Aufgabe der Integrationspolitik der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Wirtschaftsintegration ist es nach Art. 131 EGV eine harmonische Entwicklung des Welthandels, eine schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr, sowie den Abbau von Zollschranken zu verfolgen.
Wichtigstes multilaterales Verhandlungsforum für die Weltmarktintegrationspolitik der Europäischen Union (EU) ist dabei die Welthandelsorganisation (WTO). Hier verfolgt die EU Im Bereich des Marktzugangs sowohl offensive als auch defensive Interessen. Das defensive Interesse die EU-Produzenten in sensiblen Bereichen vor ausländischer Konkurrenz zu schützen mit gleichzeitiger Bestrebungen die Exporte zu steigern, führt zu Spannungen zwischen Schutz- und Liberalisierungsmaßnahmen. So drängte die EU bei den WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde einerseits auf Freihandelsregelungen bei Industriegütern und Dienstleistungen, wollte aber die Öffnung in sensiblen Sektoren wie z.B. Landwirtschaft weiter hinauszögern.
Darüber hinaus ist von der EU ein verstärktes Integrationsbemühen außerhalb der WTO-Verhandlungen zu verzeichnen. Die Konsequenz ist eine Vielzahl von regionalen Abkommen, welche den WTO-Anforderungen genügen müssen.
Die Grundsätze der WTO, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichtet haben, werden im Abschnitt 2 behandelt. Darauf folgt eine Darstellung der autonomen handelspolitischen Instrumentarien der EU, welche zum Schutze des gemeinsamen Marktes und als Ausgangspunkt der Verhandlungen innerhalb der WTO dienen.
Im Abschnitt 4 werden dann die WTO-Konformitätsbemühungen der EU bezüglich der von ihr eingesetzten autonomen Maßnahmen und der vertraglichen Regionalintegration thematisiert. Bezüglich der WTO-Konformität wird im Rahmen dieser Arbeit fast ausschließlich auf die Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens der WTO (GATT) abgestellt. Die Kompetenzen im Bereich des Dienstleistungshandels und des geistigen Eigentums verbleiben weiterhin in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zur Unterzeichnung der entsprechenden WTO-Verträge (GATS, TRIPS) sind stets noch die Repräsentanten der einzelnen EU-Länder erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Integrationspolitik der WTO
2.1 Allgemeine Zielsetzung der WTO
2.2 Grundsätze der WTO
2.2.1 Liberalisierung Artikel II GATT, Artikel XVI GATS
2.2.2 Prinzip der Gleichbehandlung (Nicht-Diskriminierung) Artikel I und III GATT
2.2.3 Das Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität)
2.3 Ausnahmen von den WTO-Grundsätzen
3. Wirtschaftspolitische Instrumentarien der EU-Integrationspolitik
3.1 Markteintrittsbarrieren
3.1.1 Das Zollsystem der EU
3.1.2 Abschöpfungen
3.1.3 Mengen- und Quotenregelungen
3.2 Exportsubventionen und Ausfuhrerstattungen ("Export Refunds“)
3.3 Interne Unterstützungsmaßnahmen
3.3.1 Garantiepreise und produktionsbezogene Zahlungen
3.3.2 Sonstige Direktzahlungen
4. Die WTO-Konformitätsbemühungen der EU - Status Quo und Ausblick
4.1 Die Agrarmarktpolitik der EU
4.1.1 Ende der Exportsubventionen 2013
4.1.2 Das „Boxen-Spiel“ für interne Unterstützungsmaßnahmen
4.2 Regionale Handelsabkommen der EU
4.2.1 Nicht-reziproke Handelsabkommen
4.2.2 Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA)
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das wirtschaftspolitische Instrumentarium der Europäischen Union im Kontext ihrer Integrationspolitik und analysiert kritisch deren Konformität mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Agrarmarktpolitik und regionalen Handelsabkommen liegt.
- WTO-Prinzipien und deren Anwendbarkeit auf die EU-Handelspolitik
- Autonome handelspolitische Steuerungsinstrumente der Europäischen Union
- Analyse der WTO-Konformität bei Agrarsubventionen und internen Stützungsmaßnahmen
- Bewertung der regionalen Handelsabkommen und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA)
- Spannungsfeld zwischen Freihandelszielen und protektionistischen Interessen
Auszug aus dem Buch
3.1 Markteintrittsbarrieren
Das zentrale tarifäre Instrument ist der Einfuhrzoll, der nach dem Gemeinsamen Zolltarif (GZT) nach Art. 23 Abs. 1 EGV erhoben wird. Die Höhe wird für die einzelnen Wirtschaftsgüter vom Rat festgesetzt. Mit dem Beitritt zur WTO hat sich die Gemeinschaft verpflichtet auf Zollerhöhungen grundsätzlich zu verzichten. Erhöht werden können Zölle nur im Rahmen handelspolitischer Schutzmaßnahmen (z.B. Antidumping-Zölle).
Neben dem allgemeinen Zolltarif gewährt die EU diverse Zollvergünstigungen für bestimmte Drittländer. Durch das Allgemeine Präferenzsystem (APS) werden bestimmten Entwicklungsländern Zollvergünstigungen eingeräumt, die sich nach Produkten richten:
Für sog. nicht-empfindliche Waren, d.h. Waren die keine Gefahr für die Produzenten innerhalb der Gemeinschaft darstellen, gilt völlige Zollbefreiung, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Bestandteile.
Bei empfindlichen Waren werden die Wertzollsätze um 3,5 % und die spezifischen Zölle um 30% gesenkt.
Bei Textilien erfolgt eine Zollsenkung um 20%
Den ärmsten Entwicklungsländern (Least developed countries – LDC) wird völlige Zollbefreiung auf alle Exportgüter außer Waffen gewährt. Außerdem existieren Sonderregelungen zur Unterstützung der Drogenbekämpfung. Für bestimmte Länder der Andengemeinschaft gilt demnach Zollfreiheit für gewerbliche Waren und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Eine weitere Ausnahme vom Gemeinsamen Zolltarif stellen auch die entwicklungspolitisch motivierten Abkommen mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) dar. Das zur Zeit noch geltende Cotonou-Abkommmen sieht einseitige Zollbefreiungen bzw. Zollermäßigungen für die ehemaligen Koloniestaaten einiger EU-Mitglieder vor. Allerdings sind die Vergünstigungen der EU konditioniert. Bei Missachtung der Menschenrechte oder unzureichenden Maßnahmen bei der Bekämpfung des Drogenhandels können die Vergünstigungen für einzelne Entwicklungsländer ausgesetzt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Aufgabe der EU-Integrationspolitik, den Welthandel zu harmonisieren, und benennt die WTO als zentrales Forum, in dem die EU zwischen Handelsliberalisierung und dem Schutz sensibler Sektoren navigiert.
2. Die Integrationspolitik der WTO: Dieses Kapitel beschreibt die Zielsetzungen, Grundprinzipien wie Meistbegünstigung und Inländerbehandlung sowie die rechtlich definierten Ausnahmeregelungen der WTO-Verträge.
3. Wirtschaftspolitische Instrumentarien der EU-Integrationspolitik: Hier werden die autonomen handelspolitischen Instrumente der EU, wie Zölle, Abschöpfungen, Quoten und Exportsubventionen, in ihrer Wirkungsweise und ihrem Zusammenhang mit WTO-Vorgaben dargestellt.
4. Die WTO-Konformitätsbemühungen der EU - Status Quo und Ausblick: Der Abschnitt analysiert die aktuellen Bestrebungen der EU, ihre Agrarpolitik und regionalen Handelsabkommen (insbesondere EPAs) an WTO-Regeln anzupassen, und diskutiert die dabei auftretenden Konflikte.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die EU zwar Fortschritte beim Abbau handelsverzerrender Instrumente erzielt hat, aber weiterhin Herausforderungen bestehen, um eine echte WTO-Konformität zu erreichen und regionale Abkommen multilateral zu integrieren.
Schlüsselwörter
WTO, Europäische Union, Handelspolitik, GATT, Agrarpolitik, Exportsubventionen, Marktzugang, Freihandelszone, Meistbegünstigungsprinzip, Reziprozität, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, AKP-Staaten, Liberalisierung, Welthandel, Handelshemmnisse
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der handelspolitischen Instrumente der Europäischen Union und untersucht, inwieweit diese Maßnahmen mit den Regelungen und Grundsätzen der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang stehen.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Publikation behandelt?
Die zentralen Themen sind das WTO-Regelwerk, die autonomen handelspolitischen Instrumentarien der EU (Zölle, Subventionen), die EU-Agrarmarktpolitik sowie die vertragliche Ausgestaltung regionaler Handelsabkommen mit Drittstaaten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die EU ihre handelspolitischen Instrumente einsetzt und welche Spannungsfelder sich dabei im Hinblick auf die WTO-Konformität und die Zielsetzung des globalen Freihandels ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine Literaturanalyse und eine deskriptive Untersuchung der EU-Handelspolitik sowie der WTO-Vertragstexte, um den Status quo und die Problematiken der Subventions- und Abkommenspolitik darzustellen.
Welche Inhalte bilden den Schwerpunkt des Hauptteils?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der detaillierten Beschreibung der handelspolitischen Instrumente der EU (Markteintrittsbarrieren, Unterstützungsmaßnahmen) und der kritischen Auseinandersetzung mit der WTO-Konformitätsdebatte bei Agrarsubventionen und EPAs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie WTO-Konformität, Agrar-Subventionen, Meistbegünstigung, Freihandelszonen und regionale Handelsabkommen charakterisiert.
Was besagt das sogenannte "Boxen-System" im WTO-Agrarabkommen?
Es handelt sich um ein Klassifizierungssystem für interne Stützungsmaßnahmen. Dabei werden Subventionen in Kategorien eingeteilt: Die "Amber Box" (handelsverzerrend), "Blue Box" (produktionsbeschränkend) und "Green Box" (weitestgehend erlaubt), um den Abbau wettbewerbsverzerrender Förderungen zu strukturieren.
Warum sind die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit den AKP-Staaten problematisch?
Die EPAs sind strittig, da sie das WTO-Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) einführen sollen, was für die AKP-Staaten einen hohen wirtschaftlichen Anpassungsdruck bedeutet, während die EU gleichzeitig versucht, bisher multilateral nicht durchsetzbare Themen regional zu verankern.
- Quote paper
- Robert Breitkreuz (Author), 2007, Das wirtschaftspolitische Instrumentarium der EU-Integrationspolitik und seine WTO-Konformität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87677