„ Minderheitenschutz ist der Schutz von nicht herrschenden Gruppen, die wegen ihres gemeinsamen Wunsches auf Gleichbehandlung mit der Mehrheit ein bestimmtes Maß von Sonderbehandlung fordern, um ihre grundlegenden Eigenschaften, die sie von der Mehrheit unterscheiden, zu bewahren… Die grundlegenden schutzwürdigen Eigenschaften sind Abstammung, Sprache und Religion.“
So lautet die Definition, die von der Unterkommission zur Förderung und dem Schutz von Menschenrechten, einer Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission, erarbeitet wurde. Francesco Capotorti, ein ehemaliger Sonderberichterstatter der UNO, stellte Ende der 1970er Jahre eine Definition für den Begriff Minderheit auf, die bis heute weitläufig, jedoch nicht von allen Staaten, anerkannt wird. Es gibt bis dato keine absolut allgemeingültige Definition des Begriffs Minderheit, so dass er von Staat zu Staat unterschiedlich ausgelegt wird. Dennoch ist der Minderheitenschutz heute fester Bestandteil des Völkerrechts und beruht auf Normen, welche die Kultur und Tradition von, hauptsächlich ethnischen und nationalen, Minderheiten schützen und ihre Interessen fördern sollen. Früher war Minderheitenschutz zunächst für religiöse Minderheiten von Bedeutung: So wurde zum Beispiel den Protestanten im Nürnberger Religionsfrieden von 1532 im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Ausübung ihrer Religion gestattet , wobei der Begriff Minderheitenschutz damals nicht verwendet wurde. In neuerer Zeit hat sich der Blickpunkt auf ethnische beziehungsweise nationale Minderheiten verschoben. Schon auf dem Wiener Kongress 1815 wurde eine internationale Vereinbarung zu diesem Thema getroffen, wodurch die polnische Minderheit in Preußen, Österreich und Russland nach der europäischen territorialen Neuordnung geschützt werden sollte . Nach dem Ersten Weltkrieg sollte diese Aufgabe der Völkerbund übernehmen. Multi- und bilaterale Verträge, wie die auf der Pariser Friedenskonferenz unterzeichneten Minderheitenschutzverträge, wurden geschaffen. Hinzu kamen Minderheitenschutzerklärungen einzelner Staaten, wie zum Beispiel die Erklärung Estlands vom 17.9.1923 oder die Erklärung Finnlands vom 27.6.1921. Inhaltlich ähnelten sich die Verträge sehr. Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im privaten und gesellschaftlichen Leben war darin verankert, wie auch ein Diskriminierungsschutz.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Entwicklung des Minderheitenschutzes seit der Gründung der Vereinten Nationen
2.1. Die UN-Charta vom 25.6.1945
2.2. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948
2.3. Der Minderheitenbegriff – eine Definitionssache
2.4. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (Zivilpakt)
3. Die UN-Resolution 47/135 vom 08.12.1992
3.1. Bedeutung und Inhalte der Resolution
3.2. Problematik und Kritik
4. Exkurs – Minderheitenschutz in Europa
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung und den völkerrechtlichen Status des Minderheitenschutzes im Rahmen der Vereinten Nationen mit besonderem Fokus auf die Resolution 47/135. Ziel ist es, die Herausforderungen bei der Definition von Minderheiten und die Wirksamkeit bestehender Durchsetzungsmechanismen kritisch zu untersuchen sowie Perspektiven für eine verbesserte Schutzfunktion aufzuzeigen.
- Historische Evolution des Minderheitenschutzes seit 1945
- Die Problematik der Minderheitendefinition im Völkerrecht
- Analyse des Minderheitenartikels 27 des Zivilpakts
- Kritische Würdigung der UN-Resolution 47/135
- Vergleich mit regionalen Minderheitenschutzsystemen in Europa
Auszug aus dem Buch
2.3. Der Minderheitenbegriff – eine Definitionssache
Hauptgrund für das Scheitern eines Minderheitenschutzartikels war das Fehlen einer Definition des Minderheitenbegriffes. Die Menschenrechtskommission, die sich im Gegensatz zur Unterkommission nicht aus Fachleuten sondern aus Vertretern der Staaten zusammensetzte, wie auch die Unterkommission befassten sich des Öfteren mit dieser Problematik. Die Vorschläge der Unterkommission wurden jedoch immer wieder von Seiten der Menschenrechtskommission abgelehnt, da sich die Politiker aufgrund ihrer unterschiedlichen Auffassung über die Definition von Minderheiten und unterschiedlicher innerstaatlicher Praxis im Umgang mit solchen, nicht auf eine allgemeingültige, alle Interessen gleichermaßen befriedigende, Definition einigen konnten. Ohne diese schien jedoch eine völkerrechtliche Verankerung des Minderheitenschutzes nicht möglich zu sein. Kein Staat konnte ohne klare Abgrenzung des Begriffes zur Umsetzung von Minderheitenschutzsystemen verpflichtet werden. Denn solange unklar bleibt, ob eine Volksgruppe im Sinne des Völkerrechts als Minderheit gilt, machte es keinen Sinn, weitere legislative Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen.
Erst Anfang der 1960er Jahre wurden neue Studien in Auftrag gegeben. Die Studie des italienischen Völkerrechtlers Francesco Capotorti über die Rechte von Personen, die einer ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheit angehören - die allerdings erst 1979 veröffentlicht wurde - war sicherlich diejenige mit den weitreichendsten Folgen. Sie wurde sowohl von der Subkommission als auch von der Menschenrechtskommission positiv aufgenommen. Capotorti gelang es, wie auch in der Einleitung schon kurz erwähnt, eine weitläufig anerkannte Definition des Begriffs Minderheit aufzustellen. So ist eine Minderheit laut seiner Definition:
„... a group numerically inferior to the rest of the population of a State, in a non-dominant position, whose members – being nationals of the State – possess ethnic, religious or linguistic characteristics differing from those of the rest of the population and show, if only implicitly, a sense of solidarity, directed towards preserving their culture, traditions, religion or language.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einführung definiert den Minderheitenschutz, skizziert dessen historische Verschiebung von religiösen hin zu ethnischen und nationalen Gruppen und erläutert die Zielsetzung der Arbeit.
2. Die Entwicklung des Minderheitenschutzes seit der Gründung der Vereinten Nationen: Dieses Kapitel behandelt die rechtliche Entwicklung von der UN-Charta über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bis hin zum Zivilpakt und beleuchtet die Schwierigkeiten bei der Definition von Minderheiten.
3. Die UN-Resolution 47/135 vom 08.12.1992: Der Abschnitt analysiert die Resolution als Meilenstein, der über den reinen Schutz hinaus erstmals die Förderung von Minderheitenidentität verankert, kritisiert jedoch die fehlende Rechtsverbindlichkeit.
4. Exkurs – Minderheitenschutz in Europa: Dieses Kapitel vergleicht den globalen Ansatz der UN mit regionalen Instrumenten, insbesondere denen des Europarats und der OSZE, und zeigt die dortigen Unterschiede in der Umsetzung auf.
5. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der kontinuierlichen Entwicklung des Minderheitenschutzes trotz bestehender Mängel in Durchsetzungsmechanismen und der Rolle von Nichtregierungsorganisationen.
Schlüsselwörter
Minderheitenschutz, Völkerrecht, Vereinte Nationen, Menschenrechte, Resolution 47/135, Zivilpakt, Minderheitendefinition, nationale Minderheiten, ethnische Identität, Selbstbestimmung, Europarat, OSZE, Nichtregierungsorganisationen, Kulturautonomie, Diskriminierungsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen Verankerung und Entwicklung des Minderheitenschutzes durch die Vereinten Nationen unter Berücksichtigung historischer und politischer Aspekte.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die historische Evolution der UN-Dokumente zum Minderheitenschutz, die Herausforderungen einer allgemeingültigen Minderheitendefinition sowie die Rolle regionaler Organisationen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Entwicklung der UN-Minderheitenkonventionen darzustellen und zu bewerten, inwiefern diese Instrumente effektiv zur Festigung und Förderung von Minderheitenrechten beitragen.
Welche methodische Herangehensweise wurde gewählt?
Die Arbeit nutzt eine deskriptive Analyse relevanter UN-Resolutionen, Menschenrechtspakte und wissenschaftlicher Fachliteratur zur Minderheitenproblematik.
Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Gründungsjahre der UN, die Untersuchung des Zivilpakts, eine eingehende Betrachtung der Resolution 47/135 und einen Vergleich mit dem europäischen Schutzsystem.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Charakteristika sind Minderheitenschutz, Völkerrechtsnormen, UN-Generalversammlung, Rechtsverbindlichkeit und staatliche Souveränität.
Warum ist die Definition des Begriffs "Minderheit" so problematisch?
Die Problematik liegt darin, dass Staaten aufgrund unterschiedlicher innenpolitischer Interessen und der Sorge vor Sezessionsbestrebungen keine einheitliche Definition anerkennen wollen, was die völkerrechtliche Umsetzung erschwert.
Welche Kritik wird an der UN-Resolution 47/135 geübt?
Die Hauptkritikpunkte sind das Fehlen einer rechtsverbindlichen Definition von Minderheiten, das Ausbleiben konkreter Durchsetzungsmechanismen und die Fokussierung auf Individualrechte anstelle von Gruppenrechten.
- Citation du texte
- Monika Nath (Auteur), 2008, Der Minderheitenschutz im Völkerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89723