Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der deutschen Außenpolitik und der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) unter besonderer Berücksichtigung der Genscher-Ära.
Zum Einstieg in diese Thematik wird zunächst ein kurzer Abriss der deutschen Europapolitik vor 1975 dargestellt.
Ferner wird die Struktur der KSZE, die sich vorgestellt. Dazu gehört die Entstehungsgeschichte sowie der Inhalt und die Ziele der Schlussakte von Helsinki.
Auch wird die Bedeutung der KSZE sowohl während des bilateralen Konfliktes als auch nach dessen Beendigung aufgezeigt.
Einen Schwerpunkt dieser Arbeit soll die Entwicklung der KSZE in Hinsicht auf die deutsche Außenpolitik unter besonderer Mitarbeit Genschers bilden. Welchen Einfluss hatte der von Genscher bevorzugte Multilateralismus auf die gesamteuropäische Entspannungspolitik sowie auf den Verlauf der KSZE? Dieser Frage soll in der Arbeit nachgegangen werden.
Anschließend wird die These "Genscher - ein europäischer Visionär" untersucht und seine Rolle in der Europapolitik dargestellt. Nebenbei soll sein Einfluss unter Berücksichtigung anderer Meinungen dargestellt werden.
Abschließend werden Bilanzen und ein Fazit der, in dieser Zeit, erreichten Ziele vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Deutsche Europapolitik vor 1975
3. Struktur der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)
3.1 Entstehung der KSZE
3.2 Inhalt und Ziele der Schlussakte von Helsinki
4. Bedeutung der KSZE
4.1 Bedeutung während des Ost-West-Konfliktes
4.2 Bedeutung nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes
5. KSZE-Prozess unter Berücksichtigung der Genscher-Ära von 1975 bis 1992
5.1 Erste Periode von 1975 bis 1989
5.2 Zweite Periode von 1990 bis 1992
6. Hans-Dietrich Genscher – ein europäischer Visionär
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
1. Einführung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der deutschen Außenpolitik und der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) unter besonderer Berücksichtigung der Genscher-Ära.
Zum Einstieg in diese Thematik wird zunächst ein kurzer Abriss der deutschen Europapolitik vor 1975 dargestellt.
Ferner wird die Struktur der KSZE, die sich vorgestellt. Dazu gehört die Entstehungsgeschichte sowie der Inhalt und die Ziele der Schlussakte von Helsinki.
Auch wird die Bedeutung der KSZE sowohl während des bilateralen Konfliktes als auch nach dessen Beendigung aufgezeigt.
Einen Schwerpunkt dieser Arbeit soll die Entwicklung der KSZE in Hinsicht auf die deutsche Außenpolitik unter besonderer Mitarbeit Genschers bilden. Welchen Einfluss hatte der von Genscher bevorzugte Multilateralismus auf die gesamteuropäische Entspannungspolitik sowie auf den Verlauf der KSZE? Dieser Frage soll in der Arbeit nachgegangen werden.
Anschließend wird die These „Genscher – ein europäischer Visionär“ untersucht und seine Rolle in der Europapolitik dargestellt. Nebenbei soll sein Einfluss unter Berücksichtigung anderer Meinungen dargestellt werden.
Abschließend werden Bilanzen und ein Fazit der, in dieser Zeit, erreichten Ziele vorgestellt.
2. Deutsche Europapolitik vor 1975
Die BRD bemühte sich zu Zeiten der großen Regierungskoalition, die bundesdeutsche Ost- und Deutschlandpolitik der in Gang gekommenen Ost-West-Entspannung anzupassen. Zum ersten Mal erklärte die Bundesregierung die Ziele ihrer Außenpolitik: die allgemeine Verbesserung des Ost-West-Verhältnisses. Dies geschah unabhängig von der bis dahin vertretenen Auffassung, das vor einer gesamteuropäischen Entspannung erst Fortschritte hinsichtlich der Überwindung der Teilung Deutschlands erzielt werden müssen. Zudem wendete sich die Bundesregierung ganz vorsichtig von der Hallstein-Doktrin ab und nahm erstmals im Januar 1967 diplomatische Beziehungen zu Rumänien und im Januar 1968 zu Jugoslawien auf. Auf Grund veränderter internationaler Rahmenbedingungen lockerte sich die verfestigte ost- und deutschlandpolitische Position in der BRD auf.[1]
Die im Jahre 1969 an die Macht gekommene sozial-liberale Regierung griff Brandts Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 auf und setzte somit auf neue Konzeptionselemente. Am 12. August 1970 unterzeichneten die BRD und die Sowjetunion einen Vertrag, dessen wichtigstes Ziel die Aufrechterhaltung des Friedens und die Erreichung einer Entspannung zwischen beiden Ländern war. Dieser Vertrag war ein Schlüsseldokument der neuen Ost- und Deutschlandpolitik.
Diesem folgten die Verträge mit der Volksrepublik Polen vom 7. Dezember 1970, mit der Tschechoslowakei vom 11. Dezember 1973 sowie der Grundlagenvertrag mit der DDR vom 21. Dezember 1972, der am 21. Juli 1973 in Kraft trat und dem eine besondere Bedeutung zugeschrieben war.
Mit ihrer bilateralen Ost- und Deutschlandpolitik gewann die BRD Anfang der 70-er Jahre nicht nur den Anschluss an die Bemühungen der Westmächte, das Ost-West-Verhältnis zu entspannen, sondern setzte sich an die Spitze der westlichen Entspannungspolitik.[2]
3. Struktur der KSZE
3.1 Entstehung der KSZE
Treibende Kraft für eine Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa war eine europäische Entspannungspolitik, die ein Abbau der Ost-West-Spannungen einläutern sollte.
Auslöser war der Zeitpunkt, als die finnische Regierung im Mai 1969 den Budapester Appell der Warschauer Vertragsstaaten aufgriff und ihre guten Dienste bei der Vorbereitung einer solchen Konferenz anbot.[3]
Für einen zusätzlichen Antrieb sorgte Außenminister Brandt, der sich für eine europäische Konferenz einsetzte. Dabei stellte er aber folgende Forderungen, die Bonn ein Eintreten für das Konferenzprojekt erlaubten:
1. die Konferenz solle realistische Erfolgsaussichten für Verhandlungen über die ordnungs- und sicherheitspolitischen Probleme Europas bieten
2. Vereinigte Staaten und Kanada sollen an der Konferenz teilnehmen. Deren Teilnahme muss vorher sichergestellt werden.[4]
Das Interesse der BRD am Zustandekommen der Konferenz erklärte sich aus der Hoffnung auf eine multilaterale Absicherung ihrer bilateralen Ostpolitik. Man erhoffte sich eine Erarbeitung von Lösungen hinsichtlich der Sicherheits- und Rüstungskontrollprobleme, deren Ansätze gemeinsam mit den Rüstungspartnern diskutiert werden sollten.
Diese Ergebnisse sollten als Grundlage für eine europäische Friedensordnung dienen. Allgemein kann man aber vor allem eine Intensivierung der Ost-West-Zusammenarbeit als wichtigstes Ziel formulieren, wobei für die Bundesrepublik humanistische Beweggründe (z. B. Familienzusammenführung) eine besonders hohe Rolle spielten.[5]
So nahm die Konferenz Grundzüge an und sollte sich in drei Phasen gliedern, die in unterschiedlichen Staaten mit unterschiedlicher Zielauslegung vonstatten gehen sollte.
Bei der Konferenz vom 3. bis 7. Juli 1973 in Helsinki nahmen die Außenminister teil und erklärten sich mit den von der Konferenz ausgearbeiteten Empfehlungen der Themen sowie mit dem Ablauf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) einverstanden. Daraufhin wurden drei Kommissionen gebildet:
a. Kommission für Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Deren Aufgabe sollte die Ausarbeitung von Vorschlägen für vertrauensbildende Maßnahmen sein.
b. Kommission für Fragen der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt. Hier sollten Möglichkeiten zu einer erweiterten Kooperation ausgearbeitet werden.
c. Kommission für Fragen der humanitären Zusammenarbeit. Hierbei bestand die Aufgabe darin, Lösungen von humanitären Fragen zu erarbeiten und zwischenmenschliche Kontakte zu pflegen.[6]
Die BRD engagierte sich von allem bei den Verhandlungen in der ersten und dritten Kommission. Vor außerordentlicher Wichtigkeit waren die menschlichen Kontakte, die in den Ostverträgen nicht berücksichtigt wurden.[7]
Für die Bundesregierung waren die Konferenz von einer entscheidenden Bedeutung und boten eine Perspektive für mehr Zusammenarbeit und Sicherheit innerhalb Europas. Auffallend war die Bilanz Genschers in Hinblick auf die KSZE-Schlussakte: er hob stärker das hervor, was durch die Schlussakte verhindert und weniger das, was erreicht wurde hervor.[8]
3.2 Inhalt und Ziele der Schlussakte von Helsinki
Die Schlussakte von Helsinki wurde zwei Jahre lang vorbereitet und dessen Inhalte unter Berücksichtigung aller beteiligten Staaten ausgearbeitet.
Am 1. August 1975 wurde diese nach einer mühevollen und nicht einfachen Vorbereitungsphase von 35 Teilnehmerstaaten aus drei verschiedenen Regimes, dem West- und Ostblock sowie den blockfreien Staaten, unterzeichnet.
Die Schlussakte beinhaltete eine Erklärung, die vom politischen Willen aller und unter Berücksichtigung der Interessen aller Völker getragen wurde. Die Ergebnisse der Vorbereitungsarbeit wurden in einer Prinzipienerklärung festgeschrieben. Folgende Ziele wurden feierlich von allen Staaten angenommen:[9]
[...]
[1] vgl. Knapp, Manfred: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die Beziehungen zum Osten: Wandel in der Ost- und Deutschlandpolitik, in: Knapp/Krell (Hrsg.): Einführung in die internationale Politik, München/Wien/Oldenburg 1990, S. 159
[2] vgl. ebd., S. 159f
[3] vgl. Haftendorn, Helga: Deutsche Außenpolitik zwischen Selbstbeschränkung und Selbstbehauptung, Stuttgart/München 2001, S. 209
[4] vgl. ebd., S. 209
[5] vgl. ebd., S. 210
[6] vgl. ebd., S. 212
[7] vgl. ebd., S. 213
[8] vgl. ebd., S. 215
[9] vgl. D 77: Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. August 1975 (Auszüge), in: Gasteyer, Curt: Europa von der Spaltung zur Einigung. Darstellung und Dokumentation 1945 – 2000, Bonn 2001, S. 298
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