Der Vertrag von Nizza hat die Kompetenzen und Bedeutung der Europäischen Kommission deutlich ausgedehnt. In der europäischen Rechtsetzung hat die Kommission nach Art. 208 EGV das Vorschlagsrecht, dessen Vorschläge der Ministerrat nach Zustimmung des EP aufgreifen kann. Der Kommission kommt somit die Rolle des Agendasetters in der Europäischen Union zu. Pollack (1997: 102) unterscheidet zwischen dem formellen/prozeduralen Agendasetting und dem informellen/substanziellen Agendasetting.
In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der informellen/substanziellen Agendamacht der Kommission beim Rechtsetzungsprozess, darüber hinaus wie diese von der Kommission strategisch genutzt werden kann. Der Theoretische Teil basiert auf der Principal-Agent-Theorie, sowie Theorien zum Agandasetting in der Europäischen Union, die in verschiedenen Aufsätzen von Tsebelis und Garrett entwickelt wurden, wobei nicht nur zwischen den Theorien von Intergouvernmentalismus und Supranationalismus hin und her argumentiert werden soll. Tsebelis und Garett untersuchen das Agendasetting innerhalb der Europäischen Union und befinden die Agendamacht der Kommission dass für besonders groß, wenn der Ministerrat die Vorschläge mit qualifizierter Mehrheit verabschieden kann, eine Abänderung jedoch Einstimmigkeit erfordert.
Es wird dabei die These verfolgt, dass dieser Modus von der Kommission strategisch genutzt wird, was auch als Grundlage des Aufbaus der These dieser B.A. Arbeit dienen soll. Empirisch wird die Hypothese an zwei bzw. drei Fallstudien aus der Europäischen Umweltpolitik überprüft. Der Bereich Umweltpolitik wurde ausgewählt, weil dieser Politiksektor als vergleichssweise stark integriert einzuordnen ist. Insbesondere sind die Issues dieses Sektors meist nicht regional oder national begrenzt, was als zusätzlicher Grund für eine starke Europäisierung der Umweltpolitik heranzuziehen ist. Die Fallstudien umfassen die Problematik der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) aus dem Chemikalienrecht (Juni 2006), die Maßnahmen der Europäischen Kommission als Reaktion auf die BSE-Krise (Verhütung, Kontrolle und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien [TSE]) sowie die Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (Oktober 2000) zur Verbesserung des europäischen Gewässerschutzes. Alle diese Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und stießen z.T. auf harten Widerstand.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Rolle der Kommission in der Literatur
2.1. Intergouvernementalismus vs. Supranationalismus
2.2. Liberaler Intergouvernementalismus
2.3. Der neofunktionalisitsche Ansatz
2.4. Das Modell der Multi-Level-Governance
2.5. Der neoinstitutionalistische oder Rational Choice-Ansatz
3. Entwicklung der Hypothese: Agendasetting in der Europäischen Union
3.1. Rechtsetzung in der Europäischen Union
3.2. Die Kommission als Agendasetter
3.3. Informelle Einflussnahme und Komitologie
3.4. Die Kommission und europäische Umweltpolitik
4. Umweltpolitik in der Europäischen Union
4.1. Die Chemikalienverordnung (REACH)
4.1.1. Das Problem
4.1.2. Der Kommissionsvorschlag
4.1.3. Die Reaktion der Mitgliedstaaten
4.1.4. Ergebnis
4.2. BSE
4.2.1. Das Problem
4.2.2. Die Kommissionsvorschläge
4.2.3. Die Reaktion der Mitgliedstaaten
4.2.4. Ergebnis
4.3. WRRL
4.3.1. Das Problem
4.3.2. Der Kommissionsvorschlag
4.3.3. Reaktionen
4.3.4. Ergebnis
5. Analyse
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Europäische Kommission ihr Vorschlagsrecht im Rat nutzen kann, um in der europäischen Umweltpolitik supranationalen Einfluss auszuüben und eigene Präferenzen gegen den Willen der Mitgliedstaaten durchzusetzen. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die strategische Agendamacht der Kommission im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.
- Analyse der Rolle der Kommission als supranationaler Akteur.
- Entwicklung einer Hypothese basierend auf dem neoinstitutionalistischen bzw. Rational-Choice-Ansatz.
- Untersuchung der institutionellen Rahmenbedingungen des Mitentscheidungsverfahrens.
- Qualitative Fallstudien zur REACH-Verordnung, der BSE-Problematik und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
- Bewertung der strategischen Agendamacht der Kommission unter verschiedenen Rahmenbedingungen.
Auszug aus dem Buch
3.2. Die Kommission als Agendasetter
Bei allen beschriebenen Verfahren besitzt die Kommission das Vorschlagsrecht. Verfolgt man verschiedene theoretische Ansätze, so wird diskutiert, ob die Rolle der Kommission im Legislativprozess mit dem Wandel der Entscheidungsverfahren immer geringer wurde (Tsebelis & Garrett, 2000, 2001, Burns 2004). Besonders interessant ist dabei, welche Rolle die Kommission als Agendasetter einnimmt und, darüber hinaus, wie groß ihr Einfluss auf die Rechtsetzung tatsächlich ist.
Zunächst gilt es zu bestimmen, welche Annahmen über das Verhalten der Kommission als Akteur getroffen werden können. In Kapitel 2 wurde der neoinstitutionalistische Ansatz als theoretische Grundlage dieser Arbeit ausgewählt. Das heißt, die Kommission nutzt die institutionellen Strukturen der EU-Legislative um ihre eigenen Präferenzen zu verfolgen. Da es sich bei der EU-Legislative um ein klassisches Principal-Agent-Modell handelt, wird dieses Verhalten hier zunächst theoretisch eingeordnet. Die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten delegieren aufgrund eines erheblichen Informationsvorsprungs der Kommission Kompetenzen an diese (Ballman et al., 2002: 555).
Der Normalfall laut Principal-Agent-Modell ist, dass die Kommission als Agent im Sinne und nach den Präferenzen der Prinzipale, den im Rat vertretenen Mitgliedstaaten, handelt. Weicht der Agent von den Vorgaben der Prinzipale ab, und verhält sich opportunistisch, wird von shirking gesprochen. Dieses Verhalten verursacht für die Prinzipale erhebliche Kosten und ist für sie zum Teil nur schwer zu erkennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Agent opportunistisch verhält wird durch die so genannte slippage-Dynamik, (das Abweichen vom eigentlichen Auftrag aufgrund institutioneller Voraussetzungen) noch vergrößert. Bestimmte Delegationsstrukturen können für ein solches Verhalten institutionell förderlich sein (Kassim & Menon, 2003: 122). Opportunistisches Verhalten wird als Folge einer asymmetrischen Verteilung von Information und einer besseren Ressourcenausstattung des Agenten im Vergleich zu den Prinzipalen gesehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Ziel der Arbeit, die Hypothese über die strategische Agendamacht der Kommission zu prüfen, und führt in die drei gewählten Fallstudien zur europäischen Umweltpolitik ein.
2. Die Rolle der Kommission in der Literatur: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über verschiedene politikwissenschaftliche Ansätze zur Rolle der Kommission und begründet die Entscheidung für den neoinstitutionalistischen Ansatz als theoretische Basis.
3. Entwicklung der Hypothese: Agendasetting in der Europäischen Union: Hier werden die legislativen Verfahren der EU und die theoretischen Konzepte des Agendasetting erläutert, um die Hypothese zum strategischen Verhalten der Kommission herzuleiten.
4. Umweltpolitik in der Europäischen Union: Dieses Kapitel behandelt die Entwicklung der EU-Umweltpolitik und führt die Fallstudien REACH, BSE und WRRL ein, um die empirische Basis für die Analyse zu schaffen.
5. Analyse: In diesem Kapitel werden die theoretischen Überlegungen anhand der drei Fallstudien praktisch überprüft und die Agendamacht der Kommission in den jeweiligen Kontexten bewertet.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die Agendamacht der Kommission stark von den spezifischen Rahmenbedingungen abhängt und nicht in allen Fällen gleichermaßen ausgeprägt ist.
Schlüsselwörter
Europäische Kommission, Agendasetting, supranationaler Akteur, Umweltpolitik, Rechtsetzung, Mitentscheidungsverfahren, Principal-Agent-Theorie, REACH, BSE, Wasserrahmenrichtlinie, Institutionelle Rahmenbedingungen, Politische Strategie, Interessenkonflikt, Europäische Integration, Policy-Prozess.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Abschlussarbeit?
Die Arbeit analysiert die Rolle der Europäischen Kommission als supranationaler Akteur und untersucht, inwieweit sie ihre Position als Agendasetter strategisch nutzen kann, um eigene umweltpolitische Präferenzen gegen den Widerstand der Mitgliedstaaten im Rat durchzusetzen.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentral sind die Dynamiken der europäischen Rechtsetzung, die theoretische Debatte über Supranationalismus versus Intergouvernementalismus sowie die konkrete Anwendung dieser Theorien auf komplexe Regulierungsfragen in der Umweltpolitik.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, ob die Europäische Kommission ihre Agendamacht strategisch nutzen kann, um Politiken zu implementieren, die von den Präferenzen der Mehrheit im Rat abweichen, und unter welchen Bedingungen dies erfolgreich gelingt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin wendet ein qualitatives Vorgehen an, indem sie drei spezifische Fallstudien aus dem Umweltsektor (REACH, BSE-Problematik, Wasserrahmenrichtlinie) detailliert analysiert und mit den theoretischen Annahmen des neoinstitutionalistischen Ansatzes vergleicht.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil deckt eine fundierte Literaturrecherche, die Herleitung einer eigenen Hypothese mittels des Principal-Agent-Modells und der Spieltheorie sowie die detaillierte Darstellung und Analyse der drei umweltpolitischen Fallstudien ab.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere: Agendasetting, Europäische Kommission, Umweltpolitik, Mitentscheidungsverfahren, supranationale Akteure, Principal-Agent-Theorie und die genannten Fallstudien REACH, BSE und WRRL.
Warum spielt die REACH-Verordnung eine zentrale Rolle für die Hypothese?
REACH dient als Fallbeispiel, um zu zeigen, wie die Kommission trotz eines Informationsvorsprungs durch die institutionelle Verschiebung der Verhandlungen in den Wettbewerbsfähigkeitsrat in ihrem strategischen Agendasetting beeinflusst und abgeschwächt wurde.
Wie unterscheidet sich der Fall der WRRL von den anderen untersuchten Politiken?
Im Gegensatz zu den anderen Fällen konnte die Kommission bei der WRRL kaum Agendamacht ausüben, da die Mitgliedstaaten trotz einer Unzufriedenheit mit dem Status quo sehr schnell einen gemeinsamen, wenn auch verwässerten, Kompromiss fanden, der den Spielraum für die Kommission minimierte.
Welche Bedeutung hat die BSE-Krise für die Untersuchung?
Die BSE-Krise illustriert eine Situation, in der ein hoher öffentlicher Handlungsdruck und eine explizite Steuerung durch Experten (SSC) der Kommission ermöglichten, die Akteurskonstellationen so zu nutzen, dass sie bei den Detailregelungen erfolgreich Agendamacht ausüben konnte.
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- Bachelor of Arts Johannes Schumm (Author), 2007, Die Kommission als supranationaler Akteur in der europäischen Umweltpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87977