Transparenzstandards im Dritten Sektor

Bestandsaufnahme der Rechnungslegungspflichten gemeinnütziger Vereine in Europa


Mémoire (de fin d'études), 2007

109 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung

2 Der Dritte Sektor
2.1 Definition, Abgrenzung und Struktur
2.2 Der Dritte Sektor in Deutschland
2.2.1 Wirtschaftspolitische Bedeutung
2.2.2 Bereiche und Clusterbildung
2.2.3 Finanzierung
2.2.4 Stellung des Ehrenamtes
2.3 Der Dritte Sektor in Europa
2.3.1 Wirtschaftspolitische Bedeutung und Beschäftigung
2.3.2 Finanzierung und Stellung des Ehrenamtes
2.4 Typologien von Nonprofit-Organisationen
2.5 Entwicklung der Arbeitsdefinition

3 Transparenz in der aktuellen Rechtslage
3.1 Die aktuelle Rechtslage im Überblick
3.1.1 Der Verein im BGB
3.1.2 Rechnungslegung von Vereinen nach BGB
3.1.3 Rechnungslegung nach Handelsrecht
3.1.4 Rechnungslegung nach Steuerrecht/ Gemeinnützigkeit
3.1.5 Sondergesetzliche Vorschriften, Prüfung und Publizität
3.2 Bewertung der aktuellen Rechtslage
3.2.1 Zweck der Rechnungslegung - Adressatenkreis
3.2.2 Stellung des Dritten Sektors in der Gesamtwirtschaft
3.2.3 Rückgang staatlicher Förderung/ Informationsinteresse des Spenders
3.3 Formen der Selbstregulierung
3.3.1 Satzung und freiwillige Rechnungslegung
3.3.2 Spendensiegel
3.3.3 Stellungnahmen und Empfehlungen des IDW/ Einfluss des Steuerrechts
3.3.4 Initiativen
3.4 Empirische Überprüfung und Bewertung der Selbstregulierung

4 Vereine in Europa
4.1.1 Vereinigtes Königreich
4.1.2 Österreich
4.1.3 Schweiz
4.1.4 Frankreich
4.1.5 Belgien

5 Vergleich der Rechnungslegungsvorschriften

6 Ergebnis und Ausblick

Quellenverzeichnis

A. Literaturverzeichnis

B. Gesetzesverzeichnis

C. Materialverzeichnis

D. Internetquellenverzeichnis

E. Zeitschriftenverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die drei Sektoren im Überblick

Abbildung 2: Beschäftigungsentwicklung im Dritten Sektor

Abbildung 3: Die Vielfalt des Dritten Sektors

Abbildung 4: Die Sphären der steuerlichen Einnahmen

Abbildung 5: Größenklassen des DZI

Abbildung 6: Rechtlicher Aufbau eines Wohlfahrtverbandes

Abbildung 7: Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten im Vereinigten Königreich

Abbildung 8: Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten in Österreich

Abbildung 9: Rechnungslegungsvorschriften in der Schweiz gem. Swiss GAAP FER

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beschäftigung (BRD) im Dritten Sektor nach Bereichen

Tabelle 2: Beschäftigung (Europa) im Dritten Sektor nach Bereichen

Tabelle 3: Nonprofit Corporation vs. Voluntary Organization

Tabelle 4: Rechtsformen und Rechtsfähigkeit

Tabelle 5: Größenklassen und Rechnungslegungspflichten

Tabelle 6: Bestandteile der Rechenschaftslegung

Tabelle 7: Selbstregulierungsvorschriften

Tabelle 8: Größenklassen und Bestandteile nach Selbstregulierung

Tabelle 9: Rechnungslegungs- und Bilanzierungsvorschriften

Tabelle 10: Jahresabschlussprüfung und Offenlegung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Bis vor wenigen Jahren gehörte der Dritte Sektor (Gesamtheit der gemeinnützigen Organisationen) noch zu einem weitgehend unbeachteten Gebiet sozialwissenschaftlicher Untersuchungen. Erste internationale Forschungsergebnisse des „John Hopkings Comparative Nonprofit Sector Project“ begannen in den 90er Jahren damit, „Licht ins Dunkle“ zu bringen und zeigten die bis dahin ungeahnte Dimension des Dritten Sektors auf. Weltweit würde der Nonprofit-Sektor, wenn er eine eigene Volkswirtschaft wäre, die achtgrößte Wirtschaftsmacht sein. In Deutschland ist er in vielen Regionen der wichtigste Arbeits- und Auftraggeber mit schätzungsweise 1,4 bis 1,9 Millionen Vollzeitmitarbeitern. Damit beschäftigt der Dritte Sektor in Deutschland mehr Mitarbeiter als Daimler, VW, Bosch, Siemens, die Deutsche Bank und die Metro zusammengenommen auf der ganzen Welt. In diesem Kontext erscheint es nicht verwunderlich, dass diese Zahlen eine Welle wissenschaftlicher Arbeiten und Fragestellungen zu dieser Thematik angestoßen haben, sowie steigendes öffentliches Interesse auslösten.

Diese Arbeit möchte den gemeinnützigen Sektor unter dem Gesichtpunkt der Rechnungslegung, als zentrales Mittel zur Schaffung von Transparenz, untersuchen. Die oben genannten Konzerne sind alle in den Rechtsformen Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) tätig. Damit unterliegen sie gem. § 6 HGB (Kaufleute kraft Rechtsform) sämtlichen Vorschriften zur Buchführung und zum Jahresabschluss gem. §§ 238ff. HGB. Aufgrund ihrer Rechtsform unterliegen sie zudem den speziellen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264ff. HGB. Durch die genannten Rechtsnormen sind die Gesellschaften nach § 264 Abs. 1 i.V.m. § 242 Abs. 3 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses[1] – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang – sowie eines Lageberichtes verpflichtet. Gem. § 316 HGB müssen Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer geprüft und veröffentlicht (§ 325 HGB) werden.

Auch im Dritten Sektor finden sich Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche regelmäßig ein „g“ für gemeinnützig vor die Rechtsformabkürzung setzen, um sich von anderen Gesellschaften abzuheben.[2] Dies sind beispielsweise die „CAMINO - Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH“ oder die „Europäische Stiftung für innovative Bildung gAG“. Diese erhalten zwar steuerliche Privilegien, sind aber dennoch an die gleichen Rechnungslegungsvorschriften gebunden wie erwerbswirtschaftliche AGs und GmbHs.

Diese Kapitalgesellschaften sind lediglich eine Minderheit und „stehen im Schatten“ der Rechtsformen Verein und Stiftung. Letztere unterliegen grundsätzlich nicht kaufmännischen Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften. Sie unterliegen weiterhin auch keinem lex specialis in Form eines Gemeinnützigkeitsrechts. Dies kennt in Deutschland nur das Steuerrecht.

Im Mittelpunkt dieser Arbeit wird der Verein als zentrale Rechtsform des dritten Sektors näher untersucht. Gem. § 21 BGB darf der Verein seinen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richten. Nach h.M. ist es ihm jedoch erlaubt, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zur Erfüllung seines ideellen Zwecks zu unterhalten. Der Greenpeace e.V. erzielte 2005 beispielsweise Erlöse in Höhe von ca. 40 Millionen Euro und Ärzte ohne Grenzen ca. 70 Millionen Euro. Bezüglich der Umsatzhöhe würden diese Organisationen unter die großen Kapitalgesellschaften gem. § 267 HGB fallen. Gesetzlich sind sie jedoch nicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses, sondern lediglich zur Aufstellung einer Einnahmen-/ Ausgabenrechnung gem. BGB verpflichtet. Was die Öffentlichkeit daher über Vereine erfährt, hat sie dem Mitteilungsbedürfnis der Vereine zu verdanken – nicht den gesetzlichen Regelungen. Dieses Mitteilungsbedürfnis fällt jedoch nicht überall gleich hoch aus. Im Rahmen der Untersuchungen im Zuge dieser Arbeit erhielt der Verfasser eine E-Mail von einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege, indem dieser schrieb: „Wir sind als Verein praktisch nicht wirtschaftlich tätig, zumindest nicht nach außen“.

Diese großen Differenzen zwischen den Regularien für Kapitalgesellschaften wie Siemens oder Bosch und Vereinen wie Ärzte ohne Grenzen oder Greenpeace gehen nicht auf eine sachlogische Begründung, sondern primär auf die historische Entwicklung zurück. Bei der Entstehung des Vereinsrechts hat der Gesetzgeber an kleine Personenvereinigungen gedacht und daher die Thematik einer strengeren Rechenschaftslegung nicht fokussiert. Diese Arbeit möchte untersuchen, ob die große Differenz hinsichtlich der Rechnungslegung zu Kapitalgesellschaften gerechtfertigt ist.

Im folgenden zweiten Kapitel wird der Dritte Sektor definiert und untersucht. Hierbei soll mit der Problematik der Abgrenzung des Dritten Sektors begonnen und mit der Entwicklung einer Arbeitsdefinition abgeschlossen werden. Bereits die zuvor getätigte Angabe „1,4 – 1,9 Millionen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland“ deutete auf diese Abgrenzungsproblematik hin. Des Weiteren wird auf die aktuelle Struktur und Trends des Dritten Sektors im Hinblick auf wirtschaftspolitische Bedeutung, Finanzierung sowie Beschäftigung in Deutschland und Europa eingegangen. Diese Strukturmerkmale werden in der Literatur oft zur Segmentierung der Organisationen des Dritten Sektors genutzt und sollen im Rahmen dieser Arbeit nicht unberücksichtigt bleiben.

Das dritte Kapitel soll die aktuelle Rechtslage des Vereins im Bezug auf Aufstellung, Prüfungspflichten und Offenlegung eines Jahresabschlusses untersuchen. Hierfür wird in einem ersten Schritt der Verein als Rechtsform des BGB vorgestellt. Im zweiten Schritt werden die Vorschriften des Vereinsgesetzes, Handelsrechts, Steuerrechts erläutert und es wird auf sondergesetzliche Vorschriften eingegangen. Es schließt sich die Frage an, ob diese Regulierungen ausreichend sind und welche Formen der Selbstregulierung bestehen. Die gesetzliche Theorie wird in diesem Schritt ausgeblendet und die praktische Handhabung analysiert. Schwerpunkte bilden hier die Betrachtungen der Regulierung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Die zentrale Frage in diesem Zusammenhang ist, ob Selbstregulierung eine gesetzliche Reformierung unnötig macht bzw. machen kann. Zur Beantwortung dieser Frage ist eine empirische Umfrage bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt worden, in der die Verbandsmitglieder nach Jahresabschlussunterlagen gefragt wurden.

Im vierten Kapitel wird ein Rechtsvergleich durchgeführt. Es werden einige der auf europäischer Ebene betrachteten länderspezifischen Regulierungen analysiert. Damit soll ein Verständnis für die heterogenen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hierbei wird für jedes Land untersucht, welche Vereinsformen es in den Ländern gibt und welche Vorschriften zur Rechenschaftslegung und Publizität existieren.

Inhalt des fünften Kapitels ist die Auswertung einer im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten europaweiten Expertenumfrage zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse gemeinnütziger Vereine und die Erstellung eines Rechtsvergleichs im Überblick. Ziel der Umfrage ist der Herausarbeitung der Reformnotwendigkeit für die Rechnungslegung im Dritten Sektor aus Sicht einer immer weiter zunehmenden Europäisierung. Unabhängig davon sollen die Umfrageergebnisse auch als Benchmark gesehen werden, um die theoretisch herausgearbeiteten Thesen zu untermauern bzw. um diese neu zu diskutieren. Befragt wurden die Spezialisten des Bereichs Dritter Sektor von einer großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Im abschließenden sechsten Kapitel werden Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst und zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

2 Der Dritte Sektor

2.1 Definition, Abgrenzung und Struktur

An dieser Stelle soll vorweggenommen werden, dass es weder in der europäischen noch in der amerikanischen Diskussion eine einheitliche Definition für Begriff und Umfang des Dritten Sektors gibt. Es existieren unterschiedlichste Ausprägungen je nach historischen, kulturellen und politischen Kontexten. (Birkhölzer 2005, S. 72) In diesem Zusammenhang stellt etwa Bauer die grundsätzliche Frage, ob der Dritte Sektor aufgrund genau dieser Heterogenität überhaupt theoriefähig sei. (Bauer 2005, S. 104–109) Im Rahmen dieses Kapitels soll das international dominierende – aus Nordamerika stammende – Modell vorgestellt und die europäische Kritik an diesem erläutert werden. Diese Grundlage ist notwendig, um in den Kapiteln 2.2 und 2.3 die Dimension und Struktur des Dritten Sektors vorzustellen.

„Bei der Bezeichnung Dritter Sektor handelt es sich nicht um einen Terminus technicus, sondern eher um eine Bereichsbezeichnung oder genauer um ein heuristisches Modell.“ (Zimmer 2004, S. 16) Zimmer definiert den Dritten Sektor daher auch in Abgrenzung zu den zwei weiteren Sektoren Markt und Staat.[3] Der Dritte Sektor zeichnet sich demnach gegenüber der öffentlichen Verwaltung durch ein geringes Maß an Amtlichkeit und im Unterschied zu Unternehmen durch fehlenden Gewinnmaximierungsanspruch aus. Das Verhältnis der drei Sektoren zueinander stellt Muukkonen wie folgt dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die drei Sektoren im Überblick

Quelle: Muukkonen, zitiert nach Schuhen 2002, S. 22

Die Problematik der eindeutigen Abgrenzung einzelner Sektoren spiegelt sich in den dargestellten Schnittmengen A, B und C wieder. Im Bereich A agiert der Staat im Bereich des Marktes. Dies ist beispielsweise bei öffentlichen Unternehmungen der Fall. Der Bereich B stellt beispielsweise Organisationen des Dritten Sektors dar, die auf dem Markt aktiv sind bzw. marktähnliche Strukturen aufweisen. Zu nennen sind hier beispielsweise Bundesligavereine. Im verbleibenden Bereich C agiert der Staat im Bereich des Dritten Sektors. In Deutschland sind dies beispielsweise die Universitäten.[4]

Beim „reinen“ Dritten Sektor handelt es sich um Einrichtungen wie Menschenrechtsorganisationen, Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen oder Umwelteinrichtungen. Aus jüngsten Pressemitteilungen sind hier attac (G8-Gipfel), amnesty international (Olympische Spiele in China) oder Greenpeace (Atomkraftwerk-Debatte nach Unfall bei Vattenfall) zu nennen. Diese Beispiele zeigen bereits auf, dass es sich hierbei zum Teil um mächtige finanzielle und organisatorische Ressourcen handelt. Hierin begründet sich offensichtlich die notwendige ökonomische Auseinandersetzung mit dieser Thematik, die in der Vergangenheit primär in den Bereichen sozialer und politischer Diskussion stattfand.

Obwohl die Organisationen des Dritten Sektors nicht mehr aus dem gesellschaftlichen Leben wegzudenken sind, waren diese bis vor einigen Jahren ein weißer Fleck auf der Landkarte. (Zimmer 2004, S. 9) Zurückzuführen ist dieser Umstand darauf, dass viele Länder – wie auch Deutschland – ihn nicht in ihrer amtlichen Statistik aufführen und es bei den Organisationen kein „Sektorbewusstsein“ gibt.[5] (Zimmer 2004, S. 29) Erst in den 90er Jahren wurde die erste internationale Studie zur vergleichenden Erforschung der ökonomischen Struktur (Reichweite, Struktur, Finanzierung und Rolle des Dritten Sektors) durch das „John Hopkings Comparative Nonprofit Sector Project“ (JHP) durchgeführt. (Salamon et al. 1999) Bis heute ist die für dieses Modell entwickelte Abgrenzung die international dominierende Definition für Organisationen des Dritten Sektors. (Evers, Laville 2005, S. 12) Sie lehnt sich an die Definition im System of National Accounts (SNA) der United Nations (UN) an. (Kraus, Stegarescu 2005, S. 6)

Nach Neumann setzt sich dieser Dritte Sektor aus der Gesamtheit aller Nonprofit-Organisationen eines Landes zusammen.[6] (Neumann 2005, S. 23) Die JHP-Studie folgt dieser Aussage, indem sie für den Begriff Dritter Sektor folgende Synonyme aufzählt: „gemeinnütziger“, „wohltätiger“, „freiwilliger“, „zivilgesellschaftlicher“ oder „unabhängiger“ Sektor. (Salamon et al. 1999, S. 9)

Die vorliegende Arbeit subsumiert diese Begriffsvielfalt unter den Bezeichnungen Nonprofit-Organisationen, gemeinnützige Organisationen oder Dritter Sektor. Das JHP umschreibt diese Organisationen wie folgt (Salamon et al. 1999, S. 9):

- „Organisationen, d.h. sie haben einen institutionellen Aufbau und treten in der Öffentlichkeit auf;
- privat; d.h. sie sind institutionell vom Staat getrennt;
- autonom; d.h. sie üben selbst die Kontrolle über ihre Geschäfte aus;
- nicht gewinnorientiert; d.h. sie schütten keine Gewinne an leitende Angestellte oder Eigner aus;
- freiwillig; d.h. es besteht keine Zwangsmitgliedschaft, und sie stützen sich zumindest teilweise auf ehrenamtliches Engagement und Spenden.“

Durch diese Klassifizierung war es dem JHP möglich, statistische Aufbereitungen durchzuführen und so die Bedeutsamkeit des Sektors aufzuzeigen. Für die USA fand man beispielsweise heraus, dass der Dritte Sektor den Umfang der Automobilindustrie darstellt. Europäische Forscher sehen diese Klassifizierung nicht als „europatauglich“ an, wobei anzumerken ist, dass auch im europäischen Raum auf die amerikanische Eingrenzung zurückgegriffen wird.[7] Während die wissenschaftliche Diskussion in den USA primär durch Wirtschaftswissenschaftler geführt wurde, welche den Dritten Sektor als Antwort auf Markt- und Staatsversagen gesehen haben, hat man den Sektor in Europa eher unter Aspekten wie Solidarität oder Gemeinwohlorientierung analysiert.[8] (Zimmer 2004, S. 18–19)

In den europäischen Diskussionen und Studien[9] wurden beispielsweise Genossenschaften und Gegenseitigkeitsvereinigungen mit in den Dritten Sektor einbezogen, obwohl bei diesen Gesellschaftsformen die (beschränkte) Möglichkeit zur Ausschüttung von Gewinnen besteht. Weiterhin wurden in der europäischen Analyse beispielsweise Sport- bzw. Hobbyvereine und Wohlstandsstiftungen ausgegrenzt, da diese nicht primär „sozial-altruistische“ Zielsetzungen verfolgen. (Zimmer 2004, S. 19; Europäische Kommission, Europäisches Parlament 2000, S. 3–4) Weiterhin ausgegrenzt wurden Stiftungen oder Vereine, die hauptsächlich durch Staatsmittel finanziert werden und somit als quasi-öffentliche Einrichtungen fungieren. Zu nennen sind beispielsweise Universitäten und Krankenhäuser. (Kraus, Stegarescu 2005, S. 7) Die Kriterien der CIRIEC bestanden daher nicht in scharfen Abgrenzungen, sondern sind unter Berücksichtigung der länderspezifischen Besonderheiten angepasst worden. Sie definierten den Dritten Sektor als Organisationen, die (International Centre of Research and Information on the Public and Cooperative Economy 2001):

- Güter und Dienstleistungen für ihre Mitglieder oder die Gemeinschaft bereitstellen, und Sozialkapital produzieren;
- formal-rechtlich begründet und strukturiert sind, und demokratisch funktionieren;
- eigenständig verwaltet werden;
- sowohl institutionell und organisatorisch, als auch finanziell vom Staat unabhängig sind;
- nicht primär gewinnorientiert sind, ihre Gewinne aber an Mitglieder oder Eigner ausschütten dürfen.

Im Rahmen dieser Arbeit wird primär auf das Datenmaterial des JHP zurückgegriffen, da dieses Projekt wichtige vergleichbare Daten zur Beschäftigungssituation und Finanzierung entwickelt hat und im zweiten Kapitel lediglich die grundsätzliche Dimension des Sektors und seine Besonderheiten fokussiert werden.

2.2 Der Dritte Sektor in Deutschland

2.2.1 Wirtschaftspolitische Bedeutung

Nach der CIRIEC-Studie umfasste die Zahl der Beschäftigten des Dritten Sektors in Deutschland (in Vollzeitäquivalenten) 1,86 Millionen Mitarbeiter im Jahr 1997. Die im Folgenden analysierte JHP-Studie berechnete – aufgrund der abweichenden Definition[10] – 1,44 Millionen (in Vollzeitäquivalenten) Beschäftigte für das Jahr 1995. Viel wichtiger als der Anzahl der Beschäftigten ist jedoch die Beschäftigungsentwicklung des ersten, zweiten und dritten Sektors im Zeitverlauf. Diese stellt sich wie folgt dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Beschäftigungsentwicklung im Dritten Sektor

Quelle: JHP

Während die Beschäftigung des ersten Sektors (Erwerbswirtschaft bzw. Markt) im Zeitablauf stagnierte und des zweiten Sektors (Öffentlicher Sektor bzw. Staat) gleichmäßig anstieg, entwickelte sie sich im dritten Sektor (Nonprofit-Organisationen) dynamisch zu einem immer wichtiger werdenden Wirtschaftsfaktor.[11] Zimmer erklärt diese Entwicklung durch Ausweitung des Dienstleistungsbedarfs, welcher durch die demographische Entwicklung verstärkt wurde. (Zimmer 2004, S. 55–56) Weiterhin nennt sie Strukturbesonderheiten des Dritten Sektors hinsichtlich des geringeren Rationalisierungsdrucks durch die sekundäre Gewinnerzielungsabsicht und das primäre Angebot von persönlichen, nicht-rationalisierbaren Dienstleistungen als Gründe für diese Entwicklung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte man ihr Argument bezüglich des fehlenden Rationalisierungsdrucks jedoch kritisch hinterfragen. In diesem Zusammenhang soll angemerkt werden, dass Maßmann in seiner Dissertation zu der zentralen These kommt, dass dieses Wachstum nicht auf die Effizienz sondern auf ihre Privilegien der Nonprofit-Organisationen zurückzuführen ist. (Maßmann 2003, S. 9)

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Dritte Sektor in der deutschen Nachkriegsgeschichte immer weiter an Bedeutung gewonnen hat und mittlerweile einen erheblichen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor darstellt.

2.2.2 Bereiche und Clusterbildung

Für die weitere Analyse des Dritten Sektors in Deutschland sollen die Arbeitsfelder der JHP-Studie[12] vorgestellt und in Folge anhand zwei Clustern untersucht werden. Die JHP-Studie unterscheidet folgende Arbeitsfelder (Anhang A):

Tabelle 1: Beschäftigung (BRD) im Dritten Sektor nach Bereichen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: JHP

Mit ca. einer Millionen Beschäftigten haben die Bereiche Soziale Dienste und Gesundheitswesen den größten Stellenwert. Dies begründet sich durch die „duale Struktur der Wohlfahrtspflege in Deutschland, wonach eine Förderverpflichtung und Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger für freie Träger gesetzlich garantiert wird. (Sachße 1995, S. 123) Normen hierzu finden sich im Grundgesetz, Einigungsvertrag und im Sozialrecht. (Neumann 2004, S. 25) Da diese gesetzliche Verpflichtung jedoch primär für die beiden genannten Bereiche besteht, unterscheiden diese sich im Bezug auf Beschäftigung und Finanzierung von den anderen Bereichen. Im Folgenden werden Soziale Dienste und Gesundheitswesen als Cluster I und alle verbleibenden Bereiche als Cluster II bezeichnet.[13]

2.2.3 Finanzierung

In Deutschland verteilt sich die Finanzierung des Dritten Sektors auf die Öffentliche Hand (64,3%), Spenden und Sponsoring (3,4%) sowie selbsterwirtschaftete Mittel (32,3%). (Salamon et al. 2003, S. 32) Der vergleichsweise geringe Anteil an Spenden und Sponsoring darf in diesem Zusammenhang jedoch nicht unterschätzt werden. Die ermittelten 3,4% stellten im Jahr 1995 eine Summe von ca. 2,3 Milliarden Euro dar. (Zimmer 2004, S. 62) Die ausgeprägte finanzielle Unterstützung des Staates geht zurück auf das aus der katholischen Soziallehre des 19. und 20. Jahrhunderts stammende Subsidaritätsprinzip[14] bzw. die oben genannte „duale Struktur“. Dies spiegelt sich in den Analysen der einzelnen Cluster wieder. Im Cluster I setzt sich die Finanzierung zu 79,7% aus Geldern der Öffentlichen Hand, 2,4% aus Spenden und Sponsoring sowie zu 18% aus selbsterwirtschafteten Mittel zusammen. Im Cluster II findet sich hingegen eine fast gegensätzliche Finanzierungsstruktur wieder. Hier dominieren die selbsterwirtschafteten Mittel mit 59,6% gegenüber dem Anteil der Öffentlichen Hand von 30%. Neben dieser „Umpolarisierung“ ist auch der Spendenanteil in diesem Cluster mit 10,4% mehr als viermal so groß wie im zuvor genannten Cluster I. Der große Spendenanteil in diesem Cluster geht primär auf die Bereiche Internationale Aktivitäten und Umwelt- und Naturschutz zurück, welche einen Spendenanteil von ca. 40% bzw. 16% der Gesamtfinanzierung aufweisen. Beispiele hierfür sind Hilfsorganisationen wie Brot für die Welt[15] oder Greenpeace[16].

Bezüglich der Einnahmenhöhe gemeinnütziger Organisationen kann auf eine Organisationsbefragung der WWU Münster[17] aus dem Jahre 1998 zurückgegriffen werden. Danach lagen im Jahr 1996 die Einnahmen von 9% der Organisationen unter 2.500 Euro. Zwischen 2.500 Euro und 50.000 Euro Einnahmen erzielten 28% der befragten Teilnehmer. Weitere 41% der Organisationen hatten Einnahmen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro. Die restlichen 21% erzielten Einnahmen von über 1 Million Euro. Bei diesen Großorganisationen handelt es sich primär um Organisationen des Gesundheitswesens, wogegen die Kleinorganisationen in den Bereichen Sport, Freizeit, Umwelt und Stiftungen aktiv sind. Neben diesem quantitativen Überblick wurden im Rahmen der oben genannten Studie der WWU auch Einschätzungen der Organisationen erfragt. Dabei gaben 53% der Befragten an, dass sie in Zukunft mit einem Rückgang öffentlicher Zuschüsse rechnen. Von den befragten Organisationen gaben 37% an, sich in finanziellen Schwierigkeiten zu befinden. (Zimmer 2004, S. 83–84) Bei der Problemeinschätzung wurde von 40-50% der Organisationen das geringe Spendenaufkommen genannt. Die Finanzierungsproblematik besteht erst seit Mitte der 90er Jahre, da der Staat in diesen Jahren die leistungsorientierte Vergütung bei Nonprofit-Organisationen einführte und das Kostendeckungsprinzip abschaffte. Bei einem Vergleich der Daten des JHP aus den Jahren 1990 und 1995 ist bereits eine Einnahmenverschiebung von öffentlichen auf selbsterwirtschaftete Mittel nachweisbar.[18]

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Dritte Sektor sehr heterogen finanziert ist. Die Finanzierung setzt sich bei einem Großteil der Organisationen aus Spenden, Zuwendungen der öffentlichen Hand und selbsterwirtschafteter Mittel zusammen. Eine Finanzierung durch ausschließlich eine Quelle ist eher unüblich, die Anteile in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern unterscheiden sich jedoch erheblich. Der Rückzug des Staates aus der Finanzierung kann zum Problem bzw. zu einer Herausforderung für Nonprofit-Organisationen werden.[19] Die Reaktionen auf die Veränderung der Finanzierungsstruktur werden in Kapitel 3 näher analysiert.

2.2.4 Stellung des Ehrenamtes

Nach der JHP-Studie kommen auf drei hauptamtliche Vollzeitkräfte zwei ehrenamtliche[20] Vollzeitkräfte. Die Organisationsbefragung der WWU stellte fest, dass in 93% aller Nonprofit-Organisationen Ehrenamtliche tätig sind. (Zimmer 2004, S. 87) Insgesamt beträgt die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen 17 Millionen, was auf Vollzeitäquivalente umgerechnet, in diesem Bereich einen geleisteten Zeitaufwand etwa einer Millionen Beschäftigte entspricht. (Zimmer 2004, S. 60) Im aktuellen Spenden-Almanach geht das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)[21] sogar davon aus, dass 36% der Bundesbürger ehrenamtlich tätig sind, was einer Zahl von ca. 30 Millionen entsprechen würde. (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) 2006a, S. 66) Auch im Bereich des Ehrenamts gibt es erhebliche Differenzen zwischen den beiden Clustern. Während die Sozialen Dienste und das Gesundheitswesen (Cluster I) lediglich 21,6% der Ehrenamtlichen „beschäftigen“, sind im Cluster II 78,4% der Ehrenamtlichen vertreten.[22] Der größte Einzelbereich dieses Clusters ist Kultur und Erholung. Dort sind 50,7% aller Ehrenamtlichen tätig.

2.3 Der Dritte Sektor in Europa

Europa im Sinne dieser Arbeit sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Länder Norwegen, Schweiz und Lichtenstein, welche aus geografischen Gesichtspunkten hinzugezogen werden (im Folgenden EUR30).

2.3.1 Wirtschaftspolitische Bedeutung und Beschäftigung

Nach der CIRIEC-Studie (International Centre of Research and Information on the Public and Cooperative Economy 2001) umfasste der Dritte Sektor in Europa (EU15[23] ) 8,88 Millionen Vollzeitarbeitsplätze im Jahr 1999. Bereits diese vorsichtig geschätzte Zahl spiegelt wider, dass es sich beim Dritten Sektor auch auf europäischer Ebene keinesfalls um einen Nischenbereich handelt. Führt man sich zusätzlich vor Augen, dass die gesamten freiwilligen und ehrenamtlich engagierten Bürger in dieser Zahl nicht eingerechnet sind, lässt sich zweifelsfrei von einem gewaltigen Sektor mit hoher wirtschaftspolitischer Bedeutung sprechen.

Im Rahmen dieser Arbeit wird weiterhin das Zahlenmaterial der JHP-Studie verarbeitet. Diese analysierte lediglich 17 Länder der EUR30 und repräsentiert damit einen Anteil von 56,67% der zu untersuchenden Länder, die jedoch 89,45%[24] der Bevölkerung stellen. Daher wird angenommen, dass diese Länder die Dimension und Struktur der EUR30 repräsentativ darstellen können. Nach der JHP-Studie umfasste der Dritte Sektor in Europa 6,64 Millionen Vollzeitarbeitsplätze im Jahr 1995. Diese verteilen sich auf folgende Bereiche:[25]

Tabelle 2: Beschäftigung (Europa) im Dritten Sektor nach Bereichen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: JHP

Die dominierenden Bereiche auf europäischer Ebene sind laut Tabelle 2 Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Soziale Dienste mit einem Anteil von insgesamt 72,26%. Im Vergleich zu Deutschland fällt auf, dass große Abweichungen lediglich in den Bereichen Bildung und Forschung sowie Kultur und Erholung liegen. Im Bereich Bildung ist dies darauf zurückzuführen, dass in Deutschland der Staat selbst Anbieter von Bildungsleistungen ist. Dominierend auf europäischer Ebene sind daneben die Bereiche Gesundheit und Soziale Dienste mit einem Anteil von 46,82%. Grund hierfür ist primär der gesellschaftspolitische Einfluss der Kirche und das von ihr vertretende und bereits erläuterte Subsidaritätsprinzip. (Zimmer 2004, S. 41) Dies lässt sich natürlich auch nicht pauschal für jedes Land behaupten. In Frankreich existiert das vorgenannte Prinzip beispielsweise nicht. (Häusler 1996, S. 38–39)

In der Literatur finden sich dementsprechend zahlreiche Beispiele zur Klassifikation der europäischen Länder bezüglich Ausprägung und Umfangs des Dritten Sektors. Die Heterogenität des Sektors ist auf politische, historische und kulturelle Unterschiede zurückzuführen. Entsprechend unterschiedlich gestaltet sich auch die Schaffung einer Typologie zur Zusammenfassung von Clustern. In einer Studie der Universität Mannheim durch Bahle und Pfennig wird beispielsweise auf die Typologie von Esping-Andersen eingegangen, welche die europäischen Staaten in konservative, liberale und sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten unterscheidet. (Bahle, Pfennig 2001, S. 4; Esping-Andersen 1990) Kohl ordnet hierbei Länder wie Deutschland, Frankreich oder Italien dem konservativen Modell sowie die Länder Schweden, Dänemark, Norwegen und Niederlande dem sozialdemokratischen Modell zu. (Kohl 1999, S. 116) Er geht jedoch auch auf die Problematik ein, dass es Länder mit gegensätzlichen Strukturprinzipien in Europa gibt. Hierunter fallen die Schweiz, Österreich, Belgien und Finnland. Bahle erweiterte die Typologie von Esping-Andersen noch um Staaten mit „familialistischen“’ Vorstellungen und geht auf weitere Möglichkeiten zur Segmentierung des Dritten Sektors ein, beispielsweise nach der Arbeitsteilung zwischen Staat, Regionen und Gemeinden. (Bahle, Pfennig 2001, S. 4)

Die JHP-Studie unterscheidet hingegen zwischen West- und Mittel-/Osteuropa. Hierbei ist beispielsweise festzustellen, dass die Bereiche Freizeit und Kultur sowie Wirtschafts- und Berufsverbände eine viel größere Rolle in den mittel- und osteuropäischen Ländern spielen, als es in westlichen Ländern der Fall ist. Dies wird durch die Studie als „eine Nachwirkung des ehemaligen kommunistischen Regimes“ (Salamon et al. 1999, S. 19) erklärt, welche mit der Erwartung der Bürger zusammenhängt, dass der Staat für Wohlfahrtsleistungen verantwortlich ist. Diese Auffassung steht somit im Konflikt zum Subsidaritätsprinzip. Nach Ansicht des Verfassers ist eine derartige Segmentierung jedoch nicht mehr zeitgemäß. Die zunehmende Europäisierung der östlichen Mitgliedsstaaten wird wahrscheinlich langfristig zu einer Angleichung der Länder führen. Anzumerken ist, dass auch in anderen europäischen Staaten der Trend in Richtung Ökonomisierung geht und die Rolle des Staates weiter zurückgeht. (Eichhorn 1996, S. 37)

Es lässt sich festhalten, dass der Dritte Sektor nicht nur in Deutschland eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung besitzt, sondern in allen europäischen Ländern einen hohen Stellenwert innehat.

2.3.2 Finanzierung und Stellung des Ehrenamtes

Die Finanzierungszusammensetzung der betrachteten Länder soll in der folgenden Grafik visuell veranschaulicht werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: JHP

Selbsterwirtschaftete Mittel und Zuwendungen der öffentlichen Hand spielen – wie in der Bundesrepublik Deutschland – auch auf der europäischen Ebene die Hauptrolle. Es handelt sich dabei jedoch nur um Mittelwerte, die teilweise eine sehr große Streuung besitzen. Der Anteil von Zuwendungen aus öffentlicher Hand liegt beispielsweise in Irland bei 77% und in der Slowakei bei 22%[26]. Ähnliche Differenzen lassen sich auch bei Spenden und Sponsoring sowie selbsterwirtschafteten Mitteln finden.

Im Bereich des Ehrenamts sind auf Europaebene 40% der ehrenamtlich Beschäftigten im Bereich Kultur und Erholung mit tätig. Die im Bezug auf hauptamtliche Mitarbeiter dominanten Bereiche (Soziale Dienste, Gesundheitswesen sowie Bildung und Forschung) machen insgesamt nur 32% der ehrenamtlichen Beschäftigung aus.[27] Im Verhältnis zu den Clustern, die für die Bundesrepublik Deutschland erstellt wurden, würden 26% auf das Cluster I und 74% der Ehrenamtlich tätigen auf das Cluster II entfallen. Die Relation ist dem Gesamtbild auf europäischer Ebene damit sehr ähnlich.

2.4 Typologien von Nonprofit-Organisationen

Neben der hier vorgenommen Segmentierung zur Strukturierung der Ergebnisse der JHP-Studie in Deutschland, gibt es auch andere Ansätze zur Schaffung einer Typologie von Nonprofit-Organisationen. Das deutsche Vereinsrecht unterscheidet beispielsweise den fremdnützigen und den mitgliedernützigen Verein gem. § 45 Abs. 3 BGB. Diese Unterscheidung ist jedoch ausschließlich im Falle einer Liquidation relevant. Hippel segmentiert Nonprofit-Organisationen, um diese Aufteilung bei der Ausgestaltung einer Corporate Governance anzuwenden. Er verwendet somit nicht die Rechtsform oder – wie es im ersten Teil dieses Unterkapitels getan wurde – den Aktivitätsbereich als Segementierungskriterium. Seine Typologie orientiert sich an der primären Finanzierungsform der Organisation. Er nennt folgende Gruppen (v. Hippel 2005, S. 89–90):

- Spendenorganisationen, die sich durch Spenden finanzieren und unentgeltliche vermögenswerte Leistungen an Dritte oder die Allgemeinheit erbringen.
- Mitgliedernützige Organisationen, die sich durch Zahlungen ihrer Mitglieder finanzieren und ihren Mitglieder dafür im Austausch vermögenswerte Leistungen erbringen.
- Kommerzielle Nonprofit-Organisationen, die sich durch Zahlungen außenstehender Kunden finanzieren, denen sie im Gegenzug vermögenswerte Leistungen erbringen.

Schuhen verweist in seinem Beitrag im Rahmen der Governance-Thematik auf die Segmentierung in „Nonprofit-Corporation“ und „Voluntary Organizations“. (Schuhen 2005, S. 224–225). Hierbei trennt er in Organisationen, die sich primär durch Leistungsentgelte finanzieren und Organisationen, die sich durch Zuwendungen sowie Spenden finanzieren. Diese Segmentierung entspricht damit weitgehend den Spendenorganisationen und Kommerziellen Nonprofit-Organisationen von Hippel. Beide Formen sollen in der folgenden Tabelle gegenüber gestellt werden:

Tabelle 3: Nonprofit Corporation vs. Voluntary Organization

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schuhen 2005, S. 230

In einer aktuellen Studie untersuchten Behn/DeVries/Lin, welche Organisationen freiwillig ihre Jahresabschlüssen offen legten. Dies waren vor allem Organisationen mit einem hohen Spendenanteil an den Einnahmen (Voluntary Organization) sowie Organisationen mit einem hohen Anteil Fremdkapital (Nonprofit Corporations). (Behn et al. 2007, S. 28) Bei beiden Organisationstypen unterscheidet sich der „kontrollierende“ Personenkreis vom „interessierten“ Personenkreis. Zum interessierten Personenkreis zählen im ersten Fall regelmäßig die Spender und im zweiten Fall die Kunden. Die Ergebnisse der Studie von Behn/DeVries/Lin decken sich somit mit der Einteilung von Schuhen.

2.5 Entwicklung der Arbeitsdefinition

Diese Arbeit hat nicht die Beschreibung und den Vergleich von Nonprofit-Organisationen in Europa oder Deutschland zum Ziel. Vielmehr soll das Kapitel 2 ein Verständnis für den Dritten Sektor und seine Besonderheiten schaffen. Da nun die Brisanz der Thematik verdeutlicht wurde, kann nachfolgend der Weg zur eigentlichen Zielsetzung – dem Vergleich von Transparenzstandards – geebnet werden. Die Arbeitsdefinition für die nachfolgenden Kapitel soll sich aus diesen Gründen nicht an der des JHP oder des CIRIEC anlehnen. Da ausschließlich gemeinnützige Organisationen untersucht werden sollen, orientiert sich diese Arbeit an der Definition des Swiss GAAP FER21[28]:

„Als gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen im Sinne von Swiss GAAP FER 21 gelten Organisationen ungeachtet der Rechtsform, die

a) gemeinnützige, insbesondere soziale Leistungen unabhängig von einem

Anspruch für Aussenstehende und/oder einer Mitgliedschaft im Interesse

der Allgemeinheit erbringen und

b) sich öffentlich an eine unbestimmte Zahl von Spendern wenden oder unentgeltliche Zuwendungen erhalten und/oder mit zweckbestimmten Geldern

der öffentlichen Hand finanziert werden.

Wichtiges Merkmal ist dabei, dass sich in aller Regel der Kreis der Leistungsempfänger vom Kreis der Leistungserbringer (Spenden, Mitarbeit, etc.) unterscheidet.“ (FER vom 01.01.2003)

Damit werden nach der Typologie von Hippel die mitgliedernützigen Organisationen ausgeschlossen. Dies sind beispielsweise Organisationen aus dem Wirtschafts- und Finanzbereich sowie der Arbeitswelt (Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Sportvereine) und öffentlich-rechtliche Betriebe mit Leistungsauftrag (Museen) sowie Versicherungseinrichtungen (Krankenkassen, Pensionskassen). (Müller 2002, S. 547) Auch Großverbände wie beispielsweise der ADAC bleiben unberücksichtigt. Diese Einschränkung ist notwendig, um einen europäischen Vergleich zu erstellen. Im deutschen Rechtssystem wird nicht zwischen mitgliedernützigen Organisationen, Spendenorganisationen und Kommerziellen Nonprofit-Organisationen unterschieden. In einigen Mitgliedsstaaten existieren jedoch spezielle Pflichten für gemeinnützige Organisationen, die sich dort i.d.R. in einer erweiterten Rechtsfähigkeit mit erweiterten Pflichten widerspiegeln. Hierauf wird jedoch in den Kapiteln 4 und 5 näher eingegangen.

Da für eine Nonprofit-Organisation die Rechtsform keine Rolle spielt, sind nahezu alle Formen des Gesellschaftsrecht im Dritten Sektor zu finden. Erst durch Implementierung entsprechender Regelungen in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag erhält sie ihren Charakter. Daher soll für diese Arbeit eine zweite Einschränkung bezüglich der Rechtsform getroffen werden. In Diskussionen rund um den Dritten Sektor werden folgende dominierende Rechtsformen genannt (Birkhölzer et al. 2004, S. 21):

- Verein
- Stiftung
- Genossenschaft
- GmbH
- AG

Die AG und GmbH sind bereits in der Einführung als Beispiel aufgeführt worden, da diese Rechtsformen sehr strengen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen. Durch die 4. und 7. Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechtes in den Mitgliedsstaaten der EG[29] sind die Rechnungslegungsvorschriften in vielen europäischen Ländern weitgehend vereinheitlicht worden.[30] Hinzu kommt, dass diese Rechtsformen derzeit noch eine eher untergeordnete Rolle spielen, da sie nicht zu den „klassischen“ Rechtsformen des Dritten Sektors gehören. Damit sind sie zwar für eine Analyse als Benchmark interessant, eine vertiefende Betrachtung ist aufgrund ihrer sekundären Stellung nicht notwendig. Es soll jedoch angemerkt werden, dass ein deutlicher Trend in Richtung Kapitalgesellschaften zu beobachten ist. Dieses Phänomen findet sich besonders in Wohlfahrtsverbänden häufig wieder. Durch diese Umwandlungen wird eine klare Abgrenzung zwischen operativem und strategischem Geschäft geschaffen. (Rehm 2007, S. 14) Diese Umwandlungen sind aus dem Blickwinkel Transparenz grundsätzlich zu begrüßen.

Durch die Eingrenzung auf gemeinnützige Organisationen im Sinne der oben genannten Definition, ist die Genossenschaft bereits ausgeschlossen. Die Forderung, dass die Leistung unabhängig von einer Mitgliedschaft sein soll, ist gem. § 1 GenG nicht gegeben:

§ 1 GenG

(1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft" nach Maßgabe dieses Gesetzes.

[...]


[1] Da die beispielhaft betrachtete Auswahl von Konzernen als große Kapitalgesellschaften gem. § 267 HGB eingeordnet werden können, wird in den folgenden Ausführungen nicht auf Erleichterungen von kleinen oder mittleren Kapitalgesellschaften eingegangen.

[2] Anzumerken ist hierbei, dass das OLG München mit Beschluss vom 13. Dezember 2006 (31 Wx 84/06) entschied, dass die Abkürzung „gGmbH“ keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform ist und daher nicht im Handelsregister eingetragen werden kann.

[3] In der Literatur gibt es daneben Autoren, die von vier Sektoren ausgehen. Neben Markt, Staat und Drittem Sektor wird hier noch der „informelle Sektor“ betrachtet (vgl. beispielsweise Hildemann 2004, S. 14ff.). Dieser wird in der vorliegenden Arbeit nicht behandelt.

[4] Dies gilt jedoch nicht für ganz Europa, vgl. hierzu Kapitel 2.3.1.

[5] Das fehlende „Selbstbewusstsein“ geht auf die bereits angesprochene Heterogenität zurück, die den Weg zu einem „Wir-Gefühl“ massiv erschwert.

[6] Ggü. Salamon definiert Neumann dies explizit. Aus Salamon ergibt sich dies jedoch auch zwangsläufig.

[7] Vgl. bspw. Neumann 2005.

[8] Zu der Diskussion des Dritten Sektors als Antwort auf Markt- und Staatsversagen gibt es jedoch auch deutsche Publikationen. (Schaad 1995) Für weitere Theorien zur Existenz von Nonprofit-Organisationen in der wissenschaftlichen Diskussion vgl. beispielsweise Toepfler und Anheier. (Toepfler, Anheier 2005)

[9] Beispielsweise: International Centre of Research and Information on the Public and Cooperative Economy 2001.

[10] Vgl. Kap. 2.1.

[11] Anzumerken ist hierbei, dass die Beschäftigungszunahme von 1990 im Verhältnis zu 1995 auch auf die Wiedervereinigung zurückgeht.

[12] Auch diese sind zusammen mit der UN als „International Classification of Non-Profit Organizations“ (ICNPO) entwickelt worden.

[13] Vgl. Datenmaterial in Anhang B.

[14] Reimer (Reimer 2006) verweist speziell auf die 30er Jahre und sieht das Prinzip als Abwehr gegen totalitäre Strömungen. Die klassische Formulierung lautet: "Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaft zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen". (päpstliche Enzyklika "Quadragesimo anno" im Jahre 1931, Papst Pius XI)

[15] Der Spendenanteil von „Brot für die Welt“ betrug 51,5 Millionen Euro im Jahr 2006 und stellte einen Einnahmenanteil von 86,4% dar. (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. für die Aktion "Brot für die Welt" 2006, S. 30)

[16] Der Spendenanteil von „Greenpeace“ betrug ca. 39 Millionen Euro im Jahr 2005 und stellte einen Einnahmenanteil von über 90% dar. (Greenpeace e.V. 2006, S. 8)

[17] Nähe Ausführungen und weitere Untersuchungen finden sich bei Zimmer 2004, S. 73ff. DM wurde im Verhältnis 2:1 in Euro umgerechnet.

[18] Dies betrifft grundsätzlich primär die Organisationen des Clusters I, da hier der Anteil öffentlicher Mittel an der Gesamtfinanzierung einen sehr hohen Stellenwert einnimmt.

[19] Das chinesische Zeichen für „Krise“ bedeutet gleichzeitig „Chance“, entsprechend kommt Hentschel zu der Aussage „Hurra, ein Problem“ und betont damit, dass ein Problem eine Herausforderung und eine Chance ist. Hentschel 2007, S. 4–5 Der Autor sieht auch diese Umstrukturierung bei Nonprofit-Organisationen als eine Chance für mehr Markt und Wettbewerb und einhergehender Effizienz im Dritten Sektor.

[20] Unter dem Begriff “Ehrenamtlicher” sind ehrenamtliche Arbeit sowie sonstige freiwillige Leistungen subsumiert.

[21] Das DZI wurde als Stiftung bürgerlichen Rechts im Jahr 1893 gegründet. Stiftungsträger sind der Senat von Berlin, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

[22] Vgl. Anhang B.

[23] EU15 spiegelt die 15 damaligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wider.

[24] Berechnung auf Basis der Einwohnerzahlen der EUR30 zum 01.01.2005. (Quelle: Eurostat)

[25] Vgl. Datenmaterial in Anhang C.

[26] Bei den osteuropäischen Ländern spielt der Spendenanteil im Verhältnis zu den öffentlichen Zuwendungen eine wichtige Rolle. Im Durchschnitt macht dort der Spendenanteil ca. 25% der Gesamteinnahmen aus.

[27] Vgl. Anhang D.

[28] SWISS GAAP FER21 ist der Rechnungslegungsstandard für Nonprofit-Organisationen in der Schweiz.

[29] Vgl. Rat der Europäischen Gemeinschaften, 4. EG-Richtlinie; Rat der Europäischen Gemeinschaften, 7. EG-Richtlinie.

[30] Bei der Übernahme der Richtlinie konnten die Mitgliedsländer Wahlrechte ausüben. Somit kann es noch immer erhebliche Differenzen zwischen den Jahresabschlüssen geben.

Fin de l'extrait de 109 pages

Résumé des informations

Titre
Transparenzstandards im Dritten Sektor
Sous-titre
Bestandsaufnahme der Rechnungslegungspflichten gemeinnütziger Vereine in Europa
Université
University of Applied Sciences Berlin
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
109
N° de catalogue
V88843
ISBN (ebook)
9783638012836
ISBN (Livre)
9783638916448
Taille d'un fichier
1167 KB
Langue
allemand
Mots clés
Transparenzstandards, Dritten, Sektor
Citation du texte
Marc Deffland (Auteur), 2007, Transparenzstandards im Dritten Sektor, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88843

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