Das österreichische Vereinsrecht, dessen Grundlagen in den wesentlichen Zügen immer
noch aus dem Jahr 1867 stammen, benötigte dringend eine Reform um den heutigen
Gegebenheiten einer sich immer schneller entwickelnden Gesellschaft gerecht zu werden.
Dies soll mit der Novelle zum Vereinsgesetz 1951 ermöglicht werden, wobei man vielfach
nicht bemüht war neues Recht zu schaffen, sondern Gesetzeslücken zu füllen und
Juristenkontroversen aufzulösen.
Dies ist gerade auf dem Gebiet des Vereinsrecht von höchster Bedeutung, da soziales
Engagement und ehrenamtliche Initiativen der Unterstützung und Förderung des
Gesetzgebers bedürfen. Dessen Aufgabe ist es hier die nötigen rechtlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein reibungsloses Funktionieren der Vereinsarbeit
garantiert werden kann.
Ich habe mich entschlossen in diesem Semester eine Seminararbeit bei Herrn Univ.-Prof. Dr.
Rudolf THIENEL zu verfassen, um mich in diese Materie des Besonderen
Verwaltungsrechtes - das novellierte österreichische Vereinsrecht - vertiefen zu können.
Ein herzliches Dankeschön gilt an dieser Stelle Herrn Univ.-Prof. DDr. Günther WINKLER,
der in mir das Interesse für das öffentliche Recht in Österreich weckte. Als Verfasser dieser
Arbeit bin ich auch Frau Mag. Karin HOLDHAUS (Kabinett/BMI) und Herrn SC Mag. Otto
PRANTL (Sektion V/BMI) zu Dank verpflichtet, die mir mit Hintergrundinformationen und
Anregungen nicht nur einmal aus einer scheinbaren Sackgasse geholfen haben.
Ich hoffe, mit dieser Arbeit einen ersten Einblick in die neue Rechtslage gewähren zu
können, die zum Teil revolutionäre Neuigkeiten beinhaltet. Der Leser darf also gespannt
sein.
Inhaltsverzeichnis
I. VORWORT
II. BEDEUTUNG DES VEREINSWESEN
II.A. FAKTISCHE BEDEUTUNG
II.B. GRUND- BZW. VERFASSUNGSRECHTLICHER RAHMEN
III. ÜBERBLICK ÜBER DIE BISHERIGE RECHTSLAGE
III.A. RECHTSQUELLEN
III.B. WESENTLICHE MERKMALE DES VEREINSGESETZES 1951
III.C. KRITIKPUNKTE DES VEREINSGESETZES 1951
III.C.1. Keine Regelung des privaten Vereinsrechts
III.C.2. Keine Definition des zentralen Begriffs „Verein“
III.C.3. Zeitlich unklarer Beginn der Rechtsfähigkeit
III.C.4. Unklarheit über die Haftung der Handelnden vor Rechtsfähigkeit des Vereins
III.C.5. Fehlende Vorschriften zur Rechnungslegung
III.C.6. Keine ausreichende Regelung der Geschäftsführung und Vertretung des Vereins
III.C.7. Beibehaltung des polizeistaatlichen Ordnungsmodells im Vereinswesen
III.C.8. Verstreute Zuständigkeiten in Vereinsangelegenheiten
III.C.9. Mangelhafter Schutz des Rechtsverkehrs
IV. ÜBERBLICK ÜBER DIE GEÄNDERTE RECHTSLAGE
IV.A. RECHTSQUELLEN
IV.B. ZIELSETZUNGEN DES VEREINSGESETZES 2002
IV.C. WESENTLICHE MERKMALE DES VEREINSGESETZ 2002
IV.C.1. Vier-Augen-Prinzip
IV.C.2. Prinzip der verminderten Professionalität
IV.C.3. Verkehrsschutzprinzip
IV.D. KRITIKPUNKTE
V. PRIVATRECHTLICHER TEIL DES VEREINSGESETZ 2002
V.A. DIE JURISTISCHE PERSON VEREIN
V.A.1. Definition
V.A.2. Beginn der Rechtsfähigkeit
V.A.3. Ende der Rechtsfähigkeit
V.A.4. Rechte des Vereins
V.A.5. Pflichten des Vereins
V.A.6. Haftung des Vereins
V.B. DIE ORGANE DES VEREINS
V.B.1. Mitgliederversammlung
V.B.2. Leitungsorgan
V.B.3. Aufsichtsorgan
V.B.4. Rechnungsprüfer
V.B.5. Abschlussprüfer
V.B.6. Abwickler
V.C. VORSCHRIFTEN ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG
V.C.1. Das Drei-Stufen-Modell
V.C.2. Kleine Vereine
V.C.3. Mittlere Vereine
V.C.4. Große Vereine
V.D. SONSTIGES
V.D.1. Minderheitenrechte
V.D.2. Fehlerhafte Beschlüsse
V.D.3. Streitschlichtung
V.D.4. Statuten
VI. ÖFFENTLICHRECHTLICHER TEIL DES VEREINSGESETZ 2002
VI.A. NEUER INSTANZENZUG
VI.B. DAS VEREINSREGISTER
VI.B.1. Das lokale Vereinsregister
VI.B.2. Das zentrale Vereinsregister
VI.B.3. Registerdaten
VI.C. DATENSCHUTZ
VI.D. SONSTIGES
VI.D.1. Gebühren
VI.D.2. Strafbestimmungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Reform des österreichischen Vereinsrechts durch das Vereinsgesetz 2002, mit dem Ziel, bestehende Gesetzeslücken zu schließen, Juristenkontroversen aufzulösen und die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu modernisieren.
- Strukturelle Mängel des alten Vereinsgesetzes 1951
- Einführung des Drei-Stufen-Modells für die Rechnungslegung
- Neugestaltung des privaten Vereinsrechts sowie der Vereinsorgane
- Implementierung eines zentralen Vereinsregisters zur Verbesserung des Verkehrsschutzes
- Erhöhung der Rechtssicherheit für Vereine und ehrenamtliche Funktionäre
Auszug aus dem Buch
1. Vier-Augen-Prinzip
Das Vier-Augen-Prinzip trägt der verminderten Professionalität Rechnung. Die Vereinsmitglieder sollen von ihrer Tätigkeit nicht durch strenge Sorgfaltsmaßstäbe oder professionelle Prüfer, die an allen Ecken und Enden kontrollieren, abgehalten werden. Viel sinnvoller erscheint es, den Verein, der eine bestimmte wirtschaftliche Größe nicht überschreitet, selbst zur Kontrolle heranzuziehen, indem - vergleichbar zum Kollegialitätsprinzip des römischen cursus honorum - wichtige Organe mit mindestens zwei Organwaltern zu besetzen sind. Im Unterschied zu der damaligen Regelung besteht aber kein Vetorecht, da im Zweifel Gesamtvertretung anzunehmen ist (§ 6 Abs 1 VerG 2002). Außerdem lässt es das „Vier-Augen-Prinzip“ bei einem zweigliedrigen Leitungsorgan nicht zu, einem der beiden Organwalter ein Dirimierungsrecht einzuräumen, weil diesfalls der andere Organwalter zu einem Kontrollor herabgesetzt werden würde, der bloß die Möglichkeit hätte, sich im Konfliktfall an die Mitgliederversammlung oder an ein etwaiges Aufsichtsorgan zu wenden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. VORWORT: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit der Vereinsrechtsreform und gibt einen Ausblick auf die in der Arbeit behandelten Neuerungen.
II. BEDEUTUNG DES VEREINSWESEN: Dieses Kapitel beleuchtet die quantitative und qualitative Relevanz des Vereinswesens in Österreich sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen.
III. ÜBERBLICK ÜBER DIE BISHERIGE RECHTSLAGE: Hier werden die Schwächen des Vereinsgesetzes 1951, wie fehlende Begriffsdefinitionen und Rechtsunsicherheiten, kritisch dargelegt.
IV. ÜBERBLICK ÜBER DIE GEÄNDERTE RECHTSLAGE: Die Zielsetzungen des neuen Gesetzes sowie die Kernprinzipien wie das Vier-Augen-Prinzip und das Verkehrsschutzprinzip werden hier analysiert.
V. PRIVATRECHTLICHER TEIL DES VEREINSGESETZ 2002: Dieser Abschnitt behandelt die Definition des Vereins, die Rechtsfähigkeit, Organstrukturen und Rechnungslegungsvorschriften des neuen Gesetzes.
VI. ÖFFENTLICHRECHTLICHER TEIL DES VEREINSGESETZ 2002: Das letzte Kapitel analysiert den neuen Instanzenzug, das Vereinsregister, Datenschutzaspekte sowie die neuen Gebührenregelungen.
Schlüsselwörter
Vereinsgesetz 2002, österreichisches Vereinsrecht, ideeller Verein, Rechtsfähigkeit, Vier-Augen-Prinzip, Rechnungslegung, Vereinsregister, Organe des Vereins, Ehrenamt, Vereinsverfassung, Rechtssicherheit, Datenschutz, Haftung, Mitgliederversammlung, Rechtsverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse des neuen österreichischen Vereinsgesetzes von 2002 und dessen Auswirkungen auf das Vereinswesen im Vergleich zur alten Rechtslage.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder umfassen die zivilrechtliche Organisation des Vereins, die Rechnungslegungspflichten, die Rolle der Vereinsorgane und den öffentlich-rechtlichen Rahmen einschließlich des neuen Vereinsregisters.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Gesetzgeber mit der Reform Gesetzeslücken füllt, Rechtsunsicherheiten beseitigt und gleichzeitig die Struktur für ehrenamtliche Vereine vereinfacht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesmaterialien sowie der einschlägigen Lehre und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die privat- und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des neuen Vereinsgesetzes, die Haftungsfragen sowie die neuen Kontrollmechanismen für Vereine dargestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Wesentliche Begriffe sind Vereinsgesetz 2002, ideeller Verein, Rechtspersönlichkeit, Vier-Augen-Prinzip und Vereinsregister.
Wie unterscheidet sich die Rechtsstellung des Vereins unter dem neuen Gesetz?
Das neue Gesetz schafft Klarheit bei der Rechtsfähigkeit, definiert den ideellen Verein genauer und führt ein System zur Registrierung ein, das den Rechtsverkehr sicherer macht.
Welche Rolle spielt die Rechnungslegung nach dem neuen Gesetz?
Es wurde ein Drei-Stufen-Modell eingeführt, das die Rechnungslegungspflichten an die wirtschaftliche Größe des Vereins anpasst, um Transparenz zu schaffen und Insolvenzen vorzubeugen.
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- Sebastian Reimer (Author), 2002, Das neue Vereinsrecht - Bleibt alles anders?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9002