Der Eigentumsbegriff nach John Locke - Grundbaustein amerikanischer Unabhängigkeit


Dossier / Travail, 2006

15 Pages, Note: 1,0


Extrait


Gliederung

1. Historischer Kontext
a) Ein Kind seiner Zeit
b) Intension der Abhandlungen

2. Die dem Eigentumsbegriff zugrunde liegenden Theorien
a) Die Theorie des Sozialvertrages
b) Der Herrschaftsvertrag

3. Der Eigentumserwerb
a) Der Naturzustand
b) Der Aneignungsprozess

4. Die Absicherung des Eigentums durch Gesetz und Regierungsgewalt

5. Der Einfluss des Geldes

6. Die Umsetzung des liberalen Kontraktualismus in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung

Der Eigentumsbegriff nach John Locke,

Grundbaustein amerikanischer Unabhängigkeit

1. Historischer Kontext

a) Ein Kind seiner Zeit

Nicht Hochadel und nicht Gentry, es war der Stand der puritanischen Mittelschicht, die John Locke hervorbrachte. Seine Mutter gebar ihn mit 35 Jahren am 29. August des Jahres 1632 in Wrington in der englischen Grafschaft Somerset. Dass der Stand seiner Bildung den Grad seines gesellschaftlichen Standes übertraf, verdankte er zum einen der Ausbildung an der seinerzeit besten Schule Englands, der Westminsterschule in London, Zum anderen der späteren Ausbildung am bedeutendsten College der Oxfort University[1]. Dort entwickelte sich Locke zu einem Universalgelehrten. Seine Sprachkenntnisse im Lateinischen, Griechischen, Arabischen und Hebräischen ermöglichten ihm den Zugang zur Literatur. Lockes Schriften sind vielschichtig, sie behandeln Themen der Politik, Philosophie, Pädagogik, Religionsphilosophie und sogar den Wirtschaftswissenschaften[2]. Darüber hinaus betrieb er auch medizinisch – naturwissenschaftliche Forschungen und wirkte ab 1667 im Hause des späteren Grafen von Shaftesbury[3]. Seinen christlichen Glauben nicht verleugnend zeichnete sich Locke durch seine individualistisch-analytische Denkweise aus[4]. Vermutlich unter Lebensgefahr verfasste Locke seine „Two Treatises of Government“, die anonym veröffentlicht wurden und zu deren Urheberschaft er sich erst in seinem Testament bekannte[5].

b) Intension der Abhandlungen

Um die Einordnung dessen, was Locke mit seinen Ausführungen zur Entstehung von rechtmäßigem Eigentum in einer modernen Gesellschaft erläutern wollte, verstehen zu können, ist es vorab von Vorteil, sich zunächst Locke`s Motiv zur Anfertigung der Treatises zu verdeutlichen.

Die Entstehung seiner „Two Treatises of Government“, die 1689 veröffentlicht wurden, spielten sich im Kontext der englischen Revolution von 1688 ab, aufgrund derer mit der Absetzung Jakobs des Zweiten (1685 – 1688) eine absolute Monarchie der konstitutionellen Monarchie, mit König Wilhelm an der Spitze, weichen musste. Locke`s Kritik an den Verfechtungen Robert Filmers, in der ersten seiner beiden Abhandlungen, lassen seine Grundhaltung für eine Gesellschaftsordnung erkennen, die sich an der freiwilligen und selbstbindenden Übereinkunft der Gesellschaft ausrichtet, sich im gegenseitigen Einvernehmen eine Regierung zu geben, die eben nicht von Gott, mit von diesem verliehenen absoluten Rechten ausgestattet ist, sondern vielmehr vom Volk selber, mit beschränkter und kontrollierter Macht und der Möglichkeit zur Absetzung durch Ausübung des Widerstandsrechts. Damit war es Ziel seiner zweiten Abhandlung , die Illegalität damaliger Herrschaftsverhältnisse aufzuzeigen. Man könnte der Ansicht sein, Locke hätte seine Abhandlungen von vorne herein zur Rechtfertigung der bürgerlichen Freiheitsbewegung entwickelt. Vielmehr erfolgte deren Niederschrift jedoch bereits im Jahre 1683. Den historischen Kontext bildete die „Exklusionskrise“ der Jahre 1679-1681. Mithin kann die ursprüngliche Abfassung der zwei Abhandlungen nicht als Rechtfertigung der erst 1688 erfolgten Revolution zu verstehen sein. Zunächst beabsichtigte Locke nur die Forderung nach einer Revolution. Das auf eine Rechtfertigung der Revolution gerichtete Vorwort, sowie inhaltliche Ergänzungen fügt Locke erst kurz vor Veröffentlichung ein, um sie der neuen politischen Situation anzupassen und um auf diese Weise den Revolutionsprozess zu unterstützen[6].

Um den Zusammenhang der Aussagen der „Two Treatises of Government“ zur amerikanischen Unabhängigkeitserklärung darzustellen, wird nach Darlegung der zugrunde liegenden Theorien der Eigentumsbegriff nach den Aussagen der zweiten Abhandlung erläutert.

2. Die dem Eigentumsbegriff zugrunde liegenden Theorien

a) Die Theorie des Sozialvertrages

In seiner zweiten Abhandlung erteilt Locke der von Sir Robert Filmer vorgenommenen Rechtfertigung der absoluten Monarchie, die ihr Herrschaftsrecht unmittelbar von Gott ableitete, eine Absage, indem er eine von der Prämisse ausgeht, nach der sich Herrschaft nur mit Zustimmung der Beherrschten legitimieren lässt[7].

Hierzu machte sich Locke das Konzept des Sozialvertrages zu nutze. Nach diesem einigen sich die dem ursprünglich herrschaftslosen Naturzustand entwachsenen Bürgertum auf die Abgabe ihrer autonomen Gewalt auf eine Regierung, um den Krieg um das Eigentum zu verhindern[8]. Die bürgerliche Gesellschaft hat hiezu die erforderliche Kompetenz, definiert sie sich nach Locke doch gerade als ein vernunftbegabtes Wesen, das sich durch vertragliche Vereinbarung zu einem „politischen Körper“ zusammenschließt[9]. Es sind die originären Bürgerrechte auf Freiheit und individuelle Selbstbestimmung, die es nach Locke jedem einzelnen ermöglichen, im Sinne der, von ihm verfochtenen Vertragstheorie den Gesellschaftsvertrag und einen Herrschaftsvertrag, mit einer vom Volk gewählten Regierung, abzuschließen. Die Regierung hat im Namen des Volkes für die Durchsetzung und Wahrung der Bürgerrechte Sorge zu tragen. Der Ursprung aller staatlichen Gewalt liegt damit beim Volk.

b) Der Herrschaftsvertrag

Den zweiten Teil der Vertragstheorie bildet dann die Übereinkunft mit der Regierung, sich von ihr beherrschen zu lassen, solange ihr Handeln der Intention ihrer Einsetzung entspricht: der Friedenssicherung und Förderung des Gemeinwohls durch den Schutz des Eigentums der Bürger. Sir Robert Filmer kritisierte die Vertragstheorie, indem er sie mangels Umsetzbarkeit für unmöglich hielt[10]. Wie sollten bei einer Gesellschaft, mit der Größe zur damaligen Zeit, solche Verträge geschlossen werden können. Locke wollte mit Hilfe der Herleitung der Entstehung von Eigentum aufzeigen, dass legitime Zustände auch durch stillschweigende Zustimmung geschaffen werden konnten. Eines ausdrücklichen Vertrages bedürfe es dann nicht mehr. Nun ist es schwer nachvollziehbar, wie man eine auch nur konkludente Zustimmung derjenigen annehmen sollte, die in damaliger Zeit wenig oder gar kein Eigentum besaßen. Auch Locke hat das Entstehen der Ungleichheit der Eigentumsverteilung erkannt. Eine Theorie von der Begründung des legitimen Eigentums, ohne Erforderniss eines ausdrücklichen Vertrages aller mit allen, ist der Schlüssel zur Herleitung der Rechtmäßigkeit des Privateigentum in damaliger Zeit.

Sein Verständnis vom Begriff des Eigentums legt John Lock im fünften Kapitel seiner zweiten Abhandlung über die Regierung dar. Es wird deutlich, dass Lock mit seinem Eigentumsbegriff mehr umschreibt, als nur materielle Güter. Vielmehr stellen Leib und Leben, sowie das Recht auf Freiheit die zentralen Statuten bürgerlicher Existenz dar. Durch die Freiheit des Bürgers ist jedem die Schaffung von Privateigentum (property) möglich. Schaffung von Eigentum ist nach Locke Voraussetzung für das Ziel der bürgerlichen Gesellschaft, ein Leben in Glückseligkeit genießen zu können. Der Staat bildet die hierfür grundlegende Ordnungsstruktur. Sich ohne Zustimmung der Gemeinschaft[11] etwas aneignen zu können, kennzeichnet Lockes Ansicht eines, im Naturzustand freien und unabhängigen Menschen, der keiner Herrschaft unterworfen sei, habe doch Gott den Menschen die Erde gemeinsam gegeben[12]. Insoweit entsprächen Lockes Darlegungen denen von Descartes, die auf eine Individualisierung des Menschenbildes hinausliefen[13]. Die Verbindung der Idee von Freiheit und Eigentum wird als die dogmatische Triebkraft des politischen und ökonomischen Liberalismus erachtet[14]. Nicht schuldig bleibt John Locke dabei die Antwort, auf welchem Weg die dem Ziel der Glückseligkeit verschriebene Eigentumsmehrung von statten gehen soll. Er beschreibt eine Aneignungsmöglichkeit durch Bearbeitung einer Sache[15].

[...]


[1] Thiel, Udo; Locke, S. 11

[2] Thiel, Udo; Locke, S. 7

[3] Thiel, Udo; Locke, S. 36f.

[4] Thiel, Udo; Locke, S. 11

[5] Specht, Rainer; John Locke, S. 21

[6] Thiel, Udo; Locke, S. 96

[7] Euchner, Walter in: Hauptwerke der politischen Theorie, S. 281

[8] Euchner, Walter; John Locke Zwei Abhandlungen über die Regierung, S. 13,14

[9] Kulenkampff, Arend in: Großes Werklexikon der Philosophie, S. 934

[10] Filmer, Robert; Observations Concerning the Originall of Government (1652), in: Sommerville, Johann. P.; Patriarcha and other Writings, Camebridge 1991, S. 208-234

[11] Locke, John; Two Treatises of Gouvernment, II. Abhandlung, Kap. V, § 28

[12] Locke, John; Two Treatises of Gouvernment, II. Abhandlung, Kap. V, § 25; Euchner, Walter; Naturrecht und Politik bei John Locke, S. 80

[13] Euchner, Walter in: Hauptwerke der politischen Theorie, S. 281

[14] Schwab, Dieter, in: Geschichtliche Grundbegriffe, B. 2, S.74

[15] Locke, John; Two Treatises of Gouvernment, Abhandlung II, Kap. V, §§ 27,28

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Der Eigentumsbegriff nach John Locke - Grundbaustein amerikanischer Unabhängigkeit
Université
University of Augsburg
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
15
N° de catalogue
V89075
ISBN (ebook)
9783638025492
ISBN (Livre)
9783638921763
Taille d'un fichier
460 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit befasst sich mit der kontraktualistischen Theorie und dem Eigentumsbegriff nach dem Verständnis von John Locke. Um die reale Umsetzbarkeit seiner theoretischen Erwägungen unter Beweis zu stellen, wird ein Vergleich zwischen den theoretischen Aussagen und deren Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung gezogen.
Mots clés
Eigentumsbegriff, John, Locke, Grundbaustein, Unabhängigkeit
Citation du texte
Alexander Classen (Auteur), 2006, Der Eigentumsbegriff nach John Locke - Grundbaustein amerikanischer Unabhängigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89075

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