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Wertpapierleihe - Rechts- und Verfassungsfragen der Unternehmenssteuerreform 2008

Title: Wertpapierleihe - Rechts- und Verfassungsfragen der Unternehmenssteuerreform 2008

Seminar Paper , 2007 , 38 Pages , Grade: 11

Autor:in: Marcel Leez (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Die Einführung des § 8b X KStG ist vor dem Hintergrund der Unternehmenssteuerreform 2008 zu betrachten. Der Gesetzgeber hatte in der Wertpapierleihe ein Steuerschlupfloch erkannt, dass er schließen wollte. Zentrale Norm dafür ist der neue Absatz 10 des § 8b KStG. Diese Regelung sollte der Gegenfinanzierung der Senkung des Steuersatzes dienen.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sollen Grundlagen zur Funktionsweise der Wertpapierleihe dargestellt werden. Daran anschließend wird die Besteuerung der Wertpapierleihe nach altem und neuem Recht vorgestellt. Der Begriff „Wertpapierleihe“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem der
Verleiher dem Entleiher Wertpapiere mit der Vereinbarung überträgt, das
der Entleiher Wertpapiere gleicher Art und Güte (sog. Gattungsschuld) zu
einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuliefern hat4. Nach allgemeinem Verständnis
wird diese Vereinbarung als Sachdarlehen i.S.d. § 607 I BGB eingeordnet. Demgegenüber ist der Gegenstand einer Leihe (§ 598 BGB)
hinsichtlich der Übergabe und der Rückgabe immer ein und derselbe.
Außerdem ist die Leihe zwingend unentgeltlich, während für die Überlassung
der Wertpapiere im Rahmen eines Sachdarlehens ein ratierlich zu
zahlendes Nutzungsentgelt zu entrichten ist.
Daher wird der Begriff Wertpapierleihe zumindest als ungenau bezeichnet
und der Begriff des Wertpapierdarlehens vorgezogen. Trotz der juristisch
ungenauen Terminologie soll der Begriff Wertpapierleihe zugrunde gelegt
werden, da er häufig verwendet und sowohl in den Gesetzesentwürfen und
-begründungen als auch in den Empfehlungen des Finanzausschusses genannt wird.
Bei der Wertpapierleihe werden Wertpapiere von einem Verleiher auf
einen Entleiher für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entrichtung
eines Nutzungsentgeltes übereignet (§§ 929ff. BGB). Folglich geht
das zivilrechtliche Eigentum an den verliehenen Wertpapieren für die
Dauer der Leihe vom Verleiher auf den Entleiher über. Der Entleiher hat
in der Regel das Recht, die entliehenen Wertpapiere weiter zu veräußern,
zu verleihen oder zu verpfänden. Des weiteren wird der Entleiher regelmäßig
vertraglich verpflichtet, die während der Laufzeit aus den Wertpapieren
empfangenen Entgelte (Dividenden oder Zinsen) in Form von
Kompensationszahlungen an den Verleiher weiterzuleiten, wobei sich die
Wertpapierleihe typischerweise über den Dividendenstichtag erstreckt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Aufbau und Funktionsweise der „Wertpapierleihe“

1. (Zivilrechtliche) Einordnung

2. Wirtschaftliches Eigentum und steuerbilanzielle Erfassung der Wertpapierleihe

a) Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers

b) Bilanzierung

4. Steuerliche Behandlung der Wertpapierleihe (im engeren Sinne) nach altem Recht

a) Entleiher

b) Verleiher

c) Juristische Personen des öffentlichen Rechts/Steuerbefreite Körperschaften als Verleiher

d) Anwendbarkeit steuerlicher Korrekturnormen

III. Steuerliche Behandlung der „Wertpapierleihe“ nach Einführung des § 8b X

1. Erfasste Geschäfte

a) Wertpapierleihe und ähnliche Geschäfte, § 8b X 1 u. 4

b) Wechselseitige Überlassung von Wirtschaftsgütern, § 8b X S. 2

2. Erfasste Körperschaften

a) Entleiher

b) Verleiher

c) Sonderfall Zwischenschaltung von Personengesellschaften, § 8b X 6 u. 7

3. Rechtsfolge

a) Betriebsausgabenabzugsverbot, § 8b X 1

b) Keine Anwendung von § 8b III 1, 2 sowie V

4. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung, § 8 V 1 GewStG

IV. Anwendungsregeln/Rückwirkende Einführung des § 8b Abs. 10 KStG n.F.

1. Rückwirkung im Steuerrecht

2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und steuerbefreite Körperschaften, § 34 Abs. 2a und Abs. 13b KStG n.F.

3. Übrige Körperschaften, § 34 Abs. 7 S. 9 KStG n.F.

4. Personengesellschaften, § 3c Abs. 2 S. 3 EStG

V. Zusammenfassung und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert die steuerliche Behandlung der Wertpapierleihe unter besonderer Berücksichtigung des neu eingeführten § 8b Abs. 10 KStG. Ziel ist es, die Funktionsweise der Wertpapierleihe sowie die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Unterbindung steuerlich induzierter Gestaltungsmissbräuche im Kontext der Unternehmenssteuerreform 2008 kritisch zu beleuchten.

  • Funktionsweise und zivilrechtliche Einordnung der Wertpapierleihe
  • Steuerbilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung nach altem Recht
  • Wirkung und Reichweite des neuen § 8b Abs. 10 KStG
  • Abgrenzung von Wertpapierleihgeschäften zu Wertpapierpensionsgeschäften
  • Verfassungsrechtliche Problematik der rückwirkenden Anwendung der Neuregelungen

Auszug aus dem Buch

1. (Zivilrechtliche) Einordnung

Der Begriff „Wertpapierleihe“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem der Verleiher dem Entleiher Wertpapiere mit der Vereinbarung überträgt, das der Entleiher Wertpapiere gleicher Art und Güte (sog. Gattungsschuld) zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuliefern hat. Nach allgemeinem Verständnis wird diese Vereinbarung als Sachdarlehen i.S.d. § 607 I BGB eingeordnet. Demgegenüber ist der Gegenstand einer Leihe (§ 598 BGB) hinsichtlich der Übergabe und der Rückgabe immer ein und derselbe. Außerdem ist die Leihe zwingend unentgeltlich, während für die Überlassung der Wertpapiere im Rahmen eines Sachdarlehens ein ratierlich zu zahlendes Nutzungsentgelt zu entrichten ist.

Daher wird der Begriff Wertpapierleihe zumindest als ungenau bezeichnet und der Begriff des Wertpapierdarlehens vorgezogen. Trotz der juristisch ungenauen Terminologie soll der Begriff Wertpapierleihe zugrunde gelegt werden, da er häufig verwendet und sowohl in den Gesetzesentwürfen und -begründungen als auch in den Empfehlungen des Finanzausschusses genannt wird.

Bei der Wertpapierleihe werden Wertpapiere von einem Verleiher auf einen Entleiher für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entrichtung eines Nutzungsentgeltes übereignet (§§ 929ff. BGB). Folglich geht das zivilrechtliche Eigentum an den verliehenen Wertpapieren für die Dauer der Leihe vom Verleiher auf den Entleiher über. Der Entleiher hat in der Regel das Recht, die entliehenen Wertpapiere weiter zu veräußern, zu verleihen oder zu verpfänden. Des weiteren wird der Entleiher regelmäßig vertraglich verpflichtet, die während der Laufzeit aus den Wertpapieren empfangenen Entgelte (Dividenden oder Zinsen) in Form von Kompensationszahlungen an den Verleiher weiterzuleiten, wobei sich die Wertpapierleihe typischerweise über den Dividendenstichtag erstreckt.

Irrelevant ist im Rahmen des Vertrages, ob sich der Marktpreis der zurückzugewährenden Wertpapiere zwischen Übertragung und Rückgabe geändert hat, die Rücknahme bzw. Rückgabe zu dem vereinbarten Preis steht fest.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Wertpapierleihe als Steuerschlupfloch im Kontext der Unternehmenssteuerreform 2008 ein und skizziert den weiteren Aufbau der Arbeit.

II. Aufbau und Funktionsweise der „Wertpapierleihe“: Dieses Kapitel erläutert die zivilrechtlichen Grundlagen, die steuerbilanzielle Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums sowie die steuerliche Behandlung vor Einführung der Neuregelungen.

III. Steuerliche Behandlung der „Wertpapierleihe“ nach Einführung des § 8b X: Das Kapitel analysiert die gesetzliche Neuregelung, insbesondere die erfassten Geschäfte, die betroffenen Körperschaften und die Rechtsfolgen des Betriebsausgabenabzugsverbots.

IV. Anwendungsregeln/Rückwirkende Einführung des § 8b Abs. 10 KStG n.F.: Hier werden die verfassungsrechtlichen Aspekte der Rückwirkung im Steuerrecht sowie die spezifischen Übergangsregelungen für verschiedene Körperschaftstypen kritisch hinterfragt.

V. Zusammenfassung und Ausblick: Der abschließende Teil bewertet die Neuregelung als Instrument zur Verhinderung steuerlicher Gestaltungen und diskutiert die verbleibende Attraktivität der Wertpapierleihe trotz der neuen Beschränkungen.

Schlüsselwörter

Wertpapierleihe, Unternehmenssteuerreform 2008, § 8b KStG, Dividendenausgleichszahlung, Betriebsausgabenabzugsverbot, wirtschaftliches Eigentum, Steuergestaltung, Rückwirkung, Körperschaftssteuer, Sachdarlehen, Wertpapierpensionsgeschäfte, Steuerschlupfloch, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer, Halbeinkünfteverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung der Wertpapierleihe, insbesondere wie der Gesetzgeber versucht hat, durch neue gesetzliche Regelungen zur Unternehmenssteuerreform 2008 steuerliche Gestaltungsvorteile bei diesen Geschäften zu unterbinden.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Arbeit fokussiert auf die zivilrechtliche Einordnung, die steuerbilanzielle Behandlung, die Wirkungsweise von § 8b Abs. 10 KStG sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der rückwirkenden Gesetzesanwendung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Darstellung und kritische Analyse, wie die Wertpapierleihe nach altem und neuem Recht steuerlich zu behandeln ist und ob die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schließung von Gestaltungslücken verfassungsrechtlich haltbar sind.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor wendet eine rechtsdogmatische Analyse an, gestützt auf eine Auswertung der relevanten Fachliteratur, Kommentare, BFH-Rechtsprechung und Gesetzesmaterialien.

Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der neuen Regelung des § 8b Abs. 10 KStG, die den Abzug von Betriebsausgaben für die Überlassung von Wertpapieren versagt, wenn daraus steuerfreie Dividendenerträge erzielt werden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind Wertpapierleihe, § 8b KStG, Betriebsausgabenabzugsverbot, Steuergestaltung, Rückwirkung und Unternehmenssteuerreform.

Wie unterscheidet sich die steuerliche Behandlung nach Einführung des § 8b Abs. 10 KStG für den Entleiher?

Vor der Änderung konnte der Entleiher die Kompensationszahlungen (oftmals als Betriebsausgaben) abziehen, obwohl er steuerfreie Dividenden vereinnahmte. Mit der Neuregelung wird dieser Abzug durch das Betriebsausgabenabzugsverbot versagt, womit der steuerliche Vorteil eliminiert wird.

Warum wird die Rückwirkung der Regelung für das Jahr 2007 vom Autor kritisiert?

Der Autor argumentiert, dass eine rückwirkende Regelung für 2007 das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die damalige Rechtslage verletzt, da der Steuerpflichtige seine Dispositionen nachträglich nicht mehr ändern konnte, was der Autor als unzulässige und verfassungswidrige Rückwirkung einstuft.

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Details

Title
Wertpapierleihe - Rechts- und Verfassungsfragen der Unternehmenssteuerreform 2008
College
University of Münster  (Institut für Steuerrecht)
Course
Seminar im Steuerrecht
Grade
11
Author
Marcel Leez (Author)
Publication Year
2007
Pages
38
Catalog Number
V89740
ISBN (eBook)
9783638038959
ISBN (Book)
9783638935692
Language
German
Tags
Wertpapierleihe Rechts- Verfassungsfragen Unternehmenssteuerreform Seminar Steuerrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marcel Leez (Author), 2007, Wertpapierleihe - Rechts- und Verfassungsfragen der Unternehmenssteuerreform 2008, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89740
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