Tabuthema sexualisierter Kindesmissbrauch. Mit welchen Herausforderungen ist die Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert?


Libro Especializado, 2021

109 Páginas

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsklärung
2.1 Begriffsdefinitionen zum Themenbereich
2.2 Definitionskriterien zum Themenbereich
2.3 Persönliche Begriffsbenutzung und deren Erläuterung
2.4 Rechtliche Perspektive sexuellen Missbrauchs

3 Empirie sexuellen Missbrauchs
3.1 Die Betroffenen
3.2 Besondere Gefährdungslage
3.3 Die Missbrauchenden

4 Die Vorgehensweise
4.1 Die allgemeinen Strategien der Missbrauchenden
4.2 Die Strategien der Missbrauchenden im innerfamiliären Kontext

5 Sexueller Missbrauch und Familie – Erklärungsmodelle
5.1 Traditionelles Ursachenverständnis
5.2 Feministisches Ursachenverständnis
5.3 Das Modell der vier Voraussetzungen
5.4 Das Drei-Perspektiven-Modell
5.5 Der familiendynamische Ansatz
5.6 Der psychopathologische Ansatz

6 Die pathogene Dynamik des sexuellen Missbrauchs
6.1 Parentifizierung
6.2 Die Rolle der Geliebten
6.3 Lieblose Familienstruktur
6.4 Wehrlosigkeit
6.5 Seelische Schmerzen des Kindes
6.6 Verrat, Vertrauensbruch und die Rolle des passiven Elternteils
6.7 Ambivalenzen

7 Fallbeispiel
7.1 Heikos Kindheit
7.2 Familienverlauf
7.3 Der Anfang eines Geheimnisses
7.4 Interpretation und Verknüpfung

8 Kinder- und Jugendhilfe und sexueller Kindesmissbrauch
8.1 Das sozialpädagogische Handeln
8.2 Handlungsorientierung

9 Hilfen für Familien
9.1 Definition Prävention
9.2 Präventionsaufklärung in der Schule
9.3 Kein Täter werden
9.4 Die Hilfen zur Erziehung – SGB VIII
9.5 Erziehungsberatung
9.6 Inobhutnahme

10 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

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Impressum:

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Vorwort

Sie hat so viele Jahre geschwiegen und wir haben nichts gemerkt! – wie konnte es nur so weit kommen?

So ähnlich könnte der Gedankengang einer Person aus dem nahen Umfeld der missbrauchten Person sein. Sexueller Missbrauch am Kind oder am Jugendlichen ist schwierig aufzudecken, vor allem wenn dies im familiären Bereich geschieht.

Aber warum?

Würde ich mich als betroffene Person nicht selbst jemanden anvertrauen? Das Geschehen offenbaren, auch wenn vielleicht das eigene Elternteil die Tat begangen hat? Warum hat niemand etwas gemerkt? Oder wollte es niemand merken? Wie kommt der Vater auf die Idee seine eigene Tochter sexuell zu missbrauchen?

Solche und viele weitere Fragen habe ich mir gestellt, als ich erfahren habe, dass einige aus meinem Freundeskreis diese schrecklichen Erfahrungen machen mussten.

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

Aufl. Auflage

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

Bspw. Beispielsweise

Bzgl. Bezüglich

Bzw. Beziehungsweise

Ca. Circa

i.V.m In Verbindung mit

ISR Individuelle soziale Repräsentation

KFN Kriminologisches Forschungsinstitut

PKS Polizeiliche Kriminalstatistik

SGB Sozialgesetzbuch

Sog. Sogenannten

StGB Strafgesetzbuch

z. B. Zum Beispiel

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tabelle 1: Dunkelfelduntersuchungen zum Ausmaß des sexuellen Missbrauch an Kindern (Bange, 2004)

Abbildung 1: Bekanntheitsgrad der sexuell missbrauchenden Personen (in Prozent)

Tabelle 2: das Handlungskompetenzmodell

1 Einleitung

Ziel der Arbeit Sexueller Missbrauch ist ein gravierendes und bedauerlicherweise auch in unseren gesellschaftlichen Verhältnissen ein aktuelles Thema.

In der vorliegenden Bachelorarbeit soll dieser umfangreiche Themenkomplex behandelt werden und einen Beitrag leisten, die Dimension sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen näher zu beleuchten. Im Allgemeinen soll mit dieser Bachelorarbeit auch eine gesellschaftliche Problematik aufgezeigt werden. Sexueller Missbrauch wird im alltäglichen Leben tabuisiert und verhindert somit einen öffentlichen und fachspezifischen Diskurs, um adäquate Hilfeleistungen anzubieten und weiterzuentwickeln.

Fachliche Zugänge sollen eine Übersicht verschaffen und gleichzeitig die problematische und herausfordernde Situation der Kinder- und Jugendhilfe beleuchten. Wie sich im Verlauf dieser Arbeit feststellen lassen wird, bietet die Kinder- und Jugendhilfe bereits (präventive) Maßnahmen an, die in der praktischen Umsetzung mit Schwierigkeiten verbunden sind. Damit diese minimiert werden ist es notwendig, sich mit dem Thema der sexualisierten Gewalt, vor allem unter dem Deckmantel der Familie, zu beschäftigen, um in der Umsetzung eine methodisch ähnliche und transparente Vorgehensweise einzurichten.

Folgende Fragestellungen geben der vorliegenden Bachelorarbeit einen Rahmen:

- Weshalb versteht jede Person etwas anderes unter „sexuellen Missbrauch“?
- Warum vergeht eine lange Zeit bis sexueller Missbrauch aufgedeckt wird?
- Welche Strategien nutzen die Tatbegehenden?
- Welche Ursachen und Dynamiken führen zu einem sexuellen Missbrauch am (eigenen) Kind?
- Wie wirkt sich sexueller Missbrauch auf das Zusammenleben in der Familie aus?
- Mit welchen Herausforderungen und problematischen Situationen wird die Kinder- und Jugendhilfe bei der Zusammenarbeit mit den Familien konfrontiert, in denen sexueller Missbrauch stattfindet?

Abgrenzung

Zu Beginn dieser Arbeit befasse ich mich mit allgemeinen Fakten und dem Ausmaß sexualisierter Gewalt. Hierbei werden sowohl der fremde Personenkreis, als auch Personen aus dem nahen Umfeld angesprochen. Im Fortgang werden im Kontext des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Familie speziell nur der sexuelle Missbrauch zwischen Elternteil und Kind veranschaulicht. Ebenfalls werden bei den Opfern sowohl, Mädchen als auch Jungen betrachtet sowie bei den Missbrauchspersonen Männer als auch Frauen. Zu vermerken ist, dass Forschungen bzgl. weiblicher Missbrauchsgruppen eher weniger durchgeführt wurden. Dementsprechend liegt der Fokus in dieser Arbeit, vor allem auf dem männlichen Geschlecht. Sobald sich Kapitel oder Abschnitte dieser Arbeit speziell auf einen Personen- oder Geschlechterkreis fokussieren, wird dies kenntlich gemacht.

Bzgl. der Altersgrenze der Kinder und Jugendlichen soll beachtet werden, dass die gesetzliche Grenze des sexuellen Missbrauchs nach § 176 StGB bei Vollendung des 14. Lebensjahres festgelegt wurde. In dieser Arbeit erfolgt keine punktuelle Einschränkung an Kinder und Jugendlichen, da mir bewusst ist, dass der Entwicklungsstand jedes Kindes oder Jugendlichen stark variieren kann.

Aufbau der Arbeit

Die Einleitung soll eine Heranführung an die Thematik und die vorhandene Fragestellung darstellen, hierdurch wird eine Eingrenzung des Themas möglich.

Das zweite Kapitel betrachtet die diversen Begriffsbestimmungen sexuellen Missbrauchs, sowie deren Definitionskriterien. Damit ein gemeinsames Begriffsverständnis vorliegt, wird eine persönlich passende Definition vorgestellt und erläutert. Im Weiteren werden die rechtlichen Perspektiven in Deutschland bzgl. des sexuellen Missbrauchs aufgezeigt.

Das Ausmaß sexualisierter Gewalt hinsichtlich der Missbrauchenden sowie der missbrauchten Personen, wird im dritten Kapitel veranschaulicht. Zusätzlich werden Personen mit besonderer Gefährdungslage aufgezeigt.

Das darauffolgende Kapitel beschäftigt sich mit den allgemeinen Strategien der Tatbegehenden und geht im weiteren Verlauf speziell auf das Vorgehen im familiären Kontext ein.

Nach der Beschreibung der Strategien, soll ein Überblick gegeben werden, welche Ursachen und Impulse dem sexuellen Missbrauch zugrunde liegen. Diese werden auch mithilfe von Literatur und eigenen Gedankengängen kritisch gewürdigt.

Kapitel sechs geht besonders auf die Auswirkungen sexualisierter Gewalt hinsichtlich der familiären Beziehungsgestaltung und Konstellation ein.

Im nachfolgenden Abschnitt wird ein reales Fallbeispiel aufgezeigt und mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen verknüpft und interpretiert.

Im achten Kapitel wird aufgezeigt, welchen herausfordernden Situationen die Kinder- und Jugendhilfe ausgesetzt ist, wenn sie mit Familien zusammenarbeitet, in der sexueller Missbrauch vorherrscht.

Der vorletzte Abschnitt definiert zunächst primäre, sekundäre und tertiäre Präventionsmaßnahmen. Hierbei sollen nicht nur (potentiell) missbrauchte Personen Hilfe erhalten, sondern auch die Missbrauchspersonen sowie die Familie im Allgemeinen.

Die gewonnenen Erkenntnisse und die Schlussfolgerung für professionelle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der daraus resultierende gesellschaftliche Auftrag, lassen sich im Fazit dieser Bachelorarbeit wiederfinden.

2 Begriffsklärung

In diesem Abschnitt sollen die vielfältig angewandten Begriffsbestimmungen innerhalb des Themenkomplexes der sexuellen Gewalt an Kindern beleuchtet und voneinander abgegrenzt werden. Hinsichtlich der reichlichen Termini und Definitionen bzw. Definitionsansätzen und dem daraus entstehenden großem Spektrum an Bedeutungen, bestrebt der folgende Abschnitt zur Verringerung von Unstimmigkeiten und Verwechslungen.

2.1 Begriffsdefinitionen zum Themenbereich

In der Literatur existieren diverse nebeneinander oder auch synonym verwendete Termini und Definitionen für den Problembereich des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Die individuelle Betrachtungsweise der einzelnen Begrifflichkeiten führt zu unterschiedlichen Interpretationen und entsprechenden Lösungsansätzen, sodass von einem regelrechten „Begriffs- und Definitionswirrwarr“ 1 die Rede ist.2 Neben dem bisher geläufigsten Begriff, dem „sexuellen Missbrauch“ wird eine Vielzahl von weiteren Begrifflichkeiten, wie „sexuelle Gewalt“, „sexuelle Ausbeutung“, „sexuelle Misshandlung“, „Inzest“, „Pädosexualität“, „sexuelle Belästigung“ oder gar „Seelenmord“ verwendet.3

Diese Begrifflichkeiten versuchen im Grunde genommen, das gleiche Geschehen aufzuzeigen, wobei es aufgrund der großen Bandbreite an Definitionsunterschiedlichkeiten und den daraus resultierenden Merkmalen, leicht zu Missverständnissen und entsprechenden Problematiken kommen kann. Demzufolge sind präzise und vergleichbare Definitionen für die Forschung, Diagnostik, Behandlung und vor allem in öffentlichen Diskursen von essentieller Relevanz.4

Zum allgemeinen Verständnis und als Grundlage dient zunächst die Annäherung vom Begriff des „sexuellen Missbrauchs“.5 Für die Benutzung dieser Wortwahl sind drei Argumente ausschlaggebend. Zunächst wird mit dieser Bezeichnung jegliche Assoziation, die eine Verantwortung des betroffenen Kindes am Geschehen beinhalten entgegengesteuert. Des Weiteren wird dieser Begriff auch in der juristischen Fachsprache verwendet. Zuletzt hat sich der Begriff auch im öffentlichen Sprachgebrauch durchgesetzt.6 Zu kritisieren ist an dieser Begriffsnutzung, dass das Wort „Missbrauch“„die Möglichkeit eines ‚richtigen bzw. legitimen (sexuellen) Gebrauchs‘ von Kindern suggeriere. Außerdem habe der Begriff eine stigmatisierende Wirkung, die die Betroffenen schmutzig erscheinen lasse. Schließlich spiegle er ihre Gefühle nicht wider.“ 7

2.2 Definitionskriterien zum Themenbereich

Wie bereits erkennbar wird, gibt es an der bisher geläufigsten Begrifflichkeit kritische Anmerkungen. Entsprechend wird es nie eine allgemein anerkannte Definition für den sexuellen Missbrauch an Kindern geben. Was jedoch unter einem sexuellen Missbrauch verstanden werden kann, lässt sich in diverse Kategorien einordnen. Damit soll ein einheitliches Verständnis von Missbrauchsmerkmalen erzielt werden. Zunächst wird zwischen „engen“ und „weiten“ Definitionen unterschieden, anschließend erfolgen Differenzierungsmöglichkeiten nach normativen-, klinischen- und Forschungsdefinitionen.

Unter den weiten Begriffsbestimmungen, wird jegliches potenziell schädliches Handeln angesehen. Hierzu zählen auch sexuelle Übergriffe ohne Körperkontakt8, den sog. „Hands-Off“- Taten. Formen ohne direkten Körperkontakt, lassen sich bspw. an folgenden Kriterien erkennen: „Hands- Off“ – Taten ist eine Form der sexuellen Belästigung auf verbaler Ebene. Aber auch das Aufzeigen von sexuellen Aktivitäten, wie bspw. pornographische Darstellungen oder exhibitionistische Taten. Film- oder Fotoaufnahmen, die das Kind auf eine sexualisierte Art darstellen sowie Handlungen, die Kinderprostitution ermöglichen, gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.9

Ergänzend dient die Definition des „National Center for Diseases Control and Prevention“ als weite Definition. Hier wird versucht eine möglichst breit gefächerte Definition sexuellen Missbrauchs darzustellen. Es berücksichtigt nicht nur die unterschiedlichen Missbrauchsgruppen, sondern auch die Art der Handlung.

„Als sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird jeder versuchte oder vollendete sexuelle Akt und Kontakt von Bezugs- und Betreuungspersonen am Kind aufgefasst, aber auch sexuelle Handlungen, die ohne direkten Körperkontakt stattfinden.“10

Enge Definitionen hingegen versuchen „bereits als schädlich identifizierte bzw. nach einem sozialen Konsens normativ als solche bewertete Handlungen einzubeziehen“ 11 Hierzu zählen auch die sexuellen Formen mit direktem Kontakt, den sog. „Hands-On“- Taten. Diese beziehen sich auf:

Penetrative Handlungen: Diese bezeichnen alle abgeschlossenen oder versuchten, Handlungen vaginaler oder analer Penetration mit dem Penis, den Fingern oder Gegenständen. Gleichermaßen gilt auch der Kontakt zwischen Mund und Genitalien oder dem Anus.12 Diese Art des sexuellen Missbrauchs wird auch als intensiver Missbrauch verstanden.13

Handlungen mit sexuellem Kontakt: Zu dieser Form zählen alle absichtlichen Annäherungsversuche und Berührungen – auch über der Kleidung – insbesondere an den inneren Oberschenkel, der Genitalien, der Leistengegend, des Anus und der Brüste. Hierzu zählt auch das Verlangen der tatbegehenden Person, an diesen Stellen berührt zu werden. Berührungen, die zur Erfüllung der Grundbedürfnisse dienen, wie etwa die Unterstützung beim Waschen, werden hierbei nicht mit einbezogen.14 Der Missbrauch wird hier als weniger intensiv erfasst. Dennoch muss auch hier berücksichtigt werden, dass die weniger intensive Art sexuellen Missbrauchs das Kind schädigt.15

Die sog. „Hands-On“ Form besteht nicht nur aus dem direkten Kontakt und der Handlung zwischen der tatbegehenden Person und der betroffenen Personen. Bei mehreren gleichzeitig betroffenen Kindern und Jugendlichen, erzwingen die missbrauchenden Personen auch sexuelle Interaktion zwischen Kindern und Jugendlichen.16

Normative Definitionen finden ihren Gebrauch in der Rechtsvorschrift oder in Normen und Werten. Daraus resultiert eine zuvor festgelegte Bewertung von Handlungen oder Ergebnissen. Entsprechend dieser Grundlage erfolgt eine bewusste Benachteiligung traumatisierender Umstände und der sich daraus entwickelnden Folgen für die betroffene Person. Die klinische Definition dagegen nutzt genau den Aspekt der subjektiven Wahrnehmung und bildet den Baustein für Therapie und Beratung. Die Forschungsdefinition vereint sowohl die normativen Bewertungen als auch die klinischen Erfahrungen und bildet eine Sondergruppe. Für die Nutzung einer jeweiligen Definition sind hierbei die Fragestellung und das Erkenntnisinteresse von zentraler Bedeutung.17

Die aufgeführten Kategorisierungen sollen aufzeigen, dass ein einziges Definitionskriterium nicht ausreicht um den Themenkomplex des sexuellen Missbrauchs aufzuzeigen. Entsprechend wird es nie eine vollkommen einheitliche Definition geben, da es immer wieder Grenzfälle gibt, die zu Kontroversen in der Fachsprache führen.18

2.3 Persönliche Begriffsbenutzung und deren Erläuterung

Diese Arbeit befasst sich mit der sexualisierten Gewalt in der Familie als Herausforderung der Kinder- und Jugendhilfe. Dementsprechend ist eine enge Definition hilfreich, um die Handlungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe möglichst präzise aufzuzeigen.

Eine persönlich passende Definition sexualisierter Gewalt soll im Folgenden vorgestellt werden: „jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“ 19

Ergänzend zu diesem Definitionsansatz wäre aus meiner Sicht die Intention der missbrauchenden Person als weiteres Kriterium hinzuzufügen, da immer mit einer bestimmten Absicht gehandelt wird. Ebenfalls könnte meiner Meinung nach der Aspekt der Geheimhaltung hinzugefügt werden, da diese den Prozess zugunsten der missbrauchenden Person verlängert und die Tat somit unentdeckt bleibt. Bedeutsam ist, dass die Ungleichheit der betreffenden Personen zum Ausdruck gebracht wird. Diese Ungleichheit zeigt in dieser Konstellation das deutliche Abhängigkeitsverhältnis von Kindern zu Erwachsenen auf.

Kinder sind rechtlich sozial, emotional und finanziell abhängig von erwachsenen Personen, sodass ein großes Beziehungs- sowie Machtgefälle entsteht. Sexualisierte Gewalt ist somit immer auch ein Machtmissbrauch.20

Für die vorliegende Arbeit wurde sich bewusst für die Nutzung der Begriffe sexueller Missbrauch und sexualisierter Gewalt entschieden. Sexualisierte Gewalt wird in der wissenschaftlichen Sichtweise als zunehmend korrekt bezeichnet und veranschaulicht, dass es sich vor allem um eine Form der Gewalttat handelt, welche mittels sexueller Übergriffe ausgeübt wird. Dabei wird die Autorität, die Macht oder das Vertrauen gegenüber des Kindes oder der jugendlichen Person benutzt, um eigene sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen.21 Kritisch zu betrachten ist bei der Verwendung dieses Begriffes, dass Missbrauch nicht zwingend gewalttätig sein muss. Der von der Missbrauchsperson ausgeführte Gewaltakt kann äußerlich nicht immer gesehen werden, da es nicht nur auf körperlicher, sondern auch auf psychischer Ebene erfolgen kann.

Die Begriffe sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt werden in der fortlaufenden Arbeit synonym verstanden.

2.4 Rechtliche Perspektive sexuellen Missbrauchs

In diesem Abschnitt soll der Umschwung von der sozialwissenschaftlichen Sichtweise hin zur juristischen Perspektive sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufgezeigt werden.

Im Allgemeinen soll zunächst auf die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich sexuellem Missbrauch eingegangen werden. Hierzu dienen das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch als allgemeiner Rahmen. Das achte Sozialgesetzbuch hingegen veranschaulicht die Grundrechte von Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten sowie der Aufgaben- und Schutzaspekt der Kinder- und Jugendhilfe.

2.4.1 Das Grundgesetz

Die Grundlage für eine gewaltfreie Erziehung ist im Grundgesetz verortet. Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz beschreibt die unantastbare Würde eines jeden Menschen und die staatliche Pflicht diese zu schützen. Hier wird das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 1 Abs. 2) und auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2) Bezug genommen. Resultierend ist im Grundgesetz eine gewaltfreie Erziehung zu erkennen, die folgend gegen den sexuellen Missbrauch ist.

2.4.2 Das Strafgesetzbuch

Vergehen gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung werden in der Bundesrepublik Deutschland im dreizehnten Abschnitt des StGB festgehalten und in §§ 174 - 184 als „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ definiert. Entsprechend ist sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht nur verboten, sondern wird auch bestraft.

Im Allgemeinen dienen sie (altersunabhängig) dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung vor gewaltsamen Übergriffen (bspw. § 177, § 178 STGB) und der ungestörten Entwicklung der sexuellen Entfaltung (bspw. § 174, § 176 StGB). Der § 176 StGB„Sexueller Missbrauch an Kindern“ bezieht sich auf sexuelle Handlungen mit oder an Kindern unter 14 Jahren und hat eine Freiheitsstrafe zufolge. Ergänzend dazu dient § 176a StGB „schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“. Diese Rechtsnorm tritt in Kraft, wenn der Missbrauch eine penetrative Handlung aufweist, von mehreren Personen begangen wurde oder die Tat erhebliche körperliche oder seelische Auswirkungen auf das Kind hat. In § 182 StGB werden bei sexuellem Missbrauch an Jugendlichen alle Personen strafrechtlich verfolgt, welche Situationen von Jungen und Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren ausnutzen.22 Ergänzend zu dieser Rechtsnorm sind in § 174 StGB Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren zu schützen, wenn sie in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen oder der erwachsenen Person zur Erziehung, zur Ausbildung oder Betreuung anvertraut wurden. Im Fortgang besteht nach § 177 StGB „Sexuelle Nötigung“ und § 178 StGB „Sexuelle Nötigung mit Todesfolge“, unabhängig vom Alter des Opfers, ein Strafbestand. In § 179 StGB wird ebenfalls der Schutz widerstandsfähiger Personen bekräftigt, welche entweder unter einer geistigen und/ oder seelischen Erkrankung oder einer erheblichen Bewusstseinsstörung leiden, aber auch Menschen mit einer Suchterkrankung.23

2.4.3 Das achte Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe

Seit 1991 wird in Deutschland das Vorgehen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Verankert ist dies im achten Sozialgesetzbuch.24 Dort bestimmt bereits § 1 Abs. 1 SGB VIII den gesetzlichen Rechtsanspruch von Kindern- und Jugendlichen auf Erziehung sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung. Aus diesem Recht folgt die Pflicht der Eltern, diese umzusetzen. Als Kontrollinstanz hierfür dient die Kinder- und Jugendhilfe. Sie verhilft zu einer individuellen und sozialen Entwicklungsförderung und trägt zu positiven Lebensbedingungen der Familie bei, baut Benachteiligungen ab, berät und unterstützt Eltern in ihrer Erziehung. Durch § 1 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII obliegt die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe auch im Fall sexualisierter Gewalt im Kontext Familie einzugreifen, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und agiert somit nach § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII als staatliche Überwachung. So gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII der erzieherische Kinder- und Jugendschutz i.V.m § 14 SGB VIII, dessen Maßnahmen die Kinder und Jugendlichen sowie Eltern dazu befähigen sollen vor gefährlichen Einflüssen zu schützen. Des Weiteren gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII i.V.m § 27 SGB VIII die Hilfen zur Erziehung, die eine erziehungsberechtigte Person in Anspruch zu nehmen hat, wenn eine entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann.

Der § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII weist auf die Aufgabe der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII hin, sobald ein Kind darum bittet oder eine dringende Gefahr vorherrscht. Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei dringender Gefahr ist in § 8a SGB VIII vorzufinden. Dort wird aufgezeigt, dass das Jugendamt in Kooperation mit mehreren Fachkräften die Gefährdungssituation einzuschätzen haben, sobald erhebliche Anhaltspunkte vorliegen, die das Kindeswohl, in dem Fall durch sexuellen Missbrauch beeinträchtigen (§ 8a Abs.1 Satz 1 SGB VIII). Wichtig ist, dass die Erziehungsberechtigten und die betroffenen Kinder und Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung mit einbezogen werden, sofern dieses Vorgehen das Wohlergehen des Kindes nicht beeinträchtigt (Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). Sollte das Jugendamt diverse Maßnahmen in Form von Hilfen zur Abwendung der Gefährdung für nötig erachten, so hat es diese der Familie anzubieten (Abs. 1 Satz 3 SGB VIII). Diese Maßnahmen hinsichtlich sexualisierter Gewalt in der Familie werden im Kapitel 9.4 vertieft. Im weiteren Fall wird in § 8a Abs. 2 SGB VIII geregelt, das Familiengericht in Kenntnis zu setzen, wenn das Jugendamt dies für nötig erachtet. Besteht jedoch eine dringende Gefahr für das Kind, sodass auf die Entscheidung des Gerichts nicht gewartet werden kann, ist das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet (§ 8a Abs. 2 Satz 2 SGB VIII).

3 Empirie sexuellen Missbrauchs

Die empirische Forschung von Häufigkeit und Verteilung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen erweist sich aufgrund der in Kapitel 2.1 ersichtlich unterschiedlichen Begriffsbestimmungen und der daraus resultierenden Bedeutungsvielfalt als schwierig. In den Statistiken werden die zwei methodischen Richtungen deutlich. Das Ausmaß oder auch die Häufigkeit von sexuellem Missbrauch werden durch die Begriffe Prävalenz und Inzidenz definiert. Mit der Prävalenzschätzung, wird die Anzahl von Fällen in einer gewissen Periode bestimmt. Die Inzidenzstudien zeigen das Maß für alle neu auftretenden Fälle, die während eines bestimmten Zeitraumes festgestellt werden.25

3.1 Die Betroffenen

3.1.1 Inzidenz

Die alljährliche Inzidenzstudie im Rahmen der Missbrauchsthematik erfolgt durch die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS).26 Rückschlüsse bzgl. der Inzidenz erfolgen hierbei nur auf aktenkundige Fälle27, sodass die zur Anzeige gebrachten Fälle sexuellen Missbrauchs in Deutschland nach §§ 176, 176a, 176b StGB aufgezeigt werden können.28

Im Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik 2016, wird deutlich, dass die seit 2013 allgemein rückläufige Anzahl bei Fällen sexuellen Missbrauchs nach der oben genannten Gesetzeslage, im aktuellen Berichtsjahr, sprich 2016 leicht angestiegen ist.29 Es wird von ca. 12.019 Fällen ausgegangen. Im Vorjahr betrug die Anzahl der Straftaten 11.808. Somit ist ein Anstieg von 211 Fällen ersichtlich, die eine Steigerung von 1,8 % deutlich machen.30

Problematisch bei der Inzidenz ist, dass es sich bei diesen Angaben nicht um aufgeklärte, bewiesene oder verurteilte Straftaten handelt, sondern lediglich Fälle sind, in denen es sich um einen angezeigten Verdacht handelt.31 Ergänzend sind diverse Umstände für das Anzeigeverhalten ausschlaggebend. Grundsätzlich werden unbekannte Missbrauchspersonen eher angezeigt, als Personen aus dem familiären Umfeld.32 Schlussfolgernd bleiben viele Tatbegehende der Polizei unbekannt. Dieses unbekannte Ausmaß wird als Dunkelfeld bezeichnet.33 Die Dunkelfelduntersuchungen zeigen, dass die PKS nicht das ganze Ausmaß sexuellen Missbrauchs abbilden kann.34 Durch das Anzeigeverhalten sowie diverser anderer Faktoren, wie bspw. die unterschiedliche Kategorisierung sexuellen Missbrauchs aber auch durch den demografischen Wandel sind die absoluten Zahlen der PKS gering aussagekräftig und können „kein genaues Abbild der Verbrechenswirklichkeit“ 35 darstellen.

Im Gegensatz zur Inzidenz sind repräsentative Erhebungen zur Prävalenz derzeit besser geeignet, um verlässliche Aussagen über das Ausmaß sexuellen Missbrauchs zu erhalten.36

3.1.2 Prävalenz

„Bis Anfang der Neunzigerjahre gab es in Deutschland keine methodisch angemessene Untersuchung über das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Diese Situation hat sich in den letzten zehn Jahren entscheidend verbessert.“37

Im Folgenden soll die Tabelle einen Überblick über das Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen aufzeigen. Zu beachten ist, dass alle Studien unterschiedliche Forschungsdesigns aufweisen, sodass bereits bei der Begriffsbestimmung Differenzen vorherrschen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Dunkelfelduntersuchungen zum Ausmaß des sexuellen Missbrauch an Kindern (Bange, 2004).38

Nach Bange müssen für Prävalenzstudien sexuellen Missbrauchs drei Voraussetzungen erfüllt sein.

1) Die Falldefinition
2) Eine Stichprobe
3) Befragungsinstrument39

Bei allen drei Voraussetzungen wird in der praktischen Durchführung die Problematik der Unterschiedlichkeiten ersichtlich. Hierbei möchte ich nur auf die Falldefinition eingehen, um aufzuzeigen welche entscheidende Rolle einheitliche Definitionen für die Untersuchungsergebnisse darstellen. Zunächst variieren die Definitionen hinsichtlich der Altersgrenze (14., 16., Geburtstag). Des Weiteren wird in einigen Untersuchungen ein Altersunterschied zwischen tatbegehende Person und missbrauchte Person von drei Jahren in anderen Befragungen wiederum von fünf Jahre als Kriterium genutzt. „Drittens beziehen einige Studien nur sexuelle Handlungen mit Körperkontakt mit ein, während andere auch solche ohne (z. B. Exhibitionismus) als sexuellen Missbrauch definieren.“ 40 Der dritte Aspekt wird in der Tabelle durch die Anmerkung (1) = sexuelle Handlungen mit und ohne Körperkontakt oder (2) = sexuelle Handlungen mit Körperkontakt, verdeutlicht.

Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) ist die einzige für Deutschland repräsentative auf Stichprobe basierende Studie, sodass diese hier genauer beschrieben wird. Im Jahr 1992 wurden 1661 Frauen und 1580 Männer zwischen 16 und 60 Jahren mithilfe eines Fragebogens befragt. Hierbei wurden die befragten Personen darauf hingewiesen, Erlebnisse aus der Kindheit oder Jugend zu schildern, bei denen die missbrauchende Person mindestens fünf Jahre älter war und die Befragten, die Handlung nicht wollten oder verstanden haben . „Außerdem sollte die sexuelle Erregung des Täters Ziel der Handlungen sein.“ 41 Wie in der Tabelle erkennbar wird, gaben 18,1 % der Frauen und 6,2 % der Männer an in der Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht worden zu sein. Bei der Festlegung einer Schutzaltersgrenze von 14 Jahren verminderte sich die Prävalenz der Frauen auf 10,7 % und die der Männer auf 3,4 %.42 Im Jahr 2011, sprich 19 Jahre später wiederholte das KFN die repräsentative Stichprobe. Hierbei wurden insgesamt 11.428 Personen im Alter zwischen 16 und 40 Jahren zum Thema Misshandlungserlebnisse aus der Kindheit oder Jugend befragt. Diese Studie erfolgte im Rahmen eines Interviews und eines Fragebogens.43

Auffallend ist, dass in der zweiten Studie, sexueller Missbrauch in Form von „Hands-On“ und „Hands-Off“ berücksichtigt wurde. Die Schutzaltersgrenze lag dabei wieder bei 14 Jahren und veranschaulicht, dass sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt von 1,0 % der Männer sowie 5,0 % der Frauen erlebt wurde. „Hands-Off“ - Situationen mussten 1,3 % der Männer und 4,5 % der Frauen erfahren.44 Bei einem Vergleich beider Studien von 1992 und 2011 lässt sich zunächst eine Abnahme sexuellen Missbrauchs feststellen.

Beachtet werden muss jedoch, dass in beiden Studien unterschiedliche Altersgruppen und eine ungleiche Menge an Personen befragt wurden. Hinzuzufügen ist, dass der Anteil von Menschen mit einem Migrationshintergrund ebenfalls in beiden Studien schwankt.45

„Die Ergebnisse der methodisch anspruchsvolleren Untersuchungen aus Europa und den Vereinigten Staaten (Finkelhor, 1997) sowie der referierten deutschen Untersuchungen zeigen eine recht hohe Übereinstimmung, wenn man ihre Definition aneinander anpasst.“46

Aus den Ergebnissen ableitend kann davon ausgegangen werden, dass ca. 10-15 % aller Mädchen und ca. 5-10 % aller Jungen zwischen 14 und 16 Jahren mindestens einen erzwungenen sexuellen Kontakt erfahren haben.47 Bereits durch die aufgezeigte Definitionsproblematik schwanken die Angaben der Studien innerhalb Deutschlands und im internationalen Vergleich beachtlich. Dementsprechend sind genaue Angaben zur Häufigkeit sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen nur beschränkt möglich. Nach vorsichtigen Schätzungen liegt der Anteil schwerer Formen sexuellen Missbrauchs in Deutschland bei ca. 2 %. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert mit Durchschnittswerten von ca. 9 % innerhalb der europäischen Region und betrachtet hierbei den Missbrauch mit und ohne Körperkontakt. Umgerechnet würden somit bei 13.000.000 Kindern in Deutschland mehr als 1.000.000 Kinder und Jugendlichebetroffen sein.48 Dies entspricht etwa ein bis zwei Schulkinder in jeder Klasse.49

3.2 Besondere Gefährdungslage

Wie bereits in Kapitel 3.1 ersichtlich wird, sind Mädchen und Jungen Opfer sexualisierter Gewalt, wobei der Anteil der Mädchen dominiert. Prinzipiell kann jedes Kind zum Opfer werden. Es gibt jedoch Gefährdungslagen, die von den Missbrauchspersonen gezielt ausgenutzt werden.50

Die folgenden gefährdeten Personen, werden in diesem Kapitel nur grob aufgezeigt, um einen allgemeinen Überblick zu verschaffen. Eine genauere Erläuterung und Erfragung, weshalb genau diese Kinder und Jugendliche betroffen sind, werden in den Strategien und Ursachenmodellen deutlich.

Besonders betroffen sind:

Kinder, die eine psychische Instabilität und/ oder gewisse Verhaltensauffälligkeiten , aufgrund vorhandener familiärer Probleme aufweisen.51 Anknüpfend bieten Kinder, die eine autoritäre und hierarchische Erziehung genossen haben den idealen Zugang für vermeintliche Missbrauchsgruppen. Sie können sich demnach nicht für ihre Bedürfnisse einsetzen, sich stark machen und „Nein“ sagen, wenn sie etwas nicht möchten oder sich ungerecht behandelt fühlen. Aber auch in Familien in denen das Thema Sexualität tabuisiert wird, bieten sich günstige Aussichten an. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder sich einer anderen Person anvertrauen und die vollzogene Tat ansprechen, ist sehr gering.52 Eine weitere Gefährdungslage bietet die traditionelle Erziehung , in der die Rollenverteilung der Geschlechter deutlich definiert ist. Betroffen sind hierbei Mädchen als auch Jungen.53 Im weiteren Verlauf sind auch Mädchen und Jungen mit einer geistigen und/ oder körperlichen Beeinträchtigung im Fokus. Bei diesem Personenkreis nutzen die Tatbegehenden die körperliche Einschränkung aus, wie bspw. in der Pflege. Dadurch bieten sich oftmals Gelegenheiten sexueller Gewalterfahrung. Zusätzlich werden Menschen mit Behinderung in mannigfaltiger Weise diskriminiert. Dies wirkt sich auf Dauer negativ auf das Selbstbild und auf das Selbstbewusstsein aus. Beide Faktoren erschweren dem Menschen die Ablehnung eines sexuellen Übergriffes.54

Entsprechend sind vorbelastete Kinder durch Zuneigung und ausreichend Zuwendung leichter zu beeindrucken und geraten bei einem sexuellen Missbrauch schneller in eine Krisensituation.55

Im Verlauf wurde das Ausmaß sexualisierter Gewalt im Hinblick auf das Auftreten sexuellen Missbrauchs sowie den besonders gefährdeten Kindern veranschaulicht. Damit ein detaillierteres Gesamtbild zum Ausmaß sexualisierter Gewalt aufgezeigt werden kann, ist es bedeutsam den betroffenen Personenkreis mit dem Ausmaß der Missbrauchsgruppen zu relativieren. Dies soll im Folgenden Abschnitt dargestellt werden.

3.3 Die Missbrauchenden

„Meine Mutter hat mir als Kind eingebleut: ‚Geh nie mit einem fremden Mann mit, auch wenn er lieb zu dir ist, dir Schokolade oder sonst was Schönes gibt oder verspricht.‘“56

Solche oder ähnliche Ratschläge haben Kinder oftmals von ihren Eltern gehört. In Anlehnung bereits vergangener und aktueller Aufdeckungen ist jedoch festzustellen, dass Kinder vor den falschen missbrauchenden Personen gewarnt wurden.57

Folgende Abbildung soll das prozentuale Ausmaß der Tatbegehenden verdeutlichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bekanntheitsgrad der sexuell missbrauchenden Personen (in Prozent).58

Meines Erachtens, wird deutlich, dass Fälle in denen fremde Personen Kinder auf den Spielplätzen ansprechen verhältnismäßig selten vorkommen. Wie in der Abbildung 1 ersichtlich, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sexueller Missbrauchs stattfindet deutlich höher, je enger die Bindung zwischen Tatbegehenden und Opfer ist. Somit bietet sich den Bekannten der Familie und vor allem Familienmitglieder ein guter Zugang zum sexuellen Missbrauch. Hieraus interpretiere ich, dass mehrmalige Taten über eine zeitlich längere Periode ermöglicht werden, da eine räumliche Nähe vorhanden ist.

Diese Annahme lässt sich im Folgenden bestätigen. Sexueller Missbrauch wird überwiegend von Personen aus dem (engen) Familien- oder Bekanntenkreis ausgeführt. Väter, Stiefväter, Onkel, nebenan Wohnende, Freunde der Familie, möglicherweise auch Lehrende – sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen findet oftmals im eigenen sozialem Umfeld statt. Etwa 29 % der Kinder werden im eigenen Familienumfeld missbraucht, die Dauer der Missbrauchsperiode beträgt zwischen zwei und vier Jahren. Bei 20 % der Kinder sogar fünf bis vierzehn Jahre, weil kein für sich akzeptabler Lösungsweg zur Beendigung gefunden werden konnte. Die Personen kommen aus allen sozialen Schichten und sind unabhängig von der sexuellen Orientierung oder anderen Merkmalen nicht von nicht missbrauchenden Personen zu unterscheiden.59

Es wird angegeben, dass sexueller Missbrauch mit ca. 80-90 % vom männlichen Geschlecht ausgeübt wird.60 Frauen agieren oftmals als Mittäterin.61 Hierbei muss beachtet werden, dass auch Frauen mit ca. 10-20 % zunehmend die Missbrauchsrolle übernehmen.62 Forschungen belegen, dass sexuell missbrauchende Personen bereits im frühen Alter angefangen haben, sexuell zu missbrauchen.63 Das folgende Zitat soll die Aussage bestärken.

„Etwa zwei Drittel der männlichen Täter, die innerhalb der Familie missbrauchen, haben ebenso Opfer außerhalb der Familie. Auch Väter, die ihre Töchter und Söhne missbrauchen, waren häufig schon Täter, bevor sie die Mutter ihrer Kinder kennen lernten. Oftmals missbrauchten sie im Jugendalter zunächst kleinere Geschwister, Nachbarskinder oder die kleine Cousine, den Cousin, später die eigenen Kinder, deren Freundinnen/ Freunde, im hohen Alter die Enkelkinder.“ 64 Dabei muss beachtet werden, dass sexueller Missbrauch niemals aus einem Affekt heraus entsteht, sondern eine durchdachte und beabsichtigte Handlung ist.65 Inwiefern eine Planung der Handlung erfolgt und welche Strategien häufig genutzt werden, wird im Folgenden genauer betrachtet.

4 Die Vorgehensweise

Aufgrund der in der Fragestellung und der Einleitung ersichtlichen Eingrenzung der Missbrauchsgruppe, wird der Fokus der Strategien innerhalb des familiären Kontexts gelegt. Das vierte Kapitel spannt dabei einen Bogen und erklärt zunächst die allgemeinen Strategien, welche als Grundlage dienen sollen. Zu beachten gilt, dass die Abfolge nicht zwingend festgelegt ist, sondern auch ineinander übergreifen kann oder spezielle Eigenschaften von Beginn an vorhanden sind. Danach erfolgt der spezielle Fokus auf den innerfamiliären Kontext. Dieser Abschnitt soll bei professionellen Hilfestellungen als Hintergrundwissen dienen, um die innerfamiliäre Dynamik zu verstehen und adäquate Handlungen vorzunehmen.

4.1 Die allgemeinen Strategien der Missbrauchenden

„Stereotype Vorstellungen von sexuellen Gewalttätern vermitteln das Bild vom Mann als ‚Dampfkessel‘, der durch zu starke Erhitzung – sexuell stimulierende Reize, fehlende sexuelle Befriedigung oder mangelnde Impulskontrolle durch psychische Krankheit – unkontrollierbar wird und explodiert (Triebmodell).“ 66

Entsprechend dieser Aussage gehen viele Menschen davon aus, dass sexueller Missbrauch affektive Handlungen und somit Zufallshandlungen sind. Ganz im Gegenteil, sexuell missbrauchende Personen planen die Handlung detailliert und strategisch. In ihrer Ausführung sind sie sehr zielstrebig. Dieses gezielte und durchdachte Vorgehen wird in der Forschung hinsichtlich sexualisierter Gewalt sowie in der Fachliteratur als „Grooming-Prozess“ verstanden.67

Die konkrete Zielsetzung ist die gewünschte Personengruppe, in dem Fall Kinder und Jugendliche zu erreichen. Es werden drei grundlegende Hauptziele von missbrauchenden Personen deutlich. In der praktischen Umsetzung sind verständlicherweise Ausnahmen vorzufinden, in denen deutlich wird, dass die folgenden Ziele auf unterschiedliche Art und Weise ausgeführt werden. Dennoch geht es im Allgemeinen um: das Ausleben der Bedürfnisbefriedigung von Macht in Verbindung mit sexueller Befriedigung. die Minderung des Abwehrverhaltens des Opfers sowie die Abnahme eigener Schuldgefühle. das Geheimhaltungsgebot zwischen Missbrauchsperson und Opfer, sodass auch die Verhinderung von Beweisen erfolgt.68 Inwiefern und in welchen Abschnitten des Prozessvorganges die Ziele umgesetzt werden soll nachstehend veranschaulicht werden.

Auswahl des zu manipulierenden Kindes In Kapitel 3.2 – Besondere Gefährdungslage – wurden bereits potentiell mögliche Personenkreise aufgeführt, die in den Fokus der Missbrauchspersonen geraten.

Im Grunde genommen, werden Personen ausgesucht bei dem die tatbegehende Person den geringsten Aufwand betreiben muss und auch die Handlung an sich, unausgesprochen bleibt.69 Je weniger Sicherheit, Zuwendung, Liebe und Anerkennung das Kind aus seinem Umfeld erlebt, desto einfacher gestaltet sich der Zugang. Diese Faktoren werden im Stadium des Vertrauensaufbaus offensichtlich genutzt und ausgenutzt. Das Verlangen nach Zuneigung und Liebe sowie dem Wissen, dass diese Kinder keine oder kaum Möglichkeiten haben, sich zu wehren, erleichtert den Zugang zum sexuellen Missbrauch.70 Bevor es überhaupt zu einem realen sexuellen Missbrauch kommt, entwickeln sich bei der Person Missbrauchsphantasien.71

Vertrauensaufbau

Damit diese Missbrauchsphantasien umgesetzt werden können, muss zunächst eine Basis zwischen Missbrauchsperson und Opfer aufgebaut werden. Hier wird die betroffene Person derartig manipuliert, dass eine verzerrte Wahrnehmung entsteht oder der Missbrauch gar nicht erst realisiert wird. Hierfür dient der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Dies gelingt, in dem die missbrauchende Person „vorgespielte“ Liebe und Schutz bietet, aber auch dadurch, dass dem Kind Bestechungsgeschenke gemacht werden.72 Durch diese emotionale und soziale Zuwendung wird der potentiell missbrauchenden Person ermöglicht, das Kind auf sich aufmerksam zu machen und für sich zu gewinnen.73 Ergänzend hierzu wird von einem „fürsorglichen Familienvater“ oder einem „engagierten Kinderfreund gesprochen.“74 Es entsteht langsam eine (zunächst nicht sexuelle) Beziehung. Ein positiver Nebeneffekt ist die steigende Zunahme der Abhängigkeit aufgrund der zuvor gegebenen Zuwendung. Ergänzend werden keine Vermutungen außenstehender Personen75 bzw. vor allem der Eltern aufgestellt, dass die tatbegehende Person dem Kind etwas antun könnte. Die missbrauchende Person nutzt das entgegenbringende Vertrauen der Eltern aus, indem die Wahrnehmung vernebelt oder manipuliert wird. Somit werden Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch nicht realisiert bzw. im schwersten Fall dem Kind keinen Glauben geschenkt.76 Folgend erhöht sich auch die Aussicht alleine Zeit mit dem Kind zu verbringen.77

Die Widerstandsfähigkeit des Kindes und die Desensibilisierung

Nach der Auswahl des potentiellen Opfers und der Schaffung einer Vertrauensbeziehung, erfolgt das Herantasten bzgl. der Widerstandsfähigkeit des Kindes. Mit der Minderung des Abwehrverhaltens des Opfers können Zugangsmöglichkeiten erzielt und der sexuelle Missbrauch geplant werden. Dabei wird, wie zuvor verdeutlicht, nicht ausschließlich körperliche, sondern besonders psychische Macht und Gewalt ausgeübt. Diese zum Zweck eingesetzte Option wird oftmals erhöht, sobald erkennbar wird, dass das Opfer eine Abwehrhaltung einnimmt. Mit abnehmendem Widerstand reduziert sich folglich auch die Machtausübung.78 Diese Gewaltform ist im Vergleich zur körperlichen Machtdemonstration nicht offensichtlich und wirkt sich dementsprechend vorteilhaft auf den Status der tatbegehenden Person aus. Testmöglichkeiten bzgl. der Widerstandsfähigkeit sind in dem Sinne ein offenes Gespräch über Sexualität oder auch das Angebot von Sexualaufklärung.79 Andere wiederum beginnen die Handlung durch vermeintlich unabsichtliche Berührungen, wie bspw. an der Brust oder durch Massagen, aber auch in dem das Kind oft in den Arm genommen wird.80 Meist hält sich die Person mit den Berührungen zurück, langsam aber steigend ereignen sich jedoch immer mehr sexualisierte Situationen, je nachdem welche Reaktionen das Kind innerhalb der Situation aufweist.81 An den Vorgehensweisen wird bereits der Prozess der „Desensibilisierung“ des Kindes verdeutlicht. Dabei wird ausprobiert, inwieweit das Kind körperlichen Kontakt zulässt. Daraus resultiert eine etappenweise Steigerung verbaler und körperlicher sexueller Aspekte, die im Fokus der Beziehung stehen.82

Gewaltausübung & Schuldgefühle

Auf Grundlage einer „Opfer- und Täterbefragung“ von Conte und Berliner konnte festgestellt werden, dass Missbrauchspersonen die Vulnerabilität des Kindes erkennen und ausnutzen. Demzufolge kann ein zeitlich großer Raum für sexuellen Missbrauch gewährleistet werden, ohne dass ein offensichtlicher Zwang in Form von Drohungen oder körperlicher Gewaltanwendung verwendet werden muss. Dieser Aspekt bietet ebenfalls eine vorteilhafte Position für die Tatbegehenden. Die Person führt sich selbst und das Opfer in die Irre und gibt vor, dass alles auf freiwilliger Basis geschieht.83 Es lässt sich meiner Meinung nach schlussfolgern, dass mithilfe dieser Strategie auch die eigenen Schuldgefühle minimiert werden, in dem eine Schuldübertragung der Missbrauchsperson auf das Kind stattfindet.

Zügig entsteht der Eindruck, dass das Opfer seine Einwilligung bzgl. der sexuellen Handlung gegeben hat, da es sich nach einer gewissen Zeit nicht mehr wehrt. Ableitend fühlt sich die missbrauchende Person nicht mehr für die Tat verantwortlich oder schuldig. Währenddessen sich beim Opfer starke Scham- und Schuldgefühle ausbreiten.84

Das Gebot der Geheimhaltung

Zusätzlich ist die tatbegehende Person in der Position, das Kind gefügig zu machen und zielt auf ein strenges Geheimhaltungsgebot der Tat ab, sodass ein unentdeckter und unbestrafter Missbrauch erfolgen kann.85 Bei der missbrauchten Person wird somit eine aktive Mitwirkung am Geschehen suggeriert. Daraus resultiert für die Betroffenen ein Gefühl der Mitverantwortlichkeit an der Tat, sodass es ihnen schwer fällt das Geschehen mitzuteilen. Sollte sich das Kind jedoch wehren oder die Tat offenbaren, werden Maßnahmen in Form von Gewalt, Schikane oder anderen Strategien genutzt. Beispielhaft wird die schlechte Stimmung der Missbrauchsperson am Kind ausgelassen oder damit gedroht sich sexuell an ein weiteres Familienmitglied zu nähern. Im weiteren Verlauf erpresst der aufgezeigte Personenkreis, Kinder und Jugendliche. Sobald sich diese einer Vertrauensperson anvertrauen und den Vorfall schildern möchten, betonen die Tatbegehenden die Verantwortlichkeit für den Zerfall der Familie. Die Erpressung führt zu einer dauerhaften Geheimhaltung, da das Kind niemanden verletzen oder das Familienglück zerstören möchte.86

4.2 Die Strategien der Missbrauchenden im innerfamiliären Kontext

Wie bereits erwähnt liegt der Fokus der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kontext der Familie, sodass zu den allgemeinen Strategien zusätzliche Spezifika im familiären Umfeld dargelegt werden.

Bei einem innerfamiliären Missbrauch können Informationen und generelle Strukturen in der Familie zu einer genaueren Misshandlungsplanung, im Sinne des Misshandlungsortes und Zeitraum, verhelfen. Aufgrund der Tatsache, dass die Missbrauchsperson im Familiensystem integriert ist, sind Tagesabläufe bekannt und können in einem gewissen Maße selbstständig gelenkt werden.87 Die gezielte Planung und Gestaltung des Tagesablaufs verhelfen dazu das Kind zu missbrauchen, ohne das befürchtet werden muss bei dem Akt entdeckt zu werden. Geeignete Zeitpunkte sind bspw. die längerfristige Abwesenheit des nicht-missbrauchenden Elternteils.88 Im weiteren Verlauf erlaubt sich das missbrauchende Elternteil das nicht-missbrauchende Elternteil schrittweise negativ darzustellen und in der Autoritätsposition abzuschwächen. Es wird daraufhin gearbeitet, dass das nicht-missbrauchende Elternteil und das Kind gegeneinander ausgespielt werden. Folglich wendet sich das Kind öfter an das missbrauchende Elternteil und wird als bevorzugte Person angesehen.89 Eine weitere Taktik ist eine Bindung mit einem alleinerziehenden Elternteil einzugehen. In einer Studie von Kathleen C. Faller wurden 150 Personen diesbezüglich untersucht. Es kam zum folgenden Ergebnis90: „In über der Hälfte der Fälle, in denen Stiefväter oder Lebensgefährten der Mutter die Täter waren, begann der sexuelle Mißbrauch kurz nachdem sich die Beziehung zur Mutter gefestigt hatte.“ 91 Nach anfänglicher Freude des Kindes für die Mutter oder den Vater eine Partnerschaft eingegangen zu sein, möchten sie diese Beziehung durch die Offenbarung des sexuellen Missbrauchs nicht zerstören. Ihnen bleibt als einzige Lösung das Schweigen.92 Das Kind könnte natürlich das Schweigen brechen und den sexuellen Missbrauch dem nicht-missbrauchenden Elternteil offenbaren. Hierbei entsteht jedoch eine weitere problematische Situation.

In einer Beziehung, suchen sich die missbrauchenden Personen oftmals Personen aus, welche eine psychische Instabilität aufzeigen und ein geringes Selbstbild besitzen. Dies kann zu einer starken Abhängigkeit zum Gegenüber führen, sodass auch die Angst besteht von dieser Person verlassen zu werden.93 Entsprechend könnte das nicht-missbrauchende Elternteil, bei der Offenbarung des Kindes sexuell missbraucht worden zu sein, dem Kind keinen Glauben schenken.

5 Sexueller Missbrauch und Familie – Erklärungsmodelle

Nachdem die Strategien im Allgemeinen sowie im familiären Kontext aufgezeigt wurden, werden in diesem Kapitel die Erklärungsmodelle erläutert. Das Wissen um Hintergründe und Ursachen sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen ermöglichen eine adäquate präventive Handlungsmöglichkeit professioneller Sozialer Arbeit.

Anzumerken ist, dass in den folgenden Ursachenmodellen der Fokus auf männliche Missbrauchspersonen liegt, sodass hier auch nur die männliche Schreibweise vorliegt.

Eine Darstellung aller vorhandenen Ansätze würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ein bloßes anschneiden würde wiederum keine detaillierte Aufklärung für die Ursachen ermöglichen. Ich habe mich bewusst für die folgenden Theorien entschieden und möchte mithilfe der traditionellen Ursachenvorstellung, vorherrschende Mythen einräumen. Der feministische Ansatz und die sich daraus entwickelnden zwei Perspektiven nach Finkelhor sowie Kolshorn/ Brockhaus sollen die Erklärung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene beleuchten. Der Familiendynamische Ansatz hingegen, bezieht sich konkret auf die familiäre Ebene und eine vorherrschende Dysfunktion, sodass die gestörte Elternbeziehung für den sexuellen Missbrauch verantwortlich gemacht wird. Mit dem psychopathologischen Ansatz wird dieses Kapitel beendet und veranschaulicht welche Auswirkungen die eigen erlebte Kindheit auf das familiäre Zusammenleben nächster Generation hat.

Vorrangig soll betont werden, dass es nicht möglich ist ‚den‘ Sexualstraftäter oder ‚die‘ Sexualstraftäterin zu bestimmen.94 Dementsprechend ist es notwendig eine größere Perspektive hinsichtlich des Phänomens zu erlangen und zu verstehen, um notwendige Maßnahmen in der Sozialarbeit, hier speziell in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten. Entsprechend sollten Tatbegehende des sexuellen Missbrauchs nicht aus dem Blickwinkel der Kausalität betrachtet werden. Ziel ist es, ein komplexes Bedingungsgefüge aufzuzeigen, welches sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bedingt.95 Sodass auch eine adäquate präventive Handlungsmöglichkeit hinsichtlich der potentiell tatbegehenden Personen ermöglicht wird.

5.1 Traditionelles Ursachenverständnis

Das traditionelle Ursachenverständnis im Kontext sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen wird teilweise bis heute im wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen vertreten. Da dieser Ansatz aufgrund diverser Forschungsergebnisse entkräftet und somit empirisch nicht haltbar ist, werden sie als Mythen des sexuellen Missbrauchs verstanden.96

Im traditionellen Ursachenverständnis ist davon auszugehen, dass der Missbrauch vorwiegend durch fremde Personen ausgeübt wird.97 Fortführend werden Fälle sexuellen Missbrauchs als Ausnahmefälle tituliert, obwohl Hell- und Dunkelfeldforschungen ein enormes Ausmaß des Missbrauchs aufzeigen. Diese Annahme innerhalb der Gesellschaft beruht auf dem weiterhin tabuisierten Umgang mit diesem Themenbereich.98 Im Zentrum der traditionellen Argumentation werden bestimmte gesellschaftliche Personenkreise betrachtet, welche besondere Eigenschaften und Abnormitäten aufweisen.99 Sobald der sexuelle Missbrauch als dergleichen erkannt und angesehen wird, erscheint er als eine Art gewalttätige Form der Sexualität und nicht als sexualisierte Gewalt. Demzufolge werden die Ursachen vorrangig im sexuellen Bereich vermutet und gesucht.100 Zu vermerken ist hier, dass in den traditionellen Ansätzen keine weiblichen Tatbegehende genannt werden. Frauen verüben demnach keine sexualisierte Gewalt aus.101

Bei der traditionellen Ursachenklärung liegt der Fokus überwiegend auf den biologischen Faktoren102 aber auch auf dem psychischen Teilbereich des Täters.103 Aufgrund biologischer Hintergründe haben Männer einen naturgegebenen starken Sexualtrieb, welcher als aggressiv bezeichnet werden kann.104 Entsprechend ist der Sexualtrieb des Mannes stärker als der der Frau „einmal gereizt, drängt der männliche Trieb unkontrollierbar nach sofortiger Befriedigung. Männer haben das Recht auf sexuelle Befriedigung durch andere.“ 105 Mythen besagen hierbei, dass Frauen und Kinder sexuell reizvoll gekleidet sind oder sich dem Täter gegenüber verführerisch verhalten.106 In Bezug auf den sexuellen Akt mit Kindern dient die Psychoanalyse als Argumentationsbasis, in der das Kind bewusste oder unbewusste Vorgänge in sich trägt, mit dem gegengeschlechtlichen Elternteil eine sexuelle Bindung einzugehen. Hiermit wird dem Kind unterstellt sich die sexuelle Handlung gewollt oder gewünscht zu haben, sodass es nicht als ein Missbrauch bezeichnet werden kann oder aber, dass das Kind zumindest eine Mitschuld am Geschehen trägt.107

Mit der Vorstellung des überaus starken männlichen Sexualtriebes werden kausale Annahmen im Sinne einer sexuellen Frustration in Verbindung gebracht. Beispielhaft, bietet sich dem Mann keine Möglichkeit an einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu haben, sodass sexueller Missbrauch am Kind dann als Ersatz geboten wird. Bei dieser Annahme bleibt zu hinterfragen, weshalb ein sexuell unbefriedigter Mann ausgerechnet ein sexuell unreifes Kind wählt oder warum es befriedigend ist, diese Handlung an einem verängstigten und erstarrtem Kind vorzunehmen. Fraglich ist auch, inwiefern die Moral des Täters greift und es ihn vom Vergehen abhält. Ebenfalls sollte aufgeklärt werden, weshalb Frauen in der traditionellen Ansicht, selten oder gar nicht zur Täterin werden, obwohl sie ebenfalls ein sexuelles Bedürfnis haben.108 Täterforschungen können die Annahme der sexuellen Frustration jedoch widerlegen und weisen darauf hin, dass sexueller Kontakt an Kindern und Jugendlichen nicht aufgrund mangelnder Sexualität mit erwachsenen Personen erfolgt. Vielmehr bieten sexuelle Gewalttaten zusätzliche, von seitens des Täters gewollte, Sexualkontakte. Anknüpfend an der traditionellen Argumentation und dessen Fokus auf die Abnormität der Täter, kann bestätigt werden, dass weder psychisch abweichendes Verhalten noch geistige Abnormität, Persönlichkeitsstörungen oder sogar Homosexualität Gründe und Ursachen für sexuellen Missbrauch sind . 109 „Solche Mythen stellen Täter vielmehr implizit als Opfer dar, entbinden sie von der Verantwortung für die von ihnen verübten Verbrechen, fordern Mitleid ein und weisen die Schuld anderen Personen oder bestimmten Umständen zu.“ 110

Es handelt sich bei den traditionellen Ansätzen somit um einzelne Erklärungsbausteine, welche teilweise kombiniert werden (können). Ein komplexes Ursachenverständnis resultiert daraus jedoch nicht.111 Zusätzlich ist erkennbar, dass die bestehenden Mythen wissenschaftlich nicht bestätigt werden können und in der Regel nicht hinterfragte Annahmen sind. „Sie negieren das Ausmaß der Gewalt und individualisieren und pathologisieren die Hintergründe der Taten. Sie betrachten in keiner Weise den gesellschaftlichen Kontext von Macht- und Geschlechterverhältnissen.“ 112

Kritik am traditionellen Ursachenverständnis

Die Thesen des traditionellen Erklärungsansatzes können durch diverse Forschungen widerlegt werden. Einige Mythen sagen aus, dass der Täter in der Regel ein Fremder ist. Es lässt sich bspw. in Kapitel 3.3 herauskristallisieren, dass diese überwiegend im sozialen oder familiären Umfeld vorzufinden sind. Zu erwähnen ist, dass in den Präventionsprogrammen und Informationsveranstaltungen weiterhin fremde Tatbegehende thematisiert werden.113 Demzufolge wird meines Erachtens kenntlich, dass dieser Mythos noch heutzutage in der gesellschaftlichen Betrachtungsweise verankert ist und (präventive) Maßnahmen hinsichtlich dem fremden Personenkreis erfolgen. Im Weiteren betont der Ansatz die Handlungsdurchführung ausschließlich durch Männer. Auch diese Annahme, kann in dem Kapitel 3.3 widerlegt werden. Nach Angaben der Statistiken sind es zwar überwiegend Männer, die sexuellen Missbrauch verüben, jedoch sollte die prozentuale Angabe der Frauen nicht unterschätzt werden. In diesem Ansatz werden die Handlungen des Täters durch biologische Faktoren gerechtfertigt. Den Frauen und Kindern wird gleichzeitig eine bewusste Schuldübernahme unterstellt. Der Täter befindet sich in diesem Ansatz in einer Opferposition, welcher aufgrund biologisch bedingter Triebe keine Kontrolle über seine Handlungen hat. Geschehnisse, welche nicht zu leugnen sind, können durch die Abnormität des Täters entschuldigt werden. Im Allgemeinen führt dieser Ansatz zu einer Rechtfertigung des Täterverhaltens und vermindert somit mögliche Sanktionen.

Das folgende Zitat soll meine Meinung nochmals bekräftigen und abrunden. „Sie verzerren die Realität so, dass sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern als die natürliche Ordnung der Geschlechter erscheint. Sofern die Existenz sexueller Gewalt als solche anerkannt wird, liefern sie Erklärungen, die die herrschenden Verhältnisse nicht in Gefahr bringen: Ein normaler Mann übt keine sexuelle Gewalt aus, also ist der Täter pathologisch. Anständige Frauen und Mädchen werden nicht vergewaltigt, also hat das Opfer wohl gereizt und provoziert- und dann ist sie auch selber schuld.“ 114 Dieser Ansatz schützt und rechtfertigt somit etablierte gesellschaftliche Standards. Eine fundierte Ursachenanalyse sexueller Gewalt liegt nicht vor.

Demnach möchte ich im weiteren Verlauf auf das feministische Ursachenverständnis eingehen, der seinen Fokus nicht nur auf individuelle oder biologische Aspekte, sondern auf die strukturellen Gegebenheiten in einer Gesellschaft legt. Diese Strukturen verschaffen einen Überblick, weshalb sexualisierte Gewalt, insbesondere an den eigenen Kindern verübt und toleriert wird.

5.2 Feministisches Ursachenverständnis

Der feministische Ansatz entsprang aus der Frauenbewegung in den siebziger Jahren und sorgte für die Enttabuisierung der sexualisierten Gewalt an Frauen im öffentlichen Diskurs. Die Dimension sexuellen Missbrauchs wurde thematisiert und verdeutlichte, dass bereits im Kindesalter sexualisierte Gewalt erfahren wurde. Der feministische Ansatz ist dabei im wissenschaftlichen und im öffentlichen Diskurs noch allgegenwärtig.115

Beim feministischen Ansatz stehen die patriarchalisch-gesellschaftlichen Strukturen im Vordergrund, sodass diese als Grundlage der fortführenden Argumentation dienen. Bzgl. einer Studie von Finkelhor wird der Machtaspekt als Entstehungsursache für sexuellen Missbrauch deutlich. Dieser wird gezielt ausgeübt, um Bedürfnisse sowie Dominanz- und Herrschaftsansprüche auszugleichen.116 Zentrale Merkmale einer patriarchalischen Gesellschaft lassen erkennen, dass die Macht in der Gesellschaft durch das männliche Geschlecht hervorgeht. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Machtverhältnisse und Status zwischen Männern und Frauen differenziert werden, sodass ein heterogenes Machtverhältnis resultiert. Eine ökonomische und politische Überlegenheit der Frauen wäre somit nicht erzielbar. Sie sind nach feministischer Perspektive dem männlichen Geschlecht unterlegen.117

[...]


1 Bange, D. 2002, S. 47.

2 Vgl. ebd.

3 Vgl. Bange, D. 2004, S. 29ff.

4 Vgl. Bange, D. 2002, S. 47.

5 Vgl. Allroggen, M., Fegert, J., Goldbeck, L., Münzer, A., Rassenhofer, M. 2017, S. 1.

6 Vgl. Bange, D. 2002, S. 47.

7 ebd.

8 Vgl. ebd., S. 48f.

9 Vgl. Jud, A. 2014, S. 44.

10 Jud, A. 2014, S. 43.

11 Bange, D. 2002, S. 49.

12 Vgl. Jud, A. 2014, S. 44.

13 Vgl. Krieger, W., Lang, A., Meßmer, S., Osthoff, R. 2007, S. 21.

14 Vgl. Jud, A. 2014, S. 44.

15 Vgl. Krieger, W., Lang, A., Meßmer, S., Osthoff, R. 2007, S. 21.

16 Vgl. Jud, A. 2014, S. 44.

17 Vgl. Bange, D. 2002, S. 49.

18 Vgl. Bange, D. 2004, S. 31.

19 Bange, D. 1992, S. 57.

20 Vgl. Leuzinger-Bohleber, M., Burkhardt-Mußmann, C. 2012, S. 188.

21 Vgl. http://www.muenster.org/zart-bitter/cms/wir/sexualisierte-gewalt, 12.05.2018.

22 Vgl. https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Pressemitteilungen/Expertise_H%C3%A4ufigkeitsangaben.pdf, 21.05.2018, S. 16.

23 Vgl. Gründer, M., Stemmer-Lück, M. 2013, S. 17.

24 Vgl. Görgen, A., Griemmert, M., Klessler, S. 2014, S. 32.

25 Vgl. Bange, D. 2004, S. 32.

26 Vgl. Allroggen, M., Fegert, J., Goldbeck, L., Münzer, A., Rassenhofer, M. 2017, S. 3.

27 Vgl. Bange, D. 2004, S. 32.

28 Vgl. Allroggen, M., Fegert, J., Goldbeck, L., Münzer, A., Rassenhofer, M. 2017, S. 3.

29 Vgl.: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2016/pks2016_node.html, 01.05.2018, S. 14.

30 Vgl. ebd. S. 99.

31 Vgl. Fegert, J., Rassenhofer, M., Schneider, T., Seitz, A., Spröber, N. 2013, S. 34.

32 Vgl. Bange, D. 2004, S. 32.

33 Vgl. Allroggen, M., Fegert, J., Goldbeck, L., Münzer, A., Rassenhofer, M. 2017, S. 3.

34 Vgl. Buskotte, A. 2010, S. 66.

35 Wetzels, P. 1997, S. 25ff.

36 Vgl. Bange, D. 2002, S. 22.

37 Bange, D. 2004, S. 34.

38 Vgl. Bange, D. 2004, S.33.

39 Vgl. ebd.

40 Bange, D. 2004, S. 33.

41 Bange, D. 2002, S. 35.

42 Vgl. Bange, D. 2004, S. 35.

43 Vgl. Fegert, J., Rassenhofer, M., Schneider, T., Seitz, A., Spröber, N. 2013, S. 35.

44 Vgl. ebd., S. 35.

45 Vgl. ebd., S. 35.

46 Bange, D. 2004, S. 35f.

47 Vgl. ebd., S. 36.

48 Vgl. https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Pressemitteilungen/Expertise_H%C3%A4ufigkeitsangaben.pdf, 10.04.2018, S. 1.

49 Vgl. https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Pressemitteilungen/2017/05_Oktober/6_Fact_Sheet_Zahlen_Ausma%C3%9F_sex_Gewalt.pdf, 1.04.2018, S. 2.

50 Vgl. https://www.hilfeportal-missbrauch.de/informationen/uebersicht-sexueller-missbrauch/wie-kommt-es-dazu.html, 02.04.2018, S. 2.

51 Vgl. Gebrande, J. 2014, S. 30.

52 Vgl. http://ju-jutsu.de/fileadmin/bereiche/jugend/Praeventionskonzept/Was_ist_sex_Missbrauch.pdf, 03.04.2018, S. 4.

53 Vgl. ebd., S. 5.

54 Vgl. ebd., S. 5.

55 Vgl. Gebrande, J. 2014, S. 30.

56 Reinhold, M. 1994, S. 16.

57 Vgl. Reinhold, M. 1994, S. 16.

58 Vgl. Dyer, A., Steil, R. 2010, S. 25

59 Vgl. Reinhold, M. 1994, S. 16.

60 Vgl. https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/taeter-und-taeterinnen/., 09.04.2018.

61 Vgl. Dyer, A., Steil, R. 2012, S. 25.

62 Vgl. https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/taeter-und-taeterinnen/, 09.04.2018.

63 Vgl. Enders, U. 2014, S. 56.

64 ebd.

65 Vgl. Bange, D. 2011, S.118.

66 Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 127.

67 Vgl. ebd., S. 128ff.

68 Vgl. Gysi, J. 2018, S. 76ff.

69 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 128.

70 Vgl. Heiliger, A. 2000, S. 38.

71 Vgl. Kuhle, L., Grundmann, D., Beier, K. 2014, S. 119.

72 Vgl. Heiliger, A. 2000, S. 14.

73 Vgl. Bange, D. 2011, S. 118.

74 Vgl. Enders, U. 2014, S. 57.

75 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 131.

76 Vgl. Bange, D. 2011, S. 118ff.

77 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 131.

78 V gl. Gysi, J. 2018, S. 77.

79 Vgl. Bange, D. 2011, S. 118ff.

80 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 132.

81 Vgl. Bange, D. 2011, S. 118ff.

82 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 130 f.

83 Vgl. ebd.

84 Vgl. Gysi, J. 2018, S. 77.

85 Vgl. Gebrande, J. 2014, S. 32.

86 Vgl. Enders, U. 2014, S. 84 ff.

87 Vgl. Bange, D. 2011, S. 121.

88 Vgl. Enders, U. 2014, S. 77.

89 Vgl. Bange, D. 2011, S. 120.

90 Vgl. Bange, D. 1992, S. 126.

91 ebd.

92 Vgl. Bange, D. 2011, S. 122.

93 Vgl. Enders, U. 2014, S. 59

94 Vgl. Borchard, B. 2018, S. 95.

95 Vgl. Kolshorn, M. 2018, S. 138.

96 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 203.

97 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 2002, S. 374.

98 Vgl. Kolshorn, M. 2018, S. 139.

99 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 2002, S. 375.

100 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 203.

101 Vgl. Kolshorn, M. 2018, S. 139.

102 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 203.

103 Vgl. Kolshorn, M. 2018, S. 139.

104 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 203.

105 Brockhaus, U., Kolshorn, M. 2002, S. 374.

106 Vgl. ebd.

107 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 1993, S. 204f.

108 Vgl. Kolshorn, M. 2018, S. 139.

109 Vgl. Enders, U. 2014, S. 41.

110 ebd.

111 Vgl. Kolshorn, M. 2018, S. 139.

112 Kolshorn, M. 2018, S. 140.

113 Vgl. ebd., S. 139.

114 Brockhaus, U., Kolshorn, M. 2002, S. 666.

115 Vgl. Brockhaus, U., Kolshorn, M. 2002, S. 109.

116 Vgl. Krieger, W., Lang, A., Meßmer, S., Osthoff, R. 2007, S. 86.

117 Vgl. ebd.

Final del extracto de 109 páginas

Detalles

Título
Tabuthema sexualisierter Kindesmissbrauch. Mit welchen Herausforderungen ist die Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert?
Año
2021
Páginas
109
No. de catálogo
V899970
ISBN (Ebook)
9783963551147
ISBN (Libro)
9783963551154
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gewalt, Sexualisiert Gewalt, Kinder-und Jugendhilfe, SGB VIII, Sozialpädagogik, Prävention, Aufklärung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung
Citar trabajo
Anónimo, 2021, Tabuthema sexualisierter Kindesmissbrauch. Mit welchen Herausforderungen ist die Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/899970

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