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Das neue Vereinsrecht - Bleibt alles anders?

Titel: Das neue Vereinsrecht - Bleibt alles anders?

Seminararbeit , 2002 , 35 Seiten , Note: sehr gut

Autor:in: Sebastian Reimer (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das österreichische Vereinsrecht, dessen Grundlagen in den wesentlichen Zügen immer
noch aus dem Jahr 1867 stammen, benötigte dringend eine Reform um den heutigen
Gegebenheiten einer sich immer schneller entwickelnden Gesellschaft gerecht zu werden.
Dies soll mit der Novelle zum Vereinsgesetz 1951 ermöglicht werden, wobei man vielfach
nicht bemüht war neues Recht zu schaffen, sondern Gesetzeslücken zu füllen und
Juristenkontroversen aufzulösen.
Dies ist gerade auf dem Gebiet des Vereinsrecht von höchster Bedeutung, da soziales
Engagement und ehrenamtliche Initiativen der Unterstützung und Förderung des
Gesetzgebers bedürfen. Dessen Aufgabe ist es hier die nötigen rechtlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein reibungsloses Funktionieren der Vereinsarbeit
garantiert werden kann.
Ich habe mich entschlossen in diesem Semester eine Seminararbeit bei Herrn Univ.-Prof. Dr.
Rudolf THIENEL zu verfassen, um mich in diese Materie des Besonderen
Verwaltungsrechtes - das novellierte österreichische Vereinsrecht - vertiefen zu können.
Ein herzliches Dankeschön gilt an dieser Stelle Herrn Univ.-Prof. DDr. Günther WINKLER,
der in mir das Interesse für das öffentliche Recht in Österreich weckte. Als Verfasser dieser
Arbeit bin ich auch Frau Mag. Karin HOLDHAUS (Kabinett/BMI) und Herrn SC Mag. Otto
PRANTL (Sektion V/BMI) zu Dank verpflichtet, die mir mit Hintergrundinformationen und
Anregungen nicht nur einmal aus einer scheinbaren Sackgasse geholfen haben.
Ich hoffe, mit dieser Arbeit einen ersten Einblick in die neue Rechtslage gewähren zu
können, die zum Teil revolutionäre Neuigkeiten beinhaltet. Der Leser darf also gespannt
sein.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • VORWORT
  • BEDEUTUNG DES VEREINSWESEN
    • FAKTISCHE BEDEUTUNG
    • GRUND- BZW. VERFASSUNGSRECHTLICHER RAHMEN
  • ÜBERBLICK ÜBER DIE BISHERIGE RECHTSLAGE
    • RECHTSQUELLEN
    • WESENTLICHE MERKMALE DES VEREINSGESETZES 1951
    • KRITIKPUNKTE DES VEREINSGESETZES 1951
      • Keine Regelung des privaten Vereinsrechts
      • Keine Definition des zentralen Begriffs „Verein“
      • Zeitlich unklarer Beginn der Rechtsfähigkeit
      • Unklarheit über die Haftung der Handelnden vor Rechtsfähigkeit des Vereins
      • Fehlende Vorschriften zur Rechnungslegung
      • Keine ausreichende Regelung der Geschäftsführung und Vertretung des Vereins
      • Beibehaltung des polizeistaatlichen Ordnungsmodells im Vereinswesen
      • Verstreute Zuständigkeiten in Vereinsangelegenheiten
      • Mangelhafter Schutz des Rechtsverkehrs
  • ÜBERBLICK ÜBER DIE GEÄNDERTE RECHTSLAGE
    • RECHTSQUELLEN
    • ZIELSETZUNGEN DES VEREINSGESETZES 2002
    • WESENTLICHE MERKMALE DES VEREINSGESETZ 2002
      • Vier-Augen-Prinzip
      • Prinzip der verminderten Professionalität
      • Verkehrsschutzprinzip
    • KRITIKPUNKTE
  • PRIVATRECHTLICHER TEIL DES VEREINSGESETZ 2002
    • DIE JURISTISCHE PERSON VEREIN
      • Definition
      • Beginn der Rechtsfähigkeit
      • Ende der Rechtsfähigkeit
      • Rechte des Vereins
      • Pflichten des Vereins
      • Haftung des Vereins
    • DIE ORGANE DES VEREINS
      • Mitgliederversammlung
      • Leitungsorgan
      • Aufsichtsorgan
      • Rechnungsprüfer
      • Abschlussprüfer
      • Abwickler
    • VORSCHRIFTEN ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG
      • Das Drei-Stufen-Modell
      • Kleine Vereine
      • Mittlere Vereine
      • Große Vereine
    • SONSTIGES
      • Minderheitenrechte
      • Fehlerhafte Beschlüsse
      • Streitschlichtung
      • Statuten
  • ÖFFENTLICHRECHTLICHER TEIL DES VEREINSGESETZ 2002
    • NEUER INSTANZENZUG
    • DAS VEREINSREGISTER
      • Das lokale Vereinsregister
      • Das zentrale Vereinsregister
      • Registerdaten
    • DATENSCHUTZ
    • SONSTIGES
      • Gebühren
      • Strafbestimmungen

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Das neue Vereinsgesetz 2002 zielt darauf ab, das österreichische Vereinsrecht an die heutigen Anforderungen einer sich dynamisch entwickelnden Gesellschaft anzupassen und eine verbesserte Rechtsgrundlage für die Vereinsarbeit zu schaffen.

  • Regulierung des Vereinsrechts im Privat- und Öffentlichen Recht
  • Vereinsgründung, Rechtsfähigkeit und Vereinsorgane
  • Rechnungslegung und Transparenz im Vereinswesen
  • Verantwortungsvolle Vereinsführung und Haftungsfragen
  • Vereinsregister und Datenschutz

Zusammenfassung der Kapitel

Das Vorwort beleuchtet die Notwendigkeit einer Reform des österreichischen Vereinsrechts, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Kapitel II. skizziert die Bedeutung des Vereinswesens in Österreich und beleuchtet sowohl die faktische Bedeutung als auch den rechtlichen Rahmen. Kapitel III. bietet einen Überblick über die bestehende Rechtslage und deren Kritikpunkte, während Kapitel IV. die Änderungen im neuen Vereinsgesetz 2002 beschreibt. Kapitel V. behandelt den privatrechtlichen Teil des Gesetzes und thematisiert die rechtliche Person des Vereins, seine Organe, die Rechnungslegung und weitere relevante Aspekte. Kapitel VI. befasst sich mit dem öffentlichen Recht, den neuen Instanzenzug, das Vereinsregister, Datenschutz und weitere relevante Themenbereiche.

Schlüsselwörter

Vereinsrecht, Vereinsgesetz 2002, Vereinsgründung, Rechtsfähigkeit, Vereinsorgane, Rechnungslegung, Transparenz, Vereinsführung, Haftung, Vereinsregister, Datenschutz, öffentliches Recht, privatrechtlicher Teil.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das neue Vereinsrecht - Bleibt alles anders?
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Öffentliches Recht)
Note
sehr gut
Autor
Sebastian Reimer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2002
Seiten
35
Katalognummer
V9002
ISBN (eBook)
9783638158190
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vereinsrecht Bleibt
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sebastian Reimer (Autor:in), 2002, Das neue Vereinsrecht - Bleibt alles anders?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9002
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Leseprobe aus  35  Seiten
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