Gustav Kolb - Ein politischer Journalist im Vormärz


Term Paper (Advanced seminar), 2007

23 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Biografische Eckdaten

3. Gustav Kolb als politischer Akteur
3.1 Die politische Lage des Vormärz
3.2 Kolb als Führungspersönlichkeit der Burschenschaftler

4. Der Einfluss der Zensur
4.1 Hintergründe und Zensurbestimmungen
4.2 Zensurpraxis und -entwicklung

5. Die Allgemeine Zeitung
5.1 Hintergrund
5.2 Zielgruppe und Auflage
5.3 Geografische Weichenstellungen
5.4 Ausrichtung und Einfluss

6. Gustav Kolb bei der Allgemeinen Zeitung
6.1 Anfänge
6.2 Räumlichkeiten und Bezahlung
6.3 Chefredakteur der Allgemeinen Zeitung
6.4 Auswirkungen der Zensur auf Kolbs Tätigkeit
6.5 Publizistische Initiativen
6.6 Ende einer Ära

7. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Journalismus ist stets geprägt von den Journalisten, die ihn gestalten. Jede Epoche hat dabei eigene Persönlichkeiten, die für den Journalismus einer bestimmten Zeitspanne stehen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, das durch die Karlsbader Beschlüsse und das Hambacher Fest wesentlich von einer politisch aufgewühlten Situation in Deutschland geprägt war, stand ein Journalist für ein Presseorgan, das damals als führende Tageszeitung Deutschlands galt: Gustav Kolb, Leiter der Allgemeinen Zeitung in Augsburg. Kolb führte die Allgemeine Zeitung als Chefredakteur über eine Zeitspanne von mehr als 30 Jahren. Seine Karriere begann allerdings nicht im Journalismus: Ursprünglich wollte er Beamter werden, betätigte sich aber stets auch politisch, was ihn über Umwege zum Journalismus brachte. In seiner Funktion als Chefredakteur hatte er immer wieder mit der Zensur als Gegenstück zur Pressefreiheit zu kämpfen und behauptete sich hierbei auf eindrucksvolle Weise.

Für die Betrachtung des Journalisten Gustav Kolb ist es zunächst hilfreich, nach einer kompakten Darstellung seiner Vita die allgemeine Lage im frühen 19. Jahrhundert zu veranschaulichen, bevor sein Wirken zur Zeit des Vormärz näher beschrieben wird. Seine Rolle in Gesellschaft und Journalismus, sein Werdegang und sein Einfluss als Journalist sollen in der vorliegenden Arbeit näher untersucht werden. Seine Funktion als politischer Akteur, die sich auch später in seiner Anstellung bei der Allgemeinen Zeitung niederschlägt, ist dabei ebenfalls von Belang. Neben Erläuterungen zur Geschichte dieses Presseorgans und zu Kolbs Anfängen im Cottaschen Verlagshaus wird ein besonderes Augenmerk auf die damaligen Zensurbestimmungen geworfen, die den Journalismus des Vormärz wesentlich mitprägten und die Pressefreiheit erheblich einschränkten. Ferner soll beschrieben werden, wie Kolb die Allgemeine Zeitung leitete und deren Inhalt gestaltete. Die Arbeit wird durch eine abschließende Bewertung von Gustav Kolbs Lebenswerk abgerundet.

2. Biografische Eckdaten

Gustav Kolb wurde im gleichen Jahr geboren, als die Allgemeine Zeitung zum ersten Mal erschien: am 6. März 1798 kam er in einer Stuttgarter Handwerkerfamilie als jüngstes Kind zur Welt (vgl. Duczek 1988[1], S. 276). Im Alter von nur 13 Jahren verlor er seinen Vater und hatte infolgedessen eine umso engere Bindung an seine Mutter und die beiden Schwestern (vgl. Duczek 1988, S. 276). Nach Absolvierung der mittleren Gymnasialklassen unterbrach er den Schulbesuch, um in Augsburg eine Ausbildung als Kaufmann zu beginnen. Bald jedoch merkte er, dass dieser Beruf nicht wirklich seinen Begabungen entsprach, und er entschied sich, erneut das Gymnasium zu besuchen, um das Abitur zu erreichen (vgl. Duczek 1988, S. 276). Noch während seiner Stuttgarter Schulzeit entwickelte sich Kolb zu einem eifrigen Theaterbesucher, nahm Kontakt zu Künstlern auf und interessierte sich sehr für die Malerei (vgl. Duczek 1988, S. 276). So ist es nicht verwunderlich, dass Gustav Kolb schon in jungen Jahren über viele Kontakte und einen sicheren Umgang in der Stuttgarter Gesellschaft verfügte.

Nach dem Abitur begann Kolb im Jahr 1818 das Studium der Kameralistik[2] an der Universität Tübingen (vgl. Duczek 1988, S. 277). Er träumte von einer vielversprechenden Zukunft und hielt das Studium für wichtig, um später eine Karriere als Beamter einschlagen zu können. Auch weiterhin beschäftigte sich Kolb viel mit Kunst und Literatur und versuchte sich zeitweise sogar als Lyriker (vgl. Duczek 1988, S. 277). Er selbst erkannte jedoch seine begrenzten Fähigkeiten in dieser Hinsicht und sprach später von einem „Styl, der immer stelzenhaft bleibt, so daß ich mich vor mir selbst schäme, wenn ich etwas geschrieben habe“ (Duczek 1988, S. 277). Über die gesamte Studienzeit hinweg betätigte sich Kolb politisch in Burschenschaften und Geheimbünden.[3] Nach vierjährigem Studium verließ Gustav Kolb die Universität im Sommer 1822, um das Amt eines städtischen Steuerkommissars in Stuttgart anzutreten, so wie er es zuvor angestrebt hatte (vgl. Duczek 1988, S. 278). 14 Jahre später, bereits in seiner Zeit bei der Allgemeinen Zeitung, promovierte Kolb schließlich mit einer Betrachtung der englischen und französischen Staatsmänner (vgl. Duczek 1988, S. 306).

Ebenfalls sehr spät, nämlich mit 41 Jahren, heiratete Gustav Kolb 1839 die 31-jährige Franziska von Breuning aus Günzburg (vgl. Duczek 1988, S. 276-277). Sie ergänzte ihn durch ihr lebhaftes Temperament, das einen Gegensatz zu seiner eher zurückhaltenden und reservierten Art darstellte. Zwei Jahre darauf wurde Kolbs Tochter Pauline geboren, die ihren Vater jedoch nicht überlebte. 1855 erlitt Kolb einen Schlaganfall, der ihn zunächst für die Dauer von zwei Jahren aus dem Verkehr zog und danach erheblich in seiner Bewegungsfreiheit einschränkte. Er sollte sich nie wieder davon erholen und starb schließlich am 16. März 1865 im Alter von 67 Jahren in Augsburg (vgl. Breil 1996, S. 28).

3. Gustav Kolb als politischer Akteur

3.1 Die politische Lage des Vormärz

Die Zeit des Vormärz, also die Jahre zwischen 1815 und 1848, ist in politischer Hinsicht besonders durch die territorialen Neuordnungsbestrebungen des Deutschen Bundes unter Führung des österreichischen Staatskanzlers von Metternich geprägt. Unter König Friedrich I. war das Königreich Württemberg 1815 dem Deutschen Bund beigetreten, einer Versammlung von Gesandten aus 39 Gliedstaaten (vgl. Duczek 1988, S. 279). Dessen Beschlüsse waren für alle Mitglieder bindend. Durch den Thronfolger Wilhelm I. erfuhr Württemberg im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes ab 1816 zunächst jedoch eine eher liberale Prägung. König Wilhelm I. setzte auf die Souveränität des Landes und führte einige innenpolitische Reformen durch. Dazu gehörte auch eine Verfassung, welche Gewissens-, Denk-, Religions- und Pressefreiheit beinhaltete (vgl. Duczek 1988, S. 279). Wenig später, am 30. Januar 1817, wurde die seit 300 Jahren in Württemberg bestehende Pressezensur aufgehoben, was Württemberg an die Spitze der liberalen Bewegung in Deutschland brachte. Stuttgart zeigte sich dabei als Mittelpunkt der freien Meinungsäußerung (vgl. Duczek 1988, S. 279).

König Wilhelm I. stellte sich schützend vor sein Land, und so konnte die Burschenschaft Arminia relativ unbehelligt in Tübingen gegründet werden (vgl. Duczek 1988, S. 279). Diese Burschenschaft war als oppositionelle Bewegung liberal-nationalistisch ausgerichtet und änderte später ihren Namen in Germania um. Es handelte sich um eine recht starke Gruppierung, denn von den 750 immatrikulierten Studenten waren im Jahr 1819 141 Studenten Mitglieder der Burschenschaft, unter ihnen auch Gustav Kolb (vgl. Duczek 1988, S. 279). Das politische Ziel war klar formuliert: Man strebte einen deutschen Einheitsstaat an. Darin wurde sie vom König unterstützt und konnte so ihre paramilitärischen Übungen ungestört verfolgen. Dazu gehörte beispielsweise ein Turnplatz mit Geräten, auch der Waffengebrauch durfte eingeübt werden (vgl. Duczek 1988, S. 279).

Gleichzeitig lag hier jedoch ein starker Gegensatz zu den Karlsbader Beschlüssen vom August 1819 vor, die die Überwachung und Bekämpfung liberal-nationaler Tendenzen vorsahen und vier Gesetze enthielten: ein Universitäts-, ein Presse- und ein Untersuchungsgesetz sowie eine vorläufige Exekutionsordnung (vgl. Schneider 1966, S. 252). Schneider (1966, S. 244) charakterisiert die Karlsbader Beschlüsse wie folgt: „Die Karlsbader Beschlüsse sollten verhindern, daß sich die bürgerliche Gesellschaft politisch formiert. Sie sind der Versuch, eine fundamentale geistige Entwicklung, die in breitesten Schichten Fuß gefasst hatte, durch Kommunikationsunterbindung zu sistieren und rückgängig zu machen.“ Politische Fragen sollten aus dem Leben verschwinden (vgl. Schneider 1966, S. 246). Durch die Karlsbader Beschlüsse sollten also nicht zuletzt oppositionelle Bewegungen unterdrückt werden und zudem die restaurative Politik im Deutschen Bund stabilisiert werden (vgl. Blumenauer 2000, S. 15). König Wilhelm I. musste sich den Karlsbader Beschlüssen beugen und die studentischen Umtriebe einschränken. Im November 1819 schließlich folgte ein Verbot der Burschenschaft (vgl. Duczek 1988, S. 280). Doch fanden sich auch hier Mittel und Wege, um den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen. Nur zwei Monate nach dem Verbot unternahm der württembergische König nichts dagegen, dass sich die ehemaligen Mitglieder der Burschenschaft als Burschenverein mit identischen Zielen neu gründeten. Dies wurde sowohl von der Universität toleriert als auch vom König unterstützt (vgl. Duczek 1988, S. 280).

3.2 Kolb als Führungspersönlichkeit der Burschenschaftler

In dieser Zeit nun machte Gustav Kolb als Burschenschaftler auf sich aufmerksam; so hielt er 1820 eine Rede auf dem Waterloo-Gedenktag und trat für den Partikularstaat und eine nationalliberale Gesinnung ein (vgl. Duczek 1988, S. 280). Dabei tat Kolb sich als besonnener Burschenschaftler hervor, der durch seine Vermittlungsgabe aus der Menge herausragte (vgl. Duczek 1988, S. 281). Journalistische Tätigkeiten Kolbs sind bereits im Jahr 1821 zu verzeichnen, in dem er für die revolutionäre Neckarzeitung von den Unruhen in Italien berichtete (vgl. Duczek 1988, S. 282). Auf der Rückreise nach Deutschland traf sich Kolb mit dem in die Schweiz ausgewiesenen ehemaligen Tübinger Burschenschaftler Karl Völker, der ihm die Idee eines Geheimbundes nahe brachte. Dieser Geheimbund war in seinen Zielen noch radikaler als der Burschenverein und verfolgte einen Umsturz mit halblegalen Methoden (vgl. Duczek 1988, S. 282). Schnell verbreitete er sich an den Universitäten in Deutschland. Wegen dieser Aktivitäten wurde das Königreich Württemberg zunehmend unter Druck gesetzt und 1823 auch politisch isoliert. Die erneute (und erzwungene) Zustimmung zu den Karlsbader Beschlüssen bedeutete gleichzeitig das Ende der liberalen Phase der württembergischen Innenpolitik (vgl. Duczek 1988, S. 283).

Im September 1824 wurde Gustav Kolb aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Geheimbund gemeinsam mit 16 Kommilitonen verhaftet und auf der Festung Hohenasperg bei Ludwigsburg verhört (vgl. Duczek 1988, S. 283). Nach einer achtmonatigen Untersuchung des Falles bekam Kolb unter allen Festgenommenen die höchste Strafe und wurde zu viereinhalb Jahren Festungshaft wegen seiner politischen Ideen verurteilt (vgl. Duczek 1988, S. 284). Die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung schlug er dabei aus – dafür hätte er ins Ausland auswandern müssen. Offenbar lag ihm die Lage Deutschlands jedoch so am Herzen, dass er sich dagegen entschied und die Strafe im Gefängnis verbüßen wollte. Sein Ansehen wurde dadurch gleichwohl nicht beschädigt, genossen doch politisch Inhaftierte keinen schlechten Ruf in der Gesellschaft. Ein Gnadengesuch von Kolb und seinen Mithäftlingen fand schließlich Gehör beim württembergischen König, sodass die Haftzeit für alle Gefangenen erheblich verkürzt wurde: Im September 1826 durfte Gustav Kolb nach zwei Jahren Haft die Festung Hohenasperg als freier Mann verlassen und ihm wurden sämtliche bürgerlichen Rechte und Ehren wieder zuerkannt (vgl. Duczek 1988, S. 287).

Der Untersuchungsrichter, der zuvor mit Kolbs Fall befasst gewesen war, erinnerte sich offensichtlich wohlwollend an ihn und zeigte sich beeindruckt von Gustav Kolb. So empfahl er ihn unmittelbar nach der Haftentlassung dem württembergischen Justizminister, welcher die Empfehlung an einen der renommiertesten Verleger seinerzeit, Friedrich von Cotta, weiterreichte (vgl. Duczek 1988, S. 287). Nur drei Tage nach Wiedererlangung seiner Freiheit begann Gustav Kolb mit der Arbeit im Cottaschen Verlagshaus.

4. Der Einfluss der Zensur

4.1 Hintergründe und Zensurbestimmungen

Prägend sollte für Kolbs Zeit als Leiter der Allgemeinen Zeitung vor allem die Zensur sein, welche in wesentlichem Maße die zu veröffentlichenden Inhalte mitbestimmte. Neben den Karlsbader Beschlüssen, die eine politische Überwachung der Presse sowie der Universitäten vorsahen, war vor allem die Inkraftsetzung der Vorzensur entscheidend (vgl. Schneider 1966, S. 253). Die Schenksche Preßordnung von 1831 sah eine generelle Vorzensur aller politischen Artikel vor, und nach dem Hambacher Fest von 1832 wurden mit den „Sechs Artikeln“ noch rigidere Vorschriften erlassen (vgl. Duczek 1988, S. 294).

[...]


[1] Der Aufsatz von Duczek ist in Bezug auf Kolb als Person die maßgebliche Quelle im Kontext der vorliegenden Arbeit.

[2] Wissenschaft von der staatlichen Verwaltung bzw. Volkswirtschaftspolitik.

[3] Siehe hierzu Kapitel 3.

Excerpt out of 23 pages

Details

Title
Gustav Kolb - Ein politischer Journalist im Vormärz
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Publizistik)
Course
Oberseminar: Journalismus und Journalisten in Deutschland
Grade
2,0
Author
Year
2007
Pages
23
Catalog Number
V89048
ISBN (eBook)
9783638025386
ISBN (Book)
9783638921800
File size
437 KB
Language
German
Keywords
Gustav, Kolb, Journalist, Vormärz, Oberseminar, Journalismus, Journalisten, Deutschland, 19. Jahrhundert
Quote paper
Johannes Neufeld (Author), 2007, Gustav Kolb - Ein politischer Journalist im Vormärz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89048

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