„ Minderheitenschutz ist der Schutz von nicht herrschenden Gruppen, die wegen ihres gemeinsamen Wunsches auf Gleichbehandlung mit der Mehrheit ein bestimmtes Maß von Sonderbehandlung fordern, um ihre grundlegenden Eigenschaften, die sie von der Mehrheit unterscheiden, zu bewahren… Die grundlegenden schutzwürdigen Eigenschaften sind Abstammung, Sprache und Religion.“
So lautet die Definition, die von der Unterkommission zur Förderung und dem Schutz von Menschenrechten, einer Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission, erarbeitet wurde. Francesco Capotorti, ein ehemaliger Sonderberichterstatter der UNO, stellte Ende der 1970er Jahre eine Definition für den Begriff Minderheit auf, die bis heute weitläufig, jedoch nicht von allen Staaten, anerkannt wird. Es gibt bis dato keine absolut allgemeingültige Definition des Begriffs Minderheit, so dass er von Staat zu Staat unterschiedlich ausgelegt wird. Dennoch ist der Minderheitenschutz heute fester Bestandteil des Völkerrechts und beruht auf Normen, welche die Kultur und Tradition von, hauptsächlich ethnischen und nationalen, Minderheiten schützen und ihre Interessen fördern sollen. Früher war Minderheitenschutz zunächst für religiöse Minderheiten von Bedeutung: So wurde zum Beispiel den Protestanten im Nürnberger Religionsfrieden von 1532 im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Ausübung ihrer Religion gestattet , wobei der Begriff Minderheitenschutz damals nicht verwendet wurde. In neuerer Zeit hat sich der Blickpunkt auf ethnische beziehungsweise nationale Minderheiten verschoben. Schon auf dem Wiener Kongress 1815 wurde eine internationale Vereinbarung zu diesem Thema getroffen, wodurch die polnische Minderheit in Preußen, Österreich und Russland nach der europäischen territorialen Neuordnung geschützt werden sollte . Nach dem Ersten Weltkrieg sollte diese Aufgabe der Völkerbund übernehmen. Multi- und bilaterale Verträge, wie die auf der Pariser Friedenskonferenz unterzeichneten Minderheitenschutzverträge, wurden geschaffen. Hinzu kamen Minderheitenschutzerklärungen einzelner Staaten, wie zum Beispiel die Erklärung Estlands vom 17.9.1923 oder die Erklärung Finnlands vom 27.6.1921. Inhaltlich ähnelten sich die Verträge sehr. Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im privaten und gesellschaftlichen Leben war darin verankert, wie auch ein Diskriminierungsschutz.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Entwicklung des Minderheitenschutzes seit der Gründung der Vereinten Nationen
- Die UN-Charta vom 25.6.1945
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948
- Der Minderheitenbegriff – eine Definitionssache
- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (Zivilpakt)
- Die UN-Resolution 47/135 vom 08.12.1992
- Bedeutung und Inhalte der Resolution
- Problematik und Kritik
- Exkurs - Minderheitenschutz in Europa
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Minderheitenschutzes im Völkerrecht seit der Gründung der Vereinten Nationen. Sie analysiert die Entstehung und Entwicklung von Minderheitenschutzsystemen, insbesondere im Kontext der UN-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Resolution 47/135. Die Arbeit beleuchtet auch die Problematik und Kritik am Minderheitenschutz und geht auf die Weiterentwicklungsmöglichkeiten ein.
- Die historische Entwicklung des Minderheitenschutzes
- Die UN-Charta und die Menschenrechte
- Der Begriff "Minderheit" und seine Definition
- Die Bedeutung der Resolution 47/135
- Kritik und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Minderheitenschutzes
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema Minderheitenschutz im Völkerrecht ein und definiert den Begriff "Minderheit". Sie erläutert die Bedeutung von Minderheitenschutz und stellt die historische Entwicklung des Themas dar.
Das zweite Kapitel behandelt die Entwicklung des Minderheitenschutzes seit der Gründung der Vereinten Nationen. Es analysiert die UN-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Hinblick auf den Schutz von Minderheiten.
Das dritte Kapitel konzentriert sich auf die UN-Resolution 47/135 vom 08.12.1992, die sich speziell mit dem Schutz von Minderheiten befasst. Es erläutert die Bedeutung und Inhalte der Resolution und geht auf die Kritik daran ein.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themen Minderheitenschutz, Völkerrecht, Vereinte Nationen, Menschenrechte, Resolution 47/135, ethnische Minderheiten, nationale Minderheiten, Kultur, Tradition, Gleichbehandlung, Diskriminierungsschutz.
- Arbeit zitieren
- Monika Nath (Autor:in), 2008, Der Minderheitenschutz im Völkerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89723