Aktivierender Sozialstaat - selektive Demokratie?


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

26 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Teil
2.1 Der Begriff des Sozialstaates
2.2 Neue Herausforderungen und Probleme der Sozialstaatlichkeit
2.3 Das Konzept des aktivierenden Sozialstaats

3. Der „aktivierende Sozialstaat“ in der Tagespolitik
3.1 Das Konzept des aktivierenden Sozialstaats im Bereich der Arbeitsmarktpolotik
3.2 Das Konzept des aktivierenden Sozialstaats im Bereich der Rentenpolitik
3.3 Das Konzept des aktivierenden Sozialstaats im Bereich der Gesundheits-politik

4. Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der deutsche Sozialstaat hat eine Tradition seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Reichskanzler Bismarck war damals gezwungen, auf die Herausforderungen einer sich im Zeichen der Industrialisierung grundlegend wandelnden Gesellschaft zu reagieren. Eine große neue Bevölkerungsschicht entstand, die Arbeiterschicht, sie war mächtig und musste dementsprechend behandelt werden. So setzte Bismarck „Zuckerbrot und Peitsche“ ein, um der Schicht Herr zu werden, er sorgte dafür, dass die Arbeiter im Fall einer Erkrankung versorgt waren und dass sie im Alter ein Auskommen hatten. Zu diesen Maßnahmen war Bismarck gezwungen, da sich das gesellschaftliche Leben verändert hatte, das Leben war nicht mehr wie zuvor innerhalb von großen Familienverbünden organisiert, in denen verschiedene Lebensrisiken und –situationen bewältigt werden konnten, sondern man lebte nun in kleinen städtischen Wohnungen in kleinen Familienverbünden. Hier war eben diese Bewältigung der Lebenslagen nicht mehr in dem Maße möglich. Die Politik hatte darauf zu reagieren und tat dies im beschriebenen Rahmen. Später wurde dann auch eine Arbeitslosenversicherung eingeführt. Grundlegendes Prinzip der drei so genannten Sozialversicherungen war das Solidaritätsprinzip, wonach die Risiken einzelner von der Gesamtheit getragen wurden. Dieses Prinzip ist bis heute das Fundament des Sozialstaates Bundesrepublik Deutschland. Dabei gibt es eine Duplizität der Ereignisse, denn heute steht die Politik ebenso vor einer sich rasch wandelnden Gesellschaft, die durch die Folgen derjenigen Vorgänge, die als Globalisierung bezeichnet werden, bewirkt werden. Die Globalisierung kann im 21. Jahrhundert als ebenso wirkungsmächtiger Prozess begriffen werden wie es die Industrialisierung im 19. Jahrhundert war. Ein Prozess, der die Lebensbedingungen der Menschen nachhaltig verändert und auf den die Politik zu reagieren hat. An welcher Stelle steht nun der Sozialstaat im 21. Jahrhundert? Ist er noch zeitgemäß? Welche Herausforderungen stellt der Globalisierungsprozess und was sind die Kritikpunkte und Kontroversen um den Sozialstaat? Fragen wie diese sollen in der folgenden Arbeit beantwortet werden. Grundlegend wird dabei jedoch die These sein, dass den neuen Herausforderungen an den Sozialstaat und dessen Probleme mit dem Konzept eines „Aktivierenden Sozialstaates“ begegnet werden sollte. Was ist nun unter diesem Konzept zu verstehen und welches sind die Probleme, die damit bewältigt werden sollen? Es wird auch die Frage zu beantworten sein, welche Folgewirkungen dieses Konzept mit sich bringt, wer die Gewinner und die Verlierer sind. Eine schwerwiegende Folgewirkung scheint dabei die soziale Selektion zu sein. Denn es ist zu beobachten, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet und dass dadurch weite Teile der Bevölkerung vom sozialen Leben ausgeschlossen zu werden drohen. Wer stark ist und sich selber helfen kann, der ist auch abgesichert, wer nicht, der darf nur mit einem Minimum an Hilfe rechnen, kurz, nach derzeitigem Stand der Sozialgesetzgebung wird er mit den allernötigsten Lebensgrundlagen versorgt. Es ist also die Frage zu stellen, ob tatsächlich alle Menschen die Chancengleichheit haben, in einem solchen Sozialstaat zu leben oder nicht.

Als Grundlage solcher Betrachtungen soll im ersten Teil eine Basis geschaffen werden. Hier soll es eine kurze theoretische Einführung geben, in der Grundlagen zum Konzept des Sozialstaates und des aktivierenden Sozialstaates dargestellt werden und Probleme und Herausforderungen der heutigen Sozialstaatlichkeit umrissen werden. Im zweiten Teil soll dann das Konzept des aktivierenden Sozialstaates am Beispiel der Arbeits-, Gesundheits- und Rentenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet und auf seine Schwächen und Stärken hin untersucht werden. Dabei sollen Betrachtungen aus der aktuellen Politik und der Wissenschaft zum Thema hinzugezogen werden. Im Schlussteil soll dann die Frage diskutiert werden, ob der aktivierende Sozialstaat als eine selektive Demokratie zu betrachten ist.

Die Arbeit soll ausdrücklich keine Darstellung zur Sozialpolitik in Deutschland sein, dazu müsste es einen historischen Abriss der Phasen der Sozialpolitik geben, welcher stets vor dem Hintergrund der jeweiligen gesellschaftlichen Strukturen betrachtet werden müsste, es müsste weiterhin eine Darstellung der Grundbegriffe und Grundlagen von Sozialpolitik geben, dies würde den Rahmen der Arbeit bei weitem überschreiten. Darüber hinaus soll hier auch keine Diskursanalyse zur Sozialpolitik stattfinden. Vielmehr wird Sozialpolitik hier als vom Grundgesetz vorgegebene Zielrichtung begriffen, welche daher als Leitlinie der bundesdeutschen Politik feststeht. So soll es darum gehen, ob das Konzept des aktivierenden Sozialstaates eines ist, welches zur Bewältigung der neuen Herausforderungen an Sozialpolitik nützlich ist.

2. Theoretischer Teil

2.1 Der Begriff des Sozialstaates

Der Begriff ‚Sozialstaat’ wird in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in der politischen und juristischen Diskussion verwendet, in der Politikwissenschaft und in der Soziologie wird eher das Wort ‚Wohlfahrtsstaat’ benutzt, wenn vom Begriff des Sozialstaates gesprochen wird[1]. Demnach ist vom Sozialstaat vor allem die Rede, wenn auf das Sozialstaatsprinzip des deutschen Grundgesetzes Bezug genommen wird. Vom Sozialstaat ist hier jedoch dem Wort nach nicht die Rede, sehr wohl jedoch sinngemäß. So ist die BRD nach Artikel 20 I des Grundgesetzes „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“, und nach Artikel 28 I muss die verfassungsmäßige Ordnung der Länder ebenso wie des Bundes „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen“. Demnach gehört das hierdurch begründete soziale Staatsziel zu den Pfeilern der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland[2], Sozialstaatlichkeit ist ein Strukturprinzip und ein Charakteristikum des deutschen Staates. Das Wort ‚Wohlfahrtsstaat’ ist in der Politikwissenschaft häufig negativ belegt, „nämlich als ein Gebilde, das seine Bürger ‚von der Wiege bis zur Bahre’ betreut, damit aber auch bevormundet und in ihrer Freiheit beschränkt“[3]. Über die genaue Verwendung der Begriffe ist kein Konsens erzielt worden. Gerhard A. Ritter plädiert für die Verwendung des Begriffs ‚Sozialstaat’ und argumentiert, „daß (sic!) er weiter und eindeutiger gefasst ist als der Begriff des Wohlfahrtsstaates. Er vermeidet sowohl die Anklänge an die bürgerliche Freiheit beschränkende paternalistische Wohlfahrt absolutistischer Staaten wie auch die Missverständnisse (sic!), die sich aus der in den Vereinigten Staaten inzwischen üblichen Unterscheidung zwischen ‚Welfare’, der oft als unerwünschte Notwendigkeit verstandenen Sozialhilfe für Bedürftige, und der meist positiv beurteilten ‚Social Security’, der auch auf eigenen Beitragsleistungen beruhenden Sozialversicherung, ergeben“[4]. Jens Albers verwendet das Wort ‚Wohlfahrtsstaat’ synonym mit dem Wort ‚Sozialstaat’ zur Bezeichnung des Begriffs. Der Begriff Wohlfahrtsstaat bezeichnet demnach „einen Satz politischer Reaktionen auf gesellschaftliche Strukturwandlungen im Rahmen der Modernisierung, der aus staatlichen Interventionen in die gesellschaftliche Verteilung von Lebenschancen in den Dimensionen Einkommen, Gesundheit, Wohnen und Bildung besteht, die auf die Förderung der Sicherheit und Gleichheit der Bürger abzielen.“[5] Der Wohlfahrtsstaat wird dabei als institutioneller Ausdruck der Übernahme der Verantwortung einer Gesellschaft für das Wohlergehen ihrer Mitglieder definiert[6]. Demnach sind die sozialpolitischen Staatsaufgaben unter anderem: der Schutz der Bürger vor Armut und Not durch die Garantie des Existenzminimums, die Absicherung gegen Risiken der Wechselfälle des Lebens, d.h. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Tod, Alter, Elternschaft etc. und unnatürliche soziale Ungleichheiten zu verringern. Somit steht der Sozialstaat in Deutschland vor allem im Kontext der „Sozialen Frage“, seine Aufgabe ist einerseits die Sicherung bedürftiger gesellschaftlicher Gruppen und andererseits, teils dadurch bedingt, die Stabilisierung des Staates selber[7]. In Deutschland sind sozialstaatliche Aktivitäten vor allem in den Bereichen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik verortet, d.h. auf die sozialen Sicherungssysteme und auf familienpolitischen Regelungen und Leistungen wie Mutterschutz und Hinterbliebenenversorgung gerichtet. Den institutionellen Kern des deutschen Sozialstaates bilden dabei Versicherungs-, Vorsorge- und Fürsorgeeinrichtungen wie das System der Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen. „Das deutsche Sozialstaatsprinzip zielt als Verfassungsprinzip vor allem auf die Herstellung und Gewährleistung erträglicher Lebensbedingungen, sozialer Sicherheit, sozialer Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit“[8]. Demnach ist die Sorge um die sozial gerechten und abgesicherten Lebensverhältnisse seiner Bürger erste Staatspflicht. Hier gilt es besonders, die Grundbedürfnisse wie Wohnung, Infrastruktur, Nahrung und Gesundheit zu befriedigen. Der Staat hat dabei die Pflicht, die Lebensrisiken annährend gerecht zu verteilen. Somit ist er auch und vor allem Verteilungs- und Umverteilungsstaat, denn soziale Leistungen, Steuervergünstigungen und Finanzhilfen sind vor allem wirtschaftlich Benachteiligten zu gewähren[9].

Ob ein Staat jedoch als Sozialstaat betrachtet werden kann, hängt im Wesentlichen von der Reichweite seiner Sozialpolitik, der Qualität und Quantität ab[10]. Ein weiter Sozialstaatsbegriff geht über die Abwehrung von Lebensrisiken und die Vorsorge für die sozial Schwächeren hinaus, in Deutschland hat sich dabei ein ganzes System sozialer Leistungen gebildet, was den heutigen Sozialstaat ausmacht[11]. Teil dieses „Sozialen Netzes“ ist auch ein gewisser Schutz vor schrankenloser Freiheit, so werden durch die Sozialgesetzgebung Arbeitnehmer vor unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Mieter vor unbegründeten Kündigungen geschützt. Butterwegge weist dabei auf die enorme Bedeutung hin, die die rechtliche Ausgestaltung des Anspruches der Bürger auf Sozialleistungen in einem freiheitlichen Sozialstaat besitzt. Denn erst ein Rechtsanspruch macht den Einzelnen frei von der Willkür eines anderen[12].

Die Bildungspolitik wird dabei in Deutschland nicht zur Sozialpolitik gezählt, sie stellt infolge des Föderalismusprinzips der BRD ein eigenes Politikfeld dar. Dennoch ist Bildungspolitik in einem engen Zusammenhang zu sozialstaatlichen Aufgaben zu sehen. Das Sozialstaatsverständnis der Bundesrepublik geht dabei jedoch weit über die angesprochenen Felder hinaus, so gehört auch das Betreiben von öffentlichem Personenverkehr, der Post, Bibliotheken, Theatern etc. zur sozialen Verantwortung des Staates. Der Sozialstaat ist also im Idealfalle weit mehr als die Summe der sozialen Sicherungssysteme. Als ein solcher gilt ein Gemeinwesen dann, wenn die Benachteiligungen größerer Gruppen im ökonomischen Reproduktionsprozess (Alte, Kranke, Behinderte, Erwerbslose etc.) durch Geld-, Sach- und personenbezogene Dienstleistungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens kompensiert werden, wenn die soziale Teilhabe aller Bürger gewährleistet und per Rechtsanspruch sichergestellt ist und wenn niemand von der allgemeinen Wohlstandmehrung ausgeschlossen ist. Die staatliche Hilfe basiert dabei nicht auf persönlichen Beziehungen oder ähnlichem, sondern auf einem gesellschaftspolitischen Konsens. Sozialstaatlichkeit ist demnach ein in Verfassung, Gesetzen und Verordnungen festgelegter Vergesellschaftungsmodus, der eine Parteinahme für sozial Schwächere voraussetzt und dabei Eingriffe in das Wirtschaftsleben bedingt[13]. Die Grundprinzipien der Sozialpolitik in Deutschland sind dabei Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität, wobei die grundsätzliche Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit gilt[14].

[...]


[1] Vgl. Pilz, F.: Der Sozialstaat. Ausbau – Kontroversen – Umbau, (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 452), Bonn 2004, S. 15.

[2] Vgl. Schmidt, M.G.(Hrsg.): s.v. Sozialstaat, in: Wörterbuch zur Politik, Stuttgart 1995, S. 886f.

[3] Braun, H.: Darf man noch vom Sozialstaat reden?, in: Die Neue Ordnung, 61(2007)1, S. 15.

[4] Gerhard A. Ritter: Der Sozialstaat. Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, München 1989, S. 13, zitiert nach: Butterwegge, C.: Wohlfahrtsstaaten im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik, Opladen 1999, S.13.

[5] Alber, J.: Der Sozialstaat in der Bundesrepublik 1950-1983, Frankfurt a.M./New York 1989, S. 30, zitiert nach: Butterwegge, C.: Wohlfahrtsstaaten im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik, Opladen 1999, S.14.

[6] Vgl. Giervetz, H.: Welfare State, in: International Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 16, S. 512, zitiert nach: Pilz, F.: Der Sozialstaat. Ausbau – Kontroversen – Umbau, (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 452), Bonn 2004, S. 15.

[7] Vgl. Schulz, G.: Wohlfahrtsstaat und institutionelle Kontinuitäten. Zur Einführung, in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 93(2006)1, S. 482.

[8] Pilz, F.: Der Sozialstaat. Ausbau – Kontroversen – Umbau, (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 452), Bonn 2004, S. 17.

[9] Ob jedoch die deutsche Wirtschaft, und der Finanzsektor, welche mit großzügigen Steuervergünstigungen bedacht werden, zu den angesprochenen wirtschaftlich Benachteiligten gehören ist dabei zu bezweifeln. In der Realität scheint dieser sozialstaatliche Grundsatz des Öfteren missverstanden zu werden. Anders kann der derzeitige Arbeitslosengeld II - Satz sowie ein Anheben der Mehrwertsteuer und ein Senken der Unternehmenssteuern nicht bewertet werden.

[10] Vgl. Butterwegge, C.: Wohlfahrtsstaaten im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik, Opladen 1999, S.12.

[11] Hier sind unter anderem zu nennen: Kindergeld, Unfallversicherung, Erziehungsgeld/Elterngeld, Alterssicherung der Landwirte, Vermögensbildung, Ausbildungsförderung, Jugendhilfe etc.

[12] Vgl. Butterwegge, C.: Wohlfahrtsstaaten im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik, Opladen 1999, S.13.

[13] Vgl. Butterwegge, C.: Wohlfahrtsstaaten im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik, Opladen 1999, S.15.

[14] Vgl. Boeckh, J. u.a.: Sozialpolitik in Deutschland. Eine systematische Einführung, Wiesbaden 2004, S. 154.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Aktivierender Sozialstaat - selektive Demokratie?
Université
Otto-von-Guericke-University Magdeburg
Note
2,0
Auteur
Année
2007
Pages
26
N° de catalogue
V86389
ISBN (ebook)
9783638020732
Taille d'un fichier
420 KB
Langue
allemand
Mots clés
Aktivierender, Sozialstaat, Demokratie
Citation du texte
Matthias Kolodziej (Auteur), 2007, Aktivierender Sozialstaat - selektive Demokratie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86389

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