Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22, S. 872 ff.), das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, lässt durchaus Raum für die Präventive Gewinnabschöpfung („PräGe“): Mit der Einführung dieses neuen Abschöpfungsinstruments verfolgt die Bunderegierung das Ziel, der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen – folglich: wirksame Bekämpfung schwerer Kriminalität. Die in Betracht kommenden Straftaten sind in §76a Abs. 4 StGB (Selbständige Einziehung) abschließend aufgeführt.
Es gibt inzwischen Vorschläge, wie die präventive Sicherstellung von Buchgeld im Muster-Entwurf eines Polizeigesetzes normiert werden kann. Interessant sind zwei VG-Entscheidungen zum Kulturgüterschutz („Raubgrabungen“) aus den Jahren 2018 und 2020. Eingefügt wurde „VI. Sicherstellung von Sachen durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG)“. Hingewiesen wird auf „PräGe-Verfahren“ durch Polizeidienststellen in Nordrhein-Westfalen nach dem 01.07.2017. Im Ergebnis ist die „PräGe“ weiterhin von Bedeutung.
Das beweisen auch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus jüngerer Zeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 16.12.2019), ein 2021 in Kraft getretener niedersächsischer Runderlass zur PräVe und mehrere Presseveröffentlichungen zu dieser Thematik. Hinzuweisen ist auf das erschienene Buch/E-Book (auch Dissertation) von Katharina M. Peukert „Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht“, das sich primär mit dem niedersächsischen Landesrecht befasst und in dem aus meinen Werken zitiert wird. Ansonsten hat sich einiges seit dem Erscheinen der letzten Auflage getan, insbesondere: Frau Dr. Katerina-Maria Bröscher, geb. Pohar, hat mich in der Danksagung ihrer Inauguraldissertation „Die Rechtsnatur der verurteilungsunabhängigen Vermögensabschöpfung nach § 76a Abs. 4 StGB i.V.m. § 437 StPO“ lobend erwähnt und ebenso aus meinen Werken zitiert.
Inhaltsverzeichnis
I. Sicherstellung von Gegenständen
Vor Entscheidung I./1
Entscheidung I./1 [+]
Vor Entscheidung I./2
Entscheidung I./2 [+]
Vor Entscheidung I./3
Entscheidung I./3 [+]
Vor Entscheidung I./4
Entscheidung I./4 [+]
Vor Entscheidung I./5
Entscheidung I./5 [+]
Vor Entscheidung I./6
Entscheidung I./6 [+]
Vor Entscheidung I./7
Entscheidung I./7 [+]
Vor Entscheidung I./8
Entscheidung I./8 [+]
Vor Entscheidung I./9
Entscheidung I./9 [+]
II. Sicherstellung von Bargeld und Buchgeld
Vor Entscheidung II./1
Entscheidung II./1 [+]
Vor Entscheidung II./2
Entscheidung II./2 [+]
Vor Entscheidung II./3
Entscheidung II./3 [±]
Vor Entscheidung II./4
Entscheidung II./4 [+]
Vor Entscheidung II./5
Entscheidung II./5 [+]
Vor Entscheidung II./6
Entscheidung II./6 [+]
Entscheidung II./7 (mit amtlichen Leitsätzen) [+]
Entscheidung II./8 (mit amtlichen Leitsätzen) [±]
Entscheidung II./9 (mit amtlichen Leitsätzen) [+]
Vorbemerkungen zum Urteil des VG Braunschweig (Entscheidung II./10)
Entscheidung II./10 (mit amtlichen Leitsätzen) [±]
Vor Entscheidung II./11
Entscheidung II./11 [–]
Vorbemerkungen zum Urteil des VG Berlin (Entscheidung II./12)
Vor Entscheidung II./12
Entscheidung II./12 [+]
Vor Entscheidung II./13
Entscheidung II./13 [+]
Vor Entscheidung II./14
Entscheidung II./14 [+]
Vor Entscheidung II./15
Entscheidung II./15 [±]
Vor Entscheidung II./16
Entscheidung II./16 [+]
III. Sicherstellung von Gegenständen und Bargeld
Vor Entscheidung III./1
Entscheidung III./1 [–]
Vor Entscheidung III./2
Entscheidung III./2 [+]
IV. Behandeln von Buchgeld als Fundsache
Entscheidung IV./1 (mit Vorbemerkungen) [+]
V. Sicherstellung von Sachen nach dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Vor Entscheidung V./1
Entscheidung V./1 [+]
Entscheidung V./2
VI. Sicherstellung von Sachen durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG)
Vor Entscheidung VI./1
Entscheidung VI./1 [+]
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der präventiven Gewinnabschöpfung im Polizeirecht umfassend zu analysieren und anhand einer umfangreichen Entscheidungssammlung zu dokumentieren. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich dabei mit den Möglichkeiten und Grenzen der gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellung von Gegenständen, Bargeld und Buchgeld unklarer Herkunft in Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommunen.
- Präventiv-polizeiliche Sicherstellung von Bargeld und Gegenständen
- Rechtliche Abgrenzung zur strafrechtlichen Einziehung und zum Verfall
- Die Rolle der Gefahrenprognose und des Eigentumsschutzes
- Umgang mit Buchgeld und Forderungen als sicherstellungsfähige Sachen
- Entwicklung und Etablierung des sogenannten Osnabrücker Modells
Auszug aus dem Buch
I. Sicherstellung von Gegenständen
Die Sicherstellung von offensichtlich deliktischen – inkriminierten, bema kelten – Gegenständen, die kein Bargeld sind, erfolgt über das Strafermitt lungsverfahren hinaus vorrangig zum „Eigentumsschutz“, soll aber auch Fortsetzungsstraftaten wie Hehlereidelikten „zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“ verhindern.
Gesetzliche Grundlage (Beispiel: § 26 NPOG)
§ 26 Sicherstellung
Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen, 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, 2. um die Eigentümerin oder den Eigentümer oder die Person, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehat, vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen oder 3. …
Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Ge genstände fällt an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Kommune, Land oder Bund), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen
• keine Eigentümer oder sonst berechtigte Personen festgestellt werden können und/oder
• die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden.
Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Sicherstellung von Gegenständen: Dieses Kapitel behandelt die gefahrenabwehrrechtliche Sicherstellung von deliktischen Gegenständen, die kein Bargeld sind, mit Fokus auf den Eigentumsschutz und die Abwehr von Folgestraftaten.
II. Sicherstellung von Bargeld und Buchgeld: Hier wird die Sicherstellung von Bargeld und Buchgeld analysiert, wobei insbesondere die Anforderungen an eine gegenwärtige Gefahr bei Drogendelikten und Betrugsformen wie dem Enkeltrick thematisiert werden.
III. Sicherstellung von Gegenständen und Bargeld: Dieses Kapitel widmet sich der kombinierten Sicherstellung von beweglichen Sachen und Geld, wenn beide Aspekte in einem Verfahren zusammenkommen.
IV. Behandeln von Buchgeld als Fundsache: Fokus auf die Behandlung von Kontoguthaben als Fundsache gemäß BGB, auch wenn dies eine systematische Ausnahme darstellt.
V. Sicherstellung von Sachen nach dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG): Untersuchung der spezifischen Befugnisse des Zollfahndungsdienstes zur präventiven Sicherstellung zur Gefahrenabwehr.
VI. Sicherstellung von Sachen durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG): Analyse der polizeirechtlichen Befugnisse der Bundespolizei zur Sicherstellung von Sachen und Geldbeträgen.
Schlüsselwörter
Präventive Gewinnabschöpfung, Präventive Vermögensabschöpfung, Gefahrenabwehr, Sicherstellung, Bargeld, Buchgeld, Eigentumsschutz, Straftatenprävention, Polizeirecht, Vermögensermittlung, Gefahrenprognose, Straftaten, Hehlerei, Geldwäsche, Rechtsgrundlage
Häufig gestellte Fragen
Was ist der grundlegende Zweck der präventiven Gewinnabschöpfung?
Der Zweck besteht darin, Kriminellen die finanziellen Mittel zu entziehen, die aus Straftaten stammen oder für Straftaten verwendet werden sollen, um so zukünftige Delikte zu verhindern und unrechtmäßige Vermögensvorteile abzuschöpfen.
Welche Gegenstände können sichergestellt werden?
Sichergestellt werden können körperliche Gegenstände, Bargeld sowie in bestimmten Fällen auch Buchgeld (Kontoguthaben) und Forderungen, sofern eine Rechtsgrundlage wie das Polizei- oder Ordnungsbehördengesetz dies zulässt.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die rechtliche Zulässigkeit und praktische Umsetzung der präventiven Gewinnabschöpfung durch die Polizei und Ordnungsbehörden systematisch darzustellen und durch eine umfassende Sammlung von Gerichtsurteilen zu untermauern.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von einschlägigen Gefahrenabwehrgesetzen sowie der Auswertung und Zusammenstellung von verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung und behördlicher Runderlasse.
Was wird im Hauptteil der Publikation behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Kategorien von Sicherstellungsobjekten (Gegenstände, Bargeld, Buchgeld) und analysiert dazu passende Gerichtsbeschlüsse und Urteile, die die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen unter verschiedenen juristischen Aspekten bewerten.
Welche zentralen Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die zentralen Schlagworte umfassen Präventive Gewinnabschöpfung, Gefahrenabwehr, Sicherstellung, Eigentumsschutz, Gefahrenprognose und Vermögensabschöpfung.
Wie unterscheidet sich die präventive Sicherstellung von der strafrechtlichen Einziehung?
Die strafrechtliche Einziehung basiert auf einer Straftat und dient repressiven Zwecken, während die präventive Sicherstellung aus dem Polizeirecht zukunftsbezogen ist und der Abwehr drohender Gefahren dient, auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Welche Rolle spielt die „gegenwärtige Gefahr“ bei der Sicherstellung von Bargeld?
Die gegenwärtige Gefahr ist oft die zentrale Rechtfertigung. Sie liegt vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte, wie etwa der Herkunft des Geldes aus Drogenhandel oder dem Verhalten des Besitzers, eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung zukünftiger Straftaten besteht.
Wie wird mit „unklarer Herkunft“ von Vermögenswerten umgegangen?
Wenn die Herkunft von Bargeld oder Gegenständen nicht plausibel erklärt werden kann und andere Indizien auf eine deliktische Verwendung hindeuten, kann dies die Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers erschüttern, was der Behörde die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr ermöglicht.
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- Ernst Hunsicker (Author), 2024, Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) bzw. Präventive Vermögensabschöpfung (PräVe). Entscheidungssammlung in Volltexten, mit Leitsätzen, grundsätzlichen Aussagen/Feststellungen und thematischen Veröffentlichungshinweisen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89521