Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und seiner Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Verfahrensarten. Durch die ständige Weiterentwicklung der europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, wird es für den Gerichtshof immer anspruchsvoller eine einheitliche Rechtsprechung und -setzung im Gemeinschaftsgebiet zu gewährleisten. Der EuGH und das EuG entscheiden auf der Grundlage des Art. 220 EGV, „im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit, über die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages“. Hierzu kommt dem EuGH nicht nur eine Rechtsprechende, sondern auch eine Rechtssetzende Rolle zu Teil, um das Gemeinschaftsrecht auszulegen. Die folgenden Ausführungen befassen sich mit dem Rechtssystem der EG, dem Aufbau des Gerichtshofes, sowie den vier häufigsten Klagearten am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft. Zu diesen gehören das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 234 EGV), das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 226ff EGV), die Nichtigkeits- (Art. 230 EGV) und die Untätigkeitsklage (Art. 232 EGV) . Als weiter Verfahrensarten sieht der EGV die Amtshaftungsklage (Art. 288 i.V.m. Art. 235 EGV), die Beamtenklage (Art. 236 EGV) und das Gutachtenverfahren (Art. 300 EGV) vor.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Das Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft
- 2.1 Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft
- 2.1.1 Personelle Zusammensetzung
- 2.1.1.1 Richter
- 2.1.1.2 Generalanwälte
- 2.1.2 Verwaltung und Organisation
- 2.1.3 Spruchkörper
- 2.2 Das Gericht erster Instanz
- 2.2.1 Personelle Zusammensetzung
- 2.2.2 Spruchkörper
- 2.3 Der EuGÖD (Kammergericht)
- 3. Verfahrensarten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft
- 3.1 Vorabentscheidungsverfahren
- 3.2 Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 226ff EGV
- 3.2.1 Aufsichtsklage der Kommission
- 3.2.2 Klage eines anderen Mitgliedstaates
- 3.3 Nichtigkeitsklage
- 3.4 Untätigkeitsklage
- 4. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes mit besonderem Fokus auf die verschiedenen Verfahrensarten. Der Autor untersucht, wie der EuGH durch seine Rechtsprechung zu einer einheitlichen Rechtsordnung in der Europäischen Gemeinschaft beiträgt, insbesondere angesichts der ständigen Entwicklung der EU und ihrer Mitgliedstaaten.
- Das Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft
- Aufbau und Organisation des Europäischen Gerichtshofes
- Verschiedene Verfahrensarten am Europäischen Gerichtshof
- Die Rolle des EuGH bei der Wahrung des Rechts im Gemeinschaftsgebiet
- Die Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH für die Entwicklung des europäischen Rechts
Zusammenfassung der Kapitel
- 1. Einleitung: Die Einleitung stellt den Kontext der Seminararbeit dar und beleuchtet die Rolle des Europäischen Gerichtshofes bei der Wahrung des Rechts im Gemeinschaftsgebiet.
- 2. Das Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft: Dieses Kapitel beschreibt das Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft, einschließlich der Unterscheidung zwischen Primärrecht und Sekundärrecht, sowie das Zusammenspiel mit den nationalen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten.
- 3. Verfahrensarten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft: Dieses Kapitel befasst sich mit den verschiedenen Verfahrensarten, die beim Europäischen Gerichtshof Anwendung finden, wie dem Vorabentscheidungsverfahren, dem Vertragsverletzungsverfahren, der Nichtigkeitsklage und der Untätigkeitsklage.
Schlüsselwörter
Europäisches Gerichtshof, Rechtsprechung, Verfahrensarten, Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklage, Untätigkeitsklage, Gemeinschaftsrecht, Primärrecht, Sekundärrecht, Mitgliedstaaten, Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft.
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgabe hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)?
Gemäß Art. 220 EGV wacht der EuGH über die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge und sichert eine einheitliche Rechtsprechung in der EU.
Was ist ein Vorabentscheidungsverfahren?
Es ist ein Verfahren nach Art. 234 EGV, bei dem nationale Gerichte den EuGH um die Auslegung von EU-Recht bitten, um eine EU-weite Einheitlichkeit sicherzustellen.
Was passiert bei einem Vertragsverletzungsverfahren?
Nach Art. 226ff EGV kann die Kommission oder ein Mitgliedstaat klagen, wenn ein Staat seine Verpflichtungen aus den Gemeinschaftsverträgen nicht erfüllt.
Was unterscheidet die Nichtigkeitsklage von der Untätigkeitsklage?
Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen rechtswidrige Handlungen von EU-Organen, während die Untätigkeitsklage eingereicht wird, wenn Organe pflichtwidrig nicht handeln.
Wie ist der EuGH personell zusammengesetzt?
Der Gerichtshof besteht aus Richtern und Generalanwälten, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen ernannt werden.
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- Denis Kirmse (Autor), 2007, Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Darstellung unterschiedlicher Verfahrensarten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90329