon kommt es zur Rationierung der Kreditvergabe. Auch bei Konjunkturverschlechterungen ist eine Vielzahl von Kreditnehmern betroffen, somit können diese Gefahren ebenso wenig durch Diversifikation beseitigt werden.[2] Zusätzlich hat der Staat ein erhebliches Interesse an der Funktionsfähigkeit des inländischen Bankensystems. Zum einen wegen der erläuterten Folgen von Bankkrisen für die Konjunktur, zum anderen sollen die Einlagen der Bankgläubiger geschützt werden. Daher ist kaum eine Branche derart reguliert wie der Bankensektor.[3] Es zeigt sich also aufgrund der oben beschriebenen Bankkrisen, dass eine aktive Risikosteuerung für Banken auf Einzel- und Gesamtgeschäftsebene äußerst wichtig ist.[4] Dabei reicht die Anwendung einzelner Instrumente nicht aus, um Risiken zu vermindern, wie die eingeschränkte Wirksamkeit von Diversifikationseffekten bei Konjunkturkrisen, sowie die geringere Werthaltigkeit von Immobiliensicherheiten bei steigenden Zinssätzen zeigt.[5]

Ziel dieser Arbeit ist es, entsprechende Instrumente aufzuzeigen, die es einem Bankbetrieb ermöglichen, Risiken im Kreditgeschäft zu steuern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung in der Bankpraxis üblicher Instrumente, die hauptsächlich der Steuerung des Kreditrisikos dienen.[6] Zusätzlich wird gegebenenfalls noch auf Probleme bei deren praktischer Anwendung hingewiesen.

Die Steuerung des Risikos im Kreditgeschäft durch Verwendung geeigneter Maßnahmen ist dabei ein Bestandteil des Risiko-Controllings im Sinne einer ertragsorientierten Banksteuerung. Dies beruht auf der Tatsache, dass Entscheidungen im Bankbereich stets unter Unsicherheit getroffen werden und die daraus resultierenden Risiken mitunter große Auswirkungen auf die Ertragslage, bis hin zur Insolvenz eines Kreditinstituts haben können. Daher ist ein integrierter Prozess von Risiko- und Rentabilitätssteuerung Grundlage einer modernen Gesamtbanksteuerung. Hierbei lässt sich die Risikosteuerung im Kreditgeschäft in einzel- und gesamtgeschäftspolitische Maßnahmen unterscheiden.[7]

Inhaltlich beginnt diese Arbeit im zweiten Kapitel mit den spezifischen Risiken eines Bankbetriebs und deren Steuerung. Darin wird dargestellt welcher Zusammenhang zwischen Risiko- und Ertragssteuerung in Banken besteht. Danach erfolgt eine Differenzierung risikopolitischer Steuerungsmaßnahmen, bevor auf Basel II und damit einhergehende Neuerungen eingegangen wird. Anschließend wird noch ein Überblick über bankspezifische Risiken gegeben. Im dritten Kapitel folgt dann eine Erläuterung des Kreditrisikos im Speziellen, da sich die nachfolgend aufgeführten Instrumente hauptsächlich zur Steuerung dieses Risikotyps eignen. So wird in diesem Kapitel zunächst das Kreditrisiko definiert und danach auf Ursachen für die Notwendigkeit einer umfassenden Steuerung dieses Risikotyps eingegangen. Die nächsten beiden Unterpunkte beschreiben Agency-Konflikte im Kreditgeschäft und aus dieser Problematik abzuleitende Maßnahmen der Risikosteuerung, sowie Methoden zur Messung des Kreditrisikos. Beide Thematiken spielen dabei für die Auswahl bzw. die Verwendung entsprechender Instrumente eine wichtige Rolle. Im vierten Kapitel erfolgt die Darstellung dieser Maßnahmen und Instrumente der Risikosteuerung im Kreditgeschäft auf Einzelgeschäftsebene. Dabei werden die Instrumente auf dieser Ebene zunächst beschrieben und differenziert, bevor anschließend auf die Kreditwürdigkeitsprüfung als einzige einzelgeschäfts- und ursachenbezogene Maßnahme eingegangen wird. Im Anschluss folgt eine Beschreibung wirkungsbezogener Möglichkeiten. Dabei wird zuerst die Riskoüberwälzung durch Kreditsicherheiten und Kreditversicherungen näher erläutert. Die nächsten beiden Unterpunkte thematisieren Convenants sowie Maßnahmen zur Risikozerfällung beispielsweise mittels Konsortialkrediten. Am Ende dieses Kapitels erfolgt noch die Beschreibung des Instruments der Risikolimitierung mit Hilfe von Kreditrationierung. Bei den Instrumenten von Kapitel vier fünf und sechs wird auch auf potenzielle Schwierigkeiten bzgl. deren Verwendung hingewiesen. Im fünften Kapitel folgt nach den einzelgeschäftlichen Maßnahmen eine Darstellung der Möglichkeiten zur Risikosteuerung auf Gesamtbankebene. Hierfür wird zuerst die Steuerung eines Kreditportfolios als besonders wichtige gesamtgeschäftliche Maßnahme erläutert. Ergänzend hierzu werden Instrumente dargestellt, mit welchen das Portfolio nachträglich beeinflusst werden kann. Am Ende des Kapitels werden noch weitere Maßnahmen aufgezeigt, die der gesamtgeschäftlichen Ebene zuzuordnen sind. Das sechste Kapitel der Arbeit zeigt je ein Praxisbeispiel der Risikosteuerung auf Einzel- bzw. Gesamtgeschäftsebene im Genossenschaftssektor. Im Fazit werden die Erkenntnisse aus der Beschäftigung mit diesem Thema zusammengefasst und anhand einiger Beispiele Handlungsempfehlungen für Banken bzgl. der Verwendung von Maßnahmen und Instrumenten zur Risikosteuerung gegeben.

2. Risiken im Bankgeschäft und deren Steuerung

In den meisten entwickelten Ländern wird auf die Kreditwirtschaft ein starker staatlicher Druck ausgeübt. Dies rührt daher, dass den Banken als Kredit- und Geldversorger der Volkswirtschaft eine besondere Bedeutung zukommt. Durch ihre Kreditvergabe üben sie direkten Einfluss auf das Wirtschaftswachstum, das Preisniveau und die Beschäftigung aus.[8] Um Bankkrisen zu verhindern und somit die Funktionsfähigkeit des Bankensystems sicherzustellen, ist eine aktive Steuerung von bankspezifischen Risiken wichtig.[9]

In diesem zweiten Kapitel wird zunächst auf die risiko- und ertragsorientierte Banksteuerung eingegangen und anschließend eine Differenzierung risikopolitischer Steuerungsmaßnahmen vorgenommen, bevor im nächsten Unterpunkt Basel II thematisiert wird. Am Schluss dieses Kapitels folgt eine Darstellung bankspezifischer Risiken. Die in Kapitel vier, fünf und sechs dargestellten Instrumente beziehen sich allerdings hauptsächlich auf das Kreditrisiko.

2.1 Risiko- und ertragsorientierte Banksteuerung

Wie folgendes Zitat von Alan Greenspan verdeutlicht, ist es durchaus erwünschenswert, dass Kreditinstitute Risiken eingehen.[10]

„There are some who would argue that the role of the bank supervisor is to minimize or even eliminate bank failure; but this view is mistaken in my judgement. The willingness to take risk is essential to the growth of a free market economy…(I)f all savers and their financial intermediaries invested only in risk-free assets the potential of business growth would never be realized.”[11]

Dieses Zitat zeigt, dass Banken durchaus Risiken eingehen können und sollen. Die Übernahme von Risiken, v. a. im Kreditbereich, ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit zur Generierung von Erträgen.[12] Dies zeigt, wie in der Einleitung bereits beschrieben, dass eine explizite Integration von Rentabilitäts- und Risikomanagement für die moderne Gesamtbanksteuerung unerlässlich ist.[13] Bzgl. des Risikomanagement ist hierfür in einem ersten Schritt wichtig zu klären, ob das Kreditinstitut das Risiko eingehen kann, bzw. ob die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Risikotragfähigkeit des Kreditinstituts mindestens so groß sein muss wie ihr Verlustrisikopotential. Zweitens ist noch zu berücksichtigen, inwieweit Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, ob sich das Engagement also lohnt. Dabei muss beiden Kalkülen Rechnung getragen werden, dem der Risikotragfähigkeit und dem Risiko-Chancen-Kalkül.[14]

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Festlegung des Messkonzeptes für die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts. Hierbei hat sich der Value at Risk etabliert, dieses Risikomaß misst jedoch nur Erfolgsrisiken. In Kapitel drei wird der „Value at Risk näher beschrieben. Zur Messung der Liquiditätsrisiken gibt es den sogenannten Liquidity at Risk, dieser ist bisher allerdings kaum erforscht. Folgende Abbildung soll noch einmal den Zusammenhang zwischen Risikotragfähigkeits- und Risikopotential bzw. Risiko-Ertrags-Chancen verdeutlichen.[15]

Abb. 1: Risikokalkül im Konzept ertragsorientierter Banksteuerung[16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Differenzierung risikopolitischer Steuerungsmaßnahmen

Grundsätzlich kann man die Steuerung von Risiken in einzel- und gesamtgeschäfts- oder strukturpolitische Maßnahmen unterscheiden. Dabei beziehen sich einzelgeschäftspolitische Maßnahmen beispielsweise auf die Stellung von Kreditsicherheiten, wohingegen gesamtgeschäftspolitische Maßnahmen z. B. die Risikodiversifikation des Portfolios beinhalten.[17]

Zusätzlich kann man noch zwischen ursachen- und wirkungsbezogenen Maßnahmen differenzieren. So sind ursachenbezogene einzelgeschäftspolitische Maßnahmen zur Risikosteuerung im Kreditgeschäft beispielsweise eine effiziente Kreditwürdigkeitsprüfung. Risiken sollen dabei begrenzt werden, schon bevor diese wirken können. Zur wirkungsbezogenen Einzelgeschäftssteuerung zählen beispielsweise Besicherungsstrategien. Hierbei ist die Begrenzung der Auswirkungen schlagend gewordener Risiken entscheidend, nicht deren Verhinderung.[18]

Gesamtgeschäftspolitisch sind ursachenbezogene Maßnahmen, z. B. die Setzung von Risikolimiten, um offene Zins- oder Währungspositionen zu schließen und somit drohenden bzw. bereits schlagend gewordenen Risiken zu entgegnen. Eine wirkungsbezogene strukturpolitische Maßnahme ist hingegen die Risikotragfähigkeit positiv zu beeinflussen. Dies ist beispielsweise durch eine Erhöhung von Liquiditäts- und Eigenkapitalreserven möglich. Auch hier liegt das Augenmerk darauf, die Konsequenzen bereits schlagend gewordener Risiken zu begrenzen.[19]

2.3 Basel II

2.3.1 Der Weg zu Basel II

Aufgrund der Aktualität und der Auswirkungen von Basel II auf die Risikosteuerung der Banken werden an dieser Stelle der Baseler Ausschuss und Basel II kurz dargestellt.[20]

Der Baseler Ausschuss wurde 1975 von den G-10 Staaten gegründet. Ziel des Ausschusses ist es, die Bankenaufsicht international zu harmonisieren und Kapitalstandards für Banken zu entwickeln. Als Mitglied des Baseler Ausschusses und um den Eigenheiten der deutschen Bankenlandschaft Rechnung zu tragen, wirkt das Bundesaufsichtsamt bei der Ausarbeitung von Regeln aktiv mit.[21] Ein Eckpfeiler dieses Ausschusses ist die 1988 beschlossene Mindesteigenkapitalanforderung von Banken, die 1996 um Regelungen für das Marktrisiko ergänzt wurden.[22] 1997 wurden die Baseler Kernprinzipien aufgestellt, hierbei handelt es sich um Grundsätze, die sich mit Eingriffsbefugnissen, Möglichkeiten laufender Kontrollen und der internationalen Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ebenso befassen wie mit Rahmenbedingungen für Banktätigkeiten.[23]

2.3.2 Zielsetzungen von Basel II

Bei Basel II handelt es sich um ein Reformvorhaben des Baseler Ausschusses, um den Veränderungen der Finanzmärkte Rechnung zu tragen.[24] Weiterhin gibt es den Arbeitskreis „Umsetzung Basel II“. Dieser setzt sich neben Vertretern der Bafin, aus Experten der Kreditwirtschaft und der Deutschen Bundesbank zusammen. So ist die Kreditwirtschaft bei nationalen Gestaltungsspielräumen in die Umsetzung von Basel II eingebunden. Dieser Arbeitskreis untergliedert sich in sechs Fachgremien. Diese sind die Fachgremien Interner Rating-Ansatz, Kreditsicherungstechniken, Verbriefung, Operationelles Risiko, Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren und Offenlegungsanforderungen. In diesem Arbeitskreis müssen jedoch auch die Basiszielsetzungen von Basel II berücksichtigt werden.[25]

Diese Ziele sind die Sicherheit und Solidität des Finanzwesens zu gewährleisten, die Wettbewerbsgleichheit zwischen den Banken zu verbessern und Risiken umfassender zu behandeln.[26] Weiterhin soll insbesondere das Risikomanagement der Banken flexibilisiert werden. So ist die Forderung, dass sich die Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital stärker an dem tatsächlichen Risikogehalt orientiert. Die Änderungen in Basel II zielen dabei darauf ab, eine aufsichtsrechtlich bedingte Fehlallokation von Kapital zu verhindern.[27] Konkret bedeutet dies beispielsweise für das Kreditgeschäft, dass sich das mit der Kreditvergabe einhergehende Risiko in den Kreditkonditionen widerspiegeln muss. So müssen Schuldner schlechter Bonität ohne Besicherung mit einem höheren Zinssatz rechnen als Kreditnehmer guter Bonität mit umfangreicher Absicherung.[28] Ein weiterer wichtiger Punkt von Basel II ist, dass erstmals auch Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und operationelle Risiken mit Eigenkapital unterlegt werden müssen.[29]

2.3.3 Aufbau von Basel II und die Umsetzung in deutsches Recht

Basel II kann grundsätzlich in drei Säulen untergliedert werden. Die erste Säule beschreibt dabei, welche Anforderungen sich an die Berechnung der geforderten Eigenmittel unter regulatorischen Gesichtspunkten ergeben. Aufsichtsrechtlich wird zwischen drei Risikoarten unterschieden, die mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, den Kreditrisiken, den Handelsrisiken und den operativen Risiken. Diese Risiken können von den Banken durch verschiedene interne Verfahren gemessen werden.[30] Wichtige Verfahren zur Kreditrisikomessung sind dabei der Standardansatz, der Basis IRB Ansatz und der fortgeschrittene IRB Ansatz, wobei die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen beim fortgeschrittenen IRB Ansatz am geringsten, beim Standardansatz hingegen am höchsten sind.[31]

Die zweite Säule schreibt fest, dass die Banken verpflichtet sind, ihre materiellen Risiken zu bewerten und zu steuern. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Risiken mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Weiterhin wird hier der laufende aufsichtsrechtliche Überprüfungsprozess beschrieben. Ziel ist es, dass dieser Prozess risikoorientiert und flexibel ist. Dabei soll die Bafin als Aufsichtsorgan aber so flexibel bleiben, dass sie ihre Prozesse und Methoden verändern kann.[32] Im Sinne einer qualitativen Aufsicht werden den Kreditinstituten somit mehr Spielräume bei der Gestaltung ihres Risikomanagements gelassen.[33]

Die dritte Säule legt die Offenlegungsverpflichtungen der Bank fest. So muss die Bank Informationen bzgl. ihres Eigenkapitals und der relevanten Risikogrößen zur Verfügung stellen. Durch diese veröffentlichten Informationen wird der Markt transparenter, damit soll die Marktdisziplin verbessert werden. Folgende Abbildung verdeutlicht noch einmal den Aufbau von Basel II.[34]

Abb. 2: Die drei Säulen von Basel II[35]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Umsetzung der drei Säulen von Basel II in deutsches Recht erfolgt über das KWG, die SolvV und die MaRisk. In Form der CRD werden die Basel II-Regeln zuerst in europäisches und dann in nationales Recht umgesetzt. Dabei schafft das KWG die Rechtsgrundlage für zusätzliche individuelle Kapitalanforderungen. Sowohl MaRisk als auch KWG beziehen sich hierbei auf Säule zwei der neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften. Die MaRisk umfasst ein Regelwerk, das alle Anforderungen an ein integriertes Risikomanagement zusammenführt. Die SolvV hingegen deckt die erste und dritte Säule von Basel II ab und beinhaltet Eigenmittelanforderungen, Risikomessverfahren und Zulassungsvoraussetzungen. Die nationalen Richtlinien sollen ab 1. Januar 2007 in Kraft treten, es gibt jedoch auch Übergangsregelungen.[36]

2.4 Darstellung bankspezifischer Risiken

2.4.1 Erfolgs- und Liquiditätsrisiken

Im regulären Bankbetrieb entsteht eine Vielzahl von Risiken, diese in banktypische Risikokategorien zu differenzieren, kommt eine große Bedeutung zu. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Erfolgs- und Liquiditätsrisiken.[37] Aber auch operationelle Risiken spielen eine wichtige Rolle, dies zeigt die Tatsache, dass nach Basel II diese Risiken nun auch mit Eigenmitteln zu unterlegen sind.[38]

Erfolgsrisiken stehen dabei für die Gefahr eines negativen Abweichens von zukünftig realisiertem zu erwartetem Erfolg.[39] Da diese Art der Risiken, wenn sie schlagend werden, zu Verlusten führen können, werden sie auch als Verlustrisiken bezeichnet.[40] Erfolgsrisiken wiederum untergliedern sich in Preis- und Ausfallrisiken. Preisrisiken lassen sich hingegen zusätzlich in Zinsänderungs-, Währungs- und sonstigen Preisrisiken unterteilen. Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet hierbei die Gefahr, dass Marktzinsänderungen die Zinsspanne verringern. Dies ist z.B. der Fall, wenn bei Festzinskrediten das allgemeine Zinsniveau steigt, bei fallenden Zinsen ergibt sich umgekehrt die Chance auf Ertragssteigerungen.[41] Jedoch gleichen sich die Effekte von Marktzinsänderungen auf beiden Bilanzseiten aus, aber nur wenn keine Unterschiede in der Zinselastizität auf der Aktiv- und Passivseite bestehen. Währungsrisiken treten hingegen auf, wenn es zu Aufwertungen der heimischen Währung kommt. Aber auch hier können sich wie beim Zinsänderungsrisiko Aktiv- und Passivseite kompensieren, unter der Vorraussetzung ausgeglichener Währungspositionen. Offene Währungspositionen bezeichnen zum einen das Devisenkursrisiko, hierbei handelt es sich um betragsmäßig unterschiedliche Bilanzpositionen gleicher Fristigkeit und zum anderen das Swapsatzrisiko, das bei unterschiedlicher Fälligkeit der Liefer- und Abnahmeverpflichtungen auftritt. Zu den sonstigen Preisrisiken gehören Risiken aus Aktientermin-, Aktienoptionsgeschäften und Aktienkursrisiken. Aktienkursrisiken z. B. dürfen wegen der Volatilität dieser Anlageform keineswegs unberücksichtigt bleiben. Dieses Risiko ist jedoch mit dem Ausfallrisiko eng verbunden, so können beispielsweise Bonitätsveränderungen Aktienkurse negativ beeinflussen. Da dieses Risiko jedoch schon bei den Ausfallrisiken berücksichtigt wird, muss das Aktienkursrisiko als Preisrisiko, losgelöst von Bonitätsveränderungen, verstanden werden.[42]

Bei den Ausfallrisiken unterscheidet man zwischen Adressausfallrisiken und Sachwertausfallrisiken. Das Ausfallrisiko beinhaltet hierbei die Gefahr, dass Forderungen aus einem Kreditgeschäft oder Ansprüche aus festverzinslichen Wertpapieren nicht vollständig, nicht fristgerecht oder überhaupt nicht mehr geltend gemacht werden können.[43] Das Sachwertausfallrisiko bezeichnet die Gefahr einer Sachwertminderung.[44]

Liquiditätsrisiken hingegen beziehen sich auf die Gefahr, dass Kredite nicht fristgerecht zurückbezahlt werden.[45] Sie untergliedern sich in Refinanzierungs-, Termin- und Abrufrisiko. Beim Refinanzierungsrisiko können sich Probleme hinsichtlich der Fristentransformation ergeben. So sind bei normalem Verlauf der Zinsstrukturkurve die langfristigen Zinsen höher als die kurzfristigen. Dies wird von Banken ausgenutzt. Sie leihen Geld i. d. R. kurzfristig aus und verleihen es langfristig, hierbei können sich Schwierigkeiten bei der Anschlussfinanzierung für das Kreditinstitut ergeben. Das Terminrisiko umschreibt die Gefahr, dass Zins- bzw. Tilgungszahlungen verspätet geleistet werden, also eine unerwarteten Verlängerung der Kapitalbindungsdauer. Beim Abrufrisiko besteht die Gefahr darin, dass Kreditzusagen unplanmäßig in Anspruch genommen oder unerwartet Einlagen gekündigt werden.[46]

2.4.2 Operationelle Risiken

Ein weiteres wichtiges Risiko ist das operative Risiko. Dabei handelt es sich allgemein um Rechts-, Abwicklungs-, System- und Organisationsrisiken.[47] Es lässt sich grundsätzlich in technische Risiken und Verhaltensrisiken differenzieren. Technische Risiken bezeichnen dabei Gefahren, die sich innerhalb der Kommunikation oder der Informatik der Bank ergeben können. Verhaltensrisiken beinhalten dagegen Probleme, die sich zum einen aus ungewollter Abwanderung, zum anderen aus Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Dritten ergeben.[48]

Das operative Risiko spielt im Bankbetrieb eine große Rolle, da besonders große Verluste im Handels- und Derivativgeschäft oft dem operativen Bereich zugeordnet werden müssen.[49] Die Insolvenz der Baringsbank hervorgerufen durch den Händler Nick Leeson, ist ein prominentes Beispiel für die Relevanz dieses Risikotyps. Auch aufsichtsrechtlich ist das operative Risiko in den Fokus gerückt und muss zukünftig nach Basel II auch mit Eigenkapital unterlegt werden.[50] Abzugrenzen vom operativen Risiko ist das strategische Risiko, dieses beinhaltet hauptsächlich Investitionsrisiken, also Gefahren beim Auf- und Abbau von Geschäftsfeldern oder Produkten. Außerdem beinhaltet das strategische Risiko Ereignisrisiken, sogenannte Eventrisks.[51]

3. Kreditrisiken

Nach der Darstellung bankspezifischer Risiken und deren Steuerung im vorherigen Kapitel, folgt in diesem dritten Kapitel eine Beschreibung des Kreditrisikos. Hierfür wird dieses zunächst definiert, bevor auf Ursachen für die Notwendigkeit einer umfassenden Kreditrisikosteuerung eingegangen wird. Der nächste Unterpunkt beinhaltet Agency-Konflikte, die zu einer Erhöhung des Kreditrisikos führen können. Schließlich werden noch Messkonzepte für dieses Risiko aufgezeigt. Im vierten Kapitel folgt dann eine Beschreibung einzelgeschäftlicher Maßnahmen und Instrumente zur Risikosteuerung im Kreditgeschäft. Das fünfte Kapitel stellt im Anschluss entsprechende Möglichkeiten auf Gesamtbankebene dar. Dabei beziehen sich die in Kapitel vier, fünf und sechs dargestellten Instrumente insbesondere auf Kreditrisiken. Der sechste Teilbereich der Arbeit veranschaulicht je eine einzel- bzw. gesamtgeschäftliche Maßnahme im genossenschaftlichen Bankensektor. Im Fazit werden die Erkenntnisse aus der Auseinandersetzung mit diesem Thema zusammengefasst.

3.1 Definition des Kreditrisikos

Da ein Großteil der Erträge des Bankensektors im Kreditgeschäft erwirtschaftet wird, spielt das Kreditrisiko für viele Banken eine wichtige Rolle.[52] Das Kreditrisiko bezeichnet dabei das „eingegangene Risiko für die mögliche Nichtrückzahlung eines gewährten Kredits.“[53]

Es gibt dabei keinen Kredit, der für den Gläubiger völlig risikofrei ist. Es kann nie gewährleistet werden, dass Zins- und Tilgungszahlungen unter allen Umständen geleistet werden können.[54] So besteht selbst bei Krediten an die öffentliche Hand, trotz äußerst geringer Wahrscheinlichkeit, die Gefahr von Zahlungsausfällen. Kreditrisiken allgemein, die auch Gegenparteirisiken genannt werden, bezeichnen also grundsätzlich die Gefahr, dass ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und der Bank dadurch Verluste entstehen.[55]

Das Kreditrisiko untergliedert sich einerseits in die Abweichung der tatsächlichen von den erwarteten Ausfällen, andererseits in nicht erwartete Marktwertveränderungen des Kreditportfolios.[56] Bankenaufsichtsrechtlich wird hierbei zwischen Ausfallrisiken und spezifischen Risiken unterschieden, wobei sich Ausfallrisiken auf nicht fungible Aktiva beziehen, v. a. also Kredite. Spezifische Risiken, die im Bankenaufsichtsrecht zu den Marktrisiken zählen, beziehen sich hingegen rein auf börsengängige Aktiva. Sowohl Ausfallrisiken als auch Spezifische Risiken thematisieren dabei die Gefahr unerwarteter Verluste des Eigenkapitals der Kreditinstitute.[57]

3.2 Ursachen für die Notwendigkeit einer umfassenden Kreditrisikosteuerung

Neben der aufsichtsrechtlichen Notwendigkeit gibt es eine Reihe anderer Gründe, die für ein effizientes Kreditrisikomanagement sprechen. So führen z. B. sinkende Margen im Kreditgeschäft dazu, dass sich Zahlungsausfälle noch gravierender auf die Ertragslage durchschlagen. Dies liegt darin begründet, dass niedrigere Margen einen kleineren Risikopuffer für eventuelle Zahlungsausfälle darstellen.[58]

Auch Sachsicherheiten können zu einem Problem im Kreditgeschäft werden, wenn sie an Wert verlieren.[59] Dies ist häufig der Fall, wenn Immobilienblasen platzen, wie Anfang der neunziger Jahre in Japan, als die Preise für Wohnimmobilien bis 2003 um über 60 Prozent eingebrochen sind.[60]

Zunehmend lässt sich auch ein Trend zur Desintermediation ausmachen. Besonders Kreditnehmer guter Bonität gehen zunehmend direkt an den Kapitalmarkt, um sich Fremdkapital zu besorgen, beispielsweise durch Emission von Anleihen. Verluste bonitätsmäßig schlechter Kreditnehmer können also nicht mehr in dem Maße durch konstante Erträge von Schuldnern guter Bonität ausgeglichen werden, wie dies früher der Fall war.[61]

Ein weiterer gewichtiger Risikofaktor im deutschen Kreditgeschäft ist die stetige Zunahme von Insolvenzen. So hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen, trotz einer Verbesserung gegenüber dem Spitzenwert des Jahres 2004, von 10.920 im Jahr 1992 auf 36.843 in 2005, also um knapp 240 Prozent erhöht. Geringer waren die Steigerungsraten bei den natürlichen Personen, hier gab es eine Steigerung von 2.491 Fällen im Jahr 1992 auf 3.446 Fälle in 2005, entsprechend 38 Prozent Steigerung. Dabei zeichnet sich eine deutliche Besserung gegenüber 2004 mit 4.237 Insolvenzen ab. Die Zahl der Verbraucher, die Insolvenz anmeldeten, ist hingegen von 10.479 im Jahr 2000 auf 68.898 im Jahr 2005 angestiegen, dies entspricht einem Zuwachs von fast 560 Prozent.[62] Aufgrund dieser seit 1992 in allen drei Untersuchungsgruppen steigenden Insolvenzzahlen wird deutlich, dass der Steuerung von Kreditrisiken bei Banken eine bedeutende Rolle zukommt. Dies ist deshalb der Fall, da notleidende Kredite, aufgrund ausfallender Zins- und Tilgungszahlungen, sowie Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen, zu erheblichen Ertragseinbussen bzw. Verlusten führen können.[63] Folgende Abbildung veranschaulicht noch einmal die Entwicklung der Insolvenzen von 1993-2005.[64]

Abb. 3: Anzahl der Insolvenzen in Deutschland 1993-2005[65]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3 Acency-Konflikte im Kreditgeschäft

Beim Verhältnis zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber handelt es sich um eine Prinzipal-Agenten Beziehung. Dies stellt eine weitere Herausforderung für die Steuerung von Kreditrisiken im Bankbetrieb dar und sollte schon bei der Kreditvergabe berücksichtigt werden.[66] Allgemein wendet sich die Agency Theorie von der Annahme vollkommener Märkte ab. So entstehen beispielsweise Informationsasymmetrien, die wiederum zu Transaktionskosten führen.[67] Im Falle eines Kreditantrags ist die Bank der Prinzipal und der Kreditnehmer der Agent. Das Kreditinstitut kann in diesem Fall nicht genau beobachten, worin der Schuldner die geliehene Summe investiert. Beide Seiten verfügen also über unterschiedliche Informationen. Schlägt die Investition fehl, trägt die Bank das Kreditrisiko.[68] Bei wirtschaftlichem Erfolg der Investition hingegen, profitiert die Bank nur in Höhe der vereinbarten Zinszahlungen. Weiterhin entstehen dadurch bei der Beziehung zwischen Bank und Gläubiger auch Interessenskonflikte. So bevorzugt die Bank einen Kreditnehmer, der sich so verhält, dass er seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen mit möglichst großer Wahrscheinlichkeit erfüllen kann. Der Schuldner hingegen will i. d. R. eine möglichst hohe Investitionsrendite erzielen und somit die über den Kreditzinsen liegenden Rückflüsse maximieren. Dies geht meist jedoch auch mit einem hohen Risiko einher.[69]

Es gibt zweierlei Informationasymmetrien im Kreditgeschäft, die zu unterscheiden sind. Zum einen Informationsunterschiede vor Vertragsabschluss, hierbei ist zu unterstellen, dass die Bank bei größerem Risiko eine entsprechende Prämie verlangt. Dadurch entstehen dem Kreditnachfrager jedoch Anreize, der Bank Informationen vorzuenthalten, die den Zinssatz erhöhen können. Diese Problematik bezeichnet man auch als hidden information. Die Bank muss folglich Selbstauskünfte von potentiellen Schuldnern sorgfältig prüfen.[70]

Zum anderen Informationsunterschiede nach Vertragsabschluss, hierbei wird davon ausgegangen, dass der Schuldner während der Kreditlaufzeit risikoerhöhende Maßnahmen vornimmt, die die Bank nicht erkennen kann. Man spricht dabei von moral hazard, das oft mit hidden information einhergeht. Es zeigt sich also, dass auch der Gestaltung von Kreditverträgen im Rahmen des Kreditrisikomanagements eine große Rolle zukommen sollte. So besagt die Agency-Theorie, dass derartige Verträge anreizkompatibel sein sollten, um somit moral hazard entgegenzuwirken und Kredite, angesichts der oben erwähnten Probleme, überhaupt zu ermöglichen. Die Bank kann dadurch ihre Bonitätsrisiken zielorientiert steuern und der Kreditnachfrager bekommt den Kredit. Es entsteht also eine Situation, von der beide Seiten profitieren.[71]

Bzgl. der Risikosteuerung im Kreditbereich gibt es Maßnahmen bei welchen die Principal-Agent Problematik eine besondere Rolle spielt. Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung von Kreditsicherheiten bei asymmetrischer Information. Durch diese Form der Absicherung kann verhindert werden, dass es zu einer Risikoerhöhung des Schuldners nach Abschluss des Kreditvertrages kommt. Außerdem kann die Projektwahl des Kreditnehmers beeinflusst werden, da sich dessen maximale Verluste im Insolvenzfall durch die Stellung von Sicherheiten erhöhen. Weiterhin können Kreditsicherheiten auch eine Vorselektion von Schuldnern ermöglichen. Im Zuge dessen werden den Kreditnachfragern verschiedene Angebote gemacht. Je nach der Höhe der Sicherheiten, die ein Debitor zu stellen bereit ist, verringern sich dabei dessen Kreditzinsen. Durch die Wahl einer entsprechenden Kombination zeigt sich die Qualität des Schuldners. Dadurch lässt sich dieser in eine bestimmte Risikokategorie einordnen.[72]

3.4 Messung von Kreditrisiken

3.4.1 Erwartete Verluste

Um Risiken im Kreditgeschäft regulieren zu können, müssen diese zunächst einmal erkannt und quantifiziert werden. Im Zuge dessen kommt der Messung von Ausfallrisiken eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen erwarteten (EL) und unerwarteten Verlusten (UL).[73]

Der erwartete Verlust setzte sich dabei aus drei Einzelkomponenten zusammen, der Höhe der Forderung zum Ausfallzeitpunkt (EAD), der Verlustquote bei Ausfall (LGD) und der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD). Folgende Formel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

zeigt, wie der EL berechnet wird. Dabei wird unterstellt, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit die einzige unsichere Größe dieser Formel ist. In der Praxis hinkt diese Annahme jedoch, daher werden EAD und LGD als Erwartungswerte interpretiert. Weiterhin muss unterstellt werden, dass alle Zufallsvariablen stochastisch voneinander unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit der Erwartungswert des Produkts der Zufallsvariablen auch dem Produkt der Erwartungswerte dieser Zufallsvariablen entspricht. Der erwartete Verlust kann sowohl für Einzelkredite als auch für Kreditportfolios errechnet werden. Um den EL eines Kreditportfolios zu berechnen, müssen die erwarteten Verluste der entsprechenden Einzelkredite addiert werden.[74]

[...]


[1] Vgl. Kloten/von Stein (1993), S. 925.

[2] Vgl. Hagen/von Stein (2000), S. 19 f.

[3] Vgl. Hagen/von Stein (2000), S. 439 ff.

[4] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 249.

[5] Vgl. Hagen/von Stein (2000), S. 19 f.

[6] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 249.

[7] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 1.

[8] Vgl. Süchting/Paul (1998), S. 455 f.

[9] Vgl. Schierenbeck (1999).

[10] Vgl. Zinn (2004), S. 127.

[11] Zinn (2004), S. 127.

[12] Vgl. Dürekop/Pagel (2005), S. 1251.

[13] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 1.

[14] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 2.

[15] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 2.

[16] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 2.

[17] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 2 f.

[18] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 2 f.

[19] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 2.

[20] Vgl. Bafin 2000, S. 26.

[21] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2000, S. 25.

[22] Vgl. Krumnow/Gramlich (2000), S. 164.

[23] Vgl. Krumnow/Gramlich (2000), S. 164.

[24] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2000, S. 25.

[25] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2004, S. 94.

[26] Vgl. Bafin 2000, S. 25 ff.; Krumnow/Gramlich (2000), S. 164.

[27] Vgl. Bafin 2000, S. 26.

[28] Vgl. Schmoll (2004), S. 23.

[29] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2000, S. 26.

[30] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2004, S. 94.

[31] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2004, S. 96 ff.

[32] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2004, S. 94.

[33] Vgl. Theileis/Althoff/Hörlin (2006), S. 7.

[34] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2004, S. 94.

[35] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2004, S. 94.

[36] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2004, S. 96.

[37] Vgl. Kloten/von Stein (1993), S. 923 ff.

[38] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2000, S. 26.

[39] Vgl. Grill/Gramlich/Eller (1995), S. 1331 f.

[40] Vgl. Kloten/von Stein (1993), S. 923.

[41] Vgl. Eilenberger (1996), S. 209.

[42] Vgl. Kloten/von Stein (1993), S. 926 f.

[43] Vgl. Kloten/von Stein (1993), S. 926.; Eilenberger (1996), S. 209.

[44] Vgl. Hagen/von Stein (2000), S. 926.

[45] Vgl. Eilenberger (1996), S. 209.

[46] Vgl. Kloten/von Stein (1993), S. 927.

[47] Vgl. Hagen/von Stein (2000), S. 1089.

[48] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 4.

[49] Vgl. Hagen/von Stein (2000), S. 1089.

[50] Vgl. Bafin, Jahresbericht 2000, S. 26.

[51] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 4.

[52] Vgl. Dürekop/Pagel (2005), S. 1251.

[53] Rosenberg (1985), S. 19 f.

[54] Vgl. Vogelsang (2000), S. 10.

[55] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 227.

[56] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 227.

[57] Vgl. Schierenbeck (1999), S. 227.

[58] Vgl. Vogelsang (2000), S. 11.

[59] Vgl. Vogelsang (2000), S. 11.

[60] Vgl. Deutsche Bank, S. 226 ff.

[61] Vgl. Vogelsang (2000), S. 11 ff.

[62] Vgl. Statistisches Bundesamt, S. 354.

[63] Vgl. Vogelsang (2000), S. 12.

[64] Vgl. Statistisches Bundesamt, S. 354.

[65] Vgl. Statistisches Bundesamt, S. 354.

[66] Vgl. Büschgen (1998), S. 926 ff.

[67] Vgl. Büschgen (1998), S. 926. Grundlegend Jensen/Meckling (1976).

[68] Vgl. Büschgen (1998), S. 926 ff.

[69] Vgl. Büschgen (1998), S. 927 f.

[70] Vgl. Büschgen (1998), S. 927.

[71] Vgl. Büschgen (1998), S. 928.

[72] Vgl. Hagen/von Stein (2000), S. 695 ff.

[73] Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2004), S. 504 ff.

[74] Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2004), S. 505.

Fin de l'extrait de 82 pages

Résumé des informations

Titre
Maßnahmen und Instrumente zur Risikosteuerung im Kreditgeschäft
Université
University of Augsburg
Note
2,3
Auteur
Année
2007
Pages
82
N° de catalogue
V86098
ISBN (ebook)
9783638907514
Taille d'un fichier
624 KB
Langue
allemand
Mots clés
Maßnahmen, Instrumente, Risikosteuerung, Kreditgeschäft
Citation du texte
Diplom-Kfm (Univ.) Daniel Holl (Auteur), 2007, Maßnahmen und Instrumente zur Risikosteuerung im Kreditgeschäft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86098

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