In einer interdisziplinär angelegten Studie („Die schlanke Stadt“) wurde Raumordnung
vom gedanklichen Ansatz her als ein selbstreferentielles System angesehen, das auf
raumplanerische, ökonomische und juristische Interventionen reagiert.
Dieser Ansatz führt zur Hypothese, dass Kostenwahrheit im Siedlungsbereich einerseits die „Zersiedelung“ der Landschaft vermindern würde und andererseits die finanzielle Situation der Kommunen verbessen würde. Die Überprüfung dieser Hypothese verlangt eine Untersuchung der derzeitigen Situation, insbesondere die Untersuchung des Zusammenhanges von Errichtungskosten und Anschlussgebühren in Abhängigkeit der Bebauungsart. Diese Untersuchung fördert überraschende Zusammenhänge zutage. Beispielsweise fördern die Gebührenordnungen das genaue Gegenteil von dem was die Zielbestimmungen der Raumordnung festlegen. Eine ausführliche rechtliche Untersuchung zeigt überdies auf, dass wohl nahezu alle Tiroler Gebührenordnungen als verfassungswidrig aufzuheben wären.
Müsste man das Ergebnis der Arbeit in einem Satz zusammen fassen, so würde dieser lauten:
"Würde Kostenwahrheit herrschen, so wären die Städte und Dörfer schlanker!"
Inhaltsverzeichnis
KAP 1 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
1.1. Problemlage
1.2. Gang der Untersuchung
KAP 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
2.1. Allgemeines
2.2. Abgaben
2.3. Gebühren
2.4. Beiträge - Abgrenzung zu Gebühren
2.5. Der Preis
2.6. Zersiedelung
2.7. Kostenwahrheit/Kostengerechtigkeit
2.8. Raumplanung und Raumordnung
KAP 3 ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG VON INFRASTRUKTURABGABEN
3.1. Gemeindegebühren im F-VG 1922
3.2. Gemeindegebühren im F-VG 1925
3.3. Gemeindegebühren im F VG 1931, F-VG 1934, ATG 1934
3.4. Gemeindegebühren im F-VG 1948
KAP 4 RECHTLICHE GRUNDLAGEN VON GEBÜHREN UND BEITRÄGEN DER GEMEINDEN
4.1. Kompetenzverteilung
1) Kompetenz-Kompetenz
2) Weitere Kompetenzen des einfachen Bundesgesetzgebers
3) Kompetenzen des Landesgesetzgebers
4) Abgabenkompetenz der Gemeinden
4.2. Gemeindegebühren und Abgaben
1) Allgemeines
2) Gemeindegebühren und Abgaben aufgrund bundesgesetzlicher Ermächtigung
A) Festlegung der ausschließlichen Gemeindeabgaben
B) Ermächtigung zur Schaffung materiellen Steuerrechts
C) Unterschiede
D) Einfluss der Landesgesetzgebung auf die Gemeindeabgaben aufgrund § 7 Abs. 5 F-VG
E) Konkrete Verordnungen aufgrund bundesgesetzlicher Ermächtigung im Zusammenhang mit technischer Infrastruktur
a) Allgemeines
b) Kanalgebührenordnungen
ba) Kanalanschlussgebühren
bb) Laufende Kanalgebühren
c) Wassergebührenordnungen
ca) Wasseranschlussgebühren
cb) Laufende Wassergebühren
F) Grafischer Überblick
3) Gemeindegebühren und Abgaben aufgrund landesgesetzlicher Ermächtigung
A) Weitere verfassungsrechtliche Möglichkeiten
B) Ermächtigung zur Schaffung materiellen Steuerrechts
a) Ausgleichsabgabe
b) Erschließungsbeitrag und Gehsteigbeitrag
C) Grafischer Überblick
4) Einfluss der Förderungsverwaltung auf die Gebührengestaltung
4.3 Strafbestimmungen
KAP 5 UNTERSUCHUNG DES VERHÄLTNISSES VON ERRICHTUNGSKOSTEN UND ANSCHLUSSGEBÜHREN IN ABHÄNGIGKEIT DER BEBAUUNGS DICHTE AM BEISPIEL VON INNSBRUCK
5.1. Methode
1) Welche Einrichtungen der technischen Infrastruktur sind zu untersuchen
2) Welche Kosten sind zu untersuchen
3) Gebietskriterien
5.2. Die Untersuchungsgebiete
5.3. Analysegrundlagen, Analysedurchführung
5.4. Die Ergebnisse im Detail
1) Die wesentlichen Kennzahlen der Untersuchungsgebiete
A) Absolute Flächenbilanzen
B) Relative Flächenbilanzen
2) Erschließung mit Straßen
3) Abwasserentsorgung
4) Wasserversorgung
5) Gesamtvergleich
KAP 6 DIE DETERMINIERUNG DER GEMEINDEABGABEN HINSICHTLICH DER HÖHE
6.1. Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung zum Äquivalenzprinzip
1) Einführung des Äquivalenzprinzips in der zweiten Republik
2) Merkmale einer dem Äquivalenzprinzip unterliegenden Gemeindegebühr
3) Möglichkeiten der Gebührenbemessung
4) Interessentenbeiträge
5) Benützungsgebühren, weitere Erkenntnisse
6) Toleranzgrenze
7) Ableitung des Äquivalenzprinzips aus dem Gleichheitsgrundsatz
8) Begründung des Äquivalenzprinzips und Verteilungsmaßstab
9) Differenzierungsgrenze
10) Die Gebührenhöhe nach § 15 Abs. 3 Z 5 FAG 1997
11) Die Untersuchungsergebnisse (KAP 5) und das „Prinzip der Sachlichkeit“
12) Die Grenze der Verwaltungseffizienz
6.2. Schlussfolgerungen und Grundsätze
6.3. Subsumtion der Untersuchungsergebnisse unter die Grundsätze des Äquivalenzprinzips
1) Erschließungskosten
A) Die Fakten
B) Rechtliche Beurteilung
2) Kanalisation
A) Die Fakten
B) Rechtliche Beurteilung
3) Wasserverteilungskosten
A) Die Fakten
B) Rechtliche Beurteilung
4) Inkongruenz zwischen fiskalischer Realität und finaler Raumplanungs determinierung
KAP 7 DIE KALKULATION VON GEMEINDEGEBÜHREN
7.1. Allgemeines
7.2. Kalkulation der Gesamtkosten
7.3. Die Kalkulation der Bebauungsart
KAP 8 FAZIT UND AUSBLICK
8.1. Allgemeines
1) Grundsätzliche Möglichkeiten der Gebührengestaltung
8.2. Vorschläge für kostengerechte Gebührenordnungen
1) Erschließungskostenbeitrag
2) Kanalanschlussgebühren
3) Wasseranschlussgebühren
8.3. Zersiedelung und Suburbanisierung
1) Über die Bedeutung von Raumplanung insgesamt
2) Funktionstrennung und Nutzungsmischung
Exkurs: Agenda 21
3) Baulandmobilisierung
8.4. Neueste Entwicklungen
1) Entwicklung der Infrastrukturunternehmen
2) Von der Gebühr zum Tarif
A) Juristische Beurteilung
B) Wirtschaftliche und politische Überlegungen
C) Alternative Möglichkeiten
D) Zusammenfassung
8.5. Schlussbemerkungen
KAP 9 ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die finanzwirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Infrastrukturfinanzierung in Österreich mit einem besonderen Fokus auf die Auswirkungen unterschiedlicher Bebauungsdichten. Das übergeordnete Ziel besteht darin, durch die Analyse der Diskrepanz zwischen realen Infrastrukturkosten und erhobenen Gebühren die These zu prüfen, ob "Kostenwahrheit" als Steuerungsinstrument dienen kann, um eine zersiedelte Siedlungsentwicklung zu vermindern und die finanzielle Situation der Gemeinden zu stärken.
- Rechtliche Grundlagen der österreichischen Abgabenhoheit und Kompetenzverteilung
- Analyse der historischen Entwicklung von Infrastrukturabgaben
- Empirische Untersuchung der Errichtungs- und Anschlusskosten in verschiedenen Bebauungsstrukturen
- Kritische Würdigung des Äquivalenzprinzips und des "Prinzips der Sachlichkeit" in der Rechtsprechung
- Strategische Vorschläge für kostengerechtere Gebührenmodelle zur Förderung einer nachhaltigen Raumentwicklung
Auszug aus dem Buch
2.6. Zersiedelung:
Dieser Begriff entstand Ende der 20er Jahre, fand aber erst nach dem 2. Weltkrieg allgemeine Anerkennung und Verwendung. Interessant ist, dass zwei Schreibweisen - Zersiedelung und Zersiedlung – in Gebrauch sind. Überwiegend wird die Schreibweise „Zersiedelung“ verwendet.
Der Begriff „Zersiedelung“ entstand dadurch, dass die Vorsilbe „be“ des Verbs „besiedeln“ durch „zer“ ersetzt wurde. Das zugehörige Substantiv „Besiedelung“ wurde analog auf „Zersiedelung“ abgeändert. Daher verwende ich die Schreibweise „Zersiedelung“. Eine Anwendungsprüfung dieses Begriffes zeigt, dass die Gesetzgeber in sechs Ländern (Burgenland, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten) den Begriff „Zersiedelung“ verwenden. Er findet sich insbesondere in den Zielbestimmungen der Raumordungsgesetze (Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Kärnten), in diversen Raumordnungsprogrammen (Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland), in Naturschutzgesetzen (Salzburg, Burgenland und Kärnten) sowie im Kärntner Umwelt Verfassungsgesetz 1986.
Versucht man eine juristisch verwendbare Definition von „Zersiedelung“ zu finden, so hat diese dem Bestimmtheitsgebot zu entsprechen. Die im Planungsrecht besonders wichtige „finale Determinierung“, die das Bestimmtheitsgebot graduell aufweicht, erfordert aber trotzdem, dass das Gesetz in diesen Fällen „objektiv feststellbare Sachverhaltselemente“ vorzugeben hat, nach denen sich die Behörde zu richten hat.
Weiter stellt sich die Frage, ob dieser Begriff in jedem Bundesland unterschiedlich gesehen und interpretiert werden könnte oder ob eine einheitliche Definition zu finden ist, dies insbesondere vor dem Blickwinkel der Raumordnungszuständigkeit der Länder? Vorauszuschicken ist, dass „Zersiedelung“ nicht als „Verbum legale“ irgendwo im Verfassungsrang zu finden ist, daher ist der Sinngehalt dieses Begriffes nach den Methoden der Auslegung von Verwaltungsgesetzen zu suchen. Da die Hauptzuständigkeit im Bereich der Raumplanung eine Landeszuständigkeit ist, ist die Auslegung des Begriffes auch nach dem Systemzusammenhang der jeweiligen Raumordnungsgesetze zu finden. Prinzipiell kann also „Zersiedelung“ in jedem Bundesland einen anderen Bedeutungsschwerpunkt haben.
Zusammenfassung der Kapitel
KAP 1 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die Problematik der Zersiedelung und Darlegung der zentralen Forschungsfrage bezüglich des Zusammenhangs von Kostenwahrheit und Siedlungsentwicklung.
KAP 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN: Definition und juristische Einordnung zentraler Fachbegriffe wie Abgaben, Gebühren, Beiträge, Kostenwahrheit und Zersiedelung.
KAP 3 ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG VON INFRASTRUKTURABGABEN: Historischer Rückblick auf die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen von Finanzverfassungsgesetzen seit 1922.
KAP 4 RECHTLICHE GRUNDLAGEN VON GEBÜHREN UND BEITRÄGEN DER GEMEINDEN: Detaillierte Analyse der Kompetenzverteilung und der rechtlichen Befugnisse der Gemeinden zur Abgabenerhebung.
KAP 5 UNTERSUCHUNG DES VERHÄLTNISSES VON ERRICHTUNGSKOSTEN UND ANSCHLUSSGEBÜHREN IN ABHÄNGIGKEIT DER BEBAUUNGS DICHTE AM BEISPIEL VON INNSBRUCK: Empirische Untersuchung anhand von drei realen Fallbeispielen mit unterschiedlichen Bebauungsdichten.
KAP 6 DIE DETERMINIERUNG DER GEMEINDEABGABEN HINSICHTLICH DER HÖHE: Rechtliche Prüfung der Abgabenhöhe unter besonderer Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips und des Sachlichkeitsgebots.
KAP 7 DIE KALKULATION VON GEMEINDEGEBÜHREN: Erörterung der methodischen Ansätze zur Kostenkalkulation und Anwendung von Kalkulationsschemata.
KAP 8 FAZIT UND AUSBLICK: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse sowie strategische Vorschläge für eine kostengerechtere und raumordnungskonforme Gebührengestaltung.
KAP 9 ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassender Überblick über die Kernthesen und zentralen Erkenntnisse der Dissertation.
Schlüsselwörter
Raumplanung, Zersiedelung, Kostenwahrheit, Kostengerechtigkeit, Äquivalenzprinzip, Gemeindeabgaben, Infrastrukturfinanzierung, Siedlungsentwicklung, Verursacherprinzip, Sachlichkeitsgebot, Gebührenkalkulation, Bebauungsdichte, Kommunalrecht, Finanzverfassung, Subventionierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, ob und wie die kommunale Gebührenpolitik für technische Infrastruktur zur Zersiedelung beiträgt und ob "Kostenwahrheit" als Instrument dienen kann, um eine kompaktere Siedlungsentwicklung zu fördern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind Infrastrukturfinanzierung durch Gemeinden, Raumordnung, das österreichische Abgabenrecht sowie die volkswirtschaftliche Kostenanalyse von unterschiedlichen Bebauungsarten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Kernfrage lautet, ob die derzeitigen Gebührensysteme (z. B. Erschließungskosten, Kanal- und Wasseranschlussgebühren) eine versteckte Subventionierung von Einfamilienhaus-Siedlungen darstellen und ob eine Anpassung der Gebühren an die tatsächlichen Errichtungskosten eine nachhaltigere Siedlungsstruktur unterstützen könnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse mit einer empirischen Kostenuntersuchung kombiniert, bei der reale Bebauungsgebiete in Innsbruck als Grundlage für einen Kostenvergleich dienen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine juristische Grundlagenarbeit zur Kompetenzverteilung und Rechtsprechung sowie eine konkrete Untersuchung, die zeigt, wie stark Gebührenerträge von den tatsächlichen Errichtungskosten abweichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Kostengerechtigkeit, Äquivalenzprinzip, Zersiedelung, Raumplanung, Gemeindeabgaben und Verursacherprinzip.
Wie wirken sich Bebauungsdichten auf die Gebührenkosten aus?
Die Analyse zeigt eklatante Unterschiede: Bewohner von Einfamilienhaussiedlungen werden durch die derzeitigen Gebührenmodelle indirekt stark subventioniert, während dichtere Wohnformen (wie im Innsbrucker Saggen) die Kosten für die öffentliche Hand besser decken.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur "Schlanken Stadt"?
Der Autor schließt, dass "Kostenwahrheit" als Steuerungsinstrument massiv dazu beitragen könnte, Städte und Dörfer schlanker und nachhaltiger zu entwickeln, da die jetzige Gebührenpraxis das unerwünschte Ausfransen der Siedlungsränder finanziell unterstützt.
- Quote paper
- Dr. Reinhard Steinlechner (Author), 2001, Die schlanke Stadt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89531