Über das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Streitbarkeit ist viel diskutiert worden. Immer wieder steht man vor der Frage, ob es nicht ein Widerspruch in sich selbst ist, wenn man zum Schutz einer Verfassung unveräußerliche Grundsätze der Verfassung preisgibt. Die Weimarer Reichsverfassung entschied sich gegen das Prinzip der Streitbarkeit. Vielleicht lag es am „liberaldemokratischen Optimismus des 19. Jahrhunderts“ , dass die WRV es mit ihrer weitreichenden Konzeption von Freiheit gewährleistete, dass die von ihr gewährten Freiheitsrechte gegen die Verfassung selbst zu missbraucht werden konnten. Es dauerte nicht lange, bis der Weg direkt in die nationalsozialistische Katastrophe führte. Dass dies den Schöpfern des GG bei dessen Ausarbeitung stets vor Augen schwebte, möchte ich in dieser Arbeit anhand der einzelnen Bausteine des Streitbarkeitsprinzips im GG darstellen. Ich möchte zeigen, dass der Parlamentarische Rat stets darauf bedacht war, die missbräuchliche Anwendung von Grundrechten einzuschränken, bzw. dies ganz zu verhindern. Vor allem sollte verhindert werden, dass sich Verfassungsfeinde in ihrer Absicht die Verfassung zu beseitigen, auf die Verfassung selbst berufen können. Friedrich Karl Fromme formuliert diesen Gedanken sehr treffend:
„Weder ,legale’ Bewerbung um die Macht, noch ,legales’ Ergreifen der Macht, noch ,legale’ Ausübung der Macht soll für antidemokratische Kräfte möglich sein.“
Um zu zeigen dass die einzelnen Bestimmungen und Elemente der „Streitbaren Demokratie“ im GG direkte Reaktionen des Parlamentarischen Rates auf die nationalsozialistische Herrschaft sind, werde ich zunächst die Begriffe der „Streitbaren Demokratie“ und der, von ihr geschützten „Freiheitlich Demokratischen Grundordnung“, genau erläutern. Anschließend werde ich die einzelnen Elemente des Streitbarkeitsprinzips im GG darstellen. Dabei werde ich in 3.1. und 3.2. auf die Problematik von Verboten von verfassungswidrigen Parteien und Vereinigungen, sowie auf die Möglichkeit der Verwirkung einzelner Grundrechten eingehen. Dann werde ich in 3.4. den Schutz des GG vor antidemokratischen Verfassungsänderungen durch die „Ewigkeitsklausel“ darstellen und in 3.5. ab-schließend das Widerstandsrecht diskutieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff der „Streitbaren Demokratie“
3. Streitbare Demokratie im GG
3.1. Die freiheitlich demokratische Grundordnung nach Art. 21 II GG
3.2. Verbot von verfassungswidrigen Vereinigungen (Art. 9 II GG) und Parteien (Art. 21 II GG)
3.3. Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG)
3.4. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG)
3.5. Das Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG)
3.5.1. Das Widerstandsrecht als Gegenstand der Beratungen des Parlamentarischen Rates
3.5.2. Das Widerstandsrecht im GG (Art. 20 IV GG)
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Prinzip der „streitbaren Demokratie“ im deutschen Grundgesetz als bewusste Reaktion des Parlamentarischen Rates auf das Scheitern der Weimarer Republik und die nationalsozialistische Herrschaft. Die zentrale Forschungsfrage adressiert dabei, wie durch spezifische verfassungsrechtliche Schutzinstrumente verhindert werden soll, dass antidemokratische Kräfte die demokratische Ordnung mithilfe eben jener Freiheitsrechte beseitigen können, die sie zu schützen vorgibt.
- Historische Herleitung des Streitbarkeitsprinzips aus den Mängeln der Weimarer Reichsverfassung.
- Analyse der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) als wertgebundene Basis des Grundgesetzes.
- Untersuchung von Schutzmechanismen wie Parteiverboten, Grundrechtsverwirkung und der Ewigkeitsklausel.
- Diskussion des umstrittenen Widerstandsrechts als „ultima ratio“ der Verfassungsverteidigung.
Auszug aus dem Buch
3.2. Verbot von verfassungswidrigen Vereinigungen (Art. 9 II GG) und Parteien (Art. 21 II GG)
Ein wesentliches Merkmal der Streitbaren Demokratie ist, die Möglichkeit, Parteien und Vereinigungen für verfassungswidrig zu erklären und zu verbieten. Das GG regelt dies in den Artikeln 9 II und 21 II. Voraussetzung für ein Parteiverbot ist aber nicht Extremismus schlechthin. Markus Thiel weist darauf hin, dass Extremisten und deren Zusammenschluss in Vereinigungen und Parteien ein gewohntes Bild in einem freiheitlich demokratischen Staat darstellen. Dies gebiete schon die der FDGO zugrunde liegende Meinungspluralität, welche auch von der mehrheitlich „herrschenden“ Meinung abweichende Meinungen schützt, auch wenn diese als extremistisch einzustufen sind. Um eine Partei zu verbieten, muss das BVerfG feststellen, dass diese eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der FDGO beabsichtigt. Die Möglichkeit eines Verbotes von Parteien ist jedoch sehr umstritten. Friedrich Karl Fromme weist zu Recht darauf hin, dass das Erstarken antidemokratischer Parteien in der Endphase der Weimarer Republik sicherlich nicht die alleinige Ursache, aber ein Symptom des Scheiterns der Weimarer Republik war. Deshalb sei es dem Parlamentarischen Rat ein besonderes Anliegen gewesen, Instrumentarien festzulegen, um das Erstarken antidemokratischer Parteien und Vereinigungen zu verhindern.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik ein, ob eine Demokratie zum Schutz ihrer Grundwerte ihre eigene Toleranz begrenzen darf, und stellt das Ziel der Arbeit dar, die Schutzbausteine des Grundgesetzes zu analysieren.
2. Der Begriff der „Streitbaren Demokratie“: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung und Definition des Begriffs, der als Reaktion auf die „wehrlose“ Weimarer Republik und die Aggressivität totalitärer Bestrebungen entstanden ist.
3. Streitbare Demokratie im GG: Das Kapitel bietet eine systematische Analyse der vier zentralen Verfassungsbestimmungen (Art. 9 II, 18, 21 II, 79 III, 20 IV GG), die den Kern des Verfassungsschutzes bilden.
3.1. Die freiheitlich demokratische Grundordnung nach Art. 21 II GG: Es wird der Begriff der FDGO als zentraler, wertgebundener Schlüsselbegriff des Grundgesetzes definiert, der jegliche totalitäre Bestrebung abgrenzt.
3.2. Verbot von verfassungswidrigen Vereinigungen (Art. 9 II GG) und Parteien (Art. 21 II GG): Hier wird das Spannungsfeld zwischen der notwendigen Abwehr von Verfassungsfeinden und der Freiheit des politischen Wettbewerbs erörtert.
3.3. Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG): Das Kapitel behandelt die Funktion der Grundrechtsverwirkung als „scharfes Schwert“ und Reservevorschrift, die den Missbrauch von Freiheitsrechten gegen die FDGO verhindern soll.
3.4. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG): Diese Untersuchung zeigt auf, wie die Unabänderlichkeit zentraler Strukturprinzipien des Grundgesetzes einen Systemwechsel unter dem Deckmantel der Legalität verhindern soll.
3.5. Das Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG): Die Analyse befasst sich mit der Entstehung und der Funktion des 1968 eingeführten Widerstandsrechts als ultima ratio gegen den Zusammenbruch von Recht und Ordnung.
3.5.1. Das Widerstandsrecht als Gegenstand der Beratungen des Parlamentarischen Rates: Dieses Kapitel beleuchtet das Misstrauen des Parlamentarischen Rates gegenüber plebiszitären Elementen und die Gründe für die anfängliche Ablehnung des Widerstandsrechts.
3.5.2. Das Widerstandsrecht im GG (Art. 20 IV GG): Der Text schließt mit einer Betrachtung der normativen Verankerung des Widerstandsrechts und seiner Rolle als Ergänzung des Verfassungsschutzes.
4. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Instrumente der streitbaren Demokratie trotz ihrer teils geringen praktischen Anwendung eine hohe präventive Bedeutung zur Sicherung der demokratischen Ordnung haben.
Schlüsselwörter
Streitbare Demokratie, Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, Freiheitlich demokratische Grundordnung, FDGO, Verfassungsschutz, Weimarer Republik, Parteienverbot, Grundrechtsverwirkung, Ewigkeitsklausel, Widerstandsrecht, Nationalsozialismus, Totalitarismus, Rechtsstaat, Politische Willensbildung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Prinzip der „streitbaren Demokratie“ innerhalb des deutschen Grundgesetzes und untersucht, wie der Parlamentarische Rat nach den Erfahrungen der NS-Zeit verfassungsrechtliche Schutzmechanismen implementiert hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen der Verfassungsschutz, die freiheitlich demokratische Grundordnung, die Möglichkeiten von Parteiverboten, die Verwirkung von Grundrechten, die Ewigkeitsklausel sowie das Widerstandsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die Instrumente des Grundgesetzes direkte, präventive Reaktionen auf die verfassungsrechtlichen Mängel der Weimarer Reichsverfassung sind, die den Untergang der ersten deutschen Demokratie ermöglichten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine historisch-analytische Methode, indem er die Entstehungsgeschichte und die systematischen Zusammenhänge der Verfassungsartikel mit zeitgeschichtlichen Quellen und rechtswissenschaftlicher Literatur verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der FDGO, die Problematik von Parteiverboten, die theoretische sowie praktische Relevanz der Grundrechtsverwirkung, die Schutzfunktion der Ewigkeitsklausel und die Genese des Widerstandsrechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Begriffen zählen Streitbare Demokratie, FDGO, Verfassungsschutz, Parlamentarischer Rat und Prävention.
Warum wurde das Widerstandsrecht erst 1968 ins Grundgesetz aufgenommen?
Der Parlamentarische Rat lehnte es ursprünglich ab, da er befürchtete, dass ein solches Recht bei demagogischem Missbrauch selbst als Vorwand für diktatorische Umstürze genutzt werden könnte, was dem ursprünglichen Ziel der Stabilisierung widersprochen hätte.
Was bedeutet die „Ewigkeitsklausel“ in diesem Kontext?
Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG) schützt die zentralen Strukturprinzipien des Grundgesetzes, indem sie diese für verfassungsändernde Gesetzgeber als unantastbar erklärt, um „legale“ Revolutionen zur Beseitigung der Demokratie auszuschließen.
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- Bachelor of Arts Johannes Schumm (Author), 2006, Streitbare Demokratie - Das Streitbarkeitsprinzip des Grundgesetzes als Antwort des Parlamentarischen Rates auf die nationalsozialistische Katastrophe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87979