Islamischer Religionsunterricht. Ziele und Realisationsmöglichkeiten


Thesis (M.A.), 2007

121 Pages, Grade: 1,2


Excerpt


INHALT

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Einleitung

1. Muslime in Deutschland
1.1 Ethnische und nationale Hintergründe
1.2 Zahlen
1.3 Muslimische Vereinigungen
1.3.1 Tabellarischer Überblick
1.3.2 Mitgliederzahlen - Repräsentativität
1.3.3 Ausrichtung
1.3.4 Vernetzung - Strukturen

2. Der säkulare Rechtsstaat aus juristischer und theologischer Perspektive
2.1 Der säkulare Rechtsstaat
2.2 Das Verhältnis von Christentum und Islam zum säkularen Rechtsstaat
2.2.1 Christentum
2.2.2 Islam
2.2.2.1 Relevante Koraninhalte
2.2.2.2 Islamismus
2.2.2.3 Traditionalisten
2.2.2.4 Reformer
2.2.2.5 Säkularisten
2.2.2.6 Muslime in der Diaspora

3. Die Zusammenarbeit von Staat und Religion in der Schule –Anforderungen und Status Quo bezüglich des Islams
3.1. Rechtliche Hintergründe und Voraussetzungen der Zusammenarbeit
3.2 Stand der Erfüllung der rechtlichen Kriterien zur Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts
3.2.1 Vorliegen einer Religionsgemeinschaft
3.2.2 Erfüllung der praktischen Voraussetzungen
3.2.3 Erfüllung der inhaltlichen Voraussetzungen
3.2.4 Fazit: Erfüllung der Voraussetzungen

4. Ziele und Realisationsmöglichkeiten eines religiösen Angebots für Muslime
4.1 Ziele
4.1.1 Primäre Ziele
4.1.2 Sekundäre Ziele
4.2 Realisationsmöglichkeiten
4.2.1 Modelltypen
4.2.2 Bewertung der Modelle
4.2.2.1 Die bisherigen Dachorganisationen als Ansprechpartner
4.2.2.2 Zusammenschluss der Dachverbände als Ansprechpartner
4.2.2.3 Übergangsmodell: Zusammenarbeit am „Runden Tisch“
4.2.2.4 Islamkunde in deutscher Sprache
4.2.2.5 Religionsunterricht für alle

5. Ausblick

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 „Organisationsformen”; Quelle: Eigene Darstellung nach Lemmen

Tabelle 2 „Bundesweite Verbände“; Quelle: Eigene Darstellung

Tabelle 3 „Spitzenverbände“; Quelle: Eigene Darstellung

Tabelle 4 „Regionale Verbände”; Quelle: Eigene Darstellung

Tabelle 5 „Voraussetzungen zur Einrichtung von Religionsunterricht"; Quelle: Eigene Darstellung

Tabelle 6 „Verschiedene Primärziele eines (islamischen) Religionsunterrichts; Quelle: Eigene Darstellung

Tabelle 7 „Verschiedene Sekundärziele des islamischen Religionsunterrichts"; Quelle: Eigene Darstellung.

Einleitung

In dem Maße, wie sich eine Religion nicht allein auf Gottesverehrung und Kultus beschränkt, sondern auch Verhaltensmaximen für das Leben in der Welt beinhaltet, wie etwa die zehn Gebote oder einzelne Suren des Koran, stellt sich die Frage, inwieweit diese Lebensführungsmöglichkeiten in die staatliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens eingefügt werden können, dürfen bzw. sogar müssen.[1]

Die Antwort ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verhältnis von Staat und Religion, welches definiert, wie sich diese zwei Systeme zueinander verhalten und welches dadurch auch Bereiche der Kooperation oder des Konflikts impliziert.

Während im evangelischen, katholischen, jüdischen[2] sowie teilweise auch im orthodoxen[3] Religionsunterricht in Deutschland Staat und Religionsgemeinschaften kooperieren, ist es im Falle des Islams bisher nicht zu einer gleichwertigen Zusammenarbeit gekommen, obwohl dies seit vielen Jahren von den verschiedensten Seiten gefordert wird und zahlreiche Bemühungen in diese Richtung hin stattgefunden haben.

Diese Situation wird teilweise als Ausdruck staatlicher Diskriminierung, teils als Folge mangelnder Organisiertheit der Muslime und teilweise als Konsequenz einer generellen Unvereinbarkeit der islamischen Religion mit dem säkularen Staat wahrgenommen.

Will man Realisationsmöglichkeiten für einen islamischen Religionsunterricht ermitteln, ist es folgerichtig notwendig, zunächst oben genannte organisatorischen und inhaltlichen Aspekte zu untersuchen. Die vorliegende Arbeit umfasst insofern sowohl einen Blick auf die vorhandenen muslimischen Vereinigungen in Deutschland als auch die Auseinandersetzung mit relevanten theologischen Inhalten des Islams. Dem werden die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen des schulischen Religionsunterrichts im Allgemeinen gegenübergestellt. Da die Beurteilung verschiedener Realisationsmöglichkeiten wesentlich von den Zielen abhängt, die mit der Einführung eines solchen Angebots verknüpft sind, sollen auch diese explizit in den Blick genommen werden. Abschließend sollen konkrete Varianten der Verwirklichung eines islamischen Religionsunterrichts diskutiert werden.

Im ersten Kapitel werden einführend einige Hintergrundinformationen zu den Muslimen in Deutschland gegeben, bevor dann ausführlicher auf die hierzulande ansässigen muslimischen Organisationen eingegangen wird, deren Struktur eine zentrale Rolle in der rechtlichen Diskussion um den islamischen Religionsunterricht spielt.

Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Staat und Religion. Dieses bildet zum einen die Grundlage für die rechtliche Regelung des Religionsunterrichts. Daneben bietet es den entscheidenden theoretischen Hintergrund im Hinblick auf die Frage, ob der Islam überhaupt in einen säkularen Staat bzw. die öffentliche Schule integrierbar sein kann. In diesem Zusammenhang werde ich auch umgekehrt auf das Verhältnis des Islams zur Säkularität eingehen. Vergleichend werde ich kurz die entsprechende Beziehung des Christentums zum säkularen Staat darstellen. Auch dieses Kapitel liefert wesentliche Hintergrundinformationen für die Beurteilung, ob die rechtlichen Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft im Religionsunterricht von muslimischer Seite erfüllt werden bzw. erfüllt werden können.

Das dritte Kapitel wird dann die konkrete Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen Staat und Religionsgemeinschaft im Religionsunterricht erläutern. An dieser Stelle werden die organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen an religiöse Gruppierungen, die Religionsunterricht in der öffentlichen Schule anbieten möchten, näher spezifiziert. Im Anschluss daran soll dann der Grad der Erfüllung dieser Kriterien im Hinblick auf die Muslime erörtert werden.

Das vierte Kapitel thematisiert schließlich die Ziele und Realisationsmöglichkeiten eines islamischen Religionsunterrichts. Es werden exemplarisch juristische, pädagogische und politische Ziele für den Islamischen Religionsunterricht vorgestellt werden und auf dieser Basis denkbare Realisationsmöglichkeiten -in Anlehnung an bisherige Modellversuche- diskutiert.

Im abschließenden Ausblick soll, unter Einbezug der zentralen Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel, die Frage behandelt werden, wie der Staat sein Verhältnis zur islamischen Religion gleichberechtigt gestalten kann.

1. Muslime in Deutschland

Als Antragsteller und Hauptbetroffene stehen die in Deutschland lebenden Muslime im Zentrum der Debatte um einen islamischen Religionsunterricht. Aufgrund der strukturellen Besonderheiten des Islams und seiner vielfältigen Strömungen ist es jedoch nicht möglich von der muslimischen Position zu sprechen. Vielmehr stellt gerade die Tatsache, dass dem Islam einerseits jegliche Form der religiösen Organisation wesensfremd ist[4], andererseits vor dem Hintergrund des deutschen Rechtssystems aber ein komplexes Vereins- und Verbandswesen entstanden ist, eine besondere Herausforderung dar, weil unklar ist, wer eigentlich für wen spricht bzw. was die schweigende Mehrheit denkt.

1.1 Ethnische und nationale Hintergründe

In der Vielfalt der islamischen Organisationen spiegelt sich die Bandbreite der kulturellen, nationalen und konfessionellen Hintergründe ihrer Mitglieder wider, die meistens als Migranten in unterschiedlichen Kontexten nach Deutschland gekommen sind.

Bereits in der Folge der Türkenkriege im 17. Jahrhundert waren die ersten so genannten „Beutetürken“ nach Deutschland gelangt. Da diese jedoch meistens zu z.T. groß inszenierten Konvertitentaufen gezwungen wurden, neue Namen bekamen und -unter dem Vorbehalt der Assimilierung- auch in die Gesellschaft aufgenommen wurden, geriet ihre Herkunft nach wenigen Generationen schnell in Vergessenheit.[5] Es folgten neben weiteren Kriegsgefangenen auch die ersten Zivilisten im Rahmen der Kontaktaufnahme zwischen Preußen und dem Osmanischen Reich im 18. Jahrhundert. An diese Zeit erinnert der muslimische Friedhof in Berlin am Columbiadamm, der lange Zeit der einzige Friedhof für Muslime in Mitteleuropa war.[6] Als später im ersten Weltkrieg das Osmanische Reich auf Seiten der Mittelmächte kämpfte, wurden rund 15000 muslimische Gefangene aus den alliierten Streitkräften nach Deutschland, v.a. nach Berlin gebracht.[7] In den dort errichteten Lagern sollten sie umerzogen werden, um dann für die osmanische Seite erneut in den Krieg zu ziehen. Berlin ist auch die erste Stadt, in der sich nach Ende des Krieges durch den Zuzug von Studenten und Akademikern islamische Vereine gründeten und sich so ein muslimisches Gemeindeleben entwickelte.[8] Die Politisierung des religiösen Lebens unter den Nationalsozialisten und eine Instrumentalisierung der Vereine auch durch die arabische Welt, führte jedoch zu Konflikten und zu einer Auflösung der Vereine nach Kriegsende.[9] Zu einer gewissen Wiederbelebung muslimischen Lebens kam es ab Mitte der 50er Jahre als sich Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung aus Großbritannien in Hamburg niederließen. Die iranischen Kaufleute gründeten 1961 die erste Moschee in Hamburg. Ebenfalls in den 60er Jahren wurden die islamischen Zentren von Aachen und München durch zugezogene Studenten und Akademiker gegründet.

Der mit Abstand größte Teil der heute in Deutschland lebenden Muslime ist allerdings über die Arbeitsmigration seit Beginn der 60er Jahre im 20. Jahrhundert nach Westdeutschland eingereist. Anwerbeabkommen mit der Türkei (1961), Marokko (1963), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) brachten insbesondere muslimische Männer ins Land. Nach dem Anwerbestopp 1973 entschieden sich viele von ihnen für den dauerhaften Verbleib und holten ihre Familien nach, wodurch sich auch ihre religiöse Bedürfnislage wandelte.[10] So wurden ab Mitte der 70er Jahre zahlreiche islamische Vereine gegründet, die der umfassenden Regelung kultureller und religiöser Belange dienen sollten.

Des Weiteren kamen seit Mitte der 70er Jahre Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende aus islamischen Ländern nach Deutschland, so etwa aus dem Libanon (1975), aus Afghanistan (1979), im Zuge der islamischen Revolution von 1979 aus dem Iran und in den 90er Jahren aus Bosnien-Herzegowina (1992) und dem Kosovo (1999).

Schließlich gibt es auch eine gewisse Zahl deutschstämmiger Muslime, die zum Islam konvertiert sind.

1.2 Zahlen

Gesicherte Aussagen zur Gesamtzahl der Muslime in Deutschland sind zurzeit nicht möglich. Da die islamischen Gemeinschaften bisher noch nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten haben, werden sie von den Einwohnermeldeämtern nur unter der Rubrik „Verschiedene“ geführt. So wird für eine ungefähre Abschätzung zum einen auf die Volkzählung vom 25. Mai 1987 zurückgegriffen, die auch die Religionszugehörigkeit erfasste. Zum anderen basieren die Schätzungen auf den Zahlen zur Staatsangehörigkeit, d.h. es werden die Ausländer aus muslimisch geprägten Ländern gezählt, wobei ein gewisser Anteil aufgrund der vorhandenen religiösen Minderheiten abgezogen wird. Dazu werden dann die Einbürgerungen aus den entsprechenden Ländern plus eine geschätzte Anzahl muslimischer Minderheiten aus nicht-islamisch geprägten Ländern, wie z.B. die deutschstämmigen Muslime, addiert. Auf diese Weise gelangte die Bundesregierung im Jahr 2000 zu der Einschätzung, dass zwischen 2,8 und 3,2 Millionen Muslime in Deutschland leben, von denen wiederum zwischen 370 000 und 450 000 Deutsche seien.[11] Im Bericht der der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom August 2005[12] wird darauf hingewiesen, dass seitdem keine aktualisierten Informationen zur Zahl muslimischer Gläubigen vorgelegt wurden.

Eine weitere Erschwernis bei der Ermittlung von Gläubigenzahlen hängt mit dem Selbstverständnis der Muslime zusammen. So gibt es Schwierigkeiten im Hinblick darauf, wann eine Gemeinschaft noch als innerislamische Strömung und wann sie bereits als eigene Religion eingestuft werden sollte. Beispielsweise werden Ahmadis und Aleviten, entgegen ihrem Selbstverständnis, von vielen Muslimen nicht mehr zur Weltgemeinschaft der Muslime gerechnet.[13] Erstere, weil sie sich nicht ausdrücklich zur Finalität des Propheten bekennen und letztere, weil sie die fünf religiösen Grundpflichten und das islamische Recht nicht befolgen.[14]

In der Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage[15] wird die Zahl der in Deutschland lebenden Ahmadis auf ca. 60 000 geschätzt. Bei den aus der Türkei stammenden Aleviten, die formal zur Schia gehören, geht man von 400 000 bis 600 000 aus. Daneben werden die Gläubigen der Zwölferschia mit 125 000 angegeben. Die weitaus größte Konfession bilden die Sunniten mit ca. 2,1 bis 2,4 Millionen Gläubigen, die meistens aus der sunnitisch geprägten Türkei stammen.

Die große Mehrheit der türkischen Muslime[16] schlägt sich auch im Bild der islamischen Organisationen nieder, die sich auf verschiedenen Ebenen gebildet haben.

1.3 Muslimische Vereinigungen

Da eine ausführliche Darstellung aller muslimischen Vereinigungen den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, werden im Folgenden allein die Organisationen überblicksartig (in Tabellenform) vorgestellt, die im Zusammenhang mit dem Islamischen Religionsunterricht relevant sind. Im Anschluss daran wird dann im Einzelnen noch etwas näher auf die Bereiche Mitgliederzahlen/Repräsentativität, Ausrichtung und Vernetzung/Strukturen eingegangen.

1.3.1 Tabellarischer Überblick

Insbesondere im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration entstanden zahlreiche Moscheevereine, die sich v.a. dem Gemeindeleben vor Ort widmen[17]. Während bei ihrer Entstehung noch ausschließlich die Einrichtung von Gebetsräumen im Vordergrund stand, so entwickelten sie sich mit der Zeit hin zu multifunktionalen Zentren, die beispielsweise auch Sprachkurse oder Hausaufgabenhilfen anbieten und manchmal als Mittler zwischen Kommunalregierung und muslimischer Gemeinde fungieren[18].

Diese örtlichen Vereine haben sich teilweise, meist entsprechend ihrer Nationalität, ihrer religiösen oder politischen Strömung, zu überregionalen Verbänden zusammengeschlossen und sind häufig mit ihren Herkunftsländern wie auch europäischen Nachbarländern vernetzt.

Zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen gegenüber dem Staat, sei es beispielsweise in Bezug auf das Schächten oder den islamischen Religionsunterricht, haben sich wiederum einige dieser Verbände zu Spitzenorganisationen vereinigt. Da jedoch viele Fragen muslimischen Alltagslebens auf Bundesländerebene entschieden werden und den Spitzenorganisationen in einigen zentralen Punkten die Erfolge versagt blieben, bildeten sich seit Mitte der neunziger Jahre Landesvereinigungen als neue Organisationsform heraus.

Schließlich gibt es noch eine Reihe zielgruppenspezifischer Organisationen, die sich beispielsweise speziell an Studenten, Frauen oder Jugendliche wenden oder Bildungs-, Sozial- oder Hilfswerke betreiben. Auch letztere sind wiederum auf mehreren Ebenen vernetzt.

Tabelle 1 beschreibt verschiedene Organisationsformen muslimischer Vereinigungen. In Tabelle 2 werden die größten bundesweit tätigen Verbände, die allesamt türkisch sind, vorgestellt. Tabelle 3 enthält Informationen zu zwei Spitzenverbänden und in Tabelle 4 werden die regionalen Vereinigungen, die sich auf Landesebene zusammengeschlossen haben, kurz beschrieben[19]. Die vier größten islamischen Verbände (DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat; siehe Tabellen) haben sich kürzlich des Weiteren zur Zusammenarbeit in einem Koordinierungsrat geeinigt. Darauf werde ich im Abschnitt Vernetzung/Strukturen (Kapitel 1.3.4) näher eingehen.

Tabelle 1 „Organisationsformen”; Quelle: Eigene Darstellung nach Lemmen[20].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3 „Spitzenverbände“; Quelle: Eigene Darstellung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4 „Regionale Verbände”; Quelle: Eigene Darstellung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.3.2 Mitgliederzahlen - Repräsentativität

Im Hinblick auf die Mitgliederzahlen und die sich daran anschließende Frage der Repräsentativität der Organisationen lassen die Tabellen ähnlich große Unsicherheiten wie schon in Bezug auf die Gesamtzahl der Muslime in Deutschland sichtbar werden. Viele Moscheevereine sind offen für alle Muslime, d.h. auch für diejenigen, die nicht im vereinsrechtlichen Sinne Mitglieder sind. So variieren die Angaben zur Mitgliederzahl beträchtlich in Abhängigkeit davon, wer in Bezug worauf die Angaben macht. Teilweise werden die Besucher des Freitaggebets als Basis für Hochrechnungen gezählt, teilweise wird der Versuch gemacht, die offizielle Mitgliedschaft zu ermitteln oder aber eine islamische Organisation -wie etwa die DITIB- erhebt schlechthin den Anspruch alle türkischen Muslime zu vertreten. Während Lemmen[21] erwähnt, dass vorsichtige Schätzungen davon ausgehen, dass etwa 15% der hier lebenden Muslime Mitlieder in Vereinen sind und Kandel[22] von 10-30% ausgeht, so erklärt Krech[23] in seiner Studie, dass 50% der muslimischen Zuwanderer und Aussiedler in religiösen Vereinigungen „engagiert“ seien, ohne jedoch zu erläutern, was „engagiert“ in diesem Zusammenhang bedeutet.

Seit kurzem gibt es des Weiteren eine Organisation namens „Zentralrat der Ex-Muslime“, die durch ihre Gründung explizit zum Ausdruck bringen will, dass sie sich nicht durch Verbände, wie den Zentralrat der Muslime oder den Islamrat vertreten fühlt.[24] Es handelt sich hierbei mehrheitlich um Menschen, die sich entweder vom muslimischen Glauben abgewandt haben oder ihn niemals angenommen hatten, obwohl sie aus einem so genannten „muslimischen Herkunftsland“ entstammen. Diese Gruppe der Religionslosen, die sich zu den Werten der Aufklärung und des Humanismus bekennt, fühlt sich in der politischen Diskussion vernachlässigt bzw. fälschlicherweise den Muslimen zugeordnet (siehe auch die in Kapitel 1.2 erläuterten statistischen Probleme). Die neue Organisation will diesen Mangel beheben, indem sie sich an die Öffentlichkeit wendet. Zu ihren vorrangigen Zielen gehören die Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte und die konsequente Trennung von Staat und Religion.

In der Folge dieses Zahlenwirrwarrs fällt es dem Staat und anderen nicht-muslimischen „Dialoganbietern“ schwer, eine Auswahl im Hinblick auf ihre Kommunikationspartner zu treffen. Die entsprechenden Entscheidungen haben dann selber wiederum Rückwirkungen auf die Bedeutsamkeit einer muslimischen Organisation[25].

1.3.3 Ausrichtung

Mindestens so schwierig, aber noch weitaus bedeutsamer stellt sich die Einschätzung der Ausrichtung der Vereinigungen dar. Nur wenn eine positive Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands vorausgesetzt werden kann, scheint eine muslimische Organisation geeignet, um mit dem Staat über die Regelung muslimischer Angelegenheiten, wie die Einführung islamischen Religionsunterrichts, zu beraten.[26]

Dass terroristische oder Gewalt befürwortende islamistische Organisationen dieses Kriterium nicht erfüllen, steht außer jedem Zweifel. Der mit Abstand größte Teil des islamistischen (nicht des islamischen) Spektrums in Deutschland zählt jedoch zu den so genannten legalistischen Organisationen, die einer differenzierten Einschätzung bedürfen.

Gemäß dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz[27] beschreibt dieser Begriff:

Organisationen, die den Terror verurteilen und selbst keine Gewalt einsetzen. Ihre Strategie besteht in der allmählichen Durchdringung der Gesellschaft mit ihren ideologischen Vorstellungen, ohne diese als solche, nämlich ideologisch, aufscheinen zu lassen.“

Dazu gehören die „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ (IGMG; siehe Tabelle 1), die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD; siehe Fn. ppp), die „Muslimbruderschaft“ (siehe Fn. ppp) und das „Islamische Zentrum Aachen“ (IZA). Von den geschätzten 32.100 Personen, die Mitglied in aktiven islamistischen Vereinigungen sind (rund 1% der Muslime in Deutschland), gehören ca. 26.500 allein der IGMG an[28].

Diese Verbände bieten den Muslimen, die ja meistens Migranten sind, vielfältige Hilfsangebote an, angefangen von der Organisation von Pilgerreisen, über die Überführung Verstorbener in die Heimatländer bis hin zu einem vielfältigen Angebot im Bereich der Jugendarbeit und der Bildung im Allgemeinen. Sie suchen den Kontakt zu Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften und beteuern immer wieder auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. So kann man beispielsweise auf den Internetseiten der IGMG lesen:

„Die IGMG bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sieht in ihr die Basis für ein auf Pluralismus, Frieden, Toleranz und Harmonie aufbauendes gesellschaftliches Leben.“[29]

Aufgrund von Aussagen in verbandsnahen Zeitungen, personellen Verbindungen zu islamistischen Politikern oder aber der Verbreitung antisemitischer Publikationen über die Moscheen[30] scheint jedoch der Schluss gerechtfertigt, dass zumindest weite Teile dieser Vereinigungen für eine islamistische Ideologie eintreten und versuchen, auf dem Boden der deutschen Rechtsordnung Freiräume für ein schariakonformes Leben in Deutschland zu schaffen.

Im Zentrum ihrer Ideologie steht die Prämisse, dass Staatsgewalt nicht dem menschlichen Willen entspringen dürfe, sondern allein von Allah ausgehe -ein eklatanter Widerspruch zur demokratischen Grundordnung.

In einem Zitat aus der „Milli Gazete“ (S. 13) vom 5. Juli 2005[31] heißt es:

„Es gibt im Hinblick auf die Scharia zwei Arten von Politik: Die despotische Politik: eine Politik, die den Rechten des Volkes zuwiderläuft und die die Scharia verbietet. Die gerechte Politik: eine Politik, die die Rechte des Volkes aus den Händen der Despoten rettet, die Unterdrückung und das Übel vertreibt und diejenigen hindert, die Zwietracht und Unruhe säen; sie zählt zur Scharia. ...Politik kann mit der Scharia eine gerechte Basis schaffen. Erklärt die Politik ihre Unabhängigkeit von der Scharia, setzt sie sich absolut und wird selbst zur Quelle der Unterdrückung.“

Auch wenn diese Zeitung nicht von der IGMG selber veröffentlicht wird, bestätigt das folgende Zitat eines IGMG-Funktionärs in der „Milli Gazete“ (S. 3) vom 17. Februar 2005 die häufig angenommene Verbundenheit zwischen Zeitung und Verband[32]:

„Die „Milli Gazete“ ist unsere Lebensader. Für sie einzutreten, sie zu lesen und andere dazu zu motivieren, sollte unsere vorrangige Aufgabe sein.“

Professor Werner Schiffauer hat darauf hingewiesen, dass innerhalb der Gemeinde der IGMG eine Vielzahl unterschiedlicher Strömungen parallel existiert[33]. Die jüngere Generation, die durch die deutschen Institutionen gegangen sei und die deutsche Kultur auch emotional verstehe, träte für einen europäischen Islam ein und sei mittlerweile an der Organisationsspitze. Um ihre Position zu stärken und eine Überwindung des Islamismus von innen heraus zu ermöglichen, plädiert Schiffauer für ein Entgegenkommen von staatlicher Seite im Umgang mit der IGMG. Eberhard Seidel, der frühere Leiter des innenpolitischen Ressorts der Berliner TAZ, bezeichnet diese Einstellung als ignorant in Bezug auf einige „islamistische Leichen“, die die IGMG im Keller habe, wenngleich er einräumt, dass die Enthüllungsstrategien einiger Journalisten, die sich allein auf die potentielle Doppelbödigkeit der Organisationen stürzen, auch jegliche positive Entwicklung verhindern könnten[34].

Dazu ein Beispiel: In den Niederlanden kam es parallel zu einem bisher gescheiterten Moscheebauvorhaben in Amsterdam zu einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit der Milli Görüs[35]. Die IGMG wandte sich liberal und offen an die Bevölkerung mit ihrem Anliegen. Mitglieder der IGMG reisten mit holländischen Juden nach Israel und diskutierten mit der Islamkritikerin Ayan Hirsi Ali über die Rechte der Frauen. Diese Aktivitäten sind eng mit dem damaligen Direktor der IGMG-Nordholland, Haci Karacer, verbunden, der, so die Vermutungen, aufgrund seiner liberalen Positionen auf Druck der Zentrale in Kerpen schließlich zurücktreten musste. Die Moschee wird mittlerweile gebaut.

Abgesehen von dem internen Konfliktpotential innerhalb einer solchen Organisation verdeutlichen diese Ereignisse, inwieweit ihre Aktivitäten zur gleichen Zeit einerseits zwar taktisch begründet, andererseits aber auch voller Wandlungspotential sein können. Je nach Perspektive führt dies auch zu einem unterschiedlichen Umgehen mit der IGMG bzw. legalistischen Organisationen im Allgemeinen. Während Ministerpräsident Roland Koch in Hessen erfolglos versuchte, drei Personen aufgrund ihrer IGMG-Mitgliedschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen[36], lud Innenminister Wolfgang Schäuble die IGMG (indirekt über die Einladung des Islamrats) zur Islamkonferenz ein.

Auch im Hinblick auf den Islamischen Religionsunterricht sind solch unterschiedliche Strategien denkbar. Dennoch bleibt auf jeden Fall festzuhalten, dass die oben erwähnten Spitzenorganisationen, Zentralrat und Islamrat, beide aufgrund ihrer Mitglieder aus den legalistischen Organisationen (IGD bzw. IGMG) problematische Ansprechpartner sind. Wenn der Zentralrat einerseits auch wichtige Impulse für die Begegnung und Verständigung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen gegeben hat und sich durch qualifizierte Stellungnahmen zu muslimischen Alltagsfragen auszeichnen konnte[37], so spiegelt andererseits seine Grundsatzerklärung über die Beziehungen der Muslime zu Staat und Gesellschaft, die „Islamische Charta“[38], die Schwierigkeit wider, Ansprüchen aus der Mehrheitsgesellschaft und denen der eigenen Mitglieder gleichermaßen gerecht zu werden. So führte beispielsweise die darin enthaltene Formulierung:

„Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.“[39]

sowohl zu Kritik von nicht-muslimischer Seite als auch zu Widerspruch aus den eigenen Reihen. Dr. Johannes Kandel von der Friedrich-Ebert-Stiftung, der in Bezug auf o.g. Satz die deutliche „Diskrepanz zwischen einer islamischen Fassung von Menschenrechten und dem universalen Anspruch der Menschenrechte wie er in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 formuliert und Bestandteil unseres Grundgesetzes ist“ [40] anprangerte, stimmt insofern mit Ahmad v. Denffer, Mitglied des Islamischen Zentrums München, welches Mitglied im Zentralrat ist, überein, der diesbezüglich auf die „unüberbrückbaren“ Unterschiede, „ insbesondere im Hinblick auf die Frau“, die zwischen „der islamischen Lehre und den Menschenrechten“ bestünden, hinwies[41]. Ähnliche Kritik gab es von beiden Seiten im Hinblick auf die Aussagen bezüglich der (Nicht-) Errichtung eines Gottesstaates[42].

Die DITIB, als Unterorganisation des türkischen Staates, kann sich demgegenüber als Vertreterin eines laizistischen Islams präsentieren. Ihre Abhängigkeit von den Weisungen der türkischen Religionsbehörde[43] sowie ihr ausschließlich für türkische Muslime geltender Vertretungsanspruch machen sie jedoch ebenfalls nicht sehr attraktiv als Ansprechpartnerin.

Die relativ kleine laizistisch orientierte Gemeinde der Aleviten scheint keine derartigen Probleme zu kennen. Dementsprechend ist sie als einzige auch als Religionsgemeinschaft im verfassungsrechtlichen Sinne anerkannt[44].

1.3.4 Vernetzung - Strukturen

Angesichts der großen Zahl Muslime, die in Nordrhein-Westfalen leben (rund 1 Millionen[45] ), ist es nicht sehr verwunderlich, dass sich Köln zur „heimlichen Hauptstadt“ der Muslime entwickelt hat. Nachdem im Sommer 2006 auch der Zentralrat seinen Sitz dorthin verlegt hat, sind nun alle Verwaltungen der großen muslimischen Verbände in Köln ansässig[46].

Nordrhein-Westfalen ist auch eines der Bundesländer, in dem sich die Landesregierung aktuell wieder verstärkt darum bemüht, den Muslimen zu einer einheitlichen demokratischen Vertretung zu verhelfen, da dies als Voraussetzung zur Zusammenarbeit im Hinblick auf die aktuellen Themen, wie den Religionsunterricht, betrachtet wird[47].

Entsprechende Anstrengungen sind jedoch keineswegs neu, sondern bestehen bereits seit Jahrzehnten. Einen ersten Versuch dafür von muslimischer Seite stellt der Islamische Arbeitskreis aus dem Jahr 1986 dar, dessen Bedeutung jedoch nach der Umwandlung in den Zentralrat der Muslime durch die Austritte von DITIB und VIKZ stark reduziert wurde.

Auf Seiten einiger Landesregierungen versuchte/versucht man, den Prozess der Institutionalisierung der Muslime durch Einladungen zu so genannten „Runden Tischen“ zu forcieren. So lud etwa die Schulministerin in NRW im April 2001, Gabriele Behler, Islamrat, Zentralrat, VIKZ, DITIB und die Alevitengemeinde zu gemeinsamen Gesprächen ein. Während das Angebot von Zentralrat, VIKZ und Islamrat begrüßt wurde, ließ sich die DITIB auf keinerlei Kontakte ein und die Aleviten beantragten ihren eigenen Religionsunterricht[48]. Der später damit befasste Integrationsbeauftragte in NRW, Dr. Klaus Lefringhausen, berichtete im Jahr 2002 im Ausschuss für Migrationsangelegenheiten:

„die massiven Vorbehalte der Muslime untereinander grenzten manchmal schon an Bürgerkrieg[49].“

Im Jahr 2004 initiierten Zentralrat, Islamrat und die Islamische Religionsgemeinschaft in Hessen (IRH) eine Konferenz, die dem Erfahrungsaustausch zwischen den Verbänden dienen sollte. In einem zweiten Schritt versuchte man die strukturellen Fragen anzugehen: Zentralrat und Islamrat luden zu einer von der SCHURA Hamburg im Februar 2005 ausgerichteten Konferenz ein, deren Ziel die „Schaffung eines Zusammenschlusses bestehender Verbände und Organisationen“ sein sollte[50]. Wie der ehemalige Zentralratsvorsitzende Nadeem Elyas berichtet, gelang es ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht, die DITIB zur Teilnahme zu bewegen. Wenngleich er die Konferenz als einen Durchbruch hin zu demokratischen und föderalen Organisationsstrukturen zur Vertretung der Muslime auf Landes- und Bundesebene bezeichnet, so hält er jedoch auch fest:

„Das Wiedergewinnen der beiden Organisationen für den ZMD (gemeint sind DITIB und Milli Görüs) ist genauso unrealistisch wie das Einbringen aller islamischen Organisationen unter das Dach irgendeiner sonstigen vorhandenen Struktur.“

Umso erstaunlicher mutet es an, dass seit Mitte des Jahres 2006 eine Öffnung der DITIB stattgefunden hat. So schreiben die Vorsitzenden von DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat in einer Grußbotschaft zum Ramadanfest zum 23.10.2006:

„Die muslimischen Spitzen- und Dachverbände nutzen die Gelegenheit, zu diesem freudigen Anlass des Ramadanfests mitteilen zu können, dass sie eine gemeinsame Aktionsplattform ins Leben gerufen haben, welche die Zusammenarbeit und Kooperation aller muslimischen Spitzen- und Dachverbände weiter intensivieren soll. Denn es hat sich bei uns allen die Überzeugung durchgesetzt, dass die Herausforderungen der Zukunft ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln erforderlich machen[51].“

[...]


[1] Vgl. Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Religion im säkularen Staat (2002), in: Ders.: Kirche und christlicher Glaube in den Herausforderungen der Zeit. Beiträge zur politisch-theologischen Verfassungsgeschichte 1957-2002, Münster 2004, S. 429.

[2] Nähere Informationen zum jüdischen Religionsunterricht unter: Alefbet: Die Plattform für jüdischen Religionsunterricht in deutscher Sprache: http://www.alefbet.de/ (22.05.07).

[3] Nähere Informationen zum orthodoxen Religionsunterricht in Deutschland, der bisher erst in einigen Bundesländern existiert, finden sich unter: Homepage der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland: Nikolaus Thon: Orthodoxer Religionsunterricht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme, 1998: http://www.kokid.de/schule/schule03.htm (22.05.07).

[4] Vgl. Lemmen, Thomas: Islamische Vereine und Verbände in Deutschland, Hg. vom Wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Arbeit und Sozialpolitik, Bonn 2002, S. 9.

[5] Vgl. Heine, Peter: Feindschaft und Anziehung. Deutsche Begegnung mit dem Islam von seiner Gründung bis zur Gegenwart, in: Ders.: Halbmond über deutschen Dächern, München 1997, S. 83 – 87.

[6] Vgl. Stadtforum: Tag des offenen Denkmals in Berlin, Hg. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, No. 37/38, August 1999, S.55.

[7] Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Wolfgang Zeitlmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 14/2301, 08.11.2000, S. 5.

[8] Vgl. hier und auch im Folgenden Lemmen (Fn. 4), S. 15 ff.

[9] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 16 und Kiefer, Michael: Islamkunde in deutscher Sprache in Nordrhein-Westfalen, Köln und Münster 2005, S. 36.

[10] Vgl. Nielsen, Jørgen: Islam in Westeuropa, Hamburg 1995, S. 153, (nicht eingesehen, zit. nach: Lemmen, Thomas; Miehl, Melanie: Islamisches Alltagsleben in Deutschland, Bonn 2001, S. 18).

[11] Vgl. Antwort der Bundesregierung (Fn. 7), S. 4, 5.; dagegen geht Kiefer (Fn. 9), S. 40 von ca. 732 000 Muslimen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus.

[12] Vgl. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin, August 2005, S. 223.

[13] So wurde etwa die aus Pakistan stammende Ahmadiyya-Bewegung 1974 als häretische Sekte vom islamischen Weltkongress aus dem orthodoxen Islam ausgeschlossen. Vgl. Heckel, Martin: Religionsunterricht für Muslime? Kulturelle Integration unter Wahrung der religiösen Identität; ein Beispiel für die komplementäre Natur der Religionsfreiheit, in: Baumann, Urs: Islamischer Religionsunterricht, Frankfurt am Main 2001, S. 114.

[14] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 18.

[15] Vgl. Antwort der Bundesregierung (Fn. 7), S. 8.

[16] Vgl. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung (Fn. 12), S. 223; demnach soll es am 31.12.2003 1 877 661 türkische Ausländer und 565 000 eingebürgte Einwanderer türkischer Herkunft in Deutschland gegeben haben.

[17] Hier und im folgenden Lemmen (Fn. 4), S. 25.

[18] Ceylan, Rauf in einem Beitrag des Deutschlandfunks: Ethnische Kolonien, vom 07.12.2006, verfügbar unter: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/12/07/dlf_200612070936.mp3.

[19] Anzumerken bleibt noch, dass es auch innerhalb der Spitzenorganisationen selbständige Landesverbände gibt. Im Unterschied dazu beziehen sich die in Tabelle 3 beschriebenen regionalen Verbände auf verbandsübergreifende Vereinigungen. In der Praxis dominiert jedoch häufig einer der großen Verbände.

[20] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 29-33.

[21] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 93.

[22] Vgl. Kandel, Johannes: Organisierter Islam in Deutschland und gesellschaftliche Integration, Politische Akademie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Referat Interkultureller Dialog, 2004, S. 3.

[23] Vgl. Krech (Fn. c), S. 19.

[24] Vgl. hier und im folgenden Satzung des Vereins „Zentralrat der Ex-Muslime e.V.“, wie sie am 21.01.07 auf der Gründungsversammlung des Vereins in Köln, welches zugleich Vereinssitz ist, beschlossen wurde, verfügbar unter: http://www.ex-muslime.de/de/verein/satzung.htm (01.03.07).

[25] Vgl. Kandel (Fn. 22), S. 3.

[26] Eine nähere Erläuterung, was unter einer positiven Haltung zu verstehen ist, findet sich in Kapitel 3.1.

[27] Vgl. hier und auch im folgenden Homepage des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Legalistische Organisationen): http://www.im.nrw.de/sch/578.htm# (30.01.07).

[28] Vgl. hier und auch im folgenden Verfassungsschutzbericht 2005 (Fn. p), S. 194/195.

[29] Vgl. Homepage der IGMG (Demokratie): http://www.igmg.de/index.php?module=ContentExpress&func=display&ceid=196 (31.01.07). Im nächsten Satz wird noch darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Muslime in Europa von einer direkten demokratischen Partizipation ausgeschlossen ist und die IGMG eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben fordert.

[30] Vgl. Homepage des Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (Islamismus): http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/landesamt-fuer-verfassungsschutz/aktuelles/hetzvideos-igmg-artikel.html (31.01.07).

[31] Vgl. Verfassungsschutzbericht 2005 (Fn. p), S. 217.

[32] Vgl. Verfassungsschutzbericht 2005 (Fn. p), S. 220.

[33] Vgl. hier und im folgenden Rede von Schiffauer (Fn. z).

[34] Vgl. Seidel, Eberhard in einem Beitrag des Deutschlandfunks: Albrecht Metzger: Hintergrund Politik: In Deutschland geächtet, in Holland geachtet, die islamische Gemeinschaft Milli Görüs, vom 20.12.2006, verfügbar unter: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/575893/ (31.01.07).

[35] Vgl. hier und im folgenden Beitrag des Deutschlandfunks (Fn. 34).

[36] Vgl. Homepage der IGMG (VGH Hessen: Rücknahme von

Einbürgerungen nicht rechtmäßig): http://www.igmg.de/index.php?module=ContentExpress&func=displa... (31.01.07).

[37] Vgl. Lemmen (Fn. u), S. 130.

[38] Vgl. Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.: Islamische Charta, 2002, verfügbar unter: http://www.zentralrat.de/3035.php (01.06.06).

[39] Vgl. Islamische Charta (Fn. 38).

[40] Vgl. Kandel, Johannes: Lieber blauäugig als blind? Anmerkungen zum „Dialog“ mit dem Islam, verfügbar unter: http://www.fes-online-akademie.de/send_file.php/download/pdf/blauaeugig.pdf (01.02.07).

[41] Vgl. V. Denffer, Ahmad in: al-Islam. Zeitschrift von Muslimen in Deutschland, 2002, Nr. 2, S. 4-8 und 10-16, (nicht eingesehen, zit. nach: Brunner Rainer (Fn. iii).

[42] Vgl. Kandel (Fn. 40), S. 9 und Denffer (Fn. 41).

[43] Zum türkischen Laizismus siehe auch Kapitel 2.1.

[44] Vgl. Bericht der der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Fn. 12), S. 250.

[45] Vgl. Homepage der Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (Dialog mit dem Islam): http://www.mgffi.nrw.de/integration/dialog-islam/index.php (02.02.07).

[46] Vgl. Homepage Zentralrat der Muslime (Zentralrat der Muslime verlegt Sitz nach Köln): http://zentralrat.de/6053.php (02.02.07).

[47] Vgl. Homepage der Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (Fn. 45).

[48] Vgl. Stock (Fn. mmm), S. 79 bzw. Landtag Nordrhein-Westfalen. Ausschuss für Migrationsangelegenheiten. 11. Sitzung vom 29.11.2001. Ausschussprotokoll 13/436, TOP 2, in: Stock (Fn. mmm) S. 125.

[49] Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen. Ausschuss für Migrationsangelegenheiten. 16. Sitzung vom 18.06.2002. Ausschussprotokoll 13/623, TOP 3: Bericht des Integrationsbeauftragten der Landesregierung über den Stand der Gespräche mit muslimischen Verbänden zur schulischen Situation von Kindern mit muslimischen Glaubens, Auszug in: Stock (Fn. mmm), S. 130.

[50] Vgl. hier und im folgenden Dr. Nadeem Elyas, Steuerungsgruppe “Einheit der Muslime in Deutschland”: Vorhaben von muslimischer Seite, in: Islam einbürgern – Auf dem Weg zur Anerkennung muslimischer Vertretungen in Deutschland. Dokumentation der Fachtagung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 25. April 2005, S. 14 - 18.

[51] Vgl. Gemeinsame Grußbotschaft der Verbände zum Ramadanfest (Fn. 1).

[...]


[a] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 34.

[b] Vgl. Homepage der DITIB (Gründung und Struktur): http://www.diyanet.org/de/grundung/index.php (13.12.06).

[c] Vgl. Krech, Volkhard: Was glauben die Menschen in Nordrhein-Westfalen? Erste Ergebnisse einer Untersuchung über religiöse Pluralität, Stand 20.12.2006, S. 21, verfügbar unter: http://www.ruhr-uni-bochum.de/relwiss/rp/Zwischenbericht.pdf (25.01.07).

[d] Vgl. Lau, Järg; Staud, Torlaf: "Das Kopftuch ist nicht so wichtig", ZEIT-Gespräch mit Rdvan Cakir (DITIB), DIE ZEIT vom 3. Juni 2004 (nicht eingesehen, zit. nach: Kiefer, Michael: Islamkunde in deutscher Sprache in Nordrhein-Westfalen, Köln und Münster 2005, S. 44).

[e] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 37.

[f] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 34 – 36.

[g] Vgl. Heckel (Fn. 13), S. 114.

[h] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 38.

[i] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 35.

[j] Vgl. Heckel (Fn. 13), S. 114.

[k] Vgl. Stoldt, Till-R.: Muslim-Parlament made in NRW? Urwahl würde „die innerislamischen Kämpfe und den Rambo-Kurs“ einiger Organisation beenden, 22.12.2005, verfügbar unter http://islam.de/4360_print.php (11.01.07), Erstveröffentlichung in der "WELT am Sonntag" am 18.12.05.

[l] Vgl. Gemeinsame Grußbotschaft der Verbände zum Ramadanfest, verfügbar unter http://www.islam.de/7277.php (15.11.06).

[m] Vgl. Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland 1994, S.198 f. (nicht eingesehen, zit. nach: Lemmen, Thomas: Islamische Vereine und Verbände in Deutschland, Hg. vom Wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Arbeit und Sozialpolitik, Bonn 2002, S. 40/41).

[n] Vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: http://www.verfassungsschutz-bw.de/kgi/islam_orgs_igmg.htm (12.01.07).

[o] Vgl. Homepage der IGMG (Organisationsstruktur): http://www.igmg.de/index.php?module=ContentExpress&func=display&ceid=191 (12.01.07).

[p] Vgl. Bundesministerium des Inneren: Verfassungsschutzbericht 2005, verfügbar unter http://verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzbericht/ (12.01.07), S.215.

[q] Vgl. Krech (Fn. c), S. 21.

[r] Vgl. Goldberg, Andreas; Halm, Dirk; Sen, Faruk: Die Deutschen Türken, Münster 2004, S.105.

[s] Vgl. Satzung der IGMG, verfügbar unter: http://www.igmg.de/download/Satzung_der_IGMG-Stand-15_04_2001.pdf (12.12.06).

[t] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 41.

[u] Vgl. Lemmen, Thomas: Aktuelle Entwicklung innerhalb islamischer Organisationen in Deutschland, in: André Stanisavljevic/Ralf Zwengel (Hrsg.): Religion und Gewalt. Der Islam nach dem 11. September, Potsdam 2002, S. 144, verfügbar unter: http://www.politische-bildung-brandenburg.de/publikationen/pdf/islam.pdf (15.01.07).

[v] Vgl. Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S.106.

[w] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 46.

[x] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 44-46.

[y] Vgl. Fromm, Heinz: Kampf der Ideologie, Islamismus ist nicht nur ein Problem der Sicherheitsbehörden, in: MUT, Forum für Kultur, Politik und Geschichte, Nr. 454, Juni 2005, S.8.

[z] Vgl. Rede von Schiffauer, Werner, verfügbar unter: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C3221806_N3015436_L20_D (15.01.07).

[aa] Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (Fn. n).

[bb] Verfassungsschutzbericht (Fn. p), S. 222.

[cc] Vgl. Homepage der IGMG (Islamischer Religionsunterricht): http://www.igmg.de/index.php?module=ContentExpress&func=display&ceid=71 (15.01.07).

[dd] Vgl. Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 107.

[ee] Vgl. Homepage des VIKZ (Selbstdarstellung): http://www.vikz.de/info/vikz.html (18.01.07).

[ff] Vgl. Homepage des VIKZ (Stellungnahme Steinbachstudie): http://www.vikz.de/public/Steinbach-deutsch.html (18.01.07).

[gg] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 48.

[hh] Vgl. Krech (Fn. c), S. 21.

[ii] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 49.

[jj] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 85.

[kk] Vgl. Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 108.

[ll] Vgl. Homepage VIKZ (Satzung): http://www.vikz.de/info/satzung.html (18.01.07).

[mm] Vgl. Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 108.

[nn] Die Süleymancisbewegung geht auf den Prediger Süleyman Hilmi Tunahan (1888-1959) zurück, der als Abkömmling des Propheten Mohammed gesehen wird. Nach dem Ende des osmanischen Reichs gründete er eigene Lehranstalten in der Türkei, um Imame und Hodschas auszubilden. In dieser islamischen Richtung verbinden sich sunnitische Elemente mit mystischen und schiitischen Teilen. Der VIKZ distanziert sich von Verbindungen organisatorischer Art mit dieser Bewegung. Siehe auch: Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 107 und Homepage der Uni-Bochum (Süleyman, Hilmi Tunahan): http://www.ruhr-uni-bochum.de/relwiss/rp/material4_1.html (25.01.07).

[oo] Vgl. Heckel (Fn. 13), S. 114.

[pp] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 104.

[qq] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 51.

[rr] Vgl. Oebbecke, Janbernd: IRU - rechtsdogmatische und rechtspolitische Fragen, in: Bauer, Thomas; Kaddor, Lamya; Strobel, Katja (Hrsg.): Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven, Münster 2004, S. 56.

[ss] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 59.

[tt] Vgl. Homepage der AABF (Programm der Föderation): http://www.alevi.com/wir_uber_uns+M56ce97eda19.html (18.01.07).

[uu] Vgl. Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 114.

[vv] Vgl. Landesinstitut für Schule (LfS); Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF): Das Alevitentum - Informationen und Materialien für den Unterricht, Vorabdruck, o.J., S. 18 (nicht eingesehen, zit. nach: Kiefer, Michael: Islamkunde in deutscher Sprache in Nordrhein-Westfalen, Köln und Münster 2005, S. 50).

[ww] Vgl. Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 114.

[xx] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 59.

[yy] Vgl. Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 114.

[zz] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 50.

[aaa] Vgl. Heckel (Fn. 13), S. 114.

[bbb] Vgl. Homepage der AABF (Religionsunterricht): http://alevi.com/religionsunterricht0+M582cc2f345b.html (18.01.07).

[ccc] Vgl. Homepage der AABF (alevitische Lehre an Schulen): http://www.alevi.com/religionsunterricht0+M5583960ceb1.html (18.01.07).

[ddd] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 88.

[eee] Vgl. Homepage des Zentralrats (Gremien und Mitglieder): http://zentralrat.de/2593.php#beauftragte (22.01.07).

[fff] Vgl. Homepage des Zentrats (Selbstdarstellung): http://zentralrat.de/2594.php (22.01.07).

[ggg] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 90.

[hhh] Vgl. Schriftsatz vom 18. Oktober 2001 des Landes NRW an das Verwaltungsgericht, S. 2 (nicht eingesehen, zit. nach: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2005, BVerwG 6 C 2.04, S. 28).

[iii] Vgl. Brunner, Rainer: "Die "Islamische Charta" des Zentralrats der Muslime in Deutschland", Veranstaltungsdokumentation der Bundeszentrale für politische Bildung, Juli 2002; verfügbar unter: http://www.bpb.de/veranstaltungen/NTGHNT,0,0,Die_Islamische_Charta_des_Zentralrats_der_Muslime_in_Deutschland.html (22.01.2007).

[jjj] Vgl. Homepage des Zentralrats (Satzung): http://zentralrat.de/2596.php (22.01.07).

[kkk] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 88/90 und Kiefer (Fn. 9), S. 50.

[lll] Vgl. Homepage des Zentralrats (Selbstdarstellung): http://zentralrat.de/2594.php (22.01.07) und Kiefer (Fn. 9), S. 56.

[mmm] So charakterisiert Martin Stock in Islamunterricht: Religionskunde, Bekenntnisunterricht oder was sonst?, Münster 2003, S. 2 die vom Zentralrat veröffentlichte Islamische Charta.

[nnn] Die 1928 in Ägypten gegründete Muslimbruderschaft hat nach Angaben des Verfassungsschutzes ca. 1300 Mitglieder in Deutschland und hat die Funktion einer „Mutterorganisation“ für sunnitisch orientierte islamistische Gruppen, wie die HAMAS. Die in Deutschland mitgliederstärkste Organisation von Muslimbruderschaftanhängern ist die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“ (IGD), die Mitglied im Zentralrat ist. Wie die IGMG übt sie ihren Einfluss über legale Methoden aus. Sowohl die IGD als auch die Muslimbruderschaft verurteilten die terroristischen Anschläge in London scharf; siehe auch: Bundesministerium des Inneren: Verfassungsschutzbericht 2005 (Fn. p), S. 194 und 213/214.

[ooo] Vgl. Brunner (Fn. iii).

[ppp] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 57/58 mit Verweis auf http://www.islam.de/?site=zmd/publikationen/docs&di=im32 (Link funktioniert nicht mehr).

[qqq] Vgl. Köhler, Asiye: Islam in deutschen Schulen und Hochschulen - Stellungnahme des ZMD, in: : Bauer, Thomas; Kaddor, Lamya; Strobel, Katja (Hrsg.): Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven, Münster 2004, S. 44.

[rrr] Vgl. Homepage des Zentralrats (Muslime legen Lehrplan vor): http://zentralrat.de/include.php?site=zmd/publikationen/docs&di=pm21 (23.01.07).

[sss] Vgl. Köhler, Asiye (Fn. qqq), S. 44.

[ttt] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 52 und Homepage des Islamrats (Selbstdarstellung): http://www.islamrat.de/selbstd/darstellung.html (23.01.07).

[uuu] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 85.

[vvv] Vgl. Homepage des Islamrats (Fn. ttt) und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2005 (Fn. hhh), S. 3.

[www] Vgl. Homepage des Islamrats (Islamrat dementiert Gerüchte über falsche Angaben seiner Mitgliederzahlen in der Presse): http://www.islamrat.de/presse/p2001/mitgliederzahlen.htm (23.01.07).

[xxx] Vgl. Schriftsatz des Landes NRW (Fn. hhh).

[yyy] Vgl. Informationsplattform Religion: http://www.religion-online.info/islam/gruppen/gruppen-spitzen.html (23.01.2007).

[zzz] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 56.

[aaaa] Vgl. Lemmen, Thomas: Aktuelle Entwicklung innerhalb islamischer Organisationen in Deutschland, in: Stanisavljević, André; Zwengel, Ralf: Religion und Gewalt. Der Islam nach dem 11. September, Potsdam, 2002, S. 134.

[bbbb] Vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2005 (Fn. hhh).

[cccc] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 75.

[dddd] Vgl. Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein des Interreligiösen Arbeitskreis Kiel vom 25.02.2006; verfügbar unter: http://www.interrel-kiel.kulturnetz-sh.de/inter05.1/pdf/ISLRUS~1.pdf (24.01.07) und Hamburger Abendblatt: Muslime schließen sich zusammen, vom 25.01.2006, verfügbar unter: http://www.abendblatt.de/daten/2006/01/25/526677.html?prx=1 (24.01.07).

[eeee] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 75.

[ffff] Vgl. Lemmen (Fn. 4) S. 75/76.

[gggg] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 76.

[hhhh] Vgl. Hamburger Abendblatt (Fn. dddd).

[iiii] Vgl. Satzung der SCHURA Schleswig Holstein, (nicht eingesehen, zit. nach: Lemmen (Fn. 4), S. 76).

[jjjj] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 60.

[kkkk] Vgl. Homepage der SCHURA Hamburg (Mitglieder): http://schura-hamburg.de/Mitglieder.htm (24.01.07).

[llll] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 76.

[mmmm] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 76.

[nnnn] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 78.

[oooo] Vgl. Homepage der SCHURA Hamburg (Interreligiöses): http://schura-hamburg.de/interreligi.html (24.01.07).

[pppp] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 60.

[qqqq] Vgl. Homepage des BIG „Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland“ (Islamisches Wissenschafts- und Bildungsinstitut): http://www.big-ev.org/ueber-das-big/iwb-ev.html (24.01.07).

[rrrr] Vgl. Islamische Zeitung: Zwischen Nordsee und Harz, vom 22.11.2006, verfügbar unter: http://www.islamische-zeitung.de/?id=7985 (24.01.07).

[ssss] Vgl. Homepage SCHURA Niedersachsen: http://www.schura-niedersachsen.de/ (24.01.07).

[tttt] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 78.

[uuuu] Vgl. Ekrem Yolcu: Niedersachsen neuer Ansprechpartner, Landesverband der Muslime in Niedersachsen gegründet. Presseerklärung: http://enfal.de/ak30.htm (24.01.07).

[vvvv] Vgl. Islamische Zeitung (Fn. rrrr).

[wwww] Vgl. Islamische Zeitung (Fn. rrrr).

[xxxx] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 60.

[yyyy] Vgl Homepage des Zentralrats der Muslime in Baden-Württemberg (Wir über uns): http://www.zentralrat-muslime.de/ueber_uns/index.html (24.01.07).

[zzzz] Vgl. Homepage des Zentralrats der Muslime in Baden-Württemberg (Fn. yyyy).

[aaaaa] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 61, demnach diese Zahl eine Eigenangabe ist.

[bbbbb] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 81.

[ccccc] Vgl. Homepage des Zentralrats der Muslime in Baden-Württemberg (Fn. yyyy).

[ddddd] Vgl. Pazarkaya, Utku: Verfassungsschutz warnt vor Dialog mit Islamisten, in Stuttgartter Nachrichten vom 6. Dezember 2001, (nicht eingesehen, zit. nach: Lemmen (Fn. 4), S. 81.

[eeeee] Vgl. Homepage des Zentralrats der Muslime in Baden-Württemberg (Arbeitsausschüsse): http://www.zentralrat-muslime.de/ueber_uns/ausschuesse.html (24.01.07).

[fffff] Vgl. Tormählen, Andrea: Islam-Unterricht liegt auf Eis, in: Pforzheimer Zeitung vom 7. Juli 2004, (nicht eingesehen, zit nach: Kiefer (Fn. 9), S. 61).

[ggggg] Vgl. Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg (Islamischer Religionsunterricht startet an zwölf Grundschulen mit 235 Kindern, vom 05.09.06): http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1gm0acs1crzonb13n1hpanag4g2zhcgvx/menu/1188850/index.html (24.01.07).

[hhhhh] Vgl. Religionsgemeinschaft des Islam - Landesverband Baden-Württemberg, 1996, (nicht eingesehen, zit. nach: Lemmen (Fn. 4), S. 82) und Homepage der Religionsgemeinschaft des Islam - Landesverband Baden-Württemberg (Wir über uns): http://www.rg-islam.de/Wirueberuns.htm (24.01.07).

[iiiii] ATIB=Türkisch-Islamische Union in Europa; näheres unter: Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 112; Lemmen (Fn. 4), S. 57.

[jjjjj] Die Nurculuk-Bewegung ist eine interkulturell geprägte religiöse Reformbewegung, die moderne Technologie und Islam miteinander verbinden will; siehe auch: Goldberg; Halm; Sen (Fn. r), S. 109; Lemmen (Fn. 4), S. 53.

[kkkkk] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 82.

[lllll] Vgl. Homepage der Religionsgemeinschaft des Islam – Landesverband Baden-Württemberg (Fn. hhhhh).

[mmmmm] Vgl. Informationsplattform Religion (Fn. yyy).

[nnnnn] Vgl. Informationsplattform Religion (Fn. yyy).

[ooooo] Vgl. Homepage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (Faltblätter: Was ist die IRH?): http://www.irh-info.de/profil/pdf/IRH_FB_DZF.pdf (24.01.07).

[ppppp] Vgl. Homepage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (Fn. ooooo).

[qqqqq] Vgl. Homepage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (Fn. ooooo).

[rrrrr] Vgl. Homepage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (Fn. ooooo).

[sssss] Vgl. Landesportal Hessen (Verwaltungsgerichtshof bestätigt Position des Hessischen KultusministeriumsWolff: „IRH ist für uns kein verlässlicher Partner“): http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/zentral_Internet?rid=zentra (13.12.2006).

[ttttt] Satzung der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen §24 und §25, verfügbar unter: http://www.irh-info.de/index.php?jahr=2005&kon=nachrichten&kpf=nachan&zeige=nachrichten unter „Satzung der IRH“ (24.01.07).

[uuuuu] Vgl. Landesportal Hessen (Fn. sssss).

[vvvvv] Vgl. Homepage der Fatih Moschee in Bremen (Die „Schura- Islamische Religionsgemeinschaft Bremen” wurde gegründet): http://www.fatih-moschee.de/news/news_archiv/Juni06/1206_schura.htm (24.01.07).

[wwwww] Vgl. Homepage der Fatih Moschee in Bremen (Fn. vvvvv).

[xxxxx] Vgl. Homepage des VIGB, Vereinigung islamischer Gemeinden der Bosniaken in Deutschland e.V. (Schura Bremen gegründet): http://www.vigb.de/?page=7 (19.12.2006).

[yyyyy] Vgl. Homepage des VIGB, Veinigung islamischer Gemeinden der Bosniaken in Deutschland e.V. (Fn. xxxxx).

[zzzzz] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 83.

[aaaaaa] Mounir Azzaoui, der ehemalige Pressesprecher des Zentralrats der Muslime versicherte mir in einem Interview am 16.01.07, dass in Bayern derzeit keine Organisation aktiv wäre.

[bbbbbb] Vgl. Lemmen (Fn. 4), S. 83/84.

[cccccc] Vgl. Kiefer (Fn. 9), S. 60.

[dddddd] Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Informationen von der Pressestelle des Kultusministeriums, Neues im Schuljahr 2005/2006, S. 23.

Excerpt out of 121 pages

Details

Title
Islamischer Religionsunterricht. Ziele und Realisationsmöglichkeiten
College
RWTH Aachen University
Grade
1,2
Author
Year
2007
Pages
121
Catalog Number
V89836
ISBN (eBook)
9783638041966
ISBN (Book)
9783638939973
File size
949 KB
Language
German
Keywords
Islamischer, Religionsunterricht, Ziele, Realisationsmöglichkeiten
Quote paper
Diplom-Psychologin; Magister in Europastudien Katrin Isabell Zardo (Author), 2007, Islamischer Religionsunterricht. Ziele und Realisationsmöglichkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89836

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